EG Baumusterprüfbescheinigung UK/0126/0122

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EG Baumusterprüfbescheinigung UK/0126/0122"

Transkript

1 UK/0126/0122 MI-006 EG Baumusterprüfbescheinigung UK/0126/0122 Aussteller: The National Measurement Office Benannte Stelle Nr Gemäß den Vorschriften der Measuring Instruments (Automatic Gravimetric Filling Instruments) Regulations 2006 (SI 2006/1258) und der Measuring Instruments (Non Prescribed Instruments) Regulations 2006 (SI 2006/1270), die im Vereinigten Königreich die Richtlinie des Rates 2004/22/EG in innerstaatliches Recht umsetzen, ergeht diese EG Baumusterprüfbescheinigung an Avery Weigh-Tronix Ltd Foundry Lane Smethwick West Midlands B66 2LP United Kingdom für eine selbsttätige Waage zum Abwägen, bestehend aus einem Wägesteuergerät mit der Bezeichnung Avery Weigh Tronix Baureihe ZM301 / ZM303, einer mechanischen Materialzuführeinrichtung und einer aus einem Lastaufnehmer und einer oder mehreren damit verbundenen Wägezellen bestehenden Waage, mit den folgenden Eigenschaften: Referenzgenauigkeitsklasse: Ref (x) = 0,1 Höchstlast: abhängig von der Spezifikation der Wägezelle(n) Mindestlast: abhängig von der BetriebsgenauigkeitsklasseX(x) Teilung: 0,5 g Anzahl der Eichwerte 6000 Die erforderlichen Angaben (wesentliche Merkmale, Änderungen, Sicherung, Funktionsweise usw.) zur Identifizierung sowie gegebenenfalls bestehende Voraussetzungen für die Gültigkeit der Bescheinigung sind im deskriptiven Anhang aufgeführt. Datum: Gültig bis: Aktenzeichen: 04. April April 2022 TS0104/0005 Unterschrift: i.a. P R Dixon Chief Executive National Measurement Office Stanton Avenue Teddington TW11 0JZ United Kingdom Tel +44 (0) Fax +44 (0) Web MID Annex B Rev April 2011

2 Deskriptiver Anhang 1 EINFÜHRUNG Diese Ausführung einer selbsttätigen Waage zum Abwägen von vorbestimmten Mengen von pulverförmigen, körnigen oder flüssigen Stoffen besteht aus einer Zuführeinrichtung, einer Waage und einem Wägesteuergerät der Baureihe ZM301 / ZM FUNKTIONSBESCHREIBUNG 2.1 Mechanik Das Gerät besteht aus Materialtransporteinrichtungen (Zuführung und Waage), die während des Normalbetriebs die Einhaltung der Fehlergrenzen gestatten Materialzuführeinrichtung Folgende Zuführeinrichtungen sind möglich: Schwerkraftzufuhr Schwerkraftzufuhr mit Rührwerk Einzel oder Doppelschnecke Förderband Schwingförderer Waage Die Waage ist entweder als Lastaufnehmer mit einem Wägebehälter und dazugehöriger Auswurfeinrichtung zum Abwägen von Sollmengen in den Wägebehälter (Nettowägung) ausgeführt oder als Lastaufnehmer ohne Auswurfeinrichtung zum Abwägen direkt in Aufnahmebehälter (Bruttowägung) Wägezelle(n) Kompatible Wägezellen können unter den folgenden Voraussetzungen verwendet werden: Für die Wägezelle muss von einer nach Richtlinie 2009/23/EG für Baumusterprüfungen zuständigen benannten Stelle eine entsprechende OIML Konformitätsbescheinigung (R60) oder ein Prüfschein (EN 45501) ausgestellt worden sein. Die Bescheinung hat den Wägezellentyp und die für die Erklärung des Herstellers zur Verträglichkeit der Module (WELMEC 2, Ausgabe 5, 2009, Nr. 11) erforderlichen Wägezellendaten sowie besondere Installationsanforderungen anzugeben. Eine mit NH gekennzeichnete Wägezelle ist nur dann zulässig, wenn eine Luftfeuchtigkeitsprüfung nach EN für diese Wägezelle durchgeführt wurde. Die Verträglichkeit von Wägezellen und Anzeigegerät wird vom Hersteller mittels der Modul Verträglichkeitsberechnung, die dem Dokument WELMEC 2 zu entnehmen ist, nachgewiesen. Die Krafteinleitung zur Wägezelle muss einem der Beispiele im WELMEC Leitfaden 2.4 "Leitfaden für Wägezellen" entsprechen. 2/7

3 2.2 Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 / ZM303 Die Wägesteuergeräte der Baureihe Avery Weigh Tronix ZM301 / ZM303 entsprechen der Beschreibung in der Beurteilungsbescheinigung GB Betrieb Der Nutzer stellt die Sollgewichtswerte (Zielwerte) und andere Betriebseingänge über das Tastenfeld an der Stirnseite des Steuergeräts ein. Das Steuergerät steuert die Zuführeinrichtung unter Verarbeitung der Signale von Wägezelle(n) und Betriebssensoren. Der Betrieb ist in der Beurteilungsbescheinigung GB 1447 ausführlich beschrieben. 3 TECHNISCHE DATEN Die technischen Daten und Software Informationen für die Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 / ZM303 entsprechen der Beschreibung in der Beurteilungsbescheinigung GB ZUSATZEINRICHTUNGEN UND SCHNITTSTELLEN 4.1 Schnittstellen Das Instrument kann mit folgenden geschützten Schnittstellen ausgerüstet werden (ausführlich beschrieben in GB 1447): Wägezellenanschluss 4 adrig oder 6 adrig, geschirmt Logic Level Eingänge Open Collector Ausgänge Stromschleife RS232/422/485 10/100 Ethernet USB Host Wireless LAN b/g 4.2 Zusatzeinrichtungen Das Gerät kann an beliebige Zusatzeinrichtungen angeschlossen werden, solange für die betreffende Zusatzeinrichtung ein Prüfschein oder ein Teilegutachten von einer laut Richtlinie 2004/22/EG für Anhang B (MI 006) zuständigen benannten Stelle in einem Mitgliedstaat vorliegt und die Zusatzeinrichtung das CE Kennzeichen für die Konformität mit den betreffenden Richtlinien aufweist. Alternativ kann eine Zusatzeinrichtung unter den folgenden Voraussetzungen ohne Prüfschein oder Teilegutachten verwendet werden: Das Gerät trägt das CE Kennzeichen zum Nachweis der Konformität mit der EMV Richtlinie; Das Gerät kann nur solche Daten und Anweisungen an die Waage übertragen, die zur Freigabe eines Ausdrucks, der Kontrolle der korrekten Datenübertragung oder Validierung erforderlich sind; Das Gerät druckt von der Waage empfangene Wägeergebnisse und andere Daten ohne jegliche Änderung oder Weiterverarbeitung aus; and Das Gerät erfüllt die entsprechenden Anforderungen von Abschnitt 8.1 des Anhangs I der Richtlinie 2004/22/EG. 3/7

4 5 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Die Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: 5.1 Kennzeichen und Aufschriften Das Gerät trägt auf einem Typenschild gut lesbar und dauerhaft die folgenden Aufschriften: CE Kennzeichen Zusätzliche Metrologie Kennzeichnung Kennnummer der benannten Stelle Referenzgenauigkeitsklasse Ref (x) Genauigkeitsklasse Höchstlast Mindestnennfüllung Teilung (d) Seriennummer Herstellerkennzeichen oder name Bescheinigungsnummer Informationen im Hinblick auf die Einsatzbedingungen 5.2 Das Gerät muss entweder fest installiert oder mit einer Anzeige der Gleichgewichtslage versehen werden. 5.3 Das Gerät muss spätestens alle 15 Minuten auf Null zurückgestellt werden (durch halbautomatische Nullstellung, Nullpunktverfolgung oder Taraeinrichtung). 6 ANBRINGUNG DER SICHERUNGEN UND EICHMARKEN 6.1 Es darf nicht möglich sein, das CE Zeichen zu entfernen, ohne es zu beschädigen. Auch darf es nicht möglich sein, das Typenschild zu entfernen, ohne es zu zerstören. Kennzeichnung und Aufschriften müssen die Anforderungen von Absatz 9 des Anhangs I der Richtlinie 2004/22/EG erfüllen. 6.2 Bauteile, die vom Nutzer nicht demontiert oder verstellt werden dürfen, (Wägezellenanschluss, Eichsperre) müssen durch gemeinsame Seriennummern, mit einer verdrahteten Plombe oder mit einem Etikett zur Manipulationserkennung und einer Sicherungsmarkierung geschützt werden. Geeignete Sicherungsmarkierungen wären: ein Kennzeichen des Herstellers und/oder der Herstellervertretung oder die amtliche Marke eines Eichbeamten. 6.3 Beim Schutz durch Software Versiegelung sind die CONFI und CAL Zählerwerte auf einem Etikett zur Manipulationserkennung im Bereich des Typenschilds anzugeben. 7 ALTERNATIVEN Es gibt derzeit keine zulässigen Alternativen. 8 ABBILDUNGEN Abb. 1 Abb. 2 Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 und ZM303 Beispiel für Typenschild (netzbetrieben) 4/7

5 Abb. 3 Beispiel für Typenschild (gleichstrombetrieben) 9 KONTROLLBLATT FÜR ÄNDERUNGEN AUSGABE NR. DATUM BESCHREIBUNG UK/0126/ April 2012 Erstausstellung /7

6 Abb. 1 Wägesteuergeräte der Baureihe ZM301 und ZM303 Abb. 2 Beispiel für Typenschild (netzbetrieben) 6/7

7 Abb. 3 Beispiel für Typenschild (gleichstrombetrieben) Crown Copyright 2012 NATIONAL MEASUREMENT OFFICE Department for Business, Innovation & Skills 7/7

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (UK/0126/0032) MI-006

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (UK/0126/0032) MI-006 (UK/0126/0032) MI-006 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Bescheinigung über die EG-Bauartprüfung eines Messgeräts Nummer: UK/0126/0032 Revision 1 Ausgestellt vom Secretary of State for

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

über die Anforderungen an Eichmarken und deren Verwendung

über die Anforderungen an Eichmarken und deren Verwendung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Metrologie METAS Weisungen über die Anforderungen an Eichmarken und deren Verwendung vom 1. Juli 2010 Das Bundesamt für Metrologie (METAS),

Mehr

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

TM-72427. Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch

TM-72427. Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch TM-72427 Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch 2011 BioDigit Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Inhalte des vorliegenden Dokuments in jeglicher Form, einschließlich

Mehr

www.01805- telefonkonferenz.de für Endanwender

www.01805- telefonkonferenz.de für Endanwender www.01805- telefonkonferenz.de für Endanwender Sofort-Konferenzen ohne Anmeldung Kurzanleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung...2 2 Sofort-Konferenz führen...4 3 Konferenz mit Einladung führen...4 4 Impressum...7

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser

Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser 243. PTB-Seminar Anwendung der MID bei Herstellern Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser Michael Rinker Fachbereich Flüssigkeiten Arbeitsgruppe

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Etikettierungsspezifikation

Etikettierungsspezifikation Diese Spezifikation beschreibt die Anforderungen an die Etikettierung von Verpackungseinheiten für die Zulieferanten der ERNI Production GmbH & Co. KG. Durch die konsequente Umsetzung dieser Spezifikation

Mehr

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung

Mehr

TM-87235. Ampelsteuerung Benutzerhandbuch

TM-87235. Ampelsteuerung Benutzerhandbuch TM-87235 Ampelsteuerung Benutzerhandbuch 2011 BioDigit Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Es ist verboten, den Inhalt des vorliegenden Dokuments in jeglicher Form, einschließlich in elektronischer und mechanischer

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit address manager 2003. STAMPIT der Deutschen Post nutzen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit address manager 2003. STAMPIT der Deutschen Post nutzen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit address manager 2003 STAMPIT der Deutschen Post nutzen STAMPIT der Deutschen Post nutzen - 2 - Inhalt Einleitung 3 Voraussetzungen

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

ARAkoll 2013 Dokumentation. Datum: 21.11.2012

ARAkoll 2013 Dokumentation. Datum: 21.11.2012 ARAkoll 2013 Dokumentation Datum: 21.11.2012 INHALT Allgemeines... 3 Funktionsübersicht... 3 Allgemeine Funktionen... 3 ARAmatic Symbolleiste... 3 Monatsprotokoll erzeugen... 4 Jahresprotokoll erzeugen

Mehr

QIVICON ZigBee -Funkstick. Bedienungsanleitung. Leben im Smart Home

QIVICON ZigBee -Funkstick. Bedienungsanleitung. Leben im Smart Home QIVICON ZigBee -Funkstick Bedienungsanleitung Leben im Smart Home Zu Ihrer Sicherheit. Ihr QIVICON ZigBee -Funkstick darf nur von autorisiertem Service-Personal repariert werden. Öffnen Sie niemals selbst

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Handbuch zur Installation der Software für die Bürgerkarte

Inhaltsverzeichnis. Handbuch zur Installation der Software für die Bürgerkarte Inhaltsverzeichnis Haftungsausschlussklausel... 3 Einführung... 4 Anforderungen und Hinweise... 5 Herunterladen der Software... 6 Installation der Software... 7 Schritt 1 Sprache auswählen... 7 Schritt

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney

Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney Konfiguration einer Sparkassen-Chipkarte in StarMoney In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Kontoeinrichtung in StarMoney anhand einer vorliegenden Sparkassen-Chipkarte erklären. Die Screenshots in

Mehr

Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013

Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013 Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem 17.12.2013 Benannte Stelle Kennnummer: Registrierung Typ der Meldung: Frühere Nummer

Mehr

1.1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

1.1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827. www.dgwz.de/risikomanager Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 DGWZ 1013:2015-07 Stand: Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1. Geltungsbereich...

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012

Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Division des déchets 1, Avenue du Rock n Roll L-4361 ESCH/ALZETTE Antrag auf Erweiterung einer Sammel- und Transportgenehmigung für Abfälle gemäß Artikel 30 des Abfallgesetzes vom 21. März 2012 Dem Umweltamt

Mehr

NMI Nederlands Meetinstituut Nummer TC2207 Revision 3 Projekt Nr. 604624 Seite 1 von 4. Hugo de Grootplein 1 3314 EG Dordrecht Niederlande

NMI Nederlands Meetinstituut Nummer TC2207 Revision 3 Projekt Nr. 604624 Seite 1 von 4. Hugo de Grootplein 1 3314 EG Dordrecht Niederlande Übersetzung ausgeführt von NMI Nederlands Meetinstituut Nummer TC2207 Revision 3 Projekt Nr. 604624 Seite 1 von 4 PRÜFZERTIFIKAT Ausgestellt von: NMi Certin B.V. Hugo de Grootplein 1 3314 EG Dordrecht

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Fernwartung von Maschinen, Anlagen und Gebäuden

Fernwartung von Maschinen, Anlagen und Gebäuden Fernwartung von Maschinen, Anlagen und Gebäuden Entscheidungsgrundlage für Systemintegratoren und Endkunden Für die Realisierung von Fernwartungen sind verschiedene Ansätze möglich. Dieses Dokument soll

Mehr

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion

Mehr

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens aus Sicht der Landeseichbehörden 1 Landeseichbehörden und MessEG Was ist neu? Eichung statt Vor- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für

Mehr

Mobile-Szenario in der Integrationskomponente einrichten

Mobile-Szenario in der Integrationskomponente einrichten SAP Business One Konfigurationsleitfaden PUBLIC Mobile-Szenario in der Integrationskomponente einrichten Zutreffendes Release: SAP Business One 8.81 Alle Länder Deutsch November 2010 Inhalt Einleitung...

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Benutzerhandbuch bintec R4100 / R4300 CAPI. Copyright 17. Juli 2006 Funkwerk Enterprise Communications GmbH Version 1.0

Benutzerhandbuch bintec R4100 / R4300 CAPI. Copyright 17. Juli 2006 Funkwerk Enterprise Communications GmbH Version 1.0 Benutzerhandbuch bintec R4100 / R4300 CAPI Copyright 17. Juli 2006 Funkwerk Enterprise Communications GmbH Version 1.0 Ziel und Zweck Haftung Marken Copyright Richtlinien und Normen Wie Sie Funkwerk Enterprise

Mehr

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de

Mehr

TIPES Fernabschlag Programm Beschreibung

TIPES Fernabschlag Programm Beschreibung TIPES Fernabschlag Programm Beschreibung Pfennigbreite 20-22 Inhaltsverzeichnis SYSTEMVORAUSSETZUNGEN... 3 INSTALLATION... 3 PROGRAMMBESCHREIBUNG... 4 TIPES Fernabschlagadapter... 4 TIPES Fernabschlagsoftware

Mehr

PC-Software für Verbundwaage

PC-Software für Verbundwaage Dipl.-Ing., Ökonom Tel.: 05601 / 968891 Artur Kurhofer Fax : 05601 / 968892 Bayernstr. 11 Mobil : 0175 / 2742756 www.autese.de 34225 Baunatal a.kurhofer@autese.de PC-Software für Verbundwaage Die hier

Mehr

Installationsanleitung. Hardlock Internal PCI Hardlock Server Internal PCI

Installationsanleitung. Hardlock Internal PCI Hardlock Server Internal PCI Installationsanleitung Hardlock Internal PCI Hardlock Server Internal PCI Aladdin Knowledge Systems 2001 Aladdin Document : Hardlock Internal PCI Guide D Hl-mn (10/2001) 1.1-00851 Revision: 1.1 Stand:

Mehr

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00

TEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00 ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung

Mehr

Maus optisch Funk 2.4 GHz mit Autolink ID0030/ID0031

Maus optisch Funk 2.4 GHz mit Autolink ID0030/ID0031 Maus optisch Funk 2.4 GHz mit Autolink ID0030/ID0031 Bedienungsanleitung Inhaltsverzeichnis 1.0 Sicherheitshinweise 2.0 Einführung 3.0 Inbetriebnahme 4.0 CE Erklärung 1.0 Sicherheitshinweise 1. Stellen

Mehr

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die

Mehr

Gutachten Nr. 3137/06 vom 07.08.2006. Kennzeichenbefestigungssystem Klappfix Adolf Würth GmbH & Co. KG, D-74653 Künzelsau G U T A C H T E N

Gutachten Nr. 3137/06 vom 07.08.2006. Kennzeichenbefestigungssystem Klappfix Adolf Würth GmbH & Co. KG, D-74653 Künzelsau G U T A C H T E N G U T A C H T E N über die Vorschriftsmäßigkeit eines s gemäß 60 StVZO und der Richtlinie 74/483/EWG 1. Allgemeines 1.1. /Hersteller Adolf Würth GmbH & Co. KG, Reinhold-Würth-Str. 12-16, D-74653 Künzelsau

Mehr

L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005

L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005 L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Juli 2005 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Grenada (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

~&~ EG-Bau m usterprüf.beschei TÜV 02 ATEX 1841

~&~ EG-Bau m usterprüf.beschei TÜV 02 ATEX 1841 (1) ~&~ EG-Bau m usterprüf.beschei nigung (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen-Richtlinie 94/9/EG EG Baumusterprüfbescheinigungsnummer

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung

Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte

Mehr

Anleitung zur Nutzung des SharePort Utility

Anleitung zur Nutzung des SharePort Utility Anleitung zur Nutzung des SharePort Utility Um die am USB Port des Routers angeschlossenen Geräte wie Drucker, Speicherstick oder Festplatte am Rechner zu nutzen, muss das SharePort Utility auf jedem Rechner

Mehr

Benutzerhandbuch bintec R1200 / R1200w(u) / R3000 / R3000w / R3400 / R3800(wu) GRE

Benutzerhandbuch bintec R1200 / R1200w(u) / R3000 / R3000w / R3400 / R3800(wu) GRE Benutzerhandbuch bintec R1200 / R1200w(u) / R3000 / R3000w / R3400 / R3800(wu) GRE Copyright 12. Dezember 2006 Funkwerk Enterprise Communications GmbH Version 3.0 Ziel und Zweck Haftung Marken Copyright

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

DATENSICHERUNG MOBILE ENDGERÄTE

DATENSICHERUNG MOBILE ENDGERÄTE DATENSICHERUNG MOBILE ENDGERÄTE mobile Endgeräte 1 ALLGEMEINES (englisch backup) bezeichnet das Kopieren von Daten, um diese im Fall eines Datenverlustes zurückkopieren zu können. Gesicherte Daten werden

Mehr

Handbuch zur Installation des Smart Card- Lesegerätes MiniLector USB

Handbuch zur Installation des Smart Card- Lesegerätes MiniLector USB Handbuch zur Installation des Smart Card- Lesegerätes MiniLector USB Microsoft Windows (7, Vista, XP) Version: 1 / Datum: 28.09.2012 www.provinz.bz.it/buergerkarte/ Inhaltsverzeichnis Haftungsausschlussklausel...

Mehr

Serien-eMail mit oder ohne Anhang

Serien-eMail mit oder ohne Anhang Serien-eMail mit oder ohne Anhang Sie können im WohnungsManager sowohl objektübergreifend als auch in einem Objekt Serien-eMails versenden. Die Serien-eMail ist für SMTP (Short Message Tranfer Protocol)

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm

Mehr

Schnittstelle RS 232, UP RS 232 UP, WS, GJ B000 6133 A0037

Schnittstelle RS 232, UP RS 232 UP, WS, GJ B000 6133 A0037 Über die serielle Schnittstelle kann ein Der RS 232-Verbindung erfolgt über 2 PC, ein Drucker oder ein anderes Ge- eine D-Sub-9-Buchse. Die Schnittstelle 2 rät mit einer RS 232-Schnittstelle an den EIB

Mehr

Kommunikationsdaten Spielberechtigungsliste. Speicherpfad/Dokument: 140617_DFBnet_Kommunikationsdaten_Spielberechtigungsliste_Freigabemitteilung_4.

Kommunikationsdaten Spielberechtigungsliste. Speicherpfad/Dokument: 140617_DFBnet_Kommunikationsdaten_Spielberechtigungsliste_Freigabemitteilung_4. Freigabemitteilung System: DFBnet Version: R4.96 Kommunikationsdaten Spielberechtigungsliste Speicherpfad/Dokument: 140617_DFBnet_Kommunikationsdaten_Spielberechtigungsliste_Freigabemitteilung_4.96 Erstellt:

Mehr

Schnellanleitung: Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen

Schnellanleitung: Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen Schnellanleitung: Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen Die folgenden Schritte sind für die Verbuchung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen notwendig. Eine Online-Anleitung mit vielen weiterführenden

Mehr

LabView7Express Gerätesteuerung über LAN in einer Client-Serverkonfiguration. 1. Steuerung eines VI über LAN

LabView7Express Gerätesteuerung über LAN in einer Client-Serverkonfiguration. 1. Steuerung eines VI über LAN LabView7Express Gerätesteuerung über LAN in einer Client-Serverkonfiguration Arbeitsblatt und Demonstration A. Rost 1. Steuerung eines VI über LAN Eine Möglichkeit zur Steuerung virtueller Instrumente

Mehr

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten 1 Aktuelles verwalten Beiträge in "Aktuelles" beziehen sich immer auf neue Inhalte im LfF Web. Diese können neue Dateien in den Downloadtabellen (vgl. 1.1) sein, oder sonstige neue (aktualisierte) Inhalte

Mehr

Installationsanleitung. TFSInBox

Installationsanleitung. TFSInBox Installationsanleitung TFSInBox HINWEIS Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken. Bei Verwendung des Dokumentes zu anderen Zwecken, lehnt COMPRA GmbH jede Gewährleistung wegen Sach- und Rechtsmängeln

Mehr

1. Bearbeite Host Netzgruppen

1. Bearbeite Host Netzgruppen 1. Bearbeite Host Netzgruppen Eine "Host Netzgruppe" (von jetzt an Netzgruppe) kann mit einer Gästeliste, wenn Sie jemand zu einer Party einladen, verglichen werden. Sie haben eine Gästeliste erstellt

Mehr

DriveLock 6. DriveLock und das Windows Sicherheitsproblem mit LNK Dateien. CenterTools Software GmbH

DriveLock 6. DriveLock und das Windows Sicherheitsproblem mit LNK Dateien. CenterTools Software GmbH 6 DriveLock und das Windows Sicherheitsproblem mit LNK Dateien CenterTools Software GmbH 2010 Copyright Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben und Daten, einschließlich URLs und anderen Verweisen

Mehr

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt: K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG

Mehr

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms: Webdesigner Handbuch Copyright 2006 crm-now Versionsgeschichte Version 01 2006-08-21 Release Version crm-now c/o im-netz Neue

Mehr

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail S Sparkasse der Stadt Iserlohn Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail Informationen zur Sicheren E-Mail erhalten Sie bei Ihrem Berater, oder bei den Mitarbeiter aus dem Team ElectronicBanking unter der

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Computeria Urdorf. Treff vom 25. März 2015. Clouds

Computeria Urdorf. Treff vom 25. März 2015. Clouds Computeria Urdorf Treff vom 25. März 2015 Clouds In der Wolke dargestellt die erforderliche Hardware für Cloud-Dienst Anbieter In der Wolke dargestellt Cloud-Dienste für Anwender Hyperlink Kostenlose

Mehr

Carl-Orff-Realschule plus

Carl-Orff-Realschule plus An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar

Mehr

8.5. Medizinproduktegesetz

8.5. Medizinproduktegesetz 8.5. Medizinproduktegesetz 1 Zweck des Gesetzes http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/mpg/ 3 Begriffsbestimmungen Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch

Mehr

Software-Validierung im Testsystem

Software-Validierung im Testsystem Software-Validierung im Testsystem Version 1.3 Einleitung Produktionsabläufe sind in einem Fertigungsbetrieb ohne IT unvorstellbar geworden. Um eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Systems zu gewährleisten

Mehr

Gutachten Nr. 2799/08 vom 11.07.2008. KSB Adolf Würth GmbH & Co. KG, D-74653 Künzelsau G U T A C H T E N

Gutachten Nr. 2799/08 vom 11.07.2008. KSB Adolf Würth GmbH & Co. KG, D-74653 Künzelsau G U T A C H T E N G U T A C H T E N über die Vorschriftsmäßigkeit eines s gemäß 60 StVZO und der Richtlinie 74/483/EWG 1. Allgemeines 1.1. /Hersteller Adolf Würth GmbH & Co. KG, Reinhold-Würth-Str. 12-16, D-74653 Künzelsau

Mehr

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise

Mehr

Weisung 2: Technische Anbindung

Weisung 2: Technische Anbindung Weisung : Technische Anbindung vom 07.09.00 Datum des Inkrafttretens: 0..00 Weisung : Technische Anbindung 0..00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Lizenzierung von Windows Server 2012

Lizenzierung von Windows Server 2012 Lizenzierung von Windows Server 2012 Das Lizenzmodell von Windows Server 2012 Datacenter und Standard besteht aus zwei Komponenten: Prozessorlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------

------------------------------------------------------------------------------------------- Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit Drahtlosnetzwerken: Hier aufgeführt finden Sie wichtige Informationen. Damit Sie als Käufer von drahtlosen Produkten einfach zu einer bestmöglichen Wireless Netzwerkumgebung

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr