Lieferung von Kopierpapier für den Bereich des Amtes der Tiroler Landesregierung, Jahresbedarf 2012; Ausschreibungsunterlage
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1 Amt der Tiroler Landesregierung Kanzleidirektion Amtswirtschaftsstelle Manfred Mair Telefon 0512/ Fax 0512/ DVR: Lieferung von Kopierpapier für den Bereich des Amtes der Tiroler Landesregierung, Jahresbedarf 2012; Ausschreibungsunterlage Geschäftszahl Innsbruck, KD-23/ Das Land Tirol, ausschreibende Stelle Landeskanzleidirektion, schreibt die Lieferung von Kopierpapier im offenen Verfahren aus. Es handelt sich dabei um ein Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich. Für die Angebotsstellung gelten folgende Bedingungen: 1.) Für das Vergabeverfahren gelten die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 idgf. 2.) Die Angebote müssen firmenmäßig gefertigt und im verschlossenen Briefumschlag mit der Anschrift des Angebotstellers und der Aufschrift "Angebot Kopierpapier bis längstens Montag, den 27. Februar 2012, Uhr, in der Posteinlaufstelle, Landhaus, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, Innsbruck, Zimmer A034, vorliegen. Anschließend findet auf Zimmer A038, Parterre, Landeskanzleidirektion, die kommissionelle Öffnung der eingelangten Angebote statt, an der pro Bieter zwei Personen teilnahmeberechtigt sind. Später einlangende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und bleiben ungeöffnet. Für die Angebotstellung dürfen nur die amtlichen Vordrucke verwendet werden. Angebote mit Vorbehalten irgendwelcher Art und mit firmeneigenen Lieferbedingungen werden von der Vergabe ausgeschieden. Die Streichung von Textstellen ist unzulässig. 3.) Teilangebote, Alternativ- oder Abänderungsangebote sind nicht zulässig. 4.) Mit der Angebotsabgabe erklärt der Angebotsteller, dass die ausgeschriebenen und angebotenen Artikel unter Einhaltung der Liefertermine verfügbar sind. Andere als im Angebot angeführte Waren werden nicht angenommen Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz Bitte Geschäftszahl immer anführen!
2 - 2-5.) Es wird das Billigstbieterprinzip angewendet. Der Zuschlag wird also dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Qualitätskriterien sind Musskriterien. 6.) Die Zuschlagsfrist beträgt ein Monat. 7.) Die Bestellung der Waren erfolgt auf Abruf in Teilmengen mittels Bestellscheines. Die Zustellung der angebotenen und bestellten Waren hat ohne Verzögerung und kostenlos frei Haus an die bestellenden Dienststellen und Anstalten zu erfolgen. Das Entladen der Waren und der Transport in die Lagerräume der einzelnen Abnehmer erfolgt seitens des Auftragnehmers. Für die bei der Lieferung durch den Lieferanten beschädigten Waren haftet selbstverständlich der Auftragnehmer. 8.) Nach Auftragserteilung ist die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftragsgebers gestattet. 9.) Die angebotenen Preise sind in EUR und mit zwei Kommastellen anzugeben und sind Festpreise für ein Jahr, das ist vom 01. April 2012 bis 31. März Die Korrektur von offensichtlichen Rechenfehlern sowie eine allenfalls sich ergebende Vorreihung in Folge der Berichtigung von Rechenfehlern ist zulässig. 10.) Die Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung an die jeweils bestellende Landesdienststelle zu adressieren und haben die Bestellscheinnummer sowie das Bestellscheindatum auszuweisen. 11.) Die Bezahlung erfolgt (sofern kein Skonto vereinbart wurde) innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Rechnungsvorlage (Einlaufstempel des Amtes). Die Landeskanzleidirektion weist darauf hin, dass die Gewährung von Skontoabzügen nur berücksichtigt werden kann, wenn eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Rechnungsvorlage (Einlaufstempel des Amtes), eingeräumt wird. Dieser Zeitraum ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs der diversen Landesbedarfsträger unbedingt erforderlich. 12.) Wird die ausgeschriebene Abnahmemenge um bis zu 10% unterschritten oder um bis zu 20% überschritten bleibt der angebotene Preis unverändert. 13.) Für Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Innsbruck. 14.) Der Angebotsteller erklärt, dass er die maßgebenden Unterlagen eingesehen, gelesen und vorbehaltlos anerkannt hat und dass alle preisbildenden Faktoren dem Angebot zugrunde gelegt
3 - 3 - werden konnten. Er hat sich bei der Erstellung des Angebotes an die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 gehalten und ist damit einverstanden, dass bei Auftragserteilung die Ausschreibungsbedingungen und das Angebot Vertragsinhalt bilden. 15.) Der Angebotsteller besitzt die Konzession für den Handel und gegebenenfalls für die Lieferung. Diese Ausschreibungsbedingungen sind vom Angebotssteller firmenmäßig zu zeichnen und als Teil des Angebotes gemeinsam mit dem Leistungsverzeichnis einzureichen. Die Zuschlagsentscheidung ist an die nachfolgend angeführte Adresse oder Fax-Nr. zu senden: E Mail Adresse:... Fax Nr.: Ort und Datum Der Angebotsteller (Rechtsgültige Unterfertigung)
4 - 4 - Wichtige Hinweise Die Ausschreibungsbedingungen sind genauestens zu lesen. Einschränkungen jeglicher Art (auch auf einem Beiblatt) sind unzulässig und führen zur Ausscheidung des Angebotes! Die Preise sind ausnahmslos nur mit zwei Nachkommastellen anzubieten! Am Schlussblatt des Leistungsverzeichnisses sind die Summen anzuführen! Ausländische Anbieter haben ausschließlich Nettopreise anzubieten. Auch am Schlussblatt ist eine Mehrwertsteuer weder zu berechnen noch anzuführen (Spalte einfach freilassen)!
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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