Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan 2015 Runde Tische

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1 Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan 2015 Runde Tische Protokoll zum Arbeitsgespräch (AG) Naturschutz Für die Teileinzugsgebiete Maas Süd NRW (Rur), Erft NRW und Mittelrhein und Mosel NRW am in Aachen, Bezirksregierung Köln Moderation: Frau Olesch Bezirksregierung (BR) Köln Vorträge: Herr Nußbaum Frau Olesch Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Protokoll: Herr Nienhaus DIE GEWÄSSER-EXPERTEN! Top 1: Begrüßung und kurze Vorstellung Frau Olesch (BR Köln) begrüßt die Teilnehmer des AG Naturschutz und merkt an, dass Sie über die rege Teilnahme an diesem Gespräch erfreut ist. Aufgrund der großen Teilnehmerzahl wird auf eine Vorstellungsrunde verzichtet. Frau Olesch stellt die Tagesordnung vor. In einem ersten Block sollen der Sachstand zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Ausweisung erheblich veränderter Wasserkörper (HMWB-Ausweisung) vorgestellt werden. In einem zweiten Block soll Zeit zur Diskussion bleiben. Top 2: WRRL Wo stehen wir? Ziel und Inhalt dieses Arbeitsgespräches/ Kurze Darstellung der Vorgehensweise zur HMWB-Ausweisung in NRW Frau Olesch (BR Köln) beginnt ihren Vortrag mit einer Darstellung der Fristen, in denen die WRRL in NRW und in Europa umgesetzt werden soll. Sie stellt kurz den 1. Bewirtschaftungsplan von 2009 und die Umsetzungsfahrpläne 2012 vor. Im Jahr 2013 wurde eine neue Bestandsaufnahme durchgeführt. Derzeit wird der 1. Bewirtschaftungsplan auf Aktualität überprüft und überarbeitet. Ein Entwurf des 2. Bewirtschaftungsplans wird am der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt. Als Grundlage für den derzeit in Bearbeitung befindlichen 2. Bewirtschaftungsplan stehen die Monitoringergebnisse des 2. Monitoringzyklus ( ) zur Verfügung. Auf Grundlage der Monitoringergebnisse wurde im Vorfeld der Runden Tische eine Kausalanalyse durchgeführt. Hierbei wurde auch die Kausalanalyse des 1. Bewirtschaftungsplans berücksichtigt. Im 1. Durchgang der Runden Tische vor den Sommerferien wurden die Grundlagen für die Bewirtschaftungsplanung vermittelt. Auf den Runden Tischen wurde der Entwurf des 2. Maßnahmenprogramms vorgestellt und diskutiert. Nach dieser kurzen Einführung übergibt Frau Olesch das Wort an Herrn Nußbaum, der zu den Themen Gewässerstrukturkartierung und HWMB-Ausweisung berichten wird. Status: Entwurf Stand: Seite 1 von 6

2 Herr Nußbaum (BR Köln) stellt die Fragestellungen vor, die in den Stellungnahmen immer wieder aufgetreten sind: Wie funktioniert die Ausweisung HMWB? Herr Nußbaum (BR Köln) schildert, dass die Ausweisung auf der Basis der neuen Gewässerstrukturkartierung (2011/2012) erfolgte. Der Ausweisungsprozess beinhaltet eine genau abgestimmte Abfolge von Einzelschritten. Diskussion zur HMWB-Ausweisung: Frau Nelißen (Wassernetz NRW): Die Ergebnisse am Haarbach sind nicht nachvollziehbar. Sie zweifelt die Kartierergebnisse der Gewässerstrukturkartierung und die Ausweisung als HMWB-Wasserkörper an. Herr Nußbaum (BR Köln): Wir prüfen die Verteilung der Gewässerstruktur in diesem Zusammenhang und stellen die Gewässerstrukturverteilung in Tabellenform je Teileinzugsgebiet zur Verfügung. (Anmerkung: Hier ist bzgl. der Nutzungsrechte noch Rücksprache mit dem LANUV NRW erforderlich) Herr Nußbaum (BR Köln): Gibt es weitere Fragen zum Ausweisungsprozess der HWMB- Wasserkörper? Frau Nelißen (Wassernetz NRW): In den Extrakten zu den Planungseinheiten-Steckbriefen sind keine Angaben zu den Abkürzungen der Belastungsfallgruppen enthalten, dies erschwert das Verständnis. Herr Wergen (BR Köln) weist darauf hin, dass in den Steckbriefen auf weitere Erläuterungen enthalten sind, auch die Abkürzungen zu den Belastungsfallgruppen. Frau Olesch (BR Köln) ergänzt, dass auf umfassend in Monitoringaber auch in Gewässerstrukturdaten Einblick genommen werden kann. Themenkomplex Zielerreichung und Braunkohletagebau? Frau Olesch (BR Köln): Für Grundwasser- und Oberflächengewässer ist es im Erfteinzugsgebiet vorgesehen aufgrund des Braunkohletagebaus eine Ausnahmeregelung zur Zielerreichung zu formulieren. Herr Schulte (BUND Kreis Düren): Was passiert mit den trockenen Gewässern? Frau Olesch (BR Köln): Auch zeitweise trockenfallende Gewässer werden mit Maßnahmen belegt, soweit durch das Monitoring Defizite in den Bewertungen nachgewiesen wurden. Herr Schulte (BUND Kreis Düren) fordert eine Stützung der Wasserführung für alle trockenen Gewässer. Herr Wergen (BR Köln): Die WRRL erfindet die Wasserwirtschaft nicht neu: Die Folgen des Tagebaus sind direkt und unmittelbar, der Betreiber muss bei Schädigungen Ausgleich schaffen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, was gemacht werden kann. An etlichen Gewässern erfolgt eine Stützung der Wasserführung, das muss aber auch mit Augenmaß erfolgen. Herr Wilke (NABU Euskirchen): Am Neffelbach spielen der fortschreitende Tagebau und die Landwirtschaft eine große Rolle. RWE hat für den Neffelbach Sohlschwellen vorgeschlagen, um eine Wiedervernässung zu erwirken. Hier stellt sich die Frage was RWE Power noch zusätzlich zu den angedachten Maßnahmen unternimmt? Frau Olesch (BR Köln): Wir haben ihre Stellungnahme vorliegen, diese werden wir eingehend prüfen. Zum Thema Grundwasser verweist Frau Olesch auf den Runden Tisch Grundwasser, der Anfang September stattfinden wird. Status: Entwurf Stand: Seite 2 von 6

3 Herr Wilke (NABU Euskirchen): Wir reden über mehrere Zeithorizonte: Wie wird der Wasserverlust auch nach Tagebauende ausgeglichen? Herr Wergen (BR Köln): Im Bereich der großen Tagebaue sind 3 große Restseen in der Planung, die nach Abschluss gefüllt werden sollen. In Inden soll auch Rur-Wasser zur Füllung in den See übergeleitet werden. In Garzweiler soll tatsächlich eine Pipeline vom Rhein gelegt werden. Wir sprechen bei der Herstellung dieser Seen aber von Zeiträumen um die 2030er Jahre. Die Ziele der WRRL müssen spätestens bis 2027 erreicht werden. Herr Schulte (BUND Kreis Düren) merkt an, dass vom Kreis Düren zur Befüllung des Tagebau Inden eine Klage anhängig ist. Frau Olesch (BR Köln) betont, dass es sich jeweils um einzelne Verfahren handelt, in denen eine Möglichkeit zur Stellungnahme und Beteiligung vorgesehen ist. Themenkomplex Flächen an Fließgewässern Begrifflichkeiten und Klassifikation? Herr Nußbaum (BR Köln) trägt in einem kurzen Vortrag zu den Themen Flächen an Gewässern vor: Er erläutert die Begriffe Gewässerschutzstreifen (nach LAWA-Nr. PM 28), Uferrandstreifen (gefördert nach ELER-Programm der Landwirtschaft), Uferstreifen (gem. Blauer Richtlinie NRW = nutzungfreier Raum!) sowie Gewässerrandstreifen (nach 38 WHG) und erläutert die Unterschiede. Diskussion: Herr Schneider (NABU Kreis Düren): Wie sieht es mit Gewässerrandstreifen innerhalb von Ortschaften aus? Wie kann da gegen Verstöße vorgegangen werden? Herr Nußbaum (BR Köln): Einen Gewässerrandstreifen innerhalb von Ortslagen gibt es nicht. Wir sind hier im normalen Vollzug in der Situation, dass eine Überwachung der nichtordnungsgemäße Handlungen nicht durchgeführt werden kann. Herr Schneider (NABU Kreis Düren): Muss einseitiger Verbau toleriert werden? Herr Nußbaum (BR Köln): Nein, das muss nicht toleriert werden. Wenn Sie mit der unteren Wasserbehörde in Kontakt sind, wird die Wasserbehörde sich kümmern. Herr Lück (Biostation Aachen): Habe ich das Recht mich als Eigentümer gegen z. B. die Maßnahme Entfernung von Uferverbau zu wehren? Herr Nußbaum (BR Köln): Sie sollten zunächst einmal rechtlich für diese Maßnahme zuständig sein. Wenn es sich nicht um eine abgestimmte Maßnahme handelt, dürfen Sie diese Maßnahme nicht gegen den Willen des Eigentümers durchführen. Eigentum ist in Deutschland ein hohes Gut und in der BRD darf man nicht gegen den Willen eines Eigentümers handeln. Herr Schippers (NABU Übach-Palenberg): Uferrandstreifen sind bis zu 30 m breit wer ist denn dann der Eigentümer des Uferstreifens? Herr Nußbaum (BR Köln): Einfach gesagt derjenige, der im Grundbuch steht. Die Eigentumsverhältnisse sind ein ganz eigenes Kapitel. Die 3 m bis 30 m Breite von Uferstreifen hat erst einmal nichts mit der Verwendung von Düngemittel zu tun. Uferrandstreifen sind zunächst einmal ein Förderinstrument. Frau Nelißen (Wassernetz NRW) spricht den Begriff geschützte Uferzone an. Was ist damit gemeint? Herr Krüger von Marwick (BR Köln): Mir ist dieser Begriff nur von Talsperren bekannt, nicht aber von Fließgewässern. Themenkomplex Entwicklungskorridor: Herr Nußbaum (BR Köln) fährt in seinem Vortrag fort und erläutert den Begriff Entwicklungskorridor (im Jahr 2010 in der Blauen Richtlinie für NRW eingeführt). Status: Entwurf Stand: Seite 3 von 6

4 Diskussion: Herr Wilke (NABU Euskirchen): Wenn der Fluss rechts von einer Straße eingegrenzt wird und auf der anderen Seite eine Talaue ansteht, wird sich das Gewässer natürlich entwickeln oder rückt der Bagger an? Was ist, wenn ich Zwangspunkte habe? Herr Nußbaum (BR Köln) erläutert: Es gibt immer Mischformen: Wenn das Gewässer nicht die Dynamik hat zur eigendynamischen Entwicklung, dann kann, wie z. B. an der Erft im Bereich Vogelwäldchen, eine Neutrassierung erfolgen und danach lässt man das Gewässer sich aber in Ruhe entwickeln. Themenkomplex Umsetzungsfahrpläne: Herr Nußbaum (BR Köln) fährt in seinem Vortrag fort und erläutert die Begriffe Umsetzungsfahrpläne, Strahlursprünge, Trittsteine, Strahlwege und Gewässerentwicklungsräume. Er erläutert die Zuständigkeiten für die Gewässer: Gewässerunterhaltungspflichtige sind z. B. Anliegergemeinden, Wasserverbände nach Gesetz oder Satzung und Nutzer im engeren und weiteren Sinne. All diese Gruppen sind für die Zielerreichung der WRRL zuständig. Diskussion: Herr Wilke (NABU Euskirchen): Würde das auch Flächeneigentümer betreffen? Wenn ich als Eigentümer Flächen zur Verfügung stellen möchte? Herr Nußbaum (BR Köln): Der Flächeneigentümer ist aus meiner Sicht nicht ein Nutzer im weiteren Sinne. Eigentümer sind nicht dazu verpflichtet Flächen zur Verfügung zu stellen. Herr Nußbaum (BR Köln) erklärt Instrumente der Flächenbeschaffung: Sozialverpflichtung des Eigentums. Ein Eigentümer hat die natürliche Entwicklung des Gewässers hinzunehmen, er darf nicht von sich aus eingreifen und schützen = verbauen. Er spricht über Nutzungsausfall-Entschädigungen, sowie über Ökokonten und die Bodenordnung. Herr Schulte (BUND Kreis Düren): Wie stehen Sie dazu, dass der WVER alle kleinen Gewässer aus der WRRL ausschließen will? Herr Wergen (BR Köln) führt an, dass der WVER das nicht fordert. Er erläutert die Stellungnahme des WVER zur Herausnahme der kleinen, meist trockenen Gewässer, aus der Zielartenkulisse herauszunehmen. Dieser Antrag liegt beim MKULNV zur Prüfung. Es geht nicht darum kleine Gewässer aus der WRRL auszuschließen. Frau Meßing (Grünes Ratsmitglied Gemeinde Roetgen): Könnte der WVER auch Verfahren durchführen, um kontraproduktive Maßnahmen durchzuführen, z.b. für Hochwassermaßnahmen? Herr Wergen (BR Köln): Mir ist kein solcher Fall bekannt. Herr Wilke (NABU Euskirchen): Wird das Vorkaufrecht der Kommunen wahrgenommen? Herr Nußbaum (BR Köln): Diese Instrumente sollen massiv ausgebaut werden, werden noch nicht in Gänze genutzt. Krüger von Marwick (BR Köln): Das Vorkaufrecht ist durch das Landschaftsgesetz festgelegt. Die Kreise in Aachen die Städteregion Aachen haben das Recht auf Vorkauf. Naturschutzverbände haben nicht das Recht auf Vorkauf. Frau Nelißen (Wassernetz NRW) spricht noch einmal das Thema Randstreifen an. Wo kann ich diese Streifen einfordern? Frau Olesch (BR Köln) erläutert, dass die PM 28 überall da aufgenommen wird, wo Defizite in den biologischen Komponenten (Diatomeen, Phytobenthos) und Nährstoffe nachgewiesen wurden. Die Programmmaßnahme muss dann vor Ort konkretisiert werden. Das Problem ist Status: Entwurf Stand: Seite 4 von 6

5 bei der Landwirtschaft angekommen. Bei Überschreitungen im Bereich von PBSM kommt die PM 32 zur Anwendung. Top 3: Diskussion der Stellungnahmen Frau Olesch (BR Köln) erläutert das Thema Ursachen und Quellen von Metallen: Es gibt in NRW einige Metalle, für die nicht klar ist, wo sie herkommen. Das MKULNV hat zugesagt, dass es hierzu Untersuchungen geben wird. Herr Hermanns (Gewässerwart KFV-Düren): Wir haben einen Brunnen in Obermaubach, der sehr viel Mangan aufweist. Dies soll als Hinweis für das Grundwasser dienen. Frau Nelißen (Wassernetz NRW): Wir sehen eine Konkurrenz zwischen WRRL und HWMRL - z.b. am Vichtbach. Wie stehen diese Richtlinien zueinander? Herr Wergen (BR Köln): Die Richtlinien stehen zunächst einmal nebeneinander. Wir haben hier einen Konflikt an einem Wasserkörper. In einem Planfeststellungsverfahren muss geprüft werden, welche Varianten ins Auge gefasst werden können. Für diese Varianten hat dann eine Abwägung stattzufinden. Beide Genehmigungsverfahren liegen aufgrund der Größe bei der Bezirksregierung. Frau Olesch (BR Köln) schildert das Thema Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit. Sie nennt Frau Bleck als Ansprechpartnerin im MKLUNV NRW, die insbesondere für das Thema Öffentlichkeitsarbeit eingestellt wurde. Frau Olesch bittet darum, dass die bürgernahe Basis der Naturschutzverbände aktiv genutzt wird: So können die Menschen einfacher erreicht werden. Herr Nußbaum (BR Köln): Wenn Sie eine Idee haben zur Durchführung einer konzeptionellen Öffentlichkeitsarbeit, können Sie hierfür auch eine Förderung beantragen dieser Tipp richtet sich speziell auch an die Biostationen. Projekte der Öffentlichkeitsarbeit werden auch im Rahmen des Projektes Lebendige Gewässer gefördert. Herr Wergen (BR Köln) erläutert, dass ein Arbeitsgespräch Wasserführung mittlere Rur am 10. September stattfinden wird. Herr Schneider (NABU Kreis Düren): Wer kennt denn überhaupt vom Wasserverband oder von der Wasserbehörde die Probleme der Niedrigwasserführung? Wir haben eine Dokumentation erstellt. Herr Nußbaum (BR Köln) fordert Herrn Schneider dazu auf seine Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Die Dokumentation wird im Rahmen der Vorbereitung gesichtet. Herr Wergen (BR Köln) ruft dazu auf, dass aus Kapazitätsgründen zwei Vertreter des Naturschutzes benannt werden, die an dem Arbeitsgespräch Wasserführung Mittlere Rur teilnehmen sollen. Frau Düssel-Siebert (Biostation Düren) sagt zu, dass von der Biostation Düren ein Vertreter gestellt wird. Herr Schneider (NABU Kreis Düren) stellt sich als Vertreter zur Verfügung. Die Entscheidung soll an das Landesbüro Naturschutz kommuniziert werden. Frau Olesch (BR Köln) ruft dazu auf, dass von den Fischereivertretern zwei Teilnehmer der Geschäftsstelle gemeldet werden. Frau Olesch (BR Köln) erläutert die Vorgehensweise und die Abstimmung mit der Landwirtschaft zu den landwirtschaftlichen Programmmaßnahmen. Herr Wergen (BR Köln) stellt eine Machbarkeitsstudie zur Durchgängigkeit vor. Für den konkreten, im Rahmen der Stellungnahme genannten, Fall muss im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens geprüft werden, wie vorgegangen werden kann. Herr Schulte (BUND Kreis Düren): Der Denkmalschutz reagiert in Bezug auf Durchgängigkeit versteinert? Muss nach WRRL nicht grundsätzlich Durchgängigkeit hergestellt werden? Status: Entwurf Stand: Seite 5 von 6

6 Links: Blaue Richtlinie: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG): ELWAS-WEB: Flussgebiete NRW: Planungseinheiten-Steckbriefe: Übersicht über die Umsetzungsfahrpläne Maas Süd sowie Mittelrhein und Mosel NRW: Umsetzungsfahrpläne Ahr und Kyll NRW (KOE_46, KOE_47): Umsetzungsfahrpläne Rur (KOE45, KOE_53 bis KOE_58): Umsetzungsfahrpläne Rodebach (KOE_48): ionale_kooperation_rodebach Umsetzungsfahrpläne Senserbach (KOE_50): ionale_kooperation_senserbach Belastungsfallgruppen: Herr Wergen (BR Köln): Denkmalschutz und Wasserrahmenrichtlinie stehen zunächst einmal nebeneinander. Wir nehmen mit, dass der Denkmalschutz im Rahmen eines Planfeststellungverfahrens abgewogen werden muss. Herr Radloff (NABU Rhein-Erft) appelliert in einer Ansprache, dass weiter gemacht werden soll! Der Anfang ist getan, reicht aber noch lange nicht aus, um den guten Zustand zu erreichen. Im Nachgang wird intensiv über den Umsetzungsstand der WRRL und die Zielerreichung 2027 diskutiert, die Diskussion wird hier nicht weiter ausgeführt. Umsetzungsfahrpläne Erft (KOE_41 bis KOE_44): _und_ma%c3%9fnahmenfallgruppen/%c3%9cbersicht Status: Entwurf Stand: Seite 6 von 6

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