Grundsätze der Aufstellung eines Bewirtschaftungsplans
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- Ulrich Hochberg
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1 Grundsätze der Aufstellung eines Bewirtschaftungsplans Foto: Leine oh Heiligenstadt Dr. Hintermeier Staatliches Umweltamt Sondershausen ULF 26. März 2007
2 Teil 1 Ziel und Weg Teil 2 Öffentlichkeitsbeteiligung
3 Kriterien guter Zustand Oberflächengew chengewässer Ökologischer Zustand Zusammensetzung und Anzahl bzgl. Plankton, Wasserpflanzen, Kleinlebewesen und Fische Nährstoffe Chemischer Zustand Abwasser, Struktur, Sediment Grenzwerte für 177 Schadstoffe (auch N+PSM)
4 Kriterien Beurteilung guter Zustand Grundwasser Chemischer Zustand Grenzwert 50 mg/l Nitrat im Grundwasser (bei > 50 mg/l = schlechter Zustand) oder Trend bei >75% bis 100% Grenzwert (schlechter Zustand bei > 37,5 mg/l + Trend steigend) Mengenmäßiger Zustand Gleichgewicht GW-Entnahme und GW- Neubildung
5 Grundlagen Wasserrahmenrichtlinie Art. 3, 4, 11, 13, 15, Anh. V-VII WHG 25 a-d, 33a, 36, 36 b ThürWG 32, 35 Verwaltungsvereinbarungen FGG (Elbe ) CIS-Dokumente Umweltziele der WRRL Berichterstattung HMWB (Stark veränderte Wasserkörper)
6 Bewirtschaftungsplan Jeder MS sorgt für die Koordinierung der Erstellung eines einzigen Bewirtschaftungsplans für jede int. Flussgebietseinheit. Die ersten Bewirtschaftungspläne sind spätestens zum zu veröffentlichen. Die Bewirtschaftungspläne sind alle 6 Jahre zu überprüfen und aktualisieren. Der Bewirtschaftungsplan muss bestimmte Inhalte umfassen (Anhang VII) Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne sind Ende 2008 zu veröffentlichen und eine Anhörung durchzuführen. Die Teilbereiche, die Thüringen betreffen, werden durch das TMLNU für verbindlich erklärt und veröffentlicht.
7 Bewirtschaftungsplan - Inhalte Allgemeine Beschreibung Signifikanten Belastungen Bestandsaufnahme Schutzgebiete (z.t. detaillierter) Gewässerzustand (nicht Abschätzung) - Monitoring Umweltziele (inkl. Ausnahmen) Zusammenfassung Maßnahmenprogramm Ökonomische Aspekte Ergebnisse öffentliche Anhörung => Dokumentation des Prozesses
8 Maßnahmenprogramm Jeder MS sorgt dafür, dass für jede Flussgebietseinheit oder den Teil der int. Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm festgelegt wird. Die ersten Maßnahmenprogramme sind spätestens zum aufzustellen. Sie sind bis Ende 2012 umzusetzen. Die Maßnahmenprogramme sind alle 6 Jahre zu überprüfen und aktualisieren. Neue Maßnahmen sind innerhalb von 3 Jahren umzusetzen. Das Maßnahmenprogramm muss bestimmte Inhalte umfassen (Art. 11, Anh. VI) Die Teilbereiche, die Thüringen betreffen, werden durch das TMLNU für verbindlich erklärt und veröffentlicht. Maßnahmeprogramm ist SUP-pflichtig!
9 Maßnahmenprogramm - Inhalte Grundlegende Maßnahmen Maßnahmen aufgrund bereits geltender Richtlinien Maßnahmen zu speziellen Themen (u.a. auch administrative Maßnahmen) Schutz des Trinkwassers Begrenzung Entnahme Begrenzung Einleitungen punktuell / diffus Prioritäre Stoffe Ergänzende Maßnahmen Zur Erreichung der Umweltziele => Konkrete Ergebnisse des Prozesses
10 Umweltziele: Umweltziel Keine Verschlechterung des Zustands Erreichung guter Zustand/Potentials bis Ende 2015 ökologischer, chemischer, mengenmäßiger Zustand Umkehr signifikanter negativer Trends (Grundwasser) Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe Erreichung der wasserbezogenen Ziel der Schutzgebiete Bezugraum Wasserkörper Es gilt das strengere Ziel Zielerreichung bis Ende 2015
11 Erheblich veränderte und künstliche Gewässer Ist weder Umweltziel und noch Ausnahme => Spezifisches Ziel Analog Ausnahmen Begründung notwendig Kombinierbar mit Ausnahmeregelungen (z.b. Verlängerung) Voraussetzungen Änderung hydromorphologischer Merkmale notwendig Signifikante, negative Auswirkungen auf Nutzungen, Die nicht in sinnvoller Weise durch andere Mittel erreicht werden können Maßstab ökologische Potential / chemischer Zustand Ökologisches Potential: alles zur Erreichung des guten ökologischen Zustand mögliche
12 Ausnahmeregelungen Verlängerung A. Technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich oder B. Unverhältnismäßig hohe Kosten bis 2015 oder C. Natürliche Gegebenheiten lassen keine rechtzeitige Zielerreichung zu Detaillierte Begründung erforderlich Max. Verlängerung bis 2027 Ausnahme: Verlängerungsgrund C für Zielerreichung Zeitplan und Maßnahmen bis zur Erreichung sind in Bewirtschaftungsplan aufzunehmen
13 Ausnahmeregelungen Geringere Umweltziele Durch menschliche Tätigkeiten Zielereichung in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer und: A. Erfordernisse können nicht durch andere Mittel erreicht werden, die eine wesentlich bessere und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbundene Umweltoption darstellen und B. bestmögliche ökologische und chemische Zustand wird erreicht C. und es erfolgt keine weitere Verschlechterung Detaillierte Begründung erforderlich Überprüfung alle 6 Jahre
14 Ausnahmeregelungen Vorübergehende Verschlechterung Natürliche Ursachen oder durch höhere Gewalt verursachte Umstände z.b. Extremhochwasser, Dürren, nicht vermeidbare Unfälle Neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten Bei übergeordnetem öffentlichem Interesse wegen Durchführbarkeit bzw. Kosten keine anderen Möglichkeiten gegeben Beispiele (CIS): Hochwasserschutz, Schifffahrt
15 Mindestanforderungen Ausnahmen dürfen Verwirklichung der Ziele in anderen Wasserkörpern nicht dauerhaft ausschließen Problem: übergreifende Auswirkungen, z.b. Durchgängigkeit, Salzfracht EU: kein Automatismus, aber Gründe für Ausnahmen können auch außerhalb des WK liegen Das Schutzniveau bisheriger EU-Richtlinien darf nicht unterschritten werden z.b. keine Aufweichung Nitrat- oder KommunalabwasserRL
16 Grundsätze Zielbestimmung Die Klassenableitung des guten Zustandes erfolgt auf fachlich / wissenschaftlicher Basis Ausnahmen, Mindestanforderungen und spezifische Ziele sind integraler Bestandteil der Zielfestlegung Sozio-ökonomische Faktoren werden bei der Zielfestlegung und der Ermittlung der kosteneffizientesten Maßnahmenkombination einbezogen Schlüsselstellung für Maßnahmenauswahl: kosteneffizienteste Maßnahmenkombination + Beteiligung
17 Grundsätze Zielbestimmung Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind EU-weit schlechter als erwartet. Es ist sehr unwahrscheinlich bis 2015 alle Ziele zu erreichen. Die Umweltziele sollten zur Ableitung von Prioritäten genutzt werden. Die Nutzung von Ausnahmen wird zunächst hoch sein, muss langfristig aber sinken. Es gibt keine Hierarchie der Ausnahmen. Aber es sollte eine schrittweise Prüfung erfolgen, welche Ausnahme nötig ist. Geringere Umweltziele brauchen eine stärkere Begründung als eine Verlängerung. Alle Ausnahmen + HMWB müssen transparent hergeleitet und begründet werden.
18 Der Turnus der WRRL Bewirtschaftungsplan / Maßnahmenprogramm aufstellen nat./internat. Koordination Öffentlichkeitsanhörung / / Zustands- bewertung nat./internat. Beschluss Bewirtschaftungs- plan in Kraft Bestandsaufnahme Beginn Monitoring Maßnahmenprogramm durchführen
19 Sachstand Bearbeitung in der Modellbewirtschaftung Bewirtschaftungsplan liegt vor: auf der Grundlage der als maßgeblich erkannten Probleme wurden Ziele formuliert Maßnahmenauswahl ist erfolgt: aus einem Maßnahmenkatalog wurden für die Modellbewirtschaftung in vier Gebieten geeignete Maßnahmen ausgewählt
20 Teil 1 Ziel und Weg Teil 2 Öffentlichkeitsbeteiligung
21
22 Veröffentlichung 3 Jahre vor Modellbewirtschaftung / Vollzug WRRL: Anhörung der Öffentlichkeit Veröffentlichung 2 Jahre vor gem. Art. 14 WRRL Veröffentlichung 1 Jahr vor In-Kraft-Treten Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans Vorläufiger Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen Entwürfe des Bewirtschaftungsplans für das Einzugsgebiet jeweils Frist von sechs Monaten zur Stellungnahme Ende 2006 Ende 2007 Ende 2008
23 Zur aktuellen Anhörung
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25 Anhörung FGG Elbe
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27 Zum Vergleich: FGG Weser
28 FGG Weser
29 Maßnahmenplanung bis
30 Viel Arbeit, enge Termine!
31 Bitte nicht verwechseln! Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans Maßgebliche Beteiligung nach geltendem Recht Anhörung zur Modellbewirtschaftung Möglichkeit den künftigen Aufstellungsprozess wesentlich zu beeinflussen! Auftaktveranstaltung für Maßnahmeplanung Wie im FGG Weser eine Bearbeitung vor der öffentlichen Diskussion der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen Mitwirkung kann helfen Doppelarbeit zu vermeiden
32 Bitte nicht verwechseln! Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans Maßgebliche Beteiligung nach geltendem Recht Anhörung zur Modellbewirtschaftung Möglichkeit den künftigen Aufstellungsprozess wesentlich zu beeinflussen! Auftaktveranstaltung für Maßnahmeplanung Wie im FGG Weser eine Bearbeitung vor der öffentlichen Diskussion der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen Mitwirkung kann helfen Doppelarbeit zu vermeiden
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