STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts
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- Margarete Färber
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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG ZU EINEM ZENTRALSEMINAR Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder führt die Kammer ein Halbtages-Zentralseminar mit dem Thema durch. KASSENAUFZEICHNUNGEN / KASSENSYSTEME (1. Januar 2017) KASSENGESETZ 2020" ELEKTRONISCHE KASSENFÜHRUNG UNTER BEACHTUNG DER GOBD KASSEN-BETRIEBSPRÜFUNG (Gastronomie, Bäcker, Metzger, Friseure, Taxi, Geldgewinnspielgeräte etc.) Gerade die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD vom 14. November 2014) zeigen Handlungsbedarf; dies gilt nicht nur für die digitale Finanzbuchhaltung, sondern auch für die Vor- und Nebensysteme. Seit dem 1. Januar 2002 besteht das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung auf Buchführungsdaten. Hierzu gehören auch die Daten der Datenvorsysteme u.a. Registrierkassen, Taxameter, Warenwirtschaftssystem etc. Die Betriebsprüfung wird prüfen, ob die Daten der Vorsysteme (z.b. Registrierkasse) jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren. Mit BMF-Schreiben vom 26. November 2010 wurden die Anforderungen an die Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften klar definiert. Vielen Registrierkasseninhabern sind die Aufzeichnungspflichten für elektronische Registrierkassen nicht bekannt. Ab 1. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Registrierkassen für die Einnahmenermittlung verwendet werden, die die Journal- Stammdatenänderungs- und Programmierdaten vorhalten bzw. archivieren. Das eröffnet neue Prüfungsansätze für die Betriebsprüfung der Finanzverwaltung. Ein Verzögerungsgeld kann bei Nichtvorlage oder nicht rechtzeitiger Vorlage der Registrierkassendaten festgesetzt werden. In der Praxis werden unterschiedliche Kassensysteme verwendet. Für die Aufzeichnungspflichten bei Registrierkassen gibt es klare Regelungen, die oft nicht eingehalten werden. Weitere DV-Vorsysteme sind beispielsweise auch Geldspielgeräte, elektronische Waagen mit Registrierfunktion, Fakturasystem, Zahlungsverkehrssystem etc. Auch die Anforderungen an ein elektronisches Kassenbuch bzw. Kassenbericht werden erörtert. Daneben werden die Möglichkeiten der digitalen Analyse von Kassendaten gezeigt. Im Rahmen des Seminars wird die Entwicklung der Rechtslage hinsichtlich elektronischer Registrierkassen dargestellt, um den steuerlichen Berater in die Lage zu versetzen, seinen Mandanten sachgerecht zu informieren. Auch wird im Seminar erörtert, wie die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung mit diesen Daten der Registrierkasse umgehen und analysieren. Ein neues Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen wurde verabschiedet (BStBl I S. 21). Für Registrierkassen wird somit die Einführung einer technischen Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben (ab 1. Januar 2020). Als zusätzliches Kontrollinstrument wurde eine Kassen- Nachschau eingeführt. Die Kasseninhaber sollten sich jetzt schon darauf einstellen. Schließlich dient das neue Kassen-Gesetz auch zu Verbesserung der Rechtssicherheit für den Unternehmer. TERMIN UND ORT Dienstag, 21. März 2017 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubenstraße KARLSRUHE-NEUREUT
2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung 1. Bericht Bundesrechnungshof/OECD-Bericht über die Entwicklung von Registrierkassen und Steuerausfällen 2. Risikomanagement/Fallauswahl mit Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung 3. Rechte und Pflichten der Betriebsprüfung 4. Anforderungen an die Aufzeichnungen und Aufbewahrung von Unterlagen (Belege und Daten) bei Nutzung einer Registrierkasse (GoBD) 5. Geordnete Belegablage / Grundbuchaufzeichnungen 6. Feststellung von formellen und materiell-rechtlichen Mängel bei Kassenaufzeichnungen 7. Entwicklung Verwaltungsvorschriften bei bargeldintensiven Betrieben u.a. 158 AO 8. Beweisumkehr bei Fragen im Zusammenhang mit elektronischen Kassen und Kassenbuchführung (Kassenaufzeichnungen) und Datenvorsystemen 9. Neue Rechtsprechung zur Kassenführung (formelle, materielle Mängel - Beweislast) 10. Unterschiedliche Aufzeichnungspflichten für Bilanzierende und Einnahmen-Überschuss- Rechner 4 Abs. 3 EStG? 11. Technischer Überblick über Funktionen und Ausstattung der Registrierkassen mit Daten haltung 12. Taxonomie für Registrierkassen-Daten? 13. Mögliche und vorgefundene Manipulationen bei bargeldintensiven Betrieben 14. Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften - Entwicklung Rechtsprechung bei Registrierkassen mit Warenwirtschaft (z.b. Apothekenkassen) 15. Anforderungen der GoBD im Zusammenhang mit Registrierkassen 16. Datenzugriff der Finanzverwaltung, insbesondere bei Daten-Vorsystemen (Wiegekassen mit Registrierfunktion, Warenwirtschaft, Taxameter etc.) 17. Welche Möglichkeiten hat die Finanzverwaltung beim Datenzugriff? 18. Verprobung und Datenanalysen bei Kassendaten 19. Statistisch-mathematische Prüfungsmethoden der Prüfungsdienste - Zeitreihenvergleich - Schätzungsmöglichkeiten? 20. Vorstellung einer Registrierkasse in der Praxis mit Datenexport und Datenimport 21. Sanktionsmöglichkeiten bei fehlenden Daten der Kasse u.a. Verzögerungsgeld ( 146 Abs. 2 b AO) - einschl. Entwicklung Rechtsprechung zum Verzögerungsgeld 22. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Rechnungsausstellung 26 a UStG 23. Umsatzsteuer-Nachschau 27 b UStG, Lohnsteuer-Nachschau 42 g EStG 24. Kassen-Nachschau ab Möglichkeiten der Haftung / Hinzuschätzung durch Steuerberater? 26. Kassengesetz Elektronische Aufzeichnungssysteme mit techn. Sicherheitseinrichtung 27. Checkliste Registrierkasse Schlusswort
3 REFERENT Oberamtsrat Dipl.-FW (FH) Joachim Zimmermann EDV-Fachprüfer beim Finanzamt Waldshut-Tiengen TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 215,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 145,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4 ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum 13. März 2017 zuzuleiten. SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten zum Seminar schriftliche Arbeitsunterlagen. Die Badnerlandhalle in Neureut ist vom Hauptbahnhof Karlsruhe mit der Straßenbahnlinie S 1/S 11 (Richtung Neureut/Hochstetten) erreichbar. Haltestelle Bärenweg (5 Minuten Fußweg zur Halle) erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind bei der Badnerlandhalle vorhanden. Karlsruhe im Februar 2017 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660
5 ANMELDUNG KASSENGESETZ 2020, KASSEN-BETRIEBSPRÜFUNG (GOBD) Anmeldung erbeten bis 13. März 2017 Zur Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung am Dienstag, 21. März 2017 in der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut melde(n) ich (wir) verbindlich nachstehend aufgeführte Personen an: NAME VORNAME Berufs- Mitglieds-/ bezeichnung Kenn-Nr. 1. Praxisinhaber Sozietätspartner Partner der Partnerschaftsgesellschaft Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 2. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur vollen Teilnahmegebühr in Höhe von 215,-- 3. Mitarbeiter der Einzelpraxis Sozietät Partnerschaftsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur ermäßigten Teilnahmegebühr in Höhe von 145,-- Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben Unterschrift
6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Kammer voraus. Nach Anmeldeschluss wird eine Rechnung über die Teilnahmegebühren übermittelt, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen gilt. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung (Rechnung) bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Rücktritt von der Anmeldung, der schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarbeschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung anerkannt. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon: * Telefax: * post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660
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