Season Opener Bregenz Philipp Kramer ATCO TWR EDNY

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1 Season Opener Bregenz 2015 Philipp Kramer ATCO TWR EDNY

2 Integration EU Verordnung 923/2012 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air

3 EU Verordnung 923/2012? LuftVO

4 Mit der SERA-VO werden europaweite, gemeinsame Regelungen für den Luftverkehr und Betriebsvorschriften für die Dienste und Verfahren der Flugsicherung festgelegt. Die SERA-VO ist Verordnung i.s.d. Art. 288 Abs. 2 des AEUV und mit Beginn ihrer Geltung in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbares Recht. Deutschland hat von der Möglichkeit gem. Art. 11 Abs. 2 der SERA-VO Gebrauch gemacht und beschlossen, die Bestimmungen der Verordnung bis zum nicht anzuwenden. Damit wird die Verordnung ab dem geltendes Recht.

5 Die derzeit gültige LuftVO bleibt weiter in Kraft, in widersprüchlichen Punkten gilt SERA Ergänzende Bestimmung zu SERA werden bis zur Neuausgabe der LuftVO durch NfL verlautbart Auf diese NfL wird nachfolgend Bezug genommen SERA nutzt keine Paragrafen, sondern folgt einer durchgängigen Nummerierung

6

7 Inhalt Mindesthöhen: - bei Flügen nach Sichtflugregeln - bei Flügen nach Instrumentenflugregeln Sichtflugregeln - Mindestwerte in einer CTR - Sonderflüge nach Sichtflugregeln in Kontrollzonen - Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht Flugplanabgabe Flüge unter angenommenen Instrumentenflugbedingungen Übermittlung der aktuellen Uhrzeit Flüge im Luftraum RMZ

8 Mindesthöhen Sichtflugregeln ein Flug nach Sichtflugregeln darf nicht durchgeführt werden: über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug; ansonsten in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug. Generelle (deutsche) Regelung bezüglich Überlandflüge in 2000ft über Grund/Wasser müsste durch 1000ft laut SERA ersetzt werden. Entwurf der LuftVO - jedoch wiederum die 2000ft SERA unterscheidet nicht zwischen Sicherheitsmindesthöhen und Mindesthöhen bei Überlandflügen

9 Mindesthöhen Instrumentenflugregeln ein Flug nach Instrumentenflugregeln muss durchgeführt werden: über hohem Gelände oder in gebirgigen Gebieten in einer Flughöhe von mindestens 600 m (2 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs in anderen Gebieten in einer Flughöhe von mindestens 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 8 km vom angenommenen Standort des Luftfahrzeugs ausgenommen davon: wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde

10 Sichtflugregeln Mindestwerte in einer Kontrollzone (VMC): - CTR: die Hauptwolkenuntergrenze liegt bei 450 m (1500 ft) und die Bodensicht beträgt 5 km - Pilot: Abstand von Wolken 1500 m horizontal 300 m vertikal Flugsicht 5 km Erdsicht Sonderregelungen für Kontrollzonen lauf NfL aufgehoben Außer wenn dies von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, dürfen Flüge nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden oberhalb von FL 195 mit Transschall- und Überschallgeschwindigkeit Oberhalb von FL 285 ist VFR verboten / Wolkenflüge mit Segelflugzeugen verboten

11 Sichtflugregeln Sonderflüge nach Sichtflugregeln innerhalb einer Kontrollzone (IMC): gilt bei Tag und Nacht! - CTR: die Hauptwolkenuntergrenze liegt bei mindestens 180 m (600 ft) und die Bodensicht beträgt 1,5 km (Hubschrauber 800m) - Pilot: Wolken nicht berühren Flugsicht 1,5 km (Hubschrauber 800m) Erdsicht IAS 140kts oder weniger benötigt Flugverkehrsfreigabe

12 Sichtflugregeln Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht: neue Definition! die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6 unter dem Horizont befindet; -VMC, wie am Tag, jedoch -ATC Im Luftraum G Flugsicht 5 km (Hubschrauber 3 km) Erdsicht vorhanden in und unter 900 m (3 000 ft) Höhe über MSL oder 300 m (1 000 ft) Höhe über Grund maßgebend ist die größere Höhe benötigt keine Flugverkehrsfreigabe, keine Staffelung außerhalb des Flugplatzbereiches besteht Flugplanpflicht Zweiweg-Sprechfunkverbindung, sofern verfügbar Lichterführung nur noch bei Nacht

13 Flugplanabgabe Informationen bezüglich eines beabsichtigten Flugs oder Flugabschnitts, die Flugverkehrsdienststellen zu übermitteln sind, sind in Form eines Flugplans zu geben. Der Begriff Flugplan wird verwendet sowohl zur Bezeichnung der vollständigen Informationen über alle Punkte der Flugplanbeschreibung, die die gesamte Flugstrecke abdecken, als auch zur Bezeichnung der beschränkten Informationen, die unter anderem zu übermitteln sind, um eine Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für das Kreuzen einer Luftstraße oder für Start oder Landung auf einem kontrollierten Flugplatz, zu erhalten. Obschon man aus dem SERA Dokument eine Pflicht zur Übermittlung eines Flugplanes (im ICAO Format) bei Starts von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle lesen kann hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verfügt, dass hierfür die einfache Form via Sprechfunk genügt. NfL I 252 / 14 Bisherige Regelung EDNY / LSZR

14 Flüge unter angenommenen Instrumentenflugbedingungen Ein Luftfahrzeug darf unter angenommenen Instrumentenflugbedingungen nur geflogen werden, wenn das Luftfahrzeug über eine voll funktionsfähige Doppelsteuerung verfügt und ein zusätzlicher qualifizierter Pilot (Sicherheitspilot), mit entsprechender Lizenz und Berechtigungen für das betreffende Luftfahrzeug, einen Sitz am Steuer einnimmt und als Sicherheitspilot für die Person tätig ist, die das Luftfahrzeug unter angenommenen Instrumentenflugbedingungen steuert. Der Sicherheitspilot muss ausreichende Sicht nach vorn und nach beiden Seiten des Luftfahrzeugs haben, oder es muss ein kompetenter Beobachter, der mit dem Sicherheitspiloten in Verbindung steht, eine Position im Luftfahrzeug einnehmen, von der aus das Sichtfeld des Beobachters das des Sicherheitspiloten entsprechend ergänzt. Es geht hierbei um sog. Practice Instrument Approach (früherer falscher Begriff: simulated approach), der künftig mit einem Sicherheitspiloten durchzuführen ist.

15 Flüge nach Instrumentenflugregeln Regeln für Flüge nach Instrumentenflugregeln außerhalb des kontrollierten Luftraums Reiseflugflächen Flüge nach Instrumentenflugregeln im Horizontalreiseflug außerhalb des kontrollierten Luftraums sind in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund festgelegt ist. (Halbkreisregel) Kommunikation vorgeschrieben IAS weniger als 250 kts Laut NfL I 245 /14 IFR Flüge sind im Luftraum G nur auf festgelegten Verfahren zulässig (RMZ). Bei einer deaktivierten Kontrollzone ist die Durchführung von An- Abflügen nach Instrumentenflugregeln nicht zulässig

16 Übermittlung der aktuellen Uhrzeit

17 Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) Radio Mandatory Zone In einer RMZ müssen: Flüge nach Sichtflugregeln im Luftraum E, G Flüge nach Instrumentenflugregeln im Luftraum G dauernde Hörbereitschaft auf dem entsprechenden Kanal für den Flugfunk-Sprechfunkverkehr aufrechterhalten und eine Zweiweg-Funkverbindung herstellen. Vor dem Einflug in eine Zone mit Funkkommunikationspflicht hat der Pilot auf dem entsprechenden Funkkommunikationskanal eine Erstmeldung zu machen, die die Kennung der gerufenen Station, das Rufzeichen, das Luftfahrzeugmuster, den Standort, die Höhe, die Flugabsichten und andere, von der zuständigen Behörde vorgeschriebene Informationen enthält. Sinn dieses Luftraums besteht darin, dass alle Flüge innerhalb der RMZ voneinander wissen und durch die Positionsmeldungen in ihrer Anwendung der Ausweichregeln unterstützt werden.

18 . Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ)

19 Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) Radio Mandatory Zone

20 Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) Radio Mandatory Zone Örtliche Ausnahmen für Verkehrslandeplätze innerhalb der RMZ eines anderen VLP sind per NfL geregelt: Saulgau innerhalb der RMZ Mengen Schwenningen innerhalb der RMZ Donaueschingen

21 Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) Radio Mandatory Zone Örtliche Ausnahmen RMZ Mengen Bei VMC für Luftraum G gelten die Anforderungen der Bekanntmachungen RMZ Ab VMC für Luftraum E ist lediglich dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz Mengen Info aufrecht zu halten Für den Sonderlandeplatz Saulgau innerhalb der RMZ gilt: Bei VMC für Luftraum G meldet Sonderlandeplatz Saulgau Art, Umfang, Beginn und Ende des Flugbetriebes an die Flugleitung Mengen Ab VMC für Luftraum E ist keine Anmeldung des Flugbetriebes und keine dauernde Hörbereitschaft erforderlich

22 Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) Radio Mandatory Zone Örtliche Ausnahmen RMZ Donaueschingen EDTD Info bündelt Informationen über Hängegleiterflugbetrieb, Modellflugbetrieb, Transitluftverkehr und kündigt IFR An- und Abflüge rechtzeitig an. Für den Verkehrslandeplatz Schwenningen innerhalb der RMZ gilt: RMZ Funkverfahren sind ausgesetzt. Die erforderliche Hörbereitschaft erfolgt durch EDTS Info Wird die südliche Begrenzung der Satellitenzone Nord nach Süden hin überflogen, gelten die RMZ Verfahren

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