Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

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1 6. Jahrgang, Blankenfelde, 23. März 2011

2 2 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Bekanntmachung über die Entwidmung einer Teilfläche der Nelkenstraße... Seite 3 Bekanntmachung über die Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche... Seite 4 Bekanntmachung der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Mahlow / Glasow... Seite 5 Bekanntmachung der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Jühnsdorf... Seite 5 Auslegung Bodenrichtwerte Stand: Seite 5 Beschlüsse der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow aus der 34. Sitzung am Seite 5 Beschlüsse des Hauptausschusses Blankenfelde-Mahlow aus der 23. Sitzung am Seite 6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in kommunalen Einrichtungen Kitagebührensatzung... Seite 6 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Bekanntmachung des WAZ Blankenfelde über die Beschlüsse der Verbandsversammlung vom Seite 9 Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Informationen aus dem Haupt- und Bürgeramt Jugendbeauftragter gesucht!... Seite 9 Achtung: Gewerbeamt rät zur Vorsicht bei Werbeverkaufsveranstaltungen... Seite 9 Informationen aus dem Kommunalservice Mitteilung über Straßenreinigungstermine... Seite 9 Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Verkaufsangebote für Liegenschaften... Seite 11 Info über kommunale Baumpflege Seite 11 Info für Hundebesitzer über Kontrollen... Seite 12 Mitteilung zur Beitragserhebung... Seite 12 Einladungen zu Anliegerversammlungen für Gewerke Straßenbeleuchtung... Seite 12 Info über Verschiebung der Bauarbeiten an Amphibienlaichgewässern... Seite 14

3 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 3 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Entwidmung (Einziehung) einer Teilfläche der Nelkenstraße in Blankenfelde gemäß beigefügtem Lageplan Entwidmung Nach 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), wird der im Lageplan dargestellten Teilfläche ABCDEFA (unvermessene Teilfläche, ca. 321m²) des Flurstücks 17 der Flur 7 in der Gemarkung Blankenfelde die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche entzogen. Hinweis: Die Einziehung der oben genannten Verkehrsfläche resultiert aus einem Antrag der Wohnungsbaugesellschaft Blankenfelde (WOBAB), diesem hat die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow im Rahmen ihrer 25.Sitzung am zugestimmt (Beschlussvorlage 42/25/2010). Die beabsichtigte Einziehung wurde gemäß 8 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz in den Amtsblättern 07/2010, 08/2010 und 09/2010 bekannt gemacht und somit der Allgemeinheit die Gelegenheit für Einwendungen gegeben. Unter Berücksichtigung der, in der Gemeindeverwaltung bis zum eingegangenen Einwendungen bestätigte die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow auf ihrer 31. Sitzung am die Beschlussvorlage 42/25/2010 Antrag der WOBAB auf Entwidmung des nördlichen Teils der Nelkenstraße in Blankenfelde nach Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen (Beschluss 59/31/2010) mit folgenden Maßgaben und Ergänzungen: Herstellung eines Mülltonnenstandortes an der Breitscheidstraße durch die WOBAB für den Fall, dass der SBAZV die Nelkenstraße nicht mehr direkt befährt Übergabe des Schlüssels auch an die nächste Generation (bei Bedarf) Die betreffende Fläche wird durch die Wohnungsbaugesellschaft eingefriedet, die Betretung ist nur noch einem hierfür berechtigten Benutzerkreis vorbehalten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Bürgermeister Karl-Marx-Straße Blankenfelde schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Siegel

4 4 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Widmung einer Verkehrsfläche in Mahlow Allgemeinverfügung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zur Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Mahlow. Widmungsverfügung Nach 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. l Nr. 15, vom , S. 358), zuletzt geändert durch Art. 7 INSPIRE-Umsetzungsgesetz vom (GVBl. I Nr. 17 S. 1) erhält das im Lageplan (Fläche ABCDA) dargestellte Flurstück 7/4 der Flur 8 in der Gemarkung Mahlow die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Bezeichnung: Feldstraße: Verkehrsfläche Straße (M 210 B) Der anliegende Lageplan ist Bestandteil der Verfügung. Diese Verfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Bürgermeister Karl-Marx-Straße Blankenfelde schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Beschreibung: Die betreffende Fläche ist 7,5m breit, 78,5m lang und verfügt über keinen Wendehammer. Sie ist ein nördlich gelegener Ast der Feldstraße (M 210 A / Mahlower Straße Ferrastraße) und wird in die Gruppe der Gemeindestraßen (Anliegerstraße) eingestuft. Baulastträger wird die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Blankenfelde-Mahlow, den gez. Sonntag Jörg Sonntag stellv. Bürgermeister Dienstsiegel Feldstraße M 210 B: Anlage zur Widmung vom

5 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 5 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Einladung der Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow Die Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow lädt zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung in das Café Bohne am Donnerstag, den um Uhr ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes für den Zeitraum 2010/ Bericht zum Kassenbestand und Vorschläge für Haushaltsplan für das neue Jagdjahr 3. Feststellung des Jagdpachtreinertrages und Verwendung der Pachteinnahmen 4. Darstellung Stand Überarbeitung Jagdkataster 5. Vorstellung und Beratung der neuen Jagdgenossenschaftssatzung 6. Beratung und Beschluss zu einem neuen Pachtvertrag 7. Beschlüsse zu den Punkten Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin 9. Verschiedenes Bericht der Jagdpächter 10. Gemütliches Beisammensein mit Wildessen, spendiert von den Jagdpächtern gemeinsam mit den Jagdgenossen von Dahlewitz Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen. Vorschläge zur Tagesordnung sowie die Teilnahme bitten wir bis spätestens zum 28. März 2011 an die unten aufgeführten Adressen zu melden. Der Vorstand Roswitha Grüneberg Helmut Sauerwald Mahlow Mahlow Alt Glasow 33 Alt Glasow 4 Tel Tel. 0174/ Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Nr. 24 Jühnsdorf am 08. April 2011 Ort: Beginn: Sitzungsraum im Dorfgemeinschaftshaus OT Jühnsdorf, Jühnsdorf, Dorfstraße Uhr Eingeladen werden alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken, die sich im Bereich der oben genannten Jagdgenossenschaft Jühnsdorf Nr. 24 befinden. (südlich der Autobahn A 10) Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes der Jagdgenossenschaft 2. Bericht des Kassierers und dessen Entlastung 3. Bericht des Obmannes Strecke und Plan Beschlüsse zu der Jagdgenossenschaft Nr. 24 Jühnsdorf 5. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Horst Bartz Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Nr. 24 Auslegung Bodenrichtwerte Stand Gemäß 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung vom (BbgGAV, GVBl. II/10, Nr. 27), legt die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Bodenrichtwerte, Stand: , ergänzt durch Kartenauszüge, für die Dauer eines Monats ab dieser Bekanntmachung in den Räumen der Gemeindeverwaltung (Aushang im Empfangsbereich, neben dem Eingang zum Bürgerservice), Karl-Marx-Str. 4, Blankenfelde, aus. Die Karte kann während der Öffnungszeiten des Bürgerservice (Di und Do 7.00 bis Uhr Mo, Mi, Fr 7.00 bis Uhr) eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Am Nuthefließ 2, Luckenwalde, Tel / ) die Bodenrichtwerte auch in Kartenform einzusehen und Auskunft zu verlangen ( 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), wird hingewiesen. Beschlussübersicht der Gemeindevertretung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer 34. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: BSV-Nr.: GV 8/34/2011 n. öt bestätigt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Glasower Damm 101, OT Mahlow, Flur 18, Flurstücke 303 und 304 zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: 22/3/4 mehrheitlich angenommen

6 6 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer 23. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschlussübersicht des Hauptausschusses Beschlussnummer: HA 1/23/2011 nö.t. bestätigt Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Poststr. 10, OT Mahlow, Flur 9, Flurstück 133, zu verkaufen. Auf eine kaufvertragliche Bau- oder Sanierungsverpflichtung und die Verpflichtung zur Abführung des Mehrerlöses wird verzichtet. Abstimmungsergebnis: 7/0/1 einstimmig zugestimmt Beschlussnummer: HA 2/23/2011 nö.t. bestätigt Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, das Grundstück Heidestr. 10, OT Blankenfelde, Flur 9, Flurstück 77 zu verkaufen. Abstimmungsergebnis: 8/0/0 einstimmig zugestimmt Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und in Tagespflegesteilen Auf Grund des 90 Abs. 1 Punkt 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBI. I S. 3134) geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBI. I S. 1696, 1701), der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2007 (GVBI. I/07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBI. l/os [Nr. 12] S. 202, 207), den 2 und 6 Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBI. I/04 [Nr. 08] S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 27. Mai 2009 (GVBI. I/09 [Nr. 7] S. 160) und 17 Abs. 2 und 3 des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg (KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI. I/04, [Nr. 16] S. 384), zuletzt geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 15. Juni 2010 (GVBI. 1/10 [Nr. 25]), hat die Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow auf ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Rechtsanspruch Gemäß 1 Abs. 2 KitaG haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten/ Tagespflegestellen. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Der Anspruch ist für Kinder im Alter bis zur Einschulung mit einer täglichen Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter mit einer täglichen Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden erfüllt. Längere Betreuungszeiten werden gewährleistet, wenn die familiäre Situation des Kindes dies erforderlich macht. 3 Gebührentatbestand (1) Der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Festlegung der vereinbarten Betreuungszeit zwischen dem Träger der Einrichtung bzw. der Tagespflegestelle und den Personensorgeberechtigten ist Voraussetzung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte/Tagespflegestelle. (2) Mit Beginn der Betreuung eines Kindes in einer kommunalen Kindertagesstätte bzw. einer Tagespflegestelle werden Elternbeiträge durch die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in Form von Benutzungsgebühren erhoben. (3) Bemessungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die Elternbeitragstabellen, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind. Die Elternbeitragstabellen sind abgestuft nach Altersbereichen, Kinderanzahl und dem Einkommen der Personensorgeberechtigten sowie dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung für Gastkinder und für das zusätzliche Angebot einer Ferienbetreuung werden Elternbeiträge gemäß der Anlage Sonstige Gebühren erhoben, die ebenfalls Bestandteil der Satzung ist. (4) Der Erhebungszeitraum entspricht einem Kalenderjahr. Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt in 12 gleichen Monatsbeiträgen. Erfolgt die Aufnahme des Kindes innerhalb eines Kalenderjahres, werden die Elternbeiträge ab diesem Zeitpunkt erhoben. Die Elternbeitragspflicht entsteht zum 1. des Monats. Die Zahlung ist jeweils am 15. des Monats fällig. Erfolgt die Aufnahme des Kindes innerhalb eines Monats, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat anteilig im Verhältnis der tatsächlichen Betreuungstage zu den Öffnungstagen der Kindertagesstätte erhoben. (5) Die Elternbeiträge werden nicht für die Inanspruchnahme des Platzes, sondern für dessen Bereitstellung ab dem Zeitpunkt gemäß den Festlegungen im Betreuungsvertrag fällig. (6) Für die Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung für Gastkinder in einer Kindertagesstätte werden die Elternbeiträge vorab, spätestens bei der ersten Übergabe des Kindes fällig. Die Zuschläge bei Überschreitung der vereinbarten Betreuungszeit werden zum 15. des Folgemonats fällig. 2 Begriffsbestimmung Kindertagesstätten/Tagespflegestellen sind sozialpädagogische, familienergänzende Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen die Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. 4 Einstufungskriterien Für die Aufnahme von Kindern in kommunale Einrichtungen/Tagespflegestellen und die Erhebung von Elternbeiträgen gelten folgende Einstufungskriterien für die Altersbereiche:

7 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 7 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Kinderkrippe: Kindergarten: Hort: Kinder von 0 Jahren bis zum letzten Monat vor Vollendung des 3. Lebensjahres Kinder ab 1. des Monats, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden bis zum Schuleintritt Schulkinder bis einschließlich 6. Schuljahrgangsstufe (4) Soweit Mindestgebühren festzusetzen sind, werden keine Ermäßigungen gewährt. Ermäßigungen dürfen nur in dem Maße gewährt werden, als dadurch die Mindestgebühr nicht unterschritten wird. (5) Der Elternbeitrag wird durch Bescheid nach der Einkommensermittlung festgesetzt. 5 Umfang und Art der Betreuung 7 Einkommensermittlung (1) Für die Betreuung in einer Kindertagesstätte/Tagespflegestelle können die Betreuungszeiten auf der Grundlage der täglichen Betreuungszeit innerhalb einer Woche variabel gewählt werden. Es werden folgende tägliche bzw. wöchentliche Betreuungszeiten angeboten: Kinderkrippe/Kindergarten: bis einschließlich 6 Stunden täglich (bis 30 Stunden pro Woche) über 6 bis einschließlich 8 Stunden täglich (über 30 bis einschließlich 40 Stunden pro Woche) über 8 bis einschließlich 10 Stunden täglich (über 40 bis einschließlich 50 Stunden pro Woche) über 10 Stunden täglich (über 50 Stunden pro Woche) Hort: bis einschließlich 4 Stunden täglich ( bis 20 Stunden pro Woche) über 4 bis einschließlich 5,5 Stunden täglich (über 20 bis einschließlich 27,5 Stunden pro Woche) über 5,5 Stunden täglich (über 27,5 Stunden pro Woche) (2) In den Schulferien und an schulfreien Tagen, jedoch nicht während eventueller Schließzeiten und Schließtage, wird für die Hortkinder eine zusätzliche Ferienbetreuung (Ferienhort) angeboten. Die Betreuungszeit im Ferienhort beträgt täglich 8 Stunden. Außerdem wird, sofern die Platzkapazitäten dies ermöglichen, eine Tagesbetreuung für Gastkinder in allen Altersbereichen angeboten. (3) Wird ein Kind nicht vertragsgemäß nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit aus der Kindertagesstätte/Tagespflegestelle abgeholt, ist der Zuschlag bei Überschreiten der vereinbarten Betreuungszeit zum Elternbeitrag zu zahlen. Dieser ist in der Anlage Sonstige Gebühren festgesetzt und Bestandteil dieser Satzung. 6 Beitragspflicht und Bemessungsgrundlage (1) Beitragspflichtig sind die Personensorgeberechtigten, auf deren Veranlassung das Kind in einer Kindertagesstätte/Tagespflegestelle betreut wird. Sind zwei Personensorgeberechtigte vorhanden, so haften sie als Gesamtschuldner. (2) Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, dürfen, sofern sie die Eltern des Kindes sind, hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfanges der Gebühren nicht besser gestellt werden als Ehepaare. Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner Rechtsbeziehung zu dem Kind, bleibt sein Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit unberücksichtigt. (3) Die Elternbeiträge sind nach dem Jahresbruttoeinkommen der Personensorgeberechtigten, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder, die eine Einrichtung besuchen, dem Alter der Kinder sowie der vereinbarten Betreuungszeit gestaffelt. Für weitere unterhaltsberechtigte Kinder des Gebührenpflichtigen wird der festzusetzende Elternbeitrag für jedes betreute Kind um einen Betrag von 5 EURO je Kind monatlich ermäßigt. Voraussetzung für diese Ermäßigung ist, dass diese Kinder keine Kindereinrichtung/Tagespflegestelle im Sinne des 2 in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow besuchen. Es ist dabei unerheblich, ob das unterhaltsberechtigte Kind im oder außerhalb des Haushaltes des Gebührenpflichtigen lebt. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. (1) Die Einkommensermittlung erfolgt auf der Grundlage der Erklärung der Gebührenschuldner. Die Erklärung zum Einkommen des Vorjahres ist jährlich einmal bis zum unaufgefordert in der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Zum Nachweis des erklärten Einkommens sind geeignete Belege (z.b. Einkommensteuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Gehaltsbescheinigung Dezember mit Jahresübersicht) einzureichen. Wird von den Personensorgeberechtigten keine Erklärung zum Elterneinkommen erbracht oder in nicht geeigneter Weise belegt, wird der Höchstbeitrag festgesetzt. Verändert sich das Einkommen im Jahr um mehr als EURO so ist der Gebührenschuldner verpflichtet, eine neue Erklärung des Einkommens abzugeben. Der Elternbeitrag wird nach Prüfung der Erklärung neu festgesetzt. Die Festsetzung kann auch rückwirkend erfolgen, wenn beim Gebührenschuldner schon zu einem früheren Zeitpunkt eine erhebliche Abweichung des erklärten Einkommens vorhanden war. Jahresbruttoeinkommen im Sinne der Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Personensorgeberechtigten im Sinne des 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG). Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Die Summe der positiven Einkünfte der Personensorgeberechtigten umfasst nach 2 EstG: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinne des 22 EstG z.b. : Renten, Unterhalt, Entschädigungen, Übergangsgelder, Amtszulagen, Versorgungsbezüge u.a. Maßgebend ist je nach Einkunftsart entweder der Gewinn, d.h. die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben, oder die Einnahmen, von denen die Werbungskosten abgezogen wurden. Die Summe der positiven Einkünfte der Personensorgeberechtigten ist zunächst getrennt zu ermitteln und anschließend zu addieren. Dem Einkommen im Sinne des Abs. 1 sind steuerfreie Einkünfte hinzuzurechnen: Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Personensorgeberechtigten und die Kinder sowie alle Geldbezüge, sofern sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gebührenschuldner erhöhen. Nicht hinzuzurechnen sind: Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Mutterschaftsgeld bis zu 307 EURO, Wohngeld und die Eigenheimzulage. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vom und die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über

8 8 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in der Tagespflege vom treten ab außer Kraft. Blankenfelde-Mahlow, den Ortvvin Baier Hauptamtlicher Bürgermeister Anlage 1 zur Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegesteilen ab Elternbeiträge für ein Kind in einer Einrichtung der Gemeinde (für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 5, jedoch Mindestbetrag) Bruttoeinkommen Krippe Krippe Krippe Krippe Kiga Kiga Kiga Kiga Hort Hort Hort bis 6 h 6-8 h 8-10 h über 10 h bis 6 h 6-8 h 8-10 h über 10 h bis 4 h 4 bis 5,5 h über 5,5 h bis ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis Elternbeiträge für mehrere Kinder in einer Einrichtung der Gemeinde (für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 5, jedoch Mindestbetrag) Bruttoeinkommen Krippe Krippe Krippe Krippe Kiga Kiga Kiga Kiga Hort Hort Hort bis 6 h 6-8 h 8-10 h über 10 h bis 6 h 6-8 h 8-10 h über 10 h bis 4 h 4 bis 5,5 h über 5,5 h bis ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis , ,01 bis Anlage 2 zur Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung der Kinder in kommunalen Kindertagesstätten ab Elternbeitragstabelle Sonstige Gebühren Tagesbetreuung Gastkinder Tagesbetreuung Krippenalter bis 4 Std. 15,00 Tagesbetreuung Krippenalter bis 6 Std. 20,00 Tagesbetreuung Krippenalter bis 8 Std. 25,00 Tagesbetreuung Kindergartenalter bis 4 Std. 12,00 Tagesbetreuung Kindergartenalter bis 6 Std. 15,00 Tagesbetreuung Kindergartenalter bis 8 Std. 18,00 Tagesbetreuung Hortalter bis 2 Std. 5,00 Tagesbetreuung Hortalter bis 4 Std. 8,00 Tagesbetreuung Hortalter bis 8 Std. (Ferien) 13,00 Zuschlag pro Tag Ferienbetreuung (bis 8 Std.) für Hortkinder bei bestehenden Hortvertrag bis 4 Std. 2,00 bei bestehenden Hortvertrag bis 5,5 Std. 1,50 bei bestehenden Hortvertrag über 5,5 Std. 1,00 Zuschlag bei Überschreiten der vereinbarten Betreuungszeit pro angefangene halbe Stunde 4,00 maximal jedoch den Tagessatz für Betreuung von Gastkindern

9 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Bekanntmachung des WAZ Blankenfelde-Mahlow Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 01/01/11: Wirtschaftsplan 2011 des WAZ Beschluss-Nr.: 02/01/11 nö: Vergabe der Bauleistung für das Vorhaben Auswechselung der trinkwassertechnischen Anlage Mahlower Straße (zwischen Berliner Straße und Stefan-Zweig-Straße) Gemeinde Blankenfelde-Mahlow / OT Mahlow Beschluss-Nr.: 03/01/11: Aufnahme eines Kredites zum Zwecke der Umschuldung gez. Hein Hein Verbandsvorsteher Mitteilungen des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Informationen aus dem Haupt- und Bürgeramt Jugendbeauftragter gesucht! Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sucht ab sofort einen/eine ehrenamtliche(n) Jugendbeauftrage/n. Wir suchen jemanden, der Lust hat mit und für Kinder und Jugendliche in unserer Gemeinde etwas zu tun. Werbeverkaufsveranstaltungen Gewerbeamt rät zur Vorsicht Zur Zeit sind wieder Werbeverkaufsveranstalter in unserer Region unterwegs. Sie werben mit günstigen Produkten oder Reisen, die sich auf den zweiten Blick in aller Regel als überteuert darstellen. Wer sich vor Übervorteilung bzw. Betrug schützen will, wirft die Einladung am besten in die blaue Tonne. Wer sich dennoch entscheidet, an der Veranstaltung teilzunehmen, sollte folgende Tipps beherzigen: - Fühlen Sie sich unter keinen Umständen zu einer Bestellung verpflichtet! - Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht komplett verstanden haben! Unterschriften sind nie reine Formsache. - Lassen Sie sich die Adresse der Firma geben und erkundigen Sie sich im Fachhandel nach den Produkten! - Achten Sie bei Verträgen auf Datum und Unterschriften, Belehrungen über das Widerrufsrecht müssen im Vertrag gesondert unterschrieben werden, fehlendes oder falsches Datum erschwert das Widerrufsrecht. - Fordern Sie immer eine Vertragsdurchschrift, auf der der Name und die Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. - Schicken Sie den schriftlichen Widerruf binnen 2 Wochen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer (günstig: Einschreiben mit Rückschein). - Nehmen Sie keine EC-Karte und keine größeren Mengen Bargeld mit. Ihr Bürgerservice-Team Informationen aus dem Kommunalservice Mitteilung über Straßenreinigungstermine Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow führt entsprechend der Straßenreinigungssatzung die Straßenreinigung durch. Der erste Reinigungsdurchgang startet am 01. April Grundsätzlich ist geplant die Reinigung der einzelnen Straßen an den unten aufgeführten Terminen durchzuführen. An diesen Tagen möchten wir die Anwohner und Nutzer der Straßen bitten, nicht in diesen zu parken, da ansonsten eine vollständige, allen Ansprüchen gerecht werdende Reinigung nicht durchführbar ist. Ortsteil Straße Bemerkungen am 01. April in Mahlow Trebbiner Straße zwischen Bahnübergang (Ecke Heimstättenstraße) und L 76 sowie im Roten Dudel Heimstättenstraße Bahnhofstraße Herbert-Tschäpe-Straße inkl. Bahnhofsvorplatz am 04. April in Mahlow Karl-Liebknecht-Straße zwischen Bahnhofstr. und Ibsenstr. Ernst-Thälmann-Platz Ernst-Thälmann-Straße

10 10 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Informationen aus dem Kommunalservice Ortsteil Straße Bemerkungen am 05. April in Mahlow am 06. April in Mahlow Ibsenstraße Krügers Land Am Lückefeld Goethestraße Heinrich-Heine-Straße Berliner Straße Mahlower Straße Lichtenrader Straße Ziethener Straße zwischen Ibsenstraße und Ernst-Thälmann-Straße im Waldblick zwischen Lichtenrader und Marienfelder Straße am 07. April in Mahlow Marienfelder Straße im Waldblick zwischen Dorfstraße und Ziethener Straße Teltower Straße Dorfstraße nur OD der L 76 am 08. April in Mahlow am 11. April in Blankenfelde am 12. April in Blankenfelde Berliner Damm Richard-Wagner-Chaussee Beethovenstraße Leonard-Bernstein-Ring Glasower Damm Selchower Weg Alt Glasow Blankenfelder Weg Karl-Marx-Straße Brandenburger Platz Mozartweg Breitscheidstraße Moselstraße Heinrich-Heine-Straße Dietrich-Bonhoeffer-Straße zwischen Berliner Damm und Chopinring am 13. April in Blankenfelde Lindenstraße bis Verkehrsinsel vor dem Vogelkirschenring Pappelallee Erich-Klausener-Straße Carl-von-Ossietzky-Straße am 14. April in Blankenfelde Karl-Liebknecht-Straße Jühnsdorfer Weg Rembrandtstraße Max-Liebermann-Ring am 15. April in Blankenfelde Dorfstraße nur OD der L 792 Triftstraße Trebbiner Damm OD der L 792 Berliner Damm OD der L 792 Potsdamer Damm OD der L 40 am 18. April in Blankenfelde Zossener Damm OD der L 40 Dahlewitz Bahnhofsstraße teilweise OD der L 40 Am Bahnhofschlag Thälmannstraße OD der L 40 am 19. April in Dahlewitz Dorfstraße (B96 alt) Mittelstraße Ludwig-Ehrhard-Ring Kiefernstraße Eschenweg zwischen Zossener Damm und Rembrandtstraße zwischen Trebbiner Damm und Jühnsdorfer Weg im Gewerbegebiet im Gewerbegebiet im Gewerbegebiet im Gewerbegebiet

11 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 11 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Informationen aus dem Kommunalservice Ortsteil Straße Bemerkungen Groß Kienitz Am Weidendamm im Gewerbegebiet Hermann-Gebauer-Straße im Gewerbegebiet Otto-Porath-Platz im Gewerbegebiet Weidendamm im Gewerbegebiet Grundsätzlich ist geplant die Reinigung in den folgenden Monaten im gleichen Turnus durchzuführen, wobei jeweils am ersten Werktag des Monats mit der Reinigung begonnen wird. Sollten einzelne Straßen aus technischen oder organisatorischen Gründen zum Reinigungstermin nicht gereinigt werden können, wird die Straßenreinigung möglichst zeitnah, spätestens jedoch im Anschluss an die regulär geplante Reinigung nachgeholt. Über grundsätzliche Änderungen werden wir Sie natürlich im Amtsblatt informieren. Kommunalservice Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Verkaufsangebote für Liegenschaften Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow veröffentlicht an dieser Stelle Verkaufsangebote für ihre Grundstücke. Ansprechpartner ist das Bau- und Ordnungsamt, Karl-Marx-Str.4, Blankenfelde-Mahlow (Tel , Herr Müller). Dort sind für jedes Grundstück nähere Informationen erhältlich. Das höchste Gebot genießt in der Regel den Vorzug. Ansprüche gegen die Gemeinde aus der Abgabe eines Angebotes sind ausgeschlossen. Bauplanungsrechtliche Angaben sind unverbindlich. Sollte es zu einem Vertragsschluss mit der Gemeinde kommen, gelten hierfür die Richtlinien für Grundstücksgeschäfte vom Ortsteil Mahlow (GT Waldblick), Baugrundstück, 2. Reihe, Hammergrundstück, Brenzstr. 16 A, 776 qm, NEU: Ortsteil Blankenfelde, Heidestr. 10, Baugrundstück, ruhig, zentrumsnah, S- und Regional-Bhf. fußläufig, 703 qm, Angebote für dieses Grundstück bitte schriftlich bis zum 20. April 2011 NEU: Ortsteil Mahlow, Glasower Damm 101, Wohnhaus (Bj. 1937), unterkellert, mit großem Grundstück, qm, Wohnfläche ca. 124 qm, Angebote für dieses Grundstück bitte schriftlich bis zum 20. April 2011 NEU: Ortsteil Mahlow, Poststr. 10, sanierungsbedürftiges Wohn- und Geschäftshaus, sehr zentral (S-Bhf. 150 m), Grundstück 770 qm, Nutzfläche 230 qm, Angebote für dieses Grundstück bitte schriftlich bis zum 20. April 2011 Die Objekte sind näher beschrieben unter unter Planen/Bauen/Wohnen Immobilienangebote Kommunale Baumpflege 2011 in vollem Gange Die Straßen- und Parkbäume im Gemeindegebiet sind einer Vielzahl von Stressfaktoren ausgesetzt, die deren Gesundheit und Lebenserwartung stark herabsetzen können. Solche Stressfaktoren sind zum Beispiel zu kleine oder versiegelte Standflächen, reduziertes Wasserangebot, Aufgrabungen, Anfahrschäden, Bodenverdichtungen oder auch Hitzeeinwirkungen durch Abstrahlung von Häuserwänden, Beton oder Asphalt. Um dem entgegenzuwirken, werden umfangreiche Pflegemaßnahmen durchgeführt, welche auch das Überwachen, Erhalten und Sanieren bis hin zur Neupflanzung von Bäumen in ihrem siedlungstypischen Umfeld umfassen. Die mehrwöchige Alleen- und Baumschau 2010, die weitgehend gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises (UNB) durchgeführt wurde, bestätigte der Gemeindeverwaltung eindrucksvoll die Auswirkungen dieser Stressfaktoren. Besonders der umfangreiche Altbaumbestand an Straßenalleen, der mittlerweile ein Alter von Jahre aufweist, ist schätzungsweise zu 60% geschädigt. Im Ergebnis dieser Bestandsaufnahme wurden seit Ende Januar 2011 umfangreiche Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet durchgeführt. Insbesondere wurden in den letzten Wochen auch Totholzbeseitigungsmaßnahmen und notwendige Fällungen durchgeführt, die zwar bereits Ende November sowie Dezember 2010 geplant und in Auftrag gegeben wurden, jedoch wegen des zeitigen und schneereichen Wintereinbruchs Anfang Dezember 2010 nicht mehr realisiert werden konnten. Baumpflegearbeiten im Kronenbereich und entlang der Straßenbegleitgrünstreifen wurden verstärkt in Mahlow durchgeführt. Dieses betraf zum Beispiel die Baumalleen der Maxim-Gorki-Straße, Herbert- Tschäpe-Straße, Alt Glasow, Kienitzer Straße und Offenbachstraße. Parallel dazu sind Straßenbenennungsschilder, Verkehrszeichen, Straßenlampen und Buswartehäuser in Blankenfelde, Dahlewitz und Groß Kienitz frei geschnitten worden. Der Erziehungsschnitt an Jungbäumen und die Schaffung notwendiger Durchfahrtsbreiten und -höhen (Lichtraumprofil) wurde entlang von Wohngebietsstraßen in den Blankenfelder Neubaugebieten westlich des Berliner Damms, sowie in Mahlow im Musikerviertel und Am Lückefeld durchgeführt. Hierdurch wird u. a. der reibungslose Busverkehr bzw. die Erreichbarkeit der Anlieger mit den großen Müll- u. Entsorgungsfahrzeugen, sowie den Notfallrettungsfahrzeugen gewährleistet. Für die teilweise sehr arbeitsintensiven Fällungen, Pflege- und Rückschnittarbeiten mit Hubarbeitsbühnen und Leitern, Häckslerarbeiten und Astreisigentsorgungen, wurden bis Ende Februar bereits ca ,- Euro

12 12 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt und damit fast 58 % des Gesamtetats 2011 für die Unterhaltung des öffentlichen Grüns durch die Gemeinde aufgewendet. Den vorgenannten Baumpflegearbeiten schließen sich im April die Stubbenausfräsungen und im Juli die Beseitigung des Stammausschlages an Linde und Ahorn an. Darüber hinaus werden auch in diesem Jahr wieder neue Bäume gepflanzt. Im Jahr 2010 wurden etwa 29 der von der UNB genehmigten notwendigen Baumfällungen u.a. entlang der alten B 96 zwischen Glasow und Dahlewitz, im Roten Dudel, Waldblick, Alt Glasow, in der Mahlower City und entlang der Kreischaussee durchgeführt. Als Ausgleich dieses Eingriffs in die naturräumlichen Belange wurden von der UNB 45 Bäume als Ersatzpflanzungen angeordnet, welche bis Spätherbst 2011 zu erfolgen haben. Für die Ersatzpflanzungen an Straßen, Spielplätzen und Parkanlagen stehen insgesamt Euro zur Verfügung. Team Städtebau/Umweltschutz Information an alle Hundehalter Mitarbeiter des Teams Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow werden auch in diesem Jahr wieder Hundehalter kontrollieren. Insbesondere wird darauf geachtet, dass jeder Hundehalter beim Ausführen seines Hundes geeignete Materialien zur Aufnahme der Hinterlassenschaften seines Vierbeiners mit sich führt. Die gültige Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht sein. Zudem muss jeder Hund mit einer Widerristhöhe von über 40 cm oder einem Gewicht von über 20 kg mit einem Microchip versehen sein. Die per se gefährlichen Hunde (z.b. American Staffordshire Terrier, Pitbull) dürfen nur mit angelegtem Maulkorb und an einer reißfesten, höchstens 2 Meter langen Leine geführt werden. Die Erlaubnis zur Haltung dieses Tieres ist mitzuführen und die rote Plakette ist dem Hund anzulegen. Hunde, bei denen der Nachweis der widerlegten Gefährlichkeit erbracht wurde (z. B. möglich bei Rottweilern, Dobermännern, Mastiffs), müssen eine grüne Plakette der Gemeinde tragen; das Negativzeugnis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Auf allen öffentlichen Spielplätzen ist die Mitnahme von Hunden verboten. In Waldgebieten herrscht für alle Hunde Leinenzwang. Sollten die Anforderungen nicht vorliegen oder wird gegen die o.g. Vorschriften verstoßen, muss mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld gerechnet werden. Ihr Team Sicherheit und Ordnung Mitteilung zur Beitragserhebung Das Bau- und Ordnungsamt gibt bekannt, dass ab der 14. KW 2011 die Beitragserhebung für die Straßenbaumaßnahmen: Albrecht-Dürer-Straße im Abschnitt: Zossener Damm bis Käthe- Kollwitz-Straße im OT Blankenfelde Käthe-Kollwitz-Straße im OT Blankenfelde durchgeführt werden. Ihr Bau- und Ordnungsamt Einladung zur Anliegerversammlung Baumaßnahme: OT Mahlow, Akazienstraße Gewerk: Straßenbeleuchtung Ort: Vereinshaus Mahlow, Club, Heinrich-Heine-Straße 3-5, Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt, im Jahr 2011 die o.g. Baumaßnahme durchzuführen. In diesem Zusammenhang findet eine erste Anliegerversammlung statt: Datum: Dienstag, den Uhrzeit: 17:00 Uhr Während der Versammlung werden die Bürger über die Planung informiert. Hier besteht für alle Anlieger und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu nennen. Zur Beantwortung der Fragen stehen Vertreter des Ingenieurbüros und der Verwaltung zur Verfügung. Alle Anwohner und Grundstückseigentümer sind herzlich eingeladen. Ihr Bau- und Ordnungsamt

13 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 13 Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Einladung zur Anliegerversammlung Baumaßnahme: OT Mahlow, Ahornstraße Gewerk: Straßenbeleuchtung Ort: Vereinshaus Mahlow, Club, Heinrich-Heine-Straße 3-5, Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt, im Jahr 2011 die o.g. Baumaßnahme durchzuführen. In diesem Zusammenhang findet eine erste Anliegerversammlung statt: Datum: Dienstag, den Uhrzeit: 17:30 Uhr Während der Versammlung werden die Bürger über die Planung informiert. Hier besteht für alle Anlieger und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu nennen. Zur Beantwortung der Fragen stehen Vertreter des Ingenieurbüros und der Verwaltung zur Verfügung. Alle Anwohner und Grundstückseigentümer sind herzlich eingeladen. Ihr Bau- und Ordnungsamt Einladung zur Anliegerversammlung Baumaßnahme: OT Mahlow, Carl-Spitzweg-Straße Gewerk: Straßenbeleuchtung Ort: Vereinshaus Mahlow, Club, Heinrich-Heine-Straße 3-5, Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde Mahlow beabsichtigt, im Jahr 2011 die o.g. Baumaßnahme durchzuführen. In diesem Zusammenhang findet eine erste Anliegerversammlung statt: Datum: Dienstag, den Uhrzeit: 18:00 Uhr Während der Versammlung werden die Bürger über die Planung informiert. Hier besteht für alle Anlieger und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu nennen. Zur Beantwortung der Fragen stehen Vertreter des Ingenieurbüros und der Verwaltung zur Verfügung. Alle Anwohner und Grundstückseigentümer sind herzlich eingeladen. Ihr Bau- und Ordnungsamt Einladung zur Anliegerversammlung Baumaßnahme: OT Mahlow, Herweghstraße Gewerk: Straßenbeleuchtung Ort: Vereinshaus Mahlow, Club, Heinrich-Heine-Straße 3-5, Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde Mahlow beabsichtigt, im Jahr 2011 die o.g. Baumaßnahme durchzuführen. In diesem Zusammenhang findet eine erste Anliegerversammlung statt: Datum: Donnerstag, den Uhrzeit: 17:00 Uhr Während der Versammlung werden die Bürger über die Planung informiert. Hier besteht für alle Anlieger und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu nennen. Zur Beantwortung der Fragen stehen Vertreter des Ingenieurbüros und der Verwaltung zur Verfügung. Alle Anwohner und Grundstückseigentümer sind herzlich eingeladen. Ihr Bau- und Ordnungsamt Einladung zur Anliegerversammlung Baumaßnahme: OT Mahlow, Steinweg Gewerk: Straßenbeleuchtung Ort: Vereinshaus Mahlow, Club, Heinrich-Heine-Straße 3-5, Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde Mahlow beabsichtigt, im Jahr 2011 die o.g. Baumaßnahme durchzuführen. In diesem Zusammenhang findet eine erste Anliegerversammlung statt: Datum: Donnerstag, den Uhrzeit: 17:30 Uhr Während der Versammlung werden die Bürger über die Planung informiert. Hier besteht für alle Anlieger und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und Probleme zu nennen. Zur Beantwortung der Fragen stehen Vertreter des Ingenieurbüros und der Verwaltung zur Verfügung. Alle Anwohner und Grundstückseigentümer sind herzlich eingeladen. Ihr Bau- und Ordnungsamt

14 14 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Bauarbeiten an Amphibienlaichgewässern in Mahlow verschoben Laut Mitteilung des Landesbetriebes Straßenwesen wurden die für den Zeitraum Januar/Februar 2011 angekündigten Bauarbeiten zur Entwicklung von Amphibienlaichgewässern am westlichen Siedlungsrand von Mahlow auf Grund zu hohen Grundwasserstandes abgebrochen. Die Bauarbeiten werden nach Ablauf der Amphibienwanderungen und Laichperiode im Spätsommer diesen Jahres wieder aufgenommen. Der Baubeginn wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ihr Bau- und Ordnungsamt Ende der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Impressum AMTSBLATT der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon 0 30 / , Fax: 0 30 / , Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner Vertrieb: DVB Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, der Bürgermeister, Ortwin Baier, Karl-Marx-Str. 4, Blankenfelde, Tel.: 03379/333-0, Fax: 03379/ , verwaltung@blankenfelde-mahlow.de Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint in der Regel einmal monatlich. Das Amtsblatt kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Es wird an die Haushalte im Gemeindegebiet kostenfrei verteilt. Für die Bestellung außerhalb des Verteilungsgebietes ist es unter der Telefonnummer möglich, das Amtsblatt zum Abonnementpreis nach Hause geschickt zu bekommen. Foto Titelseite: Veranstaltung zum Bürgerhaushalt der erste Vorschlag kommt in die Wahlurne, Foto: Gemeinde

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