Abteilung B - Betrieb
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- Henriette Ziegler
- vor 6 Jahren
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1 - Betrieb Die etrieb ist zuständig für den gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen in Luftfahrtunternehmen, den nichtgewerblichen Betrieb mit komplexen motorgetriebenen Lfz (NCC) und deren Belange
2 - Betrieb Mit Sicherheit zum Ziel Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Referatsleiter: Herr Straube Referat B2: Flugbetrieb Referatsleiter: Herr Kaiser Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referatsleiter: Herr Zernick Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Cirksena
3 Referat B1 Mit Sicherheit zum Ziel Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Referat B2: Flugbetrieb Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Straube Referatsleiter: Herr Kaiser Referatsleiter: Herr Zernick Referatsleiter: Herr Cirksena Sachgebiet B11: Genehmigung Luftfahrtunternehmen Sachgebietsleiter: Herr Dörheide Sachgebiet B12: Einflugerlaubnisse Sachgebietsleiterin: Fr. Bade Rechtsangelegenheiten der Frau Ende
4 Referat B1 Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse Rechtsangelegenheiten der Sachgebiet B11: Genehmigungen Genehmigung von und Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen (~ 125) Verordnung (EG) 1008/2008, 20 Abs. 4 LuftVG Erteilung und Änderung von Luftverkehrsbetreiberzeugnissen (AOC) Verordnung (EU) 965/2012, (AIR-OPS) Erteilung von Ausfluggenehmigungen für deutsche Luftfahrtunternehmen - 2 Abs. 6 LuftVG Verträge Deutschlands mit anderen Staaten gemäß Art. 83bis ICAO und 3a LuftVG (Dänemark, Italien, Österreich, Schweden, Spanien) Aufgaben nach dem Verkehrsleistungsgesetz Rechtsangelegenheiten der 4
5 Referat B1 Mit Sicherheit zum Ziel Sachgebiet B12: Einflugerlaubnisse Einflugerlaubnisse für ausländische Luftfahrtunternehmen - 2 Abs. 7 LuftVG in Verbindung mit LuftVZO - Betriebsgenehmigung zur Durchführung von Fluglinienverkehr ( 21a LuftVG) und Gelegenheitsverkehr ( 22 LuftVG) - Flugplangenehmigungen für Luftfahrtunternehmen, die nicht der Europäischen Union angehören - Luftfahrzeuge mit beschränkter Zulassung Flugliniengenehmigungen für deutsche Luftfahrtunternehmen - 21 LuftVG in Verbindung mit bilateralen / multilateralen Luftverkehrsabkommen
6 Referat B2 Mit Sicherheit zum Ziel Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Referat B2: Flugbetrieb Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Straube Referatsleiter: Herr Kaiser Referatsleiter: Herr Zernick Referatsleiter: Herr Cirksena Sachgebiet B21 LU mit LFZ über 10 t Abflugmasse Sachgebietsleiter: Herr Walter Sachgebiet B22 LU mit LFZ bis 10 t Abflugmasse Sachgebietsleiter: Herr Klinger Sachgebiet B23 Sondergenehmigungen Sachgebietsleiter: Herr Boland
7 Referat B2 Flugbetrieb Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen Prüfung der flugbetrieblichen Voraussetzungen zur Erteilung, Erweiterung oder Erneuerung des AOC Sachgebiet B21: Luftfahrtunternehmen mit Flugzeugen über 14 t Abflugmasse Sachgebiet B22: Luftfahrtunternehmen mit Lfz. bis 14 t Abflugmasse und nach VFR Rechtsgrundlage seit : VO (EU) 965/ Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der VO (EG) 216/2008
8 Referat B2 Mit Sicherheit zum Ziel Sachgebiet B23 - Sondergenehmigungen: Flugbetriebliche Genehmigungen wie z. B. - ETOPS, Allwetterflug, MNPS, RVSM, RNAV - Genehmigung von MEL's - Simulatoren, Nutzeranerkennungen für Luftfahrtunternehmen Kabinensicherheit, Schulung des Kabinenpersonals Dienst-, Flugdienst- und Ruhezeiten - VO (EU) 83/2014 und Abschnitt Q einschließlich 2. DV LuftBO Teilnahme bei der Ausarbeitung und Entwicklung von flugbetrieblichen Vorschriften incl. Teilnahme an nationalen und internationalen Gremien
9 Referat B3 Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Referat B2: Flugbetrieb Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut / Ereignismeldungen Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Straube Referatsleiter: Herr Kaiser Referatsleiter: Herr Zernick Referatsleiter: Herr Cirksena Sachgebiet B31 Luftverkehrssicherheit Sachgebietsleiter: Herr Lütkemeyer Sachgebiet B32 Gefahrgut Sachgebietsleiter: Herr Brockhaus Sachgebiet B33 Ereignismeldungen Sachgebietsleiter: Herr Sieder
10 Referat B3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut / Ereignismeldungen Sachgebiet B31 - Luftverkehrssicherheit Durchführung von Vorfeldkontrollen auf deutschen Flughäfen an Luftfahrzeugen Durchführung von Alkoholkontrollen im Rahmen von Vorfeldkontrollen Überprüfung ausländischer Luftfahrtunternehmen bei Erteilung einer Einfluggenehmigung SAFA Datenbank - Betreuung und Vertretung bei der EASA
11 Referat B3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut / Ereignismeldungen Rechtsgrundlagen: Art. 16 Chikagoer Abkommen: Die zuständigen Behörden jedes Vertragsstaats sind berechtigt, die Luftfahrzeuge eines anderen Vertragsstaats bei der Landung oder beim Abflug ohne unbillige Verzögerung zu untersuchen und die Zeugnisse und anderen durch dieses Abkommen vorgeschriebenen Papiere zu prüfen EU-Verordnungen: / Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist - 473/ Durchführungsbestimmungen zur VO 2111/ / SAFA-Datenbank, Zuständigkeit der EASA - 351/ Priorisierung der Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen - 965/ Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb Nationales Recht: - 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Luftaufsicht - 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - Meldung von Unfällen und Störungen - 9 LuftVO Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen
12 Referat B3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut / Ereignismeldungen Sachgebiet B32 - Gefahrgut Genehmigung von Gefahrguttransporten Zulassung von Schulungsträgern und Schulungsunterlagen Beratung und Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtunternehmen und -behörden, Beteiligung an internationalen Programmen Rechtsgrundlagen: ICAO Annex: - Anhang 18 (Gefahrgut) - Technische Instruktionen (TI) für den sicheren Gefahrguttransport EU-Verordnungen: - VO 965/2012, CAT.GEN.MPA.200, Teil SPA, SP.DG Nationales Recht: - 27 LuftVG in Verbindung mit 76, 78 LuftVZO
13 Referat B3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut / Ereignismeldungen Sachgebiet B33 - Ereignismeldungen Koordination der Sammlung und Bearbeitung von technischen und flugbetrieblichen Ereignismeldungen von Luftfahrtunternehmen sowie sicherheitsrelevanter Ereignisse Analyse, Auswertung und Zusammenstellung der Ergebnisse für die zuständigen Stellen Koordination von Maßnahmen zur weiteren Gefahrenabwehr, die sich aus den Ereignismeldungen ergeben Mitarbeit in internationalen Gremien (ECCAIRS Steering Committee ESC, Network of Analysts NoA) und Unterstützung der Kommission und EASA Rechtsgrundlagen: EU Verordnungen: 376/2014 Festlegung über Ereignismeldungen beim Betrieb von LFZ Durchführungsverordnungen: 2015/1018 zur Festlegung einer Liste zur Einstufung von meldepflichtigen Ereignissen in der Zivilluftfahrt
14 Referat B4 Mit Sicherheit zum Ziel Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Referat B2: Flugbetrieb Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Straube Referatsleiter: Herr Kaiser Referatsleiter: Herr Zernick Referatsleiter: Herr Cirksena
15 Referat B4 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Erteilung der Betriebsgenehmigung an deutsche Luftfahrtunternehmen Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen im Rahmen der Aufsicht Rechtsgrundlage: VO (EG) Nr. 1008/ Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft
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