Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung

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1 Teilhabe aus Perspektive der Behinderungsforschung Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel FB Humanwissenschaften Institut für Sozialwesen Fachgebiet Behinderung und Inklusion Prof. Dr. Gudrun Wansing Behinderung und Inklusion

2 Benachteiligungsverbot - Gleichstellungsgebot Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, Artikel 3 Grundgesetz, 1994 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), 2002 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 2006 Impulse durch Forderungen der Behindertenbewegung (seit 1970er): - Gesellschaftliche Anerkennung als Bürger/innen mit gleichen Rechten - Keine Aussonderung in Sondereinrichtungen - Keine wohlfahrtsstaatliche Versorgung und Bevormundung - Keine Individualisierung des Phänomens Behinderung - Aufdeckung gesellschaftlicher Verhältnisse (Behinderung als soziales Problem)

3 Rehabilitation und Teilhabe Sozialgesetzbuch IX (2001) Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch (...), um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken. ( 1 SGB IX)

4 SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe (2001) 4 Leistungen zur Teilhabe 1.Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um ( ) 2.die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 3.Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten ( ), 4.die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder 5.die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft [Gemeinschaft] sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Prof. Dr. Gudrun Wansing Behinderung und Inklusion

5 Behinderung = Beeinträchtigung von Teilhabe Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. ( ) ( 2 Abs. 1 SGB IX) Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Beeinträchtigung der Teilhabe ist konstitutiv für Behinderung Anerkannte Behinderung ist ein Indikator für gefährdete oder beeinträchtigte Teilhabe (Zone der Verwundbarkeit, Gefährdung, Fürsorge im Sinne wohlfahrstaatlicher Kompensation) Ausblendung von Kontextfaktoren

6 International Classification of Functioning, Disability and Health ICF (DIMDI 2005) Gesundheitsproblem Körperfunktionen/ -strukturen Aktivitäten Teilhabe [participation] Umweltfaktoren materiell, sozial, einstellungsbezogen Kontextfaktoren Persönliche Faktoren Alter, Geschlecht, Bewältigungsstrategien

7 Behinderung als sozialer Prozess ICF: Behinderung bezeichnet die negativen Aspekte der Interaktion zwischen einer Person (mit einem Gesundheitsproblem) und ihren Kontextfaktoren (Umwelt und personenbezogenen Faktoren). BRK: Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. (Art. 1) Prof. Dr. Gudrun Wansing Behinderung und Inklusion

8 Klassifikation der Aktivitäten und Teilhabe Lernen und Wissensanwendung Allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z.b. Routinen, Stressbewältigung) Kommunikation Mobilität Selbstversorgung Häusliches Lebens (z.b. Einkaufen, Haushaltsführung) Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen Bedeutende Lebensbereiche (Erziehung/Bildung, Arbeit, Beschäftigung, Wirtschaftliches Leben) Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben (Erholung, Freizeit, Bürger- und Menschenrechte, politisches Leben) Prof. Dr. Gudrun Wansing Behinderung und Inklusion

9 International Classification of Functioning, Disability and Health ICF (DIMDI 2005) Der Begriff der Funktionsfähigkeit [functioning] eines Menschen umfasst alle Aspekte der funktionalen Gesundheit. Eine Person ist funktional gesund, wenn vor dem Hintergrund ihrer Kontextfaktoren - 1. ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen denen eines gesunden Menschen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen), 2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem (ICD) erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), 3. sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne gesundheitsbedingte Beeinträchtigung ( ) erwartet wird (Konzept der Partizipation [Teilhabe]). (DIMDI 2005, 4) Prof. Dr. Gudrun Wansing Behinderung und Inklusion

10 Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 3 Allgemeine Grundsätze a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft (full and effectiv participation and inclusion in society)

11 Inklusion (von lat. inclusio = Einschließung, Einsperrung) bezeichnet als soziologischer Begriff die Einbeziehung von Gesellschaftsangehörigen in soziale Gebilde, in gesellschaftliche Funktionsbereiche und in die jeweils umfassende Gesamtgesellschaft. (Hillmann 2007, 377)

12 Wechselseitigkeit von Inklusion und Autonomie Erst in der wechselseitigen Verwiesenheit wird klar, dass Autonomie gerade nicht die Selbstmächtigkeit des ganz auf sich gestellten Einzelnen ( ) meint, sondern auf selbstbestimmtes Leben in sozialen Bezügen zielt; und im Gegenzug wird deutlich, dass soziale Inklusion ihre Qualität gerade dadurch gewinnt, dass sie Raum und Rückhalt für persönliche Lebensgestaltung bietet. (Bielefeld 2009, S. 11) Inklusion, im Sinne der sozialen Ermöglichung von Aktivitäten und Entscheidungen (durch Gelegenheiten, Zugänge, Rechte, Ressourcen), ist die Voraussetzung für die Verwirklichung von Teilhabe nach eigenen Vorstellungen.

13 Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen Teilhabe Beeinträchtigung Behinderung (BMAS 2013) Teilhabdimensionen ( Teilhabefelder ) Familie und Soziales Netz Bildung und Ausbildung Erwerbsarbeit und Einkommen Alltägliche Lebensführung (Wohnen, öffentlicher Raum, Mobilität, Assistenz) Freizeit, Kultur und Sport Politik und Öffentlichkeit Gesundheit Sicherheit und Schutz vor Gewalt Prof. Dr. Gudrun Wansing Behinderung und Inklusion

14 Literatur: Bielefeld, H. (2009): Zum Innovationspotential der UN- Behindertenrechtskonvention. Deutsches Institut für Menschenrechte. Essay No. 5. Berlin. DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Hrsg.), 2005: ICF: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Genf: World Health Organization. (engl. Orig. 2001: ICF: International Classification of Functioning, Disability and Health. Genf: World Health Organization). Hillmann, K.-H. (2007): Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart. 5. Auflage. Wansing, G. (2005): Teilhabe an der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung zwischen Inklusion und Exklusion, Wiesbaden. Wansing, G. (2012a): Der Inklusionsbegriff in der Behindertenrechtskonvention. In: Welke, A. (Hg.): UN-Behindertenrechtskonvention mit rechtlichen Erläuterungen, Berlin, S Prof. Dr. Gudrun Wansing Behinderung und Inklusion

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