Ausbildungsbeschreibung von Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtung Schliff vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Glasveredler/Glasveredlerin Fachrichtung Schliff vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Glasveredler/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Dieser Beruf wird in Industrie und Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten: Schliff Gravur Flächenveredelung Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: welche Glasarten und Glaserzeugnisse es gibt wie man Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen handhabt und wartet wie Entwürfe und Ausführungszeichnungen angefertigt werden worauf man beim Vorbereiten des Glases achtet welche Techniken der Glasveredelung es gibt

2 Im 2. Ausbildungsjahr lernt man unter anderem: wie man Glaserzeugnisse schneidet, sägt, sprengt und bohrt sowie Kanten und Ränder bearbeitet was beim Grob- und Feinschleifen zu berücksichtigen ist wie man graviert, schneidet und stippt sowie Glasflächen durch Ätzen und Strahlen veredelt wie Entwürfe und Zeichnungen auf Vorlagen übertragen werden wie man Qualitätsmängel erkennt und beseitigt Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr auch: was beim Dekorgestalten durch verschiedene Schliffarten zu beachten ist wie man strahlt- und säuremattiert worauf man beim Beschichten und Montieren achten muss Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel über: Glasarten und verarbeitungstechnische Eigenschaften von Glas Schleif- und Gravurverfahren, Schleifmitteltechnologie Werkzeuge und Maschinen zum Schleifen und Gravieren Grob- und Feinschleifen sowie Handpolieren Dekorgestaltung durch verschiedene Schliffarten Berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen Fachbezogene mathematische Grundlagen Grundlagen des Fachzeichnens Herstellung, Aufbau und Formgebung von Glas Grundlagen der Glasverarbeitung Materialfluss, Qualitätssicherung, Kostenrechnung Formveränderungs- und Ausbrucharbeiten Säurepolieren, Ätzen, Strahlen und Verbinden Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (Glasveredler-Ausbildungsverordnung) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glasveredler/Glasveredlerin, Beschluss der Kultusministerkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff werden entweder nach dem dualen Ausbildungssystem in Ausbildungsbetrieben der Industrie bzw. des Handwerks mit ergänzendem Berufsschulunterricht oder in speziellen Berufsfachschulen ausgebildet. Wenn Betriebe wegen ihrer Arbeitsschwerpunkte und der Art ihrer Aufträge nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Der Unterricht wird in Unterrichtsräumen (Klassenzimmer) und Räumen für Fachpraxis abgehalten. Der Berufsschulunterricht findet vorwiegend in Blockform, zum Teil in Landesfachklassen oder Fachklassen mit länderübergreifendem Einzugsbereich (mit Internatsunterbringung) statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Zwiesel (Bayern) Ausbildungsstätten Überbetriebliche Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Werkstätten Überbetriebliche Ausbildungseinrichtung

3 Ausbildungssituation/-bedingungen In der betrieblichen Ausbildung zum/zur Glasveredler/in - Fachrichtung Schliff lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, die Selbstständigkeit und Verantwortung vom Auszubildenden fordert, jedoch ist der Zeitdruck noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung. Auch beim Umgang mit Kunden gilt, dass Auszubildende vieles erst lernen müssen. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. Da der Berufsschulunterricht in der Regel in Blockform und an wenigen Berufsschulorten angeboten und durchgeführt wird, muss der/die Auszubildende zwei- bis dreimal jährlich mehrere Wochen an einer bestimmten Berufsschule mit Internatsunterbringung, also fast immer außerhalb seines/ihres Wohn- bzw. betrieblichen Ausbildungsortes, der Berufsschulpflicht nachkommen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten. Der Berufsschulunterricht findet meist als Blockunterricht in überregionalen Fachklassen statt. Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen am Stück die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Berufsschule) und in der praktischen Ausbildung (Glasindustrie- und Glashandwerksbetriebe) eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Berufsschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung besteht Kontakt zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften) bzw. des Internats (Betreuern, Hausmeistern), da die Ausbildung an circa 12 Wochen pro Jahr in mehrwöchigen Blöcken mit Internatsunterbringung konzentriert stattfindet. Während der praktischen Ausbildung im eigenen Ausbildungsbetrieb sprechen und arbeiten Auszubildende mit ihren Ausbildern/Ausbilderinnen, Mitauszubildenden und anderen Fachkräften verschiedener Abteilungen (z.b. Lagerwesen, Verwaltung) zusammen. Falls einzelne Ausbildungsinhalte infolge eines speziellen Produktionsprogrammes nicht im eigenen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden können, so sind diese durch einen Ausbildungsverbund mit anderen Ausbildungsstätten oder überbetrieblich zu vermitteln. Dadurch haben Auszubildende auch Kontakte zu Personen mit gleicher Funktion, wie sie oben erwähnt sind. An den Kontakt zu Kunden werden sie unter Anleitung bereits während der Ausbildung herangeführt. Das ist oft neu und ungewohnt und erfordert häufig eine gewisse Eingewöhnungszeit. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Psychische Aspekte in der Ausbildung Keine Abweichung zu B Finanzielle Aspekte Glasveredler/innen - Schliff werden in Industrie- und Handwerksbetrieben ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Beispielhafte tarifliche Ausbildungsvergütungen pro Monat in den einzelnen Ausbildungsjahren (Stand: ): Alte Bundesländer Sofern Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff im Bereich Flachglasindustrie ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 625 Neue Bundesländer Sofern Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff im Bereich Glasindustrie ausgebildet werden, erhalten sie folgende Ausbildungsvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 601

4 Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Alte Bundesländer, Stand: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Neue Bundesländer, Stand: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: Auszubildende können, wenn sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen. Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Verlängerungsdauer bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung beträgt höchstens 1 Jahr. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erwirkt werden. Die Auszubildenden müssen dies in Übereinkunft mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Verlängerungsdauer hängt von den Absprachen der Beteiligten ab und beträgt höchstens 1 Jahr. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und bei Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitschutz Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Handhaben und Warten der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Einrichtungen Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Glasarten und Glaserzeugnisse Anfertigen und Lesen von Fertigungsunterlagen Vorbereiten des Glases Techniken der Glasveredelung Materialfluss Qualitätssicherung Berufsbezogene naturwissenschaftliche Grundlagen Fachbezogene mathematische Grundlagen Grundlagen des Fachzeichnens Herstellung, Aufbau und Formgebung von Glas Glasarten und verarbeitungstechnische Eigenschaften von Glas Grundlagen der Glasveredlung Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

5 Im 3. Ausbildungsjahr fachrichtungsbezogen Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Grob- und Feinschleifen sowie Handpolieren Dekorgestaltung durch verschiedene Schliffarten Formveränderungs- und Ausbrucharbeiten Säurepolieren, Ätzen, Strahlen und Verbinden Säurepolieren, Ätzen, Strahlen Materialfluss, Qualitätssicherung, Kostenrechnung Dekorgestaltung Formveränderung Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Prüfung gemäß 34 Berufsbildungsgesetz (Ausbildungsbereich: Industrie und Handel) und gemäß 31 Handwerksverordnung (Ausbildungsbereich Handwerk) Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung der Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung umfasst die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate. Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation nachgewiesen werden, also die Befähigung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der Fertigkeitsprüfung sind in insgesamt höchstens 8 Stunden 3 Arbeitsproben durchzuführen, und in höchstens 32 Stunden ist ein Prüfungsstück anzufertigen. Dabei sind 2 Arbeitsproben und das Prüfungsstück fachrichtungsspezifisch. Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht: Arbeitsproben für alle Fachrichtungen: das Schneiden von Innen- und Außenbögen, Rundecken, Ausschnitten das Schneiden und Polieren von Kanten Als Arbeitsproben in der Fachrichtung Schliff kommen insbesondere in Betracht: das Ausführen eines Keilschliffsterndekors das Ausführen eines versetzten Ecken- und Olivendekors das Schleifen einer Modellkante mit unterschiedlichen Schlifftechniken Als Prüfungsstück kommt insbesondere in Betracht eine Schale, Vase oder Scheibe mit unterschiedlichen Schliffen, Strahlungen und Ätzungen sowie mit Dekorschliffen ein Zusammenspiel mit unterschiedlichen Kanten- und Flächenschliffen eine Glanzglaskonstruktion Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 6 Stunden in Anspruch nimmt, wird in den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine zusätzliche mündliche Prüfung im Prüfungsfach durchgeführt werden. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende

6 Leistungen erbracht wurden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stellen Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Glasveredler/Glasveredlerin - Fachrichtung Schliff. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die überwiegende Mehrheit der Betriebe stellt jedoch Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss oder mit Hauptschulabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Handwerk besaßen von den fünf Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 (beide Fachrichtungen zusammengenommen) zwei den Hauptschulabschluss und weitere zwei konnten einen mittleren Bildungsabschluss vorweisen. In Industrie und Handel konnte von den vier Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2000 (ebenfalls beide Fachrichtungen zusammengenommen) eine/r den Hauptschulabschluss vorweisen, eine/r besaß einen mittleren Bildungsabschluss und eine/r war ohne Hauptschulabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Sowohl im Bereich Industrie und Handel als auch im Bereich Handwerk verfügte eine/r der Ausbildungsanfänger oder -anfängerinnen des Jahres 2000 über den Abschluss einer Berufsfachschule. Mindestalter Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Im Handwerk sank der Frauenanteil bei den Auszubildenden (beide Fachrichtungen zusammengenommen) in den letzten Jahren stetig auf nunmehr 12 Prozent. In Industrie und Handel dagegen stieg der Frauenanteil bei den Auszubildenden (ebenfalls beide Fachrichtungen zusammengenommen) in den letzten Jahren auf nunmehr 45 Prozent. Auswahlverfahren Die Einstellungspraxis der Betriebe ist unterschiedlich. Vor allem größere Unternehmen führen zum Teil Einstellungstest durch, um die Eignung der Bewerber und Bewerberinnen für den Beruf zu überprüfen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Der Zugang für Behinderte mit unterschiedlichen Behinderungsarten, zum Beispiel Lernbehinderung oder psychische Störungen, körperlichen und sinnesmäßigen Einschränkungen ist aufgrund der hohen körperlichen Belastungen (auch schwere körperliche Tätigkeit unter Witterungseinflüssen) und Anforderungen (Lehrstoff der Berufsschule) in der Regel nicht möglich.

7 Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Glasveredler und Glasveredlerinnen der Fachrichtung Schliff sowohl im glasveredelnden Handwerk als auch in entsprechenden Industriebetrieben. Sie können sich spezialisieren, z.b. auf bestimmte Aufgabenbereiche wie Vorschliff, Feinschliff, Polieren oder Automatenschleifen. Eine Spezialisierung auf bestimmte Produktgruppen wie Gläser, Schalen, Vasen, Krüge, Teller, Spiegel, Glastüren, Glasausschnitte oder Zwischenwände ist ebenfalls möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet. Immer wieder ergeben sich neue Entwicklungen, die z.b. neue Techniken der Oberflächenbearbeitung von Flach-, Hohl- und Feinglaserzeugnissen oder neue Trends in der künstlerisch-gestaltenden Ausführung zur Folge haben. Die Glasveredler/innen sind daher gezwungen, ihr fachliches Wissen ständig zu aktualisieren. Dazu können sie geeignete Seminare und Kurse belegen. Mögliche Themen sind Glasverarbeitung, -technik, Glasdesign, Gestaltung im Handwerk oder Planung und Steuerung, Arbeitsvorbereitung. Darüber hinaus können die Glasveredler/innen eine Fortbildung absolvieren, z.b. zum Glasveredlermeister/zur Glasveredlermeisterin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin für Glas, zum Glastechniker/zur Glastechnikerin für Glasfertigung oder zum Gestalter/zur Gestalterin für Glas. Wenn sie über die erforderliche Hochschulreife verfügen, können sie auch ein Studium anstreben. Nahe liegend ist z.b. ein Studiengang im Bereich Oberflächentechnik/Werkstoffkunde. Auch Selbstständigkeit ist möglich: Nach der neuen Handwerksordnung ist Glasveredlung ein zulassungsfreies Handwerk. Das heißt, Glasveredler/innen können sich als Geselle/Gesellin mit einer eigenen Werkstatt beziehungsweise einem eigenen Betrieb im Bereich der Glasveredlung selbstständig machen, auch ohne langjährige Berufserfahrung. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Glasveredler/in der Fachrichtung Schliff nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Glasveredler/in der Fachrichtung Schliff gibt es Alternativen in den Bereichen: Oberflächentechnik - Glas Oberflächentechnik - Diamanten/Edelsteine, Natursteine, Metalle Glaswarenherstellung, Glasbläserei Eine Gemeinsamkeit der Berufe aus diesen Bereichen besteht unter anderem in der Anwendung der mechanisch und/oder chemisch abtragenden Veredlungstechniken, insbesondere Schleifen, Gravieren und Polieren von Werkstoffen verschiedener Art sowie in einer maschinellen und/oder handwerklich Form gebenden bzw. gestaltenden Tätigkeit. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Glasveredler/in - Fachrichtung Schliff auf: Bereich Oberflächentechnik - Glas Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff bearbeiten bzw. veredeln Glaserzeugnisse durch chemisch und mechanisch abtragende Verfahren. Sie erwerben Kenntnisse über verschiedene Glasarten, deren Erzeugung, Eigenschaften und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie über Oberflächenveredlungstechniken. Handgeschicklichkeit, sorgfältige und genaue Arbeitsweise sowie Neigung zu handwerklich-technischen Tätigkeiten sind charakteristische Merkmale der Angehörigen dieser Berufsgruppen. Alternativberufe: Flachglasmechaniker/in in BERUFENET Verfahrensmechaniker/in Glastechnik in BERUFENET Glasmacher/in in BERUFENET Glaser/in - Verglasung und Glasbau in BERUFENET Brillenoptikschleifer/in in BERUFENET Feinoptiker/in in BERUFENET Feinpolierer/in in BERUFENET Bereich Oberflächentechnik - Diamanten/Edelsteine, Metalle Die Beschäftigten in den hier genannten Berufen formen und veredeln wie Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff ihre Arbeitsobjekte durch Schleifen, Gravieren, Polieren. Sie erwerben Kenntnisse über Techniken der abtragenden Oberflächenbehandlung und der dafür angewendeten Maschinen, Geräte und Werkzeuge. Sie haben eine gleiche Vorliebe für handwerklich Form gebende und gestaltende Tätigkeiten. Handgeschicklichkeit, Sorgfalt und genaue Arbeitsweise sind ebenfalls erforderlich. Alternativberufe: Diamantschleifer/in in BERUFENET Edelsteinschleifer/in in BERUFENET Edelsteingraveur/in in BERUFENET Graveur/in in BERUFENET Naturwerksteinmechaniker/in - Schleiftechnik in BERUFENET Metallbildner/in - Gürtler- und Metalldrücktechnik in BERUFENET Bereich Glaswarenherstellung, Glasbläserei Beschäftigte in den hier aufgeführten Berufen veredeln wie Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff Glaserzeugnisse durch abtragende Veredlungstechniken (Sandstrahl- und Säuremattieren) und/oder durch auftragende Veredlungstechniken (Beschichten, Farbbeizen, Siebdrucken, Aufbringen von Abziehbildern) von Glasoberflächen. Sie gehen mit ähnlichen bzw. gleichen Werkzeugen, Maschinen und Geräten um. Sie erwerben Kenntnisse über verschiedene Glassorten, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten. Eine Vorliebe für den Umgang mit dem Werkstoff Glas wird vorausgesetzt. Handgeschicklichkeit, Sorgfalt und genaue Arbeitsweise sind ebenfalls erforderlich. Alternativberufe: Glasapparatebauer/in in BERUFENET Leuchtröhrenglasbläser/in in BERUFENET Thermometermacher/in - Thermometerblasen in BERUFENET Glasbläser/in - Christbaumschmuck in BERUFENET Glasbläser/in - Glasgestaltung in BERUFENET Glasbläser/in - Kunstaugen in BERUFENET

8 Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (Flächen- und Volumenberechnung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Ausreichende Leistungen im geometrischen Zeichnen Leistungen (Handhabung von technischen Zeichnungen und sonstigen Produktionsunterlagen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin (Glasveredeler-Ausbildungsverordnung) vom (BGBL I S.2238), zuletzt geändert am (BGBL I S.1611), außer Kraft ab Fundstelle: 1989 (BGBl. I S. 2238), 1992 (BGBl. I S.1611) Volltext (pdf, 1088kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Glasveredler/in und Glasschleifer/in und Glassätzer/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 503kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Schon in den ersten Jahrhunderten nach der Zeitenwende befasste man sich, wenn auch in primitiver Art und unter Verwendung von Natursteinen, mit dem Glasschleifen, einer Technik, die neben dem Kugeln und Gravieren fast unverändert bis auf den heutigen Tag erhalten blieb. Zunftordnungen von Glasmalern und Glasschneidern gehen auf das frühe 17. Jahrhundert zurück. In dieser Zeit entstanden im Interesse

9 einer straffen Vereinigung Zünfte, Innungen und Bruderschaften, die für eine gezielte Ausbildung sorgten wurde die Ausbildung auf Basis des Berufsbildungsgesetzes als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf Glasveredler/in geregelt. Die Veredelung und Gestaltung von Flachglas, Hohlglas und glasähnlichen Stoffen durch verschiedene Techniken ist eine wesentliche Aufgabe des Glasveredlers. Es handelt sich dabei um einen relativ jungen Berufsstand, der vor nicht allzu langer Zeit aus zwei traditionellen Handwerksberufen, dem Glasschleifer und dem Glasätzer, neu geschaffen und durch die Aufnahme von modernen Techniken aktualisiert wurde. Ausblick - absehbare Änderungen Der Ausbildungsberuf Glasveredler/in bekommt einen neuen Schliff Die Modernisierung der aus dem Jahre 1989 stammenden Ausbildungsordnung über die Ausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin steht an. Mit der neuen Verordnung werden in den Beruf auch Ausbildungsinhalte vom Teilbereich Glasmalerei des bisherigen Ausbildungsberufs Glas- und Porzellanmaler/in integriert. Die folgenden Angaben stützen sich auf das vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichte Ausbildungsprofil des Berufs, dessen Neuordnung zum 1. August 2004 geplant ist. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch Veränderungen auftreten können. Struktur des Ausbildungsganges Glasmaler/in Differenzierung in die drei Fachrichtungen Kanten- und Flächenveredelung Schliff und Gravur Glasmalerei und Kunstverglasung Berufliche Qualifikationen Glasveredler/innen planen und koordinieren ihre Arbeiten allein und im Team und führen sie auf der Grundlage von technischen Unterlagen, Entwürfen und Arbeitsaufträgen kundenorientiert aus. Sie nutzen dabei Informations- und Kommunikationssysteme und führen Maßnahmen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz durch. Sie kontrollieren und beurteilen ihre Arbeiten, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Glasveredler und Glasveredlerinnen be- und verarbeiten Glas, Glaserzeugnisse und glasähnliche Stoffe durch Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren veredeln Glas und Glaserzeugnisse mit chemischen und mechanischen Techniken fertigen Zeichnungen an und erstellen Entwürfe entwerfen Ornamente und Dekore sowie Schriften und Monogramme fertigen komplexe Glasgestaltungen an nehmen Aufmaße und erstellen Arbeitsunterlagen handhaben Werkzeuge, Geräte und Maschinen Glasveredler/innen der Fachrichtung Kanten- und Flächenveredelung bearbeiten insbesondere Flachglas durch verschiedene Schliff- und Poliertechniken an Flächen und Kanten verändern Werkstücke an Kanten und Oberflächen stellen Strahlmattierungen und Ätzungen in verschiedenen Tiefen, Tönen und Strukturen her beschichten Oberflächen, insbesondere mit Silberbelag verformen und verschmelzen Gläser und glasähnliche Werkstoffe verbinden bearbeitete Werkstücke zu flächigen und körperhaften Glasgestaltungen und Glaskonstruktionen bauen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse ein und aus setzen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse instand Glasveredler/innen der Fachrichtung Schliff und Gravur be- und verarbeiten überwiegend Hohlglas führen formverändernde Arbeiten an Werkstücken aus erstellen unterschiedliche Dekore durch verschiedene Schlifftechniken gravieren abstrakte florale und figurale Darstellungen setzen Wappen und Schriften auf den Werkstücken in verschiedenen Techniken um Glasveredler/innen der Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung stellen Kunstverglasungen her führen Glasmalereien in verschiedenen Techniken aus verformen und verschmelzen Gläser und glasähnliche Werkstoffe stellen Glasverklebungen her

10 bauen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse ein und aus setzen Glasgestaltungen und Glaserzeugnisse instand schützen und restaurieren Glasgestaltungen Arbeitsgebiet Glasveredler/innen arbeiten in den Bereichen Flachglasschliff, Flächenveredelung, Gravur, Hohlglasschliff, Glasmalerei, Kunstverglasung und Glasbau. Sie führen ihre Tätigkeiten in Werkstätten, an und in Gebäuden sowie an anderen Objekten aus.

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