Prozessbeschreibung Transshipment
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- Agnes Kaufman
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1 Version: 1.3 DAKOSY Datenkommunikationssystem AG Mattentwiete Hamburg Telefon: Fax: Version 1.3 Seite 1 von 16
2 Änderungsnachweis Version Betr. Abschnitte Grund Name Datum 1.0 Ersterstellung der Beschreibung Gladiator Kapitel 4 Ein Wechsel zwischen Freizone und Seezollhafen v.v. erfordert keine Ausgangs-SumA mehr - Gladiator ursprüngliche, anderslautende Bedingung aus dem Konzept gelöscht 1.2 Kapitel 1 Übergangsregelung gilt bis Diettrich Ende Juli 2011, da Wegfall des Kennzeichens D verschoben wurde. 1.3 Neu: Regel R5N Löschhafen in Norwegen? Schwanke Für Änderungsdienst, Entgegennahme und Bearbeitung von Kommentaren und Änderungsanträgen zu diesem Dokument ist folgende DAKOSY -Stelle zuständig: DAKOSY Datenkommunikationssystem AG - Port Communication Services - Mattentwiete Hamburg Telefon: Fax: info@dakosy.de Version 1.3 Seite 2 von 16
3 Inhalt 1 Einleitung und Zielsetzung ZAPP-Anmeldefälle EUB, MIT und DUX Rolle Main und Feeder und ihre Bedeutung für den IMP-Transshipmentprozesss Detaillierte Pozessbeschreibung zu den Anmeldefällen EUB, MIT und - DUX EDI Szenario und Schnittstellen EDI Szenario EDI Schnittstellen IMP-direct Statusübersicht zu den Transshipment sendungen Version 1.3 Seite 3 von 16
4 1 Einleitung und Zielsetzung Bis Ende 2010 durften seeseitige Umfuhren (Transshipments) auf Basis eines Befreiungskennzeichens (Kennzeichen D) ohne explizite Anmeldungen an den Zoll verladen werden. Das Befreiungskennzeichen wurde vom Carrier mit der Ladeliste an das Terminal übermittelt und mit der Lade-Ist-Meldung an das System ZAPP weitergeleitet. Ein explizite Anmeldung an den Zoll war nicht erforderlich. Durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen ist dieses Verfahren seit dem 1. Januar 2011 (weicher Übergang durch eine Übergangsregelung bis Ende Juli 2011) nicht mehr möglich. Zukünftig muss in Abhängigkeit vom Herkunftsland, vom nächsten Löschhafen und ggf. von vorangegangenen Zollverfahren vor Verladung eine Mitteilung an das System ZAPP (B- oder S-Nummer) und evtl. vorab noch eine Ausgangs-SumA (A- SumA) an das System ATLAS erzeugt werden. Mit der IMP sollen bereits vorhandene Informationen wiederverwendet werden. Zielsetzung ist ein weitgehend automatisierter Ablauf für die o.g. zollseitigen Anmeldungen. Hierfür wird neben den Importmanifest, die sogenannte COPRAR Load (Ladeliste) und ggf. auch das Exportmanifest benötigt. Nachfolgend wird beschrieben, welche Informationen von den Beteiligten erwartet werden, welche Konstellationen zu welchen zollseitigen Anmeldungen führen und welche EDI Szenarien umgesetzt werden müssen. Es besteht keine Verpflichtung der Abwicklung der Prozesse über die IMP. Sofern die nachfolgend beschriebene Lösung nicht in Anspruch genommen wird oder aufgrund der vorgesehenen Prüfungen in den einzelnen Prozessabschnitten ein automatisierter Ablauf nicht möglich ist, sind die Daten manuell in den DV-Systemen ZAPP und ggf. ATLAS (AES/EAS) zu erfassen. 2 ZAPP-Anmeldefälle EUB, MIT und DUX In ZAPP werden für Transshipments die Anmeldefälle EUB (nächster Löschhafen = EU-Hafen; etwaige Ausfuhrverfahren sind bereits abgeschlossen), MIT (Mitteilung) und DUX unterschieden. Die Anmeldefälle EUB oder MIT kommen zur Anwendung, wenn keine A-SumA erforderlich ist. Die Anmeldefälle EUB und MIT werden mit einer B-Nummer beantwortet. Für den Fall, dass eine A-SumA vorliegt/erstellt werden muss, kommt der ZAPP- Anmeldefall DUX zur Anwendung. Dieser wird mit einer S-Nummer beantwortet. D in der B- oder S-Nummer Ein D an der vierten Stelle der B- oder S-Nummer weist auf die Erstellung aus dem IMP-Transshipmentprozess hin! Beispiel: B11D bzw. S11D Version 1.3 Seite 4 von 16
5 3 Rolle Main und Feeder und ihre Bedeutung für den IMP-Transshipmentprozesss Die erforderlichen Informationen, für die evtl. Erstellung einer A-SumA und für den jeweiligen ZAPP-Anmeldefall können, je nach Beteiligtenkonstellation, nicht immer aus dem Importmanifest und der COPRAR Load abgeleitet werden. Insbesondere die Angaben zum tatsächlichen Empfänger und zum nächsten Löschhafen (nach Hamburg) sind dem Feeder-Carrier in aller Regel nicht bekannt. Da diese Informationen u.a. für die Entscheidung, ob eine A-SumA erstellt werden muss wichtig sind und auch zu den Pflichtangaben in den jeweiligen Zollanmeldungen gehören, muss in bestimmten Konstellationen auch das Export- Manifest abgegeben werden. Auf die Abgabe der COPRAR-Load kann in diesem Fall verzichtet werden. Anmerkung: Die Summarische Eingangsanmeldung wird für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten auf Basis der Daten des Importmanifests erstellt. Abweichende Angaben zum Bestimmungsort und/oder Empfänger im Exportmanifest lassen daher darauf schließen, dass sich die Angaben zum Bestimmungsort und/oder Empfänger gegenüber den Angaben in der Summarischen Eingangsanmeldung geändert haben. Sendungen für die bereits eine Ausfuhranmeldung abgegeben worden ist, wird für die Prozessabläufe unterstellt, dass mit dem Umschlag im Hafen Hamburg keine Änderung hinsichtlich Bestimmungsort und Empfänger eingetreten ist. Rollendefinition: Main = Main-Carrier, kennt den tatsächlichen Empfänger und das Bestimmungsland (nächster Löschhafen) und gibt diese im Import- Manifest an. Eine Änderung des Empfängers oder des Bestimmungslandes, wird durch ein Up-Date des Manifestes (B/L-Ebene) bekannt gegeben. Feeder = Feeder-Carrier, kennt im Gegensatz zum Main-Carrier nicht die tatsächlichen Zieldaten. Die Angaben aus dem Import-Manifest sind daher in der Regel nicht ausreichend. Eine Ergänzung aus dem Export- Manifest (des Main-Carriers) ist erforderlich. Die Festlegung, ob ein Carrier als Main oder Feeder agiert, wird pauschal in der IMP- Userdatenbank hinterlegt. Die folgende Tabelle beschreibt die möglichen Konstellationen zwischen Import- und Export Carrier und zeigt welche Nachrichten/Informationen abgegeben werden müssen. Fall Konstellation (Import - Export) Import-Manifest Export-Manifest Coprar-Load Bemerkung A Main - Feeder Main Feeder (Kann) Feeder B Main - Main Main Main (Kann) Main kein Frachtführerwechsel C Feeder - Main Feeder Main - D Feeder - Feeder Feeder Feeder (Kann) Feeder kein Frachtführerwechsel Version 1.3 Seite 5 von 16
6 Erläuterung: Nachfolgend werden die jeweiligen Konstellationen näher erläutert. Die Frage, ob neben der ZAPP-seitigen Anmeldung zuvor eine A-SumA erzeugt werden muss, wird im nachfolgenden Kapitel 4, Detaillierte Beschreibung des Prozessablaufs beschrieben. Fall A: Import = Main-Carrier und Export = Feeder Carrier (vielfach als nordgehende Ware bezeichnet) Der Main-Carrier sendet das Import-Manifest an die IMP. Der Feeder-Carrier sendet die Coprar-Load. Sobald aus der Coprar-Load das Schiff, das Abfahrtsdatum und der nächste Löschhafen zugeordnet wird, erfolgt die zollseitige Meldung. Die AES-MRN wird erforderlichenfalls aus dem Importmanifest zugeordnet. Falls dem Main-Carrier zum Zeitpunkt der Manifestabgabe bereits bekannt ist, mit welchem Feeder der Weitertransport erfolgen soll, dann kann er dieses bereits im Import-Manifest (On-Carriage) angeben. In diesem Fall erfolgt die zollseitige Anmeldung bereits mit Abgabe des Import-Manifestes. Export-Manifest: Anstelle der Coprar-Load kann der Feeder-Carrier auch ein Export- Manifest abgeben. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Export- Manifest rechtzeitig vor der designierten Verladung abgegeben wird. Siehe auch Kapitel 4, in dem die genauen Prozessabläufe mit ihren Fristen detailliert behandelt werden. Fall B: Es findet kein Frachtführerwechsel statt. Der Main-Carrier ist sowohl für die Importals auch für die Export-Richtung (Weitertransport) zuständig. Der Main-Carrier sendet das Import-Manifest und auch die Coprar-Load an die IMP. Sobald aus der Coprar-Load das Schiff, das Abfahrtsdatum und der nächste Löschhafen zugeordnet wird, erfolgt die zollseitige Meldung. Die AES-MRN wird erforderlichenfalls aus dem Importmanifest zugeordnet. Falls dem Main-Carrier zum Zeitpunkt der Manifestabgabe bereits bekannt ist, mit welchem (eigenen Feeder-) Schiff der Weitertransport erfolgen soll, dann kann er dieses bereits im Import-Manifest (On-Carriage) angeben. In diesem Fall erfolgt die zollseitige Anmeldung bereits mit Abgabe des Import-Manifestes. Export-Manifest: Anstelle der Coprar-Load kann der Main-Carrier auch ein Export- Manifest abgeben. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Export- Manifest rechtzeitig vor der designierten Verladung abgegeben wird. Siehe auch Kapitel 4, in dem die genauen Prozessabläufe mit ihren Fristen detailliert behandelt werden. Fall C: Import = Feeder-Carrier und Export = Main Carrier (vielfach als südgehende Ware bezeichnet) Der Feeder-Carrier sendet das Import-Manifest an die IMP. Der Main-Carrier sendet das Export-Manifest. Sobald aus dem Export-Manifest das Schiff, das Abfahrtsdatum, der nächste Löschhafen, sowie Angaben zum Empfänger, zum nächsten Löschhafen und ggf. zur AES-MRN zugeordnet wird, erfolgt die zollseitige Meldung. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Export-Manifest rechtzeitig vor der designierten Verladung abgegeben wird. Siehe auch Kapitel 4, in dem die genauen Prozessabläufe mit ihren Fristen detailliert behandelt werden Version 1.3 Seite 6 von 16
7 Die Abgabe der Coprar-Load durch den Export-Carrier ist für diesen Fall nicht ausreichend, da die Angaben zum Empfänger und zum nächsten Löschhafen und ggf. der AES-MRN in der Regel nicht aus dem Import-Manifest des Feeders entnommen werden können und in der Coprar-Load nicht angegeben werden können. Fall D: Es findet kein Frachtführerwechsel statt. Der Feeder-Carrier ist sowohl für die Importals auch für die Export-Richtung (Weitertransport) zuständig. Der Feeder-Carrier sendet das Import-Manifest und auch die Coprar-Load an die IMP. Sobald aus der Coprar-Load das Schiff, das Abfahrtsdatum, der nächste Löschhafen und ggf. die AES-MRN zugeordnet wird, erfolgt die zollseitige Meldung. Falls dem Feeder-Carrier zum Zeitpunkt der Manifestabgabe bereits bekannt ist, mit welchem (eigenen Feeder-) Schiff der Weitertransport erfolgen soll, dann kann er dieses bereits im Import-Manifest (On-Carriage) angeben. In diesem Fall erfolgt die zollseitige Anmeldung bereits mit Abgabe des Import-Manifestes. Export-Manifest: Anstelle der Coprar-Load kann der Feeder-Carrier auch ein Export- Manifest abgeben. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass das Export- Manifest rechtzeitig vor der designierten Verladung abgegeben wird. Siehe auch Kapitel 4, in dem die genauen Prozessabläufe mit ihren Fristen detailliert behandelt werden Version 1.3 Seite 7 von 16
8 4 Detaillierte Pozessbeschreibung zu den Anmeldefällen EUB, MIT und - DUX Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wird der Prozessablauf in zwei Abschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt werden die Eingangsprozesse und die generellen Prüfungen dargestellt. Im zweiten Abschnitt folgen die Beschreibungen hinsichtlich der Anmeldearten EUB, MIT oder DUX. Innerhalb der Darstellung werden Bemerkungen mit Präfix Bn, n = aufsteigende Nummer und Regeln mit Präfix Rn gekennzeichnet. Die jeweiligen Beschreibungen sind im Anschluss an die grafische Darstellung zusammengefasst Version 1.3 Seite 8 von 16
9 Import-Carrier Import- Manifest Export-Carrier Export- Manifest und/ oder Coprar- Load B1: siehe Erläuterung Daten-Merging B2: Jedes neue Manifest oder Coprar-Load löst den Prozeß aus Embargo R1: Prüfen, ob Embargo-Länder involviert sind Complete? R2: Prüfen, ob alle Informationen für MIT/DUX bzw. EXS vorliegen (Neuer Vorgang oder Update) POD = EU? R3: Prüfen, ob nächster Löschhafen in der EU liegt Alle Beteiligte > 40 days Warnung Noch 5 Tage B3: siehe Erläuterung R4: Prüfen, ob ATA >= 40 Tage zurückliegt Ggf. Storno B-/ S-Nummer > 45 days R5: Prüfen, ob Zeitraum zwischen ATA und ETD > 45 Tage B4: siehe Erläuterung Status/ Info EUB Ende IMP- Prozess Status/B- Nummer Export-Carrier (Anmelder) Import-Carrier Fortsetzung siehe Abschnitt 2 der Prozeßbeschreibung: Version 1.3 Seite 9 von 16
10 Bemerkung/ Regel B1 B2 B3 B4 R1 R2 R3 R4 R5 R5N Erläuterung Wie in Kapitel 2 beschrieben, ist die Coprar-Load für die sogenannte nordgehende Ware (Main - Feeder) ausreichend. Allerdings kann anstelle der Coprar-Load auch bereits das Export-Manifest abgegeben werden. Für die sogenannte südgehende Ware (Feeder - Main) ist das Export-Manifest hingegen eine Pflichtangabe und ersetzt die Coprar-Laod. Bei bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich eine A-SumA MRN zu erstellen. Dieses kann ebenfalls durch die IMP erfolgen oder bereits im Vorwege durch den Export- Carrier erfolgt sein. Für den Fall, dass bereits der Export-Carrier eine A-SumA MRN (für DE/HAM) erstellt hat, dann kann diese mit dem Export-Manifest übertragen werden. Jedes neue Manifest oder Coprar-Load löst den Prozeß "Daten-Merging" aus. Da eine Ware, die länger als 45 Tage im Hafen ist (siehe auch R4), nicht mehr nach den hier beschriebenen Ablauf behandelt werden kann, wird bereits nach 40 Tagen eine Warnung an die Beteiligten versendet. Die Warnung / Info geht an alle Beteiligte, die zum fraglichen Zeitpunkt ermittelt werden können. Der Import-Carrier erhält die Warnung in jedem Fall. Falls bereits auch der Export-Carrier bekannt ist, erhält auch dieser die Warnung. Falls festgestellt wird, dass die Ware aufgrund von Embargo-Vorschriften oder wegen der 45-Tage Frist nicht nach den hier beschriebenen Transshipmentprozess behandelt werden kann, dann werden ggf. B- oder S-Nummern, die aus der IMP heraus erstellt wurden, storniert und die Beteiligten erhalten eine entsprechende Info (Statusnachricht) hierüber. Der IMP-Prozess "Transspipment" endet in diesem Fall. In diesen Fällen oder in den Fällen in denen die Abwicklung der Prozesse über die IMP nicht in Anspruch genommen werden soll sind die Daten manuell in den DV-Systemen ZAPP und ggf. ATLAS (AES/EAS) zu erfassen. Es wird geprüft, ob Embargo-Länder involviert sind. Falls dieses der Fall ist, wird der IMP-Prozess "Transshipment" abgebrochen. Siehe auch B4. Es wird geprüft, ob die erforderlichen Informationen für die jeweilige Wiederausfuhrmitteilung bzw. Summarische Ausgangsanmeldung und die B- bzw. S- Nummer vollständig vorliegen (siehe auch Kapitel 3).Dieser Vorgang wird immer dann ausgelöst, wenn eine neues oder geändertes Manifest (Im- oder Export) oder eine neue oder geänderte Coprar-Load eintrifft. Prüfen, ob der nächste Löschhafen in der EU liegt. Falls, dann EUB-Fall. Prüfen, ob ATA - Actual Time of Arrival >= 40 Tage zurückliegt. Es wird geprüft, ob sich die Ware bereits seit 40 Tagen im Hafen befindet. Falls dieses zutrifft, erhalten alle Beteiligten eine entsprechende Warnung / Info. Siehe auch B3. Prüfen, ob ATA - Actual Time of Arrival > 45 Tage zurückliegt. Es wird geprüft, ob sich die Ware bereits seit mehr als 45 Tagen im Hafen befindet. Falls dieses der Fall ist, wird der IMP-Prozess "Transshipment" abgebrochen. Siehe auch B4. Prüfen, ob der Löschhafen in Norwegen liegt. Trifft dies zu, kann der Prozess mit dem Anmeldefall MIT fortgesetzt werden. Andernfalls werden die Prüfungen mit der Regel R6 fortgesetzt Version 1.3 Seite 10 von 16
11 Abschnitt 2 (Fortsetzung zu Abschnitt 1) R5N: POD in NO? POD in NO? R6: POL in der EU? aus EU? AES-MRN? R7: Prüfen, ob eine Ausfuhr-MRN vorliegt und Zeitraum zwischen ATA und ETD <= 11 (14) Tage R8: POL in NO? aus NO? R9: Frachtführerwechsel, nur bei Feeder-Main oder Feeder- Feeder (siehe auch Kap. 3) Wechsel FF? Nein, also Drittlandsware MIT? R10: Prüfen (UND- Bedingung), ob - kein Empfänger- oder Bestimmungslandwechsel - Zeitraum zwischen ATA und ETD <= 11 (14) Tage EXS exist.? R11: Prüfen, ob bereits eine EXS MRN (DE/ HAM) vorliegt EXS- Anmeldung Status/ MRN Export-Carrier (Anmelder) Import-Carrier MIT Status/B- Nummer Export-Carrier (Anmelder) Import-Carrier DUX MRN > 24h? DUX Status/S- Nummer Not released R12: prüfen, ob MRN aus ASumA > 24h und kein Stopp zur S-Nummer aus ZAPP vorliegt ODER nach einem Stopp aus ZAPP bereits ein FREI vorliegt B5: Auch ASumA-MRNs aus Manifestdaten warten 24h Status/S- Nummer Released Export-Carrier (Anmelder) Import-Carrier Export-Carrier (Anmelder) Import-Carrier Version 1.3 Seite 11 von 16
12 Bemerkung/ Regel B5 R6 R7 R8 R9 R10 R11 R12 Erläuterung Falls ein Carrier eine MRN aus einer A-SumA (MRN mit DE4851 Stellen 3 bis 8 sowie X Stelle 17) mittels des Export-Manifestes an die IMP überträgt, dann wird auch in diesem Fall 24 Stunden gewartet, bis die korrespondierende S-Nummer in ZAPP auf "released" gesetzt wird. Hintergrund ist das gesetzliche Erfordernis, die A-SumA 24 Stunden vor Verladung abzugeben und dass die IMP nicht ermitteln kann, wann die MRN tatsächlich erstellt wurde. Wenn die Regel R3 ergeben hat, dass die Ware nicht wieder in einem EU-Hafen gelöscht wird, dann erfolgt die Prüfung, ob die Ware in einem europäischen Hafen geladen wurde. In diesem Fall muss eine Ausfuhranmeldung existieren und das Ausfuhrverfahren in dem anderen Hafen abgeschlossen worden sein. Falls die Ware in einem europäischen Hafen geladen wurde, erfolgt die Prüfung, ob eine AES-MRN aus dem vorangegangenen Hafen bzw. Land vorliegt. Falls das Ergebnis ist, muss folgende weitere Bedingung erfüllt sein: - Zeitraum zwischen ATA und ETD <= 11 (14) Tage Falls das Ergebnis ein "" ergibt, muss eine A-SumA (MRN mit DE4851 Stellen 3 bis 8 sowie X Stelle 17)vorliegen oder in der IMP erstellt werden - siehe R11. Falls die Ware nicht in einem europäischen Hafen geladen wurde (siehe R6), wird geprüft, ob die Ware in einem norwegischen Hafen geladen wurde. Falls das Ergebnis ein "" ergibt, muss eine A-SumA bzw. EXS MRN vorliegen oder in der IMP erstellt werden - siehe R11. Hintergrund ist, dass bei Eingang von Sendungen aus Norwegen auf die Abgabe einer E-SumA verzichtet wird (Abkommen EU / NO). Es wird geprüft, ob bei der Konstellation Feeder-Main und Feeder-Feeder (siehe auch Kapitel 3) ein Frachtführerwechsel (Import- und Export-Carrier sind nicht identisch) vorliegt. Falls das Ergebnis ein "" ergibt, muss eine A-SumA bzw. EXS MRN vorliegen oder in der IMP erstellt werden - siehe R11. Prüfen (UND- Bedingung), ob - kein Empfänger- oder Bestimmungslandwechsel - Zeitraum zwischen ATA und ETD <= 11 (14) Tage Falls das Ergebnis ein "" ergibt, muss eine A-SumA bzw. EXS MRN vorliegen oder in der IMP erstellt werden - siehe R11. Prüfen, ob bereits eine A-SumA bzw. EXS MRN vorliegt. Die fragliche MRN kann bereits im Vorwege erstellt und mit dem Export-Manifest an die IMP übertragen worden sein. Die MRN muss DE4851 an den Stellen 3 bis 8 sowie X an der Stelle 17 enthalten.falls das Ergebnis ein "" ergibt, wird automatisch eine A-SumA MRN aus der IMP erstellt und den beteiligten Carriern mitgeteilt. Nachdem aus der IMP eine "not released S-Nummer" (Anmeldefall DUX) erstellt wurde, wird geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, die S-Nummer freizugeben, d.h. auf "released" zu setzen. Es wird geprüft, ob die MRN aus A-SumA > 24h alt ist und kein Stopp zur S-Nummer aus ZAPP vorliegt ODER nach einem Stopp aus ZAPP bereits ein wieder FREI vorliegt. Falls das Ergebnis ein "" ergibt, wird automatisch eine die S-Nummer freigegeben und der Status wird den beteiligten Carriern mitgeteilt Version 1.3 Seite 12 von 16
13 5 EDI Szenario und Schnittstellen 5.1 EDI Szenario Das folgende Interaktionsdiagramm beschreibt das Nachrichtenszenario zum Transshipmentprozess. Der Fokus liegt hierbei auf den Nachrichtenfluss für den Import- und Export-Carrier. Die genauen Bedingungen unter denen eine A-SumA MRN, B- oder S- Nummer erstellt werden, sind in Kapitel 4 beschrieben und werden nachfolgend nur vereinfacht wiedergegeben. Import - Carrier IMP Export-Carrier ZAPP oder ATLAS 1. Import-Manifest, mit KZ Transshipment (IFTMCS) 1.1. Confirmation (APERAK) timer für A-SumA (ab ATA) 2. Ladeliste (COPRAR load) 2.1. Confirmation (APERAK) 3. Export-Manifest (IFTMCS) 3.1. Confirmation (APERAK) 4. Warnungen/Infos? 4.1. Warnung/Info (IFTSTA) 4.2. Warnung/Info (IFTSTA) 5. Daten komplett, Entscheidung A-SumA muss erstellt werden 5.1. A-SumA an ATLAS (Anmelder Export-Carrier) MRN o. Fehler MRN oder Fehler (IFTSTA) MRN oder Fehler (IFTSTA) 6. Entscheidung B- oder S-Nummer 6.1. B- oder S-Nummer beantragen an ZAPP (Anmelder Export-Carrier) B- oder S-Nummer oder Fehler B- oder S-Nr. oder Fehler (IFTSTA) B- oder S-Nr. oder Fehler (IFTSTA) 7. Stopp, Freigabe, Released? 7.2. Status zur B-oder S-Nr. (IFTSTA) 7.1. Status zur B-oder S-Nr. (IFTSTA) Version 1.3 Seite 13 von 16
14 Erläuterung zum Diagramm EDI Szenario : Nr. Bezeichnung Beschreibung/Anmerkung 1. Import Manifest und Bestätigung Das Import Manifest wird auf B/L-Ebene mit der EDIFACT-Nachricht IFTMCS an die IMP übertragen. Die Nachricht wird syntaktisch und semantisch geprüft und der Import-Carrier erhält eine Bestätigungsnachricht (APERAK) zurück. Es werden positive wie auch negative (Rückweisung) Bestätigungen zurückgegeben. Die Bestätigungen werden auf B/L-Ebene zurückgegeben. Für fehlerfreie Übertragungen (B/L-Ebene) wird mit Ankunft des Schiffes (ATA Actual Time of Arrival) die Zeit festgehalten. Hierdurch wird eine Überwachung der Fristen (14 Tage oder 40/45 Tage) möglich siehe auch Kapitel Ladeliste Transportauftrag und Bestätigung Der Export-Carrier sendet die Ladeliste auf Schiffsebene mit der EDIFACT Nachricht COPRAR an die IMP. Die Nachricht wird syntaktisch und semantisch geprüft und der Export- Carrier erhält eine Bestätigungsnachricht (APERAK) zurück. Es werden positive wie auch negative (Rückweisung) Bestätigungen zurückgegeben. Die Bestätigungen werden auf Schiffsebene zurückgegeben. 3. Export Manifest und Bestätigung Das Export Manifest wird auf B/L-Ebene mit der EDIFACT-Nachricht IFTMCS an die IMP übertragen. Die Nachricht wird syntaktisch und semantisch geprüft und der Export-Carrier erhält eine Bestätigungsnachricht (APERAK) zurück. Es werden positive wie auch negative (Rückweisung) Bestätigungen zurückgegeben. Die Bestätigungen werden auf B/L-Ebene zurückgegeben. 4. Warnungen / Infos Die IMP überprüft, ob die 45-Tage Frist demnächst erreicht wird oder bereits überschritten wurde. Darüber hinaus wird geprüft, ob Embargo Länder betroffen sind - siehe auch Kapitel 4. Falls eine der Prüfungen zutrifft, wird mit der EDIFACT-Nachricht IFTSTA eine Warnung bzw. eine Info an den Import-Carrier und sofern bekannt an den Export-Carrier gegeben. 5. Daten komplett, ggf. A-SumA erstellen Sobald die notwendigen Daten für die Erstellung der Zollanmeldung vollständig vorliegen, wird geprüft, ob eine A-SumA MRN erstellt werden muss - siehe auch Kapitel 4. Im positiven Fall wird eine A-SumA an das System ATLAS gesendet. Die resultierende MRN oder ggf. eine Fehlermeldung werden mit der EDIFACT-Nachricht IFTSTA an den Export-Carrier und den Import-Carrier (optional) zurückgegeben. 6. B-oder S-Nummer erstellen Es wird geprüft, ob eine B- oder S-Nummer erstellt werden muss und eine entsprechende Meldung an das System ZAPP gesendet siehe hierzu auch Kapitel 4. Die resultierende B- oder S-Nummer (mit ihren Status Not Released) oder ggf. eine Fehlermeldung werden mit der EDIFACT-Nachricht IFTSTA an den Export-Carrier und den Import-Carrier (optional) zurückgegeben. 7. Status zur B- oder S-Nummer Die möglichen Status(-wechsel) wie Stopp, Freigabe und für die S-Nummer der Status Released (nach 24 Stunden, wenn kein Stopp vorliegt) werden mit der EDIFACT-Nachricht IFTSTA an den Export-Carrier und den Import-Carrier (optional) zurückgegeben Version 1.3 Seite 14 von 16
15 5.2 EDI Schnittstellen Wie im vorangehenden Kapitel erläutert, werden die EDIFACT-Schnittstellen IFTMCS, APERAK und IFTSTA verwendet. Die Manifestdaten (Import wie auch Export) werden mit der Nachricht IFTMCS übertragen. Die IMP-seitige Empfangsbestätigung (positiv oder negativ) wird mit der Nachricht APERAK zurückgegeben. Alle weiteren Status und Informationen aus den Transshipmentprozess werden mit der Nachricht IFTSTA zurückgegeben. Die jeweils aktuellen Schnittstellen können von folgender Web-Seite heruntergeladen werden: Version 1.3 Seite 15 von 16
16 6 IMP-direct Statusübersicht zu den Transshipment sendungen IMP-direct ist die Web-Anwendung der IMP. Für Carrier steht eine Übersicht zur Verfügung, aus der ersichtlich wird, ob eine Transshipmentsendung bereits eine B- oder S-Nummer erhalten hat und welchen Status sie ggf. besitzt. Für die Anwendung ist eine Registrierung erforderlich. Weitere Informationen sind über den DAKOSY Vertrieb erhältlich Version 1.3 Seite 16 von 16
Prozessbeschreibung Transshipment
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