Version, Stand Pica (SWB), Juristische Werke und deren Kommentare. Beschreibung des Themas (Lernziel)

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1 Modul Modul 6J Version, Stand Pica (SWB), Titel/Thema Beschreibung des Themas (Lernziel) Juristische Werke und deren Kommentare Bestimmung des bevorzugten Titels und Bildung normierter Sucheinstiege für juristische Werke und deren Kommentare nach den Sonderregeln und Anwendungsrichtlinien D-A-CH der RDA. Zielgruppe(n) 1-3 Regelwerksstellen RDA 6.19,6.2,6.29,6.27 Anwendungsrichtlinien RDA 6.19, , , , , , , , , , , , , , , , Zeitabschätzung Bearbeiter Präsentation Arbeitshilfen 2 Stunden Helga Karg (DNB) NC-SA 1

2 Juristische Werke Inhalt A. Geltungsbereich 4 B. Bildung normierter Sucheinstiege für juristische Werke im Einzelnen (RDA ) 6 1. Allgemeines Bildung des bevorzugten Titels eines juristischen Werks (RDA ), allgemein Bestimmung des geistigen Schöpfers eines juristischen Werks (RDA 19.2) Bildung abweichender Titel für juristische Werke (RDA ) Datum des Werks und sonstige unterscheidende Eigenschaften (RDA 6.20, RDA 6.21, RDA 6.6 und RDA ) Bildung des normierten Sucheinstiegs für verschiedene Arten juristischer Werke Gesetze usw Verwaltungsvorschriften, die keine Gesetze sind Gerichtliche Verfahrensvorschriften Satzungen, Chartas usw. von zwischenstaatlichen Gremien und Gremien, die keine Gebietskörperschaften sind Abkommen usw. zwischen Staatsregierungen Entscheidungssammlungen, Citations, Digests usw Gerichtsprotokolle usw Kommentierte Ausgaben von Gesetzen usw. und Kommentare (RDA ) Definition Bildung des normierten Sucheinstiegs Abweichende Titel Sonstige Beziehungen Neubearbeitung Zusammenstellungen...60 Fall Z1 Gesetze und davon abgeleitete Regelungen usw., die zusammen erscheinen (RDA ) 60 Fall Z2a Zusammenstellungen von Gesetzen usw. einer Gebietskörperschaft mit übergeordnetem Titel (RDA , RDA ) 61 Fall Z2b Zusammenstellungen von Gesetzen usw. einer Gebietskörperschaft ohne übergeordnetem Titel (RDA , RDA ) 62 Fall Z3a Zusammenstellungen von Gesetzen mehrerer Gebietskörperschaften mit übergeordnetem Titel (RDA ) 64 Fall Z3b Zusammenstellungen von Gesetzen mehrerer Gebietskörperschaften ohne übergeordnetem Titel (RDA ) 65 Fall Z4 Zusammenstellungen von Verwaltungsvorschriften usw., die keine Gesetze sind (RDA ) 66 Fall Z5 Zusammenstellungen historischer Rechtsnormen (RDA ) 66 NC-SA 2

3 Fall Z6b Zusammenstellungen von gerichtlichen Verfahrensvorschriften die Gesetze von mehreren Gebietskörperschaften sind oder von mehreren staatlichen Behörden oder mehreren Vertretern verkündet werden (RDA ) 67 Fall Z7 Zusammenstellungen von Abkommen (RDA ) 68 Fall Z8 Zusammenstellungen von Protokollen usw., die im Rahmen von Gerichtsverfahren entstehen (RDA ) 68 C. Bildung normierter Sucheinstiege, die eine Expression eines juristischen Werks repräsentieren (RDA ) 69 D. Bildung zusätzlicher Sucheinstiege, die ein juristisches Werk oder eine Expression repräsentieren (RDA ) Allgemeine Richtlinien zur Bildung von zusätzlichen Sucheinstiegen, die juristische Werke repräsentieren (RDA ) Zusätzliche Sucheinstiege, die Gesetze usw. repräsentieren (RDA ) Zusätzliche Sucheinstiege, die Abkommen repräsentieren (RDA ) Zusätzlicher Sucheinstieg, der eine Expression eines juristischen Werks repräsentiert (RDA )...72 Linksammlung 73 NC-SA 3

4 A. Geltungsbereich Die Bestimmungen zum Erfassen der Merkmale juristischer Werke und Expressionen von juristischen Werken gelten für Primär- sowie Sekundärliteratur, d.h. für Werke juristischen Inhalts sowie für die Rechtsmaterialien, die unter RDA im Einzelnen aufgeführt sind. Dazu gehören insbesondere Rechtsnormen im Sinne von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Ähnlichem, die von rechtsetzenden Institutionen erlassen werden. Rechtsetzende Institutionen sind Gebietskörperschaften und deren Organe, internationale Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (z.b. Europäische Union) und religiöse Gemeinschaften, wenn sie als Gebietskörperschaften Regelungen erlassen, die auf ein Gebiet bezogen sind. Auch Verfassungen als spezielle Gesetze, die die rechtliche Grundordnung eines Staates bzw. Gliedstaates konstituieren, gehören dazu; ebenso Abkommen im Sinne von Einigungen zwischen Völkerrechtssubjekten über rechtliche Regelungen eines Gegenstandes im zwischenstaatlichen Bereich. Sie sind unter einer Vielzahl von Bezeichnungen bekannt: Übereinkommen, Konvention, Pakt, Deklaration, Satzung. Die ergänzenden Bestimmungen gelten außerdem für Verwaltungsvorschriften usw., die keine Gesetze sind, Entscheidungs- und Gesetzessammlungen, Rechtsmaterialien, die im Rahmen von Gerichtsverfahren erstellt werden, wie Gerichtsprotokolle etc. sowie für Erlasse einer obersten Führungskraft, die Gesetzeskraft haben. Für sonstige Arten juristischer Werke gelten die allgemeinen Richtlinien und Bestimmungen unter RDA 6.2, RDA Dort wird auch die Behandlung von kommentierten Ausgaben von Gesetzen und Kommentaren erläutert. Nähere Ausführungen zur Behandlung von Kommentaren siehe Punkt B. 3. Hinweis SWB Die Terminologie von RDA weicht teilweise erheblich von der im deutschsprachigen Raum verbreiteten juristischen Fachterminologie ab. In der Unterlage wird überwiegend die RDA-Terminologie wiedergegeben. Um die Anwendung der RDA-Regelungen auf deutsche Rechtsmaterialien zu vereinfachen, finden Sie im folgenden eine Übersicht, wo man RDA-Regelungen zu spezifischen Rechtsmaterialien findet: Dt.sprachiger Raum Verfassungen Gesetze Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften Satzungen* EU-Verordnungen EU-Richtlinien Internationale Abkommen In RDA zu finden unter Gesetze, die für eine Gebietskörperschaft gelten Gesetze, die für eine Gebietskörperschaft gelten Verwaltungsvorschriften usw., die Gesetze sind Verwaltungsvorschriften usw., die von staatlichen Behörden usw. verkündet werden und keine Gesetze sind Körperschaften als geistige Schöpfer Satzungen, Chartas usw. von Gremien, die keine Gebietskörperschaften sind Satzungen, Chartas usw. von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften Satzungen, Chartas usw. von internationalen zwischenstaatlichen Körperschaften Abkommen, Protokolle, Zusatzvereinbarungen usw. NC-SA 4

5 *Satzungen von Körperschaften, die keine Gebietskörperschaften sind, werden im Normalfall nach den allgemeinen Regeln für Körperschaften als geistige Schöpfer behandelt (RDA ). In RDA wird lediglich der seltene Fall behandelt, wenn eine Gebietskörperschaft eine Satzung für eine Körperschaft erlässt, die selbst keine Gebietskörperschaft ist. Dieser Fall kommt im deutschsprachigen Raum vermutlich nur äußerst selten vor. Der Typus Charta ist dem deutschen Recht fremd. NC-SA 5

6 B. Bildung normierter Sucheinstiege für juristische Werke im Einzelnen (RDA ) 1. Allgemeines Der normierte Sucheinstieg wird mit dem bevorzugten Titel des juristischen Werks, der in bestimmten Fällen mit einer Person, Familie oder Körperschaft als geistigem Schöpfer (RDA 19.2) kombiniert wird, gebildet. Zur Bestimmung des geistigen Schöpfers gelten die allgemeinen Regeln, siehe RDA Achtung: Abweichend von der Grundregel wird der normierte Sucheinstieg nicht immer zwingend durch Kombination des geistigen Schöpfers und des bevorzugten Titel des Werks gebildet. Teilweise werden auch Sonstige Körperschaften, die mit dem Werk in Verbindung stehen zum Sucheinstieg hinzugezogen. (vgl. einzelne Materialien) Anwendung SWB Im SWB setzt sich der normierte Sucheinstieg zusammen aus 3000/3100 und 3210 bzw (wenn der Werktitel mit dem Manifestationstitel übereinstimmt) Im Werknormsatz in der GND setzt sich der normierte Sucheinstieg zusammen aus: 500/510/511/551 mit Kodierungen aut1/kom1/kue1 und 130 Für folgende Arten von juristischen Werken wird im SWB empfohlen, einen Werknormsatz zu erstellen: - Gesetze einer Gebietskörperschaft - Verfassungen - Verordnungen (in RDA zu finden unter Verwaltungsvorschriften, die Gesetze sind ) - Verwaltungsvorschriften (in RDA zu finden unter Verwaltungsvorschriften, die keine Gesetze sind ) - Satzungen, Chartas usw. von zwischenstaatlichen Gremien, insbesondere Rechtsetzungsakte der Europäischen Union (EU-Verordnungen, EU-Richtlinien) - Abkommen zwischen Staatsregierungen Bibliotheken ohne GND-Login dürfen im SWB Tui-Sätze anlegen. Diese werden dann von der Zentralredaktion nach und nach in die GND eingebracht. Falls Interesse an einem GND-Login besteht, kann dieses über die Verbundzentrale beantragt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer GND-Schulung, die vom BSZ regelmäßig angeboten wird. (Kontakt: rda-support@bsz-bw.de) NC-SA 6

7 Erfassung von Werknormsätzen in der GND Wichtige Felder: Pica3 Feldbezeichnung Bemerkung 005 Satzart Tu 008 Entitätencodierung wit 011 Teilbestandskennzeichen 040 Katalogisierungsquelle 040 $erda 130 Bevorzugter Werktitel Für Formalerschließung f, für Sacherschließung s 430 Abweichender Werktitel 510 Körperschaft Beziehung 548 Datum des Werks 551 Geografikum Beziehung Standardelement, falls zum normierten Sucheinstieg hinzuzuziehen Standardelement, falls zur Identifizierung zu ergänzen Standardelement, falls zum normierten Sucheinstieg hinzuzuziehen Für die Erfassung von Werknormsätzen stehen auf dem Wiki der DNB Erfassungshilfen bereit. Insbesondere EH-W-01, EH-W-02 und EH-W-03 sind für die Erfassung von juristischen Werken von Bedeutung. Nachnutzung von Werknormsätzen der Sacherschließung Es bestehen bereits viele Werksätze aus der Sacherschließung, die das Teilbestandskennzeichen s tragen. Wenn ein solcher Werknormsatz für die Formalerschließung nachgenutzt werden soll, muss das Teilbestandskennzeichen f in 011 nachgetragen werden. Bibliotheken mit GND-Login können dies selbst erledigen. (Beachten Sie: Auch wenn es sich noch um einen RAK/RSWK-Satz handelt, reicht es aus, das Teilbestandskennzeichen zu ergänzen. Eine Aufarbeitung des Werknormsatzes nach RDA ist fakultativ.) Bibliotheken, die kein GND-Login besitzen, schreiben in solchen Fällen eine Mailbox an BWSP (Zentralredaktion für Werke und Sachbegriffe). Die Zentralredaktion ergänzt dann das Teilbestandskennzeichen für die Bibliotheken. NC-SA 7

8 1.1 Bildung des bevorzugten Titels eines juristischen Werks (RDA ), allgemein Grundregeln zum Erfassen von Titeln juristischer Werke (RDA ) Für juristische Werke gilt auch die allgemeine Definition für Werktitel (RDA ): Der Titel eines Werks ist ein Wort, ein Zeichen, eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, unter dem/der ein Werk bekannt ist. Wenn Sie juristische Werke identifizieren, gibt es zwei Kategorien von Titeln: Bevorzugter Titel des juristischen Werks (siehe RDA ) Abweichender Titel des juristischen Werks (siehe RDA ) Informationsquellen (RDA ) Der oder die Titel eines juristischen Werks sind nach RDA grundsätzlich aus einer beliebigen Quelle zu entnehmen. Informationsquellen für den bevorzugten Titel sind in RDA zu finden. Allgemeine Richtlinien zum Erfassen des Titels (RDA ) Für die Erfassung des Titels gelten die Richtlinien zur Großschreibung, zu Zahlen, zu diakritischen Zeichen, zu einleitenden Artikeln, zu Leerzeichen zwischen Initialen und Akronymen und zu Abkürzungen nach RDA Wenn diese Richtlinien auf einen Anhang verweisen, wenden Sie die zusätzlichen Bestimmungen aus diesem Anhang an, sofern sie zutreffen. Beachten Sie auch die Bestimmungen von DACH Bevorzugter Titel des juristischen Werks (RDA ) Der bevorzugte Titel eines juristischen Werks ist der Titel oder die Titelform, der/die gewählt wurde, um das Werk zu identifizieren. Informationsquellen (RDA ) Zur Bestimmung des bevorzugten Titels für ein juristisches Werk, das vor 1500 geschaffen wurde, werden aktuelle Nachschlagewerke 1 herangezogen. Bleibt der Nachweis ergebnislos, verwenden Sie (in folgender Reihenfolge): a) moderne Ausgaben b) frühe Ausgaben c) Abschriften von Handschriften. Bei Werken nach 1500 bestimmen Sie den bevorzugten Titel anhand von Ressourcen, die das Werk verkörpern, oder anhand von Nachschlagewerken. Für Gesetze usw. und Abkommen ergeben sich Besonderheiten zur Bestimmung des bevorzugten Titels unter RDA und RDA Bei Verwendung von Nachschlagewerken ist die Liste der fachlichen Nachschlagewerke zu beachten. NC-SA 8

9 Wahl des bevorzugten Titels des juristischen Werks (RDA ) Für die Wahl des bevorzugten Titels eines juristischen Werks, das nicht zu den als Gesetze usw. und Abkommen bezeichneten Werken gehört, gelten die Bestimmungen unter RDA Danach wird für ein nach 1500 geschaffenes Werk der am besten bekannte Titel in der Originalsprache anhand der Originalausgabe des Werks oder den Nachschlagewerken gewählt (RDA ). Kann der Titel so nicht bestimmt werden, dann wird der Haupttitel 2 der ersten Originalausgabe gewählt (RDA 2.3.2). Für Werke vor 1501 wird der Titel in der Originalsprache entsprechend moderner Nachschlagewerke gewählt (RDA ). Nach 1500: Reine Rechtslehre / Hans Kelsen Bevorzugter Titel des Werks Reine Rechtslehre Vor 1501: Lex Aquilia Bevorzugter Titel des Werks Lex Aquilia Erfassen des bevorzugten Titels des juristischen Werks (RDA ) Erfassen Sie den bevorzugten Titel des Werks nur dann als eigenes Datenelement in der zusammengesetzten Beschreibung, wenn er vom Haupttitel der Manifestation abweicht oder wenn ein zusätzliches unterscheidendes Merkmal gemäß RDA 6.3 bis RDA 6.6 erfasst werden muss. Ist ein Normdatensatz für das Werk vorhanden, kann mit diesem verknüpft werden. In allen anderen Fällen übernimmt der Titel, der als Haupttitel der Manifestation erfasst wurde, zugleich auch die Funktion des bevorzugten Titels des Werkes. (RDA D-A-CH). Sonderregeln zum Erfassen des bevorzugten Titels gelten für Gesetze usw. (RDA ) und Abkommen (RDA ), die im Folgenden jeweils bei der Bildung des normierten Sucheinstiegs für die einzelnen Rechtsmaterialien beschrieben werden. Anwendung SWB In der zusammengesetzten Beschreibung wird der bevorzugte Werktitel in 3210 bzw. in 4000 erfasst, wenn der Haupttitel mit dem bevorzugten Werktitel übereinstimmt. In den Fällen, in denen ein Werknormsatz existiert, sollte aber auf jeden Fall in 3210 mit dem entsprechenden Werknormsatz verlinkt werden. Das gilt auch dann, wenn bevorzugter Werktitel und Hauptitel übereinstimmen. Insbesondere bei denjenigen Materialien, für die im SWB die Erfassung von Werknormsätzen empfohlen wird, sollte möglichst in 3210 zu GND-Tu-Datensätzen verlinkt werden. 2 Haupttitel ist die hauptsächliche Bezeichnung einer Ressource (d. h. der normalerweise beim Zitieren der Ressource verwendete Titel). NC-SA 9

10 Anwendung GND Im Werknormsatz wird der bevorzugte Titel des Werks in Feld 130 abgelegt. Beispiel 130 Grundgesetz 1.2 Bestimmung des geistigen Schöpfers eines juristischen Werks (RDA 19.2) Zur Identifikation und Erfassung des geistigen Schöpfers eines juristischen Werks gelten die allgemeinen Bestimmungen in RDA In bestimmten Fällen können auch sonstige beteiligte Personen, Familien oder Körperschaften zum normierten Sucheinstieg hinzugezogen werden (RDA ). In welchen Fällen dies der Fall ist, wird im Folgenden jeweils bei der Bildung des normierten Sucheinstiegs für die einzelnen Rechtsmaterialien beschrieben. Zur Identifizierung und Erfassung von Körperschaften als geistige Schöpfer eines juristischen Werks siehe RDA g) und DACH Bildung abweichender Titel für juristische Werke (RDA ) Als abweichender Titel für ein juristisches Werk gilt ein Titel, unter dem das Werk bekannt ist und der sich von der Titelform des bevorzugten Titels unterscheidet. (RDA ). Informationsquellen für abweichende Titel sind Ressourcen, die das juristische Werk verkörpern oder Nachschlagwerke. Für Gesetze usw. dient besonders das Gesetz- und Verkündungsblatt der Gebietskörperschaft, die die Rechtsnorm erlässt, als bevorzugte Quelle (RDA D-A-CH). Ein abweichender Titel des Werks wird erfasst, wenn er von dem Titel abweicht, der als bevorzugter Titel erfasst wurde, das Werk unter diesem Titel erscheint oder in Nachschlagewerken so zitiert wird, oder aus einer abweichenden Transliteration des Titels resultiert. Ein Titel, der in einer Manifestation eines Werks erscheint, wird nur dann als abweichender Titel des Werks erfasst, wenn er signifikant vom bevorzugten Titel abweicht und wenn das Werk selbst nachvollziehbar unter diesem Titel gesucht werden könnte. Für Bestimmungen zum Erfassen des Haupttitels und sonstiger Titel, die in der Manifestation erscheinen, siehe RDA 2.3. (RDA ) Alternative sprachliche Formen zum bevorzugten Titel werden als abweichende Titel in: Abweichender Schrift Abweichender Schreibweise Abweichender Transliteration Abweichender Sprachform erfasst (RDA ). NC-SA 10

11 Hinweis: Der abweichende Titel des Werks wird nicht in der zusammengesetzten Beschreibung, sondern ausschließlich im Normdatensatz erfasst. (RDA D-A-CH) Anwendung GND Der abweichende Titel eines Werks kann im Werknormsatz in Feld 430 abgelegt werden. 430 ist wiederholbar. Bei amtlichen Abkürzungen wird der Code $4abku vergeben. Beispiel 130 Grundgesetz 430 GG$4abku 1.4 Datum des Werks und sonstige unterscheidende Eigenschaften (RDA 6.20, RDA 6.21, RDA 6.6 und RDA ) Wenn der Sucheinstieg, der für Gesetze usw. gemäß den Bestimmungen unter RDA gebildet wurde, mit dem Sucheinstieg, der ein anderes Gesetz usw. repräsentiert, übereinstimmt, wird das Verkündungsdatum in der Form des Verkündungsjahres (siehe RDA ) zur Unterscheidung hinzugefügt. Fügen Sie das Verkündungsjahr nicht nur bei Übereinstimmung der Titel verschiedener Rechtsnormen als unterscheidende Ergänzung hinzu, sondern auch bei Übereinstimmung mit einer anderen Entität. Beachten Sie dabei, dass das Verkündungsjahr auch originärer Teil des amtlichen Titels der Rechtsnorm sein kann, dann gehört es zum bevorzugten Titel. (RDA D-A-CH) Zusätzliche Elemente in normierten Sucheinstiegen, die Gesetze usw. repräsentieren Normierter Sucheinstieg Madagaskar. Code pénal (1998) Zusätzliche Elemente in normierten Sucheinstiegen, die Gesetze usw. repräsentieren Normierter Sucheinstieg Madagaskar. Code pénal (2005) Für die Datumsangabe bei Abkommen siehe unter Punkt 2.5. Zur Erfassung des Datums und der sonstigen unterscheidenden Eigenschaften eines juristischen Werkes im Normdatensatz vgl. EH-W-01 und EH-W-03 (RDA D-A-CH, RDA D-A-CH). Sowohl im SWB als auch in der GND wird das Verkündungsjahr als unterscheidende Eigenschaft in Unterfeld $f in 3210 bzw. 130 abgelegt. NC-SA 11

12 Anwendung GND Wird in Feld 130 $f ergänzt, so muss immer auch Feld 548 befüllt werden. Werknormsatz: 005 Tu 008 wit 011 f 130 Code pénal$f $c1998$4datj 005 Tu 008 wit 011 f 130 Code pénal$f $c2005$4datj Anwendung SWB In der zusammengesetzten Beschreibung: 3100!PPN!Madagaskar 3210 Code pénal$f1998 oder 3210!PPN!Madagaskar$aCode pénal$f !PPN!Madagaskar 3210 Code pénal$f2005 oder 3210!PPN!Madagaskar$aCode pénal$f2005 NC-SA 12

13 2. Bildung des normierten Sucheinstiegs für verschiedene Arten juristischer Werke Für die hier genannten Rechtsmaterialien wird ein normierter Sucheinstieg nach den Bestimmungen der RDA gebildet: Gesetze usw. a) Gesetze usw. (RDA ) b) Verwaltungsvorschriften usw., die keine Gesetze sind (RDA ) c) Gerichtliche Verfahrensvorschriften (RDA ) d) Satzungen, Chartas usw. von zwischenstaatlichen Gremien und Gremien, die keine Gebietskörperschaften sind (siehe RDA ) e) Abkommen (siehe RDA ) f) Entscheidungssammlungen, Citations3, Digests4 usw. (siehe RDA ) g) Gerichtsprotokolle usw. (siehe RDA ). Für Rechtsmaterialien, die nicht in Gesetzen usw. enthalten sind (RDA ) a) Verfügungen und Erlasse von Gebietskörperschaften (einschließlich grundlegende Gesetze wie Verfassungen, Chartas usw.), b) Erlasse einer obersten Führungskraft, die Gesetzeskraft haben, sind ebenfalls die Bestimmungen für Gesetze usw. (RDA ) anzuwenden (siehe unter Punkt ). 3 Citations sind Zitate für gerichtliche Vorentscheidungen. 4 Digests sind Auszüge aus Gerichtsentscheidungen. NC-SA 13

14 2.1 Gesetze usw Gesetze, die für eine Gebietskörperschaft gelten (RDA ) Einzelgesetze einer Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Der normierte Sucheinstieg für Gesetze einer Gebietskörperschaft wird durch Kombination des normierten Sucheinstiegs, der die Gebietskörperschaft repräsentiert, für die sie gelten und dem bevorzugten Titel für den Gesetzestitel gebildet (RDA , RDA g); RDA ). Einzelne Paragraphen von Gesetzen sind nicht als selbstständige Werke anzusehen (RDA D-A-CH). Hinweis Die Gebietskörperschaft, für die das Gesetz gilt, ist nicht zwingend der geistige Schöpfer. D.h., dass in seltenen Fällen der normierte Sucheinstieg nicht mit dem geistigen Schöpfer sondern mit einer sonstigen Körperschaft, die mit dem Werk in Verbindung steht, gebildet wird. Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design Bevorzugter Titel des Werks Designgesetz 19.2 Geistiger Schöpfer Deutschland 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Deutschland. Designgesetz Anwendung GND 130 Designgesetz 551!PPN!Deutschland$4aut1 Anwendung SWB 3100!PPN!Deutschland$BNormerlassende Gebietskörperschaft$4enj 3210!PPN!Deutschland$aDesigngesetz Falls kein Werknormsatz erstellt wird, dann: 3210 Designgesetz 5 Anhang I Eine Gebietskörperschaft, die ein Gesetz, eine Verordnung, eine Verfassung, eine Rechtsverordnung usw. erlassen kann. NC-SA 14

15 Bevorzugter Titel des Werks Bestimmen Sie den bevorzugten Titel für ein einzelnes Gesetz (RDA ) nach der folgenden Rangfolge: a) offizieller Kurztitel oder Zitiertitel b) offizielle Langform des Gesetzestitels c) inoffizieller Kurztitel oder Zitiertitel, der in der juristischen Literatur verwendet wird d) jede sonstige offizielle Bezeichnung (z. B. die Nummer, das Datum) (RDA D-A-CH) Unter dem offiziellen Kurztitel ist der in den offiziellen Verkündungsblättern veröffentlichte Kurztitel zu verstehen. Sofern das Gesetz keinen amtlichen Kurztitel hat, wird als bevorzugte Bezeichnung ein gebräuchlicher Zitiertitel oder der volle offizielle Gesetzestitel gewählt. Bei Fehlen des amtlichen Kurztitels ist der volle Gesetzestitel in der Regel als bevorzugter Titel zu präferieren, da dieser für die amtliche Bezeichnung von Gesetzen eine größere Bedeutung hat, als ein in der Literatur gewählter Zitiertitel. Der Gesetzestitel schließt gegebenenfalls die Jahreszahl und geografische Bestandteile mit ein (RDA D-A-CH). Beispiele: Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich Bevorzugter Titel des Werks Agrarmarktstrukturgesetz Hamburgisches Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen Bevorzugter Titel des Werks Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz Österreichisches Devisengesetz Bevorzugter Titel des Werks Devisengesetz 2004 Anwendung GND 130 Agrarmarktstrukturgesetz 130 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz 130 Devisengesetz 2004 Da im letzten Fall das Jahr zum Titel gehört, wird es nicht in $f erfasst, sondern als Teil des Titels. Bestimmen Sie den offiziellen Titel von Einzelgesetzen und Verordnungen vorrangig anhand der offiziellen Verkündungsblätter der gesetzgebenden Körperschaften. Die Nachschlagewerke aus der Liste der fachlichen Nachschlagewerke sowie vorliegende NC-SA 15

16 Quellen werden nachrangig herangezogen. Das gilt auch für fremdsprachige Rechtsnormen (RDA D-A-CH). Der offizielle Titel kann auch über die offiziellen Verkündungsplattformen der gesetzgebenden Körperschaften (Bsp.: RIS -Rechtsinformationssystem des österreichischen Bundeskanzleramts; Systematische Rechtssammlung, das Portal der Schweizer Regierung etc.) ermittelt werden. Sprache des bevorzugten Titels des Werks Als Originalsprache gilt die Amtssprache der Gebietskörperschaft, die die Rechtsnorm erlassen hat. Zur Ermittlung des bevorzugten Titels fremdsprachiger Rechtsnormen sind möglichst die ausländischen Verkündungsblätter bzw. Verkündungsorgane heranzuziehen. Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet : Ausländergesetz - AuslG Bevorzugter Titel des Werks Ausländergesetz CDPJ de Vaud / hrsg. Bureau d'information et de communication de l'etat de Vaud Bevorzugter Titel des Werks Code de droit privé judiciaire vaudois Abweichender Titel des Werks (RDA ) Grundsätzlich gilt das unter Punkt 1.3 Gesagte auch für abweichende Titel von Gesetzen usw. Für die Erfassung abweichender Titel bei Gesetzen sind folgende Begrenzungen vereinbart worden: Es wird empfohlen, nur amtliche Titelvarianten oder in der juristischen Literatur erwiesenermaßen gebräuchliche abweichende Titel zu verwenden, um eine klare Identifizierbarkeit des Werks zu erhalten (RDA D-A-CH). Erfassen von alternativen sprachlichen Formen als abweichende Titel von Gesetzen usw. (RDA ) Für Gesetze usw. von Gebietskörperschaften, in denen mehrere Amtssprachen gelten, können die Titelfassungen der anderen Amtssprachen als abweichende Titel des Werks erfasst werden. Ist eine der Amtssprachen Deutsch, wird diese als bevorzugter Titel gewählt. Bei Schweizer Rechtsnormen wird in der Regel als bevorzugter Titel der deutsche Titel gewählt. Die anderen Amtssprachen werden als abweichende Titel erfasst. Bei den einsprachigen Kantonen (z.b.: Waadt (Vaud)) wird der bevorzugte Titel in der Amtssprache gewählt. (RDA D-A-CH) NC-SA 16

17 Beispiele: Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht / Herausgeber: AvenirSocial Bevorzugter Titel des Werks Jugendstrafgesetz Abweichender Titel des Werks Droit pénal des mineurs Abweichender Titel des Werks Diritto penale minorile Anwendung GND 130 Jugendstrafgesetz 430 Droit pénal des mineurs 430 Diritto penale minorile Die abweichenden Werktitel können nur im Werknormsatz erfasst werden. In der zusammengesetzten Beschreibung werden sie nicht berücksichtigt. Erfassen sonstiger abweichender Titel von Gesetzen usw. (RDA ) Es können sonstige abweichende Titel, die nicht durch RDA (Abweichende Schrift, Sprachform oder Schreibweise) abgedeckt sind, erfasst werden. Hierzu gilt die folgende Festlegung: Es wird empfohlen, die amtliche Abkürzung eines Gesetzes und den vollen offiziellen Gesetzestitel als abweichenden Titel zum offiziellen Kurztitel zu erfassen (RDA D-A-CH). Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz : Text / herausgegeben von prolibris Verlagsgesellschaft Bevorzugter Titel des Werks Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz Abweichender Titel des Werks Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge Abweichender Titel des Werks FAGG Anwendung GND 130 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz 430 Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge 430 FAGG$4abku Bei der amtlichen Abkürzung wird $4abku erfasst. NC-SA 17

18 Datum von Gesetzen usw. (RDA ) Für Gesetze und vergleichbare Rechtsnormen wird das Jahr der Verkündung als identifizierendes Merkmal gewählt, wenn es zur Unterscheidung von einem anderen Werk mit demselben normierten Sucheinstieg notwendig ist (RDA ). Verwenden Sie die Quelle, die zur Bestimmung des bevorzugten Titels genutzt wurde. Das Datum wird, nach dem bevorzugten Kalender der Institution,, als separates Element und/oder als Teil des Sucheinstiegs erfasst. Für den deutschsprachigen Raum gilt der gregorianische Kalender. (RDA ; RDA ) vgl. Anhang H Zur Erfassung des Datums des juristischen Werkes im Normdatensatz vgl. EH-W-03 (RDA D-A-CH). Beispiele: Das neue Außerstreitverfahren Bevorzugter Titel des Werks Außerstreitgesetz Datum Geistiger Schöpfer Österreich 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Österreich. Außerstreitgesetz (2003) Außerstreitgesetz Bevorzugter Titel des Werks Außerstreitgesetz Datum Geistiger Schöpfer Österreich 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Österreich. Außerstreitgesetz Anwendung GND/SWB 130 Außerstreitgesetz$f $c2003$4datj 551!PPN!Österreich$4aut1 130 Außerstreitgesetz 548 $c1854$4datj 551!PPN!Österreich$4aut1 Im Fall des älteren Gesetzes muss das Datum nicht zum normierten Sucheinstieg hinzugezogen werden, da dieser bereits so eindeutig ist. Erst, wenn das zweite Werk unter dem gleichen Titel und vom gleichen geistigen Schöpfer erscheint, muss bei diesem zweiten Werk das Jahr als unterscheidendes Merkmal ergänzt werden. NC-SA 18

19 Novellierung von Gesetzen usw. Die Entscheidung, wann es sich bei einem veränderten Werk um ein neues Werk handelt, für das ein neuer normierter Sucheinstieg gebildet werden muss, ist in RDA geregelt. Grundsätzliche Voraussetzung für die Erfassung eines neuen Werktitels ist, dass die Natur und der Inhalt des bereits existierenden Werks substanziell verändert sind. Diese Regelung kann auch auf juristische Werke angewendet werden und gilt im Grundsatz auch für Rechtsnormen. Eine dezidierte Regelung innerhalb der Spezialvorschriften für juristische Werke gibt es nur für Abkommen (RDA ). Für Gesetze usw. gilt: Als Novellierungen sind Änderungen des Stammgesetzes anzusehen, die die Gültigkeit nicht berühren. 6 Ein Indiz dafür ist der unveränderte Gesetzestitel und der identisch gebliebene Regelungsgegenstand. In diesem Fall wird kein neuer Werktitel gebildet. Wird das Stammgesetz jedoch außer Kraft gesetzt, muss ein neuer Werktitel gebildet werden. Für die Gesetzesneufassung wird auch dann ein neuer Werktitel erfasst, wenn sich der Titel der Rechtsnorm nicht geändert hat. Der neue Werktitel muss dann durch das Hinzufügen des Verkündungsjahres (6.20 RDA) disambiguiert werden. Im Fall der Umbenennung, Teilung oder des Zusammenschlusses der rechtssetzenden Gebietskörperschaft wird ebenfalls ein neuer Werktitel gebildet (RDA D-A-CH). Hinweis In Fällen, bei denen sich bei der Novellierung eines Gesetzes der Titel wesentlich ändert, wird in der Regel ebenfalls ein neues Werk angenommen. Diese Regelung wird noch in der D-A-CH ergänzt. 6 Handbuch der Rechtsförmlichkeiten Teil D NC-SA 19

20 Verfügungen und Erlasse von Gebietskörperschaften (einschließlich grundlegende Gesetze wie Verfassungen, Chartas usw.) Für diese Rechtnormen gelten die Bestimmungen für Gesetze, die für eine Gebietskörperschaft gelten (RDA ). Verfassungen Normierter Sucheinstieg: Der normierte Sucheinstieg für die Verfassung einer Gebietskörperschaft wird nach RDA a) durch Kombination des Sucheinstiegs der die Gebietskörperschaft repräsentiert mit dem bevorzugten Titel (RDA ) gebildet. Wählen Sie als bevorzugten Titel für Verfassungen, wie bei Gesetzen, den Originaltitel. Ist dieser nicht ermittelbar, wählen Sie den Terminus Verfassung als bevorzugten Titel (RDA D-A-CH). Zur Unterscheidung gleichnamiger Werke wird im normierten Sucheinstieg das Verkündungsjahr hinzugefügt. (RDA 6.20). Beispiele: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Haupttitel Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Bevorzugter Titel des Werks Grundgesetz 19.2 Geistiger Schöpfer Deutschland 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Deutschland. Grundgesetz Anwendung GND 130 Grundgesetz 430 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 430 GG$4abku 430 Verfassung$f $c1949$4datj 551!PPN!Deutschland$4aut1 Anwendung SWB 3100!PPN!Deutschland$BNormerlassende Gebietskörperschaft$4enj 3210!PPN!Deutschland$aGrundgesetz 4000 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland NC-SA 20

21 Verfassung Thailands Haupttitel Verfassung Thailands Bevorzugter Titel des Werks Verfassung 6.20 Datum Geistiger Schöpfer Thailand 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Thailand. Verfassung (1968) Anwendung GND 130 Verfassung$f $c1968$4datj 551!PPN!Thailand$4aut1 Anwendung SWB 3100!PPN!Thailand$BNormerlassende Gebietskörperschaft$4enj 3210!PPN!Thailand$aVerfassung$f Verfassung Thailands Erlasse einer obersten Führungskraft (wie zum Beispiel des Präsidenten der Vereinigten Staaten), die Gesetzeskraft haben Normierter Sucheinstieg: Für diese Erlasse gelten die Bestimmungen für Gesetze, die für eine Gebietskörperschaft gelten (RDA ). The coordinated programme of economic and social development policies ( ) : an agenda for transformation / presented by H.E. John Dramani Mahama, president of the Republic of Ghana to the 6th Parliament of the 4th Republic, December 2014.: Haupttitel The coordinated programme of economic and social development policies ( ) Bevorzugter Titel des Werks The coordinated programme of economic and social development policies ( ) 19.2 Geistiger Schöpfer Ghana. Präsident (2012- : Mahama) 18.5 Beziehungskennzeichnung Verfasser Normierter Sucheinstieg Ghana. Präsident (2012- : Mahama). The coordinated programme of economic and social development policies ( ) NC-SA 21

22 Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 programme of economic and social development policies ( ) 510!PPN!Ghana$bPräsident$g2012- : Mahama$4aut1 Anwendung SWB 3100!PPN!Ghana$bPräsident$g2012- : Mahama$BVerfasserIn$4aut 3210!PPN!Ghana$bPräsident$g2012- : programme of economic and social development policies ( ) oder Alternative ohne Verknüpfung zu einem GND-Werknormsatz: 3210 programme of economic and social development policies ( ) Gesetze oder Verwaltungsvorschriften usw. für eine Gebietskörperschaft, die eine andere Gebietskörperschaft erlassen hat Wenn die normerlassende Gebietskörperschaft und die Gebietskörperschaft, für die die Gesetze gelten, nicht identisch sind, wird der normierte Sucheinstieg mit der geregelten Gebietskörperschaft und dem bevorzugten Titel für die Gesetze oder Verwaltungsvorschriften usw. gebildet (RDA , ). Code of the public local laws of Worcester County : article 24 of the Code of public local laws of Maryland : comprising all the local laws of the state of Maryland in force in Worcester County to and inclusive of the Acts of the General Assembly of 1961 / edited by Carl N. Everstine Haupttitel Code of the public local laws of Worcester County Bevorzugter Titel des Werks Code of the public local laws of Worcester County 19.2 Geistiger Schöpfer Maryland 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft 19.3 Sonstige Worcester County (Md.) 18.5 Beziehungskennzeichnung Geregelte Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Worcester County (Md.). Code of the public local laws of Worcester County Es kann darüber hinaus eine Beziehung zur Gesamtvorschrift mit dem normierten Sucheinstieg Maryland. Code of public local laws of Maryland erfasst werden. NC-SA 22

23 Bei Nutzung von Normdatensätzen kann eine Teil-Ganzes-Beziehung hergestellt werden. Hinweis Die Beziehung zu Maryland als geistiger Schöpfer ist ebenfalls Pflicht. (Der erste geistige Schöpfer ist Standardelement!) Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Code of the Public Local Laws of Worcester County 530!PPN!Maryland$aCode of public local laws of Maryland$4obpa$vEnthalten in 551!PPN!Worcester County, Md.$4aut1 551!PPN!Maryland$4auta Existiert der Werknormsatz des übergeordneten Werks, so muss dazu eine Beziehung in 530 hergestellt werden. (vgl. EH-W-02) Anwendung SWB 3100!PPN!Worcester County, Md.$BGeregelte Gebietskörperschaft$4jug 3110!PPN!Maryland$BNormerlassende Gebietskörperschaft$4enj 3210!PPN!Worcester County, Md.$aCode of the Public Local Laws of Worcester County 4000 Code of the Public Local Laws of Worcester County Gesetze, die für mehrere Gebietskörperschaften gelten (RDA ) Bei Gesetzen, die für mehrere Gebietskörperschaften gelten, wird der normierte Sucheinstieg aus dem bevorzugten Titel des Werks und, falls das für die Identifizierung als wichtig angesehen wird, den bevorzugten Namen der geregelten Gebietskörperschaften gebildet. Hinweis: Werden die Namen der geregelten Gebietskörperschaften hinzugezogen, so werden sie wie zusätzliche identifizierende Merkmale erfasst. Zur Erfassung in GND und SWB siehe unten. Höfeordnung für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Bevorzugter Titel des juristischen Werks Abweichender Titel des juristischen Werks Höfeordnung HöfeO 19.2 Geistiger Schöpfer Deutschland 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft 19.3 Sonstige Hamburg 18.5 Beziehungskennzeichnung Geregelte Gebietskörperschaft 19.3 Sonstige Niedersachsen 18.5 Beziehungskennzeichnung Geregelte Gebietskörperschaft NC-SA 23

24 19.3 Sonstige Nordrhein-Westfalen 18.5 Beziehungskennzeichnung Geregelte Gebietskörperschaft 19.3 Sonstige Schleswig-Holstein 18.5 Beziehungskennzeichnung Geregelte Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Höfeordnung (Hamburg; Niedersachsen; Nordrhein- Westfalen; Schleswig-Holstein) Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Höfeordnung$gHamburg; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Schleswig-Holstein 551!PPN!Deutschland$4auta 551!PPN!Hamburg$4bete 551!PPN!Niedersachsen$4bete 551!PPN!Nordrhein-Westfalen$4bete 551!PPN!Schleswig-Holstein$4bete Anwendung SWB 3110!PPN!Deutschland$BNormerlassende Gebietskörperschaft$4enj 3110!PPN!Hamburg$BGeregelte Gebietskörperschaft$4jug 3110!PPN!Niedersachsen$BGeregelte Gebietskörperschaft$4jug 3110!PPN!Nordrhein-Westfalen$BGeregelte Gebietskörperschaft$4jug 3110!PPN!Schleswig-Holstein$BGeregelte Gebietskörperschaft$4jug 3210!PPN!Höfeordnung$gHamburg; Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen; Schleswig- Holstein Hinweis: Keine der Körperschaften darf in Feld 3100 erfasst werden, da der normierte Sucheinstieg des Werks nicht mit dem vorangestellten Sucheinstieg einer der Körperschaften gebildet wird. Weitere sonstige mit einem Gesetzeswerk in Beziehung stehende Körperschaften Eine Körperschaft, die keine gesetzgebende Körperschaft ist, jedoch für das Herausgeben des Gesetzes verantwortlich ist, kann gemäß RDA mit der Beziehungskennzeichnung Herausgebendes Organ erfasst werden (Anhang I). Wird eine Körperschaft durch die Satzung, Charta usw. einer Gebietskörperschaft geregelt, kann sie gemäß RDA mit der Beziehungskennzeichnung Sonstige erfasst werden. Für Zusammenstellungen von Gesetzen usw. einer oder mehrerer Gebietskörperschaft siehe Punkt B. 4. NC-SA 24

25 2.1.2 Verwaltungsvorschriften usw., die Gesetze sind (RDA ) Normierter Sucheinstieg Für Verwaltungsvorschriften, Regeln usw., die von Gebietskörperschaften als Gesetze erlassen werden, wird ein normierter Sucheinstieg nach den Bestimmungen für ein Gesetz oder eine Zusammenstellung von Gesetzen (RDA und RDA ) gebildet: a) normierter Sucheinstieg für das Gesetz (RDA ) b) normierter Sucheinstieg für die Zusammenstellung (RDA , , 6.2.2) oder einen eigenen Sucheinstieg für jedes einzelne Werk (RDA , ) Für Zusammenstellung siehe auch Punkt B. 4. In den deutschsprachigen Ländern sind mit dieser Vorschrift insbesondere Rechtsverordnungen gemeint. Rechtsverordnungen sind abstrakt generelle Anordnungen, die von Organen der Exekutive aufgrund einer Rechtsetzungsermächtigung erlassen werden. Sie werden wie Gesetze behandelt. Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Bayern (AVPfleWoqG) / S. Froese/G. Michelchen. ; Herausgeber: AOK-Bundesverband im Auftrag für die AOK- Gemeinschaft In der vorliegenden Ressource ist die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Bayern enthalten Bevorzugter Titel des Werks 19.2 Geistiger Schöpfer Bayern Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Bayern. Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Hinweis: Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet als: Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes 430 AVPfleWoqG$4abku 548 $c2011$4datj 551!PPN!Bayern$4aut1 Anwendung SWB 3100!PPN!Bayern$BNormerlassende Gebietskörperschaft$4enj 3210!PPN!Bayern$aVerordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes 4000 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes NC-SA 25

26 Wenn Verwaltungsvorschriften usw. zusammen mit dem Gesetz oder den Gesetzen, aufgrund derer sie erlassen wurden, veröffentlicht werden, bilden Sie für diese Zusammenstellung den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert unter Anwendung der Bestimmungen, die für das Gesetz oder die Gesetze geeignet sind (RDA oder RDA , sofern zutreffend) siehe Punkt B. 4, Fall Gesetzesentwürfe und Gesetzesvorlagen (RDA ) Normierter Sucheinstieg: Für Gesetzesentwürfe und -vorlagen wird der normierte Sucheinstieg aus der gesetzgebenden Körperschaft 7 (RDA ) und dem bevorzugten Titel für den Gesetzentwurf oder die Gesetzesvorlage (RDA ) gebildet. Second Corporate Law Simplification Bill : second draft Bevorzugter Titel des Werks Second Corporate Law Simplification Bill 19.2 Geistiger Schöpfer Australien. Parliament. House of Representatives 18.5 Beziehungskennzeichnung Verfasser Normierter Sucheinstieg Australien. Parliament. House of Representatives. Second Corporate Law Simplification Bill Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Second Corporate Law Simplification Bill 510!PPN!Australien$bParliament$bHouse of Representatives$4aut1 Anwendung SWB 3100!PPN!Australien$bParliament$bHouse of Representatives$BVerfasserIn$4aut 3210!PPN!Australien$bParliament$bHouse of Representatives$aSecond Corporate Law Simplification Bill 4000 Second Corporate Law Simplification Bill oder alternative ohne Verknüpfung zu einem GND-Werknormsatz: 3100!PPN!Australien$bParliament$bHouse of Representatives$BVerfasserIn$4aut 4000 Second Corporate Law Simplification Bill 7 Gesetzgebende Körperschaften in Deutschland sind in Art 76 GG genannt NC-SA 26

27 Für sonstige Gesetzesentwürfe (zum Beispiel Gesetzesentwürfe von Kommissionen oder Einzelpersonen) gelten die allgemeinen Vorschriften in RDA Es wird ein normierter Sucheinstieg mit dem geistigen Schöpfer und dem bevorzugten Titel für den Entwurf gebildet. Grundregeln des Europäischen Vertragsrechts / Kommission für Europäisches Vertragsrecht Bevorzugter Titel des Werks Grundregeln des europäischen Vertragsrechts 19.2 Geistiger Schöpfer Commission on European Contract Law 18.5 Beziehungskennzeichnung Verfasser Normierter Sucheinstieg Commission on European Contract Law. Grundregeln des europäischen Vertragsrechts Verfassungsentwürfe Normierter Sucheinstieg: Bei Verfassungsentwürfen wird der normierte Sucheinstieg entsprechend den Regelungen bei Gesetzen gebildet. Gibt es keinen spezifischen Titel, wird der Terminus Verfassung gewählt und zur Spezifizierung der Terminus Entwurf ergänzt. (vgl. RDA D-A-CH) Die neue Verfassung der Schweiz, ein Verfassungsentwurf der Regierung Haupttitel Verfassungsentwurf Bevorzugter Titel des Werks Verfassung. Entwurf 6.20 Datum Geistiger Schöpfer Schweiz Normierter Sucheinstieg Schweiz. Verfassung. Entwurf (1977) Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Verfassung. Entwurf$f !PPN!Schweiz$4aut1 548 $c1977$4datj Anwendung SWB 3100!PPN!Schweiz$BVerfasserIn$4aut 3210!PPN!Schweiz$aVerfassung. Entwurf$f Verfassungsentwurf NC-SA 27

28 oder alternative ohne Verknüpfung zu einem GND-Werknormsatz: 3100!PPN!Schweiz$BVerfasserIn$4aut 3210 Verfassung. Entwurf$f Verfassungsentwurf Gesetze des Altertums und der Antike, mittelalterliche Gesetze, Gewohnheitsrechte usw. (RDA ) Normierter Sucheinstieg: Für die Gesetze von Gebietskörperschaften des Altertums, für Gesetze von nicht westlichen Gebietskörperschaften vor der Einführung von gesetzgebenden Körperschaften nach westlichem Vorbild und für Gewohnheitsrecht, Stammesrecht usw. wird für den normierten Sucheinstieg der bevorzugte Titel (in dieser Reihenfolge): a) der Titel, unter dem das Gesetz oder die frühe Gesetzessammlung bekannt ist (RDA , RDA sofern zutreffend) b) der Haupttitel der Ressource, die das Gesetz/die Gesetze usw. enthält verwendet. nach 1500: Titel in Originalsprache unter dem das Werk bekannt wurde (RDA ) vor 1501: Titel in Originalsprache mit dem das Werk in modernen Quellen identifiziert wird (RDA ) Beispiele: Míšeňská právní kniha : historický kontext, jazykový rozbor, edice / Vladimír Spáčil, Libuše Spáčilová Bevorzugter Titel des Werks Meißner Rechtsbuch Normierter Sucheinstieg Meißner Rechtsbuch Das alte Recht der Salischen Franken: / Georg Waitz Bevorzugter Titel des Werks Lex Salica Normierter Sucheinstieg Lex Salica Für die Ermittlung des bevorzugten Titels historischer Rechtsnormen wird der Titel verwendet, unter dem das Werk in offiziellen historischen Quellen bekannt gemacht wurde, bzw. in Nachschlagewerken bekannt ist. Ist eine gesetzgebende Körperschaft ermittelbar, so wird sie wie bei heute noch gültigen Rechtsnormen als Teil des normierten Sucheinstiegs erfasst. Stadtrechte, Dorfordnungen, Kirchenordnungen und Kirchenverfassungen sind in der Regel unter diesen Bezeichnungen bekannt, deshalb wird der normierte Sucheinstieg entsprechend gebildet. (RDA D-A-CH) NC-SA 28

29 Bevorzugter Titel des Werks Dorfordnung 6.20 Datum Geistiger Schöpfer Ebelsbach 18.5 Beziehungskennzeichnung Normerlassende Gebietskörperschaft Normierter Sucheinstieg Ebelsbach. Dorfordnung (1648) Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Dorfordnung $f !PPN!Ebelsbach$4aut1 548 $c1648$4datj Wird als Informationsquelle ein Nachschlagewerk verwendet, ist die Rangfolge der Liste der fachlichen Nachschlagewerke zu beachten (RDA D-A-CH). NC-SA 29

30 2.2 Verwaltungsvorschriften, die keine Gesetze sind Verwaltungsvorschriften usw., die von staatlichen Behörden usw. verkündet werden und keine Gesetze sind (RDA ) In bestimmten Gebietskörperschaften werden Verwaltungsvorschriften, Regeln usw. von staatlichen Behörden oder deren Vertretern kraft eines oder mehrerer Gesetze verkündet (wie es in den USA der Fall ist). Für diese Verwaltungsvorschriften usw. bilden Sie den normierten Sucheinstieg, der das Werk repräsentiert, durch Kombination (in dieser Reihenfolge): a) des normierten Sucheinstiegs, der die staatliche Behörde oder den Vertreter repräsentiert (siehe RDA ), mit b) dem bevorzugten Titel für die Regelungen usw. (siehe RDA ). Unter Verwaltungsvorschriften 8 versteht man in den deutschsprachigen Ländern abstraktgenerelle Regelungen innerhalb einer Verwaltungsorganisation, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung zu bestimmen. Sie gelten verwaltungsintern (RDA D-A-CH). Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Veröffentlichung im hessischen Staatsanzeiger : vom ) Bevorzugter Titel des Werks Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung 19.2 Geistiger Schöpfer Hessen. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 18.5 Bezeihungskennzeichnung Verfasser Normierter Sucheinstieg Hessen. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung 510!PPN!Hessen$bHessisches Ministerium des Innern und für Sport$4aut1 8 Deutsche Behörden, die zum Erlassen von Verwaltungsvorschriften ermächtigt sind siehe NC-SA 30

31 Kirchen Bilden Sie für Rechtsnormen, die Kirchen als Körperschaften, die auf ein Gebiet bezogen sind (z. B. einzelne evangelische Landeskirchen oder katholische Diözesen) oder als Personenvereinigungen (z. B. die katholische Kirche) erlassen, den normierten Sucheinstieg mit dieser und dem bevorzugten Titel der Rechtsnorm. (RDA D-A-CH) NC-SA 31

32 2.3 Gerichtliche Verfahrensvorschriften Verfahrensvorschriften, die für ein Gericht gelten (RDA ) Normierter Sucheinstieg: Für Verfahrensvorschriften (rules of practice and procedure), die für ein Gericht gelten, das auch als geistiger Schöpfer der Regelungen gilt, wird der normierte Sucheinstieg für das Werk aus der Kombination des Sucheinstiegs für das Gericht (RDA 19.2) und dem bevorzugten Titel der Rechtsvorschrift (RDA ) gebildet. Diese Regelung gilt unabhängig von der offiziellen Natur (z. B. Gesetze, Verwaltungsvorschriften) der Vorschriften. Rules of practice and procedure of the United States Tax Court Bevorzugter Titel Rules of practice and procedure of the United States Tax Court 19.2 Geistiger Schöpfer USA. Tax Court 18.5 Beziehungskennzeichnung Verfasser Normierter Sucheinstieg USA. Tax Court. Rules of practice and procedure of the United States Tax Court Anwendung GND 005 Tu 008 wit 011 f 040 $erda 130 Rules of practice and procedure of the United States Tax Court 510!PPN!USA$bTax Court$4aut1 Für die Bildung des normierten Sucheinstiegs für Gerichte gelten die Bestimmungen unter RDA Der normierte Sucheinstieg für die Rechtsnormen wird mit dem normierten Sucheinstieg für die Gebietskörperschaft, deren Autorität das Gericht ausübt und dem Namen des Zivil- oder Strafgerichts in der Form einer Abteilung der Gebietskörperschaft gebildet. Exkurs: Der Name (oder die Abkürzung des Namens) des Ortes, an dem das Gericht seinen Sitz hat oder des Bereichs, den es betreut, wird nur zur Unterscheidung gleichnamiger Gerichte angegeben. Es wird der gebräuchliche Name des Geografikums in runden Klammern hinzugefügt. Deutschland: NC-SA 32

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