Infoabend am Neue Schule Verden
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- Christin Holzmann
- vor 5 Jahren
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Transkript
1
2 Das Niedersächsische Schulsystem
3 Das Niedersächsische Bildungssystem Sekundarbereich II Klasse Sekundarbereich I Klasse 5-10 Primarbereich Klasse 1-4
4 Das Niedersächsische Bildungssystem Sekundarbereich II Klasse Sekundarbereich I Gy RS HS ObS KGS IGS Primarbereich Klasse 1-4
5 Das Niedersächsische Bildungssystem Sekundarbereich II Gymnasiale Oberstufe Berufsbildende Oberstufe Sekundarbereich I Gy RS HS ObS KGS IGS Primarbereich Klasse 1-4
6 Das Niedersächsische Bildungssystem Allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Abgeschlossene Berufsausbildung Sekundarbereich II Gymnasiale Oberstufe Berufsbildende Oberstufe Sekundarbereich I Gy RS HS ObS KGS IGS Primarbereich
7 Das Niedersächsische Bildungssystem Allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Abgeschlossene Berufsausbildung Sekundarbereich II Gymnasiale Oberstufe Berufsbildende Oberstufe Sekundarbereich I Gy RS HS ObS KGS IGS Primarbereich
8 Das Niedersächsische Bildungssystem Allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Abgeschlossene Berufsausbildung Sekundarbereich II Gymnasiale Oberstufe Berufsbildende Oberstufe Sekundarbereich I Gy RS HS ObS KGS IGS Primarbereich
9 Das Niedersächsische Bildungssystem Allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Abgeschlossene Berufsausbildung Sekundarbereich II Gymnasiale Oberstufe Berufsbildende Oberstufe Sekundarbereich I Gy RS HS ObS KGS IGS Primarbereich
10 Das Niedersächsische Bildungssystem Allgemeine Hochschulreife fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife Abgeschlossene Berufsausbildung Sekundarbereich II Gymnasiale Oberstufe Berufsbildende Oberstufe Sekundarbereich I Gy RS HS ObS KGS IGS Primarbereich
11 ObS
12 Die Oberschule Die Oberschule
13 Die Oberschule 10 a Oberschule (1) 1 In der Oberschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 10. Schuljahrgangs unterrichtet. 2 Die Oberschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen im Sekundarbereich I den Erwerb derselben Abschlüsse wie an den in den 9, 10 und 11 genannten Schulformen. 3 Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbständiges Lernen, aber auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen individuelle Schwerpunktbildungen. 4 Die Schwerpunktbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortzusetzen. 5 Der Umfang der Schwerpunktbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule. 6 Die Oberschule arbeitet eng mit berufsbildenden Schulen zusammen. (2) 1 In der Oberschule werden die Hauptschule und die Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige geführt oder sie ist nach Schuljahrgängen gegliedert. 2 Die Schule entscheidet jeweils nach Maßgabe der Sätze 3 und 4 sowie des Absatzes 3 Satz 3, in welchen Schuljahrgängen und Fächern der Unterricht jahrgangsbezogen oder schulzweigspezifisch erteilt wird. 3 In der Oberschule soll ab dem 9. Schuljahrgang der schulzweigspezifische Unterricht überwiegen. 4 Ist die Oberschule in Schulzweige gegliedert, so wird der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt. (3) 1 Die Oberschule kann um ein gymnasiales Angebot für die Schuljahrgänge nach Absatz 1 Satz 1 erweitert werden Abs. 1 gilt entsprechend. 3 Für die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Angebots soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt werden.
14 Die Oberschule grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung stärkt Grundfertigkeiten, selbständiges Lernen, aber auch 10 a Oberschule (1) wissenschaftspropädeutisches 1 In der Oberschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis Arbeiten 10. Schuljahrgangs unterrichtet. 2 Die Oberschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen im Sekundarbereich I den Erwerb derselben Abschlüsse wie an den in den 9, 10 und 11 genannten Schulformen. 3 Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbständiges Lernen, aber auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen individuelle Schwerpunktbildungen. 4 Die Schwerpunktbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs-, aber zusammen auch studienbezogen fortzusetzen. 5 Der Umfang der Schwerpunktbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule. 6 Die Oberschule arbeitet eng mit berufsbildenden Schulen zusammen. (2) 1 In der Oberschule werden die Hauptschule und die Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige geführt oder sie ist nach Schuljahrgängen gegliedert. 2 Die Schule entscheidet jeweils nach Maßgabe der Sätze 3 und 4 sowie des Absatzes 3 Satz 3, in welchen und Fächern Unterricht jahrgangsbezogen oder schulzweigspezifisch erteilt wird. 3 In der Oberschule Schuljahrgängen soll ab dem 9. Schuljahrgang gegliedert. schulzweigspezifische Unterricht überwiegen. 4 Ist die Oberschule in Schulzweige gegliedert, so wird der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt. (3) 1 Die Oberschule kann um ein gymnasiales Angebot für die Schuljahrgänge nach Absatz 1 Satz 1 erweitert werden Abs. 1 gilt entsprechend. 3 Für die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Angebots soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang der Unterricht überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt werden. Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen Die Oberschule arbeitet eng mit berufsbildenden Schulen In der Oberschule werden die Hauptschule und die Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige geführt oder sie ist nach In der Oberschule soll ab dem 9. Schuljahrgang der schulzweigspezifische Unterricht überwiegen.
15 Gemeinsamer Unterricht Gemeinsamer Unterricht Gemeinsamer Unterricht Die Oberschule In der Oberschule werden die Hauptschule und die Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige geführt oder sie ist nach Schuljahrgängen gegliedert. 10 HS RS HS RS HS RS HS RS G E 5 G E
16 Die Arbeit in der Oberschule Individuelle Schwerpunktlegung: Wahlpflichtkurse Zweite Fremdsprache Profile Arbeitsgemeinschaften Projektunterricht Min. 30 Tage Berufsorientierung (Min. 60 Tage BO bei berufspraktischer Schwerpunktlegung)
17 Die Arbeit in der Oberschule Weiterentwicklung der gesamten Persönlichkeit: Lernbereitschaft entwickeln Erfahrungen mit individuellen Neigungen, Fähigkeiten und Sichtweisen machen Soziale Beziehungen gestalten Familiäre, berufliche und gesellschaftliche Aufgaben kennen lernen Medien- und Informationskompetenz entwickeln
18 Die Arbeit in der Oberschule Organisation von Lernprozessen: Selbstständiges und kooperatives Lernen Klassen-, Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit Handlungsorientiertes und problembezogenes Arbeiten Lehrgangs-, Frei-, Wochenplanarbeit sowie Projektunterricht Maximal 28 Schülerinnen und Schüler pro Klasse
19 Die Arbeit in der Oberschule Berufsorientierung: Praxistage Zukunftstage Betriebserkundungen Praktika Kooperationen Kompetenzfeststellungsverfahren
20 Die Arbeit in der Oberschule Differenzierung und Förderung: Innere Differenzierung Dokumentation der individuellen Lernentwicklung Äußere Differenzierung (Fachleistungskurse, Wahlpflichtunterricht, Schwerpunktbildung, Förderunterricht, Arbeitsgemeinschaften)
21 Die Arbeit in der Oberschule Ganztagsschule: Offenes oder gebundenes Angebot Alternative Rhythmisierung Individuelle Schwerpunktlegung Angebote zur Berufsorientierung Freizeitangebote, Hausaufgabenzeit, Förderung, Sozialarbeit Mittagessen
22 Die Arbeit in der Oberschule
23 Die Arbeit in der Oberschule
24 Die neue Schule Verden Die neue Schule Verden
25 Die neue Schule Verden
26 Die neue Schule Verden
27 Die neue Schule Verden
28 Die neue Schule Verden
29 Die neue Schule Verden Unsere Schule ist in der Stadt Verden vernetzt und verwurzelt. Sie ist offen im Geist und im Gebäude
30 Die neue Schule Verden Sie ist ein Lern- und Lebensort, an dem alle wertschätzend, freundlich, respektvoll und tolerant miteinander umgehen.
31 Die neue Schule Verden Sie ist demokratisch und unterstützt und fördert die aktive Mitwirkung aller.
32 Die neue Schule Verden Sie ist eine Schule, in der alle Kinder möglichst lange gemeinsam lernen.
33 Die neue Schule Verden Sie wird unterschiedlichen Kindern individuell gerecht.
34 Die neue Schule Verden Ausgehend von den Schülerinnen und Schülern schafft die Schule eine leistungsfördernde, motivierende Lernatmosphäre und ermöglicht Lernen mit Freude.
35 Die neue Schule Verden Sie verwirklicht Lehren und Lernen im Team durch Methodenvielfalt. Offene Unterrichtsformen, handlungsorientiertes Lernen, eigenverantwortliches Arbeiten, kooperative Lernformen und Kompetenzorientierung sind dabei von elementarer Bedeutung.
36 Die neue Schule Verden Sie weckt Interesse am Lernen und fördert eigenverantwortliches Handeln.
37 Die neue Schule Verden Die Schule vermittelt lebensweltnahe Erfahrungen, eine frühzeitige und umfangreiche Berufsorientierung und hilft beim Erwachsenwerden.
38 Die neue Schule Verden Sie schafft klare Strukturen für Bildungsgerechtigkeit. (Durchlässigkeit, Anschlussfähigkeit, Bildungsberatung).
39 Die neue Schule Verden Sie ist eine lernende Institution, d.h. offen für Neues und stets in Bewegung.
40 Die neue Schule Verden Dieses ist unser Anspruch und ein Versprechen an alle insbesondere an alle Schülerinnen und Schüler.
41 Tag der offenen Tür am
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