Schengen neu, ab Die Grenzen fallen. Die Freiheit gewinnt. Die Sicherheit bleibt. BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
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- Maya Eberhardt
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1 Schengen neu, ab Die Grenzen fallen. Die Freiheit gewinnt. Die Sicherheit bleibt. BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
2 Ein gemeinsamer Raum der Freiheit und Sicherheit Der 21. Dezember 2007 ist ein historischer Tag: Die Grenzkontrollen zwischen Österreich, Ungarn, der Slowakei, Slowenien und Tschechien entfallen. Europa wächst zusammen und Reisen wird einfacher. Gleichzeitig wird Europa aber auch sicherer. Österreichische Experten haben dazu beigetragen, an der neuen Schengen-Außengrenze hochmoderne Grenzsicherungen zu installieren. Das Schengener Informationssystem ermöglicht sekundenschnelle Fahndungen im gesamten Schengen-Raum. Und was das Wichtigste ist: Österreich bleibt wachsam. Der grenznahe Raum wird auch in Zukunft intensiv kontrolliert. Und zwar so lange und so genau, wie es die Sicherheitslage erfordert. Zudem entsteht ein Operatives Netzwerk Mitteleuropa. Damit wird gewährleistet, dass wir alle mehr Freiheit genießen können und zusätzlich bessere Chancen haben, internationale Kriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen. Günther Platter Bundesminister für Inneres
3 Die Schengen-Erweiterung Schengen-Erweiterung heißt Reisefreiheit Y Abbau der Grenzkontrollen 7 Y Reisedokument mitnehmen 7 Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung Y Ein doppelter Sicherheitsgürtel für Österreich 9 Y Österreich ist besonders gut vorbereitet Die neue moderne Außengrenzsicherung Das Schengener Informationssystem Das Operative Netzwerk Mitteleuropa Ein breiter Sicherheitsgürtel in Österreich 17 Schengen-Geschichte: Abbau von Grenzen und Aufbau von Sicherheit Y Der Beginn von Schengen 20 Y Die Schengen-Familie wächst 20 Y Von der freiwilligen Zusammenarbeit zum EU-Recht 21 Impressum: Bundesministerium für Inneres Abt. I/5, Öffentlichkeitsarbeit PF 100, Herrengasse Wien, Österreich T: +43 (0) F: +43 (0) oeffentlichskeitsarbeit@bmi.gv.at 5
4 Schengen-Erweiterung heißt Reisefreiheit Nicht vergessen: Trotz der Schengen-Erweiterung Reisepass oder Personalausweis mitnehmen. Abbau der Grenzkontrollen Die Schengen-Erweiterung bringt Reisefreiheit in einem gemeinsamen Raum der Sicherheit. Ab 21. Dezember 2007 können die Land- und Seegrenzen zu Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn aus anderen Schengen-Ländern ohne Grenzkontrollen überschritten werden. Ab Ende März 2008 wird das auch für die Flughafengrenzen gelten. Staus und lange Wartezeiten an den Grenzen gehören damit der Vergangenheit an. Gleichzeitig wird die polizeiliche Zusammenarbeit mit den neuen Schengen- Staaten deutlich verstärkt. Das bedeutet bessere Chancen im gemeinsamen Kampf gegen Bedrohungen wie die grenzüberschreitende Kriminalität, den internationalen Terrorismus oder das globale Phänomen der illegalen Migration. Reisedokument mitnehmen Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr geben wird, ist im Schengen-Raum ein Reisedokument mitzuführen. Das ist schon deshalb nötig, damit man sich bei allfälligen Kontrollen durch die Polizei ausweisen kann. Schengen-Erweiterung heißt Reisefreiheit 7
5 Solche Polizeikontrollen, die sich eindeutig von systematischen Personenkontrollen an den außengrenzen unterscheiden müssen, sind natürlich nach der Schengen-erweiterung weiter möglich und sinnvoll (vor allem im Landesinneren). Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung als Reisedokument zählt für eu-bürger entweder der Personalausweis oder der Reisepass. Das Mitführen des Führerscheins ist nicht ausreichend. Das gilt natürlich genauso für ausländer in Österreich: Diese sind verpflichtet, die für den nachweis ihrer Identität oder ihres aufenthaltsrechts maßgeblichen Dokumente mit sich zu führen oder in geringer entfernung zu verwahren, sodass diese auf Verlangen schnell herbeigeschafft werden können (etwa aus dem hotel). Ein doppelter Sicherheitsgürtel für Österreich um Reisefreiheit und größtmögliche Sicherheit für unsere bevölkerung zu gewährleisten, wurde vom Innenministerium unter dem Motto Schengen neu grenzen.los.sicher ein umfassendes Sicherheitskonzept erarbeitet und umgesetzt. Wesentliche Maßnahmen waren bzw. sind Y die unterstützung der künftigen Schengen-Staaten beim aufbau der neuen außengrenzsicherung Y sowie bei ihrer eingliederung in das gemeinsame System der Polizeikooperation ( Schengener Informationssystem ) Y die Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den nachbarländern, insbesondere beidseits der binnengrenzen sowie durch das Operative netzwerk Mitteleuropa Y die Schaffung eines zusätzlichen Sicherheitsgürtels im grenznahen bereich in Österreich. 8 Schengen-erweiterung heißt Reisefreiheit Die ausweispflicht bleibt weiter bestehen. Für Österreich wird es damit einen doppelten Sicherheitsgürtel geben, jenen an den neuen Schengen-außengrenzen und den breiten Sicherheitsgürtel auf beiden Seiten unserer binnengrenzen. Zusätzlich können die Menschen in unserem Land auf die Wirksamkeit des Schengener Informationssystems vertrauen und auf die Zusammenarbeit im Rahmen des Operativen netzwerkes Mitteleuropa. Schengen-erweiterung heißt Sicherheitserweiterung 9
6 10 Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung Österreich ist besonders gut vorbereitet Österreich ist damit besonders gut auf die Schengen- Erweiterung vorbereitet. Das trifft auch deshalb zu, weil wir mit den Partnern in der Mitte Europas schon seit Jahren auf einen gemeinsamen Sicherheitsraum hinarbeiten: Y Dabei war die Gründung der mitteleuropäischen Sicherheitspartnerschaft Forum Salzburg im Jahr 2000 ein wichtiger Meilenstein. Neben Österreich gehören dazu heute unsere vier künftigen Schengen- Nachbarn Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie Bulgarien, Polen und Rumänien. Wesentliche Ziele sind die Verstärkung der operativen Kooperation, gemeinsame Interessenvertretung in der EU sowie die Kooperation mit Drittstaaten, etwa am Balkan. Y In der Folge wurden moderne Staatsverträge zur Polizeikooperation mit den Nachbarstaaten abgeschlossen, die nun konsequent umgesetzt werden. Y Heute sind daher gemeinsame Streifen, ein enger Informationsaustausch oder der Betrieb gemeinsamer Kontaktbüros eine schon lange bewährte Praxis. Auf dieser Grundlage wird die Schengen-Erweiterung aus der Sicht Österreichs durch vier konkrete Maßnahmen abgesichert: Anstelle der klassischen Grenzkontrollen tritt die moderne Grenzraumsicherung.
7 12 Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung 1. Die neue moderne Außengrenzsicherung Die neuen Schengen- und EU-Außengrenzen werden optimal gesichert sein. Das wurde auch von österreichischen Experten überprüft: Y Die künftigen Schengen-Mitglieder haben in den letzten Jahren hochmoderne Außengrenzsicherungen auf dem neuesten Stand der Technik aufgebaut. Y Dabei wurden sie von Österreich und anderen Schengen-Ländern aktiv unterstützt. Y Die erreichten Fortschritte wurden in einem rund zweijährigen Prozess genau evaluiert. Dieser bestand aus unzähligen, strengen Kontrollen vor Ort, der Definition von notwendigen Verbesserungen und einer nochmaligen Überprüfung der erzielten Fortschritte (Nachkontrollen). Zur Sicherheit der Außengrenzen trägt auch die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX mit dem Sitz in Warschau wesentlich bei. Sie hat im Oktober 2005 den operativen Betrieb aufgenommen und wirkt mit verschiedenen Maßnahmen auf ein einheitliches und hohes Niveau bei der Grenzüberwachung und der Personenkontrolle hin: Y FRONTEX erstellt Risikoanalysen, etwa zur illegalen Migration aus dem Umfeld der EU. Y Die Agentur koordiniert gemeinsame Operationen der Mitgliedstaaten zur Grenzsicherung, wie sie beispielsweise an Flughäfen, im Mittelmeer oder im östlichen Grenzbereich stattfinden. Y In Krisensituationen kann das für die Grenzsicherheit verantwortliche EU-Land künftig ein EU-Unterstützungsteam bei FRONTEX anfordern (Rapid Border Intervention Team RABIT). Y FRONTEX unterstützt die Mitgliedstaaten auch bei der Erreichung einheitlicher, hoher Ausbildungsstandards oder bei der Organisation von Rückführungen (z. B. gemeinsamen Charterabschiebungen auf dem Luftweg). Österreich gestaltet die Politik der Europäischen Grenzschutzagentur aktiv mit: Y Wir stellen den Vorsitzenden des FRONTEX-Verwaltungsrates, der die Arbeit der Agentur steuert, haben den Kernlehrplan für die Ausbildung entwickelt und sind mit österreichischen Experten direkt bei FRONTEX in Warschau vertreten. Y Österreich stellt auch Material und Personal für Einsätze zur Verfügung: - Ein Hubschrauber, acht Wärmebildfahrzeuge und zwei mobile Büros (Schengenbusse) inklusive Bedienungspersonal können von uns im Anlassfall eingebracht werden. - Zudem bauen wir einen größeren Pool von Grenzpolizei-Experten auf, die an Einsätzen von EU-Unterstützungsteams teilnehmen können. Für die Sicherheit der neuen Schengen-Außengrenzen ist also durch die modernen Grenzsicherungen vor Ort und die Unterstützungsleistungen von FRONTEX bestens gesorgt. Y In besonderen Situationen können zudem die Kontrollen an den österreichischen Grenzen vorübergehend wieder eingeführt werden. Das ist etwa während der Fußball-Europameisterschaft Euro 2008 punktuell und befristet geplant. Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung 13
8 Die internationale Zusammenarbeit bringt erweiterten Schutz für die Bürger. 2. Das Schengener Informationssystem Seit September 2007 sind die Schengen-Kandidaten bereits in das so genannte Schengener Informationssystem (SIS) eingebunden. Dabei handelt es sich um ein computergestütztes polizeiliches Informations- und Fahndungssystem. Es ermöglicht sekundenschnelle Abfragen von Fahndungen im gesamten Schengenraum nach Straftätern, Personen, denen die Einreise verweigert wird, Abgängigen, Waffen, gestohlenen Fahrzeugen, Dokumenten, usw. Y In Österreich wurden damit seit 1997 ca Erfolge zu ausländischen Personenfahndungen erzielt und über Erfolge zu Sachenfahndungen. Y Die künftigen Schengen-Länder haben in nur 3 Monaten rund 1 Million zusätzliche Fahndungen in das System gestellt, darunter ca Haftbefehle. Y Auf diese Daten können unsere Polizisten nun direkt online zugreifen, genauso wie umgekehrt die Kollegen auf österreichische Daten. Y Damit konnten in wenigen Wochen 35 Personen aufgrund österreichischer Fahndungen in den künftigen Schengen-Ländern festgenommen werden. Umgekehrt waren es 14 Personen in Österreich. Y Das ist erst der Anfang: Nach einer deutschen Studie ist mit einem weiteren Anstieg der Ausschreibungszahlen von derzeit 21 auf mehr als 26 Millionen Fahndungen zu rechnen. Für die bevorstehende Erweiterung wurde das bestehende Schengener Informationssystem der ersten Generation für die Aufnahme der neuen Schengen- Staaten technisch adaptiert. Die aktuelle Variante von SIS, Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung 15
9 16 Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung in die mittlerweile alle Schengen-Länder eingebunden sind, heißt daher SISone4ALL. Es wird aber bereits an einer Nachfolgegeneration SIS II gearbeitet. Diese wird noch moderner sein und zum Beispiel auch die Abfrage von Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten ermöglichen. Zugriffsberechtigt auf das Schengener Informationssystem sind die Sicherheitsbehörden der Schengen-Länder. Das SIS besteht aus der Datenbankzentrale, die Frankreich im Süden von Straßburg betreibt (C-SIS), einem Ausfallsystem, das in Österreich in St. Johann im Pongau angesiedelt ist, einem EU-weiten abgesicherten Netzwerk und einem zentralen Standort in jedem Teilnehmerstaat (N-SIS). 3. Das Operative Netzwerk Mitteleuropa Um die Schengen-Erweiterung besonders gut abzusichern, hat Österreich die Initiative zur Schaffung eines Operativen Netzwerkes Mitteleuropa ergriffen. Auf dieses Ziel haben sich die Innenminister des Forum Salzburg im Sommer 2007 unter österreichischem Vorsitz in Innsbruck geeinigt. In der Folge konnte Österreich mit seinen vier künftigen Schengen-Nachbarn Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn bilaterale Vereinbarungen zur Umsetzung dieses Vorhabens aushandeln, die im Herbst 2007 unterzeichnet wurden. Maßnahmen im Rahmen des Operativen Netzwerkes Mitteleuropa sind: Y gemeinsame Sicherheitskonzepte und regelmäßige gemischte Polizeistreifen in den Grenzregionen Y gemeinsame Schwerpunktaktionen, bei Bedarf auch an den EU-Außengrenzen Y eine enge Zusammenarbeit im Rahmen von FRONTEX und die Vorbereitung gemeinsamer Aktivitäten in diesem Rahmen Y ein verstärkter Informationsaustausch und der Ausbau der bestehenden polizeilichen Kontaktdienststellen zu umfassenden Polizeikooperationszentren Y die Prüfung einer Vernetzung dieser Zentren sowie die allfällige Einbeziehung von weiteren Staaten, insbesondere aus dem Forum Salzburg Die wesentlichen Pfeiler dieses operativen Netzwerkes in Mitteleuropa stehen bereits. Das ist eine Sicherheitsmaßnahme, die Österreich und seine Partner ganz bewusst zusätzlich ergreifen. Man kann ihr Vorbildcharakter für andere EU-Staaten zumessen. 4. Ein breiter Sicherheitsgürtel in Österreich Auch in Österreich selbst wird nichts dem Zufall überlassen. Im grenznahen Bereich wird ein breiter Sicherheitsgürtel aufgebaut. Dieser setzt sich in den Grenzregionen unserer neuen Schengen-Nachbarn fort, aufgrund der dort getroffenen Maßnahmen sowie der grenzüberschreitenden Kooperation. Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung 17
10 18 Schengen-Erweiterung heißt Sicherheitserweiterung Y Im Grenzraum sind massive Kontrollmaßnahmen durch die Masse der bisherigen 2650 Grenzpolizisten geplant. Sie stellen eine wichtige Ausgleichsmaßnahme für den Abbau der Grenzkontrollen dar. Y Darüber hinaus werden an den Transitrouten (Straße, Schiene) sowie in Ballungszentren kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet. Y Der Großteil des bisher an der Grenze eingesetzten Personals bleibt vorerst im grenznahen Bereich und zwar unter Nutzung der bestehenden Dienststelleninfrastruktur. Y Während eines mehrmonatigen Übergangszeitraumes werden die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung in der Folge genau analysiert. Y In diesem Zeitraum leistet das Österreichische Bundesheer in den Regionen zur Slowakei und zu Ungarn mit 1500 Soldaten Assistenz. Diese werden beobachten und melden und beim Ojektschutz mitwirken. Die Verantwortung liegt beim Innenministerium. Y Nach einer Evaluierung der Sicherheitssituation wird das Netz der polizeilichen Ausgleichsmaßnahmen ab Herbst 2008 zielgerichtet ausgebaut, insbesondere durch die Einrichtung weiterer Schwerpunktdienststellen. Y Wir werden also in Österreich keinen schlagartigen Systemwechsel erleben, sondern eine lageangepasste Umstellung auf das neue Sicherheitssystem. Ziel ist vor allem auch die Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in den Grenzregionen. Gemeinsame polizeiliche Streifen im Grenzgebiet erleichtern den Kampf gegen internationale Kriminalität.
11 Schengen-Geschichte: Abbau von Grenzen und Aufbau von Sicherheit Der Beginn von Schengen Das am 14. Juni 1985 im Luxemburger Ort Schengen unterzeichnete Schengener Abkommen bildet die Grundlage für die schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen und den Aufbau einer gemeinsamen Polizeikooperation. Der Kernsatz lautet: Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Konkrete Regelungen zum Abbau der Grenzkontrollen und zum Aufbau polizeilicher Ausgleichsmaßnahmen wurden 1990 im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) getroffen. Seit März 2001 gibt es auch keine Grenzkontrollen zu Dänemark, Finnland, Schweden, Island und Norwegen mehr. Ab 21. Dezember 2007 werden nun die Kontrollen an den Land- und Seegrenzen zu Slowenien, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Polen, Lettland, Litauen, Estland und Malta abgebaut, mit Ende März 2008 auch die Kontrollen an den Flughäfen. Damit werden 22 EU-Staaten sowie Island und Norwegen Schengen-Vollmitglieder sein. Von der freiwilligen Zusammenarbeit zum EU-Recht Ursprünglich wurde Schengen als freiwillige Zusammenarbeit einzelner EG-Länder umgesetzt. Seit dem Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft getreten ist, gehört das Abkommen jedoch zum verpflichtenden EU-Recht. Die Schengen-Familie wächst 1995 wurden die ersten Grenzen abgebaut, einerseits zwischen den Schengen-Gründungsmitgliedern Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden sowie andererseits auch zu Spanien und Portugal. Großbritannien und Irland haben damals Ausnahmen erwirkt. Auch zu Zypern und den EU-Neulingen Rumänien und Bulgarien wird es vorerst weiter Grenzkontrollen geben. Die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein sollen zu Schengen assoziiert werden und möchten ihre Grenzen bis November 2008 abbauen. 20 Schengen-Geschichte Österreich gehört seit dem EU-Beitritt 1995 zum Schengen-Raum. Die vollständige Schengen-Inkraftsetzung und damit die Aufhebung aller Grenzkontrollen in Richtung Deutschland und Italien erfolgte mit 1. April Griechenland setzte das Abkommen bis 2000 vollständig um. Die Schengen-Regeln wurden in den vergangenen Jahren überarbeitet. Sie sind in verschiedenen neuen EU- Rechtsvorschriften aufgegangen. Der wichtigste neue Rechtsakt ist der Schengener-Grenzkodex. Er stellt eine Weiterentwicklung des Schengener Durchführungsübereinkommens dar. Schengen-Geschichte 21
12 Im Rahmen der Schengen-Kooperation werden die Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen und die Polizeikooperation im Schengenraum deutlich verstärkt. Teil der Zusammenarbeit sind auch eine einheitliche Visumpraxis und Regelungen für Zuständigkeiten bei der Behandlung von Asylanträgen. Im Gegenzug erfolgt der Abbau der Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten. Als zentrales Instrument der polizeilichen Zusammenarbeit im Schengen-Raum wurde 1995 ein eigenes Computer-Netzwerk eingerichtet ( Schengener Informationssystem ), über das die Mitgliedsländer Fahndungsdaten austauschen. Eine zukünftige neue Generation dieses Schengener Informationssystems (SIS II) soll unter anderem auch die Abfrage von Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten erlauben. Es wird wegen technischer Schwierigkeiten bei der Entwicklung verspätet in Betrieb gehen. Bis dahin werden die neuen Schengenländer in das adaptierte bestehende System eingebunden ( SISone4ALL ). Der doppelte Sicherheitsgurt: Die neue Schengen-Außengrenze Die neue Grenzraumsicherung Schengen-Geschichte 23
13 BM.I BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES nähere Informationen unter oder
Nummer 7. Anlage IV zu Anhang II
Nummer 7 Anlage IV zu Anhang II Rechtsgrundlagen für die polizeiliche 1 Zusammenarbeit gemäß ausgewählter bilateraler und multilateraler vertraglicher Vereinbarungen mit dem Ausland 2 sowie ausgewählter
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