Informationspflichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationspflichten"

Transkript

1 Informationspflichten Mag. Nicole Schweizer Fit 4 SII 5. Nov. 2015

2 wesentlichen Bestandteile des Produkts tatsächlich verstehen 1) Welche Leistungen erbringt das VU? garantiert? vielleicht nur prognostiziert? 2) Welche Risiken sind damit verbunden? 3) Prämien - Kosten? 4) Konsequenzen einer Kündigung? Verluste? 5) Einstellung der Prämienzahlung? 6) Gewinnbeteiligung? 7). Schweizer, FMA 2

3 VAG 2016 Schweizer, FMA 3

4 252 (1) VAG 2016 allg. Informationspflichten schriftlich vor Abgabe der Vertragserklärung des VN Name, Anschrift, Sitz, Rechtsform anwendbare Recht Aufsichtsbehörde und ggf. eine Stelle, an die Beschwerden gerichtet werden können 4 (1) Z 8 AStG Schlichtung für Verbrauchergeschäfte ( Laufzeit Prämien Rücktrittsrecht Schweizer, FMA 4

5 AStG Stelle zur alternativen Streitbeilegung Worüber ist zu informieren? 19 (1) über die AS-Stelle, von der das Unternehmen erfasst wird, sofern es sich verpflichtet oder verpflichtet ist, diese Stelle zur Beilegung von Streitigkeiten einzuschalten Angaben zur Website-Adresse der betreffenden AS-Stelle Schweizer, FMA 5

6 AStG Informationspflicht, wenn keine Einigung erzielt werden kann! 19 (3) auf die zuständige AS-Stelle hinzuweisen und ob das Unternehmen an einem Verfahren teilnehmen wird auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger Schweizer, FMA 6

7 253 (1) VAG 2016 vorvertraglich 253 (1) Z 1 VAG (1) Z 1-5 LV-InfoV Leistungen des VU, Produktkategorie & wesentl. Eigenschaften Ausmaß, in dem diese garantiert sind Bezifferung der garantierten Leistung bzw. Umschreibung Absicherungsinstrumente, Vor- u. Nachteile Rechnungsgrundlagen (Tarif, Abrechnungsverband, Sterbetafel, Rechnungszins) Wahlmöglichkeiten garantierte Rente? Höhe der Kosten & Gebühren Schweizer, FMA 7

8 253 (1) VAG 2016 Garantie 253 (1) Z 2 VAG (2) LV-InfoV Einzelheiten v einem Dritten eingeräumten Garantie vom VU übernommenen Ausfallshaftung Name & Anschrift des Garantiegebers Übernimmt der VN das Ausfallsrisiko? Einschränkungen & Bedingungen der Garantieleistung Schweizer, FMA 8

9 Kosten 253 (1) Z 7 VAG (6) LV-InfoV Anlage 1 der LV-InfoV alle geschäftsplanmäßigen Kosten, mit denen der Vertrag belastet wird Schweizer, FMA 9

10 253 (1) Z 7 VAG 2016 Anlage 1 der LV-InfoV

11 Kosten Hauptleistung, Nebenleistung Nebenleistung, sofern kapitalbildend Ansonsten Hinweis, dass Nebenleistungen nicht enthalten sind

12 253 (2) VAG 2016 Modellrechnung Modellrechnung klar und verständlich zu erläutern Rechenmodell mit fiktiven Annahmen keine vertraglichen Ansprüche ableitbar 4 LV-InfoV Deutlicher Hinweis auf Unverbindlichkeit bei Werten, die nicht garantiert sind! Schweizer, FMA 12

13 Modellrechnung 253 (2) VAG 2016 Anlage 2 der LV-InfoV (Auszahlungswert) Schweizer, FMA 13

14 Modellrechnung 1. möglichst gemäß Anlage 2 2. Hochformat, sofern Lesbarkeit & Transparenz gewährleistet 3. mehrere Tabellen möglich im Zusammenhang auf einander folgenden Seiten 4. Gegenüberstellung Leistungen VN Leistungen VU! 5. fixer Bestandteil: garantierte Leistungen Schweizer, FMA 14

15 fixer Bestandteil der Tabelle, auch wenn keine Garantie! Modellrechnung Jahr Leistung des Versicherers Prämie Prämiensumme garantiert 4% 3% 2% (2) VAG Jahr Rückkaufswert Prämie Prämiensumme garantiert 4% 3% 2% Schweizer, FMA 15

16 Modellrechnung Leistung des Versicherers zb Erlebensleistung Ablebensleistung Teilauszahlungen Rente Schweizer, FMA 16

17 Modellrechnung 253 (2) VAG 2016 individueller Basis bestimmter Tarif konkrete Vertragsdaten Rentenversicherung: nur Rentenleistung in Modellrechnung gem. Anl. 2 Gesamtverzinsung bzw. prognostizierte Wertentwicklung in % Prämie inkl. Vers.Steuer Rückkaufswert - Aufteilung der rechnungsm. einmaligen Abschlusskosten - Abschlag - Vers.Steuer 3 LV-InfoV Schweizer, FMA 17

18 Modellrechnung 253 (2) VAG 2016 Wertanpassung - alle gegenübergestellten Werte einheitlich - %-Satz und Berechnungsbasis - Index 3 (6) LV-InfoV Schweizer, FMA 18

19 253 (3) VAG 2016 jährliche Wertnachricht 253 (3) Z 5 VAG LV-InfoV jährlich über Auswirkungen v Abweichungen der aktuellen Werte von den prognostizierten Werten in Form von neu berechneten Ablaufleistungen Erlebens- und Rentenleistungen aktuelle Rückkaufswert Einsatz von Absicherungsinstrumenten, Umfang & Konsequenzen Schweizer, FMA 19

20 Klassische Lebensversicherung Schweizer, FMA 20

21 253 (1) VAG 2016 Gewinnbeteiligung vorvertraglich 253 (1) Z 4 VAG LV-InfoV Grundsätze Berechnung Gewinnbeteiligung Gewinnkomponenten Entstehung, Verteilung, Verwendung Mögl. der Dotierung der ZZR Minderung der Gewinnbeteiligung Abrechnungsverband Zeitpunkt der unwiderruflichen Zuteilung Gewinnkarenz konkrete Gewinnverwendung der der DRSt zugeteilten Gewinnanteile Erhöhung der garantierten Leistung Abbildung einer zusätzlichen Garantieleistung Schweizer, FMA 21

22 253 (3) VAG 2016 laufend 253 (3) Z 4 VAG LV-InfoV jährlich über den Stand einer erworbenen Gewinnbeteiligung tatsächliche Verwendung der der DRSt zugeteilten Gewinnanteile Zusammensetzung der Kapitalanlagen nach Kategorien Ausmaß der Minderung der Bemessungsgrundlage (ZZR) in welchem Ausmaß die Gewinnbeteiligung zur Erhöhung der garantierten Leistung geführt hat od zur Abbildung einer zusätzlichen Garantieleistung verwendet wurde Auflösung des Schlussgewinnfonds gegen eine individuelle laufende Gewinnbeteiligung Schweizer, FMA 22

23 Fonds- und indexgebundene Lebensversicherung Schweizer, FMA 23

24 254 (1) Z 1 VAG 2016 vor Abschluss des Versicherungsvertrags Angaben des VN über Erfahrungen od Kenntnisse iha Veranlagung in Wertpapieren finanzielle Verhältnisse soweit zur Wahrung der Interessen des VN iha getragene Veranlagungsrisiko erforderlich (auch bei externer Garantie!) schriftlich festzuhalten Schweizer, FMA 24

25 253 (1) Z 8, 9 VAG 2016 FLV 253 (1) Z 8 VAG (1) LV-InfoV Kapitalanlagefonds ISIN Art der enthaltenen Vermögenswerte Name, Sitz, Homepage der KAG ILV 253 (1) Z 9 VAG (2) LV-InfoV Art der Kapitalanlage Emittent und dessen Kreditrisiko Bezugswert und Name, Sitz und Homepage Indexanbieter grundlegende Faktoren zur Berechnung der Versicherungsleistung Name, Sitz und Homepage Schweizer, FMA 25

26 253 (2) VAG 2016 Modellrechnung 14 LV-InfoV Modellrechnung FLV, ILV 2%, 0%, -2% frei wählbare %-Sätze max. Performance der letzten 5 Jahre Schweizer, FMA 26

27 Modellrechnung FLV, ILV Frei wählbare %-Sätze 1. möglichst konkreter Fonds 2. Durchschnittsperformance-Sätze innerhalb einer Risikoklasse je nach Risikoprofil des VN möglich Erstellung des Anlegerprofils gem. 254 VAG 2016 ist Voraussetzung! Schweizer, FMA 27

28 253 (3) Z 4 VAG 2016 laufend FLV 253 (3) Z 4 VAG LV-InfoV Wert der zugeordneten Fondsanteile Anteile je Fonds deren Rechenwert ILV 253 (3) Z 4 VAG LV-InfoV Wertentwicklung des Bezugswerts Wert der dem Vertrag zugeordneten Vermögenswerte Schweizer, FMA 28

29 Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge Schweizer, FMA 29

30 253 (2) VAG 2016 Modellrechnung Modellrechnung 17 LV-InfoV garantierte Leistung - Basis: aktuell geltende staatliche Prämie - in einer gesonderten Spalte Rückkaufswert - unter Berücksichtigung der Rechtsfolgen gem. 108g (5) EStG Schweizer, FMA 30

31 18 LV-InfoV Inkrafttreten Inkrafttreten: 1. Jän vorvertragl. Informationspflichten: Verträge, die nach dem 31. Dez abgeschlossen werden laufende Informationspflichten ( 5, 6, 10, 12, 15 LV-InfoV): vor dem 1. Jän abgeschlossene Verträge Schweizer, FMA 31

32 319 VAG 2016 Strafbestimmungen Wer die Informationspflichten gem. 252 bis 255 verletzt begeht eine Verwaltungsübertretung Geldstrafe bis zu Euro Schweizer, FMA 32

E n t wurf. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

E n t wurf. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 von 8 E n t wurf Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationspflichten für die Lebensversicherung (Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 LV-InfoV 2018) Auf

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. September 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. September 2018 Teil II 1 von 8 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 18. September 2018 Teil II 247. Verordnung: Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 247. Verordnung der

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 6. Oktober 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 6. Oktober 2015 Teil II 1 von 8 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 6. Oktober 2015 Teil II 294. Verordnung: Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung LV-InfoV 294. Verordnung der

Mehr

Begründung. Allgemeiner Teil

Begründung. Allgemeiner Teil 1 von 6 Begründung Allgemeiner Teil Gemäß 253 Abs. 5 des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015,

Mehr

FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung

FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung BEREICH Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht Stand 1. April 2011 FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hält es für

Mehr

Studie. Die Tricks der Lebensversicherer. im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol

Studie. Die Tricks der Lebensversicherer. im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol Studie Die Tricks der Lebensversicherer im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol Juni bis September 2017 Projektdurchführung: Verein für Konsumenteninformation Mariahilfer Straße 81 1060 Wien Autor: Walter

Mehr

Begründung. Allgemeiner Teil

Begründung. Allgemeiner Teil 1 von 7 Begründung Allgemeiner Teil Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (Versicherungsvertriebsrechts-

Mehr

Die Garantie der heute gültigen Berechnungsgrundlagen wirkt sich direkt auf die Höhe der Pension aus:

Die Garantie der heute gültigen Berechnungsgrundlagen wirkt sich direkt auf die Höhe der Pension aus: Herr Max Mustermann Muster 1 9800 Spital Sie werden beraten von: Günther Schönberger Tel. 02732/9000-9002 guenther.schoenberger@raiffeisenbankkrems.at 08.08.2017 Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem

Mehr

Sie werden betreut von: Günther Schönberger Tel

Sie werden betreut von: Günther Schönberger Tel Anonym Sie werden betreut von: Günther Schönberger Tel. 02732-9000-9002 guenther.schoenberger@raiffeisenbankkrems.at 31.12.2015 Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Produkt Meine Raiffeisen Pension.

Mehr

Versicherungsaufsichtsrecht VVaG, Verhaltenspflichten. Dr. Stephan Korinek, FMA 2018

Versicherungsaufsichtsrecht VVaG, Verhaltenspflichten. Dr. Stephan Korinek, FMA 2018 Versicherungsaufsichtsrecht VVaG, Verhaltenspflichten Dr. Stephan Korinek, FMA 2018 Agenda Erster Teil: Einführung & Grundlagen Zweiter Teil: Konzessionspflicht & Genehmigungen Dritter Teil: VVaG, Verhaltenspflichten

Mehr

VERÖFFENTLICHUNGEN DER FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE BETREFFEND DIE VERTRAGSVERSICHERUNG

VERÖFFENTLICHUNGEN DER FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE BETREFFEND DIE VERTRAGSVERSICHERUNG VERÖFFENTLICHUNGEN DER FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE BETREFFEND DIE VERTRAGSVERSICHERUNG Jahrgang 2011 (87. Jhg.) Wien, Dezember 2011 INHALTSVERZEICHNIS I. GESETZE... 3 1. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz

Mehr

Willkommen bei der Skandia! Berlin, 25. Juni 2007

Willkommen bei der Skandia! Berlin, 25. Juni 2007 Willkommen bei der Skandia! Berlin, 25. Juni 2007 Änderungsbedarf für AVB aufgrund der VVG-Reform Dr. Klaus Weigeldt - Leiter Rechtsabteilung - Agenda 1. Besonderheiten der FLV/FRV 2. Was sind zukünftig

Mehr

Rücktrittsrechte gesetzliche Bestimmungen

Rücktrittsrechte gesetzliche Bestimmungen Rücktrittsrechte gesetzliche Bestimmungen Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz: 5 VersVG 5. (1) Weicht der Inhalt des Versicherungsscheines vom Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, so gilt

Mehr

Zukunftssicherung - Bezugsumwandlung Häufig gestellte Fragen und Antworten

Zukunftssicherung - Bezugsumwandlung Häufig gestellte Fragen und Antworten Häufig gestellte Fragen und Antworten Mit der Zukunftssicherung gemäß 3 (1) 15a EStG in Form einer Bezugsumwandlung haben Sie die Möglichkeit, aufgrund der Steuerersparnis wesentlich mehr Erträge als bei

Mehr

Gewinnanteile in der Lebensversicherung

Gewinnanteile in der Lebensversicherung Gewinnanteile in der Lebensversicherung 31.12.2015 Mit Gewinnbeteiligung abgeschlossene Versicherungsverträge erhalten gemäß den Bestimmungen der jeweils zutreffenden Versicherungsbedingungen nachstehende

Mehr

wir bedanken uns für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfs zur LV-InfoV

wir bedanken uns für die Übermittlung des Begutachtungsentwurfs zur LV-InfoV v Il v Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA Otto-Wagner-Platz 5 1090 Wien Mail: begutachtung@fma.gv.at Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationspflichten für die Lebensversicherung

Mehr

V e r ö f f e n t l i c h u n g e n

V e r ö f f e n t l i c h u n g e n V e r ö f f e n t l i c h u n g e n der Finanzmarktaufsichtsbehörde betreffend die Vertragsversicherung Jahrgang 2008 (84. Jhg.) Wien, Dezember 2008 Gesetze: 1. Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

Mehr

Bundesgesetz mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden

Bundesgesetz mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden 302/A XXVI. GP - Initiativantrag - Gesetzestext (Arbeitsdokument ParlDion) 1 von 4 Bundesgesetz mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 20. Juli 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 20. Juli 2016 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 20. Juli 2016 Teil II 196. Verordnung: Änderung der Informationspflichtenverordnung Pensionskassen 196. Verordnung der

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Mitteilung

Mehr

V e r ö f f e n t l i c h u n g e n

V e r ö f f e n t l i c h u n g e n V e r ö f f e n t l i c h u n g e n der Finanzmarktaufsichtsbehörde betreffend die Vertragsversicherung Jahrgang 2009 (85. Jhg.) Wien, Dezember 2009 Gesetze: 1. Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 4 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Mitteilung

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende

Mehr

Die Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung)

Die Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung) Die Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung) Die Betriebliche Garantiepension (Betriebliche Kollektivversicherung) ist die sichere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Seit ihrer

Mehr

BALANCE INVEST EINMAL EINZAHLEN UND ENTSPANNEN. Einmalerlagsvorsorge 50plus

BALANCE INVEST EINMAL EINZAHLEN UND ENTSPANNEN. Einmalerlagsvorsorge 50plus BALANCE INVEST EINMAL EINZAHLEN UND ENTSPANNEN Einmalerlagsvorsorge 50plus 1 Unsere Lösung: BALANCE INVEST Halbe-halbe aus Lebensversicherung und Fonds BALANCE INVEST Einmalerlagsversicherung 50plus Sicherheit

Mehr

Übersicht für ein GenerationenDepot

Übersicht für ein GenerationenDepot Übersicht für ein GenerationenDepot der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 08. Dezember 2014 Übersicht über ein GenerationenDepot Tarif 1L (Tarifwerk 2015) zum Vorschlag von Herrn

Mehr

Congenial bav garant Vorschlag Nr für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung

Congenial bav garant Vorschlag Nr für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung Congenial bav garant Vorschlag Nr. 20180114195118-001 für eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung Condor-Tarif C72 Gruppe (Direktversicherung) beitragsorientierte Leistungszusage (bolz)

Mehr

Leitfaden zur Interpretation von Effektivkosten für Berater

Leitfaden zur Interpretation von Effektivkosten für Berater Leitfaden zur Interpretation von Effektivkosten für Berater Oktober 2015 Effektivkosten richtig lesen und interpretieren Leitfaden für Berater Aufgrund des LVRG werden seit 01. Januar 2015 die Effektivkosten

Mehr

Basisinformationsblatt

Basisinformationsblatt Zweck Produkt Basisinformationsblatt Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen

Mehr

Basisinformationsblätter zur universa topinvest RENTE

Basisinformationsblätter zur universa topinvest RENTE Basisinformationsblätter zur universa topinvest RENTE Basisinformationsblatt Zweck Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Zukunftsvorsorge mit Gewinnbeteiligung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Zukunftsvorsorge mit Gewinnbeteiligung Begriffsbestimmungen 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall 2 Pflichten des Versicherungsnehmers 3 Umfang des Versicherungsschutzes 4 Beginn des Versicherungsschutzes 5 Kosten und Gebühren

Mehr

Aktuarielle Aspekte der Informationspflichtenverordnung

Aktuarielle Aspekte der Informationspflichtenverordnung Aktuarielle Aspekte der Informationspflichtenverordnung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Agenda Informationspflichtenverordnung Allgemein Informationspflichtenverordnung Kostenangaben

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Basisinformationsblätter zur universa topinvest RENTEgarant

Basisinformationsblätter zur universa topinvest RENTEgarant Basisinformationsblätter zur universa topinvest RENTEgarant Basisinformationsblatt Zweck Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt

Mehr

Renditeaspekte in der Rentenzahlungsphase

Renditeaspekte in der Rentenzahlungsphase watsonwyatt.com Renditeaspekte in der Rentenzahlungsphase Vergleich von marktrendite und biometrischer Rendite Alexander Schalk q x -Club, Berlin 12. März 2007 Agenda 1. Einleitung 2. Prinzip der lebenslangen

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 14. Februar 2017 Anlage 4 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 6 V2; Zusammensetzung der Gesamt-BWR bereits in der Auflistung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende

Mehr

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Mitteilung zum Stand Ihrer Versicherung 22. März 2018 Anlage 6 V1; Angabe der Gesamt-BWR Zusammensetzung der Gesamt-BWR in der Erläuterung Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ.

Mehr

Anleitung zur Übersendung der Daten für den Stresstest

Anleitung zur Übersendung der Daten für den Stresstest Anleitung zur Übersendung der Daten für den Stresstest Scope des Stresstests 1. Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungsprodukte mit Zinsgarantien 1 anbieten Szenarien zu übermittelnde Dateien

Mehr

Tarifbestimmungen zu den sofort beginnenden Rentenversicherungen (Tarife RV11, RV21, RV31 und RV41)

Tarifbestimmungen zu den sofort beginnenden Rentenversicherungen (Tarife RV11, RV21, RV31 und RV41) Tarifbestimmungen zu den sofort beginnenden Rentenversicherungen (Tarife RV11, RV21, RV31 und RV41) Diese Tarifbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung (ARV). Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung Seifried Ingo, Mörikestraße 11, 8052 Graz Anlageempfehlung Ihr Berater: Seifried Ingo Mörikestraße 11 8052 Graz Telefon 0664 342 99 58 Telefax 0316 231123-9182 e-mail ingo.seifried@sefina.at unter Berücksichtigung

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Enkelpolice

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Enkelpolice Rennsteigmakler Finanzen und Versicherungen Ursula Koch, Clara-Zetkin-Str. 6, 98724 Neuhaus Enkelpolice Ihre Finanzanlageberaterin Ursula Koch Rennsteigmakler Finanzen und Versicherungen Ursula Koch Clara-Zetkin-Str.

Mehr

Rentenversicherung.

Rentenversicherung. Rentenversicherung www.nuernberger.at Reicht Ihr Pensionsanspruch? Damit Sie Ihren Lebensstandard auch in der Pension halten können, muss die Lücke zwischen Aktiveinkommen und staatlicher Pension möglichst

Mehr

Vertragsvorschlag Sofort-Rente Rentenversicherung Inhaltsverzeichnis - Seite 1 von 8 -

Vertragsvorschlag Sofort-Rente Rentenversicherung Inhaltsverzeichnis - Seite 1 von 8 - Vertragsvorschlag Inhaltsverzeichnis - Seite 1 von 8 - Inhaltsverzeichnis A. Produktinformationsblatt B. Kundeninformation I. Allgemeine Informationen 1. Angaben zur Identität des Versicherers 2. Angaben

Mehr

V. GEWINNBETEILIGUNG KRANKENVERSICHERUNG

V. GEWINNBETEILIGUNG KRANKENVERSICHERUNG HIGHLIGHTS & MANAGEMENT UNTERNEHMEN & STRATEGIE LAGEBERICHT 2013 JAHRESABSCHLUSS 2013 SERVICE THREADNEEDLE AMER SM- USD -1 - ACC THREADNEEDLE EM MK B- USD RGA THREADNEEDLE EM MK B-EUR-R-G - (A) THREADNEEDLE

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herrn Dr. Max Mustermann Musterweg Roth

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herrn Dr. Max Mustermann Musterweg Roth Fondsberatung Nagl Versicherungs-Vermittlung Nagl GmbH, Steinbacher Weg 6, 91154 Roth Herrn Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Fondsberatung Nagl Versicherungs-Vermittlung Nagl GmbH Steinbacher

Mehr

AktuarV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

AktuarV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die versicherungsmathematische Bestätigung, den Erläuterungsbericht und den Angemessenheitsbericht des Verantwortlichen Aktuars (Aktuarverordnung - AktuarV) AktuarV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Lebensversicherungs-AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.2009 1. Anwendungsbereich

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg Roth

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg Roth Fondsberatung Nagl Versicherungs-Vermittlung Nagl GmbH, Steinbacher Weg 6, 91154 Roth Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Anlageempfehlung Fondsberatung Nagl Versicherungs-Vermittlung Nagl GmbH

Mehr

Das Policenmodell in der Lebensversicherung. [...] im Lichte des EuGH-Urteils v

Das Policenmodell in der Lebensversicherung. [...] im Lichte des EuGH-Urteils v Das Policenmodell in der Lebensversicherung [...] im Lichte des EuGH-Urteils v. 19.12.2013 EINFÜHRUNG Einführung Kernfragen Ist das Policenmodell ( 5a VVG) als solches richtlinienkonform? Ist die Ein-Jahres-Frist

Mehr

Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung und die Vermittlung von

Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung und die Vermittlung von Kundeninformation zur Fondsgebundenen Riester-Rente (gemäß 1 und 2 VVG-InfoV der Cosmos Lebensversicherungs-AG) Mit diesen Unterlagen erfüllen wir die Anforderungen des seit Januar 2008 geltenden Gesetzes

Mehr

Rentenversicherung.

Rentenversicherung. Rentenversicherung www.nuernberger.at Kapital fürs Leben Unser Leben wird immer vielfältiger. Es bietet laufend neue Herausforderungen in Beruf und Familie. Außerdem wird es immer wichtiger, die staatliche

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Max Mustermann

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Max Mustermann Matthias Wörmann, Bismarckstrasse 27-29, 50672 Köln Herr Max Mustermann Consilium Finanzmanagement AG Matthias Wörmann Bismarckstrasse 27-29 50672 Köln Ansprechpartner Herr Matthias Wörmann Telefon +49

Mehr

Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens Vom 20. Juli 1948 Anordnung über die Lebens-Versicherung aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens. Vom 20. Juli 1948. Auf Grund

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Pensionszusatzversicherung mit garantiestützender Gewinnbeteiligung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Pensionszusatzversicherung mit garantiestützender Gewinnbeteiligung Funktionsweise der Begriffsbestimmungen 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall 2 Pflichten des Versicherungsnehmers 3 Umfang des Versicherungsschutzes 4 Beginn des Versicherungsschutzes 5 Kosten

Mehr

Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen

Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen Ergebnisbericht des Ausschusses HUK Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen Köln, 19. März 2018 Präambel Der Ausschuss HUK der Deutschen Aktuarvereinigung

Mehr

Reform frisst Bewertungsreserven

Reform frisst Bewertungsreserven Reform frisst Bewertungsreserven Viele Verbraucher bekommen die Auswirkungen des Lebens versicherungs reform gesetzes zu spüren: Durch die Kürzung der Bewertungs reserven fehlen oft mehrere Tausend Euro

Mehr

Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme zum oa VO-Entwurf und nimmt dazu Stellung.

Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme zum oa VO-Entwurf und nimmt dazu Stellung. Österreichische Finanzmarktaufsicht Otto-Wagner-Platz 5 1090 Wien Per Email: begutachtung@fma.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum FMA- LE001.210/000 9-INT/2018 BAK/KS/Pr/MS

Mehr

Die Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell

Die Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell Thomas Leithoff Rechtsanwalt - Versicherungskaufmann Die Folgen der BGH-Rechtsprechung zur Rückabwicklung im Policenmodell Bibliothek des DVfVW Von Juristen für Juristen 9. Juni 2015 Gliederung Warum Auswirkungen?

Mehr

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6). Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Fondssparplan statt Negativzins 100,- mtl. Download

Fondssparplan statt Negativzins 100,- mtl. Download Schmidt Finanzen Ute Schmidt, Anton-Schmidt-Str. 36, 71332 Waiblingen Frau Anna Muster Ottostr. 45 71332 Waiblingen Anlageempfehlung Fondssparplan statt Negativzins 100,- mtl. Download Ihr Berater: Ute

Mehr

Vertrieb Leben (02/2011)

Vertrieb Leben (02/2011) 1 Basis der Garantiemodelle n Hauptunterscheidung der Garantien n Festverzinsliche Wertpapiere n Optionen 2 Übersicht von Garantiemodellen regelbasierte Modelle Statisches 2-Topf-Hybrid Statisches 2-Topf-Hybrid

Mehr

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BONUSPENSION - DIE PRÄMIENBEGÜNSTIGTE ZUKUNFTSVORSORGE MIT ZUSÄTZLICHER KAPITALGARANTIE BEI ABLEBEN

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BONUSPENSION - DIE PRÄMIENBEGÜNSTIGTE ZUKUNFTSVORSORGE MIT ZUSÄTZLICHER KAPITALGARANTIE BEI ABLEBEN Seite 1 von 5 VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BONUSPENSION - DIE PRÄMIENBEGÜNSTIGTE ZUKUNFTSVORSORGE MIT ZUSÄTZLICHER KAPITALGARANTIE BEI ABLEBEN 1. Begriffsbestimmungen 2. Art des Vertrages und Leistungen

Mehr

FLV Highlights Professionelle Vermögenslage und umfassender Versicherungsschutz geben die nötige Sicherheit und sparen Geld.

FLV Highlights Professionelle Vermögenslage und umfassender Versicherungsschutz geben die nötige Sicherheit und sparen Geld. Leben Februar 2008 FLV Highlights Professionelle Vermögenslage und umfassender Versicherungsschutz geben die nötige Sicherheit und sparen Geld. 07.03.2008, Seite 1 Die Variable Fondspolice 07.03.2008,

Mehr

FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung

FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung Versicherungsaufsicht FMA-Mindeststandards für die Informationspflichten in der Lebensversicherung Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hält es für wesentlich, dass Interessenten für Lebensversicherungsprodukte

Mehr

Variable Annuities. Martin Beck. 25. Jänner Technische Universität Wien

Variable Annuities. Martin Beck. 25. Jänner Technische Universität Wien Variable Annuities Martin Beck Technische Universität Wien 25. Jänner 2012 Übersicht Fondsgebundene Rentenversicherung Variable Annuities Garantieformen Mathematisches Modell Risiken Fondsgebundene Rentenversicherung

Mehr

Versicherungsanlageprodukte

Versicherungsanlageprodukte Versicherungsanlageprodukte Aufklärung und Haftung im Rechtsvergleich Österreich - Deutschland - Liechtenstein Mag. Dr. Florian Scheiber GMG AG, 2016 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VII

Mehr

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung

Jährliche Information zum Stand Ihrer Versicherung 1. März 2016 Anlage 5 Diese Muster-Standmitteilung ist für die Versicherer unverbindlich. Ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Standmitteilungen können verwendet werden. Jährliche Information

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung 1 Seite 1 Stand: 25.10.2017 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die

Mehr

Die fondsgebundene Versicherung. Inhalt

Die fondsgebundene Versicherung. Inhalt Die fondsgebundene Versicherung Inhalt Vorwort Abkürzungen 16 Einleitung 17 Teil 1: Das Produkt 20 Kapitel 1: Begriff und Bedeutung 20 1 - Versicherungsvertrag und Lebensversicherung 20 1) Geschichtliches

Mehr

2.2 Unterschiedliche Vorgaben im Hinblick auf staatliche Förderung 24

2.2 Unterschiedliche Vorgaben im Hinblick auf staatliche Förderung 24 Inhaltsverzeichnis Grafikverzeichnis 17 Tabellenverzeichnis 19 Einleitung 21 1. Bedeutimg von Kosten und Ziel der Untersuchung 21 2. Eingrenzung der untersuchten Altersvorsorgeprodukte 23 2.1 Eingrenzung

Mehr

Sicherheit und Chance. Die Indexpolice

Sicherheit und Chance. Die Indexpolice Sicherheit und Chance Die Zinsen auf Tagesgeld und Festgeldkonten sind momentan sehr niedrig. Daher lohnt es sich, auch einmal ein Blick auf Alternativen zu werfen. Zum Beispiel: Die Indexpolice Die Indexpolice

Mehr

Klassische Lebensversicherung

Klassische Lebensversicherung Klassische Lebensversicherung www.nuernberger.at Kapital fürs Leben Unser Leben wird immer vielfältiger. Es bietet laufend neue Herausforderungen in Beruf und Familie. Außerdem wird es immer wichtiger,

Mehr

Klassische Lebensversicherung

Klassische Lebensversicherung Klassische Lebensversicherung www.nuernberger.at Kapital fürs Leben Unser Leben wird immer vielfältiger. Es bietet laufend neue Herausforderungen in Beruf und Familie. Außerdem wird es immer wichtiger,

Mehr

Basisinformationsblätter zur universa AktivRENTE

Basisinformationsblätter zur universa AktivRENTE Basisinformationsblätter zur universa AktivRENTE Basisinformationsblatt Zweck Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht

Mehr

Zielgruppe 3 (bestehender Rürup-Vertrag mit aktuellen Rechnungsgrundlagen) Der Kunde erhält ein Anschreiben zur Vertragserhöhung.

Zielgruppe 3 (bestehender Rürup-Vertrag mit aktuellen Rechnungsgrundlagen) Der Kunde erhält ein Anschreiben zur Vertragserhöhung. Bestandskampagne Rechnungszins 28/2011 06.10.2011 VPA/Karl Grandl Durch die Herabsetzung des Höchstrechnungszinses sind die meisten Produktgattungen betroffen. Insbesondere die Kapitallebensversicherungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Pensionszusatzversicherung mit garantiestützender Gewinnbeteiligung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung Pensionszusatzversicherung mit garantiestützender Gewinnbeteiligung Funktionsweise der Begriffsbestimmungen 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall 2 Pflichten des Versicherungsnehmers 3 Umfang des Versicherungsschutzes 4 Beginn des Versicherungsschutzes 5 Kosten

Mehr

Jährliche Überschussinformation für unsere Kunden Jetzt noch verständlicher!

Jährliche Überschussinformation für unsere Kunden Jetzt noch verständlicher! Januar 2014 Seite 1 von 5 Jährliche Überschussinformation für unsere Kunden Jetzt noch verständlicher! Die jährliche Information an unsere Kunden über den Stand ihrer LV-Verträge Jedes Jahr informieren

Mehr

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER ER- UND ABLEBENSVERSICHERUNG (2008)

VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER ER- UND ABLEBENSVERSICHERUNG (2008) VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER ER- UND ABLEBENSVERSICHERUNG (2008) Bei den nachfolgend angeführten Versicherungsbedingungen handelt es sich unverbindliche Musterbedingungen, die der Verband der Versicherungsunternehmen

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Fondsberatung Nagl Versicherungs-Vermittlung Nagl GmbH, In der Leiten 24, 91154 Roth Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Anlageempfehlung Ihr Berater: Bastian Nagl (Finanzanlagenfachmann) Fondsberatung

Mehr

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im Spezialwissen Lebensversicherung

Prüfungsordnung 4.0 Lernziele im Spezialwissen Lebensversicherung Prüfungsordnung 4.0 Lebensversicherung 1 1 Jahresabschluss... 2 2 Rechnungsgrundlagen... 2 3 Überschussbeteiligung... 3 4 Risikoabsicherungen... 3 5 Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars und aktuarielle

Mehr

Vorstellung ausgewählter Musterinformationsblätter

Vorstellung ausgewählter Musterinformationsblätter Vorstellung ausgewählter Musterinformationsblätter 18.9.2017 Dr. Klaus Wegenkittl PRIIPs und IPID Neue Vorschriften für die Schnittstelle zum Kunden Seminar der Österreichischen Gesellschaft für Versicherungsfachwissen

Mehr

Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV)

Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV) Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV) VVG-InfoV Ausfertigungsdatum: 18.12.2007 Vollzitat: "VVG-Informationspflichtenverordnung

Mehr

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter. Allianz Versicherungs-AG Anhangangabe der Überschussanteilsätze Geschäftsbericht 2016 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.

Mehr

Neue Rechtsentwicklungen. Fachgruppentagung Niederösterreich Schloss Krumbach, 19. September 2018

Neue Rechtsentwicklungen. Fachgruppentagung Niederösterreich Schloss Krumbach, 19. September 2018 Neue Rechtsentwicklungen Fachgruppentagung Niederösterreich Schloss Krumbach, 19. September 2018 Übersicht Nationale Legistikprojekte: Prospektrecht und Crowdinvesting NEU Rücktrittsrecht und Stornohaftung

Mehr

Allianz Pensionskasse AG

Allianz Pensionskasse AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

PENSIONSVORSORGE FÜR SPÄT- EINSTEIGER: ACTIVE CAPITAL PENSION.

PENSIONSVORSORGE FÜR SPÄT- EINSTEIGER: ACTIVE CAPITAL PENSION. PENSIONSVORSORGE FÜR SPÄT- EINSTEIGER: ACTIVE CAPITAL PENSION. Ein Produkt der Bank Austria Creditanstalt Versicherung AG. Einmalig einzahlen, Privatpension genießen. 1) Der Ruhestand rückt immer näher,

Mehr

Tarifangaben. Lebensversicherungsverein a. G.

Tarifangaben. Lebensversicherungsverein a. G. Seite 2 von 6, 23. Dezember 2011, Programmversion 82.2 / 02.11.1 Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen können höher oder niedriger sein. Die angegebenen "möglichen Gesamtleistungen" sind somit

Mehr

SICHER VERANLAGEN UND VERSICHERT SEIN: ACTIVE CAPITAL CLASSIC.

SICHER VERANLAGEN UND VERSICHERT SEIN: ACTIVE CAPITAL CLASSIC. SICHER VERANLAGEN UND VERSICHERT SEIN: ACTIVE CAPITAL CLASSIC. Ein Produkt AG. Sie möchten einen Betrag ab EUR 700,- für mindestens 15 Jahre veranlagen, erwarten hohe Sicherheit für Ihr Kapital, einen

Mehr

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Vertragsgesellschaft der Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese

Mehr