Willkommen am Flughafen Münster- TMZ 2013 G. Rademacher (Sprecher AUL-West)
|
|
- Franz Zimmermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Willkommen am Flughafen Münster- Osnabrück
2 Info-Veranstaltung zum Thema TMZ
3 Referenten: Ralf Dietrich (DFS) Ronald Heyne (DFS) Gerhard Rademacher (DAeC)
4 Kriterienkatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Einrichtung von Lufträumen
5 Kriterienkatalog des BMVBS Kriterien zur Einrichtung/Überarbeitung von Lufträumen in der Umgebung von IFR-Flugplätzen zur Erhöhung der Flugsicherheit Die nachfolgenden vier Entscheidungskriterien, jeweils bezogen auf den betroffenen Flugplatz, sind bei der Neuplanung oder Überarbeitung der Luftraumstruktur in der Umgebung von IFR- Flugplätzen anzuwenden: 1) Flugsicherheitsrelevante Vorfälle 2) IFR-Verkehrsaufkommen 3) Verkehrszusammensetzung 4) Verkehrskonzentration Diese Kriterien werden gemäß ihrer Bedeutung in der obigen Reihenfolge gewichtet
6 Kat. Anzahl der IFR-Starts/Landungen pro Jahr Vorgeschlagene Luftraummaßnahme 1 < Keine über D (CTR), Luftraum E oder F hinausgehende Maßnahme 2 ca Transponder Mandatory Zone (TMZ) 3 ca Luftraum D (nicht CTR) bis FL 60 + ggf. TMZ von FL 60 bis FL ca Luftraum C bis FL 60 + Luftraum D (nicht CTR) oder TMZ von FL 60 bis FL ca Luftraum C bis FL 60 + Luftraum D (nicht CTR) von FL 60 bis FL > Luftraum C bis FL 100
7 IFR Bewegungen Münster-Osnabrück D (nicht CTR) TMZ
8 Zeitliche Abfolge von Luftraumänderungen 1. Beginn eines jeden Jahres: Analyse aller IFR-Flugplätze im Hinblick auf mögliche Änderungen der Luftraumstruktur anhand der definierten Kriterien (hier insbesondere IFR- Verkehrszahlen). 2. Frühjahr eines jeden Jahres: Ankündigung von sich evtl. aus Punkt 1. ergebenden Luftraummaßnahmen mit Zieldatum Frühjahr Folgejahr durch BMVBS. 3. Sommer/Herbst eines jeden Jahres: Vorstellung konkreter Luftraumentwürfe durch BMVBS/DFS. Abstimmung (Dimensionierungsfragen) mit allen Nutzergruppen (AFSBw/LwA, VC, DAeC, AOPA, etc.). 4. Beginn des jeweiligen Folgejahres: Einleitung aller notwendigen Veröffentlichungsmaßnahmen. 5. Frühjahr eines jeden Folgejahres: Inkrafttreten der Luftraummaßnahme zeitgleich mit Erscheinen der ICAO Karte 1:
9 3.4. Transponder Mandatory Zone (TMZ) Die TMZ dient der Erhöhung der Flugsicherheit für IFR-An- und Abflüge durch Einrichtung eines Luftraums mit einer verbindlich vorgeschriebenen Transponderschaltung (z. B. A/C 7000) für alle VFR-Flüge. Die Vorteile einer solchen Regelung sind, dass zum einen der Lotse eine bessere Information (genaue Position und Höhenangabe) über den VFR-Flug auf seinem Radarschirm erhält, zum anderen aber auch die mit TCAS ausgerüsteten Flugzeuge in einer potentiellen Konfliktsituation einen Alarm bis hin zu einer Ausweichempfehlung angezeigt bekommen.
10 Dieser zweite Gesichtspunkt fällt umso stärker in das Gewicht, da in manchen Gebieten keine lückenlose Radarabdeckung besteht und damit der Lotse keine Möglichkeit hat, gezielte Verkehrshinweise zu erteilen. Der mit einer TMZ gegenüber Luftraum D und C verbundene Nachteil ist, dass der Lotse keine Informationen über die Flugabsicht des VFR-Fluges erhält.
11 Die TMZ ist für jeden Flugplatz lateral und vertikal so zu dimensionieren, dass IFR-Flüge grundsätzlich dort geschützt werden, wo sie tatsächlich stattfinden. Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass der Luftraum überschaubar und in der Kartendarstellung verständlich bleibt, um die vorhandene Luftraumstruktur nicht unnötig kompliziert zu gestalten (keine TMZ als "Flickenteppich"). Die Planung und Einführung einer TMZ erfolgt analog zu den Grundsätzen für Luftraum D (nicht CTR) und C.
12 Ausnahmen zu den generellen Vorschriften der TMZ können von der zuständigen Flugsicherungsstelle fernmündlich oder über Sprechfunk zugelassen werden. Zusätzlich dazu können noch konkrete Regelungen (Betriebsbestimmungen) für die unmittelbar von einer solchen Maßnahme betroffenen Flugplätze mit der zuständigen Flugsicherungsstelle vereinbart werden. Solange die Anzahl von mit Transpondern ausgerüsteten Segelflugzeugen noch gering ist, werden Ausnahmen und Betriebsbestimmungen großzügig gestaltet.
13
14
15
16
17
18
19 TMZ Münster/Osnabrück TMZ Münster/Osnabrück Höchste Priorität hat die Sicherheit im Luftverkehr dies gilt auch bei der Einrichtung von geschützten Lufträumen. Die Luftraumstruktur lässt es nicht zu, dass IFR-Flüge nur in Luftraum C und TMZ geführt werden. Erwarten Sie IFR-Flüge also auch im sonstigen Luftraum E. Kommt es trotz der TMZ zu einer Häufung von Vorkommnissen im Bereich des Flughafens Münster/Osnabrück, kann auch unterhalb der Schwelle von IFR-Flügen die erneute Einrichtung eines Luftraum D (nicht CTR) notwendig werden. Vermeiden Sie die üblichen Flugwege der IFR-Flüge! Page 19
20 Aktuelle Flugspuren Münster RWY 25 Anflüge = rot Abflüge = blau Page 20
21 Typische IFR-An- und Abflugstrecken am Flughafen Münster bei RWY 25 Abflüge rot / Anflüge grün Achtung: Es ist nicht ausgeschlossen, dass IFR-Verkehr auch im Luftraum E außerhalb dieser Strecken unterwegs ist.
22 Aktuelle Flugspuren Münster RWY 07 Anflüge = rot Abflüge = blau Page 22
23 Typische IFR-An- und Abflugstrecken am Flughafen Münster bei RWY 07 Abflüge rot / Anflüge grün Achtung: Es ist nicht ausgeschlossen, dass IFR- Verkehr auch im Luftraum E außerhalb dieser Strecken unterwegs ist.
24 Nutzung von Segelflugsektoren 1. Segelflugzeugführer informieren sich zeitnah vor dem Einflug in einen Sektor auf der Frequenz 126,150 MHz (Daueransage)über den Status des Sektors. Wird er nicht genannt, ist er noch nicht aktiv! 2. Segelflugzeugführer können die Aktivierung von Sektoren bei Langen Info 129,875 MHzbeantragen. (Ausnahme: Dortmund Aktivierung über Langen Radar 125,225 MHz) 3. Ist ein Sektor aktiv, gilt der Einflug als freigegeben.
25 4. Innerhalb der Sektoren ist ständige Hörbereitschaft bei Langen Info erforderlich, um über eine Deaktivierung unverzüglich informiert zu werden. 5. Eine Deaktivierung eines Sektors erfolgt als Rundruf über Langen Info und durch Änderung der Aufsprache auf der Frequenz 126,150 MHz (Daueransage) 6. Bei Deaktivierung eines Sektors müssen die Segelflugzeugführer diesen innerhalb von zehn Minuten verlassen haben!
26 Möglichkeiten von Einzelfreigaben über Langen Information 129,875 MHz
27 TMZ Münster/Osnabrück Diskussion/ Wünsche an die DFS Page 27
28 TMZ Münster/Osnabrück Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Page 28
Verkehrsentwicklung in Deutschland
Verkehrsentwicklung in Deutschland 1986-2007 Verkehrsentwicklung im deutschen Luftraum Luftverkehrs- Entwicklung in Europa 2000 Ein Luftverkehrstag in Deutschland 2010 Verkehrsentwicklung im deutschen
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I
NfL I 32/07 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I 55. Jahrgang Langen, 1. Februar 2007 Dritte Änderung der Bekanntmachung über die Einrichtung von Lufträumen mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder
MehrVFR Pilot Info 01/2017
VFR Pilot Info 01/2017 Fakten Luftraum E Luftraum E ist kontrollierter Luftraum in dem IFR- und VFR-Verkehr erlaubt ist Untergrenze zwischen 1000 ft GND und 2500 ft GND, darunter (unkontrollierter) Luftraum
MehrKonzepte, Änderungen, Tendenzen und Entwicklungen
Struktur und Nutzung des Luftraumes in Deutschland Konzepte, Änderungen, Tendenzen und Entwicklungen Stand der Überarbeitung: Juli 2002 Ausschuß Unterer Luftraum Struktur und Nutzung des Luftraumes in
MehrFIS - Fluginformationsservice. Ein Service der DFS Deutsche Flugsicherung
FIS - Fluginformationsservice Ein Service der DFS Deutsche Flugsicherung FIS auch für Ballonfahrer Themenübersicht Luftraumstruktur Sprechfunk Navigation FIS in Deutschland Transponderschaltung Freigaben
MehrStuttgart Luftraum D (nicht CTR)
32 Stuttgart Luftraum D (nicht CTR) 1. Allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben für Segelflugsektoren Sofern die Verkehrslage des Flugbetriebs nach Instrumentenflugregeln am Verkehrsflughafen Stuttgart
MehrLuftraum Region Saarland
Luftraum Region Saarland Luftraum generell in unserer Region inkl. TMZ Saarbrücken IFR Verkehr unter FL 100 Spezielle Lufträume: Ramstein, Hahn, Polygone Peter SCHMITT Beauftragter für Luftraumfragen des
MehrStuttgart Luftraum D (nicht CTR)
33 Stuttgart Luftraum D (nicht CTR) 1. Allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben für Segelflugsektoren Innerhalb der nachstehend beschriebenen Sektoren des Luftraumes Klasse D (nicht Kontrollzone) Stuttgart
MehrKriterienkatalog des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einrichtung von Lufträumen
Ich setze den Kriterienkatalog des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einrichtung von Lufträumen - Luftraumkonzeption Deutschland - (Version 5.0) mit Wirkung vom 1. Februar 2015
MehrLuftraumfächer Deutschland VFR
Luftraumfächer Deutschland VFR 60-2290-125 überreicht durch: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Unternehmenskommunikation Am DFS-Campus 10 63225 Langen Telefon: 06103/707-4111 Fax: 06103/707-4196 E-Mail:
MehrKonzepte, Änderungen, Tendenzen und Entwicklungen
Struktur und Nutzung des Luftraumes in Deutschland Konzepte, Änderungen, Tendenzen und Entwicklungen Stand der Überarbeitung: Jan 2005 DAeC Ausschuss Unterer Luftraum AUL Struktur und Nutzung des Luftraumes
MehrLuftraum E. update. Kontrollierter Luftraum in dem IFR und VFR Verkehr erlaubt ist
Pilot Info 01/2014 Fakten Luftraum update Kontrollierter Luftraum in dem IFR und VFR Verkehr erlaubt ist Untergrenze zwischen 1000 ft und 2500 ft, darunter (unkontrollierter) Luftraum G Obergrenze FL100,
MehrLufträume (und SERA) 2015
1/5 - vereinsinterne Informationsschrift KVFL Marburg - EDFN Lufträume (und SERA) 2015 auch unter http://flugplatz-marburg.de/ Downloadbereich Flugbetrieb ohne Unterkategorie W. Bräutigam Stand 2015-09-25
MehrLuftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen Sichflugbedingungen (VFR) 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland
Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung (Prinzipdarstellung / Fallbeispiel) 2005 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland 2 Kontrollierter Luftraum Hörbereitschaft: Ja Höchstgeschwindigkeit: 250
MehrÄnderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung)
Änderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung) 26.11.2014 AIC IFR 09 16 OCT 2014 Die Durchführungsverordnung (EU) Nr.
MehrFIS Flight Information Service
FIS Flight Information Service Cleared to enter Allgemeines Lufträume, die wir, als VFR-Pilot, nicht ohne Freigabe befliegen dürfen, sind in Deutschland C, D Kontrollzone und D nicht Kontrollzone. In anderen
MehrGliederung Lufträume FIR Wien
VFR AIC SRA s Innerhalb von TMA s wurden SRA s zum Schutz des IFR Flugverkehrs vor dem VFR Flugverkehr geschaffen. Die SRA s sind entweder mit C oder D klassifiziert.soweit sie mit D klassifiziert sind,
MehrRAFIS auch für mich???
Militärische Flugsicherung Serviceanbieter für mehr Sicherheit Was ist RAFIS Unterschied FIS / RAFIS Vorteile von RAFIS RAFIS auch für mich??? Flugsicherung ETSA Ab 3000 Mil Traffic (Visual Appr, RAFIS)
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 56. JAHRGANG LANGEN, 17. JULI 2008 NfL I 169 / 08 Bekanntmachung über die Festlegung von Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung Büro der Nachrichten für Luftfahrer DQS-zertifiziert
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
MehrSchriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/14993 10.01.2013 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 01.10.2012 Fluglärm in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung:
MehrMitteilung 2015/003. über
DFS Deutsche Flugsicherung Center Langen Mitteilung 2015/003 über die Voraussetzungen zur vereinfachten Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung des Segelflugbetriebs im Luftraum der
MehrCFAC Forum Chancen und Herausforderungen einer Ausweitung des Instrumentenfluges IFR im Luftraum G
CFAC Forum 2014 Chancen und Herausforderungen einer Ausweitung des Instrumentenfluges IFR im Luftraum G IFR im Luftraum G Was ist Luftraumstruktur Luftraumstruktur in Europa Der Luftraum G im Besonderen
MehrSeason Opener Bregenz Philipp Kramer ATCO TWR EDNY
Season Opener Bregenz 2015 Philipp Kramer ATCO TWR EDNY Integration EU Verordnung 923/2012 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air EU Verordnung 923/2012? LuftVO
MehrSegelflugbetrieb im Raum Stuttgart. Neu ab Saison 2016 INFO-MAPPE. für. Verein / Pilot ACHTUNG!!
Segelflugbetrieb im Raum Stuttgart Neu ab Saison 2016 INFO-MAPPE für Verein / Pilot ACHTUNG!! FL 100 ist bereits Luftraum C (kein Einflug ohne Freigabe) Stand: 01.03.2016 01 - Infomappe Segelflugregelung
MehrPilotenbriefing 2007 Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger. Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer
Pilotenbriefing Flugplatz Fricktal-Schupfart Für alle Segelfliegerinnen und Segelflieger Andreas Duppenthaler Ronald Stauffer Themen Schwerpunkte für die Saison Tango-Sektoren der TMA Basel Departure Briefing
MehrKollisionsvermeidung. Präsentation der Garrecht GmbH mit Änderungen und Ergänzungen 2. November AS/MB/GN
Kollisionsvermeidung Präsentation der Garrecht GmbH mit Änderungen und Ergänzungen 2. November 2013 1 3 Themen: Allgemeine Informationen über Kollisionen Strategische Kollisionsvermeidung Kollisionswarnsysteme
MehrPiloten Refresher Neuerungen im Bereich Luftraumstruktur / RTF
Piloten Refresher 2016 Neuerungen im Bereich Luftraumstruktur / RTF Luftraumverletzungen CTR2 LSZH / TMA 14 & 15 neu HX ZH Terminal 127.750 LPC "news" 2 Luftraumverletzungen 2014 2008 278 2009 302 + 24
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
MehrDFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Neue Flugrouten am Flughafen BER Hans Niebergall, Leiter Tower Berlin Robert Ertler, Referent Airspace Design Altlandsberg, den 13. November 2012 Prozessschritte eines Flughafenausbaus/einer Flughafenerweiterung
MehrLuftraum-Refresher für Segelflieger
Luftraum-Refresher für Segelflieger Kurt Oswald 03/2009 1 Programm Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Spezielle Lufträume
MehrWEA Planung /Vermeidung von Konflikten mit Flugbetrieb Was sollte beachtet werden
WEA Planung /Vermeidung von Konflikten mit Flugbetrieb Was sollte beachtet werden Bauschutzbereiche Hindernisbegrenzung Lande- / Segelflugplätze Schutzbereiche Anlagen für den Flugbetrieb Bauhöhenbeschränkungen
MehrNeues zum Luftraum 2016
Neues zum Luftraum 2016 EDDS- Stuttgart wächst weiter!! Neuer Rekord an Passagierzahlen mit 10.527.202 Fluggästen 118.931 Flugbewegungen Tendenz steigend, +4,5% Starts und Landungen: Bis zu 400 pro Tag
MehrVFR Pilot Info 03/2016
VFR Pilot Info 03/2016 Aufbau Luftraumstruktur update Folgende Luftraumkategorien werden in der Bundesrepublik Deutschland verwendet: Luftraum C Luftraum D (nicht CTR) Luftraum D (CTR) Luftraum E (teilweise
MehrSicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland
Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen
MehrSegelflugbetrieb innerhalb CTR Grenchen bei aktivierten BRAVO BRAVO Sektoren
Segelflugbetrieb innerhalb CTR Grenchen bei aktivierten BRAVO BRAVO Sektoren version Distributed and signed V3.0 Vereinbarung zwischen Skyguide Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile und militärische
MehrSAFETY LETTER LUFTRÄUME LUFTRAUMORGANISATION. Die hohe Luftverkehrsdichte und die unterschiedlichen
SAFETY LETTER Nr. 26, August 2016 DFS Die hohe Luftverkehrsdichte und die unterschiedlichen Interessen der Luftverkehrsteilnehmer erfordern eine Vielzahl von Regelungen und Beschränkungen, um das Neben-
MehrVon Behörden bis Paket-Zustellern
Info und News Tech-Konferenz bei der Flugsicherung zum Thema Drohnen :: Info und New Info und News: Tech-Konferenz bei der Flugsicherung zum Thema Drohnen Geschrieben 15. Nov 2016-13:09 Uhr Rund 400 Fachleute
MehrLuftraumklassen. -> kein Sichtflug A B C D E F G. -> unkontrolliert. Chrigel Markoff, Emmetten
Luftraumklassen A B C D E F G -> kein Sichtflug -> unkontrolliert Luftraumaufteilung CH Untergrenze: GND 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse G Obergrenze: 600m AGL Sicht: 1,5km / Boden Wolkenabstand:
MehrAero-Club der Schweiz Luftraum Seminar 2014
Luftraum Seminar 2014 2. April 2014/MR Zentralsekretariat AeCS, Lidostrasse 5, 6006 Luzern Luftraum Golf Aero-Club der Schweiz Luftraum Golf in Nachbarländer Aero-Club der Schweiz Schweiz bis 2000 Fuss
MehrFallschirmsprung. Die große Unbekannte?
Fallschirmsprung Die große Unbekannte? Die große Unbekannte? 2 Fallschirmsprung Bedeutung in der DFS Der Fallschirmsport wird durch die DFS unterstützt, jedoch sind nicht alle Sprungzonen frei von Beschränkungen.
MehrAnflüge EDMM_S_CTR München Radar ROKIL LANDU BETOS NAPSA Clearance-Limits EDMM_S/N_APP München Radar
Der Flughafen München ist Deutschlands zweitgrößter Verkehrsflughafen und erreicht eine Kapazität von 90 Flugbewegungen pro Stunde. Die beiden 4000 m langen Parallelpisten ermöglichen aufgrund ihres Abstandes
MehrMängelliste. 25. Ausgabe/März 2003 MÄNGELLISTE 2003
Mängelliste 25. Ausgabe/März 2003 Die Vereinigung Cockpit stellt fest, dass die von ihr begutachteten von der ADV als solche eingestuften und so übernommenen achtzehn deutschen Verkehrsflughäfen und einundzwanzig
MehrTransponder VT-01 UC
Transponder VT-01 UC Die Transponder Garrecht VT-01 sind in allen Gruppenflugzeugen der SG Bern eingebaut. Warum rüsten wir unsere Flugzeuge mit Transpondern aus? Der Hauptgrund ist das sichtbar machen
MehrIm Dialog mit der Flugsicherung. Tipps für eine reibungslose Kommunikation und das Vermeiden von Luftraumverletzungen
Im Dialog mit der Flugsicherung Tipps für eine reibungslose Kommunikation und das Vermeiden von Luftraumverletzungen Schwerpunkte Kommunikation und Funk ATC Flugplan und Meldungen Luftraum Hotspots und
MehrVEREINBARUNG. Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen bei aktiven BRAVO BRAVO Sektoren
skyguide : : VEREINBARUNG zwischen SKYGUIDE GRENCHEN der RFP Jura-Grenchen AG der Segel- und Motorfluggruppe Grenchen und Segelfluggruppe Solothurn betreffend den Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen
MehrLuftraum Rheinland-Pfalz Hinweise für den Streckenflug
Luftraum Rheinland-Pfalz Hinweise für den Streckenflug Reiner Schröer Dr. Reiner Schröer Seite 1 Ref. Luftraum im LSpV Rh-Pf Dr. Reiner Schröer R-P Segelfliegertag Feb 2013 Seite 2 Lufträume in Rheinland-Pfalz
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
MehrSicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland
Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen
MehrLuftraumverletzungen. Fliegerschule Birrfeld 1
Luftraumverletzungen Fliegerschule Birrfeld 1 Themen: Luftraumverletzungen mit Kleinflugzeugen im 2009 (6 Beispiele) Wo finde ich alle Informationen über die aktuellen Lufträume Wie vermeide ich Luftraumverletzungen
MehrAllgemeine Information über den Flugplatz Einweisung
Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung 1. Flugplatzdaten: Flugplatzhöhe 520 Meter NN. Koordinaten N 46 42 14 und O 14 04 38. Graspiste 700 Meter lang. Höchstabfluggewicht 5.700 kg. Für Ausweichzwecke
MehrLuftraum Refresher für Segelflieger 2016
Luftraum Refresher für Segelflieger 2016 Kurt Oswald 04/2016 1 Inhalt Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Der Luftraum
MehrVerfügung über die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2011
Verfügung über die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2011 vom 10. März 2011 Verfügende Behörde: Gegenstand: Rechtliche Grundlage: Inhalt der Verfügung: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)
MehrLuftverkehr C30 Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle
Grundsätze des Bundes und der Länder für die Regelung des Flugverkehrs an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle 1. Einleitung vom 3. 4. 2000 (NfL II 37/00), geänd. durch Bek. vom 1. 8. 2001 (NfL
MehrZwischenbericht. Identifikation. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Datum: 15. März nahe Mainz-Finthen. 2. Flugzeug
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 15. März 2011 Ort: Luftfahrzeuge: Hersteller / Muster: Personenschaden: Sachschaden: Drittschaden:
MehrSicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland
Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
MehrPROGNOSE DER REGIONALWIRTSCHAFTLICHEN EFFEKTE DES FLUGHAFENS DORTMUND
INSTITUT FÜR VERKEHRSWISSENSCHAFT DER UNIVERSITÄT MÜNSTER PROGNOSE DER REGIONALWIRTSCHAFTLICHEN EFFEKTE DES FLUGHAFENS DORTMUND FÜR DAS JAHR 2025 - Ergänzende Stellungnahme zur Auswirkung der Betriebszeitenregelung
MehrMängelliste. 28. Ausgabe/März 2006 MÄNGELLISTE Weltweit 44 Runway Overruns in 2005 lassen den Ruf nach RESAs oder EMAS immer lauter werden
Mängelliste 28. Ausgabe/März 2006 Weltweit 44 Runway Overruns in 2005 lassen den Ruf nach RESAs oder EMAS immer lauter werden Ähnlich wie in den Vorjahren waren auch im letzten Jahr die Runway Overruns
MehrSicherheitsbulletin 2015/1 des Segelflugverbandes
Sicherheitsbulletin 2015/1 des Segelflugverbandes Liebe Segelfliegerin, lieber Segelflieger Es ist unübersehbar: die Tage werden länger, die Wolken erhalten mehr Struktur, Bussarde ziehen wieder ihre Kreise.
MehrDiese Präsentation ist entstanden, um die Funktionsweise von FLARM zu erklären. Sie ersetzt nicht die Betriebsanleitung!
So funktioniert das Diese Präsentation ist entstanden, um die Funktionsweise von FLARM zu erklären. Sie ersetzt nicht die Betriebsanleitung! Die Basis der Präsentation ist die Betriebsanleitung des Gerätes
MehrLuftraum-Refresher für Segelflieger
Luftraum-Refresher 2015 für Segelflieger Programm Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Spezielle Lufträume für die Luftwaffe
MehrDFS Deutsche Flugsicherung GmbH
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Beratung zur Verlagerung der Abflüge von der Südumfliegung auf die Nordwestabflugstrecken zwischen ca. 21:30 Uhr und 23:00 Uhr. Alternativvorschlag Sitzung der Fluglärmkommission
MehrLuftraum Refresher für Segelflieger Kurt Oswald 04/2017
Luftraum Refresher für Segelflieger 2017 1 Kurt Oswald 04/2017 Inhalt Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Der Luftraum
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
MehrAnflug eines Verkehrsflughafens
Anflug eines Verkehrsflughafens Controller: " D-EGTW, call me downwind! " Pilot: " Hello, Downwind! " Voraussetzungen Mensch Gültiger Schein BZF 1 (Englisch) oder BZF 2 (Deutsch) Maschine zugelassene Flugzeugklasse,
MehrSERA was heißt das überhaupt?
SERA was heißt das überhaupt? SERA ist eine Abkürzung und steht für Standardised European Rules of the Air. Gemeint ist eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (Link), die in weiten Teilen
MehrATIR entstehen u.a aufgrund von AI=Airspace Infringements=Luftraumverletzungen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ATIR = Air Traffic Incident Report ATIR entstehen u.a aufgrund von AI=Airspace Infringements=Luftraumverletzungen 1. Teil: - Statistik BAZL - Wie behandelt das BAZL Luftraumverletzungen
MehrDFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services) Büro der Nachrichten für Luftfahrer (Aeronautical Publication Agency) Am DFS-Campus
MehrAngaben zur Besatzung. Theorie Aufgaben
Angaben zur Besatzung Name des Piloten Gültige PPL Nr. Name des Co-Piloten Kennzeichen Flugzeugtyp Verein Theorie Aufgaben 1. Nach Eurer Eingewöhnungs-touch&go-Platzrunde fliegt ihr in Richtung Nordwesten
MehrSicherer Sichtflug. Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland
Sicherer Sichtflug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen
MehrTOP 5 Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung TOP 5 Bericht der Fluglärmschutzbeauftragten Sachstand zur Verbesserung der Spurtreue bei der Südumfliegung insb. bei Abflügen
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
Mehrverstärkte Trennung von IFR und VFR Errichtung eigener Gebiete für Flugsport Beste Nutzung der modernen Technologie Sicherheitsgewinn für alle
verstärkte Trennung von IFR und VFR Errichtung eigener Gebiete für Flugsport Beste Nutzung der modernen Technologie Sicherheitsgewinn für alle 1 Seasonopener Innsbruck 2014 10/10/2014 Was ist NEU? Geringfügige
MehrInstrumentenlandesystem Piste 34 auf dem Flughafen Basel-Mülhausen. Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bern, April 2005
Instrumentenlandesystem Piste 34 auf dem Flughafen Basel-Mülhausen 1 Inhalt 1. Bedeutung des Flughafens Basel für die Schweiz 2. Organisation des Flugbetriebs heute 3. Warum es ein ILS auf Piste 34 braucht
MehrKontrollflug - Dokumentation (WEST) Höhe der Basis (Wolkenuntergrenze) Kontrollflug bei LANGEN INFORMATION / RADAR anmelden
Kontrollflug - Dokumentation (WEST) Absender Verein: BWLV - Arbeitskreis Sektoren e-mail: ak-sektoren@email.de Kurt Sautter Friedrichstr. 28 72800 Eningen Datum: Verein: ---- Eintragungszeichen des Lfz.:
MehrTransponder Grundlagen & Bedienung. ASW Dynamic-Treffen, Martin Bäuerle
Transponder Grundlagen & Bedienung ASW Dynamic-Treffen, 02.11.2013 Martin Bäuerle Transponder Ein Transponder ist ein Funk-Kommunikationsgerät, das eingehende Signale aufnimmt und automatisch beantwortet
MehrPart 2/2
Sicherheits-Briefing 2017 Part 2/2 Flugbetrieb LSV 1 TOPICS Jährliche Flugbetriebsinfos 2 Same procedure aseveryyear.. Infos für einen sicheren Flugbetrieb 3 Start in die Saison: Voraussetzungen Gültige
MehrLuftraumstruktur. In Deutschland von Rainer Bauernfeind für segelflug.de. Stand: 05.05.2002. Rainer Bauernfeind
Luftraumstruktur In Deutschland von Rainer Bauernfeind für www.segelflug segelflug.de Stand: 05.05.2002 Luftraumstruktur über Deutschland Grundstruktur (G-E-C) Einführung von D(CTR) D Einführung von C
MehrDFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (German Air Navigation Services) Büro der Nachrichten für Luftfahrer (Aeronautical Publication Agency) Am DFS-Campus
MehrLuftrecht für Modellflug
Luftrecht für Modellflug Übersicht über die Rechte und Pflichten von Modellfliegern Lukas Hermann Landesmodellflugreferent Hessischer Luftsportbund e.v. 09.11.2015 Inhalt Was sind Luftfahrzeuge? Gesetze
MehrÄnderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2005
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Office fédéral de l'aviation civile (OFAC) Ufficio federale dell'aviazione civile (UFAC) Federal Office for Civil Aviation (FOCA) Luftfahrtentwicklung 32-01/scm Bern,
MehrVerkehrslandeplatz Strausberg. Einführung von Instrumentenflugbetrieb Erhöhung der Tonnage auf 14 to. Rollbahn-Nutzungskonzept
Verkehrslandeplatz Strausberg Einführung von Instrumentenflugbetrieb Erhöhung der Tonnage auf 14 to Rollbahn-Nutzungskonzept : PROJECT:airport GmbH Industriestraße 24 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung...
MehrZweihundertzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
Zweihundertzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich) Vom 10. März 2005 Auf
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 21 OCT 2016 gültig ab: 01 NOV 2016 1-851-16 1-577-15 wird hiermit aufgehoben. Bekanntmachung über die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen
MehrErstellung eines Datenerfassungssystems (VBUF-DES) für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB)
Erstellung eines Datenerfassungssystems (VBUF-DES) für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) OTSD OPTIMIZED TRAFFIC SYSTEMS DEVELOPMENT GMBH Anne-Conway-Straße 2 D-28359 Bremen Telefon +49(0)421/42 777-60
MehrBereich Aviatik. Höhe
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Bereich Aviatik Summarischer Bericht Bezüglich des vorliegenden Unfalls oder schweren Vorfalls wurde eine summarische Untersuchung gemäss Art. 45 der
MehrFLARM für Fallschirmspringer Mehr Sicherheit für den Sprungbetrieb. Flarm Technology, Schweiz Ülis Segelflugbedarf, Deutschland
FLARM für Fallschirmspringer Mehr Sicherheit für den Sprungbetrieb Flarm Technology, Schweiz Ülis Segelflugbedarf, Deutschland Warum? Sitterdorf (Switzerland) 2003 FLARM: Erfahrungen und Ausblick Urs Rothacher
MehrRefresher Eigenheiten des schweizer Luftraums
Refresher Eigenheiten des schweizer Luftraums 11. Januar 2017 / 1900 LT / Clublokal Pintli MFG Basel Sasha Bonavia Ablauf Begrüssung und Vorstellung Ziele des Abends Airspace Infringements 2015 Virtueller
MehrRefresher Christian Davies
Refresher 2015 Christian Davies Themen Neues Verfahren in LOAV Änderungen in der näheren Umgebung Luftraumstruktur Wien Checklisten, Behandlung der Flugzeuge, Reinigung, etc Flugplatz Vöslau Neues Anflugverfahren
MehrSAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM SERA WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur
SAFETY LETTER STANDARDISIERTE REGELN IM LUFTRAUM Nr. 16, Dezember 2014 WAS ÄNDERT SICH? Im Jahr 2009 wurde die europäische Flugsicherungsagentur EUROCONTROL von der europäischen Kommission beauftragt,
MehrIVAO-DE. Langen FIR Betriebsanweisung Approach Frankfurt-Hahn EDFH. Stand: 12.11.2015. 2015 edgg.ivao.de
IVAO-DE Langen FIR Betriebsanweisung Approach Frankfurt-Hahn EDFH Stand: 12.11.2015 ALLGEMEIN Grundlage für die Arbeit auf einer Radarposition in der Langen FIR ist die Prozedurenseite. Sie beinhaltet
MehrModellflug-Briefing. Plazza Aviatica 2 1. ENGADIN AIRPORT AG Tel
Modellflug-Briefing 1 Index Version: 2.0 Status: Endversion Ausgabedatum: 10. Februar 2017 Autor: Engadin Airport AG Inhaber: Engadin Airport AG Seiten: 10 Abgrenzung: Begrenzt auf Engadin Airport Impressum:
MehrUntersuchungsbericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des
MehrUntersuchungsbericht. Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Identifikation. Sachverhalt. 5X /03 Oktober 2004
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht 5X006-1-2/03 Oktober 2004 Identifikation Art des Ereignisses: Schwere Störung Datum: 11. Juli 2003 Ort: Luftfahrzeug: Hersteller / Muster: Personenschaden:
MehrAktive Schallschutzmaßnahmen. Siedlungsschwerpunkte umfliegen
Aktive Schallschutzmaßnahmen Siedlungsschwerpunkte umfliegen Inhaltsverzeichnis 1 Siedlungsschwerpunkte umfliegen... 3 1.1 Segmentierter Endanflug zwischen 23 und 5 Uhr (Segmented RNAV)... 3 1.2 Verstärkte
MehrWillkommen zum Schulungskurs. BASILEA II gültig ab März 2010
Willkommen zum Schulungskurs BASILEA II gültig ab März 2010 Wichtige Mitteilung Dieser Kurs will die Piloten mit den Strukturen und der Anwendung der TMA Basel vertraut machen. BASILEA II stellt kein offizielles
Mehr32. Dannstadter Vergleichsfliegen. Ausführungsbestimmungen 2017
32. Dannstadter Vergleichsfliegen Ausführungsbestimmungen 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Ort und Termin...3 2. Regeln...3 2.1 Klassen...3 3. Wertungsverfahren...4 3.1 Wertungstag...4 3.2 Wertung von Geschwindigkeitsaufgaben
Mehr