Sekundarstufenschulen. der Kreisstadt Euskirchen Schuljahr 2019/20

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1 Sekundarstufenschulen der Kreisstadt Euskirchen Schuljahr 2019/20

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3 Herausgeber: Kreisstadt Euskirchen Der Bürgermeister Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales Kölner Straße Euskirchen Die Kreisstadt Euskirchen dankt den mitwirkenden Schulen für die freundliche Überlassung von Informationen zum jeweiligen Schulkonzept/-angebot. Fotos: Hans, Moskopp, Gatzke - 3 -

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Kreisstadt Euskirchen... 7 Bildungsangebot in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/ Realschule... 8 Gymnasium... 8 Gesamtschule... 9 Wichtige Termine - Anmeldezeitraum... 9 Anmeldezeitraum der Städtischen Gesamtschule... 9 Anmeldezeitraum für alle anderen weiterführenden Schulen Notwendige Unterlagen Weitere Hinweise Schulangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schulen informieren

5 Vorwort Liebe Eltern, Ihre Kinder besuchen zurzeit noch die vierte Klasse der Grundschule. Mit dem Ende dieses Schuljahres steht jedoch der Wechsel in eine weiterführende Schulform (Sekundarstufe I) an. Damit beginnt nach der Grundschulzeit erneut ein spannender Lebensabschnitt für Ihre Kinder. Neue Schulwege, ein anderes Schulgebäude, andere Lehrerinnen und Lehrer, vielfältige Unterrichtsfächer oder eine längere Stundentafel werden Ihre Kinder herausfordern, sich neu zu orientieren. Auf diese anstehenden Veränderungen wurden Ihre Kinder in der Grundschule gut vorbereitet. Neben der Sorge, ob Ihr Kind diesen Wechsel gut meistern wird, wird gewiss die Frage stehen, welche Schulform die besten Voraussetzungen für eine optimale Schulbildung bieten wird. Für die Beantwortung dieser Frage werden Sie sicherlich auf die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule zurückgreifen können. Ebenso werden die Halbjahreszeugnisse Ihrer Kinder eine Empfehlung für die weiterführende Schule enthalten. Ergänzend hierzu soll Ihnen und Ihrem Kind die vorliegende Broschüre eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei der Suche nach der geeigneten Schulform in der Sekundarstufe bieten. Ich wünsche Ihrem Kind und Ihnen einen guten Übergang sowie eine weitere erfolgreiche und glückliche Schulzeit. Mit freundlichen Grüßen Dr. Uwe Friedl Bürgermeister - 5 -

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7 Kreisstadt Euskirchen Die Kreisstadt Euskirchen versteht sich traditionell als Schulstadt mit einer hohen, am Bedarf der Kinder und Erziehungsberechtigten orientierten und umfassenden Bildungsinfrastruktur. Sie ist nicht nur Träger von zehn Grundschulen, sondern zurzeit auch noch einer Hauptschule, einer Realschule, zweier Gymnasien und einer Gesamtschule. Als Schulträger ist die Stadt Euskirchen nach 80 Schulgesetz NRW (SchulG) verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dieser Planungsprozess dient der Vorhaltung eines wohnortnahen und gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen umfassenden Bildungsund Abschlussangebotes in allen Teilen des Landes NRW. Maßgeblich bestimmt wird die Schulentwicklungsplanung sowohl von der demographischen Entwicklung als auch von der Entscheidung der Eltern hinsichtlich der Schulform für ihre Kinder. Seit Jahren ist hier eine Änderung des Wahlverhaltens dergestalt zu beobachten, dass Eltern sich möglichst lange die Option des Abiturs für ihre Kinder offen halten möchten. Um ein nachhaltiges sowie am Bedarf von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ausgerichtetes Bildungsangebot in Euskirchen vorzuhalten, wurden im Rahmen der Schulentwicklungsplanung neben der Errichtung einer Gesamtschule die Schließungen einer Hauptschule sowie einer Realschule beschlossen. Trotz dieser Schulschließungen sind mit dem bestehenden Schulformangebot weiterhin alle Bildungsabschlüsse von der Hauptschule bis zum Abitur in der Stadt Euskirchen erreichbar. Bildungsangebot in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20 Den Schülerinnen und Schülern, die zum Schuljahresbeginn 2019/20 von der Primarstufe in die Sekundarstufe I wechseln, stehen in der Stadt Euskirchen folgende Schulformen zur Verfügung: Realschule: Gymnasium: Kaplan-Kellermann-Realschule, Kölner Str. 12, Euskirchen Tel.: 02251/ Sekretariat@Kaplan-Kellermann-Realschule.euskirchen.de Homepage: Emil-Fischer-Gymnasium, Emil-Fischer-Str , Euskirchen Tel.: 02251/ Sekretariat@Emil-Fischer-Gymnasium.euskirchen.de Homepage: Gymnasium Marienschule, Basingstoker Ring 3, Euskirchen Tel.: 02251/ Sekretariat@Marienschule.euskirchen.de Homepage: Gesamtschule: Städtische Gesamtschule, Ursulinenstr. 24, Euskirchen Tel.: 02251/ Sekretariat@Gesamtschule.Euskirchen.de Homepage:

8 Realschule In der Schulform Realschule erwerben die Schülerinnen und Schüler eine erweiterte allgemeine Bildung. Gefördert werden praktische Fähigkeiten sowie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. In allen Fächern werden berufsorientierende Inhalte berücksichtigt. Unterrichtet werden die Jahrgangsstufen fünf bis zehn. Folgende Bildungsabschlüsse lassen sich in der Realschule erreichen: - der Hauptschulabschluss und ein ihm gleichwertiger Abschluss nach Klasse 9 - der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und ein ihm gleichwertiger Abschluss - der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife, der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Bei mindestens befriedigenden Leistungen berechtigt der mittlere Schulabschluss zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg. Die Kaplan-Kellermann-Realschule bildet pro Schuljahr drei Parallelklassen. Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wird sie sich mit allen Jahrgängen im Schulgebäude an der Stettiner Str. 31, Euskirchen, befinden. Die Schule unterrichtet nicht im Gebundenen Ganztag, bietet jedoch eine pädagogische Übermittagsbetreuung an. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besteht an der Kaplan-Kellermann-Realschule ein Angebot des Gemeinsamen Lernens. Ferner bietet die Realschule einen Bildungsgang Hauptschule ab Klasse 7 für die Schülerinnen und Schüler an, die nach der Erprobungsstufe gegebenenfalls die Schulform wechseln sollen. Gymnasium Im Gymnasium erhalten Schülerinnen und Schüler eine vertiefte allgemeine Bildung, die sowohl zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt als auch für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Die Schulform Gymnasium umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen fünf bis zehn, im achtjährigen Bildungsgang die Klassen fünf bis neun. Daran schließt sich die Oberstufe (Sekundarstufe II) an. Sie gliedert sich in die Einführungsphase sowie die zweijährige Qualifizierungsphase. Die Oberstufe an einem Gymnasium mit einem neunjährigen Bildungsgang umfasst die Jahrgangsstufen 11 (Einführungsphase) bis 13 (Qualifikationsphase). An einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang bildet die Jahrgangsstufe 10 die Einführungsund die Jahrgangstufen 11 bis 12 die Qualifikationsphase. Folgende Abschlüsse lassen sich an einem Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang erzielen: - der Hauptschulabschluss und ein ihm gleichwertiger Abschluss nach Klasse 9 - der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und ein ihm gleichwertiger Abschluss - der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife (am Ende der Klasse 10) - das Abitur (am Ende der Klasse 13) An Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang werden nach der Einführungsphase (Klasse 10) folgende Bildungsgänge vergeben: - der mittlere Schulabschluss bzw. die Fachoberschulreife - ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vergleichbarer Abschluss

9 Das Abitur lässt sich an einem Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang am Ende der Klasse 12 (Qualifizierungsphase) erzielen. Die beiden Euskirchener Gymnasien unterrichten bisher im sog. G 8-Pfad. Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wird ab dem der neunjährige gymnasiale Bildungsgang (G9) für alle Gymnasien zum Regelfall. Das Abitur wird damit in der Regel wieder nach neun Jahren erreicht. Im Unterschied zum Emil-Fischer-Gymnasium, welches als Halbtagsschule mit pädagogischer Übermittagsbetreuung geführt wird, werden am Gymnasium Marienschule die Schülerinnen und Schüler im Gebundenen Ganztag beschult. Zu jedem Schuljahr kann das Emil-Fischer-Gymnasium vier und das Gymnasium Marienschule fünf Parallelklassen pro Jahrgang neu aufnehmen. Gesamtschule Die Gesamtschule arbeitet mit Schülerinnen und Schülern aller Leistungsstärken und hält aufgrund ihres differenzierten Unterrichtssystems schulische Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die an einer Haupt-, einer Realschule und einem Gymnasium erworben werden. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Stufen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Die Abiturprüfungen werden sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen als Zentralabitur mit gleichen Aufgaben und Standards durchgeführt. An der Städtischen Gesamtschule Euskirchen können somit alle Abschlüsse der vorgenannten Schulformen erworben werden. Die Gesamtschule Euskirchen befindet sich seit dem Schuljahr 2014/15 im Aufbau. Zum Schuljahr 2019/20 wird die Gesamtschule alle Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I gebildet haben. Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 werden die ersten Schülerinnen und Schüler in die Einführungsphase der Oberstufe (Sekundarstufe II) wechseln, um dann ihr Abitur an der Gesamtschule abzulegen. Zu Beginn jeden Schuljahres nimmt die Gesamtschule insgesamt sechs Parallelklassen pro Jahrgang auf. Sie unterrichtet im Gebundenen Ganztag. Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besteht an der Gesamtschule ein Angebot des Gemeinsamen Lernens. Wichtige Termine - Anmeldezeitraum Am erhalten alle Grundschülerinnen und Grundschüler, die zum Schuljahresbeginn 2019/20 in die Sekundarstufenschulen wechseln, ihre Halbjahreszeugnisse. Mit den Zeugnissen werden gleichzeitig die Anmeldescheine für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule ausgehändigt. Voraussetzung für einen Platz an einer Euskirchener Sekundarstufenschule ist eine rechtzeitige Anmeldung. Für das Schuljahr 2019/20 sind hierbei die nachgenannten Termine unbedingt zu beachten. Anmeldezeitraum der Städtischen Gesamtschule Der Anmeldezeitraum für die Städtische Gesamtschule beginnt am Terminvereinbarungen für die Anmeldungen sind in der Gesamtschule bereits an ihrem Tag der offenen Tür am möglich. Darüber hinaus sind Anmeldungen für die Städtische Gesamtschule auch ohne Termine in folgendem Zeitraum möglich: - 9 -

10 Freitag, den , in der Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr Samstag, den , in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr Montag, den , in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr Dienstag, den , in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch, den , in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag, den , in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr Freitag, den , in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr Spätestens bis Freitag, den , erhalten alle Eltern eine Mitteilung der Schule über die Aufnahmeentscheidung. Anmeldezeitraum für alle anderen weiterführenden Schulen Das Anmeldeverfahren für die Kaplan-Kellermann-Realschule, das Emil-Fischer-Gymnasium und das Gymnasium Marienschule beginnt am Montag, den Es endet am Freitag, den Alle drei Schulen führen die Anmeldungen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache durch. Ein Termin zur Anmeldung kann bereits vor dem Anmeldezeitraum mit dem Sekretariat der jeweiligen Schule vereinbart werden. Die Sekretariate der Schulen sind zu den üblichen Unterrichtszeiten besetzt. Notwendige Unterlagen Für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Halbjahreszeugnis der Grundschulklasse 4 - Anmeldeschein (im Original) - Geburtsurkunde / Familienstammbuch - Taufbescheinigung (soweit vorhanden) Weitere Hinweise Für weitere Fragen in Zusammenhang mit dem Schulwechsel stehen Ihnen grundsätzlich die Schulen bzw. die Schulsekretariate zur Verfügung. Vertiefende Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen finden Sie in den Publikationen oder der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein- Westfalen ( Als Schulträger führt die Stadt Euskirchen den Schülertransport mit dem Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) durch. Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg mit dem ÖPNV bestreiten möchten, benötigen ein Schülerticket. Das Schülerticket kann im Sekretariat der Schule beantragt werden. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf eine Fahrkostenerstattung zahlen lediglich eine Eigenbeteiligung von 12,- pro Monat, da das Ticket über den Schulweg und die Unterrichtszeiten hinaus im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg gilt. Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern zahlen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters. Für das zweite anspruchsberechtigte Kind wird nur ein Eigenanteil von 6,- erhoben. Ein Anspruch auf eine Erstattung der Schülerfahrkosten besteht in der Regel dann, wenn z.b. der Schulweg (kürzester Fußweg zwischen Wohnung und Schule) bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I in der einfachen Entfernung mehr als 3,5 Kilometer beträgt. In diesem Fall würden lediglich 12,- als Eigenbeteiligung für ein Schülerticket anfallen

11 Weitere Auskünfte zum Schülerticket oder den Themen der Schulentwicklungsplanung, die Schulorganisation, die Schaffung der räumlichen, sachlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für leistungsfähige Schulen in Euskirchen erteilt die Stadt Euskirchen, Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales, Sachgebiet Schulverwaltung, Kölner Str. 75, Euskirchen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Schulverwaltung sind: Name Raum Telefon / Durchwahl Fax Herr Rufft / / rrufft@euskirchen.de - Sachgebietsleitung - Schulentwicklungsplanung Frau Aulmann / / caulmann@euskirchen.de - Konzeption Betreuungsangebote (OGS, Geld oder Stelle) - Kultur und Schule, Projekte an Schulen - Beschaffung und Unterhaltung von Außenspielgeräten an Schulen Frau Godesberg / / mgodesberg@euskirchen.de - Schülerfahrkosten, Schülerticket - Lernmittelbeschaffung/ -vergabe; - Einschulungsverfahren/ Überwachung der Schulpflicht Frau Ohlerth / / sohlerth@euskirchen.de - Schulverpflegung - Außerschulische Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen durch Dritte Frau Schmitz / / aschmitz@euskirchen.de - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Sekundarstufenschulen Frau Seliger / / iseliger@euskirchen.de - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Grundschulen, Frau Sieburg / / usieburg@euskirchen.de - Beschaffung Einrichtung und Lehrmittel für Sekundarstufenschulen Herr Illigen / / lilligen@euskirchen.de - EDV an Schulen Herr Moskopp / / tmoskopp@euskirchen.de - Umsetzung Medienentwicklungsplan (MEP) - EDV an Schulen Schulangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Wie bereits erwähnt, bieten alle Sekundarstufenschulen der Stadt Euskirchen grundsätzlich die Möglichkeit des Gemeinsamen Lernens für Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Neben den genannten Schulen stellt auch die Matthias-Hagen-Schule, Münsterstr , Euskirchen, für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ein attraktives Angebot dar. Einzelheiten zu dieser Schule, die in der Trägerschaft des Kreises Euskirchen steht, finden Sie im Abschnitt Schulen informieren. Für weitergehende Fragen und Auskünfte sollten Sie unmittelbar mit der Schule in Kontakt treten. Schulen informieren Auf den folgenden Seiten stellen sich die Schulen vor und informieren über ihr Schulkonzept oder über Einzelheiten ihres Bildungsangebots. Sollten Sie hierzu weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die betreffende Schule. Die Kontaktdaten sind dieser Broschüre bzw. den Informationen der Schulen zu entnehmen

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Die Kreisstadt Euskirchen dankt den mitwirkenden Schulen für die freundliche Überlassung von Informationen zum jeweiligen Schulkonzept/-angebot.

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