FO Versandvorschriften 2018

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1 IMS - IGP Management System FO Versandvorschriften 2018 Inhalt 1. Allgemeines Anlieferadresse Paketsendungen Verzollungen Erforderliche Zollpapiere Versand und Verpackung Anlieferung Nichteinhaltung der Vorgaben... 6 Status/Version: final/2 Erstellt: Bärtschi Gabriela, Seite 1 von 6 Freigabe: Misteli Isabella, gültig bis: -

2 1. Allgemeines Diese Anweisung definiert die Anlieferbedingungen für die Lieferanten der IGP Pulvertechnik AG. Grundsätzlich basieren unsere Anlieferbedingungen auf den Einkaufsbedingungen INCOTERMS Betroffen sind sämtliche Lieferungen von externen Lieferanten an die Firma IGP Pulvertechnik AG. Diese gilt für alle Lieferungen durch Lieferanten und Speditionen ab einem Bruttogewicht von 31.5kg, Mengen unter diesem Gewicht laufen als Paketsendungen (siehe Punkt 3). 2. Anlieferadresse Die Anlieferadresse ist gemäss den Angaben auf der Bestellung zu übernehmen. Wenn nichts vermerkt wurde, ist die Anlieferadresse wie folgt: IGP Pulvertechnik AG Ringstrasse Wil / Schweiz Warenannahme ist von Montag bis Donnerstag und Uhr. Für Anlieferungen am Freitag gelten die Anlieferzeiten und Uhr. Bei Lieferungen durch Dritte sind unsere Instruktionen an diese weiterzugeben. 3. Paketsendungen Der Einsatz eines Kurier-Express-Post-Dienstes stellt die Lieferung zu einem vereinbarten Termin sicher und vereinfacht die Rechnungsstellung. Paketsendungen für die IGP Pulvertechnik AG sind möglichst mit DHL; TNT; Post, FedEx oder UPS abzuwickeln. Für weitere Instruktionen bitte sich an procurement(at)igp-powder.com zu wenden. 4. Verzollungen Die Einfuhrabfertigung hat für sämtliche Sendungen über unsere Verzollungsagenten Gebrüder Weiss AG oder Gerlach zu erfolgen. Weitere Informationen und entsprechenden Konditionen dazu können über procurement(at)igp-powder.com angefordert werden. Unsere Mehrwertsteuernummer : CHE ZAZ-Kontonummer : DUNS-Nummer : Deutsche Umsatzsteuernummer : DE Seite 2 von 6

3 Gebrüder Weiss Seite 3 von 6

4 Gerlach Wird für DXX Lieferungen (Incoterms) ein anderer Spediteur oder Zollamt eingesetzt, ist dieser zu verpflichten, die Ware frachtfrei in Wil und zu unseren fixen Konditionen anzuliefern. 5. Erforderliche Zollpapiere Dem Spediteur sind vom Lieferanten folgende Papiere für die Einfuhrverzollung zu übergeben: Lieferantenrechnung (2-fach) mit folgenden Angaben: - Unsere Bestellnummer, Referenz und Anlieferadresse - Brutto/Netto-Gewichte sowie Mengenangaben - Unsere Artikel-Nummer - Los-Nr./Chargen-Nr. mit Mengenangabe - Ursprungsland mit Lieferanten Ursprungserklärung pro Artikel - Zolltarif-Nummer - Datum und Nummer der Warenverkehrsbescheinigung Bei Fehlen oder Unvollständigkeit der erwähnten Dokumente werden wir die uns anfallenden Zollkosten von der Rechnung abziehen. Seite 4 von 6

5 Ware Schweizer Ursprung - Für Ware mit Ursprung Schweiz erwarten wir eine Langzeitlieferantenerklärung 6. Versand und Verpackung Zur Identifikation der Transportgebinde sind folgende Begleitpapiere erforderlich: Lieferschein / CMR / Packliste mit folgenden Angaben: - Unsere Bestell-Nummer - Unsere Referenz - Artikel-Nummer und Bezeichnung - Menge - Los-Nr./Chargen-Nr. - Mindesthaltbarkeitsdatum wenn produktrelevant - Ursprungszeugnis beilegen - Die Anlieferung erfolgt auf Europaletten, Einwegpaletten CP1 oder CP5 und ohne Überstand. Alle anderen Paletten Masse können nicht verarbeitet und Sendungen müssen entsprechend zurückgewiesen werden. - Container können nur von hinten entladen werden. - Grundsätzlich sollte auf einer Palette 1 Artikel mit 1 Los-Nummer / Chargen-Nummer sein. - Lieferzertifikate müssen der Sendung beigelegt werden. - Es ist eine korrekte Verpackung und Etikettierung gemäss gesetzlichen Bestimmungen, Spezifikationen sowie Verpackungsspezifikationen der IGP Pulvertechnik AG zu gewährleisten - Die exakte Mengenangabe muss auf den Gebinden beziehungsweise an der Ware ersichtlich sein. Mengendifferenzen gelten als Nichteinhalten dieser Anlieferanweisung und werden mit Maluspunkten in der Lieferantenbewertung berücksichtigt. - Die Liefertermine gelten als Anliefertermine und müssen eingehalten werden. Lieferterminabweichungen gelten als Nichteinhalten dieser Anlieferanweisung und werden mit Maluspunkten in der Lieferantenbewertung berücksichtigt. - Für spezielle Lieferungen sind Ausnahmen bei der Transportgebindewahl nach Absprache mit dem Einkauf möglich. - Die Transportversicherung ist grundsätzlich von uns gedeckt. In Rechnung gestellte Versicherungskosten erkennen wir nicht an. Seite 5 von 6

6 7. Anlieferung Unsere Produkte empfehlen wir nicht zu stapeln! Falls doch notwendig, ist darauf zu achten, dass die unteren Ladungsebenen nicht durch das Gewicht der darüber liegenden Packstücke deformiert oder beschädigt werden. Es ist darauf zu achten, dass ein einwandfreier Frachtbrief zur Unterschrift vorliegt. Lieferscheine und Packlisten, die vom Lieferanten bereitgestellt oder an der Sendung angebracht wurden, müssen bei der Anlieferung vorhanden sein. 8. Nichteinhaltung der Vorgaben Unsere Transportvorschriften sind Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen. Mehrkosten von Spediteuren und Lieferanten ausserhalb dieser Anlieferanweisung werden von uns nicht akzeptiert. Mehrkosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. IGP Pulvertechnik AG Bestätigung der Kenntnisnahme und Einhaltung der Anlieferanweisung: Ort, Datum Unterschrift:.. Seite 6 von 6

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