STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG

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1 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts EINLADUNG Im Rahmen der fachwissenschaftlichen Information ihrer Mitglieder lädt die Kammer zur traditionellen Veranstaltung STEUERBERATUNG ZUM JAHRESWECHSEL 2017/2018 ein. Wie gewohnt: Das gesamte Steuerrecht eines Jahres in einem Seminar! Was hat sich im Jahr 2017 aufgrund der Aktivitäten des Gesetzgebers, der Verwaltung und der Gerichte geändert? Welche Änderung gilt ab wann? Was ist zum Jahresende 2017 noch zu regeln und mit den Mandanten zu besprechen? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Steuererklärungen für das Jahr 2017? Und was gilt ab 2018? Auch zum Jahresende 2017 besteht für den Beratungspraktiker die Notwendigkeit, den Handlungsbedarf bei den unzähligen Einzeländerungen nicht nur zu erkennen, sondern auch im Sinne der Mandanten zu befriedigen. Hinzu kommen wie stets zahlreiche Zweifelsfragen, die sich aus den bereits in Kraft getretenen Steuergesetzen noch immer nicht mit absoluter Klarheit beantworten lassen. Aus dem Bereich der Gesetzgebung sind besonders das BEPS-Umsetzungsgesetz I, das Gesetz zur steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften, das Bürokratieentlastungsgesetz II, das Lizenzschrankengesetz, das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, das Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie (noch immer) das sog. Kassengesetz zu nennen. Vor der Bundestagswahl hat der Gesetzgeber also wieder einmal eine große Aktivität an den Tag gelegt. Neben dem Gesetzgeber haben auch die Gerichte sowie die Finanzverwaltung ihren Beitrag dazu geleistet, bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe keine Langeweile aufkommen zu lassen. Bei den Ertragssteuern verdienen u.a. die neuen Verwaltungsanweisungen zur Anwendung von 7g EStG, die BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung von Personengesellschaften und zu außergewöhnlichen Belastungen besondere Aufmerksamkeit. Ebenfalls von besonderer Bedeutung sind die erstmaligen (umfassenden) Ausführungen des BFH zur Rückabwicklung der sog. Bauträgerfälle sowie die vom BGH definierten neuen Hinweis- und Handlungspflichten für den steuerlichen Berater bei einem (möglichen) Insolvenzgrund. Unser Seminar Steuerberatung zum Jahreswechsel stellt wie jedes Jahr die wesentlichen aktuellen Entwicklungen über alle Steuerarten hinweg dar und bietet so einen umfassenden Gesamtüberblick. Hierbei bürgt das langjährig bewährte Referententeam nicht nur für eine unmittelbar praxisverwertbare Darstellung, sondern auch dafür, dass die Seminarthemen aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus beleuchtet werden. Nach dem heutigen Stand der Dinge sind die folgenden Seminarinhalte geplant, die bis zum Seminartermin ggf. noch aktualisiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden: TERMIN UND ORT Montag, 13. November 2017 Musensaal im Kongresszentrum Rosengarten 9.00 Uhr bis Uhr Rosengartenplatz MANNHEIM Mittwoch, 22. November 2017 Großer Saal der Badnerlandhalle 9.00 Uhr bis Uhr Rubenstraße KARLSRUHE-NEUREUT

2 GLIEDERUNG DES SEMINARS Begrüßung 1. Bilanzsteuerrecht 1.1 Notwendiger Regelungsinhalt von Rangrücktrittsvereinbarungen: Der BFH bestätigt seine Sichtweise 1.2 Das fehlerhafte BilMoG-Verzeichnis : Ein Risiko bei Außenprüfungen 2. Umsatzsteuer 2.1 Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung nicht alles ist geklärt! 2.2 Nochmals: Die umsatzsteuerliche Behandlung von Saunaleistungen 2.3 Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen der V. Senat als Stimme der Vernunft! 3. Erbschaft- und Schenkungsteuer 3.1 Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb selbstgenutzter Immobilien: Stand der Dinge und Ausblick 3.2 Pflegefreibetrag auch für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen! 4. Einkommensteuer 4.1 Neue GWG-Regeln ab g EStG: Das neue BMF-Schreiben 4.3 Neue gesetzliche Regelungen zu Sanierungsgewinnen 4.4 Kfz-Nutzung 4.5 Aktuelle Fragen zur Besteuerung von Personengesellschaften (Realteilung, Ende des Gesamtplans bei Umstrukturierungen? Die Übergangsfrist bei 35 EStG läuft aus!) 4.6 Arbeitnehmer: Die neuen Regeln zur betrieblichen Altersversorgung ab 2018: Neues zum Reisekostenrecht und zum Arbeitszimmer 4.7 Kapitalerträge: Droht die Abschaffung der Abgeltungsteuer? Neues zu Gesellschafterdarlehen 4.8 Vermietung und Verpachtung (u.a. Übergangsregelung zum anschaffungsnahen Aufwand) 4.9 Aktuelle Entwicklungen zu den außergewöhnlichen Belastungen (zumutbare Belastung; Angehörige im Pflegeheim), zur Kinderberücksichtigung, zu 35a EStG und zu steuerlichen Freibeträgen 5. Körperschaftsteuer 5.1 Praxisfolgen aus der (teilweisen) Verfassungswidrigkeit des 8c KStG 5.2 Der neue 8d KStG: Chancen und Risiken der Verlustrettung 5.3 Pensionszusagen: Die Übergangsfrist zum Mindestalter läuft Ende 2017 aus! 5.4 BMF zur Rentner-GmbH : Neuer Königsweg für die Entsorgung von Pensionszusagen!? 5.5 Der BFH verschärft die Anerkennungsvoraussetzungen auch bei anderen Altersversorgungsformen! 6. Gewerbesteuer 6.1 Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu den Finanzierungsentgelten nach 8 Nr. 1 GewStG 7. Blick über die Grenze 7.1 Die neue Lizenzschranke ab Auswirkungen auch für den Mittelstand? 7.2 Finale Auslandsverluste Ist das nun das Finale? 7.3 Grenzüberschreitende Mitteilungen über Kapitalerträge Wer meldet an wen? i EStG: Für Inlandsfälle entschärft, bei ausländischen Gesellschaftern weiterhin ein Problem 8. Rechnungslegung 8.1 Aktuelles zur E-Bilanz 8.2 Weitere Hinweise zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen 9. Verfahrensrecht 9.1 Eine Kostümparty ist kein Zweckbetrieb bedeutsam nicht nur für Karnevalsvereine! 10. Berufsrecht und Beratungspraxis 10.1 Neue Antworten auf die Frage nach der Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohnanspruch und zur (ausschließlichen) Gewährung von Sachbezügen 10.2 Verbraucherstreitbeilegung : Keine Abmahnungen riskieren! 10.3 Neue Hinweis- und Handlungspflichten für den steuerlichen Berater bei (möglichem) Insolvenzgrund! Schlusswort

3 REFERENTEN Steuerberater Dipl. Wirtsch.-Ing. Prof. Dr. Herbert Grögler, Karlsruhe Oberamtsrat Matthias Künze, Oberfinanzdirektion Karlsruhe Oberregierungsrat Friedbert Lang, Oberfinanzdirektion Karlsruhe TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und ihre qualifizierten Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt 215,--. Nehmen von einer Einzelpraxis, einer Sozietät, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Steuerberatungsgesellschaft mehr als eine Person an dem Seminar teil, so ermäßigt sich die Teilnahmegebühr für die weiteren Personen (Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis als Berufsangehörige oder Nichtberufsangehörige) jeweils auf 145,--. Diese Ermäßigung gilt nicht für Sozietätspartner, Partner einer Partnerschaftsgesellschaft und Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung um Ausgleich der angeforderten Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten. Bei Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben. Bei späterer Rücknahme oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücknahmeerklärung durch Brief, Telefax oder bei der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer dürfen wir verweisen. Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, erhalten die angemeldeten Personen hierüber Nachricht und die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4 ANMELDUNG Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung online über oder unter Benutzung des angefügten Vordrucks der Kammergeschäftsstelle bis spätestens zum 2. November 2017 zuzuleiten. SONSTIGE HINWEISE Die Teilnehmer erhalten eine ausführliche Darstellung des Seminarstoffes. Die Veranstaltungsorte sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind sowohl in den Tiefgaragen des Kongresszentrums Rosengarten in Mannheim als auch bei der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut vorhanden. Karlsruhe im September 2017 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlage Anmeldevordruck Kammergeschäftsstelle: Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: Telefax: Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

5 ANMELDUNG STEUERBERATUNG ZUM JAHRESWECHSEL 2017/2018 Anmeldung erbeten bis 2. November 2017 Für die Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltung melde(n) ich (wir) verbindlich an: Person(en) für die Veranstaltung am 13. November 2017 in MANNHEIM Person(en) für die Veranstaltung am 22. November 2017 in KARLSRUHE Bei den angegebenen Personen handelt es sich um Zuname Vorname Berufsbe- Mitglieds- Gewünschter zeichnung nummer Termin/Ort Für Praxisinhaber, Sozietätspartner, Partner von Partnerschaftsgesellschaften, Geschäftsführer von Steuerberatungsgesellschaften sowie generell den 1. angemeldeten Teilnehmer beträgt die Teilnahmegebühr 215,--, für weitere angemeldete Teilnehmer (Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis) 145,--. Ich (Wir) versichere(n), dass die unter Ziffern 2 und 3 genannte(n) Person(en) Mitarbeiter im Anstellungsverhältnis meiner Einzelpraxis - unserer Sozietät - unserer Steuerberatungsgesellschaft ist (sind). Mit der elektronischen Datenverarbeitung der personen- bzw. kanzleibezogenen Angaben in Dateien der Steuerberaterkammer bin ich (sind wir) einverstanden. Nach Erhalt der Rechnung über die Teilnahmegebühren (zugleich Teilnahmebestätigung für die angemeldeten Personen) wird der angeforderte Betrag bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der angegebenen Konten der Kammer beglichen, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Ort Datum Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben (Rechnungsadressat) Unterschrift

6 Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden * Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. * Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich. * Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen. * Bei Stornierung der Teilnahme, die schriftlich erfolgen muss, wird die Teilnahmegebühr nicht erhoben, sofern dieser Rücktritt bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder in der Kammergeschäftsstelle. Auf 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen. * Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. * Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. * Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor. * Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert. Kammergeschäftsstelle: Heidelberg Vangerowstraße 16/1 Telefon: Telefax: post@stbk-nordbaden.de Sparkasse Heidelberg IBAN DE BIC: SOLADES1HDB Postbank Karlsruhe IBAN DE BIC: PBNKDEFF660

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