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1 ver.di-anforderungen an die Bundesregierung für die Altenpflege

2 Inhalt des Vortrags: Struktur der Sozialen Pflegeversicherung in Deutschland Herausforderungen für die Altenpflege Arbeitsmarkt Altenpflege ver.di-forderungen für die Altenpflege

3 Struktur der Sozialen Pflegeversicherung in Deutschland

4 Ziele der Pflegeversicherung Quelle: Präsentation Klaus Kirschner

5 Soziale Pflegeversicherung in Deutschland Im Dezember 2015 waren 64 % der Pflegebedürftigen Frauen. Von den im Dezember 2015 zu Hause Versorgten waren 61 % Frauen. Der Frauenanteil bei den vollstationär im Heim Versorgten war mit 73% deutlich höher. 42% der Pflegebedürftigen weisen eine erheblich eingeschränkte Alterskompetenz auf

6 Soziale Pflegeversicherung in Deutschland

7 Leistungsbeträge. 8

8 Teilleistungssystem stellt nicht bedarfsdeckende Leistungen zur Verfügung Prof. Rothgang u. a. führen im BARMER GEK Pflegereport 2015 an, dass die Zweige der Pflegeversicherung, also Soziale Pflegeversicherung und Private Pflegeversicherung, gemeinsam 55,1 % der Ausgaben für die Pflege tragen. Die restlichen Kosten werden von den pflegebedürftigen Menschen, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Hilfe zur Pflege von der Kommune getragen. 9

9 Herausforderungen für die Altenpflege

10 Herausforderungen für die Altenpflege Dramatische Veränderungen im Pflegebedarf Zunahme an hochaltrigen, dementiell erkrankten, multimorbiden pflegebedürftigen Menschen Anstieg an älteren Menschen mit Migrationshintergrund Überproportionale Zunahme des Anteils alter und sehr alter Menschen Abnahme der Zahl der Erwerbstätigen: Gut ausgebildetes Pflegepersonal gewinnen und langfristig halten 11

11 Herausforderungen für die Altenpflege Absinken der Verweildauern als genereller Trend Zeitpunkt des Einzugs in stationäre Einrichtungen in höhere Lebensjahre verschoben Zunahme der Kurzzeitpflege mit hohem Betreuungsbedarf (häufig direkt aus Akutversorgung und häufig ohne adäquate Vergütung, weil noch ohne Pflegestufe) Zunehmende Pflegebedürftigkeit in den letzten Lebensmonaten Quelle: Greß/Stegmüller 12

12 Herausforderungen für die Altenpflege Betreuung dementiell veränderter Menschen und multimorbider Personen stationär und auch ambulant (Leistungsausweitung PSG II) Anforderungen im Bereich der kultursensiblen Pflege Konsequente Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär Umsetzung des neuen Pflegebedürfigkeitsbegriffs Beratung und Information für ältere Menschen und ihre Angehörigen

13 Arbeitsmarkt Altenpflege

14 Daten zur Altenpflege IAB 2018 Quelle:

15 Daten zur Altenpflege IAB 2018 Quelle:

16 Daten zur Altenpflege IAB 2018 Quelle:

17 Antwort Pst. Ingrid Fischbach

18 Pflegekräfte sind im Alter von Armut bedroht Nach 40 Jahren Vollzeittätigkeit und (brutto) besteht ein Rentenanspruch von 897 (Rentenniveau 47,9%) und 806 (43%). Viele sind auf Sozialtransfers angewiesen im Alter!!!

19 Arbeitsqualität in der Altenpflege Auswirkungen auf Beschäftigte Hohe Fluktuationsraten Hoher Anteil psychischer Erkrankungen Enger Zusammenhang von Arbeitsbedingungen und Burnout Hoher Anspruch an die eigene Tätigkeit nicht realisierbar Geringe gesellschaftliche Wertschätzung drückt sich auch durch schlechte Vergütung aus, geringe Tarifbindung

20 ver.di-forderungen für die Altenpflege

21 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals Maßnahmen für die Verbesserung der Pflege in der Altenpflege: In vollstationären Pflegeeinrichtungen sollen zusätzlich Pflegekräfte für die medizinische Behandlungspflege eingestellt werden können, die von den Krankenkassen finanziert werden. Je nach Größe der Einrichtung können so von einer halben Stelle bis zu zwei Stellen je Einrichtung zusätzlich über entsprechende Zuschläge finanziert werden. In ländlichen Gebieten sollen die Wegezeiten, die die ambulante Kranken-Pflege aufwenden muss, über einen Wegekostenzuschlag besser honoriert werden. Die Rahmenvertragspartner haben entsprechende Festlegungen zu treffen. Pflegeheime sollen in den Jahren 2019 bis 2021 Zuschüsse erhalten, wenn sie in Digitalisierung investieren, die die Pflegekräfte entlastet. Die Maßnahmen werden bis zu 40 Prozent oder maximal Euro bezuschusst.

22 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals Die Zusammenarbeit von (Zahn-)Ärzten und Pflegeeinrichtungen wird verbindlich vorgeschrieben. Auf Antrag sind die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen verpflichtet, entsprechende Kooperationsverträge zu vermitteln und zwar innerhalb von drei Monaten. Zusätzlich sollen Impulse für den Einsatz von elektronischer Kommunikation gegeben werden, indem zum Beispiel Videosprechstunden und Fallkonferenzen ermöglicht werden.

23 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals Pflegende Angehörige sollen einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten. Grundlage ist eine entsprechende ärztliche Verordnung. Wie in den Krankenhäusern sollen auch in den Einrichtungen der Altenpflege Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf über die nächsten sechs Jahre anteilig gefördert werden können. In den Jahren 2019 bis 2014 sind hierfür jeweils bis zu 100 Millionen Euro bereitzustellen.

24 ver.di-forderungen für die Altenpflege Frühestens 2020 steht ein Instrument zur Verfügung, welches den Personalbedarf einheitlich bemisst und nach qualitativen und quantitativen Maßstäben entwickelt. ver.di: Bis zur Umsetzung müssen Sofortmaßnahmen greifen, die Beschäftigte wirksam entlasten und mehr Sicherheit für pflegebedürftige Menschen bringen. Wissenschaftlich belegt ist, dass ein hoher Anteil von Pflegefachkräften die Pflegequalität verbessert. Auf keinen Fall darf deshalb die Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent abgesenkt werden. Unter der Bezeichnung Fachkraft sind ausschließlich Pflegefachkräfte zu verstehen.

25 ver.di-forderungen für die Altenpflege ver.di hält folgende Schritte jetzt für erforderlich: 1. Sofortprogramm für mehr Personal Der bestehende Pflegevorsorgefonds wird in einen Pflegepersonalfonds umgewidmet. Somit können mit jährlich mehr als 1,4 Milliarden Euro zusätzlich tarifvertraglich vergütete Vollzeitstellen mit Pflegefachkräften besetzt werden. 2. Bundeseinheitliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen Bis zur Umsetzung einer bundeseinheitlichen Personalbemessung wird als Sofortmaßnahme in stationären Einrichtungen ein Personalschlüssel von 1:2, von einer Pflegekraft auf zwei Bewohnerinnen bzw. Bewohner, vorgeschrieben. Zudem müssen nachts mindestens zwei Pflegekräfte im Wohnbereich anwesend sein. In der ambulanten Pflege werden ebenfalls adäquate Zwischenlösungen entwickelt und umgesetzt.

26 ver.di-forderungen für die Altenpflege Tarifgebundenen Betrieben mehr rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu gewähren als Betrieben ohne Tarifbindung und den Vorrang für Einrichtungen gemäß 11 Absatz 2 SGB XI, die ohne Tarifvertrag sind, zu streichen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu vereinfachen. ( 7a Arbeitnehmerentsendegesetz) Schnellstmöglich ein bundesweites, gesetzlich verbindliches und am Bedarf pflegebedürftiger Menschen orientiertes Personalbemessungsverfahrens einzuführen und für den Übergangszeitraum einen Personalschlüssel von einer Pflegekraft auf zwei Bewohnerinnen und Bewohner, wobei keine Pflegekraft in der Nacht alleine arbeiten darf, verpflichtend vorzugeben. Finanzierung sichern: Solidarisch getragener Ausgleich des Wertverlustes der Pflegeversicherung, regelhafte Leistungsdynamisierung, Einführung der Bürgerversicherung, Kosten der Behandlungspflege ins SGB V verschieben Weiterentwicklung des Teilkostenprinzips zur Pflegevollversicherung

27 VIELEN DANK! Mehr Informationen: 28

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