Die Ausbildung im Überblick
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- Johannes Hofmann
- vor 8 Jahren
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1 Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Informatiker/Informatikerin - CNC - Systemte vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang staatlich geprüfter Informatiker/staatlich geprüfte Informatikerin handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung, die an einer Fachschule durchgeführt wird. Es sind folgende Fachrichtungen möglich: CNC-Systemtechnik Computer- und Kommunikationstechnik Wirtschaft Ausbildungsinhalte Im fachrichtungsübergreifenden Bereich der Ausbildung wird man zum Beispiel in folgenden Fächern unterrichtet: Deutsch/Kommunikation Betriebswirtschaft Betrieb und Gesellschaft/Politik Fremdsprache Der fachrichtungsbezogene Teil umfasst die Lernbereiche: Organisation und Informationsverarbeitung Fachrichtungsbezogene mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen Technologie Wahlbereich Projektarbeit Für die Zulassung zur Prüfung werden aus diesem Bereich folgende Themengebiete vorausgesetzt: Datenbanken Softwareentwicklung Als Schwerpunkt werden zum Beispiel folgende Inhalte vermittelt: Anwendungen von CAD-/CAM-/CNC-Techniken Daten-Netze und Telekommunikation Präsentationsmethodik und Kommunikationstraining als Kontaktseminar Externes Projekt in einem Unternehmen (7 Wochen) Angewandte Informatik
2 Fachenglisch Produktionsplanung und -steuerung Wahlpflichtbereich: PC-Technik Visual Basic Java Rechenzentrums- und Laborpraxis Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die schulische Ausbildung erfolgt an Fachschulen. Der überwiegend theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt, daneben erfolgen praktische Übungen wie zum Beispiel Projektarbeit oder praktische Aufgaben im Rechenzentrum. Werden die Kurse in Teilzeitunterricht absolviert, so arbeiten die angehenden Informatiker/innen daneben weiterhin an ihrem angestammten Arbeitsplatz. Gelernt wird natürlich auch zu Hause. Der umfangreiche Unterrichtsstoff wird in der Regel - nicht nur zur Prüfungsvorbereitung - zu Hause nachbereitet. Ausbildungsstätten Fachschulen Gegenwärtig bietet die Fortbildung nur das Bildungszentrum für informationstechnische Berufe in Paderborn, Nordrhein-Westfalen an. Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung besteht zu einem großen Teil aus theoretischer Wissensvermittlung mit hohem Praxisbezug. Der Vollzeitunterricht findet ganztägig statt und umfasst 30 bis 40 Unterrichtsstunden pro Woche. Den berufsbegleitenden Teilzeitunterricht absolviert man an 2 Abenden in der Woche und am Samstag Vormittag. Generell erfolgt der Unterricht in üblichen Unterrichtsräumen sowie in Labor- und Praktikumsräumen. Während der Ausbildung sind zahlreiche Leistungsnachweise in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form zu erbringen sowie eine Abschlussprüfung abzulegen. Bei den angehenden Informatikern bzw. Informatikerinnen handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Die körperliche Belastung ist aufgrund des überwiegend theoretischen Unterrichts gering. Wohn- und Fachschulort sind häufig nicht identisch. Die Ausbildung in Vollzeitform bringt im Einzelfall psychische Belastungen mit sich, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht in der Regel tagsüber, jeweils montags bis freitags (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag). Bei berufsbegleitenden Teilzeitlehrgängen findet der Unterricht meist an 2 Abenden während der Woche und zusätzlich am Samstag Vormittag statt. Auch für die Nachbereitung zu Hause muss man Arbeitsstunden einplanen, oft an Abenden und Wochenenden. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht an der Bildungseinrichtung benötigt man die üblichen persönlichen Arbeitsmittel für schulisches Lernen. Die im praxisbezogenen Unterricht in der Schule und externen Projekten in Unternehmen eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Fortbildungsunterrichts haben die künftigen Informatiker/innen der CNC-Systemtechnik Kontakte zu anderen Schülern und Schülerinnen sowie zu den Angehörigen der Fachschule, insbesondere zu Lehrkräften. Das entspricht der üblichen, früher erlebten Schulzeit und kann nach Jahren der Berufstätigkeit ungewohnt sein. Gegebenenfalls ist eine Eingewöhnungsphase erforderlich. Bei dem während der Ausbildung vorgesehenen Arbeitsprojekt in einem Unternehmen arbeiten sie mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Abteilung zusammen. Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Informatikerausbildung ist eine schulische Fortbildung (an staatlichen oder privaten Einrichtungen), für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
3 Förderungsmöglichkeiten Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Fortbildung wird sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit angeboten. Der Vollzeitlehrgang dauert 18 Monate. Der Teilzeitunterricht findet an 2 Abenden pro Woche und am Samstag Vormittag statt und erstreckt sich über 3 Jahre. Nähere Angaben finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsform Es handelt sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen. Die Fortbildung wird derzeit nur am Bildungszentrum für informationsverarbeitende Berufe in Paderborn im Bundesland Nordrhein-Westfalen angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs und gemäß der Schulordnung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Erforderliche Nachweise In der Regel werden Jahreszeugnisse erteilt, die gleichzeitig für eine Versetzung in den 2. Ausbildungsabschnitt maßgebend sind. Leistungsnachweise können in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form (auch als Projektarbeit) erbracht werden. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung umfasst eine schriftliche Prüfung im Fach Datenbanken sowie in 2 weiteren Fächern entsprechend der Festlegung der Bildungskonferenz. Eine schriftliche Prüfung kann durch eine praktische Prüfung im Fach Softwareentwicklung ersetzt werden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Staatlicher Prüfungsausschuss Erwerb von Zusatzqualifikationen Mit dem erfolgreichen Abschluss eines mindestens zweijährigen Bildungsganges in Vollzeitform oder eines entsprechenden Bildungsganges in Teilzeitform kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Informatiker/Staatlich geprüfte Informatikerin - Fachrichtung CNC-Systemtechnik. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine mindestens einjährige entsprechende Berufspraxis. Schulische Voraussetzung ist der Abschluss der Berufsschule
4 oder ein gleichwertiger Bildungsstand und mindestens der Hauptschulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Die erforderliche schulische Vorbildung ist landesrechtlich festgelegt. Mindestvoraussetzung ist: Berufsschulabschluss oder Abschlusszeugnis der Berufsschule Hauptschulabschluss Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Als berufliche Vorbildung wird gemäß Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs von Nordrhein- Westfalen vorausgesetzt: Abschluss in einem anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, zum Beispiel aus dem Metallbereich Anschließende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die der gewählten Fachrichtung entspricht oder Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. oder Einschlägige Berufstätigkeit von 2 Jahren bei Facharbeiterberufen der ehemaligen DDR, die den Abschluss der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule voraussetzen Über die Aufnahme in Ausnahme- und Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsichtsbehörde. Hinweis für (ehemalige) Bundeswehrangehörige: Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinn der Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer gilt für Soldaten/Soldatinnen auf Zeit, für Berufssoldaten/-soldatinnen sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Auswahlverfahren Gegebenenfalls erfolgt eine Auswahl nach persönlichem Gespräch und Eignungstest. Perspektiven nach der Ausbildung Informatiker/innen für CNC-Systemtechnik sind vor allem in der Metallindustrie tätig. Daneben gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten in Softwarefirmen. Während der Fortbildung wird ein breites Fundament an Kenntnissen und beruflichen Fertigkeiten, an Kern- und Fachqualifikationen vermittelt. Auch wenn danach in der Regel eine funktionsspezifische Spezialisierung auf bestimmte Teilbereiche (zum Beispiel Anwendungsentwicklung oder CNC-Systemadministration) erfolgt, ist ein Wechsel zwischen diesen einzelnen Tätigkeiten aufgrund der abgeschlossenen Fortbildung jederzeit möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet: Neuerungen in der Maschinen- und Werkzeugtechnik oder neueste Entwicklungen im Bereich der CAD-Technik oder der Mikrocomputer- und Mikroprozessortechnik verändern die beruflichen Anforderungen für die Informatiker/innen. Was man während der Fortbildung lernt, reicht also in der Regel nicht für ein ganzes Berufsleben aus. Ständige berufliche Weiterbildung dient dazu, den eigenen Kenntnisstand der stürmischen technologischen Entwicklung und damit den betrieblichen Erfordernissen anzupassen (lebenslanges Lernen). Welches Wissen und welche Fähigkeiten nach der Fortbildung erworben werden müssen, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und von den Interessen und Vorlieben der Beschäftigten ab. Weiterbildungsmaßnahmen, teilweise mit Prüfung und Zertifikaten, dienen zur Auffrischung der Kenntnisse, zur Information über Neuentwicklungen, zur Einarbeitung in neue Tätigkeitsbereiche oder bereiten auf die Übernahme von Führungsaufgaben vor. Das Angebot reicht von der innerbetrieblichen Weiterbildung zum Beispiel in Seminaren, Kursen, Workshops oder durch so genannte "Skills- Datenbanken" und andere Formen des Informationsaustauschs zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens über die Weiterbildungsangebote externer Veranstalter. Hier bieten sich z.b. Lehrgänge und Seminare zu Fragestellungen rund um die Bereiche NC-/CNC-/DNC-Technik, CAD/CAM/CAE/CAP/CIM, Informatik, Informationstechnik, Computertechnik, Mikrocomputer-, Mikroprozessortechnik und Projektmanagement sowie Qualitätsmanagement in EDV und Informatik an. Die Prüfung zum Informatiker/zur Informatikerin - CNC- Systemtechnik ist einer Techniker-Abschlussprüfung gleichwertig und wird als Teil II der Meisterprüfung für einschlägige Handwerke anerkannt. Nach Ablegung der Ausbildereignungsprüfung können Informatiker/innen der CNC-Systemtechnik als Ausbilder/innen tätig sein. Möglich ist auch eine Fortbildung als Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin. Wer über die Hochschulreife verfügt, kann ein Studium anstreben, z.b. in den Bereichen Maschinenbau/Anlagenbau - NC-Technik oder Informatik.
5 Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Informatiker/in der Fachrichtung CNC-Systemtechnik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Informatiker/in der Fachrichtung CNC-Systemtechnik gibt es Alternativen in den Bereichen: CNC -Technik Metalltechnik Konstruktion Technische Informatik In diesen Berufen arbeiten qualifizierte Fach- oder Führungskräfte, die übereinstimmend das Interesse an einer weiteren Qualifizierung, an der Übernahme höherer Verantwortung sowie die Neigung zur Auseinandersetzung mit fachtheoretischen Problemstellungen besitzen. Gesetze/Regelungen Regelung auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Ausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelung auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) vom (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563, GV. NRW S. 766), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV. NRW. S. 222), berichtigt am (GV. NRW. S. 461) Fundstelle: 1999 (GV. NRW. S. 240, ber. GV. NRW S. 563), 2001 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 766), 2002 (GV. NRW. S. 172), 2003 (GV. NRW. S. 358, 413, 626, 751), 2004 (GV. NRW. S. 792), 2006 (GV. NRW. S. 222, 461) Internet Volltext (pdf, 10629kB)
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