KH-Name. Ihr Ansprechpartner. Straße PLZ Ort
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- Eduard Bergmann
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1 Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH Institutsträger: Deutsche Krankenhausgesellschaft GKV-Spitzenverband Verband der privaten Krankenversicherung InEK GmbH Auf dem Seidenberg Siegburg KH-Name Ansprechpartner Straße PLZ Ort Ihr Ansprechpartner Telefon Fax Dr. Michael Rabenschlag oekonomie@inek-drg.de Erinnerung Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung - PpUGV) Anrede, nachdem uns auf unser Schreiben vom der größere Teil der angeschriebenen Krankenhäuser bereits Rückmeldungen zu den Ergebnissen der Ermittlung nach 3 Abs. 1 PpUGV gegeben hat, möchten wir im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des vom Gesetzgeber mit enger Frist gestalteten Verfahrens höflich an die Beantwortung unseres Schreibens vom erinnern. Das Schreiben fügen wir nochmals als Anlage bei und bitten Sie um Rücksendung des ebenfalls als Anlage beigefügten Empfangsbekenntnisses. Für Rückfragen steht Ihnen weiterhin eine FAQ-Liste auf unserer Internetseite ( im Bereich Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) zur Verfügung. Für Rückfragen zur Umsetzung stehen wir Ihnen ebenfalls weiterhin gerne zu den üblichen Geschäftszeiten unter der eigens eingerichteten Rufnummer (02241) oder per (PpUGV- Umsetzung@inek-drg.de) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Heimig Geschäftsführer InEK Telefon Bankverbindung Geschäftsführer Institut für das Entgeltsystem Deutsche Apotheker- und Dr. Frank Heimig im Krankenhaus GmbH Fax Ärztebank eg USt-IDNR IBAN DE Auf dem Seidenberg 3 DE Handelsregisternummer Siegburg info@inek-drg.de BIC HRB 7395 Internet DAAEDEDD Gerichtsstand Amtsgericht Siegburg
2 Seite 2 Erinnerung Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in Verordnung - PpUGV) Anlagen: - Schreiben Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in Verordnung - PpUGV) vom Empfangsbekenntnis zur Rücksendung.
3 Empfangsbekenntnis Empfänger: InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH, Auf dem Seidenberg 3, Siegburg, Per Telefax: oder oder per Das Erinnerungsschreiben des InEK vom inklusive der Anlagen, welche das Schreiben zur Verordnung PpUGV) vom enthalten, habe ich erhalten. Ort und Datum Unterschrift / Firmenstempel Absender: KH-Name Straße PLZ Ort IK: xxx
4 Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH Institutsträger: Deutsche Krankenhausgesellschaft GKV-Spitzenverband Verband der privaten Krankenversicherung InEK GmbH Auf dem Seidenberg Siegburg KH-Name Ansprechpartner Straße PLZ Ort Ihr Ansprechpartner Telefon Fax Dr. Michael Rabenschlag oekonomie@inek-drg.de Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV) Anrede, nach den Regelungen der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Ersatzvornahme erlassenen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bis zum die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern zu ermitteln. Bis zum sollen wir Ihnen gemäß 5 Abs. 1 PpUGV das Auswertungsergebnis zur Ermittlung der pflegesensitiven Bereiche Ihres Krankenhauses nach 3 PpUGV mitteilen. Für die betroffenen Krankenhäuser wurden in der Verordnung bestimmte Mitteilungspflichten verbindlich festgelegt, für deren Umsetzung im Detail Bestimmungen durch das InEK zu treffen sind. Mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen frühzeitig das Auswertungsergebnis zur Ermittlung pflegesensitiver Krankenhausbereiche mit, um Ihnen ausreichend Zeit für die weiteren Bearbeitungsschritte und Vorbereitungen in Ihrem Hause zur Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen zu geben. Gleichzeitig möchten wir Ihnen die weiteren vorgesehenen Umsetzungsschritte vorstellen, die im Rahmen der Mitteilungsverpflichtung Ihres Krankenhauses anfallen. Übermittlung der Auswertungsergebnisse nach 5 PpUGV Grundlage der Berechnungen zur Identifikation der pflegesensitiven Krankenhausbereiche sind gem. 3 Abs. 1 PpUGV die von Ihrem Haus übermittelten Datensätze gem. 21 KHEntgG für das Datenjahr Für Ihr Krankenhaus (IK Nummer xxx) haben wir im Rahmen unseres Auftrags nach der Verordnung auf der vorgenannten Datenbasis folgendes Auswertungsergebnis ermittelt: InEK Telefon Bankverbindung Geschäftsführer Institut für das Entgeltsystem Deutsche Apotheker- und Dr. Frank Heimig im Krankenhaus GmbH Fax Ärztebank eg USt-IDNR IBAN DE Auf dem Seidenberg 3 DE Handelsregisternummer Siegburg info@inek-drg.de BIC HRB 7395 Internet DAAEDEDD Gerichtsstand Amtsgericht Siegburg
5 Seite 2 Pflegesensitive Krankenhausbereiche gem. 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PpUGV (ausgewiesene Fachabteilung): Fachab- Fachabteilung Bereich teilungs- schlüssel
6 Seite 3 Pflegesensitive Krankenhausbereiche gem. 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 PpUGV (Indikatoren- DRGs): Fachabteilungsschlüssel Fachabteilung (FAB) Bereich Anzahl Fälle FAB Anzahl Fälle FAB Indikator-DRGs xxx xxx x% xxx xxx x% xxx xxx x% xxx xxx x% xxx xxx x% Anteil Pflegesensitiver Krankenhausbereich Intensivmedizin gem. 3 Abs. 4 PpUGV (OPS-Liste Intensivmedizin): Anzahl der übermittelten relevanten intensivmedizinischen OPS-Kodes: xxx Ihr Krankenhaus verfügt gem. 3 Abs. 4 PpUGV über den pflegesensitiven Bereich der Intensivmedizin: ja/nein
7 Seite 4 Sie können gemäß 5 Abs. 2 Satz 1 PpUGV bis zum Einwände gegen das ermittelte Auswertungsergebnis des InEK erheben. Der Einwand ist ausschließlich auf schriftlichem Wege an das InEK zu richten. Verwenden Sie dazu bitte die folgende Adresse: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH Umsetzung PpUGV Auf dem Seidenberg Siegburg FAX: (02241) Der Einwand ist zu begründen, damit die von Ihnen vorgetragenen Aspekte sachgerecht geprüft werden können. Das Prüfungsergebnis, insbesondere ob und inwieweit eine Auswertung unter Berücksichtigung Ihres Einwands zu einem anderen Ergebnis gelangt, teilen wir Ihnen bis zum mit. Mitteilungsverpflichtung des Krankenhauses ( 5 PpUGV) Gemäß 5 Abs. 3 PpUGV sind Sie zur Konkretisierung des Geltungsbereichs der Pflegepersonaluntergrenzen verpflichtet, dem InEK bis zum Informationen zu den für Ihr Haus ermittelten Fachabteilungen und Stationen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen zur Verfügung zu stellen. Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf aufmerksam machen, dass den örtlichen Vertragsparteien gem. 11 KHEntgG diese Informationen ebenfalls zu übermitteln sind. Die Mitteilungsverpflichtung umfasst nach Standorten differenziert die von Ihnen verwendeten Namen der ermittelten Fachabteilungen, die von Ihnen verwendeten eindeutigen Namen sämtlicher zu den ermittelten Fachabteilungen gehörenden Stationen unter Angabe des Standortes, die eindeutigen Namen der Stationen, auf denen Betten als intensivmedizinische Behandlungseinheiten (Intensivbetten) aufgestellt sind (nach Standort differenziert), Angaben zu gegenüber dem Datenjahr 2017 ersatzlos weggefallenen Fachabteilungen oder Stationen einer Fachabteilung oder pflegesensitiven Bereichen der Intensivmedizin, sowie Angaben zu allen Nachfolgeeinheiten bei gegenüber dem Jahr 2017 erfolgten Umbenennungen oder strukturellen Veränderungen, aufgrund derer die betroffenen Leistungen unter Auflösung der früheren Fachabteilungen oder Stationen in anderen Versorgungseinheiten Ihres Krankenhauses erbracht werden.
8 Seite 5 Da die Angaben auch für den Nachweis der Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen Verwendung finden sollen, sind neben ggf. intern verwendeten Kurzbezeichnungen (wie bspw. Station G1 ) auch Klartexte anzugeben (bspw. Station G1 Innere Medizin, Schwerpunkt Geriatrie ). Für die Abgabe der vorgenannten Informationen haben wir Sie vermerkt. Die Informationen sind über das InEK-Datenportal abzugeben. Für die Nutzung des InEK-Datenportals ist eine einmalige Registrierung erforderlich (Details zur Registrierung entnehmen Sie bitte den Informationen auf unserer Internetseite Mit der Abgabe der Informationen können Sie gerne auch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter Ihres Hauses beauftragen. Bitte teilen Sie uns mit dem unter folgendem Link hinterlegten Musterbrief mit, wer aus Ihrem Hause für die Übermittlung der Informationen Ihres Krankenhauses an das InEK verantwortlich ist: file/musterschreiben_datenportal.docx?pk_campaign=ppug&pk_kwd=musterschreiben. Den ausgefüllten und unterschriebenen Musterbrief senden Sie bitte an Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH Umsetzung PpUGV Auf dem Seidenberg Siegburg FAX: (02241) Die Registrierung im InEK-Datenportal können Sie umgehend oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erledigen. Nach Freischaltung des angemeldeten Verantwortlichen durch das InEK kann mit der Dateneingabe begonnen werden. Beachten Sie bitte unbedingt die in diesem Schreiben genannten Fristen und bedenken Sie, dass ggf. Rückfragen auftreten können, die innerhalb der genannten Fristen geklärt werden müssen (ggf. ist eine Überarbeitung der von Ihnen übermittelten Informationen erforderlich).
9 Seite 6 Zur Vereinfachung der Datenabgabe stellen wir Ihnen die Information zu den pflegesensitiven Krankenhausbereichen (Auswertungsergebnis nach 3 PpUGV) im Datenportal zur Verfügung Sie können die erforderlichen Informationen nach 5 Abs. 3, 4 PpUGV im Datenportal einfach ergänzen. Die erforderlichen Daten können in mehreren Schritten eingegeben werden, erst nach vollständiger Eingabe erfolgt eine Übermittlung an das InEK. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail. Mitteilungsverpflichtung des Krankenhauses ( 7 PpUGV) Mit Ablauf des ersten Quartals 2019 (spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beginn des Folgequartals) beginnend müssen Sie regelmäßig Angaben zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen an die örtlichen Vertragsparteien nach 11 KHEntgG sowie an das InEK melden. Die Meldung an das InEK erfolgt ebenfalls über das InEK-Datenportal. Für eine einfache und strukturierte Datenlieferung werden wir Ihnen einen geeigneten Datensatz zur Verfügung stellen. Die für die regelmäßige Datenmeldung erforderlichen Unterlagen stellen wir Ihnen rechtzeitig im Datenportal und auf unserer Internetseite zur Verfügung. Für Rückfragen haben wir Ihnen eine FAQ-Liste auf unserer Internetseite ( im Bereich Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen zur Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zu den üblichen Geschäftszeiten unter der eigens eingerichteten Rufnummer (02241) oder per (PpUGV-Umsetzung@inek-drg.de) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Heimig Geschäftsführer
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