Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur teilt mit Schreiben BMUKK /0003-I/3a/2013, vom 16. Oktober 2013, Folgendes mit:

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1 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen in O b e r ö s t e r r e i c h Bearbeiterin: Fr. Haslinger Tel: 0732 / Fax: 0732 / lsr@lsr-ooe.gv.at _ Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B2-7/ Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Schulversuchen an AHS-Bundesschulen für Schuljahr 2014/15 Information Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur teilt mit Schreiben BMUKK /0003-I/3a/2013, vom 16. Oktober 2013, Folgendes mit: 1. Schulversuche zur standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung: Schulversuchsrelevant sind im Schuljahr 2014/15 Schulversuche an 5-jährigen AHS-Oberstufenformen (5-Jährigkeit im Schulversuch und/oder Regelschulwesen bzw. bei 5-jähriger Regelschulbasis von Schulversuchen) Bundesschulen, die Kurse zum internationalen Bakkalaureat anbieten alternative Schulversuche zur mündlichen Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen (Zielgruppe: alle AHS) 1.1. Schulversuche zur Reifeprüfungsklausur an 5-jährigen AHS- Oberstufenformen und IB-Schulen Es werden folgende Schulversuche durchgeführt: Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 in den nicht standardisierten Prüfungsgebieten; alternativ mit oder ohne mündliche Kompensationsprüfung wählbar; Schulversuchsplan Klausur nichtstandardisiert-ahs Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 in den standardisierten Prüfungsgebieten (möglich in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Latein, Griechisch; Unterrichtsdauer der Fremdsprachen entsprechend den Bestimmungen des DVR Parteienverkehr Montag bis Freitag Uhr

2 Prüfungsordnung AHS 2012); alternativ mit oder ohne mündliche Kompensationsprüfung wählbar; ansonsten werden 1:1 die Bestimmungen der Prüfungsordnung AHS 2012 umgesetzt, explizite Schulversuchspläne liegen daher nicht vor. Einreichmodus der Schulversuche: Pro Bundesland ist für 2014/15 im Gegensatz zum bisherigen Prozedere nur mehr eine Datei zum gemeinsamen Einreichen aller Schulversuche zu Reifeprüfungsklausuren vorgesehen. Die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien werden daher ersucht, Alle allgemeinbildenden höheren Schulen mit 5-jährigen Oberstufenformen sowie IB Schulversuchsschulen müssen den Schulversuchsplan SVplan Klausur nichtstandardisiert-ahs an den Landesschulrat für OÖ übermitteln. Im Fall der standardisierten Klausuren wird auf die Prüfungsordnung AHS 2012 und die Abweichung (Abwahlmöglichkeit der mündlichen Kompensationsprüfung) hingewiesen. Alle Bundesschulen, die am folgenden Schulversuch teilnehmen, müssen die entsprechenden Formulare ausfüllen und an den Landesschulrat senden. Sammelantrag SVe Klausur standardisiert 5-jährig und IB 1415 bzw. Sammelantrag SVe Klausur nichtstandardisiert 5-jährig und IB Die offizielle Genehmigung zur Durchführung erfolgt anschließend ausschließlich für das Schuljahr 2014/15 - durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die operativem Durchführung standardisierter Prüfungen durch das BIFIE Schulversuche zur vorwissenschaftlichen Arbeit und mündlichen Reifeprüfung an 5-jährigen AHS-Oberstufenformen und IB-Schulen Es werden folgende Schulversuche durchgeführt: Kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung (analog Prüfungsordnung AHS 2012) mit vorwissenschaftlicher Arbeit; Umsetzung lt. Schulversuchsplan mündliche RP neu mit VWA-AHS Mündliche Reifeprüfung (analog RPVO AHS 1990) - ohne Schwerpunktprüfung mit vorwissenschaftlicher Arbeit; Umsetzung lt. Schulversuchsplan mündliche Reifeprüfung alt - ohne Schwerpunktprüfung - mit VWA AHS- 2014/15 Einreichmodus der Schulversuche: Es ist für 2014/15 pro Bundesland das gemeinsame Einreichen aller Schulversuche eines Typs vorgesehen. Alle allgemeinbildenden höheren Schulen mit 5-jährigen Oberstufenformen sowie IBSchulversuchsschulen müssen die beiliegenden und nachfolgend angeführten zwei Schulversuchspläne übermitteln, sofern sie sich zur Teilnahme entschieden haben Die in den Excel-Dateien abgefragten Informationen sind an den Landesschulrat für OÖ zu senden. Sammelantrag SVe mürpneu incl. VWA-5jährig und IB Sammelantrag SVe VWA-müRPalt-5-jährig und IB Die offizielle Genehmigung zur Durchführung erfolgt anschließend ausschließlich für das Schuljahr 2014/15 - durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

3 Änderung der Zulassung zur Reifeprüfung an AHS an 5-jährigen AHSOberstufenformen und IB-Schulen Es wird folgender Schulversuch durchgeführt: Änderung der Zulassung zur Reifeprüfung an AHS lt. Schulversuchsplan Zulassung zur Reifeprüfung-AHS Einreichmodus des Schulversuchs: mittels Excel-Datei Sammelantrag SVe Zulassung-5jährig und IB analog zu Punkt 1.2. (s.o.) alternative Schulversuche zur mündlichen Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen (möglich für alle AHS) Es wird folgender Schulversuch durchgeführt: standardisierte, kompetenzorientierte, mündliche Reifeprüfung alternativ in den lebenden Fremdsprachen; gültig für alle lebenden Fremdsprachen und alle Kompetenzniveaus; Durchführung lt. Schulversuchsplan LFS-mündlich alternativ bzw. Hinweis: Dieser Schulversuch erprobt ein alternatives Durchführungsmodell der mündlichen Reifeprüfung (ausschließlich in den lebenden Fremdsprachen) er unterscheidet sich daher sowohl von den Bestimmungen der Prüfungsordnung AHS 2012 als auch von denjenigen der RPVO Die Durchführung ist auf Basis beider Reifeprüfungsverordnungen (1990 bzw. 2012) möglich. In Verbindung mit Prüfungsordnung AHS 2012 kann der Schulversuch auch im Gegenstand Wahlpflichtgegenstand lebende Fremdsprache im Ausmaß von mindestens sechs Wochenstunden in der Oberstufe (lt. 27 Abs. 1 Z. 10 Prüfungsordnung AHS 2012) durchgeführt werden. Einreichmodus des Schulversuchs: mittels Excel-Datei Sammelantrag SVe LFSmüalternativ analog zu Klausur- Schulversuchen (s.o.) Hinweis: AHS privater Schulerhalter werden ersucht, Schulversuche zur standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung weiterhin einzeln mittels BMUKK-Schulversuchsantragsformulars zu beantragen Termin für die Vorlage zur standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung ist beim LSR für OÖ ist Freitag, 20. Dezember Alle übrigen Schulversuche an AHS-Bundesschulen sind wie bisher mittels vollständig ausgefüllten BMUKK-Schulversuchs-Formulars (inkl. Stellungnahme Schulaufsicht auf Formular C) einzureichen. Weiterhin können Neuanträge sowie bereits laufende Schulversuche, letztere als Verlängerung ohne Änderung bzw. Verlängerung mit Änderung, eingereicht werden. Weiterhin gilt betreffend die Durchführungsdauer:

4 - 4 - Verlängerungsanträge ohne Änderung können für maximal 4 neu startende Jahrgänge auf einmal eingereicht werden, sofern sichergestellt ist, dass die Abstimmungsmodalitäten des 7 Abs. 5a erster Satz SchOG eingehalten wurden. Die Anzahl geplanter Durchführungsjahre ist im SV-Antragsformular explizit unter Punkt 4 (Ziel und Kurzbeschreibung) anzuführen (beispielsweise: Start aller 5. Klassen von 2014/15 bis 2017/18 >> d.h. der letzte Jahrgang maturiert 2021). Neuanträge werden zunächst für ein Jahr durchgeführt. Schulversuche müssen bei jeder geplanten Änderung - auch innerhalb einer laufenden Vierjahresfrist - wie bisher mit aktuellen Abstimmungsergebnissen vorgelegt werden. Sonderregelung für Schulversuche Ersatzpflichtgegenstand Ethik : Die bisherigen Durchführungsmodalitäten bleiben unverändert erhalten; derzeit besteht kein Erprobungsbedarf an weiteren Schulstandorten. 3. Aufstellung der laufenden SchOG-Schulversuche Bei den nun häufig für mehrere Jahre eingereichten Schulversuchen kommt den Meldungen sämtlicher im Bereich des LSR/SSR laufenden Schulversuche (Stichtag für Schuljahr 2013/14: 30. Oktober 2013, Stichtag für Schuljahr 2014/15: 30. Oktober 2014) als Bestätigung der tatsächlichen Durchführung und zur Übermittlung der Rahmenbedingungen besondere Bedeutung zu. Zur administrativen Vereinfachung wird ersucht, die Aufstellung ausschließlich mittels beiliegender Excel-Datei Schulversuchsmeldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. 4. Schulversuchsberichte Evaluationsberichte aller SchOG-Schulversuche sind jährlich an das BMUKK zu übermitteln. Es wird ersucht, je Schulversuch ein Einzeldokument, dessen Betreff zur eindeutigen Zuordnung zumindest Schulkennzahl, Schulstandort und Bezeichnung des Schulversuchs lt. Genehmigungserlass enthalten soll, vorzulegen und alle Schulversuchsberichte eines Bundeslandes auf elektronischem Weg gemeinsam zu übermitteln. Evaluationsberichte einzelner Schulen für Schulversuche zur standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung sind nicht erforderlich, sofern die einzelnen Schulen an den Evaluationsmaßnahmen des BIFIE teilnehmen und besondere Vorkommnisse an den jeweils zuständigen LSR/SSR für Wien melden sowie dem BMUKK seitens der LSR/des SSR für Wien ein Resümeebericht des Bundeslandes vorgelegt wird. Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Mag. Vormayr eh. Anlagen

5 Zulassung zur Reifeprüfung-AHS Änderung der Zulassung zur Reifeprüfung an AHS Antragstellung ausschließlich für die 8. Klassen 5-jähriger Oberstufenformen bis 28. Februar 2014 für die Reifeprüfung im Schuljahr 2014/15 Dieser Schulversuchsplan ist dem Schulversuchsantragsformular des BMUKK bzw. den zu übermittelnden Sammelanträgen beizulegen. Download des Schulversuchsantragsformulars: 1. Allgemeines Intention des Schulversuchs: Erprobung der Änderung der Zulassung zur Reifeprüfung Im Detail: In Abänderung der derzeit geltenden Bestimmungen des Regelschulwesens (lt. SchUG 82 Abs. 5p Z 2 und 82b) lautet SchUG 36a Absatz 1: Zur Ablegung der Hauptprüfung sind vorbehaltlich der Bestimmungen des 36 Abs.3 alle Prüfungskandidaten berechtigt, die die letzte lehrplanmäßig vorgesehene Schulstufe im Sinne des 25 Abs. 1 erfolgreich abgeschlossen haben. Es finden daher, unabhängig von der sonst gewählten Form der Reifeprüfung, keine Jahresprüfungen (lt. 5 Abs. 1 Z. 9 RPVO 2012) statt. Hinweis: Die Wahl dieses Schulversuches erscheint sinnvoll bei überwiegender Wahl von Elementen der Reifeprüfung neu lt. Prüfungsordnung AHS Zeugnisvermerk Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Änderung der Zulassung zur Reifeprüfung gemäß SchUG 78b.

6 Schulversuchsplan mündliche RP neu - mit VWA-AHS Kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung (analog Prüfungsordnung AHS 2012) mit vorwissenschaftlicher Arbeit Antragstellung für die 8. Klassen 5-jähriger Oberstufenformen bis 28. Februar 2014 für die Reifeprüfung im Schuljahr 2014/15 Dieser Schulversuchsplan ist dem Schulversuchsantragsformular des BMUKK bzw. den zu übermittelnden Sammelanträgen beizulegen. Download des Schulversuchsantragsformulars: 1. Allgemeines Intention des Schulversuchs: Erprobung folgender Teilbereiche der Prüfungsordnung AHS 2012 ( neue Reifeprüfung): Mündliche Reifeprüfung (in allen Gegenständen) sowie vorwissenschaftliche Arbeit. --- Dieser Schulversuch wird - in Abänderung der RPVO 1990 (in der geltenden Fassung) - grundsätzlich gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) in der Fassung vom 6. August 2012 (BGBL. II Nr. 264/2012) durchgeführt. Allfällige Ausnahmen werden explizit angeführt. Der Schulversuch gilt bezüglich seiner beiden Komponenten vorwissenschaftliche Arbeit und mündliche Reifeprüfung für alle Schüler/innen und für die mündliche Reifeprüfung für alle Gegenstände einer Klasse; er hat keinen Einfluss auf die Art und Durchführung der Klausurprüfungen. Die Kombination mit dem Schulversuch Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen mündlich alternativ lt. Plan ist möglich. Hinweis: Der Schulversuch mündlich alternativ ist in Kombination mit dem gegenständlichen Schulversuch auch durchführbar im Gegenstand Wahlpflichtgegenstand lebende Fremdsprache im Ausmaß von mindestens sechs Wochenstunden in der Oberstufe lt. 27 Abs. 1 Z. 10 der Prüfungsordnung AHS 2012

7 2. Umfang der Reifeprüfung Reifeprüfungen entsprechend diesem Schulversuch bestehen alternativ aus: bzw. einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und drei mündlichen Teilprüfungen (bei drei gewählten Klausurarbeiten) oder einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und zwei mündlichen Teilprüfungen (bei vier gewählten Klausurarbeiten), an definierten Sonderformen 1 der allgemeinbildenden höheren Schule aus einer der Schwerpunktsetzung der betreffenden Schule entsprechenden pflichtigen Vorprüfung sowie einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), und drei mündlichen Teilprüfungen (bei drei gewählten Klausurarbeiten) oder an definierten Sonderformen 1 der allgemeinbildenden höheren Schule aus einer der Schwerpunktsetzung der betreffenden Schule entsprechenden pflichtigen Vorprüfung sowie einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und zwei mündlichen Teilprüfungen (bei vier gewählten Klausurarbeiten) Hinweis: pflichtige Vorprüfungen werden nach den Bestimmungen der RPVO 1990 durchgeführt. 3. Vorwissenschaftliche Arbeit Für die Durchführung der vorwissenschaftlichen Arbeit gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung AHS 2012 mit der Einschränkung, dass zur Betreuung nur in der Klasse unterrichtende Lehrkräfte vorzusehen sind, die übrigen Lehrkräfte des Schulstandortes jedoch auf freiwilliger Basis Arbeiten zur Betreuung übernehmen können. 4. Mündliche Reifeprüfung Für die Durchführung der mündlichen Reifeprüfung gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung AHS 2012 mit folgenden Ergänzungen: Allfällige Jahresprüfungen lt. RPVO 1990, 5 Abs. 1 Z 9 können durchgeführt werden. Sie haben stattzufinden vor Reifeprüfungskommissionen neu (Rechtsgrundlage: SchUG 35 in der Fassung vom 19. Juli 2010 sowie Prüfungsordnung AHS 2012). Für allfällige negativ abgeschlossene Klausurprüfungen gilt, sofern nicht die Option mündliche Kompensationsprüfung gewählt wurde: 1 Werkschulheim Felbertal

8 Maximal zwei zusätzliche Prüfungen lt. RPVO 1990 ( 18 Abs. 8) pro Schüler/in sind gestattet. Diese Prüfungen sind durchzuführen vor Reifeprüfungskommissionen neu (Rechtsgrundlage: SchUG 35 in der Fassung vom 19. Juli 2010 sowie Prüfungsordnung AHS 2012) Im Detail gilt: Schüler/in hat den negativ abgeschlossenen Klausurgegenstand auch zur mündlichen Reifeprüfung gewählt: zusätzliche Prüfung gem. 18 Abs. 8 RPVO 1990 entfällt Schüler/in hat den negativ abgeschlossenen Klausurgegenstand NICHT zur mündlichen Reifeprüfung gewählt: zusätzliche Prüfung gem. 18 Abs. 8 RPVO 1990 findet statt: zwei Kernfragen (zu wählen aus 3), 5. Korrektur und Beurteilung richten sich nach den Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung in der geltenden Fassung. 6. Zeugnisvermerk: Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung (analog Prüfungsordnung AHS 2012) mit vorwissenschaftlicher Arbeit gemäß SchUG 78b.

9 Schulversuchsplan mündliche Reifeprüfung alt - ohne Schwerpunktprüfung - mit VWA AHS Mündliche Reifeprüfung (analog RPVO AHS 1990) - ohne Schwerpunktprüfung - mit vorwissenschaftlicher Arbeit Antragstellung ausschließlich für die 8. Klassen 5-jähriger Oberstufenformen bis 28. Februar 2014 für die Reifeprüfung im Schuljahr 2014/15 Dieser Schulversuchsplan ist dem Schulversuchsantragsformular des BMUKK bzw. den zu übermittelnden Sammelanträgen beizulegen. Download des Schulversuchsantragsformulars: 1. Allgemeines Intention des Schulversuchs: Erprobung folgender Teilbereiche der Prüfungsordnung AHS 2012 ( neue Reifeprüfung): vorwissenschaftliche Arbeit (gekoppelt mit mündlicher Reifeprüfung lt. RPVO 1990 ohne Schwerpunktprüfung) --- Dieser Schulversuch ermöglicht in Abänderung der RPVO 1990 (in der geltenden Fassung) die Durchführung einer vorwissenschaftlichen Arbeit gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) in der Fassung vom 6. August 2012 (BGBL. II Nr. 264/2012) in Kombination mit den Bestimmungen der mündlichen Reifeprüfung gem. RPVO Optionale Fachbereichsarbeiten lt. RPVO 1990 werden durch für alle Schüler/innen der Klasse verpflichtende vorwissenschaftliche Arbeiten ersetzt. Der Schulversuch gilt bezüglich seiner beiden Komponenten vorwissenschaftliche Arbeit und mündliche Reifeprüfung für alle Schüler/innen und für die mündliche Reifeprüfung für alle Gegenstände einer Klasse; er hat keinen Einfluss auf die Art und Durchführung der Klausurprüfungen.

10 Die Kombination mit dem Schulversuch Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen mündlich alternativ lt. Plan ist möglich. 2. Umfang der Reifeprüfung Reifeprüfungen entsprechend diesem Schulversuch bestehen alternativ aus: bzw. einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und drei mündlichen Teilprüfungen (bei drei gewählten Klausurarbeiten) oder einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und zwei mündlichen Teilprüfungen (bei vier gewählten Klausurarbeiten), an definierten Sonderformen 1 der allgemeinbildenden höheren Schule aus einer der Schwerpunktsetzung der betreffenden Schule entsprechenden pflichtigen Vorprüfung sowie einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion), und drei mündlichen Teilprüfungen (bei drei gewählten Klausurarbeiten) oder an definierten Sonderformen 1 der allgemeinbildenden höheren Schule aus einer der Schwerpunktsetzung der betreffenden Schule entsprechenden pflichtigen Vorprüfung sowie einer vorwissenschaftlichen Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und zwei mündlichen Teilprüfungen (bei vier gewählten Klausurarbeiten) Hinweis: pflichtige Vorprüfungen werden nach den Bestimmungen der RPVO 1990 durchgeführt. 3. Vorwissenschaftliche Arbeit Für die Durchführung der vorwissenschaftlichen Arbeit gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung AHS 2012 mit der Einschränkung, dass zur Betreuung nur in der Klasse unterrichtende Lehrkräfte vorzusehen sind, die übrigen Lehrkräfte des Schulstandortes jedoch auf freiwilliger Basis Arbeiten zur Betreuung übernehmen können. 4. Mündliche Reifeprüfung Für die Durchführung der mündlichen Reifeprüfung gelten die Bestimmungen der RPVO 1990 mit folgender Änderung: Präsentation und Diskussion der VWA (Durchführung lt. Prüfungsordnung AHS 2012) ersetzen die Schwerpunktprüfung. 1 Werkschulheim Felbertal

11 5. Korrektur und Beurteilung richten sich nach den Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung in der geltenden Fassung. 6. Zeugnisvermerk Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Mündliche Reifeprüfung (analog RPVO AHS 1990) - ohne Schwerpunktprüfung - mit vorwissenschaftlicher Arbeit gemäß SchUG 78b.

12 Schulversuchsplan Klausur nichtstandardisiert-ahs Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 in den nicht standardisierten Prüfungsgebieten Antragstellung ausschließlich für die 8. Klassen 5-jähriger Oberstufenformen bis 28. Februar 2014 für die Reifeprüfung im Schuljahr 2014/15 Dieser Schulversuchsplan ist dem Schulversuchsantragsformular des BMUKK bzw. den zu übermittelnden Sammelanträgen beizulegen. Download des Schulversuchsantragsformulars: 1. Bezeichnung des Schulversuchs 1 Darstellende Geometrie mit mündlicher Kompensationsprüfung Darstellende Geometrie ohne mündliche Kompensationsprüfung Musikkunde mit mündlicher Kompensationsprüfung Musikkunde ohne mündliche Kompensationsprüfung Sportkunde mit mündlicher Kompensationsprüfung Sportkunde ohne mündliche Kompensationsprüfung Fremdsprache. mit mündlicher Kompensationsprüfung Fremdsprache....ohne mündliche Kompensationsprüfung 1 Zutreffendes bitte ankreuzen; bitte für jede Klasse/Sprachgruppe ein eigenes Formular verwenden

13 Prüfungsgebiet gemäß dem besuchten - nachstehend angeführten - (schulautonomen) Unterrichtsgegenstand mit mündlicher Kompensationsprüfung: Prüfungsgebiet gemäß dem besuchten - nachstehend angeführten - (schulautonomen) Unterrichtsgegenstand ohne mündliche Kompensationsprüfung: Allgemeines Intention des Schulversuchs: Erprobung folgender Teilbereiche der Prüfungsordnung AHS 2012 ( neue Reifeprüfung): Nichtstandardisierte Klausuren mit oder ohne mündliche Kompensationsprüfung --- Der gewählten Klausuren werden - in Abänderung der RPVO 1990 (in der geltenden Fassung) wie nachfolgend angeführt - grundsätzlich gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen (Prüfungsordnung AHS) in der Fassung vom 6. August 2012 (BGBL. II Nr. 264/2012) durchgeführt. Allfällige Ausnahmen werden explizit angeführt. Die Klausuren sind für jeden Gegenstand einzeln wählbar. Es besteht keine Verpflichtung zur Kompensationsprüfung, die Option von maximal zwei zusätzlichen Prüfungen lt. RPVO 1990 ( 18 Abs. 8) bleibt erhalten. 3. Aufgabenstellungen Es ist durch die Prüferinnen/Prüfer eine Aufgabenstellung, die mindestens zwei voneinander unabhängige Aufgaben zu enthalten hat, auszuarbeiten und der Schulbehörde erster Instanz als Vorschlag im Dienstweg zu übermitteln. Die vorgeschlagene Aufgabenstellung hat einen eindeutigen Arbeitsauftrag zu enthalten. Sie darf im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine selbstständige Leistung erfordert. In den nicht standardisierten lebenden Fremdsprachen (gemäß 12 Abs. 1 Z 2 Prüfungsordnung AHS 2012) sind die Aufgabenstellungen in der betreffenden Fremdsprache abzufassen (rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 14 Abs. 1).

14 Diesem Vorschlag sind die für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellenden Hilfen und Hilfsmittel oder ein Hinweis auf deren erlaubte Verwendung bei der Prüfung anzuschließen. Dabei dürfen nur solche Hilfen oder Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die im Unterricht gebraucht wurden und die keine Beeinträchtigung der Eigenständigkeit in der Erfüllung der Aufgaben darstellen. Dem Vorschlag sind darüber hinaus allfällige Texte, Übersetzungen, Beantwortungsdispositionen, Zusammenfassungen von Hörtexten, Ausarbeitungen usw. sowie die für die einzelnen Beurteilungsstufen relevanten Anforderungen und Erwartungen in der Bearbeitung und Lösung der Aufgaben anzuschließen (rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 14 Abs. 2). Bei mangelnder Eignung der vorgeschlagenen Aufgabenstellung oder der vorgesehenen Hilfen oder Hilfsmittel hat die Schulbehörde erster Instanz die Vorlage eines neuen Vorschlages oder einer Ergänzung des Vorschlages einzuholen. Die festgesetzte Aufgabenstellung ist der Schulleiterin/dem Schulleiter unter Gewährleistung der Geheimhaltung bekannt zu geben. Nach Einlangen sind die Aufgabenstellungen von der Schulleiterin/vom Schulleiter bis zur Prüfung auf eine die Geheimhaltung gewährleistende Weise aufzubewahren (rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 14 Abs. 3). 4. Korrektur und Beurteilung richten sich nach den Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung in der geltenden Fassung. 5. mündliche Kompensationsprüfungen/zusätzliche Prüfungen 1) Sofern die Option der mündlichen Kompensationsprüfung gewählt wurde, gelten nachfolgende Bestimmungen: Im Falle der negativen Beurteilung von Klausurarbeiten durch die Prüfungskommission kann die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat bis spätestens drei Tage nach der Bekanntgabe der negativen Beurteilung beantragen, eine mündliche Kompensationsprüfung abzulegen. Für die Aufgabenstellungen gelten die Bestimmungen der Klausurprüfung gemäß Punkt 3 sinngemäß. Für die Durchführung gilt: Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die für die ordnungsgemäße Durchführung der mündlichen Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Über den Verlauf der mündlichen Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen, die oder der Vorsitzende hat für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen. Zur Vorbereitung auf die mündliche Kompensationsprüfung ist eine im Hinblick auf das Prüfungsgebiet und die Aufgabenstellung angemessene Frist von mindestens 30 Minuten einzuräumen. Die Prüfungsdauer darf 25 Minuten nicht überschreiten. (Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 26) Hinweis: die Kompensationsprüfung ist unabhängig von der Art der von der Klasse gewählten Art der mündlichen Reifeprüfung (zwei Optionen: mündliche Reifeprüfung

15 gemäß RPVO 1990 oder mündliche Reifeprüfung gemäß Prüfungsordnung AHS 2012) und gehört damit ausschließlich zur Säule Klausur. Das bedeutet, dass auch bei Wahl des bei der Klausur negativ abgeschlossenen Gegenstandes zur mündliche Reifeprüfung diese jeweils ebenso stattfindet, als ob der Gegenstand NICHT zur Klausur gewählt worden wäre. 2) Sofern die Option der mündlichen Kompensationsprüfung NICHT gewählt wurde, gilt Folgendes: a. Bei Entscheidung der Klasse zur Durchführung der mündlichen Reifeprüfung gemäß RPVO 1990 ( alt ): i. Schüler/in hat den negativ abgeschlossenen Klausurgegenstand auch zur mündlichen Reifeprüfung gewählt: zusätzliche Prüfung gem. 18 Abs. 8 RPVO 1990 entfällt. Prüfung mit einer Spezialfrage und einer Kernfrage (zu wählen aus 2) ii. Schüler/in hat den negativ abgeschlossenen Klausurgegenstand NICHT zur mündlichen Reifeprüfung gewählt: zusätzliche Prüfung gem. 18 Abs. 8 RPVO 1990 findet statt: zwei Kernfragen (zu wählen aus 3) b. Bei Entscheidung der Klasse zur Durchführung der mündlichen Reifeprüfung gemäß Prüfungsordnung AHS 2012 ( neu ): i. Schüler/in hat den negativ abgeschlossenen Klausurgegenstand auch zur mündlichen Reifeprüfung gewählt: zusätzliche Prüfung gem. 18 Abs. 8 RPVO 1990 entfällt. Prüfung gem. Prüfungsordnung AHS 2012 ii. Schüler/in hat den negativ abgeschlossenen Klausurgegenstand NICHT zur mündlichen Reifeprüfung gewählt: zusätzliche Prüfung gem. 18 Abs. 8 RPVO 1990 findet statt: zwei Kernfragen (zu wählen aus 3), Prüfung vor Reifeprüfungskommission NEU 6. Prüfungsgebiet Darstellende Geometrie Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet Darstellende Geometrie ist den Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei bis fünf voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, aus unterschiedlichen Handlungsdimensionen mit ausgewogenen Anforderungen an den Einsatz klassisch-konstruktiver und computerunterstützter Methoden schriftlich vorzulegen. Mindestens eine Aufgabe hat anwendungsorientiert zu sein. Die Arbeitszeit hat 270 Minuten zu betragen. (Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 19) Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 im nicht standardisierten Prüfungsgebiet Darstellende Geometrie mit/ohne Kompensationsprüfung gemäß SchUG 78b. 7. Prüfungsgebiet Musikkunde

16 Klausuren im Prüfungsgebiet Musikkunde sind nur wählbar am Realgymnasium und Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik. Im Rahmen der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten Musikkunde ist den Prüfungskandidatinnen/ Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit vier Aufgaben aus Kompetenzbereichen Tonsatz, Formenlehre, Musikgeschichte und Gehörbildung schriftlich vorzulegen. Sofern es zur Bearbeitung der Aufgaben notwendig ist, können ein Keyboard/Klavier mit Kopfhörern, ein Tonträger mit Wiedergabegerät und Kopfhörern oder Computer mit Notations- und Klangverarbeitungsprogrammen eingesetzt werden. Die Arbeitszeit hat 300 Minuten zu betragen. (Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 12 Abs.2 Z.7. und 22) Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 im nicht standardisierten Prüfungsgebiet Musikkunde mit/ohne Kompensationsprüfung gemäß SchUG 78b. 8. Prüfungsgebiet Sportkunde Klausuren im Prüfungsgebiet Sportkunde sind nur wählbar am ORG für Leistungssportler/innen (Schulversuch) Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet Sportkunde ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei verschiedenen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, schriftlich vorzulegen. Die Arbeitszeit hat 270 Minuten zu betragen. (Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 12 Abs.2 Z.10. und 24) Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 im nicht standardisierten Prüfungsgebiet Sportkunde mit/ohne Kompensationsprüfung gemäß SchUG 78b. 9. Prüfungsgebiet Fremdsprache nichtstandardisiert Die Bestimmungen von PO AHS sind anzuwenden. Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 im nicht standardisierten Prüfungsgebiet <Fremdsprache, n-jährig> mit/ohne Kompensationsprüfung gemäß SchUG 78b.

17 10. Prüfungsgebiet gemäß einem besuchten - (schulautonomen) - Unterrichtsgegenstand Nicht standardisierte Klausuren gemäß einem besuchten - (schulautonomen) Unterrichtsgegenstand sind wählbar unter der Voraussetzung, dass der Gegenstand in der Oberstufe im Ausmaß von mindestens 10 Jahreswochenstunden geführt und im Lehrplan zumindest in den letzten beiden Schulstufen Schularbeiten vorgesehen sind. (Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung AHS 2012, 12 Abs.2 Z.11) Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Schriftliche Reifeprüfung lt. Prüfungsordnung AHS 2012 im nicht standardisierten Prüfungsgebiet N.N. mit/ohne Kompensationsprüfung gemäß SchUG 78b.

18 Schulversuchsplan LFS-mündlich-2014/15 Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen mündlich alternativ mit Gespräch zwischen zwei Kandidat/innen mit Änderung der Rollen von Prüfer/in und Beisitzer/in Antragstellung für die 7. Klassen bis 28. Februar 2014 für die Reifeprüfung im Schuljahr 2014/15 Dieser Schulversuchsplan ist dem Schulversuchsantragsformular des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) beizulegen. Download des Schulversuchsantragsformulars: 1. Genaue Bezeichnung des Schulversuchs Bitte die Sprache/n und das Kompetenzniveau ergänzen und gleichlautend in Punkt 3 des Antragsformulars eintragen. Standardisierte kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen <Sprache/n> Gilt für alle lebenden Fremdsprachen und Kompetenzniveaus (je nach Zielvorgabe des Lehrplans A2, B1 oder B2 laut GERS). 2. Allgemeines Der Schulversuchsplan Standardisierte kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen regelt den Ablauf und die Gestaltung der mündlichen Reifeprüfung. Er stützt sich dabei auf den Lehrplan für lebende Fremdsprachen und den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS). Die Erstellung der laut 28 Abs. 1 bis 3 Prüfungsordnung AHS 2012 vorgegebenen Anzahl geeigneter Themenbereiche (Themenpool) und Aufgabestellungen obliegt der Schule (Fachlehrer/in, Fachkonferenz). Themenbereiche und Aufgabenstellungen haben sich an den Vorgaben des Lehrplans und den im GERS definierten Lebensbereichen (Domänen) und Situationen (GERS, 4.1.1, 4.1.2, Tabelle 5) zu orientieren. Der Fertigkeitsbereich Sprechen unterteilt sich in die Teilkompetenzen Zusammenhängendes Sprechen (= monologischer Teil) und An Gesprächen teilnehmen (= dialogischer Teil). Zur Feststellung der Kompetenzen der Kandidat/innen in beiden Teilfertigkeiten werden zwei getrennte Aufgaben gestellt.

19 Schulversuch 2014/15 Standardisierte kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen 2 Die Prüfung wird wie im Regelschulwesen von zwei Fachlehrer/innen durchgeführt: einer Prüferin/ einem Prüfer und einer Beisitzerin/einem Beisitzer, deren Rolle jedoch wie folgt definiert ist: Die Prüferin/der Prüfer übernimmt die Beobachterrolle und ist für die genaue analytische Beurteilung zuständig. Sie/er konzentriert sich vollständig auf die Bewertung der erbrachten Leistungen. Die Beisitzerin/der Beisitzer agiert als Moderatorin/Moderator (Interlokutorin/Interlokutor) der einzelnen Prüfungsteile und ist für die holistische Beurteilung zuständig. Die Interlokutorin/der Interlokutor darf mit ihrem/seinem Verhalten die Qualität der von den Kandidat/innen erbrachten Leistungen nicht beeinflussen. Für jeden Teil der Prüfung ist es notwendig, einen Interlokutorenbogen zur Gesprächsführung 1 vorbereitet zu haben (z. B. Ankündigung von Beginn und Ende des Prüfungsteiles). Die Aufgabenstellung zur Teilfertigkeit An Gesprächen teilnehmen ist ein Gespräch zwischen zwei Kandidat/innen. Für dieses Prüfungsgespräch sollen sich die Kandidat/innen nach Möglichkeit ihre Partnerin/ihren Partner selbst wählen. Bei einer ungeraden Zahl an Kandidat/innen stellt sich eine Kandidatin/ein Kandidat ein weiteres Mal freiwillig als Gesprächspartner/in zur Verfügung, wobei dies für die Freiwillige/ den Freiwilligen nicht als Prüfung gilt und auch nicht beurteilt wird. Für den Fall, dass sich keine Kandidatin/kein Kandidat freiwillig zur Verfügung stellt, wird der Kandidatin/dem Kandidaten von der Schulleiterin/vom Schulleiter die Interlokutorin/der Interlokutor als Gesprächspartner/in zugeteilt. Die gleiche Vorgangsweise ist anzuwenden, falls eine/r der beiden Kandidat/innen zur Prüfung nicht antritt. Die Sprechaufträge für die beiden Teilaufgaben sehen die gleichen Bestimmungen vor wie für die mündliche Reifeprüfung des Regelschulwesens (siehe Testspezifikationen im Fachleitfaden für die Lebenden Fremdsprachen 2 ). 3. Durchführung und Gestaltung der mündlichen Reifeprüfung Überprüfung der beiden Teilfertigkeiten Zusammenhängendes Sprechen und An Gesprächen teilnehmen Die Verwendung von Wörterbüchern ist nicht gestattet. Aufgabenstellung 1 Zusammenhängendes Sprechen: Für diesen Prüfungsteil zieht die Kandidatin/der Kandidat zwei Themenbereiche aus dem Themenpool, von denen sie/er eines wählt. Die Prüferin/der Prüfer legt dazu eine Aufgabe vor. Der monologische Sprechauftrag soll Bilder oder Grafiken beinhalten, auf die die Kandidatin/der Kandidat eingehen muss. Die Aufgabe muss in drei Unterpunkte gegliedert sein. Zur Formulierung der Unterpunkte sollen Operatoren 3 verwendet werden. Da das monologische Sprechen überprüft wird, sollen weder durch Interlokutor/in noch durch Prüfer/in Zwischenfragen gestellt werden. Die Interlokutorin/ der Interlokutor unterstützt die Beantwortung der Frage nur im Rahmen der Möglichkeiten einer Moderatorin/eines Moderators (siehe Interlokutorenbogen). 1 Beispiele dazu finden Sie in Die kompetenzorientierte Reifeprüfung Lebende Fremdsprachen. Richtlinien und Beispiele für Themenpool und Prüfungsaufgaben. Verfügbar unter S. 31ff. 2 Die kompetenzorientierte Reifeprüfung Lebende Fremdsprachen. Richtlinien und Beispiele für Themenpool und Prüfungsaufgaben. Verfügbar unter S Vgl. Die kompetenzorientierte Reifeprüfung Lebende Fremdsprachen. Richtlinien und Beispiele für Themenpool und Prüfungsaufgaben. Verfügbar unter S. 16.

20 Schulversuch 2014/15 Standardisierte kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen 3 Die beiden von den Kandidat/innen bearbeiteten Themenbereiche werden vor der Wahl des Themenbereiches für den dialogischen Teil nicht mehr in den Themenpool zurückgelegt, sondern erst nach Beendigung der gesamten Prüfung (inklusive dem dialogischen Teil). Aufgabenstellung 2 An Gesprächen teilnehmen: Nachdem jede/r der beiden Kandidat/innen die monologische Teilprüfung abgelegt hat, absolvieren beide Kandidat/innen gemeinsam den dialogischen Teil. Sie ziehen insgesamt drei Themenbereiche aus dem Themenpool. Jede/r der beiden Kandidat/innen hat die Möglichkeit, einen dieser Themenbereiche abzuwählen. Wählen beide Kandidat/innen denselben Themenbereich ab, entscheidet die Prüferin/der Prüfer, welcher der beiden verbliebenen Themenbereiche Prüfungsthema ist und legt dazu eine Aufgabe vor. Eine Testaufgabe soll eine authentische Handlung in der Fremdsprache darstellen; es soll vor allem spontane kommunikative Sprachkompetenz zu einer nicht vorbereiteten Aufgabe überprüft werden. Der dialogische Sprechauftrag muss (auf A2, sofern möglich) ergebnisorientiert und in fünf Unterpunkte (bullet points) gegliedert sein. Ergebnisorientiert bedeutet, dass der Sprechauftrag zum Erreichen einer Einigung bzw. eines Resultats auffordert. Die fünf Unterpunkte müssen den Kandidat/innen die Möglichkeit geben, möglichst ausgewogen miteinander zu kommunizieren und die Fragestellung aus ihrer persönlichen Sicht zu beantworten. Die Gestaltung der Aufgabe und der fünf Unterpunkte muss gewährleisten, dass die zur Verfügung stehende Prüfungszeit ausgeschöpft werden kann. Die Interlokutorin/der Interlokutor hat dafür zu sorgen, dass beiden Kandidat/innen eine etwa gleich lange Sprechzeit zur Verfügung steht. 4. Zeitstruktur Die Vorbereitungszeit für die Fragestellung zur Fertigkeit Zusammenhängendes Sprechen (erste Fragestellung) beträgt maximal 10 Minuten. Für das Zusammenhängende Sprechen hat die Kandidatin/der Kandidat maximal 5 Minuten auf dem Kompetenzniveau B2 maximal 4 Minuten auf dem Kompetenzniveau B1 maximal 3 Minuten auf dem Kompetenzniveau A2 zur Verfügung. Für den Sprechauftrag zur Fertigkeit An Gesprächen teilnehmen haben die Kandidat/innen maximal zwei Minuten Zeit, um den Sprechauftrag durchzulesen. Darüber hinaus ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen, da es sich hier um die Überprüfung einer spontanen Sprechkompetenz handelt. Für den Teilbereich An Gesprächen teilnehmen haben die beiden Kandidat/innen insgesamt maximal 10 Minuten auf dem Kompetenzniveau B2 maximal 8 Minuten auf dem Kompetenzniveau B1 maximal 7 Minuten auf dem Kompetenzniveau A2 zur Verfügung.

21 Schulversuch 2014/15 Standardisierte kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung in den lebenden Fremdsprachen 4 5. Beurteilung Unter Bedachtnahme auf die im Lehrplan formulierten Ziele soll insbesondere sichergestellt werden, dass kommunikative Sprachkompetenz überprüft wird. Für die Beurteilung stehen der Prüferin/dem Prüfer und der Beisitzerin/dem Beisitzer die Beobachtungsbögen, die im Auftrag des BMUKK entwickelt wurden, zur Verfügung 4. Beide Kandidat/innen müssen individuell beurteilt werden. Für eine positive Gesamtbeurteilung müssen beide Fragestellungen positiv beantwortet werden. Die Leistungen in beiden Teilbereichen fließen gleichwertig in die Beurteilung ein. 6. Zeugnisvermerk Folgender Zeugnisvermerk ist vorgesehen: Teilnahme am Schulversuch Standardisierte kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung in <Sprache> (Überprüfung der mündlichen Teilfertigkeiten Zusammenhängendes Sprechen und An Gesprächen teilnehmen auf Kompetenzniveau <Kompetenzniveau laut Lehrplan 5 > des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) gemäß SchUG 78b. 4 Die kompetenzorientierte Reifeprüfung Lebende Fremdsprachen. Richtlinien und Beispiele für Themenpool und Prüfungsaufgaben. Verfügbar unter S Ersetzen durch: B2 (erste lebende Fremdsprache) bzw. B1 (zweite lebende Fremdsprache) bzw. A2 (dritte lebende Fremdsprache) bzw. entsprechender Wahlpflichtgegenstand.

22 Sammelantrag für Schulversuche nach 78b SchUG an AHS mit 5-jährigen Oberstufen bzw. internationalem Bakkalaureat Schuljahr 2014/15 Nichtstandardisierte, schriftliche Reifeprüfung (entsprechend Prüfungsordnung AHS 2012, jedoch mit Abwahlmöglichkeit der mündlichen Kompensationsprüfung; lt. beiliegendem Schulversuchsplan Klausur nichtstandardisiert-ahs ) LSR/SSR für N.N. lfd. Nr. Gegenstand*****) mit Kompensatio nprüfung ****) ohne Kompensation prüfung ****) Schulkennzahl PLZ Schule*) Schule**) Schulform***) A/tnK(TnGr) Abstimmungsergebnisse pos. Stellungnahme SGA, Datum A/EB-S Z/EB-S Z/EB-S in % A/LK Z/LK Z/LK in % Legende: A/tnK(TnGr) Anzahl d. teilnehmenden Klassen (teilnehmenden Sprachgruppen) (Beispiel: 3(5) >> bedeutet: 3 Klassen, aufgeteilt auf 5 Sprachgruppen) A/EB-S Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Erziehungsberechtigten bzw.schüler/innen Z/EB-S davon stimmten für den Schulversuch Z/EB-S in % Erziehungsberechtigte bzw.schüler/innen, Zustimmung in % A/LK Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Lehrkräfte Z/LK davon stimmten für den Schulversuch Z/LK in % Lehrkräfte, Zustimmung in % *) einzutragen ist die Postleitzahl **) einzutragen sind Schulort und Adresse (für Wien kann die Ortsangabe entfallen) (Beispiel: Schulhofen, Schulstraße 1 ) ***) beispielsweise: BG/BORG ****) Kennzeichnung durch Ankreuzen der jeweiligen Spalte *****) entsprechender Klausurgegenstand lt. RPVO Abs. 2 Z 4 bis 11 ist einzutragen

23 Sammelantrag für Schulversuche nach 78b SchUG an AHS mit 5-jährigen Oberstufen bzw. internationalem Bakkalaureat Schuljahr 2014/15 Schulversuch zur Zulassung zur Reifeprüfung (lt. beiliegendem Schulversuchsplan Zulassung zur Reifeprüfung-AHS ) LSR/SSR für N.N. lfd. Nr. Schulken nzahl PLZ Schule* ) Schule**) Schulform***) A/tnK(TnGr) Abstimmungsergebnisse pos. Stellungnahme SGA, Datum A/EB-S Z/EB-S Z/EB-S in % A/LK Z/LK Z/LK in % Legende: A/tnK(TnGr) Anzahl d. teilnehmenden Klassen (teilnehmenden Sprachgruppen) (Beispiel: 3(5) >> bedeutet: 3 Klassen, aufgeteilt auf 5 Sprachgruppen) A/EB-S Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Erziehungsberechtigten bzw.schüler/innen Z/EB-S davon stimmten für den Schulversuch Z/EB-S in % Erziehungsberechtigte bzw.schüler/innen, Zustimmung in % A/LK Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Lehrkräfte Z/LK davon stimmten für den Schulversuch Z/LK in % Lehrkräfte, Zustimmung in % *) einzutragen ist die Postleitzahl **) einzutragen sind Schulort und Adresse (für Wien kann die Ortsangabe entfallen) (Beispiel: Schulhofen, Schulstraße 1 ) ***) beispielsweise: BG/BORG

24 Sammelantrag für Schulversuche nach 78b SchUG an AHS mit 5-jährigen Oberstufen bzw. internationalem Bakkalaureat Schuljahr 2014/15 Standardisierte, kompetenzorientierte, schriftliche Reifeprüfung (entsprechend Prüfungsordnung AHS 2012, jedoch mit Abwahlmöglichkeit der mündlichen Kompensationsprüfung) LSR/SSR für N.N. Kompensatio nprüfung ****) Kompensati onprüfung ****) lfd. Nr. Gegenstand*****) Schulkennzahl PLZ Schule*) Schule**) Schulform***) A/tnK(TnGr) pos. Stellungnahme SGA, Datum A/EB-S Z/EB-S Abstimmungsergebnisse Z/EB-S in % A/LK Z/LK Z/LK in % Legende: A/tnK(TnGr) Anzahl d. teilnehmenden Klassen (teilnehmenden Sprachgruppen) (Beispiel: 3(5) >> bedeutet: 3 Klassen, aufgeteilt auf 5 Sprachgruppen) A/EB-S Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Erziehungsberechtigten bzw.schüler/innen Z/EB-S davon stimmten für den Schulversuch Z/EB-S in % Erziehungsberechtigte bzw.schüler/innen, Zustimmung in % A/LK Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Lehrkräfte Z/LK davon stimmten für den Schulversuch Z/LK in % Lehrkräfte, Zustimmung in % *) einzutragen ist die Postleitzahl **) einzutragen sind Schulort und Adresse (für Wien kann die Ortsangabe entfallen) (Beispiel: Schulhofen, Schulstraße 1 ) ***) beispielsweise: BG/BORG ****) Kennzeichnung durch Ankreuzen der jeweiligen Spalte *****) einzutragen ist das Prüfungsgebiet (Beispiel "Italienisch 4-jährig", "Mathematik", )

25 Sammelantrag für Schulversuche an AHS (nach 78b SchU Schuljahr 2014/15 Schulversuchsplan AHS lebende Fremdsprachen mündlich alternativ Schuljahr 2014/15 (lt. beiliegendem Schulversuchsplan LFS-mündlich alter LSR/SSR für N.N. lfd. Nr. Sprache Unterrichtsdauer****) Schulkennzahl PLZ Schule*) Schule**) Schulform***) A/tnK(TnGr) pos. Stellungnahme SGA, Datum A/EB-S

26 Legende: A/tnK(TnGr) Anzahl d. teilnehmenden Klassen (teilnehmenden Sprachgruppen) (Beispiel: 3(5) >> bedeutet: 3 Klassen, aufgeteilt auf 5 Sprachgruppen) A/EB-S Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Erziehungsberechtigten bzw.schüler/innen Z/EB-S davon stimmten für den Schulversuch Z/EB-S in % Erziehungsberechtigte bzw.schüler/innen, Zustimmung in % A/LK Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Lehrkräfte Z/LK davon stimmten für den Schulversuch Z/LK in % Lehrkräfte, Zustimmung in % *) einzutragen ist die Postleitzahl **) einzutragen sind Schulort und Adresse (für Wien kann die Ortsangabe entfallen) (Beispiel: Schulhofen, Schulstraße 1 ) ***) beispielsweise: BG/BORG ****) einzutragen ist die Anzahl der vor der Reifeprüfung unterrichteten Schuljahre

27 UG) rnativ , gültig für alle lebenden Fremdsprachen und Abstimmungsergebnisse Z/EB-S Z/EB-S in % A/LK Z/LK Z/LK in %

28 Sammelantrag für Schulversuche nach 78b SchUG an AHS mit 5-jährigen Oberstufen bzw. internationalem Bakkalaureat Schuljahr 2014/15 Schulversuch mündliche Reifeprüfung wie RPVO 1990 ( alt ) ohne Schwerpunktprüfung - mit VWA (lt. beiliegendem Schulversuchsplan mündliche Reifeprüfung alt - ohne Schwerpunktprüfung - mit VWA-AHS ) LSR/SSR für N.N. lfd. Nr. Schulkenn zahl PLZ Schule*) Schule**) Schulform***) A/tnK(TnGr) Abstimmungsergebnisse pos. Stellungnahme SGA, Datum A/EB-S Z/EB-S Z/EB-S in % A/LK Z/LK Z/LK in % Legende: A/tnK(TnGr) Anzahl d. teilnehmenden Klassen (teilnehmenden Sprachgruppen) (Beispiel: 3(5) >> bedeutet: 3 Klassen, aufgeteilt auf 5 Sprachgruppen) A/EB-S Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Erziehungsberechtigten bzw.schüler/innen Z/EB-S davon stimmten für den Schulversuch Z/EB-S in % Erziehungsberechtigte bzw.schüler/innen, Zustimmung in % A/LK Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Lehrkräfte Z/LK davon stimmten für den Schulversuch Z/LK in % Lehrkräfte, Zustimmung in % *) einzutragen ist die Postleitzahl **) einzutragen sind Schulort und Adresse (für Wien kann die Ortsangabe entfallen) (Beispiel: Schulhofen, Schulstraße 1 ) ***) beispielsweise: BG/BORG

29 Sammelantrag für Schulversuche nach 78b SchUG an AHS mit 5-jährigen Oberstufen bzw. internationalem Bakkalaureat Schuljahr 2014/15 Schulversuch mündliche Reifeprüfung wie RPVO 2012 ( neu ) mit VWA (lt. beiliegendem Schulversuchsplan mündl RP neu - mit VWA-AHS ) LSR/SSR für N.N. lfd. Nr. Schulkenn zahl PLZ Schule*) Schule**) Schulform***) A/tnK(TnGr) Abstimmungsergebnisse pos. Stellungnahme SGA, Datum A/EB-S Z/EB-S Z/EB-S in % A/LK Z/LK Z/LK in % Legende: A/tnK(TnGr) Anzahl d. teilnehmenden Klassen (teilnehmenden Sprachgruppen) (Beispiel: 3(5) >> bedeutet: 3 Klassen, aufgeteilt auf 5 Sprachgruppen) A/EB-S Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Erziehungsberechtigten bzw.schüler/innen Z/EB-S davon stimmten für den Schulversuch Z/EB-S in % Erziehungsberechtigte bzw.schüler/innen, Zustimmung in % A/LK Anzahl der vom Schulversuch betroffenen Lehrkräfte Z/LK davon stimmten für den Schulversuch Z/LK in % Lehrkräfte, Zustimmung in % *) einzutragen ist die Postleitzahl **) einzutragen sind Schulort und Adresse (für Wien kann die Ortsangabe entfallen) (Beispiel: Schulhofen, Schulstraße 1 ) ***) beispielsweise: BG/BORG

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