Beck'scher Bilanz-Kommentar
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- Oskar Kranz
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1 Beck'scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz, 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen von Prof. Dr. Gerhart Förschle, Prof. Dr. Bernd Grottel, Dr. Stefan Schmidt, Wolfgang Schubert, Prof. Dr. Norbert Winkeljohann, Dr. Wolfgang Dieter Budde, Dr. Hermann Clemm, Dr. Max Pankow, Prof. Dr. Manfred Sarx 9. Auflage Beck'scher Bilanz-Kommentar Förschle / Grottel / Schmidt / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Bilanz-, Bilanzsteuerrecht Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Beck scher Bilanz-Kommentar Erstversand
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4 Beck scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerbilanz 238 bis 339, 342 bis 342 e HGB mit IFRS-Abweichungen herausgegeben von Prof. Dr. Gerhart Förschle Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Frankfurt a. M. Dr. Stefan Schmidt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Frankfurt a. M. Prof. Dr. Bernd Grottel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Wolfgang J. Schubert Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Prof. Dr. Norbert Winkeljohann Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Frankfurt a. M. 9., neubearbeitete Auflage des von Dr. Wolfgang Dieter Budde Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Hermann Clemm Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Max Pankow Prof. Dr. Manfred Sarx Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater begründeten Kommentars Verlag C. H. Beck München 2014
5 Zitierweise: Verfasser in Beck Bil-Komm. ISBN Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C. H. Beck Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
6 Verfasser Verfasser Erstversand Verfasser Prof. Dr. Gerrit Adrian Steuerberater in Frankfurt a. M. Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer in Bruchköbel Prof. Dr. Kai C. Andrejewski Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Dipl.-Kfm. Jens Briese LL. M. (taxation) Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Public Accountant in Hamburg Dipl.-Kfm. Stephan Buchholz Steuerberater in Hamburg Dipl.-Kfm. Thomas Büssow Dipl.-Kfm. Michael Deubert Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Public Accountant in Frankfurt a. M. Dr. Christian Feldmüller Rechtsanwalt in Frankfurt a. M. Prof. Dr. Gerhart Förschle Dipl.-Kfm. Stephan Gadek Steuerberater in München Prof. Dr. Bernd Grottel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Dr. Jochen Haußer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg Stephan Heinz Assessor in Frankfurt a. M. Dr. Niels-Frithjof Henckel Dr. Heiko Hoffmann Rechtsanwalt und Steuerberater in München V
7 Verfasser Dipl.-Kfm. Karl Hoffmann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Public Accountant in Königstein Dipl.-Kfm. Franz Prinz zu Hohenlohe Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant und Fachberater für Internationales Steuerrecht in München Dipl.-Kfm. Frank Huber Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Dipl.-Kfm. Andreas Krämer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Dr. Markus Kreher Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Dipl.-Kfm. Matthias Kroner Dipl.-Kfm. Thomas Küster Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Public Accountant in Frankfurt a. M. Sascha Kristina Larenz Rechtsanwältin und Steuerberaterin in München Dr. Lars Lawall Rechtsanwalt und Steuerberater in Frankfurt a. M. Dipl.-Kfm. Martin Leistner M. A. (WSU) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Dr. Stefan Lewe Dipl.-Betriebswirtin (FH) Christiane Pastor Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Certified Public Accountant in München Dipl.-Kfm. Michael Peun Frankfurt a. M. Prof. Dr. Holger Philipps Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Eppstein Dr. Michael Poullie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Düsseldorf VI Prof. Dr. Raimund Rhiel Aktuar in Marburg
8 Verfasser Dipl.-Wirt.Ing. Mariella Röhm-Kottmann Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in München Dipl.-Kfm. Norbert Ries Dipl.-Kfm. Dirk Rimmelspacher Dipl.-Betriebswirt (FH) Klaus Roscher Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Prof. Dr. Mathias Schellhorn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hannover Dr. Stefan Schmidt Dipl.-Kfm. Wolfgang J. Schubert Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in München Dr. Richard Staudacher Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in München Dr. Tobias Taetzner Dipl.-Kfm. Rainer Usinger Prof. Dr. Norbert Winkeljohann VII
9 Verfasser VIII
10 Die 9. Auflage des Beck schen Bilanz-Kommentars wurde vollständig überarbeitet und soweit erforderlich um die gesetzlichen Neuregelungen ergänzt. Neben der Berücksichtigung der seit der Vorauflage ergangenen Rechtsprechung sowie der erschienenen umfangreichen Literatur und zahlreichen Kommentierungen, die sich mit Anwendungs- und Zweifelsfragen der durch das BilMoG geänderten Vorschriften befassen, lag ein Schwerpunkt der Überarbeitung in der Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen im Bereich des Handelsund Steuerbilanzrechts. Zu nennen ist zunächst das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG), das Kleinstkapital- und Kleinstpersonenhandelsgesellschaften i. S. d. 267a HGB ermöglicht, eine verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen und auf die Aufstellung eines Anhangs zu verzichten, sowie zusätzlich Offenlegungserleichterungen gewährt. Berücksichtigt wurden ferner die (redaktionellen) Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentsfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) in den 285 Nr. 26, 290 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 und 314 Abs. 1 Nr. 18 HGB. Kurz vor der Druckfreigabe des Werks hat der Bundesrat noch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs gebilligt, mit dem insbesondere die Mindestordnungsgelder gesenkt sowie in 335a HGB n. F. ein (Revisions-)Verfahren für Offenlegungsentscheidungen geschaffen wird. Da das Inkrafttreten des Gesetzes bei Drucklegung des Beck schen Bilanz-Kommentars noch nicht feststand, liegt der Kommentierung der von der Neuregelung betroffenen Vorschriften der Stand zum 1. Oktober 2013 zugrunde. Zusätzlich wird kurz auch die künftige gesetzliche Regelung darstellt. Die seit der Vorauflage verabschiedeten neuen IDW-Standards zur Rechnungslegung und Prüfung bildeten einen weiteren Schwerpunkt bei der Überarbeitung des Beck schen Bilanz-Kommentars. Soweit dies möglich war, wurden auch schon die in Folge der BilMoG-Änderungen veröffentlichten Entwürfe bzw. Neufassungen von IDW-Standards in der Kommentierung berücksichtigt. In die Kommentierung eingearbeitet wurden außerdem die seit der Vorauflage bekannt gemachten DRSC-Standards, namentlich DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 16 (2012) Zwischenberichterstattung. Ferner werden wesentliche Änderungen des E-DRS 28 Kapitalflussrechnung auch schon in 297 HGB im Überblick dargestellt. Die Kommentierung der wesentlichen Abweichungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu den handelsrechtlichen Vorschriften wurde um neue Standards sowie um neue Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) ergänzt und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erschienenen Literatur überarbeitet. Bei der Darstellung der Unterschiede und sonstigen Besonderheiten wurden jeweils die bis zum 30. Juni 2013 nach Abschluss des Komitologieverfahrens durch EU-VO in das europäische Bilanzrecht übernommenen Fassungen der Standards zugrunde gelegt. In die steuerrechtliche Kommentierung wurden neben Gesetzesänderungen, z. B. das Jahressteuergesetz, vor allem aktuelle BMF-Schreiben mit bilanzsteuerrechtlichem Bezug sowie die aktuelle BFH-Rechtsprechung eingearbeitet. Wegen ergänzender Ausführungen zu Sonderthemen (z. B. Eröffnungsbilanzen, Schlussbilanzen bei Umwandlungsvorgängen und Übernahmebilanzierung sowie Abwicklungs-/Liquidationsrechnungslegung) wird auf die in Vorbereitung befindbeck-shop.de Vorwort zur 9. Auflage Vorwort zur 9. Auflage Erstversand Vorwort zur 9. Auflage IX
11 Vorwort zur 9. Auflage liche 5. Auflage der Sonderbilanzen verwiesen, die voraussichtlich im Sommer 2014 erscheinen wird. Die Ausführungen in der 9. Auflage berücksichtigen den Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zum 1. Oktober Herr Dr. Helmut Ellrott, der bereits seit der 1. Auflage des Beck schen Bilanz- Kommentars zu dessen Verfasserkreis gehörte, ist als Herausgeber ausgeschieden. Als Verfasser u. a. der Vorschriften zum (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht hat er seine langjährige Berufserfahrung in die Kommentierung einfließen lassen. Darüber hinaus haben seine konstruktiven und stets praxisrelevanten Hinweise zu den Manuskripten über viele Auflagen ganz maßgeblich zur inhaltlichen Verbesserung der Kommentierungen beigetragen. Hierfür danken wir ihm an dieser Stelle, auch im Namen aller Verfasser, noch einmal ganz ausdrücklich. Aus dem Herausgeberkreis ausgeschieden ist auch Herr Michael Kozikowski, dem wir ebenfalls für seine wertvolle Mitwirkung an den Vorauflagen des Beck schen Bilanz-Kommentars danken. Neu zum Herausgeberkreis hinzugekommen ist Herr Wolfgang J. Schubert, der auch schon bisher zum Verfasserkreis des Beck schen Bilanz-Kommentars gehörte. Besonders möchten wir allen Verfassern danken, ohne deren großes weitgehend zu Lasten der Freizeit gehendes Engagement es nicht möglich gewesen wäre, den straffen Zeitplan zur Überarbeitung der 9. Auflage des Beck schen Bilanz-Kommentars einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auch für Frau Dr. Beate Eibelshäuser, Herrn Dipl.-Kfm. Daniel Göbel, Frau Dipl.-Kffr. Bettina Holland, Frau Dipl.-Kffr. Kerstin Kuppelwieser, Frau Dipl.-Kffr. Christina Koellner, Herrn M. Sc. Matthias Koeplin, Herrn Dipl.-Kfm. Ulrich Niklas, Frau Dipl.-Kffr. Julia Kaub und Herrn Dipl. iur. oec. univ. Frieder Mörwald, die mit großem Einsatz bei der Überarbeitung einiger Kommentierungen mitgewirkt haben. Frau Sandra Roland LL. M. sowie Herrn Dipl.-Kfm. Christian Rothfelder danken wir für ihre umsichtige Mitarbeit bei der Redaktion des Werks. Unser ganz besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang schließlich Herrn Dipl.-Kfm. Michael Deubert, der wieder mit viel Engagement die Gesamtredaktion des Werks übernommen hat. Den Mitarbeitern des Beck-Verlags und dem zuständigen Lektor, Herrn Dr. Adrian Hans, danken wir für die professionelle Betreuung während der Entstehung dieser Auflage. Wir hoffen sehr, dass auch die 9. Auflage des Beck schen Bilanz-Kommentars ebenso wie die vorangegangenen Auflagen von unseren Lesern positiv aufgenommen und ihnen bei ihrer praktischen Arbeit von Nutzen sein wird. Anregungen zu den hier behandelten Themen und Hinweise zu etwaigen noch nicht behandelten Zweifelsfragen, die aus der praktischen Arbeit mit dem Beck schen Bilanz-Kommentar resultieren, sind den Herausgebern und Verfassern jederzeit willkommen und können unter folgender -Adresse Beck.de an die Redaktion gerichtet werden. Frankfurt am Main/München, im Oktober 2013 Prof. Dr. Gerhart Förschle Dr. Stefan Schmidt Prof. Dr. Norbert Winkeljohann Prof. Dr. Bernd Grottel Wolfgang J. Schubert X
12 Mit diesem Bilanzkommentar verfolgen wir eine neue Idee. Wir versuchen, nebeneinander die Vorschriften über die handelsrechtliche Rechnungslegung und die steuerliche Gewinnermittlung zu erläutern, und dies in kompakter, auf den täglichen Gebrauch des Praktikers zugeschnittener Form. Als Ordnungsprinzip dienten uns dabei die handelsrechtlichen Vorschriften in ihrer neuesten Fassung, wie sie durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 1985 in das Handelsgesetzbuch als Drittes Buch eingefügt worden sind. Dabei haben wir neben den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln jeweils auch die steuerlichen Besonderheiten unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur kommentiert. Um dem Bilanz-Praktiker entgegenzukommen, haben wir auch die über die reinen Bilanzierungsregeln hinausgehenden Vorschriften zum Anhang und zum Lagebericht miterläutert. Nicht behandelt sind hingegen die Vorschriften über die Abschlussprüfung sowie einstweilen über die Offenlegung und Konzernrechnungslegung. Der Kommentar berücksichtigt auch nicht Sonderfragen der Rechnungslegung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Dem Zweck als Kommentar für die Tagespraxis entsprechend, haben wir auf ausführliche Erörterungen wissenschaftlicher Theorien verzichtet. Unser Buch erscheint auch auf Wunsch des Verlages sehr kurz nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, das eine Fülle neuer Fragen aufgeworfen hat. Zwangsläufig konnten wir uns daher nur wenig auf die Meinung anderer Autoren stützen. Wir mussten uns oft selbst zu einer Meinung durchringen. Der nun in Gang kommende Meinungsbildungs-Prozess in Theorie, Rechtsprechung und Praxis kann herrschende Meinungen hervorbringen, die uns möglicherweise zu späteren Korrekturen oder Ergänzungen veranlassen werden. Abzusehen ist, dass ein emsiger Gesetzgeber, eine mehr an vermeintlicher Gerechtigkeits-Perfektion als an Rechtssicherheit orientierte Rechtsprechung und eine nicht minder regelungs-aktive Finanzverwaltung uns weiterhin mit Neuerungen überraschen werden, die bisherige Regelungen und gefestigte Meinungen obsolet werden lassen. Wir leben ja in einer Zeit vielfältiger Aktivismen. Auf dem Gebiete der Rechnungslegung einschließlich der steuerlichen Gewinnermittlung herrscht dabei noch immer die Tendenz zu stets perfekterer und angeblich genauerer Periodenerfolgs-Ermittlung. Das versetzt den erfahrenen Bilanz-Praktiker allerdings in Erstaunen. Er weiß nämlich, dass die Werte vieler gewichtiger Bilanzposten in Wahrheit nicht genau ermittelbar sind, weil sie notwendigerweise auf Prognosen und Schätzungen beruhen. Überdies bestehen auch über ausdrücklich eingeräumte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte hinaus vielerlei Möglichkeiten, durch tatsächliche und rechtliche Gestaltungen legal Einfluss auf die Höhe der nach unseren handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsregeln zu ermittelnden Periodenfolge zu nehmen. Alle diese Maßnahmen und Schätzungen ändern zwar meist nichts am Gesamterfolg des Unternehmens, wohl aber in häufig erheblichem Umfang an dessen Periodisierung. Fraglich ist, welchen Einfluss und welche Bedeutung die aus dem angelsächsischen Recht ins Bilanzrichtlinien-Gesetz übernommene Forderung erlangen wird, der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft habe ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Sicher wird damit der Erwartungshorizont der Adressaten der Jahresbeck-shop.de Vorwort zur 1. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Vorwort zur 1. Auflage XI
13 Vorwort zur 1. Auflage abschlüsse erweitert; ob und welche Änderungen sich hieraus gegenüber dem bisherigen Recht ergeben, ist einstweilen auch unter Fachleuten zweifelhaft. Ziemlich sicher dürfte sein, dass Jahresabschlüsse auch künftig nur selten ein wirklich zuverlässiges Urteil über die Gesundheit und Kreditwürdigkeit, kurz: über die Gesamtsituation, erlauben werden, da diese von Fakten abhängen kann, die sich nicht zwangsläufig sogleich im Rechnungswesen niederschlagen, wie z. B. langfristig wirkende Entscheidungen auf den Gebieten Produktgestaltung einschließlich Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Personalpolitik. Wir befinden uns wohl alle noch in einem Lernprozess darüber, was ein Jahresabschluss zuverlässig aussagen kann und muss. Nichtsdestoweniger haben wir die teils neuen, teils alten Rechnungslegungs-Regeln einschließlich der steuerlichen Besonderheiten zu beachten, wozu unser Kommentar Hilfestellung geben will. Wir bedanken uns herzlich bei unseren an anderer Stelle genannten Mitarbeitern, die uns Vorentwürfe zu fast allen Kapiteln erarbeitet haben; ohne ihre Mitwirkung hätte dieser Kommentar von Praktikern, deren Tagesarbeit ihnen wenig Zeit für wissenschaftliche Tätigkeit lässt, nicht entstehen können. Dank auch an den Verleger und seine Mitarbeiter, insbesondere Herrn Albert Buchholz, der uns bei der Konzeption des Buches ebenso wie in vielen Einzelfragen wirksam unterstützt hat. Wir hoffen auf eine wohlwollende Aufnahme bei unseren Lesern und bitten um Anregungen Kritik eingeschlossen. Im Mai 1986 Die Verfasser XII
14 Inhalt Inhalt Erstversand Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIX Drittes Buch. Handelsbücher Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute Erster Unterabschnitt. Buchführung. Inventar 238 Buchführungspflicht Führung der Handelsbücher Inventar Inventurvereinfachungsverfahren a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars 61 Zweiter Unterabschnitt. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluss Erster Titel. Allgemeine Vorschriften 242 Pflicht zur Aufstellung Aufstellungsgrundsatz Sprache. Währungseinheit Unterzeichnung Zweiter Titel. Ansatzvorschriften 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot Inhalt der Bilanz Exkurs 1: Gewinn- und Verlustrechnung für Einzelkaufleute und reine Personengesellschaften Exkurs 2: Die Steuerbilanz der Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft Bilanzierungsverbote und -wahlrechte Exkurs: Bilanzielle Behandlung von Emissionsberechtigungen und emissionsbedingten Verpflichtungen Rückstellungen Rechnungsabgrenzungsposten Haftungsverhältnisse Dritter Titel. Bewertungsvorschriften 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze Zugangs- und Folgebewertung Exkurs: Bilanzberichtigung/Bilanzänderung Bildung von Bewertungseinheiten Exkurs: Optionen, Termingeschäfte, Zinsswaps, Wertpapier-Leihgeschäfte Bewertungsmaßstäbe Bewertungsvereinfachungsverfahren a Währungsumrechnung Dritter Unterabschnitt. Aufbewahrung und Vorlage 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen Vorlegung im Rechtsstreit Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit Vorlegung bei Auseinandersetzungen Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern XIII
15 Inhalt XIV Vierter Unterabschnitt. Landesrecht 262 (aufgehoben) 263 Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften Erster Unterabschnitt. Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht Erster Titel. Allgemeine Vorschriften 264 Pflicht zur Aufstellung a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften b Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des 264 a Exkurs: Übergang der Rechnungsledung von Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften zu Vorschriften für Kapitalgesellschaften oder bestimmten Personenhandelsgesellschaften d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft Allgemeine Grundsätze für die Gliederung Zweiter Titel. Bilanz 266 Gliederung der Bilanz Exkurs: Bilanzformate der E-Bilanz Umschreibung der Größenklassen a Kleinstkapitalgesellschaften Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke (aufgehoben) 270 Bildung bestimmter Posten Beteiligungen. Verbundene Unternehmen Exkurs: Verbundene Unternehmen im Steuerrecht (Organschaft) Eigenkapital Exkurs 1: Verdeckte Einlagen Exkurs 2: Aktienoptionspläne (aufgehoben) 274 Latente Steuern Exkurs: Überleitung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz a Größenabhängige Erleichterungen Dritter Titel. Gewinn- und Verlustrechnung 275 Gliederung Größenabhängige Erleichterungen Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Steuern Exkurs 1: Verdeckte Gewinnausschüttungen Exkurs 2: Sachdividenden Vierter Titel. Bewertungsvorschriften (aufgehoben) Fünfter Titel. Anhang 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Pflichtangaben Unterlassen von Angaben (aufgehoben) 288 Größenabhängige Erleichterungen
16 Inhalt Sechster Titel. Lagebericht 289 Lagebericht Exkurs: Abhängigkeitsbericht a Erklärung zur Unternehmensführung Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschluß und Konzernlagebericht Erster Titel. Anwendungsbereich 290 Pflicht zur Aufstellung Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen Rechtsverordnungsermächtigung für befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte a (aufgehoben) 293 Größenabhängige Befreiungen Zweiter Titel. Konsolidierungskreis 294 Einzubeziehende Unternehmen. Vorlage- und Auskunftspflichten (aufgehoben) 296 Verzicht auf die Einbeziehung Dritter Titel. Inhalt und Form des Konzernabschlusses 297 Inhalt Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen Stichtag für die Aufstellung Vierter Titel. Vollkonsolidierung 300 Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot Kapitalkonsolidierung (aufgehoben) 303 Schuldenkonsolidierung Behandlung der Zwischenergebnisse Aufwands- und Ertragskonsolidierung Latente Steuern Anteile anderer Gesellschafter Fünfter Titel. Bewertungsvorschriften 308 Einheitliche Bewertung a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen Behandlung des Unterschiedsbetrags Sechster Titel. Anteilmäßige Konsolidierung 310 Anteilmäßige Konsolidierung Siebenter Titel. Assoziierte Unternehmen 311 Definition. Befreiung Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags Achter Titel. Konzernanhang 313 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz Sonstige Pflichtangaben Neunter Titel. Konzernlagebericht 315 Konzernlagebericht Zehnter Titel. Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards 315 a Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards XV
17 Inhalt XVI Dritter Unterabschnitt. Prüfung 316 Pflicht zur Prüfung Gegenstand und Umfang der Prüfung Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers Vor Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe a Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse b Netzwerk Vorlagepflicht. Auskunftsrecht Prüfungsbericht a Offenlegung des Prüfungsberichts in besonderen Fällen Bestätigungsvermerk Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers Prüfungsausschuss a Anwendung auf den Einzelabschluss nach 325 Abs. 2 a Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers Vor 325: Prüfung durch den Aufsichtsrat. Feststellung des Jahresabschlusses. Billigung des IFRS-Einzelabschlusses. Billigung des Konzernabschlusses. Gewinnverwendung Offenlegung a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung a Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung Prüfungs- und Unterrichtungspflicht des Betreibers des elektronischen Bundesanzeigers Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften 330 Formblattermächtigung. Weitere Ermächtigungen Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften. Ordnungsgelder 331 Unrichtige Darstellung Verletzung der Berichtspflicht Verletzung der Geheimhaltungspflicht Bußgeldvorschriften Festsetzung von Ordnungsgeld a Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung b Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften 2490 Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht Vorschriften zur Bilanz Vorschriften zum Anhang Vor 339: Vorlage des Jahresabschlusses. Abschlussprüfung. Feststellung des Jahresabschlusses. Gewinnverwendung Offenlegung
18 Inhalt Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat Vor Privates Rechnungslegungsgremium a Rechnungslegungsbeirat Sechster Abschnitt. Prüfstelle für Rechnungslegung 342 b Prüfstelle für Rechnungslegung c Verschwiegenheitspflicht d Finanzierung der Prüfstelle e Bußgeldvorschriften Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) Zweiter Abschnitt. Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz Art. 28 EGHGB [Pensionsrückstellungen für Altzusagen]. 366 Neunundzwanzigster Abschnitt. Übergangsregelungen zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Art. 67 [Übergangsvorschrift] Zweiunddreißigster Abschnitt. Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz Art. 70 [Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz und zum HGB-Änderungsgesetz vom ] Dreiunddreißigster Abschnitt. Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz Art. 71 [Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz] Stichwortverzeichnis XVII
19 Inhalt XVIII
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