Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen Food
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- Lukas Beckenbauer
- vor 5 Jahren
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1 Einkauf GUSTO AG Gustostraße Hohenpolding Lieferant: 1. Allgemeine Anforderungen an den Rohstoff/ das Produkt Es werden die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten, insbesondere Die übergeordneten EU Richtlinien und Verordnungen, insbesondere die VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004 sowie die VO (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Untersuchungen. Die darauf basierende deutsche Durchführungsverordnung für Lebensmittelhygiene, die Bestimmungen des Lebens und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie die Grundsätze nach dem Codex Alimentarius. Der Lieferant erklärt sich bereit, qualitativ hochwertige und frische Ware zu liefern und die mit dem zuständigen Einkauf abgesprochenen Liefertermine (Uhrzeiten) verbindlich einzuhalten. Werden vom Lieferanten Rohstoffe/Produkte geliefert, die GVO enthalten oder mit Hilfe von deklarierungspflichtigen GVO hergestellt wurden, ist der entsprechende Einkäufer unverzüglich vor Anlieferung der Ware darüber zu informieren. Zudem ist Dieses gesondert auf dem Lieferscheinen zu vermerken. Artikelspezifikationen gemäß LMIV sind dem zuständigen Einkäufer bei Bemusterung bzw. Erstbelieferung unaufgefordert auszuhändigen. Sofern sich die Spezifikation eines von der GUSTO AG bezogenen Rohstoffes/Produktes ändert, informiert der Lieferant den zuständigen Einkäufer und lässt der GUSTO AG unaufgefordert das aktualisierte Dokument zukommen. Geändert am IFS-Betriebshandbuch Seite 1
2 2. Fahrzeug, Transportmittel, Kennzeichnung Um eine zügige Entladung zu gewährleisten, muss die Höhe der Ladefläche des Anlieferfahrzeugs zwischen 120 und 140 cm über der Fahrbahn liegen. Grundsätzlich sind alle Produkte vorzugsweise auf Euro Paletten mit Folien oder Kartonunterlage, H1, oder entsprechende Behältnisse (Container, Fässer) anzuliefern. Die Ware ist vor nachteiligen Einflüssen durch Folienbeutel, Folienabdeckung oder Umhüllung zu schützen. Produkte, die bei der Anlieferung in einem nicht einwandfreien Zustand sind, werden von der GUSTO AG nicht angenommen. Die zur Verpackung bestimmten Behälter müssen gereinigt sowie hygienisch einwandfrei beschaffen sein. Alle Produkte sind pro Verpackungseinheit mit Chargen Nr. / Lot Nr., MHD oder Verbrauchsdatum (sofern erforderlich), Produktbezeichnung und Produktionsdatum gekennzeichnet. Die Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt und befinden sich in einem hygienischen Zustand. Das Transportfahrzeug, die Transportmittel und die Ware müssen frei von Schädlingsbefall sein. 3. Produkttemperaturen Die Anlieferungstemperatur darf folgende Werte (bzw. die vom Hersteller angegebenen Werte) nicht überschreiten: + 10 C Butter, Käse Milcherzeugnisse + 8 C Konsummilch, pasteurisiert + 6 C Wurstwaren + 4 C Eiprodukte 18 C TK Ware Die Einhaltung der Kühlkette ist selbstverständlich zwingend zu gewährleisten. Geändert am IFS-Betriebshandbuch Seite 2
3 Bei Warenanlieferung die außerhalb unserer Anlieferzeiten (nachts) liegen, verpflichtet sich der Lieferant bei kühlpflichtigen Produkten die Anliefertemperatur eigenständig auf dem Lieferschein zu protokollieren. 4. Nachweis über Herkunft der Rohware Der Lieferant versichert, die Rückverfolgbarkeit lt. 18 VO (EG) 178/2002 einzuhalten. Abweichungen zur vereinbarten Herkunft der Ware sind ausschließlich schriftlich mit dem Einkauf der GUSTO AG zu vereinbaren. 5. Reklamationsabwicklung Um einen reibungslose Reklamations und Retourenabwicklung zu gewährleisten garantiert der Lieferant, dass Retouren oder Reklamationen innerhalb von 10 Tagen zur Zufriedenheit bearbeitet werden. 6.Lieferantenaudits Der Lieferant ist einverstanden, der GUSTO AG oder einem von ihm beauftragten Dienstleister nach Absprache für ein Audit den Zugang zu den Produktionsräumen zu gewähren und ihm Einblicke in qualitätsrelevante Unterlagen (HACCP Konzept, Fließdiagramm) zu gestatten. 7. Anlieferzeiten Die Anlieferzeiten sind wie folgt einzuhalten: Montag bis Freitag 6:00h bis 13:00h Geändert am IFS-Betriebshandbuch Seite 3
4 8. Verpackungsabfälle Der Lieferant versichert, dass er seine Verkaufs, Um und Transportverpackungen auf Grundlage der jeweils gängigen Version der Verpackungs Verordnung konform bei einem dualen System lizenziert, bzw. eine schriftliche Vereinbarung zur Modalität der Entsorgung von Verpackungsabfällen mit der GUSTO AG unterzeichnet hat. 9. HACCP Konzept Verfügt Ihr Unternehmen über ein HACCP Konzept? Nein 10. Zertifizierung Ist Ihr Unternehmen nach einem Standard (IFS, ISO 9001, ISO 14001, BRC, etc) zertifiziert? Nein Wenn ja, nach welchem Standard ist Ihr Unternehmen zertifiziert? Bitte entsprechendes Zertifikat beifügen. Diese Berechtigung ist unaufgefordert von Seiten des Lieferanten zu aktualisieren. Verfügt Ihr Unternehmen über eine Bio Zertifizierung nach VO (EG) 834/ 2007? Nein Bitte entsprechendes Zertifikat beifügen. Diese Berechtigung ist unaufgefordert von Seiten des Lieferanten zu aktualisieren. Geändert am IFS-Betriebshandbuch Seite 4
5 Ansprechpartner in der Qualitätssicherung : Tel Nr. Fax Nr. E Mail (Es ist untersagt Textpassagen aus diesem Dokument zu streichen, bzw. zu entfernen) Wir erklären uns bereit, die Lieferbedingungen der GUSTO AG zu erfüllen. Datum Stempel Unterschrift Geändert am IFS-Betriebshandbuch Seite 5
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