EG Baumusterprüfbescheinigung UK/0126/0122
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1 UK/0126/0122 MI-006 EG Baumusterprüfbescheinigung UK/0126/0122 Aussteller: The National Measurement Office Benannte Stelle Nr Gemäß den Vorschriften der Measuring Instruments (Automatic Gravimetric Filling Instruments) Regulations 2006 (SI 2006/1258) und der Measuring Instruments (Non Prescribed Instruments) Regulations 2006 (SI 2006/1270), die im Vereinigten Königreich die Richtlinie des Rates 2004/22/EG in innerstaatliches Recht umsetzen, ergeht diese EG Baumusterprüfbescheinigung an Avery Weigh-Tronix Ltd Foundry Lane Smethwick West Midlands B66 2LP United Kingdom für eine selbsttätige Waage zum Abwägen, bestehend aus einem Wägesteuergerät mit der Bezeichnung Avery Weigh Tronix Baureihe ZM301 / ZM303, einer mechanischen Materialzuführeinrichtung und einer aus einem Lastaufnehmer und einer oder mehreren damit verbundenen Wägezellen bestehenden Waage, mit den folgenden Eigenschaften: Referenzgenauigkeitsklasse: Ref (x) = 0,1 Höchstlast: abhängig von der Spezifikation der Wägezelle(n) Mindestlast: abhängig von der BetriebsgenauigkeitsklasseX(x) Teilung: 0,5 g Anzahl der Eichwerte 6000 Die erforderlichen Angaben (wesentliche Merkmale, Änderungen, Sicherung, Funktionsweise usw.) zur Identifizierung sowie gegebenenfalls bestehende Voraussetzungen für die Gültigkeit der Bescheinigung sind im deskriptiven Anhang aufgeführt. Datum: Gültig bis: Aktenzeichen: 04. April April 2022 TS0104/0005 Unterschrift: i.a. P R Dixon Chief Executive National Measurement Office Stanton Avenue Teddington TW11 0JZ United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) Web MID Annex B Rev April 2011
2 Deskriptiver Anhang 1 EINFÜHRUNG Diese Ausführung einer selbsttätigen Waage zum Abwägen von vorbestimmten Mengen von pulverförmigen, körnigen oder flüssigen Stoffen besteht aus einer Zuführeinrichtung, einer Waage und einem Wägesteuergerät der Baureihe ZM301 / ZM FUNKTIONSBESCHREIBUNG 2.1 Mechanik Das Gerät besteht aus Materialtransporteinrichtungen (Zuführung und Waage), die während des Normalbetriebs die Einhaltung der Fehlergrenzen gestatten Materialzuführeinrichtung Folgende Zuführeinrichtungen sind möglich: Schwerkraftzufuhr Schwerkraftzufuhr mit Rührwerk Einzel oder Doppelschnecke Förderband Schwingförderer Waage Die Waage ist entweder als Lastaufnehmer mit einem Wägebehälter und dazugehöriger Auswurfeinrichtung zum Abwägen von Sollmengen in den Wägebehälter (Nettowägung) ausgeführt oder als Lastaufnehmer ohne Auswurfeinrichtung zum Abwägen direkt in Aufnahmebehälter (Bruttowägung) Wägezelle(n) Kompatible Wägezellen können unter den folgenden Voraussetzungen verwendet werden: Für die Wägezelle muss von einer nach Richtlinie 2009/23/EG für Baumusterprüfungen zuständigen benannten Stelle eine entsprechende OIML Konformitätsbescheinigung (R60) oder ein Prüfschein (EN 45501) ausgestellt worden sein. Die Bescheinung hat den Wägezellentyp und die für die Erklärung des Herstellers zur Verträglichkeit der Module (WELMEC 2, Ausgabe 5, 2009, Nr. 11) erforderlichen Wägezellendaten sowie besondere Installationsanforderungen anzugeben. Eine mit NH gekennzeichnete Wägezelle ist nur dann zulässig, wenn eine Luftfeuchtigkeitsprüfung nach EN für diese Wägezelle durchgeführt wurde. Die Verträglichkeit von Wägezellen und Anzeigegerät wird vom Hersteller mittels der Modul Verträglichkeitsberechnung, die dem Dokument WELMEC 2 zu entnehmen ist, nachgewiesen. Die Krafteinleitung zur Wägezelle muss einem der Beispiele im WELMEC Leitfaden 2.4 "Leitfaden für Wägezellen" entsprechen. 2/7
3 2.2 Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 / ZM303 Die Wägesteuergeräte der Baureihe Avery Weigh Tronix ZM301 / ZM303 entsprechen der Beschreibung in der Beurteilungsbescheinigung GB Betrieb Der Nutzer stellt die Sollgewichtswerte (Zielwerte) und andere Betriebseingänge über das Tastenfeld an der Stirnseite des Steuergeräts ein. Das Steuergerät steuert die Zuführeinrichtung unter Verarbeitung der Signale von Wägezelle(n) und Betriebssensoren. Der Betrieb ist in der Beurteilungsbescheinigung GB 1447 ausführlich beschrieben. 3 TECHNISCHE DATEN Die technischen Daten und Software Informationen für die Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 / ZM303 entsprechen der Beschreibung in der Beurteilungsbescheinigung GB ZUSATZEINRICHTUNGEN UND SCHNITTSTELLEN 4.1 Schnittstellen Das Instrument kann mit folgenden geschützten Schnittstellen ausgerüstet werden (ausführlich beschrieben in GB 1447): Wägezellenanschluss 4 adrig oder 6 adrig, geschirmt Logic Level Eingänge Open Collector Ausgänge Stromschleife RS232/422/485 10/100 Ethernet USB Host Wireless LAN b/g 4.2 Zusatzeinrichtungen Das Gerät kann an beliebige Zusatzeinrichtungen angeschlossen werden, solange für die betreffende Zusatzeinrichtung ein Prüfschein oder ein Teilegutachten von einer laut Richtlinie 2004/22/EG für Anhang B (MI 006) zuständigen benannten Stelle in einem Mitgliedstaat vorliegt und die Zusatzeinrichtung das CE Kennzeichen für die Konformität mit den betreffenden Richtlinien aufweist. Alternativ kann eine Zusatzeinrichtung unter den folgenden Voraussetzungen ohne Prüfschein oder Teilegutachten verwendet werden: Das Gerät trägt das CE Kennzeichen zum Nachweis der Konformität mit der EMV Richtlinie; Das Gerät kann nur solche Daten und Anweisungen an die Waage übertragen, die zur Freigabe eines Ausdrucks, der Kontrolle der korrekten Datenübertragung oder Validierung erforderlich sind; Das Gerät druckt von der Waage empfangene Wägeergebnisse und andere Daten ohne jegliche Änderung oder Weiterverarbeitung aus; and Das Gerät erfüllt die entsprechenden Anforderungen von Abschnitt 8.1 des Anhangs I der Richtlinie 2004/22/EG. 3/7
4 5 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Die Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: 5.1 Kennzeichen und Aufschriften Das Gerät trägt auf einem Typenschild gut lesbar und dauerhaft die folgenden Aufschriften: CE Kennzeichen Zusätzliche Metrologie Kennzeichnung Kennnummer der benannten Stelle Referenzgenauigkeitsklasse Ref (x) Genauigkeitsklasse Höchstlast Mindestnennfüllung Teilung (d) Seriennummer Herstellerkennzeichen oder name Bescheinigungsnummer Informationen im Hinblick auf die Einsatzbedingungen 5.2 Das Gerät muss entweder fest installiert oder mit einer Anzeige der Gleichgewichtslage versehen werden. 5.3 Das Gerät muss spätestens alle 15 Minuten auf Null zurückgestellt werden (durch halbautomatische Nullstellung, Nullpunktverfolgung oder Taraeinrichtung). 6 ANBRINGUNG DER SICHERUNGEN UND EICHMARKEN 6.1 Es darf nicht möglich sein, das CE Zeichen zu entfernen, ohne es zu beschädigen. Auch darf es nicht möglich sein, das Typenschild zu entfernen, ohne es zu zerstören. Kennzeichnung und Aufschriften müssen die Anforderungen von Absatz 9 des Anhangs I der Richtlinie 2004/22/EG erfüllen. 6.2 Bauteile, die vom Nutzer nicht demontiert oder verstellt werden dürfen, (Wägezellenanschluss, Eichsperre) müssen durch gemeinsame Seriennummern, mit einer verdrahteten Plombe oder mit einem Etikett zur Manipulationserkennung und einer Sicherungsmarkierung geschützt werden. Geeignete Sicherungsmarkierungen wären: ein Kennzeichen des Herstellers und/oder der Herstellervertretung oder die amtliche Marke eines Eichbeamten. 6.3 Beim Schutz durch Software Versiegelung sind die CONFI und CAL Zählerwerte auf einem Etikett zur Manipulationserkennung im Bereich des Typenschilds anzugeben. 7 ALTERNATIVEN Es gibt derzeit keine zulässigen Alternativen. 8 ABBILDUNGEN Abb. 1 Abb. 2 Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 und ZM303 Beispiel für Typenschild (netzbetrieben) 4/7
5 Abb. 3 Beispiel für Typenschild (gleichstrombetrieben) 9 KONTROLLBLATT FÜR ÄNDERUNGEN AUSGABE NR. DATUM BESCHREIBUNG UK/0126/ April 2012 Erstausstellung /7
6 Abb. 1 Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 und ZM303 Abb. 2 Beispiel für Typenschild (netzbetrieben) 6/7
7 Abb. 3 Beispiel für Typenschild (gleichstrombetrieben) Crown Copyright 2012 NATIONAL MEASUREMENT OFFICE Department for Business, Innovation & Skills 7/7
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