Ausbildungsbeschreibung von Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtung Gravur vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtung Gravur vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Glasveredler/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Dieser Beruf wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Gravur Flächenveredelung Schliff Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Glasarten und Glaserzeugnisse es gibt wie man Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen handhabt und wartet wie Entwürfe und Ausführungszeichnungen angefertigt werden worauf man beim Vorbereiten des Glases achtet welche Techniken der Glasveredelung es gibt

2 Im 2. Ausbildungsjahr lernt man unter anderem: wie Entwürfe und Zeichnungen auf Vorlagen übertragen werden wie man Glaserzeugnisse schneidet, sägt, sprengt und bohrt sowie Kanten und Ränder bearbeitet was beim Grob- und Feinschleifen zu berücksichtigen ist wie man graviert, schneidet und stippt sowie Glasflächen durch Ätzen und Strahlen veredelt wie man Qualitätsmängel erkennt und beseitigt Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr auch: wie man schneidet, graviert und rutscht was beim Ausführen von Hochschnittarbeiten wichtig ist wie man handpoliert, ätzt und strahlt Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, z.b.: Berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen Fachbezogene mathematische Grundlagen Grundlagen des Fachzeichnens Herstellung, Aufbau und Formgebung von Glas Glasarten und verarbeitungstechnische Eigenschaften von Glas Grundlagen der Glasverarbeitung Schleif- und Gravurverfahren, Schleifmitteltechnologie Werkzeuge und Maschinen zum Schleifen und Gravieren Säurepolieren, Ätzen, Strahlen Materialfluss, Qualitätssicherung, Kostenrechnung Schneiden, Gravieren und Rutschen Tiefgravieren Ausführen von Hochschnittarbeiten Handpolieren, Ätzen und Strahlen Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (Glasveredeler- Ausbildungsverordnung) vom (BGBL I S.2238), zuletzt geändert am (BGBL I S.1611), außer Kraft ab Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 2238), 1992 (BGBl. I S.1611) Volltext (pdf, 1088kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (Glasveredler-Ausbildungsverordnung) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glasveredler/in und Glasschleifer/in und Glassätzer/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 503kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glasveredler/Glasveredlerin Arbeitsumgebung in der Ausbildung Glasveredler/innen der Fachrichtung Gravur werden entweder nach dem dualen Ausbildungssystem in Ausbildungsbetrieben der Industrie bzw. des Handwerks mit ergänzendem Berufsschulunterricht oder in speziellen Berufsfachschulen ausgebildet. Wenn Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Unterricht wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet vorwiegend in Blockform, zum Teil in Landesfachklassen oder Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Zwiesel (Bayern) Staatliche Berufsschule für Glasberufe Zwiesel Ausbildungsstätten Überbetriebliche Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule ) Überbetriebliche Ausbildungsstätten

3 Ausbildungssituation/-bedingungen In der betrieblichen Ausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin - Fachrichtung Gravur lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt; die Anforderungen an Selbstständigkeit und Verantwortung sowie der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Da der Berufsschulunterricht in der Regel in Blockform und an wenigen Berufsschulorten angeboten und durchgeführt wird, muss der/die Auszubildende zwei- bis dreimal jährlich mehrere Wochen an einer bestimmten Berufsschule mit Internatsunterbringung, also fast immer außerhalb seines/ihres Wohn- bzw. betrieblichen Ausbildungsortes, der Berufsschulpflicht nachkommen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist als Blockunterricht in überregionalen Fachklassen statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht ( Berufsschule ) und in der praktischen Ausbildung (Glasindustrie- und Glashandwerksbetriebe) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind sie in einer Berufsschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften) bzw. des Internats (Betreuern, Hausmeistern), da die Ausbildung an circa 12 Wochen pro Jahr in mehrwöchigen Blöcken mit Internatsunterbringung konzentriert stattfindet. Während der praktischen Ausbildung im eigenen Ausbildungsbetrieb sprechen und arbeiten Auszubildenden mit ihren Ausbildern/Ausbilderinnen, Mitauszubildenden und anderen Fachkräften verschiedener Abteilungen (z.b. Lagerwesen, Verwaltung) zusammen. Falls einzelne Ausbildungsinhalte infolge eines speziellen Produktionsprogrammes nicht im eigenen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden können, so sind diese durch einen Ausbildungsverbund mit anderen Ausbildungsstätten oder überbetrieblich zu vermitteln. Dadurch haben Auszubildende auch Kontakte zu Personen mit gleicher Funktion, wie sie oben erwähnt sind. An den Kontakt zu Kunden werden sie unter Anleitung bereits während der Ausbildung herangeführt. Das ist oft neu und ungewohnt und erfordert häufig eine gewisse Eingewöhnungszeit. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Finanzielle Aspekte Glasveredler/innen - Gravur werden in Industrie- und Handwerksbetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Glasveredler/innen der Fachrichtung Gravur im Bereich Flachglasindustrie ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 625

4 Neue Bundesländer Sofern Glasveredler/innen der Fachrichtung Gravur im Bereich Glasindustrie ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 601 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und bei Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Handhaben und Warten der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Einrichtungen Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Glasarten und Glaserzeugnisse Anfertigen und Lesen von Fertigungsunterlagen Vorbereiten des Glases Techniken der Glasveredelung Materialfluss Berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen Fachbezogene mathematische Grundlagen Grundlagen des Fachzeichnens Herstellung, Aufbau und Formgebung von Glas Glasarten und verarbeitungstechnische

5 Qualitätssicherung Eigenschaften von Glas Grundlagen der Glasveredlung Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr fachrichtungsbezogen Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Schneiden, Gravieren und Rutschen Tiefgravieren Ausführen von Hochschnittarbeiten Handpolieren, Ätzen und Strahlen Säurepolieren, Ätzen, Strahlen Materialfluss, Qualitätssicherung, Kostenrechnung Dekorgestaltung Formveränderung Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Ausbildungsbereich: Industrie und Handel) und gemäß 31 Handwerksordnung (HwO) (Ausbildungsbereich Handwerk) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung der Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation nachgewiesen werden, also die Befähigung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der Fertigkeitsprüfung sind in insgesamt höchstens 8 Stunden 3 Arbeitsproben durchzuführen, und in höchstens 32 Stunden ist ein Prüfungsstück anzufertigen. Dabei sind 2 Arbeitsproben und das Prüfungsstück fachrichtungsspezifisch. Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht: Arbeitsproben für alle Fachrichtungen: das Schneiden von Innen- und Außenbögen, Rundecken, Ausschnitten das Schneiden und Polieren von Kanten Als Arbeitsproben in der Fachrichtung Gravur kommen insbesondere in Betracht: das Ausführen von Mustern in Schnittprofilen das Ausführen von Dekoren in floralen und figuralen Gravuren das Ausführen von Ätz- oder Strahlarbeiten Als Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht: eine Schale, Vase oder Scheibe in unterschiedlichen Gravuren, Strahlungen und Ätzungen Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt sechs Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung im Prüfungsfach durchgeführt werden. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

6 Prüfungswiederholung Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stellen Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Glasveredler/Glasveredlerin - Fachrichtung Gravur. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die überwiegende Mehrheit der Betriebe stellt jedoch Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder mit Hauptschulabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Handwerk besaßen von den fünf Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 (beide Fachrichtungen zusammengenommen) zwei den Hauptschulabschluss und weitere zwei konnten einen mittleren Bildungsabschluss vorweisen. In Industrie und Handel konnte von den vier Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 (ebenfalls beide Fachrichtungen zusammengenommen) eine/r den Hauptschulabschluss vorweisen, eine/r besaß einen mittleren Bildungsabschluss und eine/r hatte keinen Schulabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Sowohl im Bereich Industrie und Handel als auch im Bereich Handwerk verfügte eine/r der Ausbildungsanfänger oder -anfängerinnen des Jahres 2000 über den Abschluss einer Berufsfachschule. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Im Handwerk sank der Frauenanteil bei den Auszubildenden (beide Fachrichtungen zusammengenommen) in den letzten Jahren stetig auf nunmehr 12 Prozent. In Industrie und Handel dagegen stieg der Frauenanteil bei den Auszubildenden (ebenfalls beide Fachrichtungen zusammengenommen) in den letzten Jahren auf nunmehr 45 Prozent. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstests durch, um die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Beruf zu überprüfen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Der Zugang für Behinderte mit unterschiedlichen Behinderungsarten, zum Beispiel Lernbehinderung oder psychische Störungen, körperlichen und sinnesmäßigen Einschränkungen ist aufgrund der hohen körperlichen Belastungen (auch schwere körperliche Tätigkeit unter Witterungseinflüssen) und Anforderungen (Lehrstoff der Berufsschule ) in der Regel nicht möglich.

7 Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Glasveredler und -veredlerinnen der Fachrichtung Gravur in der Glasindustrie und im Glashandwerk. Spezialisieren können sie sich auf florale, figurale oder ornamentale Dekore, Reliefdekore, Schriften, Kupfer- oder Steingravuren auf Hohl- und Flachglasprodukten. Möglich ist auch eine Spezialisierung auf bestimmte Warengruppen wie Vasen, Krüge, Zierteller, Spiegel oder Türausschnitte. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Die Glasveredler und -veredlerinnen müssen zum Beispiel über neue technische und gestalterische Möglichkeiten und Kunden-Trends informiert sein und diese in ihrer Arbeit berücksichtigen. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur durch Weiterbildungen erwerben. Dabei bieten sich Seminare an zu Themen wie Glasverarbeitung, -technik, Glas- oder Industriedesign, Gestaltung im Handwerk oder Qualitätsmanagement. Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Darüber hinaus können Glasveredler und -veredlerinnen eine Fortbildung absolvieren, zum Beispiel zum Glasveredlermeister/zur Glasveredlermeisterin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin der Fachrichtung Glas, zum Techniker/zur Technikerin für Glastechnik mit Fachrichtung Glasfertigung oder zum Glasgestalter/zur Glasgestalterin. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können Glasveredler und -veredlerinnen auch ein Studium anstreben. Hier bieten sich vor allem Studiengänge in den Bereichen Oberflächentechnik/Werkstoffkunde oder Produktdesign - Glas-, Keramikdesign an. Auch Selbstständigkeit ist möglich: Nach der neuen Handwerksordnung ist das Glasveredlerhandwerk ein zulassungsfreies Handwerk. Das heißt, Glasveredler/innen können sich als Geselle bzw. Gesellin auch ohne langjährige Berufserfahrung mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Glasveredler/in der Fachrichtung Gravur nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Glasveredler/in der Fachrichtung Gravur gibt es Alternativen in den Bereichen: Oberflächentechnik - Glas Oberflächentechnik - Diamanten/Edelsteine, Natursteine, Metalle Glaswarenherstellung, Glasbläserei Eine Gemeinsamkeit der Berufe aus diesen Bereichen besteht unter anderem in der Anwendung der mechanisch und/oder chemisch abtragenden Veredlungstechniken, insbesondere Schleifen, Gravieren und Polieren von Werkstoffen verschiedener Art sowie in einer maschinellen und/oder handwerklich Form gebenden bzw. gestaltenden Tätigkeit. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Glasveredler/in - Fachrichtung Gravur auf: Bereich Oberflächentechnik - Glas Glasveredler/innen der Fachrichtung Gravur bearbeiten bzw. veredeln Glaserzeugnisse ebenso wie Angehörige der Alternativberufe durch chemisch und mechanisch abtragende Verfahren. Sie erwerben Kenntnisse über verschiedene Glasarten, deren Eigenschaften und Bearbeitungsmöglichkeiten. Sie kennen die bei der Glasbearbeitung verwendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge. Handgeschicklichkeit, sorgfältige und genaue Arbeitsweise sowie Neigung zu handwerklichtechnischen Tätigkeiten sind charakteristische Merkmale der Beschäftigten dieser Berufsgruppen. Alternativberufe: Flachglasmechaniker/in in BERUFENET Verfahrensmechaniker/in Glastechnik in BERUFENET Glasmacher/in in BERUFENET Glaser/in - Verglasung und Glasbau in BERUFENET Verfahrensmechaniker/in - Brillenoptik in BERUFENET Feinoptiker/in in BERUFENET Feinpolierer/in in BERUFENET Bereich Oberflächentechnik - Diamanten/Edelsteine, Metalle Wie Glasveredler/innen der Fachrichtung Gravur formen und veredeln die Beschäftigten in den hier genannten Berufen ihre Arbeitsobjekte durch Gravieren, Schleifen und Polieren. Sie erwerben Kenntnisse über Techniken der abtragenden Oberflächenbehandlung und der dafür angewendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge. Sie haben eine gleiche Vorliebe für handwerklich Form gebende und gestaltende Tätigkeiten. Alternativberufe: Diamantschleifer/in in BERUFENET Edelsteinschleifer/in in BERUFENET Edelsteingraveur/in in BERUFENET Graveur/in in BERUFENET Naturwerksteinmechaniker/in - Schleiftechnik in BERUFENET Metallbildner/in - Gürtler- und Metalldrücktechnik in BERUFENET Bereich Glaswarenherstellung, Glasbläserei Beschäftigte in den hier aufgeführten Berufen verändern und veredeln wie Glasveredler/innen - Fachrichtung Gravur die Glaserzeugnisse zu Endprodukten. Sie gehen mit ähnlichen bzw. gleichen Werkzeugen, Maschinen und Geräten um. Sie erwerben Kenntnisse über verschiedene Glassorten, ihre Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten. Handgeschicklichkeit, Sorgfalt und genaue Arbeitsweise sind erforderlich. Alternativberufe: Glasapparatebauer/in in BERUFENET Leuchtröhrenglasbläser/in in BERUFENET Thermometermacher/in - Thermometerblasen in BERUFENET Glasbläser/in - Christbaumschmuck in BERUFENET Glasbläser/in - Glasgestaltung in BERUFENET Glasbläser/in - Kunstaugen in BERUFENET

8 Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (Flächen- und Volumenberechnung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Ausreichende Leistungen im geometrischen Zeichnen (Handhabung von technischen Zeichnungen und sonstigen Produktionsunterlagen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im technischen Zeichnen Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (Glasveredeler-Ausbildungsverordnung) vom (BGBL I S.2238), zuletzt geändert am (BGBL I S.1611), außer Kraft ab Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 2238), 1992 (BGBl. I S.1611) Volltext (pdf, 1088kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glasveredler/in und Glasschleifer/in und Glassätzer/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 503kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Schon in den ersten Jahrhunderten nach der Zeitenwende befasste man sich, wenn auch in vereinfachter Art und unter Verwendung von Natursteinen, mit dem Glasschleifen, einer Technik, die neben dem Kugeln und Gravieren fast unverändert bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben ist. Zunftordnungen von Glasmalern und Glasschneidern gehen schon auf das frühe 17. Jahrhundert zurück. In dieser Zeit

9 entstanden im Interesse einer straffen Vereinigung Zünfte, Innungen und Bruderschaften, die für eine gezielte Ausbildung sorgten wurde die Ausbildung im Glasschleifen auf Basis des Berufsbildungsgesetzes als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf Glasveredler/in geregelt. Die Veredelung und Gestaltung von Flachglas, Hohlglas und glasähnlichen Stoffen durch verschiedene Techniken ist eine wesentliche Aufgabe des Glasveredlers. Es handelt sich dabei um einen relativ jungen Berufsstand, der vor nicht allzu langer Zeit aus zwei traditionellen Handwerksberufen, dem Glasschleifer und dem Glasätzer, neu geschaffen und durch die Aufnahme von modernen Techniken aktualisiert wurde. Ausblick - absehbare Änderungen Der Ausbildungsberuf Glasveredler/in bekommt einen neuen Schliff Die Modernisierung der aus dem Jahre 1989 stammenden Ausbildungsordnung über die Ausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin steht an. Mit der neuen Verordnung werden in den Beruf auch Ausbildungsinhalte vom Teilbereich Glasmalerei des bisherigen Ausbildungsberufs Glas- und Porzellanmaler/in integriert. Die folgenden Angaben stützen sich auf das vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichte Ausbildungsprofil des Berufs, dessen Neuordnung zum 1. August 2004 geplant ist. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch Veränderungen auftreten können. Struktur des Ausbildungsganges Glasmaler/in Differenzierung in die drei Fachrichtungen Kanten- und Flächenveredelung Schliff und Gravur Glasmalerei und Kunstverglasung Berufliche Qualifikationen Glasveredler/innen planen und koordinieren ihre Arbeiten allein und im Team und führen sie auf der Grundlage von technischen Unterlagen, Entwürfen und Arbeitsaufträgen kundenorientiert aus. Sie nutzen dabei Informations- und Kommunikationssysteme und führen Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz durch. Sie kontrollieren und beurteilen ihre Arbeiten, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Glasveredler und Glasveredlerinnen be- und verarbeiten Glas, Glaserzeugnisse und glasähnliche Stoffe durch Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren veredeln Glas und Glaserzeugnisse mit chemischen und mechanischen Techniken fertigen Zeichnungen an und erstellen Entwürfe entwerfen Ornamente und Dekore sowie Schriften und Monogramme fertigen komplexe Glasgestaltungen an nehmen Aufmaße und erstellen Arbeitsunterlagen handhaben Werkzeuge, Geräte und Maschinen Glasveredler/innen der Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung bearbeiten insbesondere Flachglas durch verschiedene Schliff- und Poliertechniken an Flächen und Kanten verändern Werkstücke an Kanten und Oberflächen stellen Strahlmattierungen und Ätzungen in verschiedenen Tiefen, Tönen und Strukturen her beschichten Oberflächen, insbesondere mit Silberbelag verformen und verschmelzen Gläser und glasähnliche Werkstoffe verbinden bearbeitete Werkstücke zu flächigen und körperhaften Glasgestaltungen und Glaskonstruktionen bauen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse ein und aus setzen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse instand Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff und Gravur be- und verarbeiten überwiegend Hohlglas führen formverändernde Arbeiten an Werkstücken aus erstellen unterschiedliche Dekore durch verschiedene Schlifftechniken gravieren abstrakte florale und figurale Darstellungen setzen Wappen und Schriften auf den Werkstücken in verschiedenen Techniken um Glasveredler/innen der Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung stellen Kunstverglasungen her führen Glasmalereien in verschiedenen Techniken aus verformen und verschmelzen Gläser und glasähnliche Werkstoffe

10 stellen Glasverklebungen her bauen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse ein und aus setzen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse instand schützen und restaurieren Glasgestaltungen Arbeitsgebiet Glasveredler/innen arbeiten in den Bereichen Flachglasschliff, Flächenveredelung, Gravur, Hohlglasschliff, Glasmalerei, Kunstverglasung und Glasbau. Sie führen ihre Tätigkeiten in Werkstätten, an und in Gebäuden sowie an anderen Objekten aus.

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