STEUERBERATERKAMMERN IN BADEN-WÜRTTEMBERG

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1 STEUERBERATERKAMMERN IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINLADUNG ZU EINER GEMEINSCHAFTSVERANSTALTUNG Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder laden die STEUERBERATERKAMMERN NORDBADEN, STUTTGART und SÜDBADEN zu der 51. Jahres-Arbeitstagung RECHT UND BESTEUERUNG IM MITTELSTAND 2018 unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Familienunternehmen ein, die wiederum als Gemeinschaftsveranstaltung in Verbindung mit dem Deutschen wissenschaftlichen Institut der Steuerberater e.v. zur Durchführung gelangt. Wir freuen uns, dass wir diese Veranstaltung, die in Deutschland bei den Kolleginnen und Kollegen einen ausgezeichneten Ruf genießt, auch in diesem Jahr wieder kurz nach Beginn des Seminarzyklus in Baden-Baden anbieten können. Erstmalig im Herbst 2018 wird die beliebte Veranstaltungsreihe Recht und Besteuerung der Familienunternehmen unter dem neuen Motto Recht und Besteuerung im Mittelstand unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Familienunternehmen angeboten. Die Teilnehmer können sich über aktuelle Fragen rund um mittelständische Familienunternehmen informieren. Neu ist insbesondere, dass die Veranstaltung in zwei Themenblöcke geteilt wird. Jeder Themenblock wird in einen einführenden Vortragsund einen vertiefenden Arbeitsteil untergliedert. Im Arbeitsteil werden Fallbeispiele bearbeitet; den Teilnehmern wird Gelegenheit gegeben, bereits vorab eigene Fälle einzubringen. TERMIN UND ORT Dienstag, 9. Oktober 2018 Bénazetsaal (1. Etage) im KURHAUS BADEN-BADEN 9.00 Uhr bis Uhr Kaiserallee BADEN-BADEN

2 REFERENTEN Teil A: Teil B: Steuerberater Rechtsanwalt Jürgen Sievert, Köln Steuerberater Prof. Dr. Andreas Söffing, Frankfurt am Main Steuerberater Dr. Jan Bron, LL.M., Frankfurt am Main PROGRAMM Begrüßung A. Rund um den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer I. Grundlagen der verdeckten Gewinnausschüttung 1. allgemeine Definition und Eckpunkte der Rechtsprechung 2. mögliche Rückabwicklung II. Aktuelles bei Themenschwerpunkten 1. Geschäftsführervertrag und - ausstattung - Arbeitszeit- oder Zeitwertkonten - Entgeltminderung 2. Pensionszusagen/Pensionszahlungen - Schriftform und Eindeutigkeitsgebot - Abfindungsregeln - Ersetzung variabler Pensionszusage - Erdienbarkeit - Altersgrenze - Überversorgung - Zufluss einer Tantieme oder sonstigen Bezügen - Deckelung von Gewinntantiemen - Weiterbeschäftigung - Nachträgliche Herabsetzung von Ansprüchen - Beratervertrag nach dem Ausscheiden - Übernahme der Pensionsverpflichtung - Vorzeitiger Pensionsantritt 3. Übernahme von Aufwendungen/ Minderung des Vermögens bei der Gesellschaft - Vermietung - Vertrag mit noch zu gründender Gesellschaft - Darlehensgewährung - Verzinsung Gesellschafter-Verrechnungskonto - Verzicht auf werthaltiges Darlehen 4. Verhältnis zu Nahestehenden - Schenkung bei überhöhten Zahlungen - Einschaltung eines Beirats in den Genehmigungsprozess B. Steuerliche Beratungsaspekte zum Personengesellschaftsvertrag Teil 1: Steuerliche Aspekte zu den einzelnen Regelungen des Gesellschaftsvertrages 1. Sitz der Gesellschaft 2. Gesellschafterkonten 3. Geschäftsführung und Vertretung 4. Gewinnverteilung 5. Gewinnverwendung 6. Entnahmerechte 7. Verfügung über Beteiligungen unter Lebenden 8. Tod eines Gesellschafters 9. Kündigung 10. Abfindungsregelungen 11. Güterstandsklausel, Pflichtteilsverzicht 12. Der neue erbschaftsteuerliche Familienabschlag 13. Fremdbestimmte Steuerwirkungen 14. Transparenzregister

3 Teil 2: Praxisfälle 1. Gründung einer Familienholding bei börsennotierter AG 2. Gründung einer GmbH & Co KG als Wohnungsunternehmen 3. Sicherung des Familienabschlags durch Zwischenschaltung einer GmbH & Co KG 4. Unentgeltliche Einlage von Wirtschaftsgütern 5. Entgeltliche Einlage von Wirtschaftsgütern 6. Absicherung des Familienabschlags durch Einführung eines Darlehenskontos II 7. Gewerbliche Prägung im Erbfall 8. Absicherung der Entprägung 9. Verlust der Mitunternehmerstellung durch disquotale Gewinnverteilung 10. Auseinanderfallen von Gesamthandsanteil und Sonderbetriebsvermögen Schlusswort TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Berufsangehörige und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 245,--. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Anmeldung durch die STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Ein Vorlegen dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu zahlen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle in Heidelberg. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks bis spätestens zum 19. September 2018 der Geschäftsstelle der STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN in Heidelberg zuzuleiten.

4 SONSTIGE HINWEISE Anerkennung als Pflichtfortbildung für Fachberater (DStV e.v.) Die Teilnahme an der Veranstaltung wird bei Berufsangehörigen, welche die Bezeichnung Fachberater/in für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) führen, wie folgt auf die gemäß 5 DStV-Fachberaterrichtlinien nachzuweisende Fortbildung angerechnet: Fachberaterbezeichnung Fachberater/in für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Anzahl anrechenbarer Zeitstunden 2,0 Zeitstunden Die relevanten Teilnehmer erhalten unmittelbar nach Ende der Veranstaltung eine entsprechende Teilnahmebescheinigung durch den organisatorischen Leiter zur Vorlage beim DStV e.v. ausgehändigt. Die Teilnehmer erhalten eine ausführliche schriftliche Arbeitsunterlage. Die Pausengetränke sowie das Parkticket für die Kurhaus- oder die Kurparktiefgarage sind im Tagungspreis enthalten. Bei der Anreise mit dem Pkw folgen Sie bitte der innerörtlichen Ausschilderung Kurhaus / Casino. Die Tiefgarage des Kurhauses Baden-Baden verfügt über Parkmöglichkeiten in ausreichendem Maße; alternativ kann auch die etwas entfernter gelegene Tiefgarage des Kongresshauses (Kurparktiefgarage) genutzt werden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Kurhaus Baden-Baden mit der Deutschen Bahn sowie von Karlsruhe aus mit der AVG zu erreichen. Vom Bahnhof Baden-Oos können die Stadtbuslinien 201, 205 oder 216 bis zur Haltestelle Leopoldsplatz benutzt werden. Im Juli 2018 STEUERBERATERKAMMERN NORDBADEN, STUTTGART UND SÜDBADEN StB WP RB Dr. Klaus Heilgeist StB Prof. Dr. Uwe Schramm StB WP RA Dr. Raoul Riedlinger Präsident Präsident Präsident Anlage Anmeldevordruck Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Nordbaden: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

5 ANMELDUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTSVERANSTALTUNG 51. JAHRES-ARBEITSTAGUNG RECHT UND BESTEUERUNG IM MITTELSTAND 2018 Anmeldung erbeten bis 19. September 2018 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am Dienstag, 9. Oktober 2018 im Bénazetsaal des Kurhauses Baden-Baden melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: Name Vorname Berufs- Mitglieds- DStV e.v-fachberater bezeichnung nummer (Teilnahmebestätigung) 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer zur Teilnahmegebühr in Höhe von 245,-- 2. Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur Teilnahmegebühr in Höhe von 245,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffer 2 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis unserer Sozietät unserer Steuerberatungsgesellschaft unserer Partnerschaftsgesellschaft ist (sind). Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden für den Zweck der Planung, Durchführung des Seminars sowie für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung entsprechend erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Information nach Art. 13 DSGVO zur Datenerhebung beim Betroffenen ist auf der Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden unter abrufbar. Mit den umseitig wiedergegebenen Hinweisen und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden erkläre(n) ich mich / wir uns bei Anmeldung einverstanden. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift

6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. Bei Stornierung der Teilnahme, die schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder in der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert. Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Nordbaden: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

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