Entschädigungsreglement (Behörden, Kommissionen, Feuerwehr, übrige nebenamtliche Funktionen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entschädigungsreglement (Behörden, Kommissionen, Feuerwehr, übrige nebenamtliche Funktionen)"

Transkript

1 Entschädigungsreglement (Behörden, Kommissionen, Feuerwehr, übrige nebenamtliche Funktionen) gültig ab 1. Januar 2011

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich 3 Art. 2 Umfang der Entschädigungen 3 Art. 3 Teuerungszulage 3 Art. 4 Protokollführung 3 Art. 5 Ausserordentliche Entschädigungen 3 Art. 6 Entschädigung übrige Funktionäre 3 Art. 7 Entscheid über die Anspruchsberechtigung 3 Art. 8 Kranken- und Unfallversicherung / Haftpflicht 3 II. III. IV. Entschädigung Behörden und Kommissionen Art. 9 Gemeinderat 4 Art. 10 Schulpflege 4 Art. 11 Rechnungsprüfungskommission 4 Art. 12 Sozialbehörde 4 Art. 13 Baukommission 5 Art. 14 Wahlbüro (inkl. Präsident/in, Schreiber/in und Verwaltungspersonal) 5 Entschädigung Feuerwehr Art. 15 Entschädigung Feuerwehrkader 5 Art. 16 Sold für Übungen 5 Art. 17 Sold für Ernstfalleinsätze 5 Art. 18 Zugfahrzeuge 5 Art. 19 Kursentschädigung 5 Sitzungs- und Taggelder Art. 20 Entschädigung für Sitzungen, Tagungen und Kurse 6 V. Fahr- und Verpflegungskosten Art. 21 Entschädigung für Tätigkeiten ausserhalb der Gemeinde 6 VI. Schlussbestimmungen Art. 22 Genehmigung / Inkraftsetzung 6 Art. 23 Aufhebung der bisherigen Erlasse 6

3 Seite 3 I. Allgemeine Bestimmungen Soweit im vorliegenden Reglement die männliche Form verwendet wird, geschieht dies zur textlichen Vereinfachung und bezieht auch die weibliche Form mit ein. Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Geltungsbereich Dieses Besoldungs- und Entschädigungsreglement regelt die Entschädigung von Behörden, Kommissionen und den übrigen nebenamtlichen Funktionen. Umfang der Entschädigungen In den Entschädigungen sind alle mit der Amtsfunktion verbundenen Aufgaben abgegolten, mit Ausnahme von Sitzungen, die gemäss Art. 21 dieses Reglementes entschädigt werden. Teuerungszulage Auf den Entschädigungen wird keine Teuerungszulage ausgerichtet. Protokollführung Für die nebenamtliche Protokollführung in Kommissionen wird eine Entschädigung von Fr pro Protokoll ausgerichtet. Ausserordentliche Entschädigungen Für ausserordentliche Amtsbeanspruchung oder besondere Aufgaben kann der Gemeinderat eine zusätzliche Entschädigung festsetzen. Entschädigung übrige Funktionäre Für die übrigen Funktionäre setzt der Gemeinderat Mönchaltorf die Entschädigung fest. Entscheid über die Anspruchsberechtigung Bestehen Zweifel über den Anspruch oder deren Bemessung, entscheidet der Gemeinderat im Rahmen dieses Reglementes endgültig. Kranken- und Unfallversicherung / Haftpflicht 1 Sämtliche Behörden- und Kommissionsmitglieder sind gegen Betriebsunfall versichert. 2 Sämtliche im Dienst der Gemeinde stehenden Personen sind haftpflichtversichert. 3 Die Prämien werden von der Gemeinde übernommen.

4 Seite 4 II. Entschädigung Behörden und Kommissionen Die Mitglieder der Behörden und Kommissionen beziehen für ihre amtliche Tätigkeit nachstehende Entschädigung pro Jahr: Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12 Gemeinderat Grundentschädigung für alle Mitglieder inkl. Präsident Fr. 9' Ressortzulagen Gemeindepräsidium Fr. 20' Bildung Fr. 16' Finanzen Fr. 10' Gesundheit/Jugend/Kultur Fr. 10' Hochbau/Liegenschaften Fr. 10' Sicherheit Fr. 10' Soziales/Alter Fr. 10' Tiefbau/Ver- und Entsorgung Fr. 10' Entschädigung für spezielle Aufgaben und Mehrleistungen Pauschalbetrag Fr. 10' Die Aufteilung des Pauschalbetrages auf die fünf Mitglieder des Gemeinderates (ohne Gemeindepräsident/in und Bildungsvorstand) erfolgt durch den Gemeinderat. Schulpflege Grundentschädigung Präsident/in (Gemeinderat) Fr übrige Mitglieder je Fr. 6' Ressortzulagen Ressortzulage je Ressort (4 Ressorts insgesamt) Fr. 6' Entschädigung für spezielle Aufgaben und Mehrleistungen Pauschalbetrag Fr. 8' Die Aufteilung des Pauschalbetrages auf die vier Mitglieder der Schulpflege (ohne Schulpräsident/in) erfolgt durch die Schulpflege. Rechnungsprüfungskommission Präsident/in Fr. 3' Aktuar/in Fr. 2' übrige Mitglieder je Fr. 2' Sozialbehörde Präsident/in (Gemeinderat) Fr übrige Mitglieder je Fr. 2'000.--

5 Seite 5 Art. 13 Art. 14 Baukommission Gemeinderäte Fr übrige Mitglieder je Fr. 2' Wahlbüro (inkl. Präsident/in, Schreiber/in und Verwaltungspersonal) pro Urnendienst Fr Auszähldienst bis 2 Stunden Fr für jede weitere angebrochene Stunde Fr III. Art. 15 Art. 16 Art. 17 Art. 18 Art. 19 Entschädigung Feuerwehr Entschädigung Feuerwehrkader Kommandant/in Fr. 5' Kommandant/in Stellvertreter/in Fr. 2' Zugchef/in Fr. 1' Zugchef/in Stellvertreter/in Fr. 1' Gruppenführer/in Fr Gruppenführer/in Stellvertreter/in Fr Ausbildungsoffizier Fr. 2' Übermittlungsoffizier Fr. 1' Atemschutzverantwortliche/r Fr Fahrschulverantwortliche/r Fr Sold für Übungen Offizier pro Stunde Fr Unteroffizier pro Stunde Fr Soldat pro Stunde Fr Fahrschule pro Stunde Fr Sold für Ernstfalleinsätze ganze Mannschaft für die erste Stunde Fr für jede weitere Stunde Fr Zugfahrzeuge Entschädigung für Traktor pro Übung oder Ernstfalleinsatz Fr Kursentschädigung Ein- und mehrtägige Kurse Taggeld gemäss Art. 21 Die Zusatzentschädigung für Selbständigerwerbende wird durch den Sicherheitsvorstand festgesetzt. Abendkurse, Module Übungssold gemäss Art. 16

6 Seite 6 IV. Art. 20 Sitzungs- und Taggelder Entschädigung für Sitzungen, Tagungen und Kurse Die Mitglieder der Behörden sowie der ständigen oder vorübergehend eingesetzten Kommissionen und Ausschüsse erhalten für Behörden- und Kommissionssitzungen sowie für Tagungen und Kurse inner- und ausserhalb der Gemeinde folgende Sitzungs- bzw. Taggelder: Sitzung bis 2 ½ Stunden Dauer Fr Sitzung über 2 ½ Stunden Dauer Fr Sitzungen ganzer Tag Fr Die Gemeindeangestellten beziehen für Sitzungen ausserhalb der Rahmenzeit das gleiche Sitzungsgeld wie die Behördenmitglieder. V. Fahr- und Verpflegungskosten Art. 21 Entschädigung für Tätigkeiten ausserhalb der Gemeinde Für Tätigkeiten ausserhalb der Gemeinde werden folgende Spesen ausgerichtet: Öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse oder Halbtax 1. Klasse) Billettpreis nach Beleg Privatwagen Ansatz Kanton Hauptmahlzeiten Fr Die Gemeindeangestellten beziehen für Tätigkeiten ausserhalb der Gemeinde dieselbe Spesenentschädigung wie die Behördenmitglieder. VI. Art. 22 Schlussbestimmungen Genehmigung / Inkraftsetzung Das vorliegende Entschädigungsreglement wurde von der Gemeindeversammlung am 27. Juni 2011 genehmigt und rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Art. 23 Aufhebung der bisherigen Erlasse Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird das geltende Entschädigungsreglement aufgehoben.

ENTSCHÄDIGUNGSVERORDNUNG

ENTSCHÄDIGUNGSVERORDNUNG Gemeinde Gossau Berghofstrasse 4 8625 Gossau ZH Tel. 044 936 55 11 Fax 044 936 55 66 www.gossau-zh.ch info@gossau-zh.ch ENTSCHÄDIGUNGSVERORDNUNG Schule Gossau Bergstrasse 7 8625 Gossau ZH Tel. 043 928

Mehr

Gemeinde Egg Entschädigungsverordnung für Behörden, Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre der Politischen Gemeinde

Gemeinde Egg Entschädigungsverordnung für Behörden, Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre der Politischen Gemeinde Gemeinde Egg Entschädigungsverordnung für Behörden, Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre der Politischen Gemeinde (vom 19. Juni 2006) Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines 3 Art. 1 Rechtsgrundlage

Mehr

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (EVO) vom

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (EVO) vom Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (EVO) vom 12.12.2016 Inkraftsetzung 01.01.2017 Entschädigungsverordnung 2 Verordnung über die Entschädigung der

Mehr

entschädigungsverordnung (evo)

entschädigungsverordnung (evo) entschädigungsverordnung (evo) vom 4. dezember 006 teilrevision 7. märz 04 Inkraftsetzung. Januar 05 Inhaltsverzeichnis Seite. Allgemeines Art. Rechtsgrundlage 3 Art. Geltungsbereich 3. Pauschale Entschädigungen

Mehr

Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionärinnen und Funktionäre der Stadt Kloten (EntschVO)

Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionärinnen und Funktionäre der Stadt Kloten (EntschVO) Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionärinnen und Funktionäre der Stadt Kloten (EntschVO) INHALTSVERZEICHNIS A. ALLGEMEINES 2 Rechtsgrundlage 2 Geltungsbereich 2 B. ENTSCHÄDIGUNGEN

Mehr

Entschädigungsverordnung (EVO) Für Behörden, Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre

Entschädigungsverordnung (EVO) Für Behörden, Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre Entschädigungsverordnung (EVO) Für Behörden, Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre vom 2. Dezember 2013; in Kraft auf Beginn der Amtsdauer 2014-2018 Inhalt I. Allgemeines... 2 Art. 1 Rechtsgrundlagen...

Mehr

Entschädigungsverordnung (EVO) vom 5. Dezember 2016

Entschädigungsverordnung (EVO) vom 5. Dezember 2016 (EVO) vom 5. Dezember 2016 In Kraft seit: 1. Januar 2017 (nachgeführt bis 1. Januar 2017) Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 1 II. Allgemeine Bestimmungen... 1 Art. 1 Geltungsbereich, Zweck... 1 Art.

Mehr

Verordnung über die Entschädigung von Behörden, Kommissionen und Funktionären

Verordnung über die Entschädigung von Behörden, Kommissionen und Funktionären Gemeinde Kleinandelfingen Verordnung über die Entschädigung von Behörden, Kommissionen und Funktionären 29.11.2006 29.11.2017, Teilrevision 1 I I. Allgemeine Bestimmungen... 1 Art.1 Allgemeines... 1 Art.2

Mehr

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt der Stadt und der Schule

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt der Stadt und der Schule Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt der Stadt und der

Mehr

Namens des Gemeinderates

Namens des Gemeinderates Gemeinde Villnachern Entschädigungsverordnung für Schulpflege, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 0. Oktober 0 Namens des Gemeinderates Die Frau Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber:

Mehr

Verordnung über die Entschädigungen. Behörden, Kommissionen und Funktionäre/innen im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo])

Verordnung über die Entschädigungen. Behörden, Kommissionen und Funktionäre/innen im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo]) Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre/innen im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo]) vom 28. November 2018 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 3 Rechtsgrundlage

Mehr

Verordnung über die Behördenentschädigungen (Entschädigungsverordnung)

Verordnung über die Behördenentschädigungen (Entschädigungsverordnung) Stand. Juli 08 Verordnung über die Behördenentschädigungen (Entschädigungsverordnung) vom 4. Dezember 07 (EVO) Obere Dorfstrasse 3 8700 Küsnacht T 044 93 www.kuesnacht.ch I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art.

Mehr

Reglement über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen der Einwohnergemeinde Allschwil

Reglement über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen der Einwohnergemeinde Allschwil E INWOHNE RGEME INDE Reglement über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen der Einwohnergemeinde Allschwil vom 24. Mai 2000 Reglementssammlung der Einwohnergemeinde Allschwil

Mehr

Verordnung über die Entschädigung von Gemeindebehörden, Kommissionen und Funktionären (Behördenentschädigungs- Verordnung)

Verordnung über die Entschädigung von Gemeindebehörden, Kommissionen und Funktionären (Behördenentschädigungs- Verordnung) Verordnung über die Entschädigung von Gemeindebehörden, Kommissionen und Funktionären (Behördenentschädigungs- Verordnung) Genehmigt an der Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde

Mehr

Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt. (Entschädigungsverordnung, EVO)

Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt. (Entschädigungsverordnung, EVO) Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung, EVO) A. Allgemeines Art. 1 Rechtsgrundlage Der Gemeinderat erlässt folgende Verordnung

Mehr

Besoldungsverordnung Politische Gemeinde und Schulgemeinde

Besoldungsverordnung Politische Gemeinde und Schulgemeinde Besoldungsverordnung Politische Gemeinde und Schulgemeinde Gültig ab 1. Juli 2003 (Stand: 1. Januar 2013) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... 1 Artikel 1 Grundsatz... 1 Artikel 2 Gemeindepersonal...

Mehr

Reglement über die Vergütung an Behörden, Kontrollorgane, Kommissionen und nebenamtliche Funktionen der Gemeinde Birsfelden (Behördenreglement)

Reglement über die Vergütung an Behörden, Kontrollorgane, Kommissionen und nebenamtliche Funktionen der Gemeinde Birsfelden (Behördenreglement) GEMEINDE BIRSFELDEN 0-6 Reglement über die Vergütung an Behörden, Kontrollorgane, Kommissionen und nebenamtliche Funktionen der Gemeinde Birsfelden (Behördenreglement) I N H A L T S V E R Z E I C H N I

Mehr

ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL .. ENTSCHADIGUNGS- REGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL Reglement über Rechte und Pflichten sowie die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übriger Organe der Gemeinde Oberwil (Entschädigungsreglement)

Mehr

Verordnung über die Entschädigung der Behörden der Gemeinde Rüti inkl. Anhang 1, Zusatzregelung der Schulpflege betreffend Behördenentschädigung

Verordnung über die Entschädigung der Behörden der Gemeinde Rüti inkl. Anhang 1, Zusatzregelung der Schulpflege betreffend Behördenentschädigung Verordnung über die Entschädigung der Behörden der Gemeinde Rüti inkl. Anhang 1, Zusatzregelung der Schulpflege betreffend Behördenentschädigung (Behördenentschädigungs-Verordnung) vom 16. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis

Mehr

VERORDNUNG ZUR PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG

VERORDNUNG ZUR PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG VERORDNUNG ZUR PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG der Einwohnergemeinde Hildisrieden vom 16. August 2000 / 15. Oktober 2001 Verordnung zur Personal- und Besoldungsordnung Seite 2 INHALT... Seite I BESOLDUNG

Mehr

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen

Mehr

Gemeinde Seltisberg. R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen

Gemeinde Seltisberg. R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen Gemeinde Seltisberg R E G L E M E N T über die Entschädigung der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen der Einwohnergemeinde Seltisberg vom 01. Januar 2017 Seite 1/6 Inhaltsverzeichnis Inhalt

Mehr

Nr 232 REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG UND BESOLDUNG VON BEHÖRDENMIT- GLIEDERN

Nr 232 REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG UND BESOLDUNG VON BEHÖRDENMIT- GLIEDERN Nr 3 REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG UND BESOLDUNG VON BEHÖRDENMIT- GLIEDERN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\3EntschaedigungsreglementBehoerdenmitglieder.docx REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG UND BESOLDUNG

Mehr

BESOLDUNGSREGLEMENT BAM

BESOLDUNGSREGLEMENT BAM BESOLDUNGSREGLEMENT BAM vom 07. Dezember 2005 / 27. Januar 2006 1. Überarbeitung 01.01.2010 2. Überarbeitung 24.09.2014 Gestützt auf - Das Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen vom 17. August 1998

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen. B Rechte und Pflichten

A Allgemeine Bestimmungen. B Rechte und Pflichten Behördenreglement der Gemeinde Ettingen (ReglementüberRechte,PflichtenundEntschädigungvonBehörden, OrganenundNebenfunktionenderGemeindeEttingen) Die Gemeindeversammlung, gestützt auf 47 Abs. 1 Ziff. 2

Mehr

S I T Z U N G S G E L D - und S P E S E N R E G L E M E N T

S I T Z U N G S G E L D - und S P E S E N R E G L E M E N T S I T Z U N G S G E L D - und S P E S E N R E G L E M E N T vom 23. März 2010 - 2 - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 1 Inhalt... 3 II. Sitzungsgelder... 3 2 Allgemeines... 3 3 Höhe des Sitzungsgeldes...

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL SPESEN- UND ENTSCHÄDIGUNGSREGLEMENT Gültig ab 1. Januar 2016 1. Geltungsbereich Das vorliegende Spesen- und Entschädigungsreglement bildet einen integrierten Bestandteil der

Mehr

GEMEINDERAT. Reglement. für die Entschädigung der Behördenmitglieder und nebenamtlichen Funktionäre der Gemeinde Teufen. (Entschädigungsreglement)

GEMEINDERAT. Reglement. für die Entschädigung der Behördenmitglieder und nebenamtlichen Funktionäre der Gemeinde Teufen. (Entschädigungsreglement) GEMEINDERAT Reglement für die Entschädigung der Behördenmitglieder und nebenamtlichen Funktionäre der Gemeinde Teufen (Entschädigungsreglement) Inkrafttreten: 1. Juni 2016 -2- Die Geschäftsprüfungskommission

Mehr

Namens des Gemeinderates

Namens des Gemeinderates Gemeinde Villnachern Entschädigungsverordnung für Schulpflege, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 0. Oktober 0 Namens des Gemeinderates Die Frau Vizeammann: Der Gemeindeschreiber:

Mehr

Kanton Aargau. Gemeinde Mönthal. Spesenreglement. I Teiländerung (Besoldung Wahlbüro): Mönthal, 03. Juli 2017

Kanton Aargau. Gemeinde Mönthal. Spesenreglement. I Teiländerung (Besoldung Wahlbüro): Mönthal, 03. Juli 2017 Kanton Aargau Gemeinde Mönthal Vom Gemeinderat am 14. Dezember 2009 genehmigt. I Teiländerung (Besoldung Wahlbüro): Mönthal, 03. Juli 2017 II Teiländerung (Besoldung Feuerwehrkommission und Feuerwehr):

Mehr

Politische Gemeinde WIESENDANGEN. Behördenentschädigungsreglement

Politische Gemeinde WIESENDANGEN. Behördenentschädigungsreglement Politische Gemeinde WIESENDANGEN Behördenentschädigungsreglement vom 25. November 2013 1. Allgemeines Art. 1 Rechtsgrundlage Gestützt auf die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wiesendangen, erlässt

Mehr

Entschädigungsreglement

Entschädigungsreglement GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Entschädigungsreglement Entschädigungsreglement Seite 1 Inhaltsverzeichnis Paragraph Text Seite Inhaltsverzeichnis 1 1. Geltungsbereich 2 1 Geltungsbereich 2 2. Besoldung,

Mehr

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision sverordnung Behörden Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt A N T R A G 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt: Die Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen

Mehr

G E M E I N D E K I R C H L E E R A U

G E M E I N D E K I R C H L E E R A U G E M E I N D E K I R C H L E E R A U Entschädigungs- und Spesenreglement Behörden vom 24. November 2017 gültig ab 1. Januar 2018 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 2 1.1 Allgemeines 2 1.2 Zweck

Mehr

GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1

GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1 GEMEINDE SCHERZ GEMEINDE SCHERZ ENTSCHÄDIGUNGS- UND SPESENREGLEMENT BEHÖRDEN VERSION 1.1 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Zweck 3 2. BESOLDUNGEN, PAUSCHALE UND ENTSCHÄDIGUNGEN

Mehr

Geltungsbereich 2. Periodizität 2. Taggelder 2. Sitzungsgelder 3. Spesenvergütung 3. Sitzungsdauer 3. Feuerwehr / Jahrespauschale 3

Geltungsbereich 2. Periodizität 2. Taggelder 2. Sitzungsgelder 3. Spesenvergütung 3. Sitzungsdauer 3. Feuerwehr / Jahrespauschale 3 Vollzugsbestimmungen zur Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionärinnen und Funktionäre der Stadt Kloten (VbEntschVO) vom 20.11.2001 Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich

Mehr

CUMÜN DA SCUOL. und Kommissionen. Entschädigungsgesetz

CUMÜN DA SCUOL. und Kommissionen. Entschädigungsgesetz CUMÜN DA SCUOL Gesetz über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen Entschädigungsgesetz INHALT Artikel I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand 1 Grundsatz 2 Spesenvergütung 3 Vollzug 4 II. Entschädigungen

Mehr

STADT DÜBENDORF. Entschädigungs-Verordnung

STADT DÜBENDORF. Entschädigungs-Verordnung STADT DÜBENDORF Entschädigungs-Verordnung Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen, der Einzelbeamtungen und der Funktionäre im Nebenamt letztmals revidiert am 5. September 2005

Mehr

Personalverordnung September 2007 (Revision )

Personalverordnung September 2007 (Revision ) Personalverordnung 2008 07. September 2007 (Revision 01.01.2011) Personalverordnung 2008 der Gemeinde Oberthal Seite 2 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 4 1.1 Allgemeine Bestimmungen... 4 Geltungsbereich und

Mehr

Gemeinde Füllinsdorf REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER VON BEHÖRDEN, KOMMISSIONEN UND ÜBRIGEN ORGANEN

Gemeinde Füllinsdorf REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER VON BEHÖRDEN, KOMMISSIONEN UND ÜBRIGEN ORGANEN Gemeinde Füllinsdorf REGLEMENT ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER MITGLIEDER VON BEHÖRDEN, KOMMISSIONEN UND ÜBRIGEN ORGANEN der Einwohnergemeinde Füllinsdorf vom. September 00 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich...

Mehr

Reglement über die Entschädigung und Spesen. Gemeinde Fraubrunnen

Reglement über die Entschädigung und Spesen. Gemeinde Fraubrunnen Reglement über die Entschädigung und Spesen Gemeinde Fraubrunnen Gültig per..07 Version Gemeindeversammlung vom 6.6.06 Seite / 9 INHALTSVERZEICHNIS Geltungsbereich Zweck / Anspruch Jahresentschädigungen

Mehr

GEMEINDE REICHENBURG Reglement über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen

GEMEINDE REICHENBURG Reglement über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen GEMEINDE REICHENBURG Reglement über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen Stand GV 29.11.2013 Seite 1 Reglement über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen in der Gemeinde Reichenburg

Mehr

Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre

Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre GEMEINDE NUGLAR-ST. PANTALEON 441 NUGLAR Anhang zum Stellenplan und Gehaltsregulativ Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, n und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt

Mehr

Reglement über die Entschädigung an Behördenmitglieder vom 27. März 2006

Reglement über die Entschädigung an Behördenmitglieder vom 27. März 2006 Reglement über die Entschädigung an Behördenmitglieder vom 27. März 2006 (inkl. Änderungen bis 3. November 2014) Reglement über die Entschädigungen an Behördenmitglieder vom 27. März 2006 Gestützt auf

Mehr

Einwohnergemeinde Egerkingen. Reglement über nebenamtliche Gehälter der Einwohnergemeinde Egerkingen

Einwohnergemeinde Egerkingen. Reglement über nebenamtliche Gehälter der Einwohnergemeinde Egerkingen Einwohnergemeinde Egerkingen Reglement über nebenamtliche Gehälter der Einwohnergemeinde Egerkingen vom 1. Januar 2006 Die Gemeindeversammlung vom 13. November 2006 beschliesst folgende Gehaltsregelung

Mehr

Dienst- und Besoldungsreglement für die Behördenmitglieder sowie gemeindlichen Funktionärinnen und Funktionäre der Bürgergemeinde Oberägeri

Dienst- und Besoldungsreglement für die Behördenmitglieder sowie gemeindlichen Funktionärinnen und Funktionäre der Bürgergemeinde Oberägeri Dienst- und Besoldungsreglement für die Behördenmitglieder sowie gemeindlichen Funktionärinnen und Funktionäre der Bürgergemeinde Oberägeri A. Dienstordnung 1 Dieses Reglement findet Anwendung für die

Mehr

Besoldungsreglement der Feuerwehr Thayngen

Besoldungsreglement der Feuerwehr Thayngen Besoldungsreglement der Feuerwehr Thayngen Gesetzeshinweis Gestützt auf die Feuerwehrverordnung der Gemeinde Thayngen wird folgendes Besoldungsreglement erlassen: I. Allgemeine Bestimmungen Alle in diesem

Mehr

Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement)

Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement) Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement) vom 5. August 003 inklusive Nachtrag vom 9. August 0.. Seite

Mehr

FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement

FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen Gächlingen Neunkirch Siblingen Besoldungsreglement Feuerwehrverband MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN GEMEINDE SEELISBERG (ENV)

VERORDNUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN GEMEINDE SEELISBERG (ENV) . VERORDNUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN GEMEINDE SEELISBERG (ENV) (vom ) Inhaltsverzeichnis Artikel Geltungsbereich... Artikel Begriffe... Artikel Vorbehalt... Artikel 4 Grundsatz...

Mehr

Spesen- und Entschädigungsreglement 2011

Spesen- und Entschädigungsreglement 2011 Spesen- und Entschädigungsreglement 2011 Gültig ab dem 1.5.2011 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES...ERROR! BOOKMARK NOT DEFINED. 1.1 Geltungsbereich...Error! Bookmark not defined. 1.2 Grundsatz...Error!

Mehr

Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde Udligenswil vom 8. Juni 2009 P1.C

Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde Udligenswil vom 8. Juni 2009 P1.C Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde Udligenswil vom 8. Juni 009 P.C - - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich 3 II. Personalrecht des Kantons Art. Anwendung kantonalen

Mehr

Vollzugsbestimmungen. Gemeinde Weiningen. zur Besoldungsverordnung 2014

Vollzugsbestimmungen. Gemeinde Weiningen. zur Besoldungsverordnung 2014 Gemeinde Weiningen Vollzugsbestimmungen zur Besoldungsverordnung 2014 Gemeinde Weiningen Präsidiales Badenerstrasse 15 8104 Weiningen T 044 752 25 25 praesidiales@weiningen.ch www.weiningen.ch Seite 2

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUMISWALD

EINWOHNERGEMEINDE SUMISWALD EINWOHNERGEMEINDE SUMISWALD FEUERWEHRVERORDNUNG REGIOFEUERWEHR SUMISWALD 2014 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Organisation der Feuerwehr... 3 Art. 1 Organisation... 3 Art. 2 Kader... 3 2. Aufgaben und Pflichten

Mehr

Reglement über Besoldung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen vom 26. Mai 2011 (Stand: 17. November 2011)

Reglement über Besoldung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen vom 26. Mai 2011 (Stand: 17. November 2011) Einwohnergemeinderat Lungern Brünigstrasse 66 6078 Lungern Telefon 04 679 79 79 / Fax 04 679 79 6 www.lungern.ch / gemeinde@lungern.ch Reglement über Besoldung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen

Mehr

Präsidium der Exekutive

Präsidium der Exekutive Präsidium der Exekutive Funktionsbezeichnung Stadtammann GemeindepräsidentIn Stadtpräsidentin/ Stadtpräsident Stadtpräsidentin/ Stadtpräsident Stadtammann Gemeindepräsidentin/ Gemeindepräsident Stadtpräsidentin/

Mehr

Entschädigungs- und Spesenreglement

Entschädigungs- und Spesenreglement Entschädigungs- und Spesenreglement Effretikon, 11. September 2012 Entschädigungs- und Spesenreglement der reformierten Kirchgemeinde Illnau- Effretikon vom September 2012 Grundsatz Art 1 Geltungsbereich

Mehr

Regiofeuerwehr Ursenbach / Walterswil / Oeschenbach. *euerweli, RUWO

Regiofeuerwehr Ursenbach / Walterswil / Oeschenbach. *euerweli, RUWO Regiofeuerwehr Ursenbach / Walterswil / Oeschenbach *euerweli, RUWO Feuerwehrverordnung vom 2 Dezember 2017 Feuerwehrverordnung - Über die Entschädigungen der Feuerwehr Über das Entschuldigungs- und Bussenwesen

Mehr

PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG

PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG der Einwohnergemeinde Hildisrieden vom. August 000 Personal- und Besoldungsordnung INHALT Seite I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich II. Personalrecht des Kantons Art.

Mehr

BESOLDUNGSREGLEMENT WEHRDIENSTVERBANDES OBERKLETTGAU BERINGEN UND LÖHNINGEN DES. Besoldungsreglement Wehrdienstverband Oberklettgau 1

BESOLDUNGSREGLEMENT WEHRDIENSTVERBANDES OBERKLETTGAU BERINGEN UND LÖHNINGEN DES. Besoldungsreglement Wehrdienstverband Oberklettgau 1 BESOLDUNGSREGLEMENT DES WEHRDIENSTVERBANDES OBERKLETTGAU BERINGEN UND LÖHNINGEN Besoldungsreglement Wehrdienstverband Oberklettgau Gesetzeshinweis Gestützt auf die Verbandsordnung Wehrdienstverband Oberklettgau

Mehr

Antrag an die Gemeindeversammlung betreffend Genehmigung der Teilrevision der Besoldungsverordnung ab 1. Januar 2016 (Einführung Einheitsgemeinde)

Antrag an die Gemeindeversammlung betreffend Genehmigung der Teilrevision der Besoldungsverordnung ab 1. Januar 2016 (Einführung Einheitsgemeinde) Fehler! Verweisquelle konnte nicht g efunden werd en. GEMEINDEPERSONAL Besoldung, Zulagen, Entschädigungen 14 14.03 Antrag an die Gemeindeversammlung betreffend Genehmigung der Teilrevision der Besoldungsverordnung

Mehr

BESOLDUNGSVERORDNUNG DER GEMEINDE GRÜNINGEN. Allgemeine, gemeinsame Bestimmungen

BESOLDUNGSVERORDNUNG DER GEMEINDE GRÜNINGEN. Allgemeine, gemeinsame Bestimmungen BESOLDUNGSVERORDNUNG DER GEMEINDE GRÜNINGEN vom... Allgemeine, gemeinsame Bestimmungen 1. Die Besoldungsverordnung regelt die Besoldungen und Entschädigungen für Behördenmitglieder, Angestellte und nebenamtliche

Mehr

DIENST- UND GEHALTSORDNUNG

DIENST- UND GEHALTSORDNUNG DIENST- UND GEHALTSORDNUNG Bürgergemeinde Schnottwil Mai 2006 2 1. Allgemeine Bestimmungen...3 1.1. Ziel...3 1.2. Zweck und Geltungsbereich...3 2. Begründung des Dienstverhältnisses...3 2.1. Ausschreibung...3

Mehr

Spesenreglement der Katholischen Kirchgemeinde Risch (Spesenreglement)

Spesenreglement der Katholischen Kirchgemeinde Risch (Spesenreglement) Spesenreglement der Katholischen Kirchgemeinde Risch (Spesenreglement) Beschlossen durch den Kirchenrat am. September 06 Spesenreglement A) Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. Geltungsbereich... 3 Art. Definition...

Mehr

Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation

Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Verordnung über die Besoldung und Entschädigung der Angehörigen der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Wetzikon Seegräben 4. März 2015 Inhaltsverzeichnis der Verordnung über die Besoldung- und Entschädigung

Mehr

Reglement über die Entschädigungen an Mitglieder und Beauftragte landeskirchlicher Behörden und Kommissionen (Entschädigungsreglement)

Reglement über die Entschädigungen an Mitglieder und Beauftragte landeskirchlicher Behörden und Kommissionen (Entschädigungsreglement) 8.5 Reglement über die Entschädigungen an Mitglieder und Beauftragte landeskirchlicher Behörden und Kommissionen (Entschädigungsreglement) (vom 0. März 007) Erlassen von der Kirchensynode, gestützt auf

Mehr

Sekundarschulgemeinde Seuzach. Personal- und Entschädigungsverordnung

Sekundarschulgemeinde Seuzach. Personal- und Entschädigungsverordnung Sekundarschulgemeinde Seuzach Personal- und Entschädigungsverordnung Personalverordnung 2007 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 1 Art. 1 Rechtsgrundlage 1 Art. 2 Geltungsbereich 1 Art. 3 Vollziehungsbestimmungen

Mehr

Personal- und Besoldungsreglement

Personal- und Besoldungsreglement Personal- und Besoldungsreglement vom 8. August 000 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich II. Personalrecht des Kantons Art. Anwendung kantonalen Rechts III. Zuständigkeit Art. Zuständige

Mehr

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos,

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos, Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen sowie für Arbeitsgruppen und Personen mit amtlichen Funktionen (Entschädigungsreglement) vom 25. November

Mehr

Feuerwehrreglement der Stadt Zug

Feuerwehrreglement der Stadt Zug G Beilage Feuerwehrreglement der Stadt Zug vom Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 0 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 5. Dezember 994 ) sowie gestützt auf 6 Abs. Bst. b der Gemeindeordnung

Mehr

GEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde

GEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde GEMEINDE DACHSEN Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo]) vom 5. Dezember

Mehr

Verordnung über die Entschädigungen der nebenamtlichen Behörden und Beamten

Verordnung über die Entschädigungen der nebenamtlichen Behörden und Beamten Verordnung über die Entschädigungen der nebenamtlichen Behörden und Beamten vom 27. Oktober 1971 (Stand 1. Juli 1999) 130.41 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf das Gesetz über die Zuteilung

Mehr

1. Die neue Behördenentschädigungsverordnung (BEV) gemäss Anhang wird erlassen.

1. Die neue Behördenentschädigungsverordnung (BEV) gemäss Anhang wird erlassen. Uster, 20. September 2010 Nr. Gemeinderat V4.04.30 Antrag der des Gemeinderates betreffend Revision der Verordnung über die Entschädigung der Behörden (Behördenentschädigungsverordnung BEV) (Antrag Nr.

Mehr

Reglement. für die AUSRICHTUNG VON SPESEN des

Reglement. für die AUSRICHTUNG VON SPESEN des Reglement für die AUSRICHTUNG VON SPESEN des Reglement für die Ausrichtung von Spesen des Biberist aktiv! Übersicht 1. Grundlagen Seite 3 2. Grundsätze Aussage Grundsatz Auszahlung Seite 3 3. Spesen und

Mehr

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement

Gemeinde Walchwil. Feuerwehrreglement Seite 3 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Walchwil, gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz 1) des Kantons Zug vom 15. Dezember 1994, beschliesst: 1 Zweck Dieses regelt namentlich

Mehr

Kirchlicher Bezirk Amt Thun. Reglement über Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen

Kirchlicher Bezirk Amt Thun. Reglement über Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen Kirchlicher Bezirk Amt Thun Reglement über Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen /7 Reglement über Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen Die Bezirkssynode, gestützt auf Art. 8 Abs. Ziffer 7 Reglement

Mehr

DIENST- UND GEHALTSORDNUNG. Gemeinde Drei Höfe

DIENST- UND GEHALTSORDNUNG. Gemeinde Drei Höfe ************************************************************************************************ DIENST- UND GEHALTSORDNUNG Gemeinde Drei Höfe ************************************************************************************************

Mehr

Spesen-, Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement

Spesen-, Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement Spesen-, Sitzungsgeld- und Entschädigungsreglement Rechtliche Grundlage Die erlässt gestützt auf das gültige Organisations- und Verwaltungsreglement das folgende Reglement: Zweck Art. Dieses Reglement

Mehr

Reglement zur Regelung der Anstellungsverhältnisse des Gemeindeammanns der Gemeinde Wohlen

Reglement zur Regelung der Anstellungsverhältnisse des Gemeindeammanns der Gemeinde Wohlen Anhang 2 Gestützt auf 31 Abs. 2 lit. e) der Gemeindeordnung Wohlen vom 19. September 2005 erlässt der Einwohnerrat folgendes Reglement zur Regelung der Anstellungsverhältnisse des Gemeindeammanns der Gemeinde

Mehr

BESOLDUNGSREGLEMENT. Gemeinde Stetten SH

BESOLDUNGSREGLEMENT. Gemeinde Stetten SH BESOLDUNGSREGLEMENT Gemeinde Stetten SH Gemeinde Stetten SH Besoldungsreglement Inhaltsverzeichnis I Räte, Ämter 1. Gemeinderat 2. Gemeindeschreiberin 3. Zentralverwalter 4. Steuerkatasterführerin 5. Vormundschaft/Erbschaft

Mehr

Reglement. Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli

Reglement. Feuerwehr-Reglement. vom 23. Juli Reglement Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 51.1 Feuerwehr-Reglement vom 23. Juli 2010 Gestützt auf 30 des Gesetzes über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 mit Änderung vom 29. Januar 2009 und Änderung

Mehr

Dienstund. Gehaltsordnung

Dienstund. Gehaltsordnung BÜRGERGEMEINDE STARRKIRCH-WIL Dienstund Gehaltsordnung Dienst- Und Gehaltsordnung - Gültig Ab 1.1.2013.Docx INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 1. PRÄAMBEL 1.1. Gleichstellung der Geschlechter...

Mehr

BESOLDUNGSREGLEMENT. der Gemeinde Rüdlingen

BESOLDUNGSREGLEMENT. der Gemeinde Rüdlingen BESOLDUNGSREGLEMENT der Gemeinde Rüdlingen 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. RÄTE / ÄMTER 1. Gemeinderat 4 2. Gemeindeverwaltung 4 3. Zentralverwalter 4 4. Steuerkatasterführer 4 5. Archivar 4 6. Rechnungsrevisoren

Mehr

Verordnung über die Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats

Verordnung über die Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats 181.110 Verordnung über die Belange der Anstellung der Mitglieder des Gemeinderats vom 8. Dezember 2005 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Besoldungen

Mehr

BESOLDUNGSREGLEMENT. der. Gemeinde Rüdlingen

BESOLDUNGSREGLEMENT. der. Gemeinde Rüdlingen BESOLDUNGSREGLEMENT der Gemeinde Rüdlingen 2017 Inhaltsverzeichnis GEMEINDERAT / VERWALTUNG... 4 I. Gemeinderat... 4 - Präsident... 4 - Mitglieder... 4 II. Verwaltung... 5 - Gemeindeverwaltung... 5 - Zentralverwaltung...

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 66. Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) vom 09.06.00 (Stand 0.06.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel Absatz des Gesetzes vom. Juni 009

Mehr

GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN DER GEMEINDE ILANZ/GLION

GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN DER GEMEINDE ILANZ/GLION GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Art. Spesen Art. Indexklausel II. Gemeindeparlament Art.

Mehr

Verordnung zum Feuerwehrreglement

Verordnung zum Feuerwehrreglement Verordnung zum Feuerwehrreglement 01. September 2004 (Stand 10. März 2014) INHALTSVERZEICHNIS I. Organisation Artikel Seite Gliederung 1 3 Sollbestand 2 II. Fachausschuss Zusammensetzung 3 3 Aufgaben und

Mehr

Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV)

Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Feuerwehrverordnung 590.0 Verordnung zum Gesetz betreffend die Feuerwehr des Kantons Basel-Stadt (Feuerwehrverordnung, FWV) Vom 7. November 0 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom 17. Mai 2010

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom 17. Mai 2010 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom 17. Mai 2010 160 16 Gemeindeorganisation 16.04 Gemeindeparlament 16.04.15 Entschädigungen Vorlage Nr. 15/2010: Antrag des Stadtrates auf Genehmigung der Revision

Mehr

PERSONAL- UND ENTSCHÄDIGUNGSVERORDNUNG Einwohnergemeinde Kappelen

PERSONAL- UND ENTSCHÄDIGUNGSVERORDNUNG Einwohnergemeinde Kappelen Seite 1 Der Gemeinderat Kappelen erlässt gestützt auf Art. 3 und 21 des Personalreglementes der die folgende PERSONAL- UND ENTSCHÄDIGUNGSVERORDNUNG Inhaltsverzeichnis I. Gehaltsklassenzuordnung öffentlich-rechtliche

Mehr

Reglement über die Entschädigung der Organe Stiftungsrat, Stiftungsratsausschuss, Nationaler Forschungsrat und Forschungskommissionen

Reglement über die Entschädigung der Organe Stiftungsrat, Stiftungsratsausschuss, Nationaler Forschungsrat und Forschungskommissionen www.snf.ch Wildhainweg, Postfach 8, CH-00 Bern Stiftungsrat Reglement über die Entschädigung der Organe Stiftungsrat, Stiftungsratsausschuss, Nationaler Forschungsrat und Forschungskommissionen des Schweizerischen

Mehr

Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter

Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter Vom 21. September 2010 (Stand 1. April 2013) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 82 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung,

Mehr

Personalreglement. Änderungen Beschluss Inkrafttreten

Personalreglement. Änderungen Beschluss Inkrafttreten PRÄSIDIALABTEILUNG Geschäftsleitung Gemeinde Dorfstrasse 8, 56 Ipsach info@ipsach.ch, www.ipsach.ch T 0 78 78 Personalreglement Beschluss durch Gemeindeversammlung am 0. Juni 006 In Kraft seit 0. Juli

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ANWIL EINWOHNERGEMEINDE HEMMIKEN EINWOHNERGEMEINDE ORMALINGEN EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH. V e r t r a g.

EINWOHNERGEMEINDE ANWIL EINWOHNERGEMEINDE HEMMIKEN EINWOHNERGEMEINDE ORMALINGEN EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH. V e r t r a g. EINWOHNERGEMEINDE ANWIL EINWOHNERGEMEINDE HEMMIKEN EINWOHNERGEMEINDE ORMALINGEN EINWOHNERGEMEINDE ROTHENFLUH V e r t r a g über die Verbundfeuerwehr Farnsburg (Anwil, Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh)

Mehr

Personal- und Entschädigungsverordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon (PEVO)

Personal- und Entschädigungsverordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon (PEVO) Personal- und Entschädigungsverordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon (PEVO) PEVO Primarschulgemeinde Trüllikon Vorlage.0.009 Seite /9 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... A. Geltungsbereich...

Mehr

A N H A N G. zu Anstellungs- und Gehaltsreglement der Bürgergemeinde Waldenburg vom 04. Dezember Gültigkeit ab 01.

A N H A N G. zu Anstellungs- und Gehaltsreglement der Bürgergemeinde Waldenburg vom 04. Dezember Gültigkeit ab 01. GEMEINDE WALDENBURG A N H A N G zu Anstellungs- und Gehaltsreglement der Bürgergemeinde Waldenburg vom 04. Dezember 2006 Gültigkeit ab 01. Januar 2006 1. Nebenämter Behörden / Kommissionen Entschädigung,

Mehr