Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportaufträge der Marathon International Logistics GmbH
|
|
- Wilhelm Hartmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportaufträge der Marathon International Logistics GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Marathon International Logistics GmbH (im Folgenden als Marathon bezeichnet) erteilten Transportaufträge. 1.2 Marathon erteilt ausschließlich schriftliche Transportauftäge, die vom Auftragnehmer spätestens 30 Minuten nach Zugang schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen sind. 1.3 Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sowie den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) widerspricht Marathon ausdrücklich. 2. Leistungsumfang des Auftragnehmers 2.1 Übernahme der Transportgüter Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Transportgüter bei Übernahme auf äußere Beschädigungen, Stückzahl, Menge und Gewicht sowie Unversehrtheit zu kontrollieren. 2.2 Frachtbegleitpapiere / Ablieferquittung Der Auftragnehmer führt die Transporte unter Mitführung der entsprechenden Beförderungspapiere (Frachtbrief; ggf. in elektronischer Form etc.) durch. Die korrekte Ablieferung des Transportgutes ist deutlich lesbar mit Unterschrift, Firmenstempel, Datum sowie unter Angabe der Entladezeit auf dem Frachtbrief zu quittieren. Der Name des Empfängers ist zusätzlich in Druckbuchstaben zu vermerken. 2.3 Be- und Entladung Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich die Be- und Entladung der Transportgüter sowie die Verstauung und Sicherung der Versandstücke auf den Fahrzeugen. Hierbei ist stets ausreichend geeignetes Ladungssicherungsmaterial mitzuführen und zu verwenden sowie die Ladungssicherungsvorschriften einzuhalten.
2 Soweit Marathon es für notwendig erachtet, weiteres Ladungssicherungsmaterial zur Verfügung zu stellen und zu verwenden, hat der Auftragnehmer die hierfür anfallenden tatsächlichen Kosten selbst zu tragen. Sofern Marathon in Vorleistung getreten ist, sind die Kosten dem Auftragnehmer von der Frachtrechnung abzuziehen. 2.4 Abstellen von Fahrzeugen Der Auftragnehmer ist für die Sicherung der Fahrzeuge und deren Bewachung allein verantwortlich. Das Abstellen von Sattelzugmaschinen, Aufliegern, Wechselbrücken und Zugeinheiten, auf unbewachten Parkplätzen ist ausdrücklich verboten. Die Missachtung dieser Zusicherung gilt gegenüber Marathon als grob fahrlässig und leichtfertig i.s.v. 435 HGB bzw. Art. 29 CMR. 2.5 Ausstattung der Fahrzeuge Der Auftragnehmer sichert zu, ausschließlich Fahrzeuge in optisch und technisch einwandfreiem Zustand einzusetzen. Soweit besondere Anforderungen an die Ausstattung der Fahrzeuge im Transportauftrag gestellt sind (z.b. zweiter Fahrer, GPS, besondere Sicherheitsvorkehrungen etc.), sind diese vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Nichteinhaltung gilt gegenüber Marathon als grob fahrlässig oder leichtfertig i.s.d. 435 HGB bzw. Art. 29 CMR. Sämtliche Kosten für die Ausstattung und den Einsatz der Fahrzeuge übernimmt der Auftragnehmer. 3. Umladeverbot Dem Auftragnehmer ist es strikt untersagt, die Transportgüter umzuladen. Soweit der Auftragnehmer dennoch eine Umladung der Güter für erforderlich hält, hat er zuvor eine schriftliche Genehmigung von Marathon einzuholen. 4. Liefertermine Die in dem jeweiligen Einzeltransportauftrag angegebenen Liefertermine sowie Be- und Entladezeiten sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist ist die Ablieferung der unbeschädigten und vollständigen Transportgüter beim rechtmäßigen Empfänger. 5. Gefahrguthinweis Der Auftragnehmer stellt sicher, dass während der Beförderung stets die gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung von Gefahrgut (ADR / GGVSE) vom Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen eingehalten werden.
3 Die eingesetzten Fahrer verfügen über eine gültige ADR Bescheinigung sowie über die erforderliche Gefahrgutausrüstung. 6. Informations- und Kontrollpflichten des Transportunternehmers 6.1 Der Auftragnehmer sichert zu, über sämtliche für den jeweiligen Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen (z.b. Erlaubnis oder EU-Genehmigung nach 3, 6 GüKG, Drittlandgenehmigung, CEMT- Genehmigung, etc.) zu verfügen. Die erforderlichen Dokumente sind während der Durchführung des Transportes mitzuführen. Ein Fahrtenberichtsheft nach Art. 5 CEMT-Richtlinie ist zu führen. 6.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass Aufträge unter Beachtung der gültigen Sozialvorschriften, der Lenk- und Ruhezeiten sowie Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durchgeführt werden. 6.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich Fahrer mit gültiger Arbeitsgenehmigung und Fahrerlaubnis einzusetzen. 6.4 Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das eingesetzte Fahrpersonal eine amtliche Bescheinigung gemäß 7b Abs. 1 S. 2 GüKG bzw. bei grenzüberschreitenden Transporten nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften des Landes erforderlichen Dokumente sowie einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache auf jedem Transport mit sich führt. Auf Verlagen weist der Auftragnehmer Marathon die erforderlichen Dokumente nach. 6.5 Zudem hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Fahrpersonal stets amtliche Ausweisdokumente mit sich führt. 7. Palettentausch 7.1 Ist ein Palettentausch vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer das Tauschrisiko. Der Mehraufwand, d.h. ein angemessenes Entgelt ist in dem hierfür entsprechenden Zuschlag der Fracht in Höhe von 10 % im Frachtentgelt enthalten. Bei Übernahme der Paletten für den Transport gilt der Tausch der Paletten Zug um Zug als vereinbart. Der Auftragnehmer schuldet die gleiche Stückzahl, Qualität und Güte der zurückgeführten Paletten.
4 7.2 Erfolgt keine fristgerechte Rückführung der Paletten spätestens innerhalb von drei Wochen nach Beendigung des Transportauftrages, ist Marathon berechtigt, Schadensersatz für nicht zurückgeführte Paletten in Höhe von EUR 13,00 je Europalette, EUR 8,00 je Düsseldorfer Palette, EUR 95,00 je Gitterbox und EUR 25,00 je Kunststoffpalette zu berechnen. 7.3 Für jeden nicht erfolgten Palettentausch, der eine Bearbeitung seitens Marathon zur Folge hat, erhebt Marathon eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal EUR 20, Weitergabe von Frachtaufträgen 8.1 Die Einschaltung weiterer Frachtführer/ Subunternehmer durch den Auftragnehmer ist ausschließlich unter Benennung des jeweiligen Subunternehmers mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Marathon gestattet. 8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Frachtführer / Subunternehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls einhalten und über allen notwendigen Erlaubnisse, Lizenzen und Dokumente verfügen, um den Transport durchführen zu können. 9. Haftung 9.1 Der Auftragnehmer haftet für Güterschäden aus Speditions- und Frachtaufträgen abweichend von 431 HGB mit 40 Rechnungseinheiten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung. Die Haftung für grenzüberschreitende Transporte richtet sich nach den zwingenden Regelungen der CMR. 9.2 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.3 Marathon und seine Erfüllungsgehilfen haften im Falle der einfachen Fahrlässigkeit nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 10. Mindestlohn Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) zu beachten und seinen Mitarbeiter ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen.
5 11. Versicherung Der Auftragnehmer hat sich gegen sämtliche Schäden, für die er nach den gesetzlichen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet, zu marktüblichen Bedingungen und in ausreichendem Umfang zu versichern. Ein Nachweis über die Versicherungen ist unaufgefordert an Marathon zu übermitteln. 12. Vergütung 12.1 Marathon zahlt das im Einzeltransportauftrag vereinbarte Frachtentgelt Zahlungen erfolgen innerhalb von 45 Werktagen rein netto nach Rechnungseingang und Übersendung der Originalfrachtbriefe bzw. Ablieferquittungen und Lieferscheine an Marathon. 13. Standgeld 13.1 Wartezeiten an den Be- und Entladestellen sind in der vereinbarten Vergütung bis zu 2 Stunden Wartezeit enthalten. Wartet der Auftragnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über diese Wartezeit hinaus, so hat er einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld) von netto 40,00 je angefangene Stunde Ab einer Wartezeit von mehr als 1 Stunden an der Be- bzw. Entladestelle hat der Auftragnehmer Marathon unverzüglich zu informieren und Weisung einzuholen. 14. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Pfandrecht 14.1 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Ansprüchen von Marathon und / oder die Ausübung eines Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsechts an den von Marathon oder deren Auftraggebern an den Auftragnehmer übergebenen Transportgütern ist unzulässig, es sei denn, die fälligen Gegenforderungen des Auftragnehmers sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt Marathon ist berechtigt mit Forderungen aus dem im Gewahrsam des Auftragnehmers entstandenen Schäden aufzurechnen Es besteht grundsätzlich ein Pfandrecht des Auftragnehmers gemäß 441 HGB. Die Ausübung des Pfandrechts kann der Auftragnehmer nur für konnexe Forderungen ausüben. 15. Wettbewerbsverbot / Kundenschutzklausel
6 15.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit den Auftraggebern und Kunden von Marathon, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für Marathon bekannt werden, weder unmittelbar noch mittelbar Fracht- oder Speditionsverträge im nationalen oder grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr abzuschließen Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des Kundenschutzes gemäß Ziffer 15.1 für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie 12 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit, unabhängig davon, auf welchem Grund die Beendigung des (Einzel)vertrages zurückzuführen ist Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die vorgenannten Verpflichtungen, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des mit dem jeweiligen abgeworbenen Kunden erzielten Jahresumsatzes, mindestens jedoch EUR 5.000,00 pro Verletzungsfall unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet. Unberührt hiervon bleibt das Recht von Marathon, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. 16. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Das gilt auch dann sofern die Regelungen der CMR auf nationale Bestimmungen Bezug nehmen. 17. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Aufträgen zwischen Marathon und dem Auftragnehmer ist Berlin. Soweit die CMR zwingend anwendbar ist gilt vorbezeichneter Gerichtsstand als zusätzlicher Gerichtsstand i.s.v. Art. 31 Abs. 1 CMR. 18. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Regelungen oder Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der Interessenlage und Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Firma Massoth e. K.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Firma Massoth e. K. Sofern der Auftraggeber, die Firma Massoth e. K. Internationale Spedition, Worms, (nachfolgend - Auftraggeber - genannt), ein anderes Unternehmen
MehrAllgemeine Bedingungen der Hämmerling Group Logistic GmbH für Transportaufträge
Allgemeine Bedingungen der Hämmerling Group Logistic GmbH für Transportaufträge 1. Geltung der Bedingungen 1.1. Für unsere Transportaufträge an Subunternehmer gelten ausschließlich die nachfolgen - den
MehrMB-Logistik Servicegesellschaft mbh
MB-Logistik -Mausegatt 18-20 - 47228 Duisburg Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer der MB-Logistik 1 Geltungsbereich 1. Diese Bedingungen gelten für die Beauftragung von Auftragnehmern und
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrAllgemeine Transportbedingungen der Klenk Holz GmbH
Allgemeine Transportbedingungen der Klenk Holz GmbH 1. Allgemeines 1.1. Sämtliche Transportaufträge der Klenk Holz GmbH (nachfolgend Klenk ) werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Transportbedingungen
MehrPanTerra Logistics GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden
PanTerra Logistics GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der PanTerra Logistics GmbH ( PanTerra ) mit ihren gewerblichen
MehrAGB Transportaufträge Stand Juli 2018 DE
Allgemeine Geschäftsbedingungen für von der Seifert Logistics Group erteilte Transportaufträge 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Seifert Logistics GmbH
MehrAllgemeine Bedingungen zum Frachtvertrag (Doppelmayr Seilbahnen GmbH)
1. Geltungsbereich: Allgemeine Bedingungen zum Frachtvertrag (Doppelmayr Seilbahnen GmbH) 1.1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für von Doppelmayr Seilbahnen GmbH, im Nachfolgenden Doppelmayr genannt,
MehrAuftragnehmer = AN special Transport AG Auftraggeber = AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftragnehmer = AN special Transport AG Auftraggeber = AG 01 Gegenstand Transporte Gegenstand der Vereinbarung ist die Beförderung von Sendungen für Kunden mittels des Einsatzes
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der TFG Transfracht Internationale Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbh & Co. KG
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der TFG Transfracht Internationale Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbh & Co. KG 1 Anwendungsbereich 2 Abweichende Vereinbarungen 3 Frachtvertrag, Termine,
MehrUnsere AGBs: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Brantner Transport GmbH
Unsere AGBs: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Brantner Transport GmbH 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Brantner Transport GmbH als beauftragte
MehrAllgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)
Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
MehrAllgemeine Transportbedingungen der Klenk Holz AG
Allgemeine Transportbedingungen der Klenk Holz AG 1. Allgemeines 1.1 Unsere Allgemeinen Transportbedingungen sind Bestandteil aller Anfragen und Aufträge für den Transport unserer Waren im nationalen und
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Transportleistungen (Stand )
Präambel: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transportleistungen gelten für alle Transportaufträge, die ein Unternehmen der Finsterwalder Unternehmensgruppe (nachfolgend Finsterwalder) einem Frachtführer
MehrPanTerra Logistics GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden
PanTerra Logistics GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der PanTerra Logistics GmbH ( PanTerra ) mit ihren gewerblichen
Mehr(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von VIVALU freibleibend.
#allgemeine geschäftsbedingungen der VIVALU GmbH 1. Geltung (1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen) auch für zukünftige Geschäfte zwischen VIVALU GmbH (nachstehend:
MehrTransportbedingungen
Transportbedingungen Details: der Paletten tausch und / oder nicht tausch muss quittiert werden Die quittierten Lieferscheine/Abliefer- und Packmittelbelege von Direktzustellern bitte unverzüglich zurück
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Transport & Logistik Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die Leistungen und Angebote der Spedition Valentiner Transport & Logistik erfolgen ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen.
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
Mehr1.2 AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch KombiPort Kiel GmbH.
Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KombiPort Kiel GmbH, Kiel 1. Geltungsbereich 1.1. Sämtliche Leistungen erbringt die KombiPort Kiel GmbH ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:
MehrVertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und
Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken zwischen der EuroCommand GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 143135), Überseeallee 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrBesondere Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem
MehrVerantwortung des Auftraggebers nach 7 c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) - Möglichkeiten zur Erfüllung der Verpflichtungen im Einzelnen -
Stand: Juli 2014 Verantwortung des Auftraggebers nach 7 c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) - Möglichkeiten zur Erfüllung der Verpflichtungen im Einzelnen - Was kann der Auftraggeber eines Speditions- oder
MehrAGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen. der. Rostock Trimodal GmbH (RTM)
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rostock Trimodal GmbH (RTM) gültig ab 01.01.2018 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Leistungsumfang 3. Auftragserteilung,
MehrAuftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Zahnarztpraxis und - Auftraggeber - Präambel - Auftragnehmer - Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis über die
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma De Jure Personalmanagement GmbH für die Vermittlung von fachlich qualifizierten Arbeitskräften
1 von 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma De Jure Personalmanagement GmbH für die Vermittlung von fachlich qualifizierten Arbeitskräften Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher De Jure Personalmanagement
MehrVERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.
n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB GSR Services) A. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB GSR Services) A. Präambel GSR Services GmbH (GSR Services) ist ein unabhängiger technischer Dienstleister und Berater, der sich auf die Unterstützung zum sicheren und
Mehr2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern. 1 Rechtsstellung und Einsatz der Arbeitnehmer des Verleihers
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern der Firma speedpeople Personaldienstleistung GmbH - im Folgenden
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrDatenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen und dem Kunden - Auftraggeber - Präambel Boppel MedicalEngineering Stuttgarter Str. 4 71263 Weil der Stadt - Auftragnehmer
MehrVertrag über die Erstattung eines Privatgutachtens als Download. Gutachten - Vertrag
Vertrag über die Erstattung eines Privatgutachtens als Download Gutachten - Vertrag 1. Vertragsparteien Die Auftraggeber (1).. vertreten durch. tagsüber erreichbar unter Tel.-Nr.: sowie als Auftragnehmerin,
MehrAllgemeine Leistungsbedingungen für die. Leeraner Eisenbahn EVU der. Stadtwerke Leer AöR (ALB)
Allgemeine Leistungsbedingungen für die Leeraner Eisenbahn EVU der Stadtwerke Leer AöR (ALB) gültig ab 01.11.2013 Stand: 09.08.2013 Herausgeber: Stadtwerke Leer Anstalt öffentlichen Rechts Hafenbahnbetrieb
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrTippgebervereinbarung
Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnverlag GmbH für Zeitschriften-Abonnements und Einzelbestellungen 1 Anwendbarkeit 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Heinz Logistik GmbH & Co. KG für Transport- und Frachtaufträge mit Subunternehmern
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinz Logistik GmbH & Co. KG für Transport- und Frachtaufträge mit Subunternehmern 1 Allgemeine Regelungen und Geltungsbereich Die vorliegenden AGB der Heinz Logistik
MehrAllgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der LOCON LOGISTIK & CONSULTING AG (LOCON AG) in der Fassung vom 01. März 2012
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der LOCON LOGISTIK & CONSULTING AG (LOCON AG) in der Fassung vom 01. März 2012 1. Geltungsbereich, abweichende und ergänzende Bedingungen 1.1 Unsere Leistungen (Beförderung
MehrDer Frachtführer bzw. sein Fahrer ist verpflichtet, bei Kühltransporten vor Fahrtantritt sämtliche Türdichtungen auf ihre Dichtigkeit zu prüfen.
Transportauftragsbedingungen Nachfolgende Bedingungen für den Transportauftrag sind wesentlicher Bestandteil des Frachtvertrages zwischen der Fa. ilo Logistics GmbH und dem Frachtführer. I. Verwender Dies
MehrKonferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach
Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: 06196 / 87 2372 Fax: 06196 / 87 2377 E-Mail: 97100108@aramark.de
Mehr2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
Mehr1. Vertragsparteien Auftraggeber: Herr/Frau/Firma:
Vertrag über die Erstattung eines Gutachtens 1. Vertragsparteien Auftraggeber: Herr/Frau/Firma: Straße, Hausnr.: Postleitzahl, Ort: Tel., Fax, E-Mail: Auftragnehmer: Bausachverständigenbüro BG Abitz und
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungstools
Aktualisiert am 11. Juni 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen Zahlungstools 1. Allgemeines... 2 2. Angebot und Vertragsabschluss... 2 3. Leistungen von AlltoBill... 3 4. Zahlungsbedingungen... 3 5. Widerrufsrecht...
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
Mehr(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt
MehrAGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen RHK-Overnight GmbH - Stand:
Allgemeine Geschäftsbedingungen RHK-Overnight GmbH - Stand: 01.01.2018 1 Geltung/Vertragsverhältnis 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RHK-Overnight GmbH (RHK) gelten für alle Verträge über
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab )
Allgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab 01.04.2017) Unsere Bestellung erfolgt unter der ausschließlichen Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen des BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen des BIAS Bremer Institut für angewandte Strahltechnik GmbH 1. Allgemeines/Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der BTK GmbH
Allgemeines: Allgemeine Geschäftsbedingungen der BTK GmbH Es wird Deutsches Recht vereinbart. Gerichtsstand ist D-83022 Rosenheim. Der Auftragnehmer kann sich gegenüber BTK weder auf die ADSp, noch auf
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Laude Ihr Kurierexpress
Die Übernahme von besonderen Dienstleistungen, die von uns ausgeführt und nicht Gegenstand einer Individuellen schriftlichen Vereinbarung sind, erfolgen ausschließlich nach den folgenden AGB. Alle von
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Auftragnehmer der Spedition Jens Runge. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer der Spedition Jens Runge 1 Geltungsbereich 1. Diese Bedingungen gelten für die Beauftragung von Auftragnehmern und die Leistungserbringung durch diese
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Roecklplatz,dasAusbildungsrestaurant,Isartalstrasse2680469München 089 45217129,kontakt@roecklplatz.de 1. Geltungsbereich AllgemeineGeschäftsbedingungenfürVeranstaltungen 1.1 DieseGeschäftsbedingungengeltenfüralleVerträgezurÜberlassungderRäumedes
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse
MehrDatenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Provence.de UG Geschäftsbereich Pluspol- Technologiezentrum Universitätsstraße 3 56070 Koblenz - Auftragnehmer - und Präambel - Auftraggeber
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Veranstaltungen und Trainings der Wolfram Ott & Partner GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen, Veranstaltungen und Trainings der Wolfram Ott & Partner GmbH 1 Geltungsbereich (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
MehrII. Muster-AGB Reparaturvertrag für Auftragnehmer. Textfassung
II. Muster-AGB Reparaturvertrag für Auftragnehmer Textfassung 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 2. Verbraucher
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg 1. Geltungsbereich Für die Vertragsbeziehungen zwischen Anja Neuberg (nachfolgend: Neuberg ) und Kunden gelten ausschließlich diese
MehrIII. Besondere Vertragsbedingungen
Beschaffung von Überlandniederflurlinienbussen mit Dieselmotoren für den öffentlichen Verkehr durch die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (Vergabestelle) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
MehrUnternehmensbereich Dokumentationserstellung
1. Allgemeines 1.1. Auf die mit Stötefalke-Consulting geschlossenen Verträge über Dienstleistungen und Produkte, insbesondere im Umfeld von Technischen Dokumentationen, sowie Risikobeurteilungen und Beratungen,
MehrVerband Deutscher Verkehrsunternehmen
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Bahnen in der Fassung vom 1. November 2008 Präambel mit Unverbindlichkeitserklärung einer Konditionenempfehlung Der e. V. empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden
MehrVILLA WESCO S.L.U., Calle Bernat de Santa Eugénia 28, Santa Maria del Cami, ES Mallorca, C.I.F.: B
VILLA WESCO S.L.U., Calle Bernat de Santa Eugénia 28, Santa Maria del Cami, ES-07320 Mallorca, C.I.F.: B-57856965 Allgemeine Geschäftsbedingungen (stationärer Handel) Für sämtliche Rechtsgeschäfte, die
Mehr1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf - (im Folgenden "AGB Verkauf" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Geräten, Hardware
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten
MehrAGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)
AGB Taxi Noack Taxi Noack erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingung gelten nicht, selbst wenn ihnen Taxi Noack
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrVerkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab
Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von
MehrDER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT.
DER VERTRAG: KLARE ABMACHUNGEN SIND DIE BESTE BASIS FÜR EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT. Zustelldienst der Lübecker Nachrichten und der Ostsee-Zeitung BEFÖRDERUNGSVERTRAG Auftraggeber Firma 1 oder Name Firma
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG
Allgemeine Einkaufsbedingungen von Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG 1. Geltung und Schriftform Diese Geschäftsbedingungen ergänzen bei allen Bestellungen der Bierlein & Schwarz GmbH & Co. KG die rechtsgeschäftlichen
MehrGO! EXPRESS & LOGISTICS UNSERE (BGB)
GO! EXPRESS & LOGISTICS UNSERE BesondereN Geschäftsbedingungen (BGB) inhalt Besondere Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 02 2. Leistungsumfang 02 3. Beförderungsausschluss 02 4. Beförderungsbedingungen
MehrVereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen
Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller
MehrVertrag. zwischen. Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister. (nachfolgend: Stabwechsel) und
Vertrag zwischen Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, 10789 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister (nachfolgend: Stabwechsel) und (nachfolgend: Berater des Unternehmensverkäufers) Präambel
MehrPraktikumsvereinbarung
Praktikumsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, diese vertreten durch den Kanzler, Durchführende Einrichtung: Institut für Organische
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, 28211 BREMEN 1 ASIgemeines; Geltungsbereich (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende
Mehr