SO VERDIENEN GEMA MITGLIEDER, WAS SIE VERDIENEN
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- Cornelius Ziegler
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1 SO VERDIENEN GEMA MITGLIEDER, WAS SIE VERDIENEN
2 RECHTE VERTRETEN, UM KREATIVE ARBEIT ZU ENTLOHNEN. DER AUFTRAG DER GEMA FÜR SIE ALS MITGLIED. Für weitere Informationen bitte umblättern. Auf den Innenseiten finden Sie Online-Services und Kontakt. Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft Treuhänderin von Nutzungsrechten: Sie sorgt dafür, dass Sie als Musikschaffende eine faire Vergütung für die öffentliche Nutzung Ihrer Werke bekommen und vertritt auch Ihre Interessen in der Öffentlichkeit. 1 MITGLIED WERDEN Ein musikalisches Werk hat oft viele Beteiligte: Komponisten und Textdichter sowie Musikverleger und gegebenenfalls auch weitere Rechteinhaber. Ihre Lieder, Ihre Werke Kompositionen, Songtexte und Bearbeitungen sind Ihr geistiges Eigentum und durch das Urheberrecht geschützt. Zur öffentlichen Nutzung dieser Werke muss ein Nutzungsrecht erworben werden (Lizenz). Als GEMA Mitglied beauftragen Sie Ihren Verein GEMA mit der treuhänderischen Wahrnehmung Ihrer Rechte, d. h. der Nutzungsrechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. So verschaffen Sie sich Freiraum für Ihre schöpferische Arbeit. Darüber hinaus gehört es zum gesetzlichen Auftrag der GEMA, die Wertschätzung der Arbeit der Musikurheber und Musikverleger zu fördern und sich auf nationaler wie internationaler Ebene politisch für die Interessen der Urheber einzusetzen. Deshalb versteht sich die GEMA auch als Schutzorganisation ihrer derzeit rund Mitglieder. 2 WERK ANMELDEN Mit Ihrer Anmeldung fließen Ihre Werke in die GEMA Datenbank ein und sind damit Bestandteil des GEMA Repertoires. Die rechtzeitige Anmeldung ist die Voraussetzung dafür, dass die GEMA Ihre Rechte wahrnehmen kann. Nur so können Vergütungen für die öffentliche Nutzung Ihrer Werke eingenommen und verteilt werden. Auf Wunsch erstellt der GEMA Mitgliederservice individuelle Werkverzeichnisse. Diese bieten einen guten Überblick zum Beispiel über alle Werke, an denen Sie beteiligt sind. 3 MITBESTIMMEN IM VEREIN Die GEMA ist ein Verein, den die Mitglieder aktiv und demokratisch mitgestalten können. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung fassen die Mitglieder Beschlüsse zu zentralen Themen. Eine Stimmabgabe ist seit 2017 auch online möglich. 4 MUSIK WIRD ÖFFENTLICH GENUTZT Ob auf Tonträger, im Rundfunk oder im Internet, ob auf einem Konzert, einer Tanzveranstaltung oder einem Vereinsfest musikalische Werke können auf unterschiedlichste Weise öffentlich genutzt werden. Die wichtigsten Nutzungsarten sind: Rundfunk (TV, Hörfunk etc.) Aufführung (Konzerte, Veranstaltungen, Clubs) Vervielfältigung (LP, CD, DVD, USB-Stick etc.) Online (Downloads, Streaming etc.) 5 DIE GEMA ERHÄLT DIE LIZENZEINNAHMEN Die GEMA verhandelt mit den Branchenverbänden auf der Basis unterschiedlicher Musiknutzung Tarife für Sendung, Aufführung, Vervielfältigung, Online-Nutzung etc. Dazu ist sie als Verwertungsgesellschaft gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen ist die Höhe der Vergütungen für die unterschiedlichen Arten öffentlicher Musiknutzung geregelt. musiknutzer Musiknutzer haben über die GEMA Lizenz einen schnellen, einfachen Zugang zum Weltrepertoire der Musik und zu den entsprechenden Nutzungsrechten. Die Lizenzierung geht bequem und schnell, entweder online über oder über den GEMA Kundenservice: Telefon DIE GEMA ERHÄLT DIE SETLISTEN Nutzer übermitteln ihre Setlisten, also die Titellisten oder Musikprogramme, online oder per Post an die GEMA. Anhand dieser Informationen kann die GEMA die Tantiemen an die Mitglieder zahlen, deren Werke öffentlich genutzt wurden. Für Livekonzerte können auch Mitglieder als ausübende Musiker oder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen Setlisten einreichen: Das geht ganz einfach über musikfolgen-online Bitte beachten: Die Einreichung der Setlisten muss bis zum 31. März des auf die Veranstaltung folgenden Jahres erfolgen. Mehr unter 7 JETZT WIRD ZUGEORDNET UND VERTEILT Für die Verteilung der Einnahmen aus den Musiknutzungen entwickeln die Mitglieder im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung einen Verteilungsplan, der kontinuierlich an veränderte Marktgegebenheiten angepasst wird. In diesem Verteilungsplan sind sämtliche Fristen (Anmeldung der Werke und Einreichung der Setlisten), individuelle Punktbewertungen (nach Spieldauer, Besetzung etc.) sowie Verrechnungsschlüssel aufgeführt. Damit wird für Sie als Musikschaffende transparent, wie sich Ihre Vergütungen errechnen. Mehr unter www. gema.de/verteilungsplan und de/tantiemenverteilung-inland 8 DAS GELD IST DA! Es ist Zahltag. Die Einnahmen aus der Lizenzvergabe an die Musiknutzer haben den Verteilungsprozess durchlaufen. Nun werden sie nach Nutzungsart (Sparte) gesammelt als Vergütung, also Tantieme, für die Nutzung der Werke auf das jeweilige Konto der GEMA Mitglieder überwiesen. Um einen regelmäßigen Geldfluss zu gewährleisten, schüttet die GEMA Lizenzeinnahmen zu festgelegten Verteilungsterminen aus. Die Termine sind abhängig von der Sparte. Mehr unter 9 JETZT NOCH MAL GANZ GENAU Über den Online-Service Mein Mitgliedskonto können Sie Ihren Kontoauszug mit den Beträgen zu den einzelnen Sparten sehen: Außerdem können Sie folgende Informationen abrufen: Steuerrechtliche Aspekte Besonderheiten bei Rechtsnachfolgern Besonderheiten bei steuerlichem Wohnsitz im Ausland Sie wollen wissen, wie sich die Beträge der Sparten zusammensetzen? In den Verteilungsunterlagen wird dies ausführlich erläutert. Über den Online-Service GEMA Download sind für alle GEMA Mitglieder Detailaufstellungen mit allen Informationen kostenfrei erhältlich Einzelaufstellungen mit Werkinformationen (z. B. Werknummer, Fassung, Werktitel, Komponist, Bewertung, Anteile) Ausschüttungsbeträge 2. Nutzungsaufstellungen mit Informationen zum Nutzungskontext (z. B. Veranstaltungsdatum, Ort, Veranstalter, Sender). Ergänzend zu den Detailaufstellungen enthalten die Informationsblätter zu den Verteilungen u. a. aktuelle Verteilungswerte und Tantiemenberechnungsformeln. Ferner gibt es für alle Sparten auch eine Auslandsverteilung. 10 STIMMT WAS NICHT? Vermissen Sie eine bestimmte Nutzung in Ihrer Detailaufstellung? Sollte mal etwas nicht stimmen, stehen Ihnen die GEMA Serviceabteilungen A/S-Service und VR/A-Service mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie mit uns, wir kümmern uns um Ihre Fragen und klären die Ursachen für Reklamationen zur Ausschüttung Ihrer Tantiemen. Die Kontaktadressen und Servicezeiten finden Sie auf den Seiten 5 und
3 GEMA ONLINE- SERVICES IM ÜBERBLICK KONTAKTADRESSEN UND INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDE SIE WOLLEN MEHR ÜBER DIE LEISTUNGEN DER GEMA WISSEN? Was Musiknutzer und Musikschaffende verbindet und was eine Verwertungsgesellschaft zur kulturellen Vielfalt unserer Gesellschaft beiträgt, erfahren Sie im Infoposter Die GEMA auf einen Blick. Sie können es bestellen unter GEMA Online Services: Repertoiresuche: Werkanmeldung: Setlisten Online: GEMA Lizenzierung: Mein Mitgliedskonto: GEMA Download: KONTAKTADRESSEN FÜR MUSIKSCHAFFENDE Mitgliederservice Für Fragen rund um GEMA Mitgliedschaft und Repertoire, Online-Services, Anmeldung und Dokumentation von (audiovisuellen) Werken oder Subverlagsverträgen, Werkauskünfte, Dienstleistungskatalog (Werkverzeichnisse) wenden Sie sich an: Generaldirektion Berlin T E mitgliederservice@gema.de A/S Service (Aufführung/Sendung) Kontakt für Tantiemenverteilungen Fernsehen einschließlich Fremdproduktionen und Produktwerbung (FS, TFS), Kino- und Wirtschaftsfilm (T, TD), Radio (R), Aufführungen Unterhaltungsmusik (Livemusik) einschließlich mechanischer Wiedergaben (U) sowie Aufführungen Ernste Musik (E) und Bühnenmusik (BM) in Deutschland Generaldirektion Berlin T F E as-service@gema.de VR/A Service (Vervielfältigungsrechte/ Ausland) Kontakt für Tantiemenverteilungen (Bild-)Tonträger (PHONO + BT), Online (MOD, KMOD, VOD, WEB) in Deutschland und für Werknutzungen im Ausland (A AR, A VR) 5 6 Generaldirektion München T F E vra-service@gema.de SERVICEZEITEN Montag bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr INFORMATIONEN FÜR MUSIKSCHAFFENDE Fristen: Dienstleistungskatalog: Mitgliederversammlung: Tarife: Jahrbuch: Verteilungstermine: Tantiemen im In- und Ausland: Weitere Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern unter:
4 Sie machen Musik die GEMA kümmert sich um Ihre Rechte! So kommen Urheber und Verleger zu ihrer fairen Vergütung. Detailinfos zu 1 10 auf der Rückseite Bei der Entstehung eines neuen Musikwerkes gibt es viele Beteiligte: Komponisten, Textdichter und Musikverleger. DIE MELODIE STEHT. DER TEXT AUCH. DIESES MUSIK- STÜCK WERDEN DIE LEUTE LIEBEN. ich war frei aber du hast mich gefangen meine Liebe Liebe zu in der Nacht Das musikalische Werk ist fertig, aber wie gelangt der Musikurheber oder Verleger nun zu einer fairen Vergütung für die öffentliche Nutzung seiner kreativen Schöpfung? Dafür ist die GEMA da als Verwertungsgesellschaft und Verein der Urheber und Verleger. 1 MITGLIED WERDEN 3 MITBESTIMMEN IM VEREIN 4 MUSIK WIRD ÖFFENTLICH GENUTZT GUT, DASS ICH DIE GEMA MITGLIED- SCHAFT ONLINE BEANTRAGEN KANN. VERGISS NICHT, DEN BERECHTIGUNGS- VERTRAG ZU UNTER- SCHREIBEN. DAMIT WIRD DIE MITGLIED- SCHAFT GÜLTIG! DAS IST MEINE ERSTE MITGLIEDER- VERSAMMLUNG. Sender, Konzertveranstalter und andere Verwerter melden ihre Musiknutzung bei der GEMA an. Die Höhe der Vergütung regeln die mit Verbänden verhandelten Tarife. 2 WERK ANMELDEN WICHTIG: OHNE ANMELDUNG DER WERKE KANN DIE GEMA KEINE RECHTE WAHRNEHMEN. UNSER WERK IST REGISTRIERT. JUHUUU! Verteilungsplan Die Mitgliederversammlung der GEMA ist das Gremium, in dem die Mitglieder der GEMA demokratisch abstimmen auch über die Verteilung der Einnahmen. Jede Stimme zählt! KOMPONISTEN TEXTDICHTER VERLEGER NR WERKEREPERTOIRE Vervielfältigung Rundfunk Aufführung Online 5 DIE GEMA ERHÄLT DIE LIZENZEINNAHMEN AUS DER MUSIKNUTZUNG 7 JETZT WIRD ZUGEORDNET UND VERTEILT Die Lizenzeinnahmen der Musiknutzer fließen an die GEMA zur Verteilung an ihre Mitglieder.... NOCH SCHNELL DIE ÜBERWEISUNG AN DIE GEMA. Wer hat wann und wo welche Werke genutzt und wer sind die Urheber? Die GEMA übernimmt die Zuordnung der Musiknutzungen zu den Musikwerken und die Verteilung der Lizenzeinnahmen, die sich daraus ergibt. Zuordnung Verteilung 6 DIE GEMA ERHÄLT DIE SETLISTEN Nutzer senden ihre Setlisten, damit die GEMA alle Lizenzeinnahmen gerecht verteilen kann. Als ausübende Musiker können auch Urheber im Aufführungsrecht ihre Setlisten selbst einreichen. DAS GEHT ONLINE JA GANZ EINFACH! DIE SETLIST VOM KONZERT HABE ICH DER GEMA SCHON GEMELDET. ABER NUR FÜR DIE GEMA, NICHT FÜR DIE URHEBER! GANZ SCHÖN KOMPLIZIERT! 8 DAS GELD IST DA! 9 JETZT NOCH MAL GANZ GENAU Zu vorher festgelegten Verteilungsterminen gehen die Lizenzeinnahmen als Tantiemen aus dem jeweiligen Verrechnungszeitraum auf den Konten der GEMA- Mitglieder ein. DIE MITGLIEDSCHAFT BEI DER GEMA HAT SICH GELOHNT. ICH WERDE MIR EINE NEUE GITARRE KAUFEN! DEN NEUEN SONG WERDE ICH GLEICH ANMELDEN! DA STIMMT DOCH WAS NICHT! WO IST MEIN GELD? DAS KANNST DU SELBST ÜBER- PRÜFEN. LADE DIR ONLINE DIE DETAILAUFSTELLUNG RUNTER! MUSIK IST UNS WAS WERT! Die Detailaufstellungen zeigen, wann und wo das Werk genutzt wurde und wie sich der Verteilungsbetrag zusammensetzt. 10 STIMMT WAS NICHT? WILLKOMMEN BEI DER GEMA WIE KANN ICH IHNEN HELFEN? PROBLEM GELÖST!... WIR PRÜFEN DAS! MUSIK IST UNS WAS WERT!
5 MUSIK IST UNS WAS WERT GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Bayreuther Straße Berlin T F E gema@gema.de Rosenheimer Straße München T F E gema@gema.de
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