Luftfahrtbehörde. Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena

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1 Luftfahrtbehörde Einsatz der Drohnen- Technologie in der Land- und Forstwirtschaft Jena

2 Wer sind wir? Das TLVwA (Referat 520.3) ist die für den Freistaat Thüringen zuständig Luftfahrtbehörde. SGL: Reiner Bode Tel.: Fax.:

3 Was machen wir? Wir vollziehen Aufgaben im Auftrag des Bundes (Bundesauftragsverwaltung) u.a. die folgenden: - Lizenzierung von Privatpiloten - Theoretische und praktische Prüfung für Privatpiloten - Genehmigung von Luftfahrerschulen - Genehmigung von Luftfahrtunternehmen - Genehmigung von Flugplätzen / Modellfluggeländen - Luftaufsicht, Verfolgung von OWIG - Erlaubnisse zur Nutzung des Luftraumes - Außenstart / Landung von motorisierten Lfz. - Aufstiegserlaubnisse von UAS / Drohnen 3

4 Rechtsgrundlagen Drohnen / UAS Definition ( 1 Abs. 2 Satz 3 LuftVG) 1. Flugzeuge 2. Drehflügler Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme). 4

5 Rechtsgrundlagen Erlaubnispflicht ( 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO) 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (1)Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis: 7. der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen, 5

6 Rechtsgrundlagen Erlaubnispflicht ( 20 Abs. 4 LuftVO) 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums 4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Nutzung nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen kann und insbesondere durch den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzt werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen, insbesondere mit Auflagen verbunden werden. 6

7 Rechtsgrundlagen 19 Abs. 3 LuftVO (Verbotene Nutzung des Luftraums) (3) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn 1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder 2. die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.. 7

8 Rechtsgrundlagen 19 Abs. 4 LuftVO (Verbotene Nutzung des Luftraums) Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 3 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. 8

9 Rechtsgrundlagen 19 Abs. 3 LuftVO (Verbotene Nutzung des Luftraums) in Gebieten mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) ist die Zustimmung des zuständigen Flugplatzinformationsdienstes einzuholen. Flugplatz Altenburg-Nobitz 9

10 Rechtsgrundlagen Sekundäre Rechtsquellen Gemeinsame Grundsätze Bund - Länder NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER (NfL I 281/13) Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) 10

11 Was wurde in Thüringen daraus gemacht? In Thüringen wurde für Unbemannte Luftfahrtsysteme unter 5 kg Abflugmasse eine Allgemeinverfügung erlassen. Später mehr dazu 11

12 Und über 5 kg? Für Unbemannte Luftfahrsystem von 5 kg bis25 kg ist eine Einzelerlaubnis erforderlich. 12

13 Und UAS über 25 kg? Unbemannte Luftfahrtsysteme über 25 kg und UAS die außerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben werden, sind vom Grundsatz her nicht erlaubt. Die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sind. Nach Prüfung des Antrages und Abwägung möglichen Gefahren für den Luftverkehr kann eine Ausnahmeerlaubnis für UAS über 25 kg bzw. UAS die außer Sichtweite des Steuerers betrieben werden, erlassen werden. 13

14 Weg zur Allgemeinverfügung und zu den Anträgen 14

15 Weg zur Allgemeinverfügung / Anträgen 15

16 Allgemeine Informationen zu UAS 16

17 Allgemeinverfügung 17

18 Allgemeinverfügung 18

19 Besonderheit Kontrollzone Flughafen Erfurt 19

20 Anträge 20

21 Anträge 21

22 Grundsätzliche Regularien für UAS 1. Der Steuerer/Halter eines UAS muss eine Halterhaftpflichtversicherung für das Luftfahrzeug mit einer Deckungshöhe von Rechnungseinheiten (derzeit etwa EUR) besitzen. 2. UAS dürfen nicht unter dem Einfluss von psychoaktiven Substanzen, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Substanzen, betrieben werden. Für Alkoholgenuss gilt eine Null-Promille-Grenze (SERA.2020 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012). 3. Der Betrieb von unbemanntem Fluggerät über Menschenansammlungen ist für UAS verboten (Nebenbestimmung der Allgemeinverfügung UAS des TLVwA) bzw. bedarf bei Flugmodellen der gesonderten Genehmigung der Luftfahrtbehörde. 4. Der Einflug in den oder der Aufstieg im kontrollierten Luftraum (in Thüringen Flughafen Erfurt-Weimar [Ausdehnung ist einer aktuellen ICAO-Karte zu entnehmen]) bedarf nach 21 LuftVO der Flugverkehrskontrollfreigabe durch die Deutsche Flugsicherung (DFS), d. h. Tower Erfurt. 22

23 Grundsätzliche Regularien für UAS 5. Der Einflug oder der Aufstieg in einer Zone mit Funkkommunikationspflicht (Radio Monitoring Zone = RMZ; in Thüringen Flugplatz Leipzig-Altenburg Airport [Ausdehnung ist einer aktuellen ICAO-Karte zu entnehmen]) hat der Steuerer sich bei der Flugleitung am Flugplatz Leipzig-Altenburg Airport anzumelden und folgende Angaben zu machen: Name des Steuerers, den eigenen Standort, die Aufstiegshöhe, die Flugabsichten, die Aufstiegszeit und - dauer sowie die Erreichbarkeit des Steuerers. Der Steuerer hat seine Erreichbarkeit durch die Flugleitung während des gesamten Aufstiegs uneingeschränkt und jederzeit sicherzustellen (SERA.6005, 8025, 8035 der VO (EU) 923/ 2012). 6. Der Einflug oder der Aufstieg in einerentfernungvonwenigerals1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen bedarf der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Für UAS ist dies durch die Nebenbestimmung der Allgemeinverfügung UAS des TLVwA gestattet, sofern die Zustimmung der Luftaufsicht oder der Flugleitung des Flugplatzes eingeholt wird. 7. Der Einflug oder der Aufstieg in einer Flugverbotszone (in Thüringen insb. EDR-90 [1,5 km Umkreis um Wartburg]) bedarf nach 17 LuftVO der Genehmigung durch das BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung). 23

24 Ordnungswidrigkeiten / Straftaten Ordnungswidrigkeiten (Nr. 1-6) können mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. Die Straftat nach Nr. 7 wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. 24

25 Übersicht Flugplätze in Thüringen 25

26 Übersicht Flugplätze in Thüringen 26

27 Zusammenfassung UAS < 5 kg UAS > 5 kg UAS > 25 kg Antrag TLVwA Allgemeinverfügung Einzelerlaubnis Einzelerlaubnis außerhalb der Sichtweite Einzelerlaubnis Einzelerlaubnis Einzelerlaubnis 1,5 Km um Flugplätze zu beachten zu beachten zu beachten Kontrollzone EF Gen. DFS Gen. DFS Gen. DFS RMZ ABG Gen. Flugleitung Gen. Flugleitung Gen. Flugleitung ED-R (Wartburg) Gen. BAF Gen. BAF Gen. BAF 27

28 Ausblick Neuregelung durch Bund wahrscheinlich Lizenzpflicht für Steuerer? Zulassungspflicht für UAS? Möglicherweise wird sich die EU (EASA) der Problematik annehmen. 28

29 Fragen? 29

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