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1 Betriebsabsprache zur DurchfUhrung des Flugbetriebes in der Kontrollzone (CTR) des internationalen Verkehrsflughafens Miinster-Osnabriick im Segelflugsektor Borghorst vom zwischen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Niederlassung FMO TWR EDDG TWR und Luftsportgemeinschaft Steinfurt e.v. DFS Deutsche Flugsicherung lm Folgenden "Vertragspartner" genannt. In Kraft: Geandert: Rechtsgrundlagen: 25 Verordnung uber die DurchfUhrung der Flugsicherung (FSDurchfUhrungsV) i.v. m. Nr. 122 Betriebsanweisung Flugverkehrsdienste (BA-FVD) 1. Zweck Diese Betriebsabsprache regelt die Betriebs- und Koordinationsverfahren fur die DurchfUhrung des Flugbetriebes in der Kontrollzone (CTR) des internationalen Verkehrsflughafens Munster-OsnabrOck ( FMO) im Segelflugsektor Borghorst. 2. Begriffsbestimmungen 2.1. Segelflugzeuge und Luftsportgerate sind Luftfahrzeuge im Sinne des 1 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 10 LuftVG und insoweit bei deren Betrieb den Bestimmungen dieses Gesetzes sowie den zu seiner DurchfUhrung erlassenen Rechtsvorschriften (z.b. LuftVO) unterworfen LuftfahrzeugfUhrer von Segelflugzeugen und LuftsportgeratefUhrer (nachfolgend,luftfahrzeugfuhrer" genannt) sind gem. den vorgenannten gesetzlichen Regelungen Teilnehmer am Luftverkehr und haben sich mit den einschlagigen Vorschriften vertraut zu machen, sich standig uber den aktuellen Stand zu informieren sowie die fur den Betrieb des jeweiligen Luftfahrtgerates relevanten Vorschriften und Auflagen strikt einzuhalten Zuwiderhandlungen konnen gemar.. 58 LuftVG sowie 43 LuftVO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Betriebsabsprache Segelflug CTR EDDG - Borghorst 1

2 2.4. Fluge in Kontrollzonen (CTR, Luftraumklasse D CTR) bedurfen einer Flugverkehrskontrollfreigabe Flugverkehrskontrollfreigabe ist die fur ein Luftfahrzeug erteilte Genehmigung, unter den von einer Flugverkehrskontrollstelle angegebenen Bedingungen zu verfahren. 3. Allgemeines 3.1. Der Segelflugsektor Borghorst liegt innerhalb der Kontrollzone des Flugplatzes Munster-OsnabrOck, nachfolgend CTR EDDG genannt. Diese Betriebsabsprache regelt die DurchfCihrung des Flugbetriebes der Luftsportgemeinschaft Steinfurt e.v. bei Aktivierung des Segelflugsektors Borghorst innerhalb dieses Sektors. Nachfolgend wird der Ausdruck Flugplatzkontrolle (TWR) fur die Flugplatzkontrolle der DFS verwandt Der Luftraumstatus der Kontrollzone (Kiassifizierung gem. 10(2) LuftVO, Kontrollzone CTR D) bleibt bei Aktivierung des Segelflugsektors erhalten Die Verantwortlichkeit fur die DurchfCihrung der Flugverkehrskontrolle verbleibt bei Aktivierung des Segelflugsektors bei der Flugplatzkontrolle (TWR). Anweisungen der Flugplatzkontrolle (TWR) ist - auch innerhalb des aktivierten Segelflugsektors Folge zu leisten Beide Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig uber aile Ereignisse, und Vorhaben, die erkennbar fur die BetriebsdurchfCihrung von gemeinsamem Interesse sind oder Auswirkungen im Bereich des jeweils anderen Vertragspartners zur Folge haben konnten. Ma~nahmen 3.5. Anderungen und Erganzungen dieser Betriebsabsprache bedurfen der Schriftform und sind nur in beiderseitigem Einverstandnis moglich Die Luftraumnutzer, die gema~ dieser Betriebsabsprache innerhalb des Segelflugsektors Borghorst fliegen, haben kein exklusives Nutzungsrecht fur diesen Luftraum. Anmerkung 1: Die Flugplatzkontrolle (TWR) nutzt im Einzelfall weiterhin auch den Bereich des Segelflugsektors (z.b. fur Einsatzfluge der Polizei und der Streitkrafte, Ambulanzhubschrauber, Fahrten von Freiballonen etc.). Anmerkung 2: Obwoh! der Segelflugsektor innerhalb der Kontrollzone liegt, fur die Freigaben erforderlich sind, ist immer mit Durchflugen unbekannter Lfz., bzw. unvorhersehbaren Durchflugen kontrollierter Lfz. zu rechnen. Betriebsabsprache Segelflug CTR EDDG - Borghorst 2

3 4. Geographische Beschreibung des Segelflugsektors Borghorst innerhalb der CTR EDDG 4.1. Horizontale Begrenzung Die Luftraumgrenze folgt einer Linie beginnend am nordwestlichen Eckpunkt der CTR EDDG [ N, E] bis zum Schnittpunkt der nordlichen Grenze der CTR EDDG mit der LandstraBe L592 (Emsdetten-Nordwalde) [ N, E], von dort in einer Linie parallel zur LandstraBe L592 bis zum Schnittpunkt mit dem Emsdettener Muhlenbach (nahe Gehoft Schulze Lintel) [ N, E], von dort in einer Geraden Richtung 252 (mag.) uber Scheddebrock bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Kontrollzonengrenze [ N, E] von dort entlang der Kontrollzonengrenze bis zum nordwestlichen Eckpunkt der CTR EDDG Vertikale Begrenzung GND bis Obergrenze der CTR EDDG (2500 ft (MSL)) Anmerkung: Die Obergrenze kann durch die Flugplatzkontrolle (TWR) tiefer als die Obergrenze der CTR EDDG festgelegt werden Karte Segelflugsektor Betriebsabsprache Segelflug CTR EDDG - Borghorst 3

4 Bedingungen zur Nutzung des Segelflugsektors Borghorst 4.4. Luftfahrzeugfiihrer Der Segelflugsektor darf nur von LuftfahrzeugfOhrern genutzt werden, die mit dem lnhalt dieser Betriebsabsprache, den ortlichen Gegebenheiten, sowie den veroffentlichten Flugsicherungsverfahren for den Verkehrsflughafen MOnster OsnabrOck vertraut sind. Die Verpflichtung zur entsprechenden Einweisung obliegt der Luftsportvereinigung Steinfurt e.v Luftfahrzeuge Der Segelflugsektor darf nur mit Segelflugzeugen, eigenstartfahigen Segelflugzeugen, Motorseglern, Luftsportgeraten (z.b. Ultraleicht) sowie Schleppflugzeugen beflogen werden Startleiter Wahrend der Aktivierung des Segelflugsektors ist ein Startleiter for die DurchfOhrung des Segelflugbetriebes entsprechend dieser Betriebsabsprache verantwortlich. Der Startleiter muss for die Flugplatzkontrolle (TWR) standig direkt, vorzugsweise mit Mobiltelefon, erreichbar sein Wetterbedingungen Flugbetrieb darf nur in Sichtwetterbedingungen (VMC) for Kontrollzonen (Luftraum Klasse,D CTR", 28 LuftVO) durchgefohrt werden. Ma!1geblich hierfor ist der Status des Platzwetters EDDG Kommunikation Aile Luftfahrzeuge mossen mit einem betriebsbereiten Sende-/Empfangsgerat for Sprechfunk im VHF-Bereich ausgerostet sein Aile LuftfahrzeugfOhrer haben standige Horbereitschaft auf der Frequenz des Startleiters (123,350 MHz-,BORGHORST START") zu halten Der Startleiter ist verpflichtet, standigen Funkkontakt zu allen am Flugbetrieb beteiligten Luftfahrzeugen zu halten NoWille lm Faile einer Luftnotlage innerhalb des Segelflugsektors Borghorst informiert der Startleiter umgehend die Flugplatzkontrolle (TWR). Betriebsabsprache Segelflug CTR EDDG - Borghorst 4

5 5. Betriebsverfahren 5.1. Anmeldung Der geplante Beginn des Flugbetriebes ist der Flugplatzkontrolle (TWR) MunsterOsnabruck anzumelden. Nach Anforderung durch den Startleiter und Zustimmung durch die Flugplatzkontrolle (TWR) wird der in Punkt 4 beschriebene Segelflugsektor Borghorst aktiviert und fur die DurchfCthrung des Flugbetriebs zugewiesen Flugverkehrskontrollfreigabe Mit Aktivierung/Zuweisung des Segelflugsektors gilt die Flugverkehrskontrollfreigabe fur den Flugbetrieb innerhalb des Segelflugsektors als erteilt. Weiterhin gilt die Flugverkehrskontrollfreigabe zum Ein-/Ausflug in die /aus der CTR EDDG als erteilt, sofern dieser uber die westliche bzw. nordliche Begrenzung des Segelflugsektors Borghorst oder vertikal erfolgt. Eine Freigabe zum Einflug in den Luftraum,0" (nicht Kontrollzone) ist gesondert von der Abflugkontrolle Langen einzuholen 5.3. Alarmierung Wenn die Verkehrssituation (z.b. Notverkehr) die Einstellung des Flugbetriebes im Segelflugsektor erforderlich macht, wird der Startleiter durch die Flugplatzkontrolle (TWR) informiert. Der Flugbetrieb im Segelflugsektor Borghorst ist unverzuglich einzustellen. Der Startleiter hat die in der Luft befindlichen Lfz. Ctber die Situation zu informieren und diese anzuweisen, den Segelflugsektor Borghorst unverzuglich in Richtung Nord oder West zu verlassen Beendigung des Flugbetriebes im Segelflugsektor Der Startleiter meldet der Flugplatzkontrolle (TWR) unverzuglich die Beendigung des Flugbetriebes im Segelflugsektor. Die Flugplatzkontrolle (TWR) deaktiviert daraufhin den Segelflugsektor Auf Anweisung der Flugplatzkontrolle (TWR) - z.b. bei Wechsel von VMC zu IMC oder aus Sicherheitsgrunden - wird der Segelflugsektor Borghorst deaktiviert, der Startleiter hat den Flugbetrieb einzustellen. Der Startleiter meldet der Flugplatzkontrolle (TWR), wenn aile Lfz. gelandet sind bzw. den Segelflugsektor verlassen haben Verkehrsinformationen Segelflugsektors erteilt die Wahrend der Aktivierung/Zuweisung des Flugplatzkontrolle (TWR) keine individuellen Verkehrsinformationen an Lfz. die sich innerhalb des Segelflugsektors befinden. In Ausnahmefallen (z.b. Durchflug Rettungshubschrauber, Durchflug unbekanntes Lfz., unvorhersehbarer Durchflug kontrolliertes Lfz.) gibt die Flugplatzkontrolle (TWR) Verkehrsinformationen an den Startleiter. Dieser ist verpflichtet, die Information an die Lfz. im Segelflugsektor unverzuglich weiterzugeben. Bei Gefahr im Verzug nutzt die Flugplatzkontrolle (TWR) die Funkfrequenz "Borghorst Start" (123,350 Mhz), urn rechtzeitig lnformationen zu erteilen. Betriebsabsprache Segelflug CTR EDDG - Borghorst 5

6 6. lnkrafttreten 6.1. Diese Betriebsabsprache tritt nach Unterzeichnung zum in Kraft Sie ersetzt die Betriebsbestimmung for Segelflugbetrieb innerhalb des Segelflugsektors Borghorst vom , in Kraft Laufzeit und Kundigung 7.1. Die Betriebsabsprache hat eine unbestimmte Laufzeit und kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum , erstmalig zum schriftlich gekundigt werden Das Recht zur au!1erordentlichen Kundigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberuhrt. 8. Saivatorische Kiausel Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchfohrbar erweisen oder infolge Anderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchfohrbar werden, bleiben die ubrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberuhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfohrbaren Bestimmung soli die wirksame und durchfohrbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung moglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als luckenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Faile des Bedachtwerdens vereinbart worden waren. 9. Unterschriften DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Niederlassung Munster-OsnabrOck Greven, 01 Of Zotl d/4 /(.v. W. Hellmann, Leiter Tower EDDG Luftsportgemeinschaft Steinfurt e.v. Grti"et.Juftsportgemeinschat\ S infurt e.v. Langen, Betriebsabsprache Segelflug CTR EDDG - Borghorst 6

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