GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

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1 Schwerpunkt Rechnungswesen 8. Semester Teil der Vorlesung Bilanzierung und Bilanzanalyse Gesetzliche Grundlagen: 271 HGB HGB Konzernabschluss Befreiungsverordnung 1

2 Aufbau der Vorlesung: Entsprechend den Regelungen im HGB 3. Buch 2. Unterabschnitt. Ergänzende Literatur: WP Handbuch Auflage Band I M Karlheinz Küting/Claus-Peter Weber Der Konzernabschluss (Lehrbuch und Fallstudie zur Praxis der Konzernrechnungslegung, 5. Auflage Schäffer/Poeschel Verlag) 2

3 I. Leitgedanken der Konzernrechnungslegung 1. Aufgaben des Konzernabschlusses Für Zwecke des Konzernabschlusses (KA) tritt an die Stelle des einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmens die größere wirtschaftliche Einheit des Konzerns, die für Zwecke des KA wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt wird ( 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Aufgabe des KA ist es daher, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns zu geben, wobei die Aussagen der Konzernbilanz und Konzern-GuV, ähnlich wie beim Jahresabschluss, durch den Konzernanhang und Konzernlagebericht ergänzt und erläutert werden. 3

4 I. Leitgedanken der Konzernrechnungslegung 1. Aufgaben des Konzernabschlusses Der KA unterscheidet sich vom JA dadurch, dass er keine Grundlagen für die Gewinnverteilung bildet. Die Stellung der Gläubiger wird durch den KA nicht berührt. Der KA ist keine Grundlage für die Besteuerung. 4

5 I. Leitgedanken der Konzernrechnungslegung 2. Einheitstheorie Der nationale Konzernabschluss wie auch die internationalen Konzernabschlüsse sind geprägt durch die Einheitstheorie. Das Wesen der Einheitstheorie besteht darin, dass sie den Konzern als eine in sich geschlossene wirtschaftliche Einheit ansieht, in der die einzelnen Unternehmen unbeschadet ihrer rechtlichen Selbständigkeit wirtschaftlich die Stellung unselbständiger Betriebsabteilungen einnehmen. 5

6 I. Leitgedanken der Konzernrechnungslegung 3. Grundsätze der Konsolidierung Der aus der Addition der Jahresabschlüsse gewonnene Summenabschluss ist in folgende Konsolidierungsmaßnahmen zum KA umzuformen: Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung Zwischenerfolgseliminierung 6

7 I. Leitgedanken der Konzernrechnungslegung 4. Beschränkung auf Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. Nach dem HGB sind nur Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, die Rechtsform der Tochtergesellschaften ist unabhängig. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht unter 264 Abs. 1 HGB fallen, sieht das Publizitätsgesetzt (PublG) Ausnahmen vor. 7

8 I. Leitgedanken der Konzernrechnungslegung 5. Wachsende Bedeutung des Konzernabschlusses Durch die fortschreitende Konzentration in der Wirtschaft und der Einführung von Konzernstrukturen auch im mittelständischen Unternehmen, wächst die Bedeutung des KA für die Bilanzadressaten ständig an. 8

9 II. Anwendungsbereich der Vorschriften für den Konzern- abschluss 1. Pflicht zur Aufstellung ( 290 HGB) Konzept einheitliche Leitung ( 290 Abs. 1 HGB) Control -Konzept ( 290 Abs. 2 HGB) 2. Befreiende Wirkung von EUR/EWR-Konzernabschlüssen ( 291 HGB) 3. Die Konzernabschlussbefreiungsverordnung ( 292 HGB) 4. Befreiung von der Aufstellungspflicht ( 292 a HGB) 5. Größenabhängige Befreiungen ( 293 HGB) 9

10 III. Konsolidierungskreis 1. Einzubeziehende Unternehmen, Vorlage- und Auskunftspflichten ( 294 HGB) 2. Verbot der Einbeziehung ( 295 HGB) 3. Verzicht auf die Einbeziehung ( 296 HGB) 4. Schrittfolge zur Prüfung der Aufstellungspflicht von Konzernabschlüssen inländischer Kapitalgesellschaften (siehe Übersicht 9 aus Küting/Weber Der Konzernabschluss 5. Auflage, Seite 87). 10

11 IV. Inhalt und Form des Konzernabschlusses 1. Inhalt ( 297 HGB) 2. Anzuwendende Vorschriften, Erleichterungen ( 298 HGB) 3. Stichtag für die Aufstellung 11

12 V. Vollkonsolidierung 1. Konsolidierungsgrundsätze, Vollkonsolidierung ( 300 HGB) an die Stelle der Anteile an der Tochter treten die Vermögensgegenstände, Schulden etc. vollständige Aufnahme der VG, Schulden usw. nach dem Recht des Mutterunternehmens Ansatzwahlrechte nach dem Recht des Mutterunternehmens Anpassung der Ansatzvorschriften erfolgen in der Handelsbilanz II. 12

13 V. Vollkonsolidierung 2. Kapitalkonsolidierung ( 301, 302 HGB) HGB schreibt Erwerbsmethode (purchase-methode) vor. Erwerbsmethode unterscheidet zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung Erwerbsmethode unterscheidet zwischen - Buchwertmethode (herrschende Methode) - Neubewertungsmethode 13

14 V. Vollkonsolidierung 2. Kapitalkonsolidierung ( 301, 302 HGB) aktivische und passivische Unterschiedsbeträge Kapitalkonsolidierung bei Interessenzusammenführung ( 302 HGB) = pooling-of-interests-methode hat kaum praktische Bedeutung 14

15 V. Vollkonsolidierung 3. Schuldenkonsolidierung ( 303 HGB) Posten zwischen beteiligten Unternehmen weglassen (Abs. 1) Ausnahme: untergeordnete Bedeutung (Abs. 2) 15

16 V. Vollkonsolidierung 4. Behandlung der Zwischenergebnisse ( 304 HGB) 5. Aufwands- und Ertragskonsolidierung 16

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