Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen."

Transkript

1 Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen. 1. Vertragsparteien und Darlehensbetrag Partner Nr. Name / Vorname / Firma Geburtsdatum / Gründungsdatum Firmensitz Strasse Nr. PLZ Ort (nachfolgend "Darlehensnehmer" genannt) schliesst mit der Bank BSU Genossenschaft, 8610 Uster (nachfolgend "Bank" genannt) ein oder mehrere variable(s) Hypothekardarlehen, Festhypothekardarlehen oder strukturierte Hypothekardarlehen auf dem Objekt " " im Rahmen eines gesamten Darlehensbetrages von 0.00 (in Worten: ) zu den nachstehenden Bedingungen ab: 2. Darlehensmodalitäten / Produktvereinbarung Die jeweiligen Darlehenskonditionen zu den jeweilig beanspruchten Darlehensarten werden in den Produktvereinbarungen festgelegt. Die jeweiligen Produktvereinbarungen stellen einen integrierenden Bestandteil dieses Rahmenvertrages dar. Der gesamte Darlehensbetrag gemäss Ziffer 1 verringert sich im Umfang von geleisteten Amortisationen und Darlehensrückzahlungen. 3. Konditionen 3.1 Zinsen Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den jeweiligen Schuldbetrag nach den Grundsätzen der kaufmännischen Zinsberechnung zu den von der Bank jeweils aufgrund der Marktlage festgesetzten Bedingungen (Zinssätze) zu verzinsen und zusammen mit sämtlichen Kosten zu zahlen. Bei strukturierten Hypotheken gilt die Zinsberechnung gemäss der Produktvereinbarung. Die Zinssätze sind abhängig von der Bonität des Darlehensnehmers, der gewählten Darlehensart, den Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt sowie der von der Bank festgelegten Marge. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten jeweils die aktuellen Zinssätze für variable Hypothekardarlehen. Die geltenden Zinssätze werden von der Bank jeweils bekannt gegeben und bestätigt (Produktvereinbarung und bei strukturierten Hypothekardarlehen zusätzlich mittels separater Zinsmitteilung); bei variabel verzinslichen Hypothekardarlehen werden die Zinssatzänderungen jeweils im Voraus schriftlich angezeigt. 3.2 Amortisationen Die Modalitäten der Amortisationsleistungen werden jeweils in der Produktvereinbarung festgehalten. VS4.6b_Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen_d_V05_1609 / / MFA Seite 1 / 5

2 3.3 Verzugszins Erfolgt die Zins- bzw. Amortisationszahlung nicht fristgerecht, gerät der Darlehensnehmer ohne Weiteres in Verzug. Der Darlehensnehmer schuldet der Bank überdies ab Verzug bis zur Begleichung des Zinsausstandes auf dem fälligen Zinsbetrag einen Verzugszins in Höhe von 10% pro Jahr. Der Verzugszins kann seitens der Bank nach entsprechender Ankündigung jederzeit angepasst werden. 3.4 Zins- und Amortisationstermine Termine für die Bezahlung des jeweiligen Abschlussbetreffnisses sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. 3.5 Belastung des Abschlussbetreffnisses Die Bank ist berechtigt, Zinsen sowie allfällige Verzugszinsen bzw. Amortisationen bei Fälligkeit auf dem in der jeweiligen Produktvereinbarung genannten Konto des Darlehensnehmers/Kontoinhabers zu belasten. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, den entsprechenden Betrag fristgerecht auf dem in der jeweiligen Produktvereinbarung genannten Konto zur Verfügung zu stellen bzw. zu bezahlen. 4. Besondere Bestimmungen für strukturierte Hypothekardarlehen Der Rahmenvertrag bezieht sich auf strukturierte Hypothekardarlehen ohne Zinsabsicherung (Cap). 5. Sicherungsübereignung, Pfandsicherheiten und Zusatzsicherheiten Die Bestellung von besonderen Sicherungsübereignungen, Pfandsicherheiten sowie von allfälligen Zusatzsicherheiten einschliesslich Bürgschaften für die Sicherstellung der unter diesem Rahmenvertrag vereinbarten Hypothekardarlehen mit sämtlichen Zinsen und Kosten gemäss Ziffern 3 und 9 dieses Vertrages erfolgt mit separaten Verträgen. 6. Grundpfandrechte und Veräusserung von Grundstücken 6.1 Bestellung der Grundpfandrechte Zur Sicherstellung der im Rahmen dieses Rahmenvertrages gewährten Hypothekardarlehen samt Zinsen, Verzugszinsen und Kosten gemäss Ziffern 3 und 9 dieses Vertrages und Artikel 818 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches werden zugunsten der Bank die in den entsprechend ausgestalteten separaten Verträgen aufgeführten Grundpfandrechte bestellt. Soweit diese Grundpfandrechte in Form von Schuldbriefen und/oder von Obligationen mit Grundpfandverschreibung bereits bestehen, müssen diese der Bank zu Eigentum übergeben / übertragen und im Falle von Papier-Namenschuldbriefen oder -obligationen überdies an die Bank indossiert werden (Artikel 864 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches). Sind die bereits bestehenden Grundpfandrechte in Form von Grundpfandverschreibungen errichtet worden, müssen die Beweisurkunden mit einem Zessionsvermerk der Bank ausgehändigt werden. Sofern diese Grundpfänder noch nicht bestehen oder untergegangen sind, verpflichtet sich der Darlehensnehmer zu ihrer Errichtung zugunsten der Bank mit öffentlicher Urkunde, zur Anmeldung der Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt (Artikel 799 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) vor der Auszahlung der Hypothekardarlehen und zur Lieferung der Grundpfandtitel an die Bank. Bei Register-Schuldbriefen verpflichtet sich der Darlehensnehmer ohne Verzug alle nötigen Handlungen vorzunehmen, damit die Bank vor Auszahlung der Hypothekardarlehen als Gläubigerin beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen wird. Soweit zwischen den in den Grundpfandtiteln, gemäss separaten Verträgen, aufgeführten Zins- und Zahlungsbestimmungen und dem vorliegenden Vertrag Abweichungen bestehen, geht dieser Vertrag vor. 6.2 Zugehör Falls mit dem Grundpfand Zugehör verpfändet ist, verpflichtet sich der Darlehensnehmer, für deren Bestand, Unterhalt und Versicherung zu sorgen. VS4.6b_Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen_d_V05_1609 / / MFA Seite 2 / 5

3 6.3 Veräusserung von Grundstücken Werden bei Veräusserung der belasteten Grundstücke die besicherten Schulden vom Erwerber übernommen, ist die Bank berechtigt, diesen Vertrag und alle unter diesem Vertrag geführten Hypothekardarlehen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Schuldner zu übertragen. 7. Fälligkeit und Kündigung Dieser Rahmenvertrag kann von jeder Partei jederzeit per sofort gekündigt werden. Die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Darlehensarten werden entsprechend der bezüglich dieser Darlehensart geltenden Kündigungsmodalitäten beendet. Nach erfolgter Kündigung werden keine neuen Hypothekardarlehen mehr ausgesetzt. Bis zur Beendigung aller aufgrund des gekündigten Rahmenvertrages gewährten Hypothekardarlehen (Produktvereinbarungen) gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages weiter. Die Kündigung eines unter diesem Rahmenvertrag gewährten Hypothekardarlehens zieht nicht automatisch die Kündigung des Rahmenvertrages nach sich. Unter diesem Rahmenvertrag gewährte Hypothekardarlehen mit fester Laufzeit sind, vorbehältlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bezüglich der Modalitäten der Rückzahlung (Spesen, Zinsausfall der Bank usw.), vor deren Ablauf nicht kündbar und nicht rückzahlbar. Hypothekardarlehen ohne feste Laufzeit sind von jeder Partei jederzeit auf drei Monate jeweils schriftlich kündbar. Die Bank ist jedoch berechtigt, das Kapital aller unter diesem Rahmenvertrag gewährten Hypothekardarlehen als fällig zu betrachten und ohne Kündigung einzufordern, wenn eines der belasteten Grundstücke ganz oder teilweise an einen neuen Eigentümer übergeht, oder wenn eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft veräussert wird, welche Eigentum an einem der belasteten Grundstücke hat, oder wenn der Darlehensnehmer mit der Zahlung von Zinsen oder mit anderen Zahlungsverpflichtungen bei der Bank oder bei anderen Kredit- und Darlehensgläubigern mehr als drei Monate im Rückstand ist, oder wenn es bei einem der belasteten Grundstücke zu einer Zerstückelung, Wertverminderung oder Vernachlässigung kommt, oder wenn keine oder keine genügende Deckung einer Gebäudeversicherung besteht. Das Kapital ist ferner sofort fällig, wenn der Darlehensnehmer fruchtlos gepfändet wird, oder zahlungsunfähig ist, oder in Konkurs fällt, oder Nachlassstundung oder Stundung zwecks privater Schuldenbereinigung (Artikel 293 ff und Artikel 333 ff des Schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrechts), oder Konkursaufschub (Artikel 725a des Schweizerischen Obligationenrechts) gewährt erhält, oder trotz entsprechender Aufforderung der Bank innert Frist keinen entsprechenden Nachschuss leistet, wenn allfällige Pfandsicherheiten infolge Wertverminderung, Zerstückelung oder Vernachlässigung das Kapital und die Zinsen nicht mehr decken, oder einen wichtigen Grund setzt bzw. wenn ein Bürge die rechtliche Einforderung oder die Befreiung von seiner Bürgschaft verlangt. Schliesslich hat die Bank das Recht, das Kapital mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen, wenn der Darlehensnehmer seine Geschäftstätigkeit aufgibt bzw. stirbt und die Erbengemeinschaft nicht in den Vertrag eintritt bzw. die Bonität der Erbengemeinschaft nicht gegeben ist. Die Bank kann bei Zahlungsverzug für Zinsen und Kapital, auch wenn Pfänder bestehen, die gewöhnliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs anheben. 7.1 Vorzeitige Auflösung von Finanzierungen mit fester Laufzeit Die vorzeitige Auflösung ist nur mit dem Einverständnis der Bank und unter Beachtung einer dreimonatigen Frist möglich. VS4.6b_Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen_d_V05_1609 / / MFA Seite 3 / 5

4 7.2 Vorfälligkeits- und Umtriebsentschädigung Bei vorzeitiger Auflösung gemäss Ziffer 7.1 dieses Rahmenvertrages schuldet der Vertragspartner der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie eine Umtriebsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich aus der Differenz zwischen dem für die entsprechende Zinsperiode vereinbarten Zinssatz (Kreditzinssatz) und dem bei vorzeitiger Beendigung der Finanzierung erzielbaren Zinssatz für eine Anlage am Interbankenmarkt mit der nächst kürzeren Standardlaufzeit (Anlagesatz). Als Referenzzinssatz gilt entweder derjenige der Bank, der jeweiligen Kantonalbank, oder die täglich publizierten LIBOR-Sätze (Geld-Kurs oder LIBID), wobei die Wahl im Ermessen der Bank liegt. Liegt der Kreditzinssatz unter dem Anlagesatz, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung CHF Die Umtriebsentschädigung wird nach Aufwand berechnet, beträgt jedoch im Minimum CHF Mehrere Darlehensnehmer Mehrere Darlehensnehmer sind der Bank gegenüber solidarisch berechtigt und verpflichtet. 9. Spesen / Kommissionen / Gebühren Die Bank legt die Tarife für Spesen, Kommissionen, Gebühren etc. separat fest, welche integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden. Sie behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern, insbesondere veränderten Verhältnissen anzupassen. Änderungen werden dem Darlehensnehmer in geeigneter Weise bekannt gegeben. Kosten Dritter, welche der Bank bei ihrer Tätigkeit für die Finanzierung entstehen, kann sie dem Darlehensnehmer weiterbelasten. 10. Informationspflicht Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf der Bank jederzeit die notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Gewährung des Darlehens gemäss Ziffer 1 auszuhändigen. Zudem ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, diese Informationen bei Dritten (Gebäudeversicherung, Grundbuchämter usw.) einzuholen. Zudem hat er der Bank auf deren Verlangen alle Auskünfte über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie sein Zahlungsverhalten zu erteilen und mit geeigneten Unterlagen zu dokumentieren. 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen Im Übrigen gelten für alle Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers und der Bank aus diesem Vertrag die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, welche Bestandteil dieses Vertrages bilden. Der Darlehensnehmer bestätigt, dass er diese erhalten hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. 12. Besondere Bestimmungen Keine besonderen Bestimmungen vereinbart. 13. Schriftlichkeit und Vertragsschluss Der vorliegende Rahmenvertrag tritt erst in Kraft und wird verbindlich für die Vertragsparteien, wenn der Darlehensnehmer sämtliche von der Bank von ihm einverlangten Dokumente, Unterlagen und Registerauszüge eingereicht und allfällige Sicherheiten rechtsgültig errichtet hat. 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Darlehensnehmer und der Bank, insbesondere auch die Frage ihrer Gültigkeit und Rechtswirksamkeit, unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des übrigen Kollisionsrechts. Erfüllungsort, Betreibungsort für Darlehensnehmer mit ausländischem Wohnsitz / Firmensitz sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der schweizerische Sitz oder die schweizerische Geschäftsstelle bzw. Zweigniederlassung der Bank, mit der die Geschäftsverbindung besteht. VS4.6b_Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen_d_V05_1609 / / MFA Seite 4 / 5

5 Die Bank hat indessen das Recht, den Darlehensnehmer auch beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Firmensitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen. Uster, 01. Februar 2017 Bank BSU Darlehensnehmer Ort, Datum Ort, Datum VS4.6b_Rahmenvertrag für Hypothekardarlehen_d_V05_1609 / / MFA Seite 5 / 5

Basisvertrag Mieterkaution Art. 257e OR

Basisvertrag Mieterkaution Art. 257e OR 1. Kontoeröffner(in) Exemplar Mieter Partner Nr. Name / Firma Vorname Nationalität / Sitz HR-Eintrag oder Geburtsdatum eröffnet als Vermieter(in) oder als Vertreter(in) der Vermieterschaft (nachfolgend

Mehr

MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort

MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS zwischen Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort nachfolgend Darlehensnehmer genannt und Titel Vorname

Mehr

Privater Darlehensvertrag

Privater Darlehensvertrag Privater Darlehensvertrag zwischen _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensgeber genannt _ Straße und Hausnummer _ PLZ und Wohnort UND _ Vorname, Name nachfolgend Darlehensnehmer genannt _ Straße und Hausnummer

Mehr

Allgemeine Bedingungen Ausgabe Hypothekardarlehen

Allgemeine Bedingungen Ausgabe Hypothekardarlehen Allgemeine Bedingungen Ausgabe 01.07.2013 Hypothekardarlehen Inhalt A. Allgemeines 5 B. Darlehen und Sicherheiten 6 C. Zinsen 7 D. Kündigung 7 Hypothekardarlehen geltender Tarif 9 3 Allgemeine Bedingungen

Mehr

vom 31. Oktober 2016 zwischen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen Kirchgasse Meilen (nachfolgend "Darlehensgeberin")

vom 31. Oktober 2016 zwischen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen Kirchgasse Meilen (nachfolgend Darlehensgeberin) DARLEHENSVERTRAG vom 31. Oktober 2016 zwischen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Meilen Kirchgasse 2 8706 Meilen (nachfolgend "Darlehensgeberin") diese vertreten durch den Präsidenten der Kirchenpflege

Mehr

2011 / 3 Richtlinien betreffend Treuhandanlagen

2011 / 3 Richtlinien betreffend Treuhandanlagen 2011 / 3 Richtlinien betreffend Treuhandanlagen Präambel Die nachfolgenden Richtlinien sind vom Verwaltungsrat der Schweizerischen Bankiervereinigung im Bestreben erlassen worden, das Ansehen des schweizerischen

Mehr

Privater Darlehensvertrag

Privater Darlehensvertrag Privater Darlehensvertrag Art.-Nr. 2208e 2017. Alle Rechte liegen bei Avery Zweckform GmbH. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe sowie öffentliche Zugänglichmachung bedürfen der Zustimmung

Mehr

Darlehensvertrag Stand: 16. Juni 2016

Darlehensvertrag Stand: 16. Juni 2016 Darlehensvertrag Stand: 16. Juni 2016 (CHF 400'000, zinslos) zwischen Gemeinde Kriens, Schachenstrasse 13, 6010 Kriens vertreten gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 15. Juni 2016 durch Cyrill Wiget,

Mehr

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke der Nachrangdarlehen GP Starter der Good Profits GmbH gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) Darlehensnehmerin bezeichnet

Mehr

Finanzierungsreglement der FEG Schweiz

Finanzierungsreglement der FEG Schweiz Finanzierungsreglement der FEG Schweiz Gültig ab 1. Juni 2016 (1. Fassung) Inhalt 1. Grundsatz... 3 2. Belehnungsgrenzen... 3 3. Sicherstellung... 3 4. Tragbarkeit... 3 5. Zinssätze... 3+4 6. Amortisation...

Mehr

Rücklieferung von elektrischer Energie

Rücklieferung von elektrischer Energie BKW ENERGIE AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Rücklieferung von elektrischer Energie 1. Januar 2017 Rücklieferung von elektrischer Energie Art. 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen als. in Höhe von. Das Darlehen wird dem Darlehensnehmer vom Darlehensgeber zum Zweck

Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen als. in Höhe von. Das Darlehen wird dem Darlehensnehmer vom Darlehensgeber zum Zweck Verbraucherdarlehensvertrag (Muster) Zwischen dem Darlehensgeber Vorname, Name Straße und Hausnummer PLZ und Wohnort und dem Darlehensnehmer Vorname, Name Straße und Hausnummer PLZ und Wohnort wird folgender

Mehr

Reglement für Gewo-Darlehen

Reglement für Gewo-Darlehen Wohnbaugenossenschaft Gewo Züri Ost Aathalstrasse 5 8610 Uster Tel 044 905 80 10 www.gewo.ch info@gewo.ch Reglement für Gewo-Darlehen (Um den Lesefluss zu vereinfachen wird in der Regel die männliche Form

Mehr

Vertrag. zur Finanzierung einer Photovoltaik-Grossanlage in Suhr und den Bezug von Solarstrom. TBS Strom AG. Zwischen der

Vertrag. zur Finanzierung einer Photovoltaik-Grossanlage in Suhr und den Bezug von Solarstrom. TBS Strom AG. Zwischen der Vertrag zur Finanzierung einer Photovoltaik-Grossanlage in Suhr und den Bezug von Solarstrom Zwischen der TBS Strom AG Mühleweg 1, 5034 Suhr (nachfolgend TBS ) und, 5034 Suhr (nachfolgend Suhr Solar-Kunde

Mehr

WEISUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNGS- ENTSCHÄDIGUNGEN (HERREN)

WEISUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNGS- ENTSCHÄDIGUNGEN (HERREN) WEISUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNGS- ENTSCHÄDIGUNGEN (HERREN) INHALTSVERZEICHNIS ART. 1 ZWECK 3 ART. 2 GRUNDSATZ DER AUSBILDUNGSENTSCHÄDIGUNG 3 ART. 3 DAUER DER AUSBILDUNG UND BERECHNUNG 3 ART. 4 FESTLEGUNG

Mehr

Antrag auf Vorbezug oder Verpfändung

Antrag auf Vorbezug oder Verpfändung Antrag auf Vorbezug oder Verpfändung Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Es handelt sich um: Vorbezug Verpfändung Bitte füllen Sie alle Fragen aus: 1. Angaben zur versicherten Person

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Vertrag. über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen)

Vertrag. über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen) Vertrag über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen) PERSÖNLICHE ANGABEN Titel, Vorname, Name Straße PLZ und Wohnort Telefon und email Der Darlehensgeber

Mehr

Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Brauereigaststätte Weller in der Thalermühle in Erlangen.

Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Brauereigaststätte Weller in der Thalermühle in Erlangen. Darlehensvertrag (Nachrangdarlehen) zwischen Brauerei Weller Erlangen eg im folgenden Darlehensnehmer genannt: und Name und Adresse (bitte in Druckbuchstaben) im folgenden Darlehensgeber genannt. 1 Zweck

Mehr

Vermittlungsvertrag PROJEKTE

Vermittlungsvertrag PROJEKTE Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand

Mehr

DARLEHENSVERTRAG MUSTER KOSTENLOS

DARLEHENSVERTRAG MUSTER KOSTENLOS DARLEHENSVERTRAG MUSTER KOSTENLOS - Muster für Darlehensvertrag entspricht rechtlich den aktuellsten Vorgaben - Mit Vorlage privates Darlehen rechtssicher festlegen - Kostenloses Muster ausdrucken und

Mehr

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr

Name, Vorname /Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers

Name, Vorname /Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers Name, Vorname /Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers Der Kunde erklärt, die von der Luzerner Kantonalbank AG (nachstehend "LUKB") im Rahmen des SEPA-

Mehr

Anschlussvereinbarung

Anschlussvereinbarung Vorsorgestiftung des VSV Fondation de prévoyance de l'asg Fondazione di previdenza dell'asg Occupational benefits foundation of the SAAM Anschlussvereinbarung zwischen der Firma (nachstehend «Firma» genannt)

Mehr

Sicherstellung zum Mietvertrag

Sicherstellung zum Mietvertrag Exemplar für Mieterin/Mieter Sicherstellung zum Mietvertrag Mietobjekt (nur für Mietobjekte in der Schweiz) Mietobjektart Mietkaution CHF Mietbeginn Die Mieterin/Der Mieter zieht an die neue Adresse des

Mehr

ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN für die Verrechnung von Lieferantenrechnungen über die TVS und weitere Dienstleistungen der TVS

ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN für die Verrechnung von Lieferantenrechnungen über die TVS und weitere Dienstleistungen der TVS ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN für die Verrechnung von Lieferantenrechnungen über die TVS und weitere Dienstleistungen der TVS 1. Geltungsbereich Die Tierärztliche Verrechnungsstelle GST AG (nachstehend

Mehr

NETZZUGANGSVEREINBARUNG

NETZZUGANGSVEREINBARUNG NETZZUGANGSVEREINBARUNG zwischen den Vertragspartnern < Name > < Name, Ergänzung > < Strasse, Nr. > < PLZ, Ort > (nachfolgend Eisenbahnverkehrsunternehmen «EVU» genannt) und Frauenfeld-Wil-Bahn AG St.

Mehr

Vermögens-Schulden-Übersicht

Vermögens-Schulden-Übersicht . Angaben zur Person. Antragsteller Kundennummer Vermögens-Schulden-Übersicht Name, Vorname (gegebenenfalls auch Geburtsname) Geburtsdatum Straße, PLZ Wohnort, Telefon Familienstand/Zahl der unterhaltsberechtigten

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung 0.0 HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Seite HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 07 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. ernst brechbühl PHOTOGRAPHIE. 1 Für Auftrags und Werbefotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen. ernst brechbühl PHOTOGRAPHIE. 1 Für Auftrags und Werbefotografie Allgemeine Geschäftsbedingungen BÜRO/ STUDIO 1 Für Auftrags und Werbefotografie Mit der AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und dem Kunden erreicht werden. Fotograf ist gleichbedeutend

Mehr

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis

Mehr

Reglement der Depositenkasse der Stiftung Hadlaub der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Oberstrass gültig ab 1.

Reglement der Depositenkasse der Stiftung Hadlaub der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Oberstrass gültig ab 1. Reglement der Depositenkasse der Stiftung Hadlaub der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich-Oberstrass gültig ab 1. Oktober 2015 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden stets nur die männliche

Mehr

Änderung Stille Beteiligung Execution Copy. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft

Änderung Stille Beteiligung Execution Copy. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Errichtung einer Stillen Gesellschaft zwischen HT1 Funding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister

Mehr

Wartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7

Wartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7 Wartungsvertrag Stand: November 2015 Seite 1 / 7 Inhalt 1. AUFTRAGSPARTNER 3 2. VORWORT 4 3. ORT DER WARTUNG - REPARATUR 4 4. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG 4 4.1. AUFTRAGSERTEIILUNG... 4 4.2. ZUGANG...

Mehr

DARLEHENSKASSE DER BAUGENOSSENSCHAFT ZENTRALSTRASSE

DARLEHENSKASSE DER BAUGENOSSENSCHAFT ZENTRALSTRASSE Reglement Einfachheitshalber wird auf die weibliche Form Kontoinhaberin usw. verzichtet und stattdessen Kontoinhaber als Oberbegriff verwendet.. Zweck Die Baugenossenschaft Zentralstrasse Zürich führt,

Mehr

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007 Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 3 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2007 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 3.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Präambel Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. I. Definitionen 1. Fotografische

Mehr

(nachstehend Personalvermittler genannt) Der Auftraggeber beauftragt den Personalvermittler mit der Vermittlung einer/eines

(nachstehend Personalvermittler genannt) Der Auftraggeber beauftragt den Personalvermittler mit der Vermittlung einer/eines Muster eines Vermittlungsvertrages mit dem Arbeitgeber als Auftraggeber Zwischen Name Adresse (nachstehend Auftraggeber genannt) und Name Adresse (nachstehend Personalvermittler genannt) wird folgender

Mehr

Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular

Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen

Mehr

von Transferkrediten vom 22. Juni und 9. Januar , gemäss Beilage I; von Transferkrediten vom 16. April , gemäss Beilage II;

von Transferkrediten vom 22. Juni und 9. Januar , gemäss Beilage I; von Transferkrediten vom 16. April , gemäss Beilage II; Originaltext 0.973.262.34 Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Schuldenkonsolidierung Abgeschlossen am 5. Dezember

Mehr

Netzzugangsvereinbarung

Netzzugangsvereinbarung Netzzugangsvereinbarung zwischen Schweizerische Bundesbahnen SBB spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern Infrastruktur Fahrplan und Netzdesign Hilfikerstrasse 3 3000 Bern 65 (im Folgenden:

Mehr

Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1

Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1 Darlehensvertrag Projekt: Repoweringprojekt Streumen NEOS Wind 1 1 Vertragspartner Der vorliegende Darlehensvertrag wird geschlossen zwischen der Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eg, Schützengasse

Mehr

BENUTZERHANDBUCH. Anforderungen e-hypo.ch

BENUTZERHANDBUCH. Anforderungen e-hypo.ch BENUTZERHANDBUCH Anforderungen e-hypo.ch Erstfinanzierung bestehender Objekte und Ablösung / Verlängerung einer bestehenden Hypothek Selbstbewohntes Wohneigentum in der Deutschschweiz (EFH, STWE) Kreditbetrag

Mehr

Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois. Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken (BLVK-HYR)

Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois. Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken (BLVK-HYR) Bernische Lehrerversicherungskasse Caisse d assurance du corps enseignant bernois Reglement betreffend Gewährung von Hypotheken (BLVK-HYR) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 Art. 1 Geltungsbereich und

Mehr

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) BAU-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich

Mehr

KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG

KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Verkäufer und Vermieter genannt und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Käufer und Mieter genannt) 1. Kaufvertrag 1.1. Der Verkäufer

Mehr

REGLEMENT RENTEN AUS VORSORGEAUSGLEICH INFOLGE SCHEIDUNG

REGLEMENT RENTEN AUS VORSORGEAUSGLEICH INFOLGE SCHEIDUNG REGLEMENT RENTEN AUS VORSORGEAUSGLEICH INFOLGE SCHEIDUNG Gültig ab 0.0.08 Reglement Ausgabe 08 SR 07 0 Seite von 5 Inhaltsverzeichnis. Kapitel Träger und Zweck der Vorsorge... 3 Art. Träger... 3 Art. Zweck...

Mehr

Präambel. Darlehensvereinbarung. 1. Der Investor gewährt der blitzzcar ein Darlehen in Höhe von x.000, (in 1.000, Schritten bis zu max. 21.

Präambel. Darlehensvereinbarung. 1. Der Investor gewährt der blitzzcar ein Darlehen in Höhe von x.000, (in 1.000, Schritten bis zu max. 21. DARLEHENSVERTRAG abgeschlossen am unten angeführten Tage zwischen Max Mustermann, geb. 31.12.2000 AT 1990 Wien, Mustergasse 8/15 nachfolgend kurz: Investor und der blitzzcar GmbH. FN 416066m AT-1220 Wien,

Mehr

Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Gültig ab dem 1. Januar 2014

Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Gültig ab dem 1. Januar 2014 Reglement über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Gültig ab dem 1. Januar 2014 Artikel 1 - Grundlage des Reglements... 1 Artikel 2 - Abtretung, Verpfändung... 1 Artikel 3 -

Mehr

Reglement für das Gewo-Konto

Reglement für das Gewo-Konto Wohnbaugenossenschaft Gewo Züri Ost Aathalstrasse 5 8610 Uster Tel 044 905 80 10 www.gewo.ch info@gewo.ch Reglement für das Gewo-Konto (Um den Lesefluss zu vereinfachen wird in der Regel die männliche

Mehr

Richtlinien zur Vergabe der kurzfristigen Darlehen aus den Mitteln des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim

Richtlinien zur Vergabe der kurzfristigen Darlehen aus den Mitteln des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim Richtlinien zur Vergabe der kurzfristigen Darlehen aus den Mitteln des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim A. Grundsätze 1. Diese Richtlinien sind Vertragsbestandteil des zwischen dem Studierendenwerk

Mehr

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901,

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, - nachstehend Organträgerin genannt - und

Mehr

Basisvertrag für Mieterkaution (Art. 257e OR)

Basisvertrag für Mieterkaution (Art. 257e OR) Basisvertrag für Mieterkaution (Art. 257e OR) 1. Kontoeröffner(in) Name/Firma Vorname Nationalität/Sitz HR-Eintrag oder Geburtsdatum Adresse/Domizil Telefon, Mobile Nr. eröffnet als Vermieter(in) oder

Mehr

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse 4 5620 Bremgarten Telefon 056 648 86 00 Postkonto 50-447-8 Briefadresse: Postfach 855 5620 Bremgarten Bremgarten, 28.02.2018 Betreibung Nr. 21555784 Mitteilung

Mehr

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.)

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.) 1 *Anrede Herr / Frau: *Name, Vorname: *Straße, Nr.: *PLZ / Ort: *Geburtsdatum: *Telefon / Mobil: *E-Mail: *Beruf: *PA-Nummer: Laufzeit: 1 Monat 12 Monat 1 Jahr (Vorauszahlung) Beitrag: 29,95 monatl. 24,95

Mehr

Selbstauskunft / Vermögensaufstellung

Selbstauskunft / Vermögensaufstellung Selbstauskunft / Vermögensaufstellung Die Selbstauskunft ist Prüfungsunterlage für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Bitte beantworten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

zwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und

zwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft Vrenelisgärtli

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft Vrenelisgärtli Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft Vrenelisgärtli Gemäss Beschluss des Vorstandes vom 22. November 2016 sowie vom 1. Juli 2017 mit der Änderung des bisherigen Artikels 5.6. Die in diesem

Mehr

Mitgliedschaftsvertrag

Mitgliedschaftsvertrag Mitgliedschaftsvertrag Aktiv Squash und Fitness Roland Held Betriebs GmbH Schulze-Delitzsch-Str. 1 95615 Marktredwitz Telefon (09231) 8528 Basismitgliedschaft 18 Monate (monatlich 29,90, beinhaltet Sauna,

Mehr

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse 4 5620 Bremgarten Telefon 056 648 86 00 Postkonto 50-447-8 Briefadresse: Postfach 855 5620 Bremgarten Bremgarten, 21.08.2017 Betreibung Nr. 21555784 Mitteilung

Mehr

Anschluss- und Wärmeliefervertrag

Anschluss- und Wärmeliefervertrag Wärmeverbund Riggisberg zwischen Wärmebezüger: [Vorname/Name (natürliche Person) oder Firma (juristische Person)] [Strasse, Nr.] [PLZ, Ort] und Wärmelieferantin: Energie Versorgung Riggisberg (EVR) AG

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse 4 5620 Bremgarten Telefon 056 648 86 00 Postkonto 50-447-8 Briefadresse: Postfach 855 5620 Bremgarten Bremgarten, 28.02.2018 Betreibung Nr. 21555784 Mitteilung

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGS-REGLEMENT WBG-TALGUT FÜR MIETERDARLEHEN. Wohnbaugenossenschaft T A L G U T

ENTSCHÄDIGUNGS-REGLEMENT WBG-TALGUT FÜR MIETERDARLEHEN. Wohnbaugenossenschaft T A L G U T ENTSCHÄDIGUNGS-REGLEMENT WBG-TALGUT 1S t a t u t e n FÜR MIETERDARLEHEN Wohnbaugenossenschaft T A L G U T I Zweck...2 II Berechtigung zu Kontoeröffnung...2 III Einzahlungen...3 IV Auszahlungen/Kündigung...4

Mehr

1 ZGB Art Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte

1 ZGB Art Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte 1 ZGB Art. 242 246 2. Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte Art. 242 1 (aufgehoben) Art. 243 2 [Verjährung]. Der Anspruch gegen den zum Erbnießbrauch Berechtigten auf Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

Mehr

A r b e i t s v e r t r a g

A r b e i t s v e r t r a g A r b e i t s v e r t r a g (Geschäftsführer) zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und L, (Strasse, Ort) (nachfolgend Arbeitnehmer genannt Vorbemerkungen Durch Beschluss des Verwaltungsrates

Mehr

ARBEITSVERTRAG (Geschäftsführer)

ARBEITSVERTRAG (Geschäftsführer) ARBEITSVERTRAG (Geschäftsführer) zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und L, (Strasse, Ort) (nachfolgend Arbeitnehmer genannt VORBEMERKUNGEN Durch Beschluss des Verwaltungsrates

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen

Mehr

Netzzugangsvereinbarung

Netzzugangsvereinbarung 1 / 7 Netzzugangsvereinbarung zwischen Schweizerische Bundesbahnen SBB spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern, vertreten durch Infrastruktur, Trassenmanagement, Hochschulstrasse 6, 3000

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

INVITATION FOR PARTNERS

INVITATION FOR PARTNERS INVITATION FOR PARTNERS AGILE LEADERSHIP DAY ÜBERSICHT DER PARTNERPAKETE PLATIN Paket mit Vorbehalt CHF 22 500. GOLD Paket mit Vorbehalt CHF 10 500. SILBER Paket mit Vorbehalt CHF 5 100. Platin Stand mit

Mehr

GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG

GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG GRENKE AG und Europa Leasing GmbH GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG Gewinnabführungsvertrag zwischen der 1. GRENKE AG mit Sitz in Baden-Baden, Geschäftsanschrift: Neuer Markt 2, 76532 Baden-Baden, eingetragen im

Mehr

Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Eigentumsvorbehalt

Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Eigentumsvorbehalt : Konstitutives Schuldanerkenntnis und ratenzahlungsvereinbarung mit Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads

Mehr

KANTONALE NOTARKOSTEN

KANTONALE NOTARKOSTEN KANTONALE NOTARKOSTEN NOTARKOSTEN, VERTRAG, SCHULDBRIEF Der Notar wird entschädigt für das Ausfertigen des Kaufvertrags sowie die Beurkundung. Je nach Kanton sind die Kosten sehr unterschiedlich. Die Notarkosten

Mehr

solargeno Solar-Bürger-Genossenschaft

solargeno Solar-Bürger-Genossenschaft solargeno Solar-Bürger-Genossenschaft Darlehensvertrag zwischen der, im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und ihrem Mitglied, im Folgenden Darlehensgeber genannt. 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die

Mehr

Vertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Sicherungsgeschäfte (Garantie und Bürgschaft) Dr. Naoki D. Takei Rechtsnatur/ Interessenlage Definitionen und Rechtsnatur: Garantievertrag: Ist ein einseitig verpflichtender Vertrag,

Mehr

Merkblatt Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen

Merkblatt Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen November 2015 Merkblatt Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen Eine Empfehlung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) Vorgehen

Mehr

Formulierungsvorschläge des Grundbuchinspektorates betreffend Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer

Formulierungsvorschläge des Grundbuchinspektorates betreffend Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer Formulierungsvorschläge des Grundbuchinspektorates betreffend Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer 1. Kaufpreistilgung 1.1 Abrechnung am Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt Fr.... (Franken...) und wird

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Basisvertrag für Mieterkaution (Art. 257e OR)

Basisvertrag für Mieterkaution (Art. 257e OR) Basisvertrag für Mieterkaution (Art. 257e OR) 1. Kontoeröffner(in) Name/Firma Vorname Nationalität/Sitz HR-Eintrag oder Geburtsdatum Adresse/Domizil Telefon, Mobile Nr. eröffnet als Vermieter(in) oder

Mehr

K A U F V E R T R A G

K A U F V E R T R A G 1 K A U F V E R T R A G vom Datum geschlossen am heutigen Tage zwischen den Verkäufer1, geboren am Geburtsdatum1, Beruf1, und Verkäufer2, geboren am Geburtsdatum2, Beruf2, Postleitzahl und Ort, Straße

Mehr

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto

Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse Bremgarten Telefon Postkonto Betreibungsamt Bremgarten Schellenhausstrasse 4 5620 Bremgarten Telefon 056 648 86 00 Postkonto 50-447-8 Briefadresse: Postfach 855 5620 Bremgarten Bremgarten, 28.02.2018 Betreibung Nr. 21555784 Mitteilung

Mehr

Einfacher OHG-Vertrag

Einfacher OHG-Vertrag Einfacher OHG-Vertrag Zwischen und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Gesellschafter A ), [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort],

Mehr

Wolfgang Wiegand/C'hristoph Brunner

Wolfgang Wiegand/C'hristoph Brunner Wolfgang Wiegand/C'hristoph Brunner Art. 846 V. Veräusserung, Zerstückelung Für die Folgen der Veräusserung und der Zerstückelung des Grundstückes gelten die Bestimmungen über die Grundpfand verschreibung.

Mehr

REGLEMENT RENTEN AUS VORSORGEAUSGLEICH INFOLGE SCHEIDUNG

REGLEMENT RENTEN AUS VORSORGEAUSGLEICH INFOLGE SCHEIDUNG REGLEMENT RENTEN AUS VORSORGEAUSGLEICH INFOLGE SCHEIDUNG Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Seite von 5 Inhaltsverzeichnis. Kapitel Träger und Zweck der

Mehr

Überblick Privat-Konkurs

Überblick Privat-Konkurs Überblick Privat-Konkurs Text in Leichter Sprache Sie stellen einen Antrag auf Privat-Konkurs bei Gericht. Die Schulden-Beratung hilft Ihnen dabei. Das Gericht eröffnet den Privat-Konkurs. Es kommt zu

Mehr

Gemeinsamer Antrag der Kommission und des Regierungsrates für die zweite Lesung

Gemeinsamer Antrag der Kommission und des Regierungsrates für die zweite Lesung Gemeinsamer Antrag der Kommission und des Regierungsrates für die zweite Lesung Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» Gesetz betreffend

Mehr

Vermögens-Schulden-Übersicht

Vermögens-Schulden-Übersicht . Angaben zur Person. Antragsteller Vermögens-Schulden-Übersicht Name, Vorname (gegenfalls auch Geburtsname) Geburtsdatum Straße, PLZ Wohnort, Telefon Familienstand/Zahl der unterhaltsberechtigten Personen/

Mehr

Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf)

Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Vertragspartner zwischen und Rundum Immobilien GmbH Petersbergstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: (0 27 63) 14 93 Fax.: (0 27 63) 91 91 52 nachstehend Auftraggeber

Mehr

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -

Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 15.03.2012 Datum: 06.03.2012 Sachbearb.: Petra Falkenberg Aktenzeichen: 022.3/fa öffentlich TOP 4 Bürgschaftsübernahme Beratungsfolge:

Mehr