Schulamt. Zusammenarbeit mit Logopädie und Psychomotorik Therapie

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1 Schulamt Zusammenarbeit mit Logopädie und Psychomotorik Therapie

2 Einleitung Im August 2010 wurden die Leporellos «Zusammenarbeit im Kindergarten, in der Primar- und in der Sekundarschule» in der Stadt Zürich verteilt und stiessen auf grosses Interesse. Die darin beschriebenen Portraits und die Gesprächspunkte erwiesen sich als nützliche Hilfe zur Rollenklärung zwischen den verschiedenen pädagogischen Berufsgruppen. Auch die Therapeutinnen* haben mit der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes den Auftrag, die Kooperation mit den pädagogischen Fachpersonen zu intensivieren und ihr spezialisiertes Fachwissen vermehrt einzubringen. Die Aufgaben der IF- und DaZ-Lehrperson überschneiden sich teilweise mit den Aufgaben der Logopädin oder Psychomotorik-Therapeutin. Gerade deshalb ist es sehr wichtig, dass auch eine Rollenklärung zwischen den Therapeutinnen und den verschiedenen Pädagoginnen stattfindet. Das vorliegende Leporello stellt eine Ergänzung zu den Leporellos «Zusammenarbeit im Kindergarten, in der Primar- und in der Sekundarschule» dar und soll zu einer erweiterten Rollenklärung führen. Portraits Logopädin/Psychomotorik-Therapeutin Als Leitplanken für die Therapien gelten einerseits die Informationen zu den Aufgabenbereichen aus dem Ordner 3 sowie die gesamtstädtischen Fach-Förderkonzepte der Logopädie und der Psychomotorik-Therapie. In den Fach-Förderkonzepten der Therapien werden detaillierte Aussagen zu den Schnittstellen von Therapie und Schule gemacht. Die zentralen Inhalte dieser Konzepte sind zudem in den Merkblättern Therapien (Positionierung der LOG/PMT) zusammengefasst. Ergänzender Tipp für die Arbeit mit den Portraits Vergleichen Sie die verschiedenen Portraits im Leporello «Zusammenarbeit» und im Leporello «Zusammenarbeit mit Logopädie und Psychomotorik Therapie» direkt mit den Lehr- und Fachpersonen, mit denen Sie eng zusammenarbeiten. Wo sehen Sie Unterschiede/Gemeinsamkeiten? Gesprächspunkte für die Klärung der Zusammenarbeit Die Gesprächspunkte sollen Lehr- bzw. Fachpersonen und Therapeutinnen dabei unterstützen, Unklarheiten frühzeitig miteinander zu besprechen. Ergänzender Tipp für die Arbeit mit den Gesprächspunkten Gehen Sie die Gesprächspunkte in Ihrem interdisziplinären Team oder mit den Lehrpersonen, mit denen Sie eng zusammenarbeiten, durch. Halten Sie die wichtigsten Abmachungen fest. Wenn nichts mehr geht... Können Konflikte in der Zusammenarbeit nicht vom Team selber geklärt werden, ist die Schulleitung respektive die Fachleitung Logopädie oder Psychomotorik Ansprechperson. Falls nötig bestimmt die Schulleitung das weitere Vorgehen (z.b. Inter-/Supervision). Quellenangaben Bildungsdirektion Kanton Zürich (2007). Ordner 3. «Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen». Schulamt der Stadt Zürich (2007). Förderpraxis in den Schulen der Stadt Zürich. Schulamt der Stadt Zürich (2011). Fachförderkonzept Logopädie, Fachförderkonzept Psychomotorik-Therapie, Merkblätter Therapien. 2 * Aus Gründen der Lesbarkeit wird die weibliche Bezeichnung verwendet. Die Minderheit der männlichen Kollegen ist mit einbezogen.

3 Gesprächspunkte für die Klärung der Zusammenarbeit Persönliche Voraussetzungen Wann kann ich besonders gut arbeiten (Morgenmensch, Abendmensch, zu Hause, in der Schule, )? Was sind für mich geeignete Kontaktmöglichkeiten ( , Telefon, Natel, )? Worüber möchte ich an meinen unterrichtsfreien Tagen informiert werden? Worüber nicht? Wo habe ich spezielles Fachwissen? In welchem Bereich habe ich Erfahrung? Was sind meine Stärken? Was sind meine Schwächen? Was sind meine Interessen? Wie sieht unsere Zusammenarbeit aus? Wann besprechen wir was (Interdisziplinäres Team, Zeitgefäss für Besprechung, Pause, Ferien)? Wann geben wir Feedback? Wann und wie reflektieren wir unsere Zusammenarbeit? Wann und wie reflektieren wir den gemeinsamen Unterricht? Wie gehen wir bei Konflikten vor? Wie halten wir unsere Abmachungen, Gespräche fest (z.b. Protokoll)? Teamteaching Welche Form von Teamteaching wählen wir? Wer bereitet wann die gemeinsame Zeit vor? Wenn eine Person alleine vorbereitet, wann und wie wird die andere darüber informiert (per Mail, vor der Lektion, )? Wer hat wann die Führung? Was ist die Aufgabe der Person, die nicht die Führung hat? Welche Regeln gelten, wenn wir gemeinsam unterrichten? Wer interveniert wann (bei Konflikten, beim Durchsetzen der Regeln, )? Förderplanung einzelne Kinder Wer übernimmt die Federführung bei welchem Kind? Wer pflegt den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten? Wer pflegt den Kontakt mit allfälligen weiteren Personen (Therapie, Schulsozialarbeit, Schulpsychologischer Dienst, DaZ-Lehrperson, Fachlehrpersonen, HSK-Lehrperson, )? Wer übernimmt welchen Bereich der Förderplanung? Wie und wo sammeln wir Beobachtungen, Dokumentationen? Standortgespräche Wer lädt ein und leitet? Wer gibt das Protokoll an wen weiter? Wer informiert allenfalls das Kind über getroffene Entscheide? Beratung Planen wir Zeit für Beratungen durch die Therapeutin ein? Wenn ja, wann finden solche Beratungen statt? Wie werden sie vor- /nachbereitet? 3

4 Portrait Logopädin Die Logopädische Therapie richtet sich an Kinder des Kindergartens und der Primarschule, die Auffälligkeiten in ihrer mündlichen Sprachentwicklung, der Kommunikation und/oder des Schriftspracherwerbs aufweisen. Die Logopädin unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung auf allen mündlichen und schriftlichen Sprachebenen sowie bei funktionellen Besonderheiten im Bereich des Sprechens. Dies ermöglicht den Kindern, sich besser ins Geschehen von Schule und Alltag einzubringen, was sich auf die gesamte Entwicklung positiv auswirkt. Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe, die im Hinblick auf die bevorstehende Berufswahl motiviert sind, an ihren Sprachdefiziten zu arbeiten, werden von der Logopädin unterstützt, um den Eintritt ins Berufsleben bestmöglich zu gestalten. Einer Intervention geht stets eine logopädische Fachabklärung mit entsprechender Diagnose und Indikation voraus. Logopädische Therapie wird in der Regel einzeln, teilweise auch in Kleingruppen oder in Form von Sprachförderung für die Klasse durchgeführt und erfolgt regelmässig oder phasenweise. Die Massnahme ist mindestens jährlich durch das Schulische Standortgespräch zu evaluieren. Jeder Schule ist durch die Fachstelle Logopädie eine Logopädin mit einem bestimmten Pensum zugewiesen. Die zugeteilten Ressourcen basieren auf den Schülerzahlen. Im Kindergarten- und Primarschulbereich steht ein definierter Maximalanteil der Gesamtarbeitszeit für fach- und teambezogene Aufgaben zur Verfügung (z.b. Prävention, Klassenscreenings, klassenweise Schriftsprachstandserhebung, Sprachförderprojekte, Weiterbildungen für Lehrpersonen). Logopädinnen sind bei Bedarf Teil des Interdisziplinären Teams (IT) und können vom Pädagogischen Team (PT) beigezogen werden. Die Logopädin trägt die Hauptverantwortung für die logopädische Abklärung und Therapie von Kindern, die Auffälligkeiten in der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache oder der Kommunikation aufweisen. für die sprachliche Förderung aller zur Schuleinheit gehörenden Lernenden im Rahmen der Abmachungen mit der Schulleitung. für Entscheidungen über das jeweilige Therapiesetting (Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Therapie in der Klasse) und Wartelistenmanagement. Bei Dissens kann im ersten Schritt die Fachleitung beigezogen werden. Als folgender Schritt steht für eine fachliche Zweitmeinung die Dissensstelle (Abklärungs- und Controllingstelle Logopädie) zur Verfügung. für die Kommunikation der Abklärungsergebnisse, der Therapieziele und fortschritte gegenüber den Erziehungsberechtigten und den zuständigen Lehrpersonen. Die Logopädin unterstützt die IF-Lehrperson und bei Bedarf die DaZ-Lehrperson bei der Erarbeitung der Förderplanung, der Förderziele und des allfälligen Lernberichts bei aktuellen oder ehemaligen Therapiekindern. bei Bedarf die DaZ-Lehrperson bei der Implementierung von Sprachförderprojekten und/oder der Auswertung der Ergebnisse von Sprachstandserhebungen. sämtliche Lehrpersonen, Fachpersonen und Eltern in Form von Beratung bei Fragen bezüglich sprachlich auffälligen Kindern Gemeinsam mit der IF-Lehrperson und/oder DaZ-Lehrperson setzt sie die Förderplanung von Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen um. Gemeinsam mit der Schulleitung achtet die Logopädin darauf, dass so viele Kinder und Lehrpersonen wie möglich vom logopädischen Fachwissen in Form von fach- und teambezogener Arbeit profitieren können. Die Inhalte dieser Arbeit werden in einem 20 Prozent-Vertrag schriftlich festgehalten. 4

5 Portrait Psychomotorik-Therapeutin Die Psychomotorik-Therapie richtet sich an Kinder, die Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Bewegungsentwicklung und ihrem Bewegungsverhalten aufweisen. Die Psychomotorik-Therapeutin unterstützt diese Kinder in ihrer motorischen Entwicklung und fördert deren Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik. Dadurch stärkt sie das Selbstvertrauen der Kinder und leistet einen Beitrag an deren Persönlichkeitsentwicklung. Die Psychomotorik-Therapie steht im Dienste der Integration von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und bietet ihnen Unterstützung, damit sie am Schulgeschehen aktiv teilnehmen können. Das Angebot Psychomotorik-Therapie umfasst verschiedene Interventionsformen. Die Haupttätigkeit der Therapeutinnen liegt in den fallbezogenen Interventionsformen, welche entweder als ambulante Einzel- bzw. Gruppentherapie im Therapieraum oder als integrative Einzelförderung im Klassenverband erfolgen kann. Dies setzt eine psychomotorische Fachabklärung mit Indikation voraus. Eine solche Massnahme wird regelmässig durch das Schulische Standortgespräch evaluiert. Andererseits bietet die Psychomotorik-Therapie fachbezogene Interventionen/Prävention an, welche in der Regel in den Räumlichkeiten einer Schule stattfinden. Diese wird nach Absprache mit den Lehr- und evtl. anderen Fachpersonen geplant und in ganzen Klassen, mit Halbklassen oder projektbezogenen Gruppen in einer Schule durchgeführt. Die Schulleitung wird von der Klassenlehrperson über die Durchführung von Präventionsprojekten informiert. Über die fachbezogenen Interventionen fliesst das Fachwissen der Psychomotorik-Therapie in den Unterricht ein und kann auch in Form einer Fachberatung oder Weiterbildung für Lehrpersonen gestaltet werden. Eine Psychomotorik-Therapiestelle ist für mehrere Schulen in ihrem Einzugsgebiet zuständig (Zuständigkeiten siehe Homepage oder auf schule-intern). Die zur Verfügung stehenden Ressourcen einer Therapiestelle werden bedarfsorientiert auf die einzelnen Schulen bzw. Klassen verteilt. Die PM-Therapeutinnen gehören weder einem Pädagogischen Team (PT) noch einem Interdisziplinären Team (IT) an. Sie können jedoch bei Bedarf themen- oder kindbezogen an Sitzungen dieser Teams beigezogen werden. Die Psychomtorik-Therapeutin trägt die Hauptverantwortung für die Abklärung und Therapie/integrative Förderung von Kindern, die Auffälligkeiten in ihrer Bewegungsentwicklung und in ihrem Bewegungsverhalten aufweisen. für Entscheidungen über das jeweilige Therapiesetting (Einzeltherapie oder Gruppentherapie) und Wartelistenmanagement. für die Förder- und Therapieplanung. für Unterrichtsbesuche von Kindern, die in Therapie sind. für das Verfassen von Therapieberichten und der Information an die Erziehungsberechtigten sowie an die zuständigen Lehrpersonen über die Abklärungsergebnisse, die Therapieziele und -fortschritte. Die Psychomotorik-Therapeutin berät die Lehrperson und evtl. andere involvierte Fachpersonen bei Fragen bezüglich psychomotorisch auffälligen Kindern. Erziehungsberechtigte bezüglich Unterstützung des Kindes im Familienalltag. weitere beteiligte Fach- oder Lehrpersonen (SSG). Gemeinsam mit der Klassen-, evtl. mit der IF- DaZ- oder Fachlehrperson setzt sie die Förderplanung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen um. legt sie die weiteren Zuständigkeiten in der Umsetzung der im Schulischen Standortgespräch vereinbarten Massnahmen fest. plant und gestaltet sie präventive Interventionen (siehe «Settings in der Psychomotorik», Beilage des Fach-Förderkonzepts). sorgt die Therpeutin für die Planung und Durchführung des SSG und regelt die Verantwortlichkeiten (Einladungen, Gesprächsleitung, Protokollführung). 5

6 Schulamt Impressum Herausgeberin Schulamt Stadt Zürich Parkring Zürich Autorinnen Barbara Keller, Silvia Meier, Ruth Dufour, Susann Hösli König und Monika Lenz Müller Dank Wir bedanken uns herzlich für die aktive Unterstützung von Margrit Ramírez Moreno und Markus Häfliger. Illustrationen Margrit Ramírez Moreno Gestaltung Tigermedia GmbH Druck Staffeldruck AG (Papier: RecyStar) Auflage 500 Ex. Bezugsadresse Schulamt Stadt Zürich Abteilung Strategie- und Organisationsentwicklung Parkring Zürich Publikationen & Broschüren Erscheinungsdatum 12/2011

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