Sonderpädagogisches Konzept

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1 Sonderpädagogisches Konzept

2 Inhalt Seite Einleitung und Absicht 3 1. Gesetzliche Grundlage 3 2. Ziele 3 3. Grundsätze 3 4. Begriffe 3 5. Pensum VZE IF VZE Therapie 4 6. Angebote Integrative Förderung Begabtenförderung Deutsch als Zweitsprache DaZ (Aufnahmeunterricht) Integrierter oder individueller DaZ-Unterricht im Kindergarten DaZ-Anfangsunterricht an der Primarstufe DaZ-Aufbauunterricht an der Primarstufe Therapien Psychomotorische Therapie Logopädische Therapie Psychotherapie Audiopädagogische Angebote Externe Sonderschulungen Weitere besondere Bedürfnisse Verfahren und Abläufe Schulisches Standortgespräch Lernberichte, Zeugnis Pflichtenhefte Schulpflege Schulleitung Klassenlehrperson SHP Eltern Kind Rolle des SPD/Zweckverbandes Andelfingen Übertritt in die Sekundarschule Übertritt ans Langzeitgymnasium Anhang Links 14 2

3 Einleitung und Absicht Die Schule Trüllikon hat einerseits einen allgemein bildenden Auftrag zu erfüllen und anderseits jedes Kind möglichst individuell in seinen besonderen Lernvoraussetzungen zu fördern. Die Integrative Förderung (IF) soll diesen Bedürfnissen gerecht werden. Mit der Integrativen Förderung wird angestrebt, die Angebote zu bündeln und zu koordinieren. Die Schule als Ganzes geht vom Grundsatz aus, dass Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, basierend auf Leitsätzen und einem Förderplan, in erster Linie in den Regelklassen geschult werden. Das vorliegende Konzept regelt alle Angebote, Abläufe und Kompetenzen im sonderpädagogischen Bereich. 1. Gesetzliche Grundlage Dieses Konzept regelt das sonderpädagogische Angebot der Schule Trüllikon, gestützt auf das Volksschulgesetz (VSG) vom 7. Februar 2005, die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11. Juli 2007 sowie die Volksschulverordnung (VSV) vom 28. Juni Ziele Das Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, deren schulische Förderung nicht allein in der Regelklasse erbracht werden kann und die damit verbundenen Abläufe, Verfahren und Kompetenzen. 3. Grundsätze Die Integrative Schulung unterstützt die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten. 4. Begriffe Folgende Abkürzungen werden in diesem Konzept verwendet: IF Integrative Förderung SHP Schulische Heilpädagogin/Schulischer Heilpädagoge SPD Schulpsychologischer Dienst VZE Vollzeiteinheiten (durch die Bildungsdirektion festgelegte Anzahl Lektionen) VSV Volksschulverordnung VSG Volksschulgesetz VSM Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen 3

4 5. Pensum 5.1 VZE IF Das Pensum der SHP wird durch die Bildungsdirektion festgelegt. Es gliedert sich in ein Pensum für den Kindergarten und ein Pensum für die Schule. Berechnung des Pensums nach VSM: - Kindergartenstufe 0.4 VZE pro 100 Schülerinnen und Schüler - Primarstufe 0.5 VZE pro 100 Schülerinnen und Schüler 5.2 VZE Therapie Die VZE der Therapien werden kommunal gesprochen. Der Kanton legt das Maximum fest. Dabei gilt: - Kindergartenstufe 0.6 VZE pro 100 Schülerinnen und Schüler - Primarstufe 0.4 VZE pro 100 Schülerinnen und Schüler Da die Therapien durch den Zweckverband Andelfingen erteilt werden, müssen jährlich die VZE zu Gunsten des Zweckverbandes gesprochen werden. Diese beinhalten die Logopädie, Psychomotorik- und Psychotherapie. (Termin: jeweils des laufenden Jahres) Nicht ausgeschöpfte VZE werden in die IF überführt und zum Pensum der SHP dazugerechnet. 6. Angebote 6.1 Integrative Förderung Die/der SHP unterstützt die ganze Schule, betroffene Lernende, ganze Klassen, Lehrpersonen und Eltern. Sie/er ist in das Schulteam integriert und beteiligt sich an der Gestaltung und Organisation der gesamten Schule. Mindestens ein Drittel des Pensums wird integrativ unterrichtet. In dieser integrativen Schulungsform ist der Unterricht so organisiert, dass Vielfalt als Realität akzeptiert wird und eine Balance zwischen angemessener Forderung und Förderung besteht. Die Kinder sollen dabei weder überfordert noch unterfordert sein. Die IF erfolgt mit oder ohne individuelle Lernzielanpassung. Sie ermutigt die Lernenden zur Eigeninitiative und bestärkt die Beteiligten, selbst Verantwortung für die Lernprozesse zu übernehmen. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erhalten möglichst weitgehend Unterricht in Regelklassen. Sie werden ihren persönlichen und schulischen Möglichkeiten entsprechend optimal gefördert. Die Integration aller Schülerinnen und Schüler wird angestrebt, um ein positives Schul- und Klassenklima herzustellen. Soziale Integration ist ein ebenso wichtiges Ziel wie die schulische Integration. Die/der SHP unterstützt die Lehrperson in den Regelklassen, indem sie den Schülerinnen und Schülern Hilfe für 4

5 soziale und schulische Integration leistet oder vermittelt. Ebenso unterstützt sie die Lehrperson in beratender Funktion. Formen Förderung im Klassenverband Unterstützung in der Kleingruppe Einzelunterricht Umfang Die Förderung wird vom Kindergarten bis Ende 6. Klasse angeboten und für das einzelne Kind halbjährlich überprüft und allenfalls neu festgelegt. 6.2 Begabtenförderung Alle Kinder sollen möglichst ihren Begabungen entsprechend gefördert werden. Auch die Förderung von begabten Kindern soll vorwiegend integrativ in der Regelklasse durch Individualisierung und Differenzierung im Unterricht stattfinden. Bei ungenügender Fördermöglichkeit in der Regelklasse besteht zusätzlich ein Mentorat, in dem die Kinder gefördert werden. Ziele und Kriterien Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend Themen und Projekte. Sie lernen verschiedene Informationsquellen nutzen. Flexibler Umgang mit dem Wissen, soziale Kompetenz und Selbstvertrauen werden in Gruppenund Projektarbeiten gestärkt. Die Lehrperson für Begabtenförderung unterstützt die Regellehrperson in beratender Funktion und bietet bei Bedarf Besprechungsstunden an. Der Bedarf für die Begabtenförderung wird im Schulischen Standortgespräch festgestellt und muss durch mindestens eine Fachperson bestätigt werden. Formen Die Förderung kann im Klassenverband, in einer Gruppe oder im Einzelunterricht erfolgen. Über die Zuweisung entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Klassenlehrperson. Bei Uneinigkeit wird der Schulpsychologische Beratungsdienst (SPD) beigezogen. Die Schulberichte der Begabtenförderlehrperson gelangen halbjährlich an die Schulleitung, die Förderziele werden im Schulischen Standortgespräch überprüft. Die Förderlehrperson nimmt am Schulischen Standortgespräch teil. Umfang In der Regel 2 Lektionen pro Woche und Kind. In Ausnahmefällen kann das Angebot erweitert werden. 6.3 Deutsch als Zweitsprache DaZ (Aufnahmeunterricht) Der Aufnahmeunterricht richtet sich an Kinder auf der Kindergarten- und Primarschulstufe, die Deutsch als Zweitsprache lernen. Die DaZ Lehrperson unterstützt die Klassenlehrperson in beratender Funktion und bietet bei Bedarf Besprechungsstunden an. Eine Zusammenarbeit mit der Logopädin/dem Logopäden bei 5

6 Spracherwerbsstörung ist notwendig, ebenso die Zusammenarbeit mit der/dem SHP. Die Anstellung der DaZ Lehrperson richtet sich nach kantonalen Richtlinien. Formen - Integrativer oder individueller DaZ- Unterricht auf der Kindergartenstufe - Individueller DaZ- Anfangsunterricht auf der Primarstufe - DaZ- Aufbauunterricht auf der Primarstufe Umfang Die Schulpflege legt anhand der DaZ- Lernenden den Lektionenpool halbjährlich fest. Die Schulleitung verteilt die DaZ- Lektionen Integrierter oder individueller DaZ- Unterricht im Kindergarten Der DaZ - Unterricht richtet sich an Kindergartenkinder, die ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in den Kindergarten eintreten. Lernziele: - Die Kinder verstehen in Grundzügen, was auf Deutsch erzählt und von ihnen verlangt wird. - Sie können sich in einfachen Sätzen mit anderen Kindern und der Lehrperson auf Deutsch verständigen. - Die Kinder bauen ihr Hörverstehen, ihr Allgemeinwissen und ihren Wortschatz aus. - Beim Eintritt in die Primarschule verfügen sie über genügende Deutschkompetenzen, um dem Unterricht folgen zu können. Formen DaZ- Unterricht findet während der Unterrichtszeit statt. Verschiedene Unterrichtsformen, integrativ oder individuell, sind möglich. Umfang Die Schulleitung legt die Anzahl der Wochenlektionen im Kindergarten fest DaZ- Anfangsunterricht an der Primarstufe Ziele und Kriterien Der DaZ- Anfangsunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne oder mit sehr geringen Deutschkompetenzen. Dies sind in der Regel neu zugezogene Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Erstsprache. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten intensiven DaZ- Unterricht, damit sie möglichst schnell in ihre Stammklasse integriert werden können. Die Massnahme wird halbjährlich überprüft. Es werden folgende Lernziele angestrebt: - Die Schülerinnen und Schüler können einfache Sätze auf Deutsch verstehen und sich in einfachen Sätzen ausdrücken. - Sie können sich in der sozialen Umgebung der Klasse, der Schule und des Wohnorts orientieren und sich selbständig darin bewegen. - Sie verstehen im Unterricht die Anweisungen der Lehrperson und können sich auf Deutsch ausdrücken. Form und Umfang 6

7 Der Anfangsunterricht findet während oder nach dem Klassenunterricht in Kleingruppen statt. Er folgt einem sprachdidaktisch fundierten Aufbau, wie er in den empfohlenen DaZ-Lehrmitteln und Materialien zu finden ist. Im Anfangsunterricht wird möglichst früh eine Verbindung zum Regelunterricht hergestellt, damit die Schülerinnen und Schüler sprachlich, stofflich und sozial den Anschluss an die Regelklasse finden. Klassenlehrperson und DaZ Lehrperson besprechen im Schulischen Standortgespräch gemeinsam die Förderziele des Kindes. Die Schulleitung legt die Zahl der Lektionen fest DaZ- Aufbauunterricht an der Primarstufe Der Aufbauunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die ihre Deutschkompetenzen weiter entwickeln und vertiefen müssen, damit sie dem Regelunterricht erfolgreich folgen können. Diese Gruppe beinhaltet Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache, die hier geboren sind, schon auf der Kindergartenstufe den DaZ- Unterricht besucht haben und/oder zugezogen sind. Ziele und Kriterien Eine Sprachstandserhebung nach festgelegtem Testverfahren durch die DaZ-Lehrperson bildet die Entscheidungsgrundlage, ob eine Schülerin oder ein Schüler DaZ- Aufbauunterricht erhält. - Die Schülerinnen und Schüler sind sprachlich in der Lage, dem Regelunterricht zu folgen. - Sie können sich in schulischen und sozialen Situationen sprachlich angemessen ausdrücken. Form und Umfang Die DaZ- Lehrperson fördert die Schülerinnen und Schüler im Aufbauunterricht. Es werden DaZ- Lehrmittel für Fortgeschrittene weiterbearbeitet. Die regelmässige Sprachstandserhebung bildet die Grundlage für die Unterrichtsplanung und den weiteren Verlauf der Unterstützung. In Absprache mit der Klassenlehrperson unterstützt die DaZ- Lehrperson die Schülerinnen und Schüler darin, wichtige sprachliche Grundlagen für den aktuellen Klassenunterricht zu erarbeiten. Die DaZ-Lehrperson bespricht die Sprachstandserhebung und die Förderplanung mit der Klassenlehrperson. Der Aufbauunterricht kann integrativ stattfinden. Die Schulleitung legt die Lektionenzahl und die Dauer der Unterstützung fest. 6.4 Therapien Psychomotorische Therapie Sinn und Zweck der Psychomotorischen Therapie (PMT) ist es, Kinder und Jugendliche mit psychomotorischen Schwierigkeiten durch gezielte Therapie zu fördern. Ziele und Kriterien Diese Kinder und Jugendlichen weisen in der Schule Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten auf. Die Schwierigkeiten kommen im Bereich von Bewegung und Wahrnehmung oder auch im sozialen und emotionalen Bereich zum Ausdruck. Die 7

8 Psychomotorische Therapie arbeitet mit dem Körper und unterstützt über die Bewegung und das Spiel die motorische, sensorische, emotionale, kognitive und soziale Entwicklung. Sie setzt bei den Stärken an. Ein Antrag wird gestützt auf eine Fachabklärung durch den SPD gestellt. Form und Umfang Die Form der Therapie wird durch die Fachstelle des Zweckverbandes Andelfingen festgelegt. Die Anzahl der wöchentlichen zur Verfügung stehenden Psychomotorik- Therapielektionen ist abhängig von der Schülerzahl und wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt. Leistungserbringer Der Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen führt für die Verbandsgemeinden, gestützt auf die Zweckverbandsvereinbarung vom , eine Psychomotorische Therapiestelle Logopädische Therapie Ziele und Kriterien In der logopädischen Therapie werden sämtliche Auffälligkeiten des Spracherwerbs, der Stimme und des Schluckens behandelt. Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich mündlich und schriftlich ausdrücken zu können, bildet die Grundlage für schulisches Lernen und soziale Integration. Die Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit ist eng verknüpft mit der emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Entwicklung und den Wahrnehmungsleistungen. Die therapeutische Intervention setzt eine logopädische Fachabklärung voraus. Der Bedarf für eine Therapie ist ausgewiesen durch: - Einzel- oder Reihenabklärungen im Kindergarten oder in der Schule - Schriftsprachliche Abklärung nach Schuleintritt - Standortbestimmung von Schulklassen betreffend Lesen und Schreiben - Nachkontrollen Form und Umfang - Einzeltherapie oder Gruppentherapie - Therapie begleitende Gespräche mit Eltern und Lehrpersonen - Beratung von Lehrpersonen Die Anzahl der wöchentlichen zur Verfügung stehenden Logopädielektionen ist abhängig von der Schülerzahl und wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt. Leistungserbringer Der Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen führt für die Verbandsgemeinden, gestützt auf die Zweckverbandsvereinbarung vom , einen logopädischen Dienst. 8

9 6.4.3 Psychotherapie Sinn und Zweck der Psychotherapie (PT) ist es, Kinder und Jugendliche mit psychischen Schwierigkeiten durch gezielte Therapie zu unterstützen. Ziele und Kriterien Diese Kinder und Jugendlichen zeigen in der Schule Auffälligkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung. Im Idealfall arbeiten Psychotherapeutinnen und Therapeuten mit Kindern, Eltern und Lehrpersonen zusammen. Ein Antrag wird gestützt auf eine Fachabklärung durch den SPD gestellt. Form und Umfang - Einzeltherapie - Gruppentherapie - Fachbezogene Beratung der Eltern und Lehrpersonen bzw. anderer Fachpersonen - Teilnahme an Standortgesprächen, runden Tischen bzw. Beratungsgesprächen Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Lektionen ist abhängig von der Schülerzahl und wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt. Leistungserbringer Der Zweckverband der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen empfiehlt Leistungserbringer für die Psychotherapie Audiopädagogische Angebote Für Schülerinnen und Schüler mit einer ausgewiesenen Hörbeeinträchtigung bewilligt und finanziert die Schulpflege audiopädagogische Beratung und Förderung. Ziele und Kriterien Audiopädagogische Angebote sollen eine Integration in den Regelunterricht ermöglichen, evtl. mit hörbehindertengerechter Gestaltung des schulischen Umfelds. Der Antrag erfolgt auf Grund einer vom Arzt diagnostizierten Hörbehinderung. Form und Umfang - Audiopädagogische Beratung für Lehrpersonen, Klassen, Schulbehörden und Erziehungsberechtigte - Audiopädagogische Förderung für hörbeeinträchtigte Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht, in Fördergruppen oder im Rahmen des Teamteaching Der Umfang richtet sich nach dem Bedarf (ausgewiesen aufgrund fachärztlicher Gutachten) Leistungserbringer Audiopädagogischer Dienst des Zentrums für Gehör und Sprache, Zürich 9

10 6.5 Externe Sonderschulungen Ziele Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen und mit sehr hohem Förderbedarf, welche im Rahmen der IF nicht adäquat unterstützt werden können, bewilligt und finanziert die Schulpflege auf Grund entsprechender Fachabklärungen externe Sonderschulung, z.b.: - Kleingruppenschule Andelfingen - Heilpädagogische Schule Humlikon weitere besondere Bedürfnisse Alle weiteren, hier nicht aufgeführten besonderen Bedürfnisse, insbesondere körperliche und geistige Beeinträchtigungen, werden individuell abgeklärt und entsprechend geschult. 7. Verfahren und Abläufe 7.1 Schulisches Standortgespräch Das Schulische Standortgespräch ist die zentrale Grundlage im Förderbereich. Es dient dazu, Handlungsbedarf aufzudecken und Förderziele festzulegen. Verantwortlichkeiten werden verbindlich geregelt. Das Erreichte wird anlässlich eines Überprüfungsgespräches, mindestens einmal pro Semester, ausgewertet, neue Ziele werden definiert, die Therapie beendet. Gesprächsbeteiligte sind in der Regel: Kind, Eltern, LP, SHP, SL. Der SPD oder weitere Fachstellen können beigezogen werden. (Für eine externe Sonderschulung muss der SPD zwingend beigezogen werden. Ein entsprechender Antrag wird an die Schulleitung gestellt. Die Schulpflege entscheidet auf Antrag der Schulleitung.) Es gilt folgendes Schema auf der folgenden Seite. 7.2 Lernberichte, Zeugnis Besucht ein Kind ein Unterrichtsfach in der IF, so ist diejenige Lehrperson für die Notengebung verantwortlich, die mehr als die Hälfte der Lektionen unterrichtet. Die Benotung erfolgt im Vergleich zur Klasse, in Absprache zwischen IF- und Klassenlehrperson. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, deren Leistungen wesentlich von den Vorgaben der Stufenlernziele bzw. der Lernziele ihrer Klasse abweichen, können im Schulischen Standortgespräch individuelle Lernziele festgelegt und es kann auf eine Benotung verzichtet werden. Ein Lernbericht ergänzt in diesen Fällen das Zeugnis. 10

11 11

12 8 Pflichtenhefte 8.1 Schulpflege - Stimmt über Anträge für externe Sonderschulungen ab. - Befindet über externe Schulungen und Therapien, welche finanzielle Auswirkungen haben. - Bewilligt das Kontingent der SHP im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. - Verfügt die VZE des Zweckverbandes Andelfingen für die Psychotherapie, Psychomotoriktherapie und Logopädie. - Stellt die notwendigen Therapeutinnen oder Therapeuten an (exkl. Angestellte des Zweckverbandes). - Befindet über Anträge der Schulleitung. - Nimmt an der Schulkonferenz Sonderpädagogik teil (Ressortvertretung). 8.2 Schulleitung - Befindet über Fördermassnahmen im Rahmen der bewilligten VZE. - Informiert die SP über Fördermassnahmen und Therapien. - Führt zwei Mal jährlich eine Schulkonferenz mit dem Schwerpunkt Sonderpädagogik durch. - Überwacht die verfügten Massnahmen. - Führt MAG mit SHP und anderen Therapeutinnen und Therapeuten (exkl. Angestellte des Zweckverbandes). - Formuliert Anträge zu Handen der Schulpflege. - Ist Ansprechperson für die ausserschulischen Dienste (SPD, KJPD, Zweckverband,...). 8.3 Klassenlehrperson - Ist erste Ansprechperson. - Erkennt Förderbedarf. - Führt Standortgespräche in gegenseitiger Absprache mit der SHP durch. - Stellt Anträge für sonderpädagogische Massnahmen. - Hat die Hauptverantwortung in der Elternarbeit. - Zieht wenn nötig Fachstellen bei. - Ist mitverantwortlich für die Förderplanung. 8.4 SHP - Hat die Hauptverantwortung in der Führung der Sonderpädagogischen Angebote. - Erstellt für jeden Schüler/jede Schülerin eine Förderplanung in Absprache mit der Klassenlehrperson. - Erstellt 2 Mal jährlich einen Lernbericht zu Handen der Schulleitung. - Nimmt an der Schulkonferenz Sonderpädagogik teil. - Stellt Anträge bezüglich Anpassung der Massnahmen. - Führt Standortgespräche in gegenseitiger Absprache mit der LP durch. - Ist mit den Eltern im Kontakt, informiert und berät sie. - Unterstützt und berät die Lehrpersonen. 12

13 8.5 Eltern - Unterstützen die abgemachten Förderziele der Förderplanung. Besuchen den Förderunterricht situativ. - Nehmen an Gesprächen teil. 8.6 Kind - Zeigt Einsatz und Wille für ein Gelingen der Massnahme. Andernfalls kann die Massnahme vorzeitig beendet werden. 9 Rolle des SPD/Zweckverbandes Andelfingen Der Schulpsychologische Dienst des Bezirkes Andelfingen ist ein Beratungsdienst für die Volksschule und zugänglich für sämtliche an der Schule beteiligten Personen, namentlich Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden. Ein Schulpsychologe oder eine Schulpsychologin kann bei Lern- und Verhaltensproblemen und bei Unsicherheit oder Uneinigkeit im schulischen Standortgespräch beigezogen werden. Der SPD bietet Beratungen für Eltern und Lehrpersonen, testdiagnostische Abklärungen, Klassenbesuche, Begleitung und Überprüfung bei Sonderschulung, Krisenintervention, Vernetzung mit weiteren Fachstellen (z.b. KJDP, Jugendsekretariat, Familienberatung) an. Kann keine Einigung über die sonderpädagogische Massnahme erzielt werden oder bestehen Unklarheiten, wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Diese kann von der Schule auch gegen den Willen der Eltern angeordnet werden ( 381 VSG). Für Sonderschulungen ist eine Anmeldung obligatorisch. Eine Anmeldung kann durch die Lehrperson oder durch die Eltern erfolgen. Klassenbesuche können direkt mit dem Schulpsychologen oder der Schulpsychologin vereinbart werden. Eltern können sich telefonisch für ein Beratungsgespräch beim Schulpsychologischen Dienst anmelden. Anträge, die aus einer Beratung hervorgehen, werden an die Schulleitung gestellt Übertritt in die Sekundarschule Januar: Anlässlich eines Elterngesprächs wird mit den Eltern die Fortsetzung des IF oder der Massnahmen in der Sek besprochen. Am Einstufungskonvent 1 informiert die 6. Klass-Lehrperson die Oberstufe über die besprochenen Massnahmen im Einverständnis mit den Eltern. März: Die Schulleitung formuliert zu Handen der Sekundarschulleitung am Einstufungskonvent 2 einen Antrag über die Weiterführung der getroffenen Massnahmen. 13

14 Vor Schuljahresbeginn: So weit die Eltern einverstanden sind, werden relevante Unterlagen (Lernberichte) und Informationen an die IF Lehrperson der Sekundarschule weitergegeben Übertritt ans Langzeitgymnasium Im Anschluss an die 6. Klasse Primarschule besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit ins Langzeitgymnasium (z.b. Winterthur) einzutreten. Für die Aufnahme ins (Langzeit-) Gymnasium ist jedoch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung Voraussetzung. Die Anmeldungen ans Gymnasium erfolgt durch die Eltern: Kantonsschule Rychenberg. Die Primarschule Trüllikon unterstützt Schülerinnen und Schüler durch besondere Kurse bei der Vorbereitung zur Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium. Auf Beginn des neuen Schuljahres: Die Schulleitung verteilt Formulare für die Anmeldung zum Prüfungsvorbereitungskurs. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern bis vor den Herbstferien. Zwischen Herbstferien und Mai: Prüfungsvorbereitungskurs 12 Anhang - Anhang 1: Adressverzeichnis für das Schuljahr 2010/ Anhagn 2: Stundenplan SoP - Anhang 3: Schulisches Standortgespräch - Anhang 4: Formular Förderplanung - Anhang 5: Formular Lernbericht - Anhang 6: Formular für Anträge 13 Links - Gemeinde Trüllikon - Volksschulamt - SPD - Zentrum Breitenstein - Psychomotoriktherapie - Logopädischer Dienst - Kinderspital Winterthur - KJPD - Heilpädagogische Schule Humlikon - Kleingruppenschule Andelfingen - Sekundarschule Kreis Marthalen - Langzeitgymnasium 14

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