Wegweiser für Eltern. WEGWEISER FÜR ELTERN GEMEINSAMES LERNEN AN LÜNER SCHULEN 2. AUFLAGE / STAND SEPTEMBER 2018.
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- Erich Schumacher
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1 Wegweiser für Eltern WEGWEISER FÜR ELTERN GEMEINSAMES LERNEN AN LÜNER SCHULEN 2. AUFLAGE / STAND SEPTEMBER 2018 Seite 5
2 GRUNDSÄTZLICHES: Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist in Nordrhein-Westfalen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Landesrecht umgesetzt worden. Alle Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben damit das Recht auf Zugang zu allgemeinen Schulen. Sonderpädagogische Unterstützung erfolgt ab sofort grundsätzlich in der allgemeinen Schule, die Beschulung an Förderschulen soll auf Wunsch der Eltern aber weiterhin möglich bleiben. In der allgemeinen Schule wird der Unterricht als Gemeinsames Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Klassenverband oder in der Lerngruppe erteilt. Vielen Eltern sind die neuen Chancen, Möglichkeiten und Ansprechstellen noch nicht bekannt. Welche Schritte und Wege Eltern gehen können und worauf zu achten ist, soll dieser Wegweiser beschreiben. ANTRAGSTELLUNG: Im Rahmen der Schulanmeldung, die in Lünen für die Grundschulen meistens im November stattfindet, melden Sie Ihr Kind an der von Ihnen gewünschten Schule an Wenn Ihr Kind sonderpädagogisch gefördert werden soll, muss zunächst der Bedarf an sonderpädagogischer im Rahmen eines Feststellungsverfahrens gemäß AO-SF (Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung) ermittelt werden. Der Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird in der Regel von Ihnen als Eltern gestellt. Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an einer Förderschule wünschen, müssen Sie dies im Rahmen des Feststellungsverfahrens extra beantragen. Wichtig: Der Antrag zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird bei der Schule gestellt. Sie können ihn daher bei der Anmeldung an der Grundschule Ihrer Wahl stellen. Seite 1
3 Viele Eltern wissen vor der Einschulung, ob ihr Kind eine sonderpädagogische Unterstützung benötigt (z. B. wenn bereits ein Unterstützungsbedarf bekannt ist). Sie und auch andere interessierte Eltern haben die Möglichkeit bereits im Vorfeld wichtige Informationen, z. B. zu den Themen AO-SF bzw. sonderpädagogische Unterstützung, zu erhalten. Die sonderpädagogische Unterstützung umfasst die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung. In den Entwicklungsbereichen Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung bedarf es nicht unbedingt einer Antragstellung, da in diesen Bereichen auch ohne förmlich festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Schuleingangsphase der Grundschulen eine präventive Förderung erfolgen kann. Hierfür steht den Grundschulen speziell ausgebildetes sonderpädagogisches Personal (Lehrkräfte) zur Verfügung. Zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird eine sonderpädagogische Lehrkraft gemeinsam mit einer Grundschullehrkraft Art und Umfang der notwendigen Unterstützung feststellen. Dabei wird das Ergebnis der bei Bedarf erstellten schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Was genau ist sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf? Einige Kinder benötigen zur Bewältigung der schulischen Anforderungen besondere Hilfen und Förderung. Dafür wurde der Begriff sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf geprägt. Der Umfang des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kann stark variieren; sonderpädagogische Unterstützung ergänzt die allgemeine schulische Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung. Wenn Sie meinen, dass Sie für Ihr Kind eine sonderpädagogische Unterstützung benötigen, können Sie sich auch bereits rechtzeitig vor der Einschulung beraten lassen. Ansprechpartner/In ist immer zunächst die jeweilige Schulleitung. Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Schulaufsicht der jeweiligen Schulform oder die von der Schulaufsicht benannten Koordinator/Innen wenden. Seite 2
4 KOORDINATORINNEN FÜR GEMEINSAMES LERNEN: für die Primarstufe: Bernhard Egermann Schule am Lüserbach, Querstr. 25, Lünen Tel für die Sekundarstufe: Lars Thiele Förderzentrum Nord, Moltkestr. 93, Lünen Tel Bettina Vorberg * ) Förderschule Bergkamen, Rünther Str. 80, Bergkamen @schule.nrw.de Maria Wellnitz ProfilSchuleLünen, Friedhofstr. 4, Lünen Tel @schule.nrw.de ) Im Bereich ES (=Emotionale und soziale Entwicklung) ist Frau Vorberg auch Koordinatorin für die Primarstufe. * SCHULBEGLEITER/INNEN: Wenn bei einem Kind besonderer Hilfebedarf festgestellt wurde, können außer der sonderpädagogischen Unterstützung noch weitere Hilfen nötig sein. Diese Hilfen können durch die Sozialhilfe oder die Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe sichergestellt werden; so gibt es z. B. Schulbegleiter/Innen. Ohne diese Helfer/Innen wäre für viele Kinder mit Behinderungen der Schulbesuch nicht möglich. Auch Kinder mit körperlichen oder/und geistigen Einschränkungen, die keinen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, können einen Anspruch auf Eingliederungshilfe und damit auf eine/n Schulbegleiter/In haben. Schulbegleiter/Innen übernehmen pflegerische, assistierende und organisatorische Tätigkeiten. Idealerweise werden diese vor Beginn der Schulbegleitung individuell auf das Kind abgestimmt. Der/die Schulbegleiter/In unterstützt das Kind. Seite 3
5 Die Aufgaben, die von Schulbegleiter/Innen übernommen werden, können beispielsweise sein: Begleiten zur Schule (ggf. vom Bus abholen) Unterstützung während des Schulbesuchs, ggf. mit Anleitung bei der Benutzung von Hilfsmitteln Hilfestellung bei der Orientierung im Schulgebäude und beim Klassenraumwechsel Individuelle Betreuung während der Unterrichtsstunden und außerhalb des Klassenverbandes sowie bei Klassenfahrten und Ausflügen Beaufsichtigung und Hilfestellung in den Pausen Hilfe bei den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens DAS ZIEL DER SCHULBEGLEITUNG: Jedem Kind soll eine angemessene Schulbildung ermöglichen werden. Nur wenn Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit anderen leben und lernen haben sie eine Chance auf eine dauerhafte und wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Praxisbeispiele aus anderen Ländern zeigen, dass durch das Gemeinsame Lernen ein selbstverständlicher Umgang miteinander gefördert wird. Gemeinsames Lernen bedeutet auch, dass eine wohnortnahe Beschulung zur Regel wird. Bereits bestehende Kontakte zwischen Nachbarskindern werden so unterstützt und gepflegt. BENÖTIGT IHR KIND EINE/EINEN SCHULBEGLEITER/IN In bestimmten Fällen reicht die Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik nicht aus und es ist der Einsatz einer zusätzlichen Kraft erforderlich. Das kann der Fall sein bei körperlichen oder geistigen Handicaps, aber auch bei seelischen Behinderungen. Im Rahmen der Beantragung einer Schulbegleitung können Ergebnisse aus einem Feststellungsverfahren nach AO-SF einbezogen werden. Im Falle einer seelischen Behinderung muss auch ein bestimmte/r Fachärztin/-arzt oder Therapeut/In eingeschaltet werden. Für die Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung ist ein Antrag erforderlich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Fachleuten (siehe rechts) beraten. Seite 4
6 Ansprechpartner für Schulbegleiter/Innen (bei Autismus und anderen Formen seelischer Behinderung): Herr Ulrich Barz Stadt Lünen Jugend.Hilfen und Förderung Franz-Goormann-Str Lünen Tel ulrich.barz.21@luenen.de (bei körperlicher, geistiger oder einer Mehrfachbehinderung): Frau Ilka Essers Kreis Unna Teilhabe- und Förderungsleistungen Projekt Schulbegleiter im Kreis Unna Parkstr. 40 b Unna Tel Ilka.Essers@kreis-unna.de WAS SONST NOCH WICHTIG IST: Aber nicht immer ist die Schule gleich nebenan. Gerade Kinder mit körperlichen Einschränkungen sind auf den Transport zur Schule angewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus der Schülerfahrkostenverordnung. SCHÜLERFAHRKOSTEN: Der Schulträger (für Schulen der Stadt Lünen ist das die Schulverwaltung Lünen) übernimmt für Schüler/Innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die eventuell erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg zur nächstgelegenen, geeigneten Schule. Dieser Wegweiser richtet sich sowohl an Eltern mit Schulanfänger/Innen als auch an alle anderen betroffenen und interessierten Eltern. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht auf alle Einzelfälle eingehen können. Dafür benennen wir Ihnen die Ansprechpersonen, die sich bemühen werden, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen weiter zu helfen. Ansprechpartnerin: Frau Petra Kerkhoff Stadt Lünen - Schulverwaltung Pfarrer-Bremer-Str. 16, Lünen Tel petra.kerkhoff.31@luenen.de (Montag - Donnerstag vormittags) Seite 5
7 FALLS SIE DARÜBER HINAUS NOCH FRAGEN HABEN: können Sie sich auch gerne in Angelegenheiten des Unterrichts und der sonderpädagogischen Förderung an das Schulamt für den Kreis Unna wenden. Wenn Sie Fragen zu Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden haben oder für den Fall, dass Sie die/den eine/n oder andere/n Ansprechpartner/In nicht erreichen könne, hilft Ihnen gerne die Schulverwaltung der Stadt Lünen weiter. Ansprechpartnerin für unterrichtliche und fachliche Fragen im Gemeinsamen Lernen: Frau Schulamtsdirektorin Bettina Riskop Schulamt für den Kreis Unna Parkstr. 40 b, Unna Tel Ansprechpartner für Einrichtung und Ausstattung der Schulen: Herr Jürgen Grundmann und Herr Michael Heuer Stadt Lünen Schulverwaltung Pfarrer-Bremer-Str. 16, Lünen Tel und und/oder - Schulverwaltung - Seite 6
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