1. Unitymedia ist das Rückgrat der Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung in NRW
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- Annegret Schulze
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1 16 STELLUNGNAHME 16/3280 Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 9. Dezember 2015 bezüglich Breitbandförderung in NRW A18, A17, A11, A12 Unitymedia mit Hauptsitz in Köln ist der führende Kabelnetzbetreiber in Deutschland und eine Tochter von Liberty Global, dem größten internationalen Kabelunternehmen mit Niederlassungen in 14 Ländern. Unitymedia erreicht mit seinem Coax-Glasfaser-Netz 12,7 Millionen Haushalte mit Breitbandkabeldiensten. Neben klassischen Kabel-TV-Dienstleistungen bietet Unitymedia seinen Kunden auch die Versorgung mit Telefonie sowie Highspeed-Internet mit Bandbreiten bis 200 MBit/s. Zum 30. September 2015 hatte Unitymedia 7,1 Mio. Kunden, die 6,5 Mio. TV-Abonnements und 3 Mio. Internet- sowie 2,9 Mio. Telefonie-Abonnements bezogen haben. Weitere Informationen zu Unitymedia finden Sie unter Unitymedia begrüßt die Entscheidung, das Thema Breitbandförderung in einer öffentlichen Anhörung zu behandeln. Als Mitglied des Runden Tischs Breitband haben wir die Entwicklung der Breitbandstrategie des Wirtschaftsministeriums auch bisher schon aktiv begleitet. Deshalb möchten wir in unserer Rolle als wichtigster Infrastrukturwettbewerber im Telekommunikationsund Breitbandmarkt den Weg einer schriftlichen Stellungnahme nutzen, um unsere wesentlichen Grundüberzeugungen in kurzer Form zusammenfassen. 1. Unitymedia ist das Rückgrat der Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung in NRW Unitymedia bietet heute schon über 70% aller Haushalte in NRW Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse und ist damit das Rückgrat der Breitbandversorgung im Bundesland. Diese starke Marktposition ist Folge der Investition von vielfachen Milliarden- Beträgen im Laufe der vergangenen 10 Jahre, die zunächst für den Erwerb der Basis- Infrastruktur, dann aber vor allem aber für deren Aufrüstung zu Datennetzen, den Upgrade zu hochleistungsfähigen Highspeed-Netzen mit einer flächendeckenden Bandbreite von 200 MBit/s sowie deren weiteren Ausbau durch Anschluss von immer mehr Kunden aufgewandt wurden. Über die letzten Jahre lagen unsere CAPEX-Investitionen regelmäßig bei etwa 25% unseres Umsatzes, was weit über dem Investitionsdurchschnitt unserer Branche liegt. Dabei handelte es sich um Investitionen auf rein privatwirtschaftlicher Basis. Unitymedia GmbH Aachener Str Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB Geschäftsführung: Lutz Schüler (Vors.) Dr. Herbert Leifker Winfried Rapp
2 2. Unitymedia wird auch in Zukunft in hohem Umfang in seine Netze investieren. Auch in Zukunft werden wir weiter massiv in unsere Infrastruktur investieren und zwar sowohl für den Ausbau in die Fläche, das heißt die Vergrößerung der Zahl der mit unseren Netzen erreichbaren Haushalte und Betriebe, als auch für den Ausbau in der Spitze, um unseren Kunden auch langfristig eine bedarfsgerechte Spitzen-Breitbandversorgung anbieten zu können. In den letzten Jahren haben wir in NRW ca Haushalte p.a. neu an unser schnelles Internet angeschlossen. Für die Zukunft planen wir noch mal eine deutliche Beschleunigung dieser Ausbauaktivitäten, mit denen wir in den nächsten Jahren eine Millionen weiterer Haushalte in unserem Verbreitungsgebiet anzuschließen planen. Davon wird ein erheblicher Anteil in NRW umgesetzt werden. Parallel werden wir die Kapazität und Leistungsfähigkeit unserer Netze durch Tiefbaumaßnahmen, die Verlegung zusätzlicher Glasfasern, leistungsfähigere aktive Technologien und den Einsatz neuer Kabel-Standards kontinuierlich weiter ausbauen, um auch den Anforderungen der Gigabit-Gesellschaft der Zukunft gerecht zu werden. 3. Unitymedia bekennt sich zum privat finanzierten Ausbau im Infrastrukturwettbewerb. Die geschilderten Ausbauaktivitäten von Unitymedia sind in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft im freien Wettbewerb privat finanziert und fast gänzlich ohne öffentliche Gelder erfolgen. So wird der wichtige Infrastrukturwettbewerb belebt und werden die öffentlichen Kassen entlastet. Unitymedia bekennt sich nachdrücklich zum Wettbewerb verschiedener Infrastrukturen als dem wichtigsten und stärksten Treiber für einen erfolgreichen Breitbandausbau. Dies gilt es zu beachten, wenn es um die Schaffung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur als entscheidenden Faktor für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Landes NRW geht. Es ist deswegen völlig richtig, wenn sich die Politik bemüht, den richtigen Rahmen für eine Versorgung des Landes mit schnellen Breitbandverbindungen zu schaffen. Dabei sollte allerdings im Zentrum des Bemühens immer die Stärkung des Infrastrukturwettbewerbs stehen. Insgesamt hat der durch Unitymedia in NRW entfachte Infrastrukturwettbewerb in den letzten Jahren den entscheidenden Antrieb zum Ausbau von schnellen Internetanschlüssen und zu günstigen Verbraucherpreisen gegeben. Denn während reiner Dienstewettbewerb auf einer Infrastruktur gerade keinen Zwang zu Investitionen in die eine, von allen gleichermaßen genutzte Infrastruktur auslöst und auch keine Innovationen auf Netzebene fördert, löst der Wettbewerb mit einer anderen Infrastruktur genau diese Investitionsanreize aus. Das Aufrüsten ihrer Netze treibt die Deutsche Telekom genau in den Regionen zur Aufrüstung ihrer Netze, in denen die Kabelnetzbetreiber oder Glasfasernetzbetreiber zeigen, dass ein einfacher DSL-Anschluss nur noch begrenzt wettbewerbsfähig ist. Mögliche Innovationen im Dienstebereich, die Unitymedia Stellungnahme Anhörung Breitbandförderung in NRW Seite 2
3 ein reiner Dienstewettbewerb möglicherweise befördert, kommen hingegen zu großen Teilen aus dem Ausland und schaffen auch dort die wesentliche Wertschöpfung. Als Beispiele können hier WhatsApp, Facebook oder auch Netflix genannt werden. Ein Regulierungsrahmen sollte sich daher keinesfalls auf die Errichtung allein eines Netzes bzw. den Einsatz nur einer Netztechnologie fokussieren, wie dies teilweise in der Befürwortung eines einzigen Glasfasernetz für NRW geschieht. Dies würde nur eine neue, endlich überwundene Monopolsituation restituieren und so die Investitionskräfte dauerhaft erlahmen lassen. Die Förderung einer solchen Infrastruktur sollte jedenfalls auf solche sehr ländlichen Regionen beschränkt bleiben, in denen ein Infrastrukturwettbewerb auch dauerhaft nicht möglich erscheint. Ein solcher Ansatz verkennt auch, dass in der Realität längst hybride Netztechnologien im Einsatz sind, bei denen Glasfaser eine zentrale Rolle spielt, diese aber oft ohne Einbußen der Leistungsfähigkeit mit anderen Technologien gekoppelt ist. Aus diesem Grunde werden unsere hybriden Coax-Glasfaser-Netze auch dauerhaft eine zentrale Rolle bei der Breitbandversorgung spielen. Diese Bedeutung betont auch die Studie Nachhaltiger NGA-Netzausbau als Chance für Nordrhein-Westfalen. Entgegen der Darstellung der Studie sind dabei unsere hybriden Netze jedoch nicht nur kurz- und mittelfristig zukunftssichere NGA-Infrastrukturen, sondern auch auf lange Sicht. Bereits heute bieten wir standardmäßig Downloadgeschwindigkeiten von 200 MBit/s an und werden diese zeitnah mit der bestehenden Technik auf 400 MBit/s erhöhen. Dank der Einführung neuer Standards und der weiteren Erhöhung des Glasfaseranteils in unseren hybriden Netzen werden wir schon bald Geschwindigkeiten im Gigabit-Bereich anbieten können. Dabei orientieren wir uns an den Kundenwünschen und werden auch die Upload- Geschwindigkeit bedarfsgerecht weiter erhöhen. Eine grundsätzliche Festlegung auf symmetrische Bandbreiten ist jedoch marktfern, da sie weder bei privaten Haushalten noch bei einem Großteil gewerblicher Nutzer dem Bedarfsprofil entsprechen. Damit sei betont, dass rein technisch eine symmetrische Verteilung der Bandbreite in Kabelnetzen jederzeit möglich wäre. Dort wo sie tatsächlich nachgefragt werden (spezielle Gewerbekunden), bieten wir auch heute schon symmetrische Produkte an. Ein weiter zunehmender Ausbau von Glas in unseren Netzen wird die Möglichkeit zu bedarfsgerechter Gestaltung für die jeweiligen Kunden im Gewerbebereich noch weiter steigern. Obwohl wir also der Bewertung von Glasfaser als wichtiger Zukunftstechnologie zustimmen, lehnen wir eine generelle, einseitige Konzentration auf eine Technologie ab. Der Breitbandausbau sollte im Technologiemix erfolgen, und gerade unsere hybriden Coax-Glasfaser- Netze werden auch in Zukunft mit Leistungen im Gigabit-Bereich eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit ultraschnellem Breitband spielen. Unitymedia Stellungnahme Anhörung Breitbandförderung in NRW Seite 3
4 4. Förderung muss auf dauerhaft wirtschaftlich nicht erschließbare Regionen beschränkt bleiben Angesichts der bestehenden privaten Investitionsdynamik, die sich in unserem Falle sogar noch einmal deutlich verstärkt, ist es von zentraler Bedeutung, dass sich öffentliche Subventionen auf solche Regionen beschränken, die auch dauerhaft nicht privatwirtschaftlich im Wettbewerb erschlossen werden können. Dies gebietet nicht nur ein effizienter Einsatz öffentlicher Mittel, sondern auch der Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs im liberalisierten Telekommunikationsmarkt. Für eine öffentliche Förderung des Breitbandausbaus sollte sowohl das Zuschuss- als auch das Betreibermodel berücksichtigt werden. Dabei gilt, dass das Betreibermodell in den meisten Fällen ein nachhaltigeres Modell ist, das zudem einen geringeren Einfluss auf den Wettbewerb ausübt. Das in vielen Fällen etwas günstigere und vielleicht schneller zu realisierende Zuschussmodell läuft dem gegenüber Gefahr, eine Remonopolisierung zu befördern und den weiteren Ausbau durch den sogenannten Lock-In-Effekt zu erschweren. Vor allem ist beim Zuschussmodell abzusehen, dass es oft nur zu einem Ausbau kommt, der gerade so die aktuellen politischen Forderungen erfüllt, der aber schon bald nicht mehr den Anforderungen der Praxis genügt, so dass sich dann die Diskussion um eine erneute Förderung eines weiteren Ausbaus ergibt. Am Ende könnte sich das Zuschussmodell so sogar als die teurere Lösung erweisen. 5. Förderung des Ausbaus von Gewerbegebieten vorzugsweise mit Glasfaser Besonders wichtig ist es, bei Fördermaßnahmen für den Ausbau von Gewerbegebieten auf eine auch dauerhaft leistungsstarke Infrastruktur zu setzen und nicht öffentliches Geld für nur kurzfristig wirkende Lösungen zu vergeuden. Deshalb findet der auch in der Studie Nachhaltiger NGA-Netzausbau als Chance für Nordrhein-Westfalen formulierte Fokus auf Glasfaserausbau für den Bereich der Gewerbegebiete unsere Unterstützung. Fördergelder sollten in nachhaltige Projekte fließen, die gleichzeitig einen hohen Grad an Wettbewerb ermöglichen. Technologien wie Vectoring bieten nur eingeschränkte Zugangsprodukte, die den Wettbewerb immer stärker auf einen Dienstewettbewerb verkürzen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass insbesondere in Gewerbegebieten, Übergangstechnologien schon bald an ihre Grenzen gelangen. Damit die Wirtschaft des Landes in ihrer Innovationskraft nicht gebremst wird, sollte deswegen bei geförderter Erschließung tatsächlich die Glasfaser die bevorzugte Infrastruktur sein. Im Bereich der geforderten Zugangsprodukte für Wettbewerber sollte hier ein Fokus auf die Bereitstellung des Zugangs zur passiven Infrastruktur ( dark fibre ) liegen. Unitymedia Stellungnahme Anhörung Breitbandförderung in NRW Seite 4
5 6. WLAN als wichtige Ergänzung für eine umfassende Konnektivität Neben dem Ausbau der Festnetze gewinnt auch die Verfügbarkeit mobiler Konnektivität stetig an Bedeutung. Die reinen Mobilfunknetze stoßen hier heute oft noch an ihre Leistungsgrenzen. Angesichts rasant wachsender Datenmengen im mobilen Bereich gewinnt deshalb die öffentliche WLAN-Versorgung massiv an Bedeutung. Deshalb hat sich Unitymedia hier zu besonderem Engagement entschlossen. Seit 2015 bietet Unitymedia in über 100 Kommunen, darunter 40 Kommunen in NRW, öffentliches, freies WLAN an. In Städten wie Köln, Düsseldorf und Münster aber auch in kleineren wie Viersen, Lippstadt, Troisdorf und Langenfeld profitieren Bürger und Besucher der Städte von öffentlichem, kostenlosem und schnellen WLAN. Damit bietet Unitymedia den Kommunen einen Mehrwert der insbesondere für touristische Belange von Interesse ist. Bei Interesse stehen wir auch für Partnerschaften mit Kommunen bereit, die es ihnen erlaubt, auf der Einstiegsseite zum WLAN-Angebot, auf ihre Angebote und Dienste hinzuweisen. Wir freuen uns auf diese Weise unsere enge Partnerschaft mit dem Land Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen pflegen zu können. Darüber hinaus erkennen wir auch die große Bedeutung von Internetzugängen für die wachsende Zahl der Flüchtlingen in Deutschland und wissen, dass es für die mit der Unterbringung geforderten Kommunen kaum allein möglich ist, auch diesem Bedarf Rechnung zu tragen. Deshalb haben wir begonnen, den Kommunen, wo es uns technisch möglich ist, eine kostenlose WLAN-Versorgung für Flüchtlings-Unterkünfte anzubieten. Hierdurch konnten innerhalb kurzer Zeit bereits über 20 Unterkünfte in NRW kostenlos mit WLAN versorgt werden. Unitymedia Stellungnahme Anhörung Breitbandförderung in NRW Seite 5
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