BSK im Dialog Gesetzentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BSK im Dialog Gesetzentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes"

Transkript

1 BSK im Dialog Gesetzentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes Gesprächsrunde am 11. März 2016 mit Claudia Zinke vom Paritätischen Gesamtverband, Dr. Rolf Schmachtenberg vom BMAS, Klemens Kruse vom Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.v. Moderation: Karl Finke, BSK-Bundesvorstand

2 BSK im Dialog Thema: Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die daraus resultierenden politischen Konsequenzen Situation: Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück und berücksichtigt in vielen Teilen weiterhin nicht die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Gerade im Hinblick auf die Ergebnisse aus der vorausgegangenen aufwendigen Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes und vor allem die im Abschlussbericht CRPD enthaltenen Empfehlungen, kann der vorliegende Entwurf die Erwartungen nicht erfüllen. Begrüßung: Gerwin Matysiak, BSKBundesvorsitzender Teilnehmer: Claudia Zinke, Referentin Behinderten- und Psychiatriepolitik beim Paritätischen Gesamtverband, Dr. Rolf Schmachtenberg, Ministerialdirigent beim BMAS Klemens Kruse, Geschäftsführer beim BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. Moderation: Karl Finke, Mitglied im BSKBundesvorstand Bei BSK im Dialog werden in regelmäßigen Abständen aktuelle politische Themen mit hochrangigen Vertretern der Behindertenpolitik und Mitgliedern des BSK-Bundesvorstandes erörtert

3 Gesprächsteilnehmer: Claudia Zinke, Referentin Behinderten- und Psychiatriepolitik beim Paritätischen Gesamtverband Klemens Kruse, Geschäftsführer beim BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. Dr. Rolf Schmachtenberg Ministerialdirigent im BMAS Ronald Bonss

4 Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts (soweit der Bund zuständig ist) und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz ( Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden ). Kernstück des Gesetzes sind die Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und nicht diskriminiert werden. BKB begleitete Forschungsvorhaben "Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)" Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das BKB beauftragt, das Ministerium beim Forschungsvorhaben Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu begleiten und zu beraten. Mit der Durchführung des Forschungsvorhabens betraute das BMAS das Fachgebiet "Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen" am Fachbereich Humanwissenschaften der Universität Kassel unter Leitung von Prof. Dr. Felix Welti. Die Evaluation wurde zwischen dem 1. April 2013 und dem 31. Mai 2014 durchgeführt und umfasste rechtswissenschaftliche Analysen und sozialwissenschaftliche Erhebungen, die in ein Verhältnis zueinander gesetzt wurden. Das BKB hat zu allen wesentlichen Arbeitsschritten mündlich und schriftlich Stellung genommen. Die Stellungnahmen wurden zuvor jeweils im Vorstand diskutiert. Eine weitergehende Einbindung der Verbände behinderter Menschen war in der Beauftragung nicht vorgesehen. Ergebnisse der Evaluation Der Abschlussbericht der Evaluation ist am 16. September 2014 auf einer Veranstaltung des BMAS diskutiert worden. Die Dokumentation zum Workshop ist auf den Seiten des BMAS elektronisch abrufbar. Dort finden Sie neben dem Abschlussbericht die meisten Stellungnahmen, u. a. auch die abschließende Bewertung des BKB. In der ihm zur Verfügung stehenden Zeit formulierte Herr Bethke für das BKB 7 Punkte für die Umsetzung der Forschungsergebnisse: Um die BRK effektiv umzusetzen, ist die Versagung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungstatbestand im BGG und im AGG ausdrücklich gesetzlich zu regeln. Den Erfahrungen aus Österreich folgend, sollte zur Durchsetzung dieser und weiterer individueller Ansprüche vor das jeweilige Gerichtsverfahren ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren vorgeschaltet werden. Es sollte vor Verbandsklagen verpflichtend sein.

5 Die Versagung angemessener Vorkehrungen sollte verbandsklagefähig ausgestaltet werden. Mit der Verbandsklage kann dann ein durchsetzungsstarkes Recht verfolgt werden. Die Befragungen der Verbände behinderter Menschen zeigen auf, dass es den Verbänden an den Ressourcen mangelt, die für die Begleitung des Prozesses der Herstellung von Barrierefreiheit notwendig sind. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Verbände die notwendige Unterstützung erhalten, beispielsweise durch die von der Evaluation vorgeschlagene Agentur oder die vom DBR ins Spiel gebrachte unabhängige Fachstelle. Unter der Voraussetzung, dass den Verbänden die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, ist auch die von der Evaluation vorgeschlagene Regelung sinnvoll, dass Behindertenverbände mit Unternehmen Vereinbarungen über den benachteiligungsfreien Zugang zu öffentlichen Gütern treffen. Neben solchen Vereinbarungen über den benachteiligungsfreien Zugang zu öffentlichen Gütern wird es aber auch notwendig sein, Unternehmen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten. Auch dies erfordert konkret handhabbare Anforderungen der Barrierefreiheit. Beispielsweise ist eine barrierefreie Gestaltung des Online-Handels überfällig. Last but not least: Um die BRK effektiv umzusetzen, ist auch der Behinderungsbegriff behindertenrechtskonform anzupassen. Hintergrund des Auftrages Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Zusammen mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) hat das BGG einen grundlegenden Paradigmenwechsel für die Stellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft eingeleitet. Flankiert von den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurden weitergehende Schutz- und Teilhaberechte geschaffen. Kernstück des BGG ist die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit als eine der maßgeblichen Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft. Nach gut zehn Jahren soll das BGG einschließlich der auf seiner Rechtsgrundlage ergangenen drei Rechtsverordnungen (Kommunikationshilfenverordnung, Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung und Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung) evaluiert werden. Durch die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) hat sich Deutschland verpflichtet, in der Behindertenpolitik die umfassende Zielsetzung der Inklusion zu verfolgen. Folgerichtig wurde eine Evaluation des BGG auch in den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (NAP) aufgenommen.

6 Pressemeldung: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes 13. Januar 2016 Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Das derzeit geltende Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert Barrierefreiheit und verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, insbesondere Bundesbehörden, zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit. Es enthält unter anderem Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, zum Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, zur barrierefreien Informationstechnik, zum Verbandsklagerecht und zur beauftragten Person der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Andrea Nahles: In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Den Auftakt bildet die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Gesetz wird vor allem für mehr Barrierefreiheit sorgen und mögliche Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung weiter abbauen. Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern und die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen, wird das geltende Recht nun auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt und wirksamer ausgestaltet. Es wird an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst. Grundlage der Novellierung ist die UN-BRK. Die Ergebnisse der 2013 bis 2014 durchgeführten Evaluation des BGG fließen ebenfalls ein. QR-Code zum Referentenentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes: (Mit einer QR-Code-Lese-App öffnet sich das pdf des Referentenentwurfes)

7 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgelegt und um Stellungnahme gebeten bzw. zur Anhörung am eingeladen. Der Paritätische hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. In seiner Stellungnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband ausdrücklich, dass das BGG auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden soll, der vorliegende Referentenentwurf positive Veränderungsaspekte enthält und damit Anregungen der Evaluation, z. B. zur Schaffung einer unabhängigen Fachstelle Barrierefreiheit, aufgreift. Der Paritätische kritisiert u. a., dass - die positiven Neuerungen durch Finanzierungsvorbehalte und wenig justiziable Formulierungen eingeschränkt werden, so dass diese die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht zur Evaluation des BGG der Universität Kassel nur ansatzweise aufgegriffen werden, - auch mit dem neuen BGG keine ausgewogene Berücksichtigung aller Gruppen von Menschen mit Behinderung erfolgt, - die notwendige Verknüpfung zum AGG fehlt, - sich der Geltungsbereich des künftigen BGG auf den öffentlichen Bereich konzentriert und der privatrechtliche Bereich nur im Zuwendungsrecht einbezogen werden soll. Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter den bisherigen Forderungen der Interessenverbände für Menschen mit Behinderung zurück. Die Stellungnahme ist im Anhang beigefügt. QR-Code zur Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Mit einer QR-Code-Lese-App öffnet sich das pdf)

8 Sekretariat des DBR: Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.v. Friedrichstraße 95, Berlin, Telefon: , Fax: , Mail: Erste vorläufige Einschätzung des Deutschen Behindertenrates zum Referentenentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Der Deutsche Behindertenrat begrüßt die Möglichkeit, sich schon zum ersten Entwurf zur Novellierung des BGG äußern zu können. In einer vorläufigen Einschätzung stellt er fest: I. Grundsätzliche Forderungen der Verbände des Deutschen Behindertenrates sowie des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen wirklichen Kurswechsel in Deutschland signalisieren würden, sind im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt worden. Damit geht einher, dass der Referentenentwurf kaum auf Ziele und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Bezug nimmt. II. Völlig unzureichend ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet vorrangig Träger der öffentlichen Gewalt und die Sozialleistungsträger. Damit geht der Entwurf an der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen weitgehend vorbei und verstößt zudem gegen die Vorgaben in den Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses. Zudem fehlt die Verankerung eines Disability Mainstreaming völlig. Sehr bedauerlich ist, dass die großen Gruppen der psychisch und seelisch beeinträchtigten Menschen, der taubblinden Menschen, wie auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nicht ausdrücklich benannt und damit nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen wurden. III. Wichtige langjährige Forderungen der Behindertenverbände sind nur zum Teil berücksichtigt worden. Das betrifft: + die Neufassung des Behinderungsbegriffes; + die Erweiterung des Benachteiligungsverbotes um den Tatbestand der Belästigung; + die explizite Nennung von Frauen mit Behinderungen und die Berücksichtigung der Mehrdimensionalität ihrer Diskriminierung; + die gesetzliche Verankerung der angemessenen Vorkehrungen und der leichten Sprache sowie + die Schaffung einer arbeitsfähigen Fachstelle Barrierefreiheit. Der Deutsche Behindertenrat fordert erneut, dass im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens insbesondere der Bereich der Privatwirtschaft zwingend in die Vorgaben zur Barrierefreiheit einbezogen wird.

9 Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen für eine Rechtsnorm zur Verpflichtung der Privaten zur Barrierefreiheit und Umsetzung der angemessenen Vorkehrungen Das Leben behinderter Menschen ist im Alltag meist stärker von der allgemeinen privaten Infrastruktur geprägt als vom Umgang mit Behörden. Beim Einkaufen, beim Restaurantbesuch, bei der Wohnungssuche, im Kino, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei der Hotelzimmersuche oder im Urlaub, immer treffen sie auf Barrieren, die von den Eigentümern oder Betreibern der Einrichtungen geschaffen wurden, für die sie häufig aber rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden können. In den Geschäften verhindert eine Stufe oder ein Drehkreuz den Zugang, in Gaststätten wird die Mitnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden verweigert, die Restaurants verfügen über nachträglich eingebaute unterschiedliche Ebenen und es fehlt das Behinderten-WC, bei den Wohnungen behindern Schwellen den Zugang zum Balkon, die Badezimmertüren sind nur 50 cm breit und die Bäder haben keine schwellenlose Dusche. Internetseiten werden so gestaltet, dass sie von blinden und sehbehinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können und das in einem zunehmend digitalisierten Alltag mit Home-Banking, Internet-Shopping und der steigenden Bedeutung von sozialen Netzwerken. Die Kinobesitzer haben nur in der ersten Reihe Rollstuhlplätze eingerichtet und der spannendste Film läuft im nicht zugänglichen Kino. Bei Veranstaltungen werden für hörbehinderte und gehörlose Menschen keine Hörhilfen oder Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt. Meist gibt es auch keine Informationen, ob die Veranstaltungen barrierefrei sind. Wichtige Informationen für Verbraucher gibt es nicht digitaler Form oder in Leichter Sprache. Die Bahnhöfe sehen nur eine Einstieghilfe zu bestimmten Tageszeiten vor. Die Hotels verfügen häufig nur über ein rollstuhlgeeignetes Zimmer, so dass bei einer Tagung eine zweite Rollstuhl nutzende Person nicht teilnehmen kann. Fast alle Urlaubsangebote enthalten keine präzisen Hinweise zur Barrierefreiheit für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Zwar verpflichten viele Regelungen in Landesbauordnungen, Gaststättengesetzen, Gewerbeordnungen oder ÖNPV-Gesetzen die Bauherren und Betreiber zur Herstellung der Barrierefreiheit. Einmal erteilte Genehmigungen gelten aber weiter, obwohl sich die gesetzlichen Anforderungen verändert haben. Andere Barrieren werden von der Genehmigungspflicht nicht erfasst. Ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das nur die Träger öffentlicher Gewalt, die von ihnen beherrschten Unternehmen und Zuwendungsempfänger zur Barrierefreiheit verpflichtet, greift zu kurz. Das BGG in seiner jetzigen Fassung sieht nur die Barrierefreiheit der öffentlichen Träger vor, nicht die große Zahl von Unternehmen, die die allgemeine Infrastruktur prägen. Der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BGG sieht zwar die Aufnahme der angemessenen Vorkehrungen in das Gesetz vor, aber nur als Verpflichtung der Träger öffentlicher Gewalt, der von ihnen beherrschten Unternehmen und der Zuwendungsempfänger. Die privaten Unternehmen bleiben außen vor. Dieser Vorschlag will in die Novelle ergänzen und damit Artikel 9 Abs. 2 der UN-BRK umsetzen. Forum behinderter Juristinnen und Juristen c/o Horst Frehe Seite 1

10 Angemessene Vorkehrungen [2] FbJJ Es wird vorgeschlagen, dass in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem Benachteiligungsverbote unter anderem für behinderte Menschen geregelt sind, ebenfalls eine Verpflichtung zur Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen aufgenommen wird. Dazu muss der Anwendungsbereich erweitert und das Fehlen angemessener Vorkehrungen als Benachteiligung aufgenommen werden. Außerdem muss in 19 AGG eine Vorschrift für das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen private Unternehmungen auch über Zielvereinbarungen zur Einführung angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden können. Die Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass dieses häufig in einem Schlichtungsverfahren erreicht werden kann, so dass die Klage vor einem Zivilgericht vermieden wird. Daher werden folgende Änderungen des Novellierungsgesetzes vorgeschlagen: In das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wird ein Artikel 1a eingefügt. Dieser enthält zwei Änderungen: 1. In 3 wird ein Absatz 2a AGG eingefügt: (2a) Die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen ist eine Benachteiligung, soweit geeignete und erforderliche Maßnahmen unterlassen werden, die gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, erlangen kann und diese in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis die Vertragspartner nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten. 2. In 19 AGG wird ein Absatz 2a eingefügt: (2a) Eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen wegen Versagung angemessener Vorkehrungen gemäß 3 Absatz 2a in einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis ist unzulässig. Die Vorschriften nach 21 und über das Schlichtungsverfahren nach 16 Behindertengleichstellungsgesetz sind entsprechend anzuwenden. In Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wird unter der Nummer 6. ein Buchstabe c) aufgenommen, der in 5 BGG einen Absatz 2a einfügt: (2a) Bei Verhandlungen über Zielvereinbarungen, die nach Auffassung der Verbände nach 13 Abs. 3 der Umsetzung angemessener Vorkehrungen dienen, findet bei einer Nichteinigung das Schlichtungsverfahren nach 16 statt. 15 Absatz 2 gilt entsprechend. Mit diesen geringfügigen Änderungen können wesentliche Probleme des Ausschlusses behinderter Menschen aus dem öffentlichen Leben beseitigt und die Zugänglichkeit im Sinne des Artikels 9 UN-BRK hergestellt werden.

11 Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. Historie Zivilkörperbehinderte sind in wirtschaftlicher, finanzieller und menschlicher Not, bilanzierte Eduard Knoll, Rollstuhlfahrer, 1954 die Situation betroffener Menschen in Deutschland. Ein Jahr darauf gründete er die Sozialhilfe für Querschnitts- und Kindergelähmte e.v., heute Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. Das Ziel des Verbandes war damals die Schaffung eines Betreuungszentrums für Heilung, Wiedereingliederung in Arbeit und gesellschaftliches Leben, Unterbringung, Sport und Erholung für Menschen mit Körperbehinderung. Der BSK heute Der BSK ist Interessenvertreter für alle Menschen mit Körperbehinderung. Das Ziel des BSK ist heute, dass kein Mensch, unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung, gesellschaftlich ausgegrenzt wird. Wir fordern deshalb von der Gesellschaft, dass sie Menschen mit Behinderung ermöglicht, ihre eigenen Lebensentwürfe zu verwirklichen. Wir setzen dabei das Prinzip der Selbsthilfe und Selbstbestimmung um und fordern von der Gesellschaft, uns dazu die Möglichkeit zu geben. Die Selbsthilfe ist wesentlicher Bestandteil der Vereinsarbeit - bis heute: Betroffene Menschen helfen sich durch Erfahrungsaustausch und Beratung gegenseitig, organisieren selbstbestimmt Freizeit- und Sportaktivitäten. Sozialpolitische Arbeit des BSK Ein Meilenstein der sozialpolitischen Arbeit war im März 1991 die BSK-Tagung zur Situation der Gleichstellung behinderter Menschen in den USA. Aus dieser Veranstaltung entstanden die Forderungen nach einem Gleichstellungsgesetz in Deutschland. Unter Beteiligung des BSK wurde der verbandsübergreifende Initiativkreis Gleichstellung Behinderter gegründet wurde der BSK mit weiteren Verbänden zum Artikel 3 des Grundgesetzes vor der Verfassungskommission angehört. Seit 1997 beteiligen wir uns unter Einbeziehung der BSK- Gliederungen jährlich am 5. Mai an der größten Bürgerrechtskampagne der Nachkriegszeit, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft. In diesem Jahr werden wir anlässlich des 5.Mai-Protesttages bundesweit zur Teilnahme an einer Petition für die Veränderung der Hilfsmittelversorgung aufrufen. Unsere Arbeitsschwerpunkte - UN-Behindertenrechtskonvention als Leitlinie unseres Handelns Die Schwerpunkte unserer Arbeit werden unter anderem von dem Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen (UN-Behindertenrechtskonvention oder kurz UN-BRK) bestimmt. Bewußtseinsbildung (Artikel 8 UN-BRK), Barrierefreiheit (Artikel 9 UN-BRK), Gesundheit (Artikel 25 UN-BRK) Die UN-BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dem sich insgesamt 147 Staaten und die EU angeschlossen bzw. ratifiziert haben. In der UN-BRK werden in insgesamt 50 Artikeln sowie einem 18 Artikel umfassenden Fakultativprotokoll Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Sie enthält neben den allgemeinen Menschenrechten auch Regelungen, die speziell auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen. Die UN-BRK wurde am ratifiziert und ist somit auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Im Alltag zeigt sich leider, dass es von der Ratifizierung bis zur Umsetzung noch ein langer Weg ist. Der BSK geht mit gutem Beispiel voran und hat zusammen mit seinen Tochtergesellschaften eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.

12 Projekt- und Gremienarbeit BSK-Projektarbeit In Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen und Vereinen führt der BSK regelmäßig Projekte durch. Unser Ziel ist es, junge Menschen für die Probleme und Ansprüche von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren sowie Vorurteile und Berührungsängste abbauen. Seit 2005: jährlich: jährlich: jährlich: seit 2011: seit 2012: seit 2014 Gehwegparker- und Falschparker-Karten für mehr Mobilität im Straßenverkehr (ausgezeichnet von der Deutschen Verkehrswacht) Projekt Malen mit Handicap Kunstkalender gestaltet von Kindern mit Körperbehinderung BSK im Dialog Gesprächsrunde mit dem BSK-Bundesvorstand Herausgabe kostenloser Beratungsbroschüren der ABC-Reihe; z.b. ABC Pflegeversicherung, ABC Mobilität, ABC Barrierefreies Bauen und Wohnen, ABC Heilmittelrichtlinien, ABC Rehabilitation BSK als anerkannter Verbraucherschutzverband bestätigt Initiator der barrierefreien Fernlinienbusse; Dialog in einer Steuerungsgruppe mit Betreibern, Ministerien, Fahrzeugherstellern, Verbänden Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse zur aktiven Begleitung bei der Einführung der Barrierefreiheit seit Kooperation mit der BAG-Selbsthilfe: Übernahme der Trägerschaft der Initiative Gewalt in der Pflege - Kooperation mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.v.: Projekt Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen - Ausbildung/Schulung von Mobilitäts-Scouts zur Prüfung der Nutzbarkeit barrierefreier Fernbuslinien Verbandsübergreifende Gremienarbeit Im Rahmen der verbandsübergreifenden Gremienarbeit wird ebenfalls die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung praktiziert, z.b. in Stellungnahmen, bei Anhörungen zu Gesetzesvorhaben. Unsere gemeinsamen Proteste und Aufklärungsaktionen wie Gesundheitsreformen haben dazu geführt, dass zumindest einige Regelungen der Gesundheitsreform, der falschen Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht entschärft oder gar gestrichen wurden. Hier ist der BSK Mitglied BAG-Selbsthilfe Paritätischer Gesamtverband In folgenden Gremien und Aktionsbündnissen sind BSK-Mitglieder aktiv vertreten Arbeitsausschuss des Deutschen Behindertenrates Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes Vorstand BAG-Selbsthilfe Arbeitskreis Frauen und Behinderung der BAG-Selbsthilfe Arbeitskreis chronisch Kranke der BAG-Selbsthilfe Gemeinsamer Bundesausschuss, Unterausschuss Heil- und Hilfsmittel Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Menschen mit Behinderungen und vielen anderen. Kontakt: BSK e.v. Altkrautheimer Straße 20, Krautheim, Tel.: 06294/4281-0, Fax: 06294/ , info@bsk-ev.org, Internet: Geschäftsstellenleiter: Ulf-D. Schwarz, Tel.: 06294/ Ulf.Schwarz@bsk-ev.org Pressesprecher: Peter Reichert, Tel.: 06294/ , pressearbeit@bsk-ev.org; Facebook: Web:

13

14 Fernbus ev.org reisen.org Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen

15 Für Ihre Notizen

16 !!! AUFRUF ZUR PROTESTVERANSTALTUNG AM 04. MAI 2016 IN BERLIN Zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung rufen wir gemeinsam zur Demonstration und anschließender Kundgebung unter folgendem Motto auf:! Deutschlands Zukunft Inklusiv Gestalten Kein Kompromiss bei der Teilhabe! Damit protestieren wir gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und die Verweigerung der Teilhabe am Leben mitten in der Gesellschaft. Wir wollen unsere Forderungen gemeinsam an die Öffentlichkeit und die Politik herantragen.!! Uhr: Kundgebung am Bundeskanzleramt Uhr: Protestmarsch zum Brandenburger Tor Uhr: Bühnenprogramm am Brandenburger Tor Hintergrund: Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Wir treten dafür ein, dass wir ein gutes Teilhabegesetz bekommen und das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen im Sinne der UN-BRK in den Mittelpunkt gestellt werden. Im Koalitionsvertrag - mit dem Namen Deutschlands Zukunft Gestalten - wurde dies angekündigt. Als Prioritäre Maßnahme wurde eine Entlastung der Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe versprochen. Wir erinnern daher an das Versprechen von CDU, CSU und SPD.! Wir fordern:! -Ein Bundesteilhabegesetz, dass die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Deutschland sicher stellt. So wie es im Koalitionsvertrag versprochen wurde; -Einen Kurswechsel in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ein Paradigmenwechsel - weg von der Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Würde muss endlich umgesetzt werden; -Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe; -Die unverzügliche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; -Politische Rahmenbedingungen für echte Inklusion: gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung von Beginn an.!

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

- 1 - Rede von Volker Meier Leiter des Referats Va1 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

- 1 - Rede von Volker Meier Leiter des Referats Va1 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 1 - Rede von Volker Meier Leiter des Referats Va1 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stand der Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Fachtagung des Deutschen Vereins für öffentliche

Mehr

Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. BGG im Dialog, , BMAS

Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. BGG im Dialog, , BMAS Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen BGG im Dialog, 16.09.2014, BMAS Prof. Dr. Felix Welti Universität Kassel, FB Humanwissenschaften, Institut für Sozialwesen

Mehr

Position des Paritätischen zu möglichen Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes des BMAS

Position des Paritätischen zu möglichen Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes des BMAS Position des Paritätischen zu möglichen Schwerpunkten der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes des BMAS Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Rahmen eines Fachgesprächs am

Mehr

Das neue Behindertengleichstellungsgesetz

Das neue Behindertengleichstellungsgesetz Das neue Behindertengleichstellungsgesetz Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft

Mehr

Behindertengleichstellungsgesetz Bund (BGG) Probleme des Gesetzes

Behindertengleichstellungsgesetz Bund (BGG) Probleme des Gesetzes Besser ist nicht gut genug! Neufassung des BGG des Bundes Was wir in Bremen vielleicht besser machen können Selbstbestimmt Leben Bremen e.v. 27. Mai 2016 Horst Frehe Staatsrat für Soziales, Kinder, Jugend

Mehr

Stellungnahme. der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.v.

Stellungnahme. der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.v. Stellungnahme der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.v. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Stand: 09.11.2015)

Mehr

Grußwort von Gabriele Lösekrug-Möller Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Grußwort von Gabriele Lösekrug-Möller Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort von Gabriele Lösekrug-Möller Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Eröffnung der Veranstaltung und Start der Diskussionen

Mehr

Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. Interessenvertretung der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland

Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. Interessenvertretung der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. Interessenvertretung der Gehörlosen und anderer Menschen mit Hörbehinderung in Deutschland Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.v. (DGB) zum Referentenentwurf

Mehr

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-

Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung- Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aktionsplan der Bundesregierung- Gliederung Einleitung und Hintergrund zur UN-Konvention Aufbau des Nationalen Aktionsplans

Mehr

Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten

Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten Änderungen im Schwerbehindertenrecht neue Einstufungskriterien beim GdB für Hämophiliepatienten Klaus Poek Vertrauensmitglied DHG-Region Berlin-Brandenburg Regionaltagung 10.02.2018 Gliederung Historie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) Sekretariat des DBR: BAG SELBSTHILFE e.v. Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211 31006-49, Fax: 0211 31006-48, Mail: info@deutscher-behindertenrat.de, www.deutscher-behindertenrat.de Entwurf

Mehr

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle

Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden

Mehr

Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen

Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen 1 Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion NRW 1. Warum ein erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung

Mehr

Novellierung des LGGBehM Eckpunktepapier

Novellierung des LGGBehM Eckpunktepapier Novellierung des LGGBehM Eckpunktepapier Ergebnis der Arbeitsgruppe des Teilhabebeirates Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen am 11. Mai 2017 Präsentation: Inhalt Vorgehensweise

Mehr

Kurzvorstellung. BSK-Workshop Mobilitätsscouts 2015 am 29. August 2015 Hotel Mit-Mensch, Ehrlichstr. 47/48, Berlin Referent: Klemens Kruse

Kurzvorstellung. BSK-Workshop Mobilitätsscouts 2015 am 29. August 2015 Hotel Mit-Mensch, Ehrlichstr. 47/48, Berlin Referent: Klemens Kruse Kurzvorstellung BSK-Workshop Mobilitätsscouts 2015 am 29. August 2015 Hotel Mit-Mensch, Ehrlichstr. 47/48, 10318 Berlin Referent: Klemens Kruse Gliederung I. Rahmendaten II. Beispiele aus der bisherigen

Mehr

Die BTHG-Umsetzung begleiten

Die BTHG-Umsetzung begleiten Die BTHG-Umsetzung begleiten Eine Projekt-Beschreibung in Leichter Sprache Inhalt Was sind UN-BRK und BTHG?... 2 Was ändert sich bei der Eingliederungs-Hilfe?... 3 Warum wird die BTHG-Umsetzung begleitet?...

Mehr

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen

Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung in Niedersachsen Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. Frauenbergstraße 8 D-35039 Marburg - Bezirksgruppe Niedersachsen - Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur

Mehr

BSK im Dialog 7. März 2014 Pressemappe

BSK im Dialog 7. März 2014 Pressemappe BSK im Dialog 7. März 2014 Pressemappe Themen: Gesetz zur sozialen Teilhabe, Bundesleistungsgesetz, Reform der Eingliederungshilfe Christiane Möller, RbM ggmbh Min. Dir. Wolfgang Rombach, BMAS Moderation:

Mehr

Unterschriftenaktion:

Unterschriftenaktion: Unterschriftenaktion: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Kämpfen Sie mit den Menschen mit geistiger Behinderung für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Mehr

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt

Mehr

Verena Bentele. Beauftragte der Bundesregierung Deutschland für die Belange behinderter Menschen

Verena Bentele. Beauftragte der Bundesregierung Deutschland für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele Beauftragte der Bundesregierung Deutschland für die Belange behinderter Menschen Quelle: Tom Maelsa Verena Bentele wurde 1982 in Lindau am Bodensee geboren und studierte Literaturwissenschaften,

Mehr

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------

Mehr

Mögliche Schwerpunkte der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Mögliche Schwerpunkte der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes Mögliche Schwerpunkte der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bei allen politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen,

Mehr

Gute Arbeit barrierefrei gestalten Gewerkschaftliche Forderungen an Betriebe und Gesetzgeber

Gute Arbeit barrierefrei gestalten Gewerkschaftliche Forderungen an Betriebe und Gesetzgeber Vorstand Felix Stumpf Bereichsleiter Arbeitsgestaltung- und Qualifizierungspolitik, IG Metall Vorstand Gute Arbeit barrierefrei gestalten Gewerkschaftliche Forderungen an Betriebe und Gesetzgeber SBV Fachtagung

Mehr

Rede Was kann die Bundesverwaltung für eine inklusive Zukunft tun?

Rede Was kann die Bundesverwaltung für eine inklusive Zukunft tun? Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Dr. Rolf Schmachtenberg, Leiter der Abteilung Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mehr

Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) 10.02.17 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen -

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Der Landesteilhabebeirat der Freien Hansestadt Bremen Freie Hansestadt Bremen Landesteilhabebeirat Am Markt 20 28195 Bremen Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Referat 30 Behindertenpolitik

Mehr

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de

Mehr

Positionspapier. des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Positionspapier. des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz Positionspapier des Bündnis für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Einleitung Nach langer Diskussion

Mehr

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 7. Dezember 2016

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 7. Dezember 2016 Bundesrat Drucksache 742/16 07.12.16 Antrag des Landes Niedersachsen AIS - G Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen

Mehr

STELLUNGNAHME 16/3173 A01, A04

STELLUNGNAHME 16/3173 A01, A04 Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sekretariat 16 STELLUNGNAHME 16/3173 30.10.2015 Stellungnahme A01, A04 Zum Entwurf eines Ersten allgemeinen Gesetzes

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Von Aussonderung, Aufbruch und Aktionen

Von Aussonderung, Aufbruch und Aktionen Von Aussonderung, Aufbruch und Aktionen Einführungsvortrag bei der Tagung Young Disability Pride der ISL e.v. Humboldt-Universität, Berlin 8. November 2014 Dr. Sigrid Arnade Überblick 1. Vorstellung 2.

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,

Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin, 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation

Mehr

Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Wolfgang Tigges und Volker Langguth- Wasem BBE-Newsletter 17/2012 Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Die Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und/oder

Mehr

Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung 02.02.2016 Von Diana Ramm, M. A., Universität Kassel, und Daniel Hlava, LL. M.,

Mehr

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.

6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v. 6 Jahre UN- Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) Vortrag bei der Veranstaltung 6 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention. Wie weit ist Mannheim? Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Mannheim,

Mehr

Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Stand und Perspektiven

Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Stand und Perspektiven Zehn Jahre Behindertengleichstellungsgesetz Stand und Perspektiven Barbara Vieweg Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.v.- ISL Fachtagung des Deutschen Vereins am 11. Februar 2013

Mehr

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 476/6/2013 Düsseldorfer Erklärung verabschiedet! Die Beauftragten des Bundes und der Länder fordern Kurswechsel in der Behindertenpolitik Der Landesbehindertenbeauftragte

Mehr

Landesbehindertengleichstellungsgesetz

Landesbehindertengleichstellungsgesetz Landesbehindertengleichstellungsgesetz Inhalte und Planung Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen am 28. Februar 2018 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Grundsätze und Ziele des Gesetzes 2. Zeitplan

Mehr

DIE UMSETZUNG DER UN- BEHINDERTENRECHTSKON- VENTION IN DEUTSCHLAND

DIE UMSETZUNG DER UN- BEHINDERTENRECHTSKON- VENTION IN DEUTSCHLAND DIE UMSETZUNG DER UN- BEHINDERTENRECHTSKON- VENTION IN DEUTSCHLAND Work forum on the implementation of the UNCRPD, Charlemagne Building Gasperi room - 1040 Brussels 10. Juni 2016 Wolfram Giese, Referat

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung

Mehr

Fachbeitrag D Von Diana Ramm M. A., Universität Kassel

Fachbeitrag D Von Diana Ramm M. A., Universität Kassel 29.04.2016 Kurzbericht zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts 1 Von Diana Ramm M. A., Universität Kassel I. Hintergrund Am 25. April

Mehr

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Braunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Gliederung 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten

Mehr

Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg- Vorpommern Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg- Vorpommern Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg- Vorpommern Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Martina Krüger Referentin für die Belange von Menschen mit Behinderungen im

Mehr

Themenschwerpunkt Barrierefrei = besucherfreundlich Optimierung von Angebot und Service in Museen

Themenschwerpunkt Barrierefrei = besucherfreundlich Optimierung von Angebot und Service in Museen Themenschwerpunkt Barrierefrei = besucherfreundlich Optimierung von Angebot und Service in Museen DER AKTIONSPLAN DER LANDESREGIERUNG RHEINLAND-PFALZ ZUR UMSETZUNG DER UN- BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Ottmar

Mehr

Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz

Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz Pressefrühstück des Paritätischen Gesamtverbandes am 10. März 2014 Statement von Achim Meyer auf der Heyde, Mitglied des Vorstands, Sprecher der

Mehr

Stellungnahme. zum. Az.: R B /5-14 R2 33/2016

Stellungnahme. zum. Az.: R B /5-14 R2 33/2016 BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v. Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/31006-35 Fax.: 0211/31006-48

Mehr

Unterstützte Kommunikation

Unterstützte Kommunikation Unterstützte Kommunikation Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at

Mehr

Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft

Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention an eine inklusive Gesellschaft Ulrich Hase 14. September 2015 Was erwartet Sie? Grundsätzliches Paradigmenwechsel Regelungsbereiche und Umsetzungsprinzipien

Mehr

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention

Mehr

Die Zukunft ist inklusiv:

Die Zukunft ist inklusiv: Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von

Mehr

Die Bedeutung des Inklusionsstärkungsgesetzes für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention

Die Bedeutung des Inklusionsstärkungsgesetzes für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Die Bedeutung des Inklusionsstärkungsgesetzes für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Workshop Inklusionsstärkungsgesetz Bedeutung, Chancen

Mehr

1 Die explizite Nennung der UN-Behindertenrechtskonvention

1 Die explizite Nennung der UN-Behindertenrechtskonvention Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hess BGG) Gemeinsam leben Hessen e.v. begrüßt

Mehr

Inhalte und Ergebnisse des Forum3: Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Brandenburg

Inhalte und Ergebnisse des Forum3: Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Anlage Forum 3 Inhalte und Ergebnisse des Forum3: Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Brandenburg Ulrich Wendte, Anja Lehnhardt

Mehr

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)

Mehr

Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland 11/2016

Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland 11/2016 Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland 11/2016 Ottmar Miles-Paul Diskriminierung behinderter Menschen Dimensionen und Gegenmaßnahmen Nahezu jeder dritte Mensch in Deutschland (31,4

Mehr

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom 02.03.2015 50.3 (veröffentlicht im Abl. 3/15 vom 04.03.2015, S. 25 29) Aufgrund des 7 Abs.

Mehr

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Rechtliche Aspekte der Barrierefreiheit Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010

Mehr

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Mehr

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz So bewerten wir das Bundesteilhabe-Gesetz Die Rechte von Menschen mit

Mehr

AUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG

AUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG AUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Treffen der kommunalen Behindertenbeiräte und

Mehr

MICHAEL HARTMANN MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER

MICHAEL HARTMANN MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER MICHAEL HARTMANN MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES INNENPOLITISCHER SPRECHER SPD-BUNDESTAGSFRAKTION PLATZ DER REPUBLIK 1 11011 BERLIN Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Wolfgang Bosbach, MdB Fax

Mehr

Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz

Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer 2018 Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz 1 1 VORWORT_SCHWERE SPRACHE... 3 2 VORWORT_LEICHTE SPRACHE... 5 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT...

Mehr

L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ich brauche mehr Zeit, damit ich alles auch richtig verstehe.

L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ich brauche mehr Zeit, damit ich alles auch richtig verstehe. Jutta Pagel-Steidl L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Begegnung mit Behörden auf Augenhöhe für mich heißt das, dass das Behördendeutsch in Leichte Sprache übersetzt wird.

Mehr

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/7482 07. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Mehr

5 Jahre Behindertenrechtskonvention

5 Jahre Behindertenrechtskonvention 5 Jahre Behindertenrechtskonvention (BRK) - eine Bilanz Vortrag bei der gemeinsamen Veranstaltung der Bundesbehindertenbeauftragten und der BRK-Allianz zum 5-jährigen Inkrafttreten der BRK in Deutschland

Mehr

LIGA Selbstvertretung

LIGA Selbstvertretung LIGA Selbstvertretung Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland) Stellungnahme der LIGA Selbstvertretung zum Referentenentwurf

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates Fu r eine bessere Verankerung von Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich

Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates Fu r eine bessere Verankerung von Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich Das Aktionsbündnis Deutscher Behindertenverbände Forderungspapier des Deutschen Behindertenrates Fu r eine bessere Verankerung von Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich Das vorliegende Forderungspapier

Mehr

Grundgesetz. Grundgesetz

Grundgesetz. Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt

Mehr

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle)

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am ; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle) Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses, beschlossen am 16.11.2015; NÖ Bautechnikverordnung 2014 (1. Novelle) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl 9291 folgende

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation

Mehr

Novellierung des LGGBehM Wissenschaftliche Begleitung Aufgaben und Vorgehensweise

Novellierung des LGGBehM Wissenschaftliche Begleitung Aufgaben und Vorgehensweise Novellierung des LGGBehM Wissenschaftliche Begleitung Aufgaben und Vorgehensweise Vorstellung auf der Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen am 15. Dezember 2016 RA Dr. Oliver Tolmein

Mehr

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030

Mehr

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut

Mehr

Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover,

Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, 21.08.2018 Gliederung: - Hintergrund - Positionen - Diskussion Hintergrund:

Mehr

Aktionsplan des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland- Pfalz

Aktionsplan des Netzwerks Gleichstellung und Selbstbestimmung Rheinland- Pfalz Netzwerk Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz Postfach 2965 55019 Mainz Telefon: 06 13 1 / 55 30 19 6 Telefax: 06 13 1 / 33 62 76 info@selbstbestimmung-rlp.de www.selbstbestimmung-rlp.de

Mehr

Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.

Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbund zur geplanten Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband NRW e.v. begrüßt die systematische

Mehr

Mobilität als Menschenrecht. Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte. Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6.

Mobilität als Menschenrecht. Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte. Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6. Mobilität als Menschenrecht Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6. Dezember 2018 DDr.in Ursula Naue Universität Wien, Institut für Politikwissenschaft

Mehr

Enthinderung mit LINKS

Enthinderung mit LINKS Enthinderung mit LINKS Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag in leicht verständlicher Sprache istockphoto.com/baranozdemir Liebe Leserinnen, liebe Leser Eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist

Mehr

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF

Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Dr. Birgit Drolshagen & Dipl-Inform. Ralph Klein DoProfiL wird im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern

Mehr

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung

Mehr

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Vom 16. Dezember 2002 Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 2002 S. 264 Internet: http://www.dgsd.de/material/gesetze/lgg-sh_2002.pdf

Mehr

Seite 1 von 12. BAGFW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Seite 1 von 12. BAGFW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts Die in der BAGFW zusammenarbeitenden Spitzenverbände

Mehr

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Präambel: Der Kreistag / Gemeinderat / Stadtrat hat auf Grund der 17 und 49 b

Mehr