"Fachtagung für betriebliche Interessensvertretungen aus der Altenpflege"
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- Hannah Brodbeck
- vor 6 Jahren
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1 "Fachtagung für betriebliche Interessensvertretungen aus der Altenpflege" Göttingen 13. und 14. Juni 16 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 1
2 Herzlich Willkommen Forum 1: Personalbemessung in der Altenpflege Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz II auf die Arbeit der betrieblichen Interessensvertretung ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 2
3 Ablauf Forum 1 Kurze Vorstellungsrunde Name, Betrieb und Kurzeinschätzung zum Thema Einstiegsvortrag Diskussion: Wie können wir unsere Forderungen nach mehr Personal im Betrieb verankern? Zusammenfassung der Diskussion für das Großplenum ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 3
4 ver.di-positionen in der Pflegepolitik Finanzierung sichern: Solidarisch getragene Erhöhung des Beitragssatzes, Einführung der Bürgerversicherung Pflegebedürftigkeit zügig neu definieren Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Pflegebedürftigkeit zielgenauer messen, kognitive und psychische Erkrankungen berücksichtigen, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stärken Personal gewinnen und sichern - Qualität in der Versorgung für alle verbessern : Faire Löhne, gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, bundeseinheitliche Personalbemessung, Weiterentwicklung des Teilkostenprinzips zur Pflegevollversicherung ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 4
5 Herausforderungen in der Altenpflege Steigende Zahl an Pflegebedürftigen Abnahme der Zahl der Erwerbstätigen Gut ausgebildetes Pflegepersonal langfristig gewinnen und halten ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
6 ver.di-positionen zum Gesetzentwurf Pflegestärkungsgesetz II Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Eine Gleichbehandlung von somatisch beeinträchtigter Pflegebedürftiger mit kognitiv oder psychisch beeinträchtigter Menschen Zukünftig sollen alle Pflegebedürftigen innerhalb des jeweiligen Pflegegrades Zugang zu den gleichen Leistungen haben. Pflegebedürftige sollen zukünftig nach einem einheitlichen Begutachtungsverfahren (NBA) eingestuft werden. Abkehr vom fachlich ungeeigneten und scheingenauen Faktor Zeit (Minutenpflege) als Bemessungsgrundlage für Leistungen ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 6
7 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Kernelemente des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) Abkehr vom fachlich ungeeigneten und scheingenauen Faktor Zeit (Minutenpflege) als Bemessungsgrundlage für Leistungen Abkehr vom engen Verrichtungsbezug der Begutachtung und Leistungen 5 Pflegegrade, die für alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung gleichermaßen gelten (statt 3 Pflegestufen und Sonderbegutachtung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 7
8 Ermittlung Pflegegrad Ermittlung der Selbständigkeit in sechs Modulen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte), zusätzlich zwei Module nur für die Pflege- und Versorgungsplanung (Außerhäusliche Aktivitäten, Haushaltsführung) In jedem Modul: Zuordnung von Punktwerten je nach Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbständigkeit Aus gewichteten Modulergebnissen wird Gesamtpunktzahl gebildet Gesamtpunktzahl bestimmt, welchen der zukünftig fünf Pflegegrade jemand erhält. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 8
9 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Quelle: ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 9
10 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Quelle: ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 10
11 Inhalte des Gesetzentwurfs Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade a) von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2, b) von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3, c) von Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 sowie ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 11
12 Überleitung bereits Pflegebedürftiger Beispiel: Versicherte, bei denen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung festgestellt wurde, werden a) bei nicht gleichzeitigem Vorliegen einer Pflegestufe in den Pflegegrad 2, b) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe I in den Pflegegrad 3 übergeleitet ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 12
13 Bundesfachkommission Altenpflege: AG-Personalbemessung ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 13
14 AG-Personalbemessung ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 14
15 Gesetzentwurf PSG II Zukünftig soll der Personalbedarf von Pflegeeinrichtungen vor Ort besser verhandelt werden können. Dafür soll die Personalbemessung auf eine fachlich fundierte und bundesweit einheitliche Grundlage gestellt werden. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene soll beauftragt werden, in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in den Pflegeeinrichtungen auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erarbeiten und zu erproben. Die Vertragsparteien nach 113 sollen die Umsetzung bis zum 30. Juni 2020 sicherstellen. Sollten sie sich bis zum 31. Dezember 2016 nicht über die Beauftragung von fachlich unabhängigen wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige geeinigt haben, bestimmen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend innerhalb von vier Monaten das Verfahren und die Inhalte der Beauftragung. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 15
16 Leistungsbeträge. Achtung: Dies ist nur ein Durchschnittsbetrag, er kann von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich sein! ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 16
17 Leistungsbeträge (stationär). ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 17
18 Überleitungsregelungen Pflegesatzvereinbarungen enden zwingend zum aufgrund der einrichtungseinheitlichen Eigenanteil Zwei Möglichkeiten zu verhandeln: 1. Pflegesatzverhandlungen für den Zeitraum ab dem werden geführt 2. Werden keine Verhandlungen bis zum geführt, erfolgt eine automatische Umstellung. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
19 Überleitungsregelungen Vergütung Vollstationäre Versorgung Neuverhandlung der Pflegesätze 92c SGB XI Möglichkeit der individuellen Anpassung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, Vergütungssteigerungen Individuell möglich oder vereinfachtes einheitliches Verfahren (Länder) für alle mit angemessenen Zuschlag für Personal- und Sachkosten Überleitung (Auffangregelung) 93d ff. SGB XI Für alle, die nicht ein Ergebnis verhandelt haben, als pauschales Verfahren ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
20 Verfahren zur Umrechnung der Pflegesätze 92e SGB XI (Überleitung) 1. Berechnungsschritt Pflegestufen I bis III nach 43 SGB 2016 einschließlich der Härtefälle sowie Bewohner ohne Pflegestufe Ausgangszeitpunkt Bewohnerstruktur am , Gesamtbetrag der Pflegesätze der mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Faktor 30,42 / Monat) 2. Schritt Berechnung der Eigenanteile. Bewohner werden zum auf Grundlage des Ausgangszeitpunkts den neuen Pflegegraden zugeordnet. Diese werden mit den neuen Leistungsbeträgen nach 43 SGB XI 2017 mulitipliziert. Teilt man die Differenz zur Summe zum Stichtag für alle Pflegebedürftigen gezahlten Pflegesätze durch die Anzahl der Pflegebedürftigen PFG 2 bis 5 so ergibt sich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
21 Verfahren zur Umrechnung der Pflegesätze 92e SGB XI (Überleitung) Pflegesätze zu bedenken/beachten Neuverhandlung Die Pflegesatzkommission kann auf Landesebene, neben den individuellen Verhandlungen in 2016, näheres für ein vereinfachtes Verfahren bestimmen (Gruppenverhandlung) Angemessener Zuschlags für die voraussichtlichen Kostensteigerungen (Personal und Sachkosten) muss gefordert und Verhandelt werden. Zu beachten: Sind bis zum keine neuen Pflegesätze vereinbart, wird eine Überleitung der bisherigen Pflegesätze durchgeführt. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
22 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
23 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
24 Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Foto: ver.di Ich erwarte daher von allen Vereinbarungspartnern auf Landesebene, die bisherigen Personalschlüssel in den Landesrahmenverträgen als veraltet anzusehen. Sie orientieren sich an einem defizitbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Ende 2016 Geschichte sein wird. In den individuellen Pflegesatzverhandlungen und in den Verhandlungen der Landespflegesatzkommissionen für 2017 müssen jetzt neue, angemessene Personalschlüssel vereinbart werden, die dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entsprechen. Geld für mehr Leistungen und damit auch für mehr Personal ist vorhanden: U.a. für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird der Beitragssatz um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Für die stationäre Pflege werden durch die zweite Pflegereform jährlich 330 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Hinzu kommen zusätzliche Bestandsschutzkosten im vollstationären Bereich von rund 800 Millionen Euro im Zeitraum von vier Jahren. Dieses Geld darf nicht einfach wirkungslos versickern. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
25 Das sagen die Heimbetreiber Foto: Dietmar Erdmeier Aussagen von Altenheimbetreibern: Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat zunächst einmal nichts mit mehr Personal zu tun, d.h. aus dem Begriff selbst lassen sich kein Personalaufwand und auch keine Bedarfe ableiten. (konfessioneller Träger) Es wird keinesfalls ein mehr sondern nur ein deutlich weniger an finanziertem Personal für die Pflege geben. Dazu arbeiten wir lange genug im System Leider muss ich Ihren Ausführungen widersprechen, da das temporäre mehr an Ausgaben in Höhe der von Ihnen erwähnten von 330 Mio. der Pflegekassen welches für die eingeschränkte Alltagskompetenz in das System gebracht wird, durch die budgetneutrale Umstellung mit keinem einzigen Euro in den Pflegeheimen ankommen wird. (privater Träger) ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
26 Das ändert sich in Berlin zum Berlin: Rahmenvertrag bringt Verbesserung für Pflegebedürftige Mit der neuen Vereinbarung zum Rahmenvertrag, geschlossen zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger und den Verbänden der Leistungserbringer der LIGA der freien Wohlfahrtspflege und den privaten Berufsverbänden, gelten in vollstationären Pflegeeinrichtungen in Berlin ab kommendem Jahr ( ) neue Personalrichtwerte, meldet der vdek Berlin/Brandenburg. Auf 100 Plätze kommen dann zusätzlich etwa drei Vollkräfte. Im Hinblick auf die jetzige Situation sind das ca. 975 zusätzliche Stellen in Berlin, von denen 52 Prozent Fachkräfte sein werden. Mit Umsetzung der neuen Personalrichtwerte werde die Vergütung von Pflegeleistungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab 2017 spürbar steigen, so der vdek weiter. Quelle: ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
27 Das ändert sich in Berlin zum ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
28 Das ändert sich in Hamburg zum neue Pflegekräfte in den Pflegeheimen reichen nicht Hamburg: Die Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, haben einen neuen Rahmenvertrag für neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 sollen damit lt. Behörde etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein Für eine Hamburger Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen würde die Neuregelung etwa drei Vollzeitkräfte mehr für die Pflegebedürftigen bedeuten, sagt Hilke Stein, ver.di- Landesbezirksfachbereichsleiterin. Quelle: Pressemitteilung: FB 03 ver.di Landesbezirk Hamburg ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
29 VIELEN DANK Mehr Informationen: 29 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
30 VER.DI SETZT SICH EIN 30 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
31 VER.DI SETZT SICH EIN 31 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
32 Aktivitäten im Bündnis für gute Pflege Gemeinsame Veranstaltungen vor Ort / Aktionswochen (Demos / Podiumsdiskussionen / Aktionen) Gespräche der Vorstände mit Parteivorständen der Grünen, Linken und SPD Stände auf Parteitagen Podiumsdiskussionen mit den pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bundestagsfraktionen Entwicklung von Wahlprüfsteinen E-Card-Aktion Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Internetseite, Newsletter, Filme, Flyer, Werbematerial etc.) Briefe an Minister, Staatsekretär, Abgeordnete im Gesundheitsausschuss ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 32
33 AG-Personalbemessung ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 33
34 AG-Personalbemessung ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 34
35 Gesetzentwurf PSG II - 113c (Neu) Zukünftig soll der Personalbedarf von Pflegeeinrichtungen vor Ort besser verhandelt werden können. Dafür soll die Personalbemessung auf eine fachlich fundierte und bundesweit einheitliche Grundlage gestellt werden. Die Selbstverwaltung auf Bundesebene soll beauftragt werden, in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in den Pflegeeinrichtungen auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erarbeiten und zu erproben. Die Vertragsparteien nach 113 sollen die Umsetzung bis zum 30. Juni 2020 sicherstellen. Sollten sie sich bis zum 31. Dezember 2016 nicht über die Beauftragung von fachlich unabhängigen wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige geeinigt haben, bestimmen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend innerhalb von vier Monaten das Verfahren und die Inhalte der Beauftragung. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 35
36 VER.DI SETZT SICH EIN 36 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
37 Änderungsantrag Regierungsfraktionen vom 10. Oktober 14 Änderung 84 und 89 SGB XII Die Änderung folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (zuletzt mit Urteil vom 16. Mai 2013, Aktenzeichen B 3 P 2/12 R) und geht noch darüber hinaus, indem die Wirtschaftlichkeit der Entlohnung der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen auf Grundlage von wirksamen und vollzogenen Tarifverträgen sowie entsprechender kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen für die Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsverhandlungen gesetzlich festgeschrieben wird. Für Pflegeeinrichtungen sollen damit Anreize gesetzt werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier 37
38 Bundesfachkommission Altenpflege ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
39 Bundesfachkommission Altenpflege ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
40 VER.DI SETZT SICH EIN (FILM) 40 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
41 VIELEN DANK Mehr Informationen: 41 ver.di Bereich Gesundheitspolitik Dietmar Erdmeier
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