Verfahren: Blankeneser MTV gegen Jan Voigt wg. Mitgliedsbeiträge.

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1 Verfahren: Blankeneser MTV gegen Jan Voigt wg. Mitgliedsbeiträge. Abschrift einer Aufzeichnung des Gerichtsverfahrens im Amtsgericht Blankenese am Beginn um 10:30 Uhr. Ende um 10:42 Uhr. Die Protokolldiktate des s wurden nicht berücksichtigt. Anwesende: Amtsrichter Jan Voigt Verteidiger RA Birke RA Jungmann Harmen Kölln (BMTV Mitglied) Abwesend: Walter Lembrecht (1.Vorsitzender BMTV, Kläger) : So wen haben wir hier? Herr Jungmann? : Ja. : Kölln. K-Ö-L-L-N. : Jan Voigt. Verteidiger : Wer ist denn Herr Kölln, wenn ich mal fragen darf? : Sie sind der Vorstand bei dem Verein? : Nein. : Der Herr Kölln ist im Ehrengericht dort. Ich habe Herrn Kölln jetzt mitgebracht. Verteidiger : Ist er Zeuge? Oder was soll er sein? : Zeuge ist er noch nicht. Verteidiger : Öffentlichkeit? : Ist er den nun Vertreter oder nicht? : Für den Verein ist er Vertreter. : Entschuldigen Sie mal Bitte, aber jetzt bei der Jahreshauptversammlung ist er öffentlich zurückgetreten, von seinem Posten im Schiedsgericht, das steht so im Protokoll. : Davon weiß ich nichts. Verteidiger : Können Sie uns das mal erklären? : Vom Ältestenrat bin ich zurückgetreten! : Schiedsgericht, nein Schiedsgericht. Entschuldigen Sie Bitte, SCHIEDSGERICHT! Er hat also keine Funktion im Verein! : Ich wüsste also gerne ob er als instruierter Vertreter des

2 Vereins hier erscheint, oder nicht. Sie sind also instruierter Vertreter des Vereins? : JA! : Dann ist ja alles in Ordnung. : Vollmacht ist vorhanden. Verteidiger : Bitte zu Protokoll zu nehmen, dass ich bestreite, das Herr Harmen Kölln instruierter Vertreter ist. Er möchte doch Bitte eine Vollmacht dann vorlegen. : Keine Ahnung wohin das führen soll. Verteidiger : Also hier am Tisch kann nicht jeder x-beliebige Teilnehmen. : Sie bestreiten das also? Verteidiger : Ich bestreite es. Und möge er die Vollmacht vorlegen. : Haben Sie eine Vollmacht mit, oder - : NEIN. Aber ich habe gerade mit dem Vorsitzenden Lembrecht vor einer Stunde telefoniert. Herr Lembrecht weiß das Herr Kölln hier ist. Also--so---seh---ich da---keine Probleme. Verteidiger : Das er hier ist besagt gar nichts. : Inhaltlich wäre es auch egal. Herr Kölln kann sich nach hinten setzen. : Dann setz ich mich mal nach hinten. : Ja machen wir das einfach, ändert sich ja nichts. Verteidiger : Als Zeuge betrachten können Sie es ja. : Macht mir nichts aus. : Ja, sie streiten hier noch über die Mitgliedsbeiträge für 2015 bis einschließlich März Streitpunkt ist nicht ob Sie Mitglied waren oder nicht, das war wohl so! Nur die Frage ist ob hier sozusagen ein Übungsleiter Privileg geltend gemacht werden kann. Also die schriftlichen Verträge die mit den Übungsleitern, im übrigen, abgeschlossen worden sind, sehen alle eine solche Freizügigkeit vor. Sie selbst haben einen schriftlichen Übungsleitervertrag nicht abgeschlossen, offenbar. Verteidiger : Stimmt nicht. Das ist nicht wahr. Der ist schriftlich. Wir können ihn nicht vorlegen, wir haben es ja in einem anderen Rechtsstreit erörtert das Unterlagen, das sämtliche

3 Unterlagen abhanden gekommen sind, unter anderem auch dieser Vertrag. Also der Vertrag existiert. : Im Büro als ich als Präsident ausgesperrt wurde für 7 Monate. : Ok, gut, das nehme ich mal auf. Das habe ich bislang nicht gewusst. : Nochmal ganz kurz. Der Vertrag muss geschlossen sein da ich als Trainer sonst nicht rechtlich abgesichert wäre beim Training wenn einem meiner Fechter was passiert wäre. Sie dürfen nicht trainieren ohne Rechtsschutz. : Es ist in einem Verfahren vor dem Landgericht vorgetragen worden. Es ist nicht bewiesen worden das noch dazu. : Ja ich meine eigentlich das es nicht darauf ankommt ob das schriftlich oder nicht schriftlich geschehen ist. Ich meine das der Verein aus Gründen des Gleichbehandlungsgebotes das im Vereinsrecht auch gilt, schlicht und einfach nicht dem Beklagtem anders behandeln kann als andere Übungsleiter. Also das vielleicht habe ich etwas vorweggenommen, nämlich ob sie überhaupt Übungsleiter sind, das ist hier ja bestritten worden seitens des Vereins. Es gibt jetzt also unzählige Mitteilungen und Protokolle und so weiter, und so weiter, wo Herr Voigt ausdrücklich als Übungsleiter bezeichnet wird, wo er als Trainer bezeichnet wird, auch wovon geredet wird das er das Training übernommen habe, dann und dann für dieser Zeit, und wo dann auf Versammlungen diskutiert wird ob Herr Voigt sofort von seinem Übungsleiteramt enthoben wird oder erst später, aber jedenfalls das er ein Übungsleiteramt inne hat und diese Funktion dort ausübt ist jedenfalls offenbar immer klipp und klar gewesen. Und daher mag ich da nicht direkt einsteigen was dieses Thema anbelangt. : Ja - - er hat ja natürlich kein Übungsleiter Entgelt genommen. Das spricht ja wirklich dem entgegen. : Nein! Ich bin jahrelang vom DFB gefördert worden. In meiner Jugend vom Fechtclub Blankenese gefördert, und ich habe das jetzt zurückgegeben dadurch das ich kein Geld

4 genommen habe. Ich war im D-Kader des Deutschen Fechter Bundes, verdammt noch mal, die haben mich gefördert, ohne Ende, in den siebziger Jahren. Warum soll ich etwas nicht zurückgeben indem ich unentgeltlich arbeite und Jugendliche ausbilde. Also, das geht ja gar nicht!! : Um es kurz zu machen. Ich würde hier nach derzeitigem Stand, die Klage abweisen. Aus diesem Grund, weil es so nicht durchsetzbar ist. Man kann nicht den Übungsleitern aufgrund ihrer Übungsleitertätigkeit Beitragsfreiheit gewähren und bei einem Übungsleiter mit dem man in Streit geraten ist, weswegen auch immer, und wer auch immer Schuld daran hat, dann sagen, er zahlt Beiträge. Wie wollen wir es handhaben. Ein Urteil geben? : Ich würde mich noch kurz mit Herrn Kölln besprechen ob wir die Klage zurücknehmen. PAUSE Verteidiger : (zum ) So, wie schauts aus? : Gut! : (zum Verteidiger) Sind Sie einverstanden? : Ja, einverstanden. Stelle Kostenantrag. Der protokolliert das Ergebnis: Die Klage wird zurückgenommen. Der Kläger trägt die Kosten.

5 F A Z I T 1. Zu behaupten man sei im Ältestenrat gewesen obwohl diese Institution weder im Verein existiert noch in der Satzung erwähnt wird, ist schon frech genug. Dennoch wird es getoppt mit der Behauptung man sei Bevollmächtigt obwohl keine Vollmacht vorgelegt werden kann. Selbst der Rechtsanwalt Jungmann windet sich mit seiner Aussage verneint eine Vollmacht und sagt dazu Aber ich habe gerade mit dem Vorsitzenden Lembrecht vor einer Stunde telefoniert. Herr Lembrecht weiß das Herr Kölln hier ist. Also--so---seh---ich da---keine Probleme. Einen Blankeneser Anwalt zum Stottern bringen ist schon außergewöhnlich. Herr Harmen Kölln hat sich also als Vertreter des Vereins ausgegeben ohne eine Vollmacht vorweisen zu können. Des weiteren hat er behauptet ein Amt innerhalb des Vereins zu besitzen welches nachweislich falsch ist. Dies ist nach 263 StGB ein Betrug und im Umgangsdeutsch wird so etwas als Prozessbetrug bezeichnet. 2. Das Gericht stellt anhand der Unterlagen, welche die Verteidigung eingereicht hat, fest das Hr. Voigt als Trainer (Fechten) tätig war, und daraufhin keine Beitragspflichten hatte. Man kann also feststellen das der BMTV Vorstand mit seinen eigenen Unterlagen und Protokollen die Hr. Voigt, und auch auf der Homepage des BMTV, zugänglich waren, in eine missliche Lage gekommen ist. Wider besseren Wissens hat der Vorstand eine Klage eingereicht die auf eine Lüge basierte. Dies ist nach 263 StGB ein Betrug und im Umgangsdeutsch wird so etwas als Prozessbetrug bezeichnet.

6 Als Anlage ist ein Auszug aus dem Protokoll der JHV, vom März 2016, beigefügt. Darin ist der Rücktritt des Hr. Kölln dokumentiert sowie die Neuwahl eines neuen Schiedsgerichts Mitgliedes.

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