Eltern- und Schüler-Infoheft 2014/2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Eltern- und Schüler-Infoheft 2014/2015"

Transkript

1 Eltern- und Schüler-Infoheft 2014/2015

2 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und liebe Schüler! Zunächst einmal: Herzlich Willkommen am Christian-von- Dohm-Gymnasium! Wir Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Sekretärinnen, Schulassistenten, Hausmeister, Eltern, Schülerinnen und Schüler des CvD - bemühen uns gemeinsam an unserer Schule um ein offenes, konstruktives Miteinander zum Wohle unserer Kinder und jetzt sind auch Sie/bist auch du dabei. Wir haben uns bemüht, wichtige Informationen in diesem Infoheft zusammenzutragen. Selbstverständlich wird die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer mit Euch/Ihnen zusammen die wichtigsten Bestimmungen zu Beginn des Schuljahres besprechen und erläutern. Falls es Anregungen, Kritik oder Wünsche gibt, bitten wir um Mitteilung. Nur durch die Mitarbeit aller können wir besser werden. Noch ein offenes Wort zu den Finanzen: Am CvD soll niemals ein Kind wegen des finanziellen Aufwands für Schulmaterial, Ausflüge und Klassenfahrten etc. benachteiligt werden. Wenn Sie sich betroffen fühlen, wenden Sie sich bitte an folgende Lehrer: Herrn Stefan Kutsche, Frau Annegret Kutsche oder Frau Katrin Tessen. Sie werden Ihnen dabei behilflich sein, dass Ihnen diskret durch unsere Schule bzw. die zugehörigen Fördervereine geholfen werden kann. Wir wünschen einen guten Anfang und erfolgreiche Jahre an unserer Schule! 2

3 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Begrüßung 2 Inhaltsverzeichnis 3 Wer war Christian von Dohm? 4 Anschrift und Kontakt 5 Ablauf der ersten Schultage in den 5. Klassen 6 Wichtige Termine im Schuljahr 2014/ Unterrichtszeiten 8 Teilnahme am Unterricht (Schulpflicht) 9 Unterrichtsbefreiungen aus besonderen Anlässen 10 Schulordnung 11 Hausordnung 13 Umgang mit Handys 15 Verhalten in den kleinen Pausen 17 Waffenerlass 18 Infektionsschutz (Belehrung für Eltern etc.) 20 Regeln für den sicheren Schulweg 23 Fahrradbenutzung und Versicherungsschutz 25 Allgemeine Informationen Kopiergeld 2. Versicherungsschutz 3. Alarmplan Leistung in sozialer Verantwortung 27 Arbeitsgemeinschaften (AGs) 29 Bibliothek Selbstlernzentrum 30 Regeln für die Benutzung von Computer- u. Internet 31 Elternverein am CvD 33 Vereinbarungen (Schulvertrag) 34 Bestätigungen 3

4 Wer war eigentlich Christian von Dohm? Als neue Schülerin oder neuer Schüler unserer Schule wirst du wissen wollen, wer der Mann war, dessen Namen deine Schule trägt. Dazu möchten wir dir ein paar Informationen geben. Christian von Dohm wurde 1751 geboren, verlor früh seine Eltern und wuchs bei Verwandten und Bekannten auf. Er war eine richtige Leseratte und ein lebhaftes, vielseitig interessiertes Kind. Später studierte er Philosophie, Theologie und Jura und wurde Beamter im Staat Preußen. Als 1803 die bis dahin Freie Reichsstadt Goslar preußisch wurde, erhielt von Dohm den Auftrag, die Regulierung der Angelegenheiten hiesiger Stadt durchzuführen. Die ehemals sehr reiche Stadt war in den 250 Jahren davor immer ärmer geworden, und von Dohm hatte nun viel damit zu tun, erst einmal die Finanzen der Stadt in Ordnung zu bringen. In Goslar gab es merkwürdigerweise keine Schule für Mädchen! Christian von Dohm änderte das, indem er Geld für die Gründung einer Töchterschule organisierte und Vorschläge für einen Lehrplan machte wurde die neue Schule gestiftet, die 1954 den Namen des Mannes bekam, dem sie ihre Entstehung verdankte. Im September 2004 haben wir unseren 200. Geburtstag gefeiert. Christian Wilhelm von Dohm wurde für seine Leistungen vom preußischen König geadelt und starb Ein Bild von Christian von Dohm hängt im Vorraum zu den Sekretariaten. 4

5 Anschrift / Kontakt: Christian-von-Dohm-Gymnasium, Bornhardtstr. 16, Goslar Tel.: / /50 Fax: / /58 muschlin@cvd-gs.de Homepage: Schulleitung OStD Barbara Reichert Schulleiterin StD` Dr. Jutta Nowack Stellvertr. Schulleiterin StD` Ulrike Averesch SEK I Koordination und Vertretungsplan StD Holger Ritzke Oberstufenkoordination StD Ralf Töpperwien Abitur, Statistik, Lehrbücher Telefon / / /50 reichert@cvd-gs.de / nowack@cvd-gs.de / averesch@cvd-gs.de / ritzke@cvd-gs.de / toepperwien@cvd-gs.de Sekretärinnen Frau Birgit de Roquez Klassen 5-7 und Rechnungswesen Frau Angelika Muschlin Klassen 8-12 Schulassistent/In Herr Leif Schlüter Druckwesen, Schulfotografie, Sicherheit, Brandschutz, Technik Frau Sandra Otte-Glowacki Bibliothek, Allgemeine Vertreterin / deroquez@cvd-gs.de / muschlin@cvd-gs.de / Fax / bibliothek-sz@gmx.de / mediothek@cvd-gs.de Hausmeister Herr Bernard Ambelang Herr Sven Wieker / Hausmeister-szga@landkreis-goslar.de 5

6 Ablauf der ersten Schultage in den 5. Klassen Donnerstag, :00 Uhr Einschulungsfeier im Forum bis 13:10 Uhr Unterricht bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Bitte mitbringen: - diese Informationsbroschüre mit Unterschriften (s. Bestätigungen) - Schreibzeug, Buntstifte, Klebestift, Schere - Schreibblock liniert - Schreibblock kariert - Stundenplanvordruck Freitag, bis Mittwoch, In den 5. Klassen findet der Unterricht nach einem Sonderplan statt, und zwar von 7:50 Uhr bis 13:10 Uhr. Hauptthema an diesen Tagen ist Lernen lernen (z.b. Lerntypenbestimmung, wie lernt man Vokabeln? Lern- und Arbeitstechniken, Mappenführung, Organisation des Arbeitsplatzes). Außerdem werden die Schulbücher ausgegeben. Ab Donnerstag, Unterricht nach Plan Nachmittagsbetreuung: Für die 5. Klassen mit gebundenem Ganztagsangebot (vorbehaltlich der Genehmigung) beginnt die Nachmittagsbetreuung am Donnerstag, Für alle anderen Klassen beginnt die Nachmittagsbetreuung am Montag,

7 Wichtige Termine im Schuljahr 2014/2015 Die jeweils aktualisierte Fassung finden Sie auf der Homepage Do Fr Mi Mi Fr Fr Sa Mo Fr Einschulungsfeier 10:00 Uhr Unterricht bis 13:10 Uhr Einführungswoche für die 5. Klassen Unterricht von 7:50 Uhr bis 13:10 Uhr Elternabend im Forum, Uhr Tag der Deutschen Einheit, frei erlebnispädagogische Kennenlerntage in einer Jugendherberge in der näheren Umgebung. Herbstferien Mi Elternsprechtag für die 5. Klassen, 15:30-18:30 Uhr Mo Mo Weihnachtsferien Fr Mo u. Di Mi Do u. Fr Mi u. Do Mi Fr Do Fr Do u. Fr Mo Di Mi Do Mi Ausgabe der Zeugnisse, Schulschluss 10:30 Uhr Halbjahresferien Beginn des 2. Schulhalbjahres Projekttage Elternsprechtage für alle Klassen Osterferien Warntermin für die Versetzung Maifeiertag Himmelfahrt und Brückentag, frei Mündliches Abitur, frei Pfingstferien Ausgabe der Zeugnisse, Schulschluss 10:30 Uhr Sommerferien Beginn Schuljahr 2015/16 Mo Fr Klassenfahrten Klasse 6 Mo Fr Herbstferien 7

8 Unterrichtszeiten An unserer Schule wird nach dem System der Doppelstunden unterrichtet mit einer ca. fünfminütigen Pause innerhalb einer Doppelstunde. Dies hat sich bei uns bewährt: Die Doppelstunden ermöglichen modernere, abwechslungsreichere Unterrichtsmethoden, bringen mehr Ruhe in den täglichen Ablauf - und: Die Kinder müssen viel weniger Bücher in ihren Ranzen tragen. Unterrichtszeiten: 1./2. Stunde: 07:50 Uhr 09:25 Uhr Pause: 09:25 Uhr 09:45 Uhr 3./4. Stunde: 09:45 Uhr 11:20 Uhr Pause: 11:20 Uhr 11:35 Uhr 5./6. Stunde: 11:35 Uhr 13:10 Uhr Pause: 13:10 Uhr 13:50 Uhr 7./8. Stunde: 13:50 Uhr 15:20 Uhr Pause: 15:20 Uhr 15:25 Uhr 9./10. Stunde: 15:25 Uhr 16:55 Uhr Im Rahmen der Ganztagsbetreuung bieten wir für die Klassen 5 bis 8 in der 7./8. Std. Hausaufgabenbetreuung und AGs an. Sollte die Einführung der gebundenen Ganztagsklasse genehmigt werden, wird diese Klasse bis 15:20 Uhr betreut. 8

9 Teilnahme am Unterricht (Schulpflicht) Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dennoch gibt es gelegentlich Gründe dafür, dass sie nicht am Unterricht teilnehmen können. Die dabei zu beachtenden Regelungen beziehen sich grundsätzlich auf zwei Bereiche: Krankheit und Unterrichtsbefreiungen aus besonderen Anlässen. Krankheit Bei kurzer Abwesenheit ist der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin, ggf. über das Sekretariat, mündlich, auch telefonisch (Klassen 5-7 Tel.: 05321/ , Klassen 8-12 Tel.: 05321/ ) zu informieren. Die schriftliche Mitteilung, die auch den Grund nennen muss, kann bei Rückkehr in den Unterricht nachgereicht werden. Wenn eine längere oder häufigere Abwesenheit zu befürchten ist, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Für den Sportunterricht gelten besondere Regelungen, die bei den Sportlehrkräften zu erfahren sind. Termine für vorhersehbare Arztbesuche sollen grundsätzlich außerhalb der Schulzeit liegen. 9

10 Unterrichtsbefreiungen aus besonderen Anlässen Für eine Beurlaubung zur Teilnahme an Sport-, Bildungs- oder anderen Veranstaltungen muss der Antrag rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) von den Erziehungsberechtigten persönlich gestellt werden. Die Teilnahmebestätigung bzw. der Antrag des Veranstalters genügt nicht. Für eine Befreiung aus familiären Anlässen ist ebenfalls rechtzeitig (14 Tage vorher) ein Antrag mit Angabe des Grundes zu stellen. Unterrichtsbefreiung vor oder nach den Schulferien wird nur in unvermeidbaren Ausnahmefällen erteilt. Die Schule ist gehalten, einen strengen Maßstab anzulegen. Die Anträge müssen eingehend begründet und rechtzeitig (14 Tage vorher) bei der Schulleitung gestellt werden. Bei der Familienurlaubsplanung ist deshalb grundsätzlich auf die Termine der Schulferien zu achten. Für Anträge auf Unterrichtsbefreiungen gibt es ein Formular im Sekretariat. Bei Unterrichtsversäumnis wegen einer Befreiung vom Unterricht haben die Schülerinnen und Schüler den versäumten Lehrstoff selbstständig nachzuholen. Versäumte Klassenarbeiten müssen immer dann nachgeschrieben werden, wenn die Fachlehrkraft das für notwendig hält. Hat eine Schülerin oder ein Schüler das Versäumnis nicht selbst zu vertreten, in der Regel ist das bei Krankheit der Fall, kann sie oder er von sich aus verlangen, die Arbeit nachzuschreiben. 10

11 Zusammen leben und arbeiten in unserem Schulzentrum erfordern von jedem in verstärktem Maße Rücksichtnahme und die Bereitschaft, den Schulbereich pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Für beide Schulen des Schulzentrums: Das Schulzentrum ist in Unterrichts-, Pausenbereiche und Parkplätze gegliedert. Pausenbereiche sind die Eingangshallen, die Schulstraße, die Schulhöfe und die Rasenflächen (ohne Biotop). Unterrichtsbereiche sind die Klassen- und Fachräume sowie die Flure und Treppen vor diesen Räumen. Den Fahrradkeller dürfen nur diejenigen betreten, die ihre Fahrräder dort abgestellt haben. Aufenthaltsräume für diejenigen, deren Unterricht später als 7.50 Uhr beginnt, und für Freistunden sind die Pausenbereiche oder die Bibliothek /SLZ (zum Lesen oder Arbeiten). Schülerinnen und Schüler, die aus fahrtechnischen Gründen vor 7.40 Uhr zur Schule kommen müssen, halten sich in den Pausenbereichen auf. Die 5 Minuten zwischen 1./2., 3./4. und 5./6. Stunde dienen nur der Vorbereitung der nächsten Unterrichtsstunde. Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsbereiche und halten sich in den Pausenbereichen auf. Eine Ausnahme gilt im oberen Turmbereich für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Mit Beginn der großen Pausen schließen die Fachlehrkräfte die Klassenräume ab. Die Schultaschen werden bei Raumwechsel während der großen Pausen vor dem Unterrichtsraum abgelegt. 11

12 Untersagt ist: das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen (Ausnahme: Sek II-Schüler/Innen) (Fortfall des Versicherungsschutzes) und das unbefugte Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause (13:10 Uhr bis 13:50 Uhr) für diejenigen Schülerinnen und Schüler der SEK I, die an Nachmittagsangeboten oder am Nachmittagsunterricht teilnehmen. das Rauchen auf dem Schulgelände (Erlass: Rauchfreie Schule) das Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen (Verletzungsgefahr) das Befahren der Fußwege und Schulhöfe (Verletzungsgefahr) die Benutzung jeglicher elektrischer und elektronischer Geräte (Handy, MP3-Player und ähnlicher Geräte) auf dem Schulgelände (Lärmbelästigungen) während des Schultages Für das CvD-Gymnasium gilt: Erlaubt ist: Handys dürfen in Ausnahmefällen, sofern eine Lehrkraft dieses genehmigt hat, benutzt werden. Nur Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsstufe dürfen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte im Oberstufenturm benutzen. Für unabdingbar notwendige Telefongespräche (z. B. mit den Eltern) kann der Flur vor dem Sekretariat aufgesucht werden. Notebooks und ähnliche Geräte dürfen zum Anfertigen von Aufgaben in der Bibliothek/SLZ verwendet werden. das Spielen mit Fuß-, Hand-, Soft- und Tischtennisbällen nur in den Pausenbereichen außerhalb der Gebäude, aber nicht vor den Eingangstüren. 12

13 Bitte beachten Sie, dass es abhängig von der Art der auf dem Schulgrundstück durchgeführten Veranstaltung Ergänzungen zu der Hausordnung geben kann. 1 Gültigkeitsbereich: Diese Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsberechtigung für Besucher, Benutzer und Angehörige der beiden Schulen des Schulzentrums und tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft. Diese Hausordnung gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile (einschließlich der Turnhallen) und Freiflächen (einschließlich der Sportanlagen und des Parkplatzes) auf dem Grundstück des Schulzentrums Goldene Aue, Bornhardtstraße 16, in Goslar, die im weiteren Schule genannt werden. Die Hausordnung gilt ergänzend zu der aktuellen Schulordnung sowie den Bestimmungen der allgemeinen Informationsbroschüren der Realschule und des CvD. Diese Hausordnung gilt an allen Schultagen sowie schulfreien Tagen ohne zeitliche Einschränkungen (ganztägig). Sie richtet sich an alle Personen, die das Grundstück des Schulzentrums Goldene Aue betreten und sich hier aufhalten, das Grundstück also benutzen. Alle Benutzer erklären sich, mit dem Betreten des Grundstücks, mit dem Inhalt und Beschränkungen dieser Ordnung einverstanden. 2 Ziel der Hausordnung: Ziel der Hausordnung ist es, 1. die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, 2. die Schule vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen, 3. einen störungsfreien Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten, 4. einen störungsfreien Ablauf sonstiger Veranstaltungen zu gewähren, 5. die Erhaltung der Schule und der Sportstätten langfristig sicherzustellen. 13

14 3 Aufenthalt: Alle Personen, die die Schule betreten, haben sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Während der Schulzeit dürfen sich nur Personen im Schulgebäude aufhalten, die eine berechtigende Begründung geben können (Handwerker, Besucher, Teilnehmer an schulischen Veranstaltungen) oder sich in Begleitung von nichtlehrenden Mitarbeitern der Schulen oder von Lehrkräften befinden. Für die Sportstätten können abweichende Regelungen gelten. Grundsätzlich gilt der Vorrang der Schule (Unterricht, AG, etc.) vor der externen Nutzung, wobei Nutzungszeiten unbedingt eingehalten werden müssen. Unbefugte dürfen das Gebäude nicht betreten. Anweisungen des schuleigenen Sicherheitspersonals ist von allen Personen Folge zu leisten. 4 Ausführungsbestimmungen: Der Besuch der Cafeteria gilt nicht als hinreichender Grund für das Betreten des Gebäudes. Besucher, die mit einem PKW auf dem Parkplatz parken, müssen das Fahrzeug bei Aufenthalt im Gebäude in der Bibliothek / Mediothek mit Angabe des Kennzeichens anmelden. Das Befahren von gesperrten Bereichen oder das Parken in diesen Bereichen ist verboten und kann zum Entfernen des Fahrzeuges führen. Das Befahren der Sportstätten mit Fahrzeugen aller Art ist verboten. Bereiche, die von den Hausmeistern oder dem Sicherheitspersonal mit Trassierband abgesperrt sind, dürfen nicht betreten werden. Auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden ist das Rauchen verboten, Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehen Bereichen (Fahrradkeller, Fahrradständer) abgestellt und gesichert werden. Bei Zuwiderhandlung werden sie entfernt und sichergestellt. Gleiches gilt für Mofas, Roller, Motorräder oder andere Zweiräder. Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter sind angehalten darauf zu achten, dass in der Schule und den zugehörigen Außenbereichen so wenig Müll wie möglich liegen bleibt. Das Bekleben der Wände und/oder anderer Einrichtungsgegenstände mit Aufklebern jeglicher Art ist verboten. Aushänge und Bekanntmachungen dürfen nur mit dem dafür vorgesehenen Klebeband aus den Sekretariaten / der Bibliothek angebracht werden. Zuwiderhandlungen von Außenstehenden können zu einem Hausverbot ( 123 BGB) oder in schweren Fällen zur Hinzuziehung der Polizei führen. Alle Lehrkräfte und Mitarbeiter sind angehalten darauf zu achten, dass diese Regelung eingehalten wird. gez. Schober, Schulleiterin Realschule gez. Reichert, Schulleiterin CvD 14

15 Umgang mit Handys Der allgemein verbreitete Besitz von Handys, Smartphones und Tablets hat zu folgender Regelung geführt: Handys, Smartphones und andere elektronische Medienträger wie MP3-Player, CD-Player, Gameboy, etc., können zwar mit in die Schule gebracht werden, sind jedoch nicht sichtbar (auch in den Pausen) in den Taschen ausgeschaltet zu belassen. Für unabdingbar notwendige Telefongespräche (z. B. mit den Eltern) kann der Flur vor dem Sekretariat aufgesucht werden. Ausnahme für das CvD: Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsstufe dürfen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte im Oberstufenturm benutzen. Verstoß gegen die Handyregelung Bei Regelverstößen werden die Geräte von den Lehrkräften bis Unterrichtsschluss (mindestens bis 13:10 Uhr) eingezogen und in den Sekretariaten deponiert. Dort bzw. in der Bibliothek können sie von Mo.- Do bis 16:30 Uhr und Fr. bis 13:30 Uhr abgeholt werden. Im Wiederholungsfall müssen die Eltern das Gerät abholen. Wenn der Verdacht besteht, dass auf Handys, Smartphones und Tablets oder anderen Medienträgern pornografische, gewalttätige oder andere illegale Inhalte existieren, werden die Geräte der Polizei übergeben. Sollte es trotzdem zu einem dritten Verstoß kommen, wird eine Klassenkonferenz nach 61 NSchG einberufen. 15

16 Umgang mit Handys Bei Verweigerung der Namensnennung / der Herausgabe des Gerätes gilt: Falls der Name nicht genannt wird, erfolgt die Feststellung anhand der Fotos im Jahrbuch. Zu folgen hat eine Bitte um Entschuldigung gegenüber Lehrerschaft und Schulleitung. Es wird soziale Aufgabe gestellt (z. B. Müllaktion), durch deren Ableistung deutlich wird, dass eine Verhaltensänderung eingesetzt hat. Bei nochmaligem Verstoß wird eine Klassenkonferenz nach 61 NSchG einberufen. Werden Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben, ist das Handy unaufgefordert auf dem Lehrertisch zu deponieren. Geschieht das nicht, gilt das als Täuschungsversuch mit entsprechenden Konsequenzen. Diese Regelung steht nicht in der Schulordnung, ist aber gleichwohl zu befolgen. Da ein Handy nicht zur schulgerechten Ausstattung gehört, kann im Fall eines Verlustes kein Anspruch auf Ersatz erhoben werden. Für Notfälle steht ohnehin das Telefon in den Sekretariaten bzw. in der Bibliothek bereit. 16

17 Verhalten in den kleinen Pausen Den Zeitpunkt für eine kleine Pause in einer Doppelstunde legt jede Lehrkraft je nach Unterrichtsablauf individuell fest. Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur in Ausnahmefällen (Toilettengang) den Unterrichtsraum verlassen. 17

18 Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen RdErl. d. MK v /04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679; SVBl. 11/2008 S.388) - VORIS Bezug: Erl. v (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v (SVBl. S.133) - VORIS Es wird untersagt, Waffen i.s. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichnete Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen). 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchenoder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des Waffengesetzes verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.b. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 18

19 Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.b. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. 9. Dieser RdErl. tritt am in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben. 19

20 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs. 5 S. 2 (Infektionsschutzgesetz) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden), 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung, durch Hib-Bakterien, Meningokokken- Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. 20

21 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs. 5 S. 2 (Infektionsschutzgesetz) 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, 4. Es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden kann darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind länger zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. 21

22 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs. 5 S. 2 (Infektionsschutzgesetz) Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC, Typhus-, Paratyphus-, und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt (Tel.: ). Auch wir helfen Ihnen gern weiter. 22

23 Regeln für den sicheren Schulweg 1. Die allerwichtigste Regel: Niemals niemals! vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen! Immer warten, bis der Bus abgefahren ist, erst dann kann man genau sehen, ob die Fahrbahn frei ist. 2. Rechtzeitig von zu Hause losgehen. Kinder, die auf dem Weg zur Haltestelle hetzen müssen, achten nicht genug auf den Straßenverkehr. 3. Nicht toben, laufen, fangen spielen an der Haltestelle, denn dabei kann ein Kind leicht auf die Fahrbahn geraten. 4. Ranzen und Taschen in der Reihenfolge abstellen, in der man an der Haltestelle angekommen ist. Damit ist dann schon die Reihenfolge beim Einsteigen klar, niemand braucht an der Tür zu drängeln. 5. Mindestens 1 Meter Abstand zum heranfahrenden Bus halten. Das ist wichtig, denn in einer Haltebucht schwenkt die vordere Ecke des Busses seitlich aus. 6. Nicht gegen die Bustüren drücken. Bei Druck blockieren sie automatisch und öffnen sich erst recht nicht. 7. Beim Einsteigen nicht drängeln. Sonst besteht die Gefahr, dass Kinder stolpern und stürzen. 8. Die Fahrkarten schon vor dem Einsteigen bereithalten und dem Busfahrer unaufgefordert vorzeigen. Dann gibt es keinen Stau und keinen Zeitverlust und niemand braucht ungeduldig zu werden. 9. Taschen auf den Boden stellen oder auf den Schoß nehmen. Mit Ranzen auf dem Rücken sitzt man schlecht und unsicher. Taschen gehören nicht in den Mittelgang Stolpergefahr! und nicht auf die Sitzplätze, denn andere möchten auch sitzen. 10. Muss man während der Fahrt stehen, hält man sich gut fest. Wenn man im Bus umherläuft oder steht, ohne sich festzuhalten, ist man bei einer Gefahrenbremsung besonders verletzungsgefährdet. 23

24 Regeln für den sicheren Schulweg 11. Beim Aussteigen auf Radfahrer achten. Nicht alle Radfahrer nehmen Rücksicht auf aussteigende Fahrgäste. 12. Keine Angst vor den automatisch schließenden Türen. Man kann nicht eingeklemmt werden. Bei Widerstand öffnen sich die Türen von selbst. 13. Zerstörung und Verschmutzungen dem Fahrer melden. Solche Schäden sind teuer und wirken sich auf die 14. Nothämmer sind keine Andenken. Diebstahl ist keine Kleinigkeit. Beim Unfall können fehlende Nothämmer schlimme Folgen haben. 15. Eine Bitte an die Eltern: Das Gedränge aus Autos, Omnibussen, Fahrradfahrern und Fußgängern morgens und mittags ist auf und um das Schulgelände besonders groß. Wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder nach Hause fahren, parken Sie bitte nicht an den Haltestellen und in den Feuerwehrzufahrten. Sie behindern die Busse und, schlimmer noch, die aus- und einsteigenden Kinder. Und warten Sie mit Ihrem Auto bitte nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite das verleitet Kinder dazu, sofort nach dem Verlassen des Schulgeländes über die Straße zu rennen. Sagen wir s mal mit einem Augenzwinkern: Wir müssen unsere Kinder nicht bis in den Klassenraum fahren! 16. Buslotsen Unsere Buslotsen, die entsprechende Warnwesten tragen, unterstützen uns bei unseren Bemühungen, Ihre Kinder sicher nach Hause zu bringen. Bitte weisen auch Sie Ihre Kinder darauf hin, dass den Anweisungen der Buslotsen Folge zu leisten ist. Vielen Dank! Der sichere Schulweg liegt allen Beteiligten am Herzen. Der Kreiselternrat (KER), der Landkreis Goslar, die RBB und die Stadtbus GmbH wünschen sich, dass die oben angegebenen Regeln Beachtung finden. 24

25 Fahrradbenutzung und Versicherungsschutz Die Benutzung der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten am Schulzentrum unterliegt bestimmten gesetzlichen und ordnungsmäßigen Vorgaben, die für Sie von Bedeutung sind und die wir Ihnen deshalb zur Kenntnis geben: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, obwohl ihr Schulweg kürzer als 1 km ist, haben im Schadensfall keinen Ersatzanspruch. Gleichfalls haben auch die keinen Anspruch, die ein Recht auf kostenlose Beförderung haben. In beiden Fällen wäre zu überlegen, ob Sie eine private Schadens- und Diebstahlversicherung abschließen wollen. Einen Anspruch haben also alle, die zwischen 1 und 3 bzw. 3,5 km entfernt wohnen, und alle Oberstufenschüler, die weiter als 1 km entfernt wohnen. Alle diese zuletzt genannten Schülerinnen und Schüler haben, ohne dass die Schule ihnen das ausdrücklich bescheinigen muss, eine Benutzungserlaubnis. Das bedeutet, dass sie einen Schadensersatzanspruch bei Beschädigung ihres ordentlich abgestellten Fahrrads haben und dass sie bei einem Unfall auf dem Schulweg persönlich versichert sind. Für Sachschäden auf dem Schulweg gilt das nicht. Das abgestellte Fahrrad muss mit einer üblichen Sperrvorrichtung gesichert sein. Fahrradzubehör wird nur ersetzt, wenn es der Verkehrssicherheit dient. Alle vorstehenden Regelungen beruhen auf Angaben unseres Schulträgers bzw. auf Vorgaben des Kommunalen Schadensausgleichs Hannover. Für Rückfragen sind diese Stellen zuständig. 25

26 Allgemeine Informationen 1. Kopiergeld Seit dem werden für die Budgetbemessung der Schulen die Berechnungskriterien des Landkreises Goslar als neuer Schulträger zugrunde gelegt. Die Mittelzuweisung für den Lehr- und Unterrichtsbetrieb erfolgt nach schülerzahlbezogenen Pauschalbeträgen. Da Lernmittel (z. B. Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften) von der Schule nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können, wurde mit dem Schulelternrat ein Kostenbeitrag der Eltern unserer Schülerinnen und Schüler abgestimmt. Für einen lebendigen Unterricht ist es erforderlich, neben den Schulbüchern zusätzliche Lernmittel herzustellen, in der Regel Kopien. Deshalb erhebt das Christian-von-Dohm-Gymnasium wie alle anderen Goslarer Schulen auch pro Schuljahr einen Lernmittelkostenbeitrag in Form einer Pauschale für die Klassen 5 bis 9 je 5,00, Klassen 10-12, je 10,00. Das Geld wird von der Klassenlehrerin/vom Klassenlehrer eingesammelt. 2. Versicherungsschutz Für die Teilnahme am Unterricht und an anderen genehmigten Schulveranstaltungen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz; er gilt auch für die Wege von und zu Schulveranstaltungen. Wenn es zu Unfällen kommt, müssen diese dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) gemeldet werden. Formulare dafür gibt es im Sekretariat. 3. Alarmplan Der Alarmplan für Feuer oder andere Notfälle wird zu Beginn des Schuljahres in den Klassen besprochen. Ein Exemplar hängt in jedem Klassenraum aus. Mindestens einmal jährlich wird ein Probealarm durchgeführt. Er muss sehr ernst genommen werden - denn im Ernstfall muss alles reibungslos klappen.

27 Leistung in sozialer Verantwortung bedeutet das Fördern und Fordern unserer Schülerinnen und Schüler in allen Klassenstufen. Es beginnt mit Förderunterricht, der den FünftklässlerInnen je nach Bedarf in einem der drei Fächer Mathematik, Englisch und Deutsch angeboten wird. Unsere Beratungslehrer unterstützen Kinder mit Lernschwierigkeiten durch intensive Beratungsangebote, vermitteln NachhilfeschülerInnen und helfen SchülerInnen und Eltern dabei, die individuell angemessene Schulform zu finden oder eine passende Berufswahl zu treffen. In vielen Arbeitsgemeinschaften und in von engagierten Lehrkräften betreuten Forschungsprojekten können SchülerInnen ihren eigenen Interessen nachgehen. Dabei helfen uns Kooperationen mit außerschulischen Partnern sowie der Hochbegabtenverbund, in dem wir bereits mit den Kindergärten und Grundschulen in Projekten zusammenarbeiten. Als Europaschule fühlen wir uns auch verpflichtet, begabte Schülerinnen durch ausgewählte Angebote im Erwerb besonderer Sprachkenntnisse so zu fördern, dass sie neben dem Unterricht Sprachprüfungen ablegen, die ein Studium im Ausland erleichtern. Der große Erfolg unserer NaturwissenschaftlerInnen ist einer langen kontinuierlichen AG-Arbeit zu verdanken, die vom Förderverein für Jugend forscht (Jungforscher am CvD e.v.) unterstützt wird. Aber auch der Ehemaligenverein (Dohmianer e.v.) dient nicht nur dem wichtigen Erfahrungsaustausch ehemaliger SchülerInnen, sondern unterstützt die AG- Arbeit mit Geldspenden. 27

28 An einem Ort, an dem 1500 Menschen bis in den Nachmittag miteinander arbeiten, bleiben Streitigkeiten nicht aus. Dieses Problem erkennen wir und verschließen davor nicht die Augen. Prügeleien, Mobbing, Cybermobbing dulden wir nicht. Daher werden bereits in der 5. Klasse im Rahmen der Klassenlehrerstunden und während einer kurzen Kennenlernfahrt in den ersten Wochen nach Schulbeginn Übungseinheiten zu Teamfähigkeit, Empathie und Toleranz durchgeführt, die als Mobbing Prävention einen festen Bestandteil unserer Sozialstruktur bilden. In Arbeitsgemeinschaften fördern wir die Bildung einer hohen sozialen Kompetenz unserer SchülerInnen. So zeigt das Motto des Schulsanitätsdienstes Hände, die helfen, schlagen nicht, dass hier nicht nur Erste Hilfe gelernt wird, sondern friedliches Miteinander und eine spannungsfreie Teamarbeit angestrebt werden. Das Sozialprojekt Hilfe durch Schülerinnen und Schüler stärkt die mitarbeitenden SchülerInnen beim Erteilen von Nachhilfeunterricht, beim Umgang mit alten und schwachen Menschen und beim Planen von Aktionen, bei denen Geld oder Sachspenden gesammelt werden. Der Verein for kids e.v. unterstützt die SchülerInnen finanziell oder materiell, deren Eltern außergewöhnliche Belastungen haben oder in schwierigen Verhältnissen leben. Neben der Präventionsarbeit helfen ausgebildete StreitschlichterInnen und Mobbing-Interventions-TrainerInnen Einzelnen und Klassen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf. Selbstverständlich werden alle Mitteilungen, die uns erreichen, vertraulich behandelt. Für die Koordination gibt es eine verantwortliche Gruppe aus Beratungslehrer, Streitschlichter und Mobbing-Interventions-Trainer, damit sofort, nachhaltig und kompetent geholfen werden kann. 28

29 Arbeitsgemeinschaften (Diese AGs wurden im letzten Schuljahr angeboten) Musisches: Chor Orchester Alte Musik Theater Kreatives: Töpfern Homepage Lebensraumausstatter Sprachen: DELF Naturwissenschaften: Physik Schnupperkurs Chemie Schüler experimentieren Jugend forscht Chemie Schauversuche Energie Scouts Umwelt Sport: Hockey Fußball Mofa Tischtennis Free running Soziales: Sanitätsdienst Mediation Hilde durch Schülerinnen und Schüler 29

30 Jugendbücherei Schulzentrum Goldene Aue Goslar Regeln für die Benutzung der Bibliothek und des Selbstlernzentrums: 1. Die Bibliothek ist vor allem eine Räumlichkeit zum, dass niemand gestört wird 2. Die Bibliothek und das Selbstlernzentrum sind montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet. 3. Die Ausleihfrist für Bücher beträgt drei Wochen (Verlängerung ist möglich). 4. In der Bibliothek ist es schön warm, deshalb müssen Mäntel, Jacken und Mützen draußen bleiben. 5. Rucksäcke und Taschen jeglicher Art dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden. 6. Es darf kein Essen und Trinken mit in die Bibliothek und in das Selbstlernzentrum gebracht werden. 7. In Freistunden oder nach dem Unterricht dürfen Hausaufgaben gemacht werden, in den Pausen jedoch nicht. 8. Der Internetzugang steht allen Schülerinnen und Schülern frei zur Verfügung; in den Pausen darf jedoch nur ein Schüler bzw. eine Schülerin der Klassen 7 13 je einen PC benutzen. Des Weiteren stehen fünf Recherche-Plätze sowie ein DVD/CD-Arbeitsplatz zusätzlich zur Verfügung. 9. Bücher, die beim Stöbern aus dem Regal genommen werden, müssen wieder an den richtigen Platz zurückgestellt werden. 10. Schulische oder außerschulische Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Bibliothek bedürfen der Anmeldung bei Frau Otte-Glowacki oder Frau Riemschneider oder deren Vertreter. 11. Das Selbstlernzentrum (SLZ) hat erweiterte Regeln, die im Raum aushängen. Hier stehen 10 Internet- / Recherche- Rechner zur Verfügung. 12. Verstöße gegen diese Regelungen können eine zeitlich befristete Nutzungseinschränkung oder ein generelles Nutzungsverbot für die Bibliothek bzw. für das SLZ nach sich ziehen. 30

31 Regeln für die Benutzung der Computer- und Internetarbeitsplätze Es entspricht dem pädagogischen Konzept der beiden Schulen des Schulzentrums Goldene Aue, dass Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeiten der elektronischen Medien für Unterrichts und Bildungszwecke selbstständig nutzen können. (Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 6, 7 dürfen die Internetzugänge auf Grund pädagogischer Überlegungen in den Pausen in der Bibliothek nicht nutzen.) Jeder Schülerin und jedem Schüler steht ein persönlicher, passwortgeschützter Zugang zum Netzwerk des Schulzentrums und damit ins Internet zur Verfügung. Durch die Einrichtung individueller Benutzerkonten besteht die Möglichkeit, diese persönlichen Zugänge im Bedarfsfall zu kontrollieren. Ein Verstoß gegen die bestehenden Nutzungsregeln kann einen zeitlich befristeten oder sogar den generellen Verlust dieser Recherche- und Arbeitsmöglichkeit nach sich ziehen. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, der Pausenaufsichten und der Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Mit zunehmendem Alter sollen Schülerinnen und Schüler lernen, selbst einen zunehmenden Teil an Verantwortung für das eigene Tun zu übernehmen. Sie müssen sich deshalb darüber klar werden, dass die selbstständige Nutzung der verschiedenen Medien gesetzlich festgelegten und pädagogisch begründeten Regeln unterliegt. 31

32 Regeln für die Benutzung der Computer- und Internetarbeitsplätze Dazu gehören: Verbot von Softwarediebstahl und Spielen Softwarediebstahl ist strafbar. Die Anwendung illegal erworbener Software und Raubkopien sowie das Installieren von Spielen auf den Computern des Schulzentrums Goldene Aue ist verboten. Beachtung des Copyright Auch bei elektronisch gespeicherten Medien gilt das Copyright. Die Verwendung von Texten, Tönen, Bildern, Filmen oder auch Teilen davon sowie anderer Inhalte ohne Quellennachweis ist geistiger Diebstahl. Verbot beleidigender Formulierungen Es ist selbstverständlich, dass auch bei elektronischer Kommunikation keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen benutzt werden. Verbot jugendgefährdende Internetinhalte aufzurufen Rassistische, pornographische und gesetzlich verbotene oder gegen pädagogische Prinzipien verstoßende Inhalte dürfen auf den Computern des Schulzentrums Goldene Aue weder geladen noch gespeichert werden. 32

33 Elternverein am CvD Der Elternverein des Christian-von-Dohm-Gymnasiums ist ein freiwilliges Gremium mit dem Ziel schulische Aktivitäten neben dem Unterricht zu fördern und finanziell zu unterstützen. Der Verein verfolgt mit seinen Aktivitäten ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Finanziell unterstützt werden Klassen- und Studienfahrten, die vielfältigen Arbeitsgemeinschaften, Museums- und Theaterbesuche sowie die Teilnahme an fachlichen und sportlichen Wettbewerben. Mit Ihrem Beitritt zum Elternverein unterstützen und fördern Sie den hohen Bildungsstand unserer Kinder am Christian-von- Dohm-Gymnasium und festigen die fachlichen und sozialen Kompetenzen an unserer Schule. Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen. Der Jahresbeitrag von 25,00 (für das erste Kind) bzw. 15,00 (für das zweite Kind, die Anmeldung weiterer Kinder wirkt sich nicht beitragserhöhend aus) ist steuerlich absetzbar. Der Beitrag ist jeweils zu Beginn des Schuljahres fällig. Sie können zwischen Einzugsermächtigung oder Überweisung wählen: Volksbank Nordharz BLZ Konto-Nr Aus Vereinfachungs- und Kostengründen bitten wir Sie, dem Elternverein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das beigefügte Formular. Herzlichen Dank! 33

34 zwischen Schülerinnen und Schülern, sowie deren Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten und die Lehrerinnen und Lehrer des Christian-von-Dohm-Gymnasiums sind sich über die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit einig: 1. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erwarten vom Christian-von-Dohm-Gymnasium gute Lernmöglichkeiten, vielfältige Angebote und Hilfen sowie engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die die Schule als Lern- und Lebensraum lebendig zu gestalten und weiter zu entwickeln. 2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie erwarten von Schülerinnen und Schülern, dass diese die Schulordnung und die Verhaltensregeln befolgen, die für eine gute Zusammenarbeit in der Schule notwendig sind. 3. Darüber hinaus wird von den Erziehungsberechtigten erwartet, dass sie ihren Beitrag für einen zufriedenstellenden Schulbesuch leisten. Dazu gehört, dass sie ihre Kinder pünktlich zur Schule schicken, mit den notwendigen Materialien ausstatten, zur Erledigung ihrer Pflichten anhalten und bei Problemen Kontakt zu den Lehrkräften aufnehmen. 34

35 Bestätigungen Die in diesem Heft enthaltenen Informationen und Regeln haben wir gelesen und zur Kenntnis genommen. Wir erklären uns bereit, uns entsprechend zu verhalten. Name, Vorname der Schülerin / des Schülers Klasse Datum Unterschrift der Schülerin / des Schülers Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Datum Unterschrift der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers Dieses Blatt muss am ersten Schultag ( ) bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer abgegeben werden.

Hubeweg 39 37574 Einbeck Tel.: 0 55 61-3 13 93 30 Fax: 0 55 61-9 27 20 5 E-Mail: info@igs-einbeck.de Homepage: www.igs-einbeck.de

Hubeweg 39 37574 Einbeck Tel.: 0 55 61-3 13 93 30 Fax: 0 55 61-9 27 20 5 E-Mail: info@igs-einbeck.de Homepage: www.igs-einbeck.de Inhaltsverzeichnis S C H U LV E R E I N BARUNG Stand: Mittwoch, 22. April 2015 1. An die Eltern...2 2. An die Schüler/-Innen...2 2.1. Das Miteinander in unserer Schule...2 2.2. Im Unterricht...2 2.3. Vor

Mehr

in der Wichtiges aus unserer Schule

in der Wichtiges aus unserer Schule Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein

Mehr

Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2015/16

Elternbrief Nr. 2 Schuljahr 2015/16 Liebe Eltern, nachdem sich alle wieder an den Schulalltag gewöhnt haben, möchte ich einige wichtige Informationen an Sie weitergeben mit der Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme. 1. Beratungslehrer an der

Mehr

Grundschule Kleibrok. Elternbrief

Grundschule Kleibrok. Elternbrief Grundschule Kleibrok Elternbrief Schuljahr 2013/2014 Nr. 1 26. August 2013 Liebe Eltern, das Kollegium und ich wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein gutes und erfolgreiches Schuljahr 2013 / 2014 und begrüßen

Mehr

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und liebe Schüler!

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und liebe Schüler! Eltern- und Schüler-Infoheft 2013/2014 1 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und liebe Schüler! Zunächst einmal: Herzlich Willkommen am Christian-von-Dohm-Gymnasium! Wir Schulleitung, Lehrerschaft, Sekretärinnen,

Mehr

SCHULVERTRAG. zwischen

SCHULVERTRAG. zwischen SCHULVERTRAG zwischen der Neue Schule Wolfsburg ggmbh, Heinrich Heine Straße 36, 38440 Wolfsburg, vertreten durch die Geschäftsführung, diese vertreten durch die Schulleitung (im Folgenden auch Schule

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein.

ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein. Liebe Eltern, ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein. Damit es sich wohl fühlt und seine Bedürfnissen entsprechen gefördert werden kann, liegt uns

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

Offenes Ganztagesangebot am Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen im Schuljahr 2011/12

Offenes Ganztagesangebot am Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen im Schuljahr 2011/12 Offenes Ganztagesangebot am Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen im Schuljahr 2011/12 Über den Unterricht hinaus gibt es am Carlo-Schmid-Gymnasium im Schuljahr 2011/12 klassen- und jahrgangsübergreifende Nachmittagsangebote.

Mehr

In Guebwiller gibt es drei Gymnasien, aber für uns ist das Deck- Gymnasium das beste. Théodore Deck war ein berühmter Keramiker, der 1823 in

In Guebwiller gibt es drei Gymnasien, aber für uns ist das Deck- Gymnasium das beste. Théodore Deck war ein berühmter Keramiker, der 1823 in Das Deck-Gymnasium In Guebwiller gibt es drei Gymnasien, aber für uns ist das Deck- Gymnasium das beste. Théodore Deck war ein berühmter Keramiker, der 1823 in Guebwiller geboren wurde. Die Schule trägt

Mehr

Bad Nenndorf. Unsere Schulregeln

Bad Nenndorf. Unsere Schulregeln Bad Nenndorf Unsere Schulregeln unsere Schulregeln Seite 2 Unsere Schulregeln 1. Wir gehen freundlich miteinander um! 2. Wir beleidigen, bedrohen und beschimpfen niemanden. 3. Wir schlagen und verletzen

Mehr

Unsere Ideen für Bremen!

Unsere Ideen für Bremen! Wahlprogramm Ganz klar Grün Unsere Ideen für Bremen! In leichter Sprache. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Text geschrieben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Adresse: Schlachte 19/20 28195 Bremen Telefon:

Mehr

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg ....... Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Präambel: Die Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen zusammenkommen, um miteinander zu arbeiten und zu lernen. Bildungs- und Erziehungsauftrag:

Mehr

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg

G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung zur Mittagsverköstigung von Schul- und Kindergartenkindern im Kindergarten Bernhardswald Bereits seit dem Kindergartenjahr

Mehr

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab.

Infomappe. zum Schulbeginn in der. Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt. in der Schule wieder ab. Infomappe zum Schulbeginn in der Bitte geben Sie den gelben Zettel ausgefüllt in der Schule wieder ab. Am Hellteich 10 29664 Walsrode ( 05161 / 609980 Fax 05161 / 609982 im Juni 2016 An alle Eltern der

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Grundschule Westrich

Grundschule Westrich Grundschule Westrich Grundschule Westrich - Schulleitung - Im Brühl 7 55774 Baumholder (06783) 981130 ghs.westrich@t-online.de An - die Sorgeberechtigten (über die Schüler) - alle Lehrkräfte - Mitarbeiter

Mehr

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt

Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Albert Schweitzer Erfurt 1. Allgemeine Verhaltensregeln 1.1 Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung.

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

Schulordnung der Katholischen Schule Sankt Hedwig

Schulordnung der Katholischen Schule Sankt Hedwig der Katholischen Schule Sankt Hedwig in 15370 Petershagen Elbestraße 48 Wir sind eine Schule, in der verschiedene Menschen zusammen leben. Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen. Wir wollen,

Mehr

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall

Mehr

Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Changchun

Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Changchun 1. Allgemeines Kindergartenordnung der Deutschen Internationalen Gruppe im Columbia English Kindergarten Der Deutsche Schulverein ist Träger der Deutschen Internationalen Gruppe des Columbia English Kindergarten.

Mehr

- Offene Ganztagsgrundschule Nützenberger Str. 242 42115 Wuppertal www.ggs-nuetzenberg.de Unsere Schulregeln

- Offene Ganztagsgrundschule Nützenberger Str. 242 42115 Wuppertal www.ggs-nuetzenberg.de Unsere Schulregeln - Offene Ganztagsgrundschule Nützenberger Str. 242 42115 Wuppertal www.ggs-nuetzenberg.de Unsere Schulregeln In unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen, Spaß haben, lachen und lernen können. Deshalb

Mehr

Carl-Orff-Realschule plus

Carl-Orff-Realschule plus An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar

Mehr

Vorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein.

Vorwort. Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches. Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein. Vorwort Unsere Schulordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten und Lernen sein. Die Insel- Grundschule bietet Dir alle Möglichkeiten, Dich frei zu entfalten

Mehr

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Merkblatt für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Liebe Eltern! Folgende wichtige Verhaltensregeln für unser Schulleben möchte ich Ihnen hiermit mitteilen: 1. Krankmeldung

Mehr

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes

A n m e l d u n g. Aktuelles Bild Ihres Kindes Aktuelles Bild Ihres Kindes A n m e l d u n g Aufnahmedatum/Schulbeginn: / zum Schuljahr: Name: Vorname: ( M / W ) Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse, Hausnr.: PLZ: 21629 Ort: Neu Wulmstorf Staatsangehörigkeit:

Mehr

Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z

Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z Elternleitfaden der Anton Gruner Schule von A Z seit 1844 Anton Gruner Schule Vorwort Sehr geehrte Eltern, wir möchten Sie mit diesem Leitfaden in der Anton-Gruner-Schule herzlich willkommen heißen. Ihre

Mehr

Anmeldebogen (wird von den Eltern ausgefüllt)

Anmeldebogen (wird von den Eltern ausgefüllt) Stadtverwaltung, Marktplatz 4, 78120 Furtwangen i. Schw. -Schulkinderhort Maria-Goretti- Lindenstr.5, 78120 Furtwangen- (Wird von der Einrichtung ausgefüllt) Bereich... Aufnahmetag... Befristete Aufnahme

Mehr

Der Ganztag am Gymnasium Köln-Pesch

Der Ganztag am Gymnasium Köln-Pesch Der Ganztag am Gymnasium Köln-Pesch Seit dem Schuljahr 2010/11 ist das Gymnasium Köln-Pesch gebundene Ganztagsschule. Der Unterricht findet auf den ganzen Tag verteilt statt. Unterricht und Freizeit, gemeinsames

Mehr

Regelheft. für unser. Miteinander. Medardus-Schule

Regelheft. für unser. Miteinander. Medardus-Schule Regelheft für unser Miteinander Medardus-Schule 1 Mein Name Pausen-Regeln Toiletten-Regeln Regenpausen-Regeln Mensa-Regeln Schulweg-Regeln Schulhaus-Regeln Unterrichtsräume Grundregeln 2 Medardus-Schule

Mehr

BETRIEBSPRAKTIKUM Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte

BETRIEBSPRAKTIKUM Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte 22926 U. Thiele Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die Gemeinschaftsschule bietet für die Schülerinnen

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Don-Bosco-Schule Bad Kreuznach

Don-Bosco-Schule Bad Kreuznach Don-Bosco-Schule Bad Kreuznach Hausordnung Mit Herz Hand und Kopf zusammen leben, lernen, arbeiten und spielen. Das Zusammenleben in unserer Schule Man erreicht mehr mit einem freundlichen Blick, mit

Mehr

LEBEN UNTERM SCHULDACH mit KINDERN IM ZENTRUM KIZ. Gemeinsame REGELN der LUDWIG-UHLAND-SCHULE und des KINDERZENTRUMS

LEBEN UNTERM SCHULDACH mit KINDERN IM ZENTRUM KIZ. Gemeinsame REGELN der LUDWIG-UHLAND-SCHULE und des KINDERZENTRUMS LEBEN UNTERM SCHULDACH mit KINDERN IM ZENTRUM KIZ Gemeinsame REGELN der LUDWIG-UHLAND-SCHULE und des KINDERZENTRUMS 1 Gemeinsame Umgangsformen Wir alle Kinder und Erwachsene leben miteinander und lernen

Mehr

OGATA. Offene Ganztagsschule. Mittagessen. Hausaufgabenbetreuung. Nachmittagsangebote. Liebe Eltern, Schüler und Schülerinnen Käte-Lassen-Schule!

OGATA. Offene Ganztagsschule. Mittagessen. Hausaufgabenbetreuung. Nachmittagsangebote. Liebe Eltern, Schüler und Schülerinnen Käte-Lassen-Schule! OGATA Offene Ganztagsschule Mittagessen Hausaufgabenbetreuung Nachmittagsangebote Liebe Eltern, Schüler und Schülerinnen Käte-Lassen-Schule! der Auch im zweiten Halbjahr bietet die Käte wieder ein buntes

Mehr

Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium Europaschule Meuselwitz. Lernen lernen Hilfe und Lerntipps für Schüler

Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium Europaschule Meuselwitz. Lernen lernen Hilfe und Lerntipps für Schüler Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium Europaschule Meuselwitz Lernen lernen Hilfe und Lerntipps für Schüler Inhaltsverzeichnis Lernen lernen...1 Die Farben der Fächer...2 Die Federmappe...2 Das Hausaufgabenheft...3

Mehr

Hausaufgabenbetreuung HAB

Hausaufgabenbetreuung HAB Hausaufgabenbetreuung HAB Allgemeine Information Die Hausaufgabenbetreuung (HAB) ist ein freiwilliges schulisches Angebot und bietet an fünf Wochentagen genügend Platz für interessierte Schülerinnen und

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule

Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule Realschule Bleckede Öffentliche Ganztagsschule Eintrittsdatum: in Klasse: Anmeldung zur Aufnahme (Bitte in DRUCKSCHRIFT ausfüllen) 1. Angaben zur Person der Schülerin/des Schülers: Nachname: Vorname(n):

Mehr

Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um!

Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um! In der Neumark-Grundschule treffen sich jeden Tag viele Menschen. Damit sich hier alle wohlfühlen können, vereinbaren wir folgende Schulordnung. Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um! Wir

Mehr

Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn:

Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: 1 Mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe beginnt ein neuer Abschnitt in der Schullaufbahn: - Sie sind freiwillig in der gymnasialen Oberstufe - Ziel ist das Abitur also: Regelmäßiger Schulbesuch

Mehr

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck

Mehr

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an!

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an! Triftstraße 28 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 90 99 38 Fax 05242 90 99 53 128200@schule.nrw.de www.die-eichendorffschule.de Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die an! Das Wichtigste

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen

Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,

Mehr

Zeitplaner für die Prüfungsvorbereitung

Zeitplaner für die Prüfungsvorbereitung Sehr geehrte Abiturientinnen und Abiturienten, Organisation ist die halbe Miete. Das gilt nicht nur, wenn man ein Haus bauen oder eine Party veranstalten will, sondern auch für die Vorbereitung auf die

Mehr

Besondere Rücksicht gegenüber Kindern

Besondere Rücksicht gegenüber Kindern Ihre Polizei Besondere Rücksicht gegenüber Kindern! Kinder haben ein ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis, reagieren spontan und sind unberechenbar. Sie kennen die Gefahren im Strassenverkehr noch nicht. Kinder

Mehr

Bewerbungsbedingungen für Stipendien

Bewerbungsbedingungen für Stipendien Bewerbungsbedingungen für Stipendien 1. Wer kann sich bewerben? Jede Familie, die mit Ihrem Kind die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Stipendium. 2. Wer

Mehr

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Grundsätze der Aufsichtspflicht und Aufsichtsführung. Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte

Grundsätze der Aufsichtspflicht und Aufsichtsführung. Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte Grundsätze der und Aufsichtsführung Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte Stand: Februar 2011 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen.

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Integrierte Gesamtschule Bramsche

Integrierte Gesamtschule Bramsche Erster Elternbrief im Schuljahr 2018/19 Sehr geehrte Eltern unseres 5. Jahrgangs, Gesamtschuldirektor Tel.: 05461 7038420 Fax: 05461 70384247 Mail: kontakt@igsbramsche.de Bramsche, 09.08.2018 ich möchte

Mehr

» Das Hort ABC. Städtischer Kinderhort Starnberg Hirschanger 4 82319 Starnberg Tel. 08151 / 904625 Fax. 08151 / 444629 info@kinderhort-starnberg.

» Das Hort ABC. Städtischer Kinderhort Starnberg Hirschanger 4 82319 Starnberg Tel. 08151 / 904625 Fax. 08151 / 444629 info@kinderhort-starnberg. » Das Hort ABC Unser Hort ABC für die Eltern A wie «Alle sind in unserem Hort willkommen. «Abholung der Kinder bei Änderungen benötigen wir eine schriftliche Mitteilung oder einen Anruf. «Auf Wiedersehen

Mehr

Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum

Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum September 2015 T. Schöne und C. Schneider 1 Zeitraum des Praktikums Montag, 07.03.2016 bis Freitag, 18.03.2016 (zwei Wochen vor den Osterferien) Erkundige

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)

Mehr

Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer:

Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer: 1 Praktikumsmappe Dauer des Betriebspraktikums: vom _bis _ Name des Schülers: Straße: Postleitzahl/Wohnort: Telefon: Name der Lehrkraft:: Telefon: Schulstempel: Betrieb: Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot

Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot Anne-Frank-Schule Meppen Oberschule mit Ganztagsangebot Elternbrief 2013/14 Meppen, August 2013 Sehr geehrte Eltern! Hiermit möchten wir Sie im laufenden Schuljahr 2013/14 über Veränderungen, Grundsätzliches

Mehr

VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG

VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG Kindertagesstätte St. Hubertus, Alte Weezer Str. 41a, 47623 Kevelaer Stand: Nr. 3 Februar 2015 VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG Liebe Eltern! Die folgenden Vereinbarungen werden zusätzlich zum Betreuungsvertrag

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene

Mehr

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Gesetzliche Unfallversicherung Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches

Mehr

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012

Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Satzung der Stadtbibliothek Speyer vom 06.01.2012 i.d.f. vom 21.12.2012 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S. 153), zuletzt

Mehr

Freunde und Förderer der Waldschule Bischofsheim e.v.

Freunde und Förderer der Waldschule Bischofsheim e.v. Freunde und Förderer der Waldschule Bischofsheim e.v. Die Waldschule......ist eine Grundschule in einem hundertjährigen Gebäude im alten Ortskern von Bischofsheim mit moderner Pädagogik. Zurzeit werden

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Meine Lernplanung Wie lerne ich?

Meine Lernplanung Wie lerne ich? Wie lerne ich? Zeitraum Was will ich erreichen? Wie? Bis wann? Kontrolle Weiteres Vorgehen 17_A_1 Wie lerne ich? Wenn du deine gesteckten Ziele nicht erreicht hast, war der gewählte Weg vielleicht nicht

Mehr

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein

Mehr

AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch.

AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch. 22. DAS SCHULSYSTEM AUFGABE 1. Sehen Sie das Schaubild über das deutsche Schulsystem an und und markieren Sie: richtig oder falsch. Bild: https://www.google.lt/search 1. Die Kinder gehen mit 6 Jahren zur

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

Gesamtschule der Stadt Ahaus

Gesamtschule der Stadt Ahaus Gesamtschule der Stadt Ahaus Eine Schule für alle Was leistet die Gesamtschule Ahaus? Für welche Kinder ist sie geeignet? Wie wird an der Gesamtschule Ahaus gelernt? Welche Abschlüsse sind möglich? Welche

Mehr

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.

Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Herzo - Sen i orenbüro. die Kultur des Helfens er Leben. mb. Stadt Herzogenaurach. Leitfaden. Kindergarten Grundschule

Herzo - Sen i orenbüro. die Kultur des Helfens er Leben. mb. Stadt Herzogenaurach. Leitfaden. Kindergarten Grundschule Leitfaden Kindergarten Grundschule Wer kann Herzo-Lesepate werden? Alle Menschen aus allen Alters-, Bevölkerungs- und Berufsgruppen, die ihre Freude am Lesen weitergeben möchten und die Lesekompetenz der

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen Niedersächsisches Kultusministerium Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule - Leichte Sprache - Niedersachsen Liebe Eltern, Liebe Schüler und Schülerinnen! Inklusion in der Schule bedeutet:

Mehr

Stand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:

Mehr

Grundschule Jheringsfehn

Grundschule Jheringsfehn Grundschule Jheringsfehn Altebeek 100 26802 Moormerland Tel: (04954) 41 73 Fax: (04954) 94 22 52 E-mail: gs.jheringsfehn@ewetel.net Internet: www.grundschulejheringsfehn.de Sekretariat: Frau Harms BITTE

Mehr

Wenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig!

Wenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig! Schulleitung Ühlingen Schulstr. 12 79777 Ühlingen Birkendorf Telefon 07743 / 920390 Fax 07743 / 9203920 poststelle@schluechttal.schule.bwl.de H. Zillessen - Rektor www.schluechttal-schule.de G r u n d

Mehr

Was sind Soziale Netzwerke? Stelle dazu selbstständig Überlegungen an!

Was sind Soziale Netzwerke? Stelle dazu selbstständig Überlegungen an! Erkundungsbogen Datenspionage Klassenstufen 7-9 Spionage gibt es nicht nur in Film und Fernsehen, sondern hat über viele Jahrhunderte auch unser Leben sehr beeinflusst! Mit den neuen, digitalen Medien

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache

akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache Vorwort Die Vorworte stehen am Anfang vom Buch. Christine

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Informationen zur Anmeldung auf der Lernplattform der Firma edudip Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren. Was ist ein Webinar? Ein Webinar

Mehr