Allgemeine Lieferantenvorschriften

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1 Allgemeine Lieferantenvorschriften Herausgeber: Verpackungsmanagement Standort Speyer Erstellt: SI-SL Datum: Geprüft: SI-SP/Sawatzky; SI-KP/Burkhard; SI-FM/Lange Datum: Freigabe: SI-FM3 / Taller Datum: Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 1 von 11

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck und Anwendungsbereich 2 Verpackungshinweise 3 Technische Verpackungsdaten 4 Begleitdokumente 5 Direktbelieferung 6 Sonstiges 7 Anlagen Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 2 von 11

3 1. Zweck und Anwendungsbereich Die Verpackungsvorschrift gilt für sämtliche Bau- und Komponententeile, welche bei MANN+HUMMEL GMBH im Werk Speyer angeliefert werden. Alle Verpackungen sind so auszulegen, dass MANN+HUMMEL mit qualitativ guten Teilen beliefert wird. 2. Verpackungshinweise MANN+HUMMEL setzt in Europa bevorzugt Mehrweg-Ladungsträger aus stofflich verwertbaren Materialien ein. Zielsetzung ist die durchgängige Gestaltung der logistischen Kette sowie die partnerschaftliche Nutzung der damit verbundenen Rationalisierungspotenziale. Darüber hinaus handelt MANN+HUMMEL gemeinsam mit den Lieferanten nach dem ökologischen Grundsatz Vermeidung vor Verminderung vor stofflicher Verwertung und leistet somit einen konsequenten Beitrag zur Abfallvermeidung. Der Lieferant ist für eine transport- und handlinggerechte Verpackung verantwortlich, dabei ist folgendes zu gewährleisten: - keine beschädigten Teile bei Anlieferung - korrekte Identifikation durch standardisierte und genormte Label - problemlose Entladung durch Stapler - problemloser Transport mit Hubwagen - Stabilität und Stapelfähigkeit der Verpackung - Optimale Raumausnutzung - Einhaltung der Belieferfrequenz - Günstige Teileentnahme / Optimales Handling im Fertigungsprozess Bereits bei der Angebotsabgabe legt der Lieferant unter Einhaltung der M+H die Verpackung und die Füllmenge fest. Diese Festlegung kann im Bedarfsfall jederzeit durch MANN+HUMMEL geändert werden. Abweichungen davon sind in begründeten Fällen (z.b. Ausweichverpackungen bei Serienanläufen, außerordentlichen Vorläufen) mit MANN+HUMMEL rechtzeitig abzustimmen. Ein entsprechender Vermerk ( Ausweichverpackung ) ist im Lieferschein einzutragen. Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 3 von 11

4 3. Technische Verpackungsdaten 3.1 Einwegverpackungen - Kartonumrandung / Karton - Holzverpackung mit IPPC Kennzeichnung - Einwegpaletten mit IPPC Kennzeichnung Beispiele: EW-Kartonumrandung auf Palette (mit IPPC-Kennzeichnung) Länge x Breite x Höhe oder 1200 mm x 800 mm x max mm 1200 mm x 1000 mm x max. 1000mm EW-Palette mit IPPC-Kennzeichnung Länge x Breite oder 1200 mm x 800 mm 1200 mm x 1000 mm EW-Karton ohne Palette Länge x Breite 15 kg max mm x max.1000 mm Holzverpackung mit Palette (mit IPPC-Kennzeichnung) Länge x Breite x Höhe oder 1200 mm x 800 mm x max mm 1200 mm x 1000 mm x max mm Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 4 von 11

5 3.2 Mehrwegverpackungen - DB-Paletten - DB-Gitter - M+H-Gitter - M+H-Mehrwegkarton Beispiele: DB - Palette Tauschfähig nach EPAL Länge x Breite 1200 mm x 800 mm DB - Gitterbox Tauschfähig nach EPAL Länge x Breite x Höhe 1240 mm x 835 mm x 970 mm M+H Gitterbox VP Länge x Breite x Höhe 1000 mm x 800 mm x 965 mm M+H Mehrwegkarton VP (nur für Kunststoffteile) Lange x Breite x Höhe 200 kg 1200 mm x 800 mm x 800 mm Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 5 von 11

6 3.3 Abmessungen und Gewicht - Packstücklänge: max mm - Packstückbreite: 800 mm oder max mm - Packstückhöhe: max mm einschließlich Palette (in Ausnahmefällen bis 2000 mm nach Rücksprache) - Packstückgewicht: das max. Füllgewicht der eingesetzten Verpackung muss eingehalten werden, jedoch darf das Gesamtgewicht von inklusive Palette nicht überschritten werden. 3.4 Stapelfähigkeit / Transport - 4-fach - Transport mit Hubwagen muss gewährleistet sein - Unterfahrhöhe min. 100 mm - Packstücke mit einem Gewicht von mehr als 15 kg müssen unterfahrbar sein. 3.5 Besonderheiten Zugelassen sind: - Packstücke umreift mit PVC oder Stahlbänder - Kantenschutz bei Bedarf - Packstücke aus Übersee, die aus Transportschutzgründen mit Folie eingeschrumpft oder gestretcht sind. Nicht zugelassen sind: - Verschiedene Artikel pro Ladeträger - Packstücke die mit Folie eingeschrumpft oder gestretcht sind. - Packstücke die mit einer Schweißnaht verschlossen sind. - Bauteile die nach oben über eine Gitterbox hinausragen (die Gewährleistung der Stapelfähigkeit muss gegeben sein). Sonstiges: - Materialkombinationen (z.b. Eisenklammern, Nägel in Holz) sind auf ein Minimum zu beschränken und müssen nach Gebrauch einfach entfernbar sein. - Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften müssen Gefahrgüter bzw. Gefahrstoffe gekennzeichnet sein. - Ohne bestehende Sondervereinbarung zwischen dem Lieferanten und MANN+HUMMEL erfolgt grundsätzlich keine Verpackungsrücksendung. Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 6 von 11

7 4. Begleitdokumente Die Ware muss mit genormten Warenanhänger gekennzeichnet sein und wird nur unter Vorbehalt angenommen. Alle Dokumente sowie Etiketten müssen in Deutsch oder Englisch ausgeführt sein. 4.1 Warenanhänger Die Ware ist mit genormten (nach VDA-Empfehlung 4902), standardisierten und barcodefähigen Warenanhängern zu kennzeichnen, die trotz Transportbeanspruchung und Witterung auch am Anlieferort noch maschinell und visuell lesbar sind. Bei einem Gebinde sind alle Einzelpackstücke mit einem Warenanhänger zu kennzeichnen. In jedem Fall muss der Warenanhänger folgende Datenfelder enthalten: - M+H Sachnummer (sofern möglich auch als Barcode) - Benennung Bauteil - Anzahl und Positionsnummer Ladungsträger (z.b. 1 von 8). - Menge pro Ladungsträger - Gewicht - Versanddatum - Lieferantennummer oder Anschrift - M+H Bestellnummer - M+H Warenempfänger bzw. Abladestelle Eine Detailbeschreibung ist in der Anlage 1 hinterlegt: Bei fehlenden, unleserlichen oder unvollständig ausgefüllten Warenanhängern kann MANN+HUMMEL Mehraufwände dem Lieferanten belasten. Dies gilt ebenso bei Nichtentfernen alter Warenanhänger oder falscher Befestigung. Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 7 von 11

8 4.2 Lieferscheine Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Erstellung der Lieferpapiere gemäß DIN 4991 oder alternativ gemäß VDA 4912 verantwortlich. Der Lieferschein ist in doppelter Ausführung anzufertigen. Lieferscheine ohne Behälterangaben oder mit falschem Behälterbestand können nicht erfasst werden bzw. verursachen Schwierigkeiten bei der Warenannahme. Kann der Lieferant die Behälterangaben nicht auf dem Lieferschein angeben, ist ein separater Lieferschein zu erstellen. Der Lieferschein muss grundsätzlich deutlich sichtbar an der Ware angebracht sein. Lieferscheine dürfen sich auf keinen Fall in den Ladehilfsmitteln befinden oder über mehrere Ladehilfsmittel verteilt sein. Eine Detailbeschreibung ist in der Anlage 2 hinterlegt: Bei fehlenden oder unvollständigen Lieferpapieren kann MANN+HUMMEL die Annahme verweigern bzw. entstandene Mehraufwände in Rechnung stellen. Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 8 von 11

9 5. Direktbelieferung Handelt es sich um eine Direktbelieferung mit mehreren Abladestellen wird von MANN+HUMMEL die Abladereihenfolge festgelegt. Entstehen bei der Anlieferung durch Nichteinhaltung der Beladereihenfolge zusätzliche Entund Beladungen, behält sich MANN+HUMMEL das Recht vor, entstandene Mehraufwände dem Lieferanten zu belasten. Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 9 von 11

10 6. Sonstiges Es ist besonders darauf zu achten, dass die verpackten Bauteile durch eine stabile Umund Transportverpackung vor Schäden geschützt sind. Ist aus baulicher Gegebenheit die Einhaltung der Verpackungsvorschrift nicht möglich, kann eine Sondervereinbarung für die Verpackungen mit der entsprechenden Stelle bei MANN+HUMMEL Werk Speyer vereinbart werden. Eine Sondervereinbarung muss in jedem Fall vor der 1. Lieferung festgelegt werden. Ansprechpartner: Thomas Taller Verpackungsmanagement Abteilung SI-FM3 MANN+HUMMEL GMBH Brunckstrasse Speyer Telefon: +49 (6232) Fax: +49 (6232) Homepage: Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 10 von 11

11 7. Anlagen 7.1 Anlage 1, Warenanhänger 7.2 Anlage 2, Lieferschein Änderungsstand: 01 Änderungsdatum: / ta Seite 11 von 11

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