RECHTSGRUNDLAGE ERGEBNISSE

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1 KULTUR Die Tätigkeit der Europäischen Union im Bereich Kultur ergänzt die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen. Hierzu gehören etwa der Schutz des europäischen Kulturerbes, die Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen verschiedener Länder und die Förderung der Mobilität von Kulturschaffenden. Die Kulturwirtschaft ist auch von Bestimmungen der Verträge betroffen, die nicht explizit den Bereich Kultur betreffen. RECHTSGRUNDLAGE Im Vertrag von Lissabon wird der Kultur große Bedeutung beigemessen: Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, heißt es wörtlich in der Präambel des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Eines der in dem Vertrag ausgeführten Hauptziele besteht darin, dass die Europäische Union den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt wahrt und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas sorgt (Artikel 3 EUV). In Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die Kompetenzen der EU im Bereich Kultur wie folgt definiert: Die Union ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Artikel 167 enthält weitere Einzelheiten zur Tätigkeit der EU im Bereich Kultur: Demnach muss die Union einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes leisten. Die Union sollte durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern und deren Tätigkeit unterstützen und ergänzen, wenn es darum geht, die Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker zu verbessern, das kulturelle Erbe von europäischer Bedeutung zu erhalten und zu schützen und den nichtkommerziellen Kulturaustausch sowie künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich, zu fördern. Die Union und die Mitgliedstaaten können auch die Zusammenarbeit mit Drittländern und den zuständigen internationalen Organisationen fördern. Werden Maßnahmen aufgrund anderer Bestimmungen des Vertrags getroffen, ist der Wahrung und Förderung der Vielfalt der europäischen Kulturen Rechnung zu tragen. In Artikel 13 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht: Kunst und Forschung sind frei. In Artikel 22 der Charta heißt es: Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen. ERGEBNISSE A. Politische Entwicklungen 1. Europäische Kulturagenda Seit 2007 bildet die Europäische Kulturagenda den strategischen Rahmen für die Tätigkeit der EU im Bereich Kultur. Sie basiert auf der Förderung von drei strategischen Zielen: 1) kulturelle Kurzdarstellungen über die Europäische Union

2 Vielfalt und interkultureller Dialog, 2) Kultur als Katalysator für Kreativität, und 3) Kultur als zentraler Bestandteil internationaler Beziehungen. Die zentralen Methoden der Agenda sind der Dialog mit den Akteuren im Kulturbetrieb sowie die offene Koordinierungsmethode. Mit dem Arbeitsplan für Kultur wurde diese Agenda weiter konkretisiert, indem unter anderem vier Prioritäten festgelegt wurden: 1) eine für alle zugängliche Kultur, 2) kulturelles Erbe, 3) Kultur- und Kreativwirtschaft: Kreativwirtschaft und Innovation sowie 4) Förderung der kulturellen Vielfalt. Diese Prioritäten werden mithilfe von 20 konkreten Maßnahmen umgesetzt. Die von der Kommission und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Mitte 2016 vorgestellte Mitteilung der Kommission Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen zielt auf die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnerländern sowie einer globalen Ordnung ab, die sich auf Frieden, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, gegenseitiges Verständnis und die Achtung der Grundwerte stützt. Der interkulturelle Dialog gehört zu den ständigen Prioritäten der EU. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat diese Dimension eine noch größere Bedeutung erhalten. Im Bereich der Kulturpolitik sind Initiativen wie jene zur Roma-Kultur, zu interkulturellen Städten oder der Dialog mit der Plattform für ein interkulturelles Europa (Platform on Intercultural Europe) besonders hervorzuheben. Weitere EU-Politikbereiche, mit denen der interkulturelle Dialog gefördert wird, betreffen den audiovisuellen Sektor, die Mehrsprachigkeit, die Jugend, die Forschung, die Integration und externe Beziehungen um nur einige zu nennen. B. Aktionsprogramme und abgeleitete Rechtsvorschriften 1. Kreatives Europa das Kulturprogramm der EU für die Jahre Die Mittel des Programms Kreatives Europa ( ) belaufen sich in diesem Programmplanungszeitraum auf 1,46 Mrd. EUR (und liegen damit um 9 % höher als im vorherigen Zeitraum). Unter seinem Dach werden frühere Programme der Union zusammengefasst, und zwar die Programme unter dem Namen MEDIA ( ), das Programm MEDIA Mundus ( ) und die Programme unter dem Namen Kultur ( ). Darüber hinaus umfasst es ein sektorübergreifendes Teilprogramm, das aus folgenden beiden Elementen besteht: 1) eine vom Europäischen Investitionsfonds verwaltete Finanzgarantie, um kleinen Akteuren den Zugang zu Bankdarlehen zu erleichtern, und 2) Mittel zur finanziellen Unterstützung von Studien, Analysen und einer besseren Datenerhebung, um die wissenschaftlichen Grundlagen der politischen Entscheidungsfindung zu verbessern. Im Rahmen seines Teilprogramms KULTUR (nähere Informationen zum Teilprogramm MEDIEN finden sich im Informationsblatt zur audiovisuellen Politik) werden Fördermittel in folgenden Bereichen vergeben: 1) grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen Organisationen in der Kultur- und Kreativbranche, 2) europäische Netze zur Stärkung der Beschäftigten in der Kultur- und Kreativbranche durch Vermittlung spezifischer Kompetenzen und Erfahrungen, internationale Zusammenarbeit und neue berufliche Möglichkeiten, 3) europäische Plattformen zur Förderung der Mobilität und des Bekanntheitsgrads von Kulturschaffenden und Künstlern, einer europaweiten Verbreitung kultureller und künstlerischer Aktivitäten sowie zur Publikumsentwicklung und Erhöhung der allgemeinen Sichtbarkeit, und 4) Übersetzung von Paketen literarischer Werke sowie deren Förderung. 2. Initiative Kulturhauptstadt Europas Die Initiative Kulturhauptstadt Europas ist eine der erfolgreichsten und bekanntesten kulturpolitischen Initiativen der EU. Jedes Jahr werden jeweils zwei Städte in zwei EU- Kurzdarstellungen über die Europäische Union

3 Staaten zu Kulturhauptstädten Europas ernannt. Die Städte werden auf der Grundlage eines Kulturprogramms, das stark europäisch ausgerichtet sein muss, an dem Einheimische jeden Alters beteiligt sein müssen und das langfristig zu der Entwicklung der Stadt beitragen muss, von einer unabhängigen Expertenjury ausgewählt. Im Laufe der Jahre hat sich die Initiative Kulturhauptstadt Europas darüber hinaus als einzigartige Gelegenheit zur Modernisierung von Städten, zur Förderung der lokalen Kreativität und zur Verbesserung des Images von Städten erwiesen. Bislang wurden mehr als 40 Städte zu Kulturhauptstädten Europas ernannt. Das Verfahren für die Auswahl einer Stadt beginnt rund sechs Jahre im Voraus und umfasst zwei Phasen. Die Reihenfolge der Mitgliedstaaten, die als Gastgeber fungieren, wird allerdings schon früher in zwei Phasen festgelegt. Die bis einschließlich 2019 geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen für die Vergabe des Titels sind in dem Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegt. Für den Zeitraum 2020 bis 2033 werden die Vorschriften derzeit geändert. Durch den Beschluss Nr. 445/2014/EU haben nun auch Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer die Chance, an der Initiative Kulturhauptstadt Europas teilzunehmen, sofern sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen am Programm Kreatives Europa teilnehmen. Im Jahr 2016 schlug die Kommission vor, künftig auch Städten aus EFTA/EWR-Ländern die Teilnahme zu ermöglichen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag obliegt nun dem Rat und dem Europäischen Parlament. 3. Europäisches Kulturerbe-Siegel Das Europäische Kulturerbe-Siegel wurde ursprünglich als zwischenstaatliche Initiative zwischen mehreren Mitgliedstaaten im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Auf Antrag der Mitgliedstaaten schlug die Kommission 2010 vor, das Europäische Kulturerbe-Siegel offiziell zu einer EU-Initiative zu erklären. Das Siegel wurde durch den Beschluss Nr. 1194/2011/ EU geschaffen. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, den interkulturellen Dialog sowie das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürger zur Union zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, werden Stätten aufgrund ihres hohen symbolischen Werts, ihrer Rolle in der Geschichte und Kultur Europas und der Europäischen Union sowie ihres Bezugs zu demokratischen Grundsätzen und Menschenrechten ausgewählt. Bislang wurde das Siegel 29 Stätten zuerkannt. 4. Europäisches Jahr des kulturellen Erbes 2018 Am 30. August 2016 unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag, in dem sie, in Reaktion auf Anfragen des Rates und des Europäischen Parlaments, fordert, das Jahr 2018 zum Europäischen Jahr des kulturellen Erbes zu erklären. Über den Vorschlag wird momentan diskutiert. Im Rahmen des Europäischen Jahres des kulturellen Erbes 2018 soll herausgestellt werden, wie das kulturelle Erbe Europas zur Stärkung eines gemeinsamen Geschichtsbewusstseins und Identitätsgefühls beiträgt. 5. Unrechtmäßige Verbringung von Kulturgütern Mit der Richtlinie 2014/60/EU, einer Neufassung der Richtlinie 93/7/EWG, will die EU nationale Kulturgüter schützen und deren Schutz mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang bringen. In der Richtlinie ist die materielle Rückgabe von Kulturgütern vorgesehen, die unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet von EU-Mitgliedstaaten verbracht wurden. Zudem werden Kooperationsmechanismen und Rückgabeklagen gegen Eigenbesitzer festgelegt, um die Rückgabe von Kulturgütern zu sichern, die ab dem 1. Januar 1993 unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Landes in das eines anderen verbracht wurden. Kurzdarstellungen über die Europäische Union

4 Die Richtlinie erstreckt sich auf jedes Kulturgut, das nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften als nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert eingestuft wurde. 6. Preise Im Rahmen der Kulturpolitik der EU wird die Verleihung von Preisen in den Bereichen des kulturellen Erbes, der Architektur, der Literatur und der Musik gefördert. Ziel dieser EU-Preise ist es, die hervorragende Qualität und den Erfolg europäischer Aktivitäten in diesen Bereichen herauszustellen. Mit diesen Preisen werden Künstler, Musiker, Architekten, Schriftsteller und die im Bereich Kulturerbe Tätigen sowie ihre Arbeit ins Rampenlicht gerückt. Hierdurch werden der Reichtum der kulturellen Vielfalt Europas sowie die Bedeutung des interkulturellen Dialogs und grenzüberschreitender kultureller Aktivitäten in Europa und über seine Grenzen hinaus präsentiert. ROLLE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS In seiner Rolle als Mitgesetzgeber prüft das Europäische Parlament derzeit den Vorschlag der Kommission, die Initiative Kulturhauptstadt Europas auch für EFTA- und EWR-Länder zu öffnen. Es verhandelt zudem mit dem Rat über den Vorschlag der Kommission, das Jahr 2018 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes auszurufen. Eine Entscheidung diesbezüglich wird im ersten Halbjahr 2017 erwartet. In der vorherigen Wahlperiode trug es gemeinsam mit dem Rat maßgeblich zur Ausgestaltung des Europäischen Kulturerbe-Siegels sowie der Richtlinie über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern bei. Das Thema Kulturerbe griff das Parlament in seiner Entschließung vom 8. September 2015 mit dem Titel Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas [1] auf. Darin wurde betont, dass der Hauptwert des Kulturerbes weiterhin sein kultureller Wert sei, ihm jedoch auch eine bedeutende Rolle in Bezug auf Wachstum und Arbeitsplätze zukomme. In den Jahren 2012 und 2013 verhandelte das Parlament mit dem Rat über das wichtigste Instrument zur finanziellen Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche: das Programm Kreatives Europa. Während der Verhandlungen über den MFR und auch im Laufe der jährlichen Haushaltsverfahren setzt sich das Parlament konsequent dafür ein, die Mittelzuweisungen für das Programm zu erhöhen. Im Januar 2017 wurde im Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) über einen Durchführungsbericht zum Programm Kreatives Europa abgestimmt. Im ersten Halbjahr 2017 soll darüber im Plenum abgestimmt werden. Das Parlament hat in verschiedenen Entschließungen [2] seit jeher großes Interesse am Potenzial und an der Entwicklung der Kultur- und Kreativindustrien bekundet. Sie sind nicht nur Ausdruck kultureller Vielfalt, sondern in ihnen sind auch 7,5 % der Arbeitskräfte in der EU beschäftigt, wodurch ein BIP-Mehrwert von rund 509 Mrd. EUR erwirtschaftet wird. In seiner Entschließung vom 13. Dezember 2016 zur kohärenten Politik der EU für die Kulturund Kreativwirtschaft forderte das Parlament einen strategischen Ansatz zur Freisetzung des Potenzials von Kultur- und Kreativindustrien [3]. Es forderte die Kommission auf, Maßnahmen für eine kohärente EU-Politik für Kultur- und Kreativindustrien zu ergreifen und einen umfassenden, kohärenten und langfristigen industriepolitischen Rahmen für den Kulturund Kreativsektor zu entwickeln. Mehrere Maßnahmen sollten getroffen werden, um die Arbeitsbedingungen im Kultur- und Kreativsektor zu verbessern, Kultur- und Kreativindustrien [1]P8_TA(2015)0293. [2]ABl. C 377 E vom , S. 142; angenommene Texte, P7_TA(2013)0368. [3]P8_TA(2016)0486. Kurzdarstellungen über die Europäische Union

5 in die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzubinden und Mittel zur Förderung von Karrieren, Unternehmertum und Schulungen in diesem Sektor bereitzustellen. Darüber hinaus drängte das Parlament auf einen strategischen Ansatz im Hinblick auf die Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen. In seiner vorbereitenden Maßnahme Kultur in den Außenbeziehungen der EU im Rahmen der Haushaltspläne 2013 und 2014 stellte es das beachtliche Potenzial der Kultur für die Außenbeziehungen Europas heraus und betonte, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten von einer besseren Abstimmung ihrer Kulturdiplomatie umfassend profitieren könnten. Seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU [4] ging in dieselbe Richtung. Im Jahr 2016 arbeitete es eine Entschließung zum interkulturellen Dialog aus [5]. In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) und des Ausschusses für Kultur und Bildung (CULT) am 9. Januar 2017 fand ein erster Meinungsaustausch für einen Bericht als Reaktion auf die Strategie für internationale Kulturbeziehungen der Kommission statt. Michaela Franke / Mara Mennella 02/2017 [4]ABl. C 377 E vom , S [5]P8_TA(2016)0005. Kurzdarstellungen über die Europäische Union

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