Protokoll zum Termin 2. Runder Tisch WRRL für die Planungseinheit RHE_1200 am , Bezirksregierung Düsseldorf

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1 Protokoll zum Termin 2. Runder Tisch WRRL für die Planungseinheit RHE_1200 am , Bezirksregierung Düsseldorf Erstellt von W. Karthaus-Sausen, Planungsbüro Koenzen Teilnehmer Die Auflistung der Teilnehmer ist der Anwesenheitsliste im Anhang zu entnehmen. Hinweis zu den Vorträgen Sämtliche Vorträge sowie die Arbeitskarten zu diesem Termin können im Internet als PDF- Dokumente unter folgendem Link heruntergeladen werden: Nord/Runde_Tische/PE_1200_BWP2015 Daher werden im Folgenden die Vortragsinhalte nicht im Einzelnen wiedergegeben. Begrüßung: Herr Reinders, Bezirksregierung (BR) Düsseldorf Ziel der Runden Tische WRRL: Ermittlung der notwendigen Programmmaßnahmen (PM) auf Wasserkörperebene, die zur Zielerreichung der WRRL notwendig sind. Ziel der Arbeitsgespräche: Ergänzung und Änderung des Maßnahmenprogramms gemeinsam mit den Bewirtschaftungsverantwortlichen und Maßnahmenträgern basierend auf der Kausalanalyse 1

2 Ziel des 2. Runden Tisches WRRL: Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Arbeitsgespräche sowie des Entwurfs des Maßnahmenprogramms Top 1: Entwurf des Maßnahmenprogramms Abwasser, Frau Rombach, BR Düsseldorf Erarbeitung des Maßnahmenprogramms Abwasser: Erarbeitung auf Grundlage der Kausalanalyse basierend auf dem 2. Monitoringzyklus zentrale Fragestellung: Welche Stoffe werden durch welche Punktquellen in die Oberflächenwasserkörper eingebracht und welche notwendigen PM ergeben sich dadurch? Fachgespräche mit Abwasserbeseitigungspflichtigen/UWB/z.T. Straßen.NRW Vorstellung/Diskussion notwendiger PM auf Wasserkörperebne Identifizierung von Art und Umfange der zu ergänzenden Einzelmaßnahmen Stellungnahmen der Maßnahmenträger liegen noch nicht vollständig vor und sind noch nicht abschließend bewertet. Schwerpunkte im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf: Kläranlagen/Indirekteinleiter, Mischwasser- und Trennwassereinleitungen und Erkenntnisse aus Immissionsnachweisen nach BWK M3/M7 Übersicht der Gewässerbelastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen in NRW, Stand 2012 zeigt Hauptquellen für bestimmte Schadstoffe, z.b. Kläranlagen: besonders hohe Werte für Nährstoffe Phosphor und Stickstoff Niederschlagseinleitungen: besonders hohe Werte für Kupfer und Zink Erkenntnisse hieraus sind weitestgehend deckungsgleich mit den Ergebnissen der Kausalanalysen der BR. Zielverfehlungen in den Planungseinheiten: Bei Zielverfehlungen in der PE RHE_1200 ohne Maßnahmenbedarf im Abwasserbereich kommen folgende Gründe in Frage: für Überschreitungen bei ph-wert und Sauerstoff: fehlende Gewässerbeschattung als Ursache angenommen; Verbesserungen durch Maßnahmen im Zusammenhang mit Reduzierung der Nährstoffe werden erwartet für Überschreitungen von Stoffen wie Barium und Molybdän, die häufig auch in Gewässern ohne Einleitungen zu finden sind: Maßnahmen ggf. im Bereich Landwirtschaft erforderlich; evtl. liegen diese Stoffe aber auch geogen vor 2

3 für Überschreitungen bei Herbiziden und Insektiziden: Maßnahmen ggf. im Bereich Landwirtschaft erforderlich Zielverfehlungen in den PE RHE_1200 mit Maßnahmenbedarf im Abwasserbereich Maßnahmen erforderlich im Bereich der Regenwasserbehandlung (Kobalt, Zink) Maßnahmen an Kläranlagen in Form von Monitoring/Machbarkeitsstudie mit Bezug zu Mikroschadstoffen und Elimination sonstiger Stoffe (Carbamazepin) Maßnahmen im Bereich von Untersuchungen von Eintragspfaden und Eliminationsverfahren (Bor) Maßnahmen erforderlich im Bereich der Kläranlagen (Ammonium-Stickstoff, Gesamtphosphat-Phosphor, gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)) LAWA-PM mit Bezug zu Punktquellen: Für die Punktquelle Kläranlage werden folgende PM vorgeschlagen: bezüglich ACP: LAWA-Nr. 3 und 5 bezüglich Arzneimittel: LAWA-Nr. 4 und 501 für die Punktquelle Misch- und Niederschlagswassereinleitung werden folgende PM vorgeschlagen: bezüglich Schwermetalle/allgemeine Degradation und hydraulische Defizite: LAWA-Nr. 10a, 10b, 11a und 11b für Ursachenforschung bezüglich Bor: LAWA-Nr. 501 Für alle bekannten Einleitungsstellen von Straßen.NRW, die eine Gewässerbelastung hervorrufen können, wurden Maßnahmen ergänzt. Fragen aus dem Auditorium: Anmerkung der BR: Unter anderem wurden in dieser Planungseinheit nur relativ wenige PM im Bereich Abwasser vorgeschlagen, da es einige Gewässer gibt, die trockenfallen. Anmerkung der Landwirtschaftskammer(LWK): Da es sich bei Barium um ein in der Natur sehr häufig vorkommendes Element handelt, sollten als Eintragsquellen für Bariumnitrat auch geogene Ursachen in Betracht gezogen werden. Antwort: Geogene Ursachen für Barium-Überschreitungen werden als weitere mögliche Eintragsquellen neben der Landwirtschaft mit aufgenommen. Frage: Die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Bezug zur Schwermetallbelastung (u.a. Zink und Kupfer) setzen ja an der Einleitungsstelle an. Oft handelt es sich bei der Quelle dieser Belastungen ja wahrscheinlich um Baumaterialien, sind da Änderungen in der rechtlichen Handhabung zu erwarten? Antwort: Es handelt sich hierbei um ein schwieriges Thema, weil man direkt an der Quelle mit den derzeitigen rechtlichen Grundlagen nicht ansetzen kann; es gibt dafür derzeit keine stofflichen Begrenzungen. Es ist noch unklar, ob dazu Regelungen durch das Ministerium z.b. in Form von Erlassen herausgegeben werden. Bereits angewendet werden bisher dezentrale Maßnahmen im Bereich 3

4 der Straßenentwässerung, dazu gibt es auch weiträumig schon Forschungsprojekte in Bezug auf bereits umgesetzte Maßnahmen. Frage: Werden für den Eintrag von Pestiziden neben der Landwirtschaft auch Fassadendämmstoffe als mögliche Eintragsquelle berücksichtigt? Antwort: Gegenüber der Bezirksregierung wurden von den Maßnahmenträgern keine Angaben in Bezug auf Fassadendämmstoffe als mögliche Eintragsquellen gemacht. Frage: Warum wurde für den Stinkesbach keine PM vorgeschlagen, obwohl in den Planungseinheiten-Steckbriefen Zink beanstandet wurde? An diesem Wasserkörper liegen keine Einleitungen vor, deshalb können keine PM mit Bezug zu Abwasser vorgeschlagen werden. Frage: Bei eng bebauten Kommunen bestehen bei Starkregenereignissen ja oft Probleme mit der Straßenentwässerung. In wieweit wird diese Straßenentwässerung berücksichtigt? Antwort: Dieses Problem wurde nicht als Punkquelle berücksichtigt, sondern als diffuse Quelle gewertet und somit nicht im Rahmen der Arbeitsgespräche Abwasser besprochen. Wurde diese Problematik denn von den Kommunen berücksichtigt? Antwort: Da die Stellungnahmen noch nicht vorliegen, kann dazu noch keine Aussage gemacht werden. Frage: Wurde auch besprochen, dass kleinere Raststätten ein Problem darstellen, weil sie keinen Kanalanschluss haben? Antwort: Nein, dieses Thema wurde nicht im Rahmen der Fachgespräche Abwasser besprochen. Top 2: Entwurf des Maßnahmenprogramms Landwirtschaft, Herr Klingel, BR Düsseldorf Das Arbeitsgespräch Landwirtschaft diente u.a. der Klärung welche Oberflächenwasserkörper Teil des Beratungskonzepts der Landwirtschaftskammer werden sollen. Als Auswahlkriterien für Oberflächenwasserkörper mit möglicherweise diffus eingetragenen Belastungen von landwirtschaftlichen Produktionsflächen werden die Flächenanteile im oberirdischen Einzugsgebiet und die Monitoringergebnisse für Ortho-Phosphat und Diatomeen so wie Pestizide herangezogen. Darüber hinaus werden Vorort-Kenntnisse der Teilnehmer des Arbeitsgesprächs berücksichtigt. Wenn Kläranlagen im oder oberhalb des Wasserkörpers liegen, wird zur Identifizierung aller Belastungsursachen immer zusätzlich die PM Nr. 501 (Erstellung von Konzeptionen/Studien/Gutachten) vorgeschlagen 4

5 Die folgenden Eintragspfade für diffuse Einträge aus der Landwirtschaft werden berücksichtigt: Erosion und Abschwemmung, Auswaschung LAWA-PM mit Bezug zu diffusen Quellen: PM Nr. 28: Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen nicht gleichzusetzen mit LAWA Hydromorphologie (HYMO)-PM Nr. 73 (standorttypischer Gehölzsaume, Uferrandstreifen), sondern Anlage, Erweiterung sowie ggf. Extensivierung linienhafter Gewässerrandsteifen bzw. Schutzstreifen wird vorgeschlagen, wenn Gesamtphosphat-Phosphor und Diatomeen im 2. Monitoringzyklus überschritten sind und >50% landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet liegen. PM Nr. 29: Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft wird immer in Kombination mit PM Nr. 28 vorgeschlagen oder wenn Erosionsprobleme durch Vor-Ort-Kenntnisse bekannt sind und entweder Überschreitung von Gesamtphosphat-Phosphor oder Diatomeen vorliegen und >50% landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet vorhanden sind. PM Nr. 504: Beratungsmaßnahmen wird immer in Kombination mit PM Nr. 28 und/oder Nr. 29 vorgeschlagen PM Nr. 30: Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Auswaschung aus der Landwirtschaft wird vorgeschlagen, wenn Gesamtphosphat-Phosphor und/oder Diatomeen überschritten sind und >50% landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet und größere drainierte Flächen in Gewässernähe vorliegen wird immer mit PM Nr. 501 (Erstellung von Konzeptionen/Studien/Gutachten) vorgeschlagen, um Unklarheiten bezüglich Ausdehnung und Lage drainierter Flächen zu klären. PM Nr.32: Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft wird vorgeschlagen, wenn Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) im 2. Monitoringzyklus überschritten sind und >50% landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet Eine gebietsspezifische Liste der betroffenen Wasserkörper wird den Teilnehmern der Runden Tische zur Verfügung gestellt. Fragen aus dem Auditorium: Frage: Wurde bei der Auswertung für den Vorschlag von PM berücksichtigt, dass in dieser PE Schutzstreifen entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen sehr schmal bzw. gar nicht vorhanden sind? 5

6 Antwort: Nein, die Schutzstreifen wurden bei dieser Auswertung nicht berücksichtigt, sondern nur der flächenmäßige Anteil der landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsgebiet und die Faktoren Gesamtphosphor-Phosphat und Diatomeen. Wurden Überschwemmungsflächen mitberücksichtigt, die landwirtschaftlich genutzt werden? Antwort: Die Auswertung erfolgte datenbasiert und wurde durch lokale Kenntnisse im Rahmen der Arbeitsgespräche ergänzt. Wenn weitere Informationen vorliegen, wird darum gebeten, diese der BR mitzuteilen, damit diese Ergänzungen noch zusätzlich aufgenommen werden können. Anmerkung der LWK: Seitens der LWK bestehen noch Abstimmungsprobleme mit der Vorgehensweise pauschal bei einer landwirtschaftlichen Nutzung von >50% im Einzugsgebiet PM 28 und 29 vorzuschlagen, weil dadurch lokale Feinheiten, wie z.b. die Nutzung als Acker oder Grünland, nicht berücksichtigt werden. Antwort: Es handelt sich hierbei um eine erste Auswahl von Oberflächenwasserkörpern, die seitens der BR Düsseldorf für das Beratungskonzept der LWK vorgeschlagen werden. Alle zwei Jahre erfolgt eine Evaluation des Beratungskonzepts und wenn sich zeigt, dass Änderungen notwendig sind, wird es entsprechende Anpassungen geben. Frage: Warum wurde PM Nr. 32 für den Jüchener Bach nicht vorgeschlagen, obwohl hier Belastungen mit mehreren Pflanzenschatzmitteln vorliegen? Antwort: Dieser Fall wird noch einmal überprüft und die Ergebnisse werden entsprechend nachgereicht. Frage: Werden insbesondere bei den Gewässerschutzstreifen die vorgeschlagenen PM in den Arbeitskarten der Umsetzungsfahrpläne (UFP) dargestellt? Antwort: Nein, in den UFP sind nur die hydromorphologischen Maßnahmen aufgeführt. Antwort der LWK: Das genaue Vorgehen in Bezug auf das Beratungskonzept ist noch nicht klar. Frage: Wurden nur datenbasierte Auswertungen vorgenommen und keine Ortsbesichtigungen gemacht? Antwort: Nein, die Auswertungen erfolgten rein datenbasiert und wurden durch die lokalen Kenntnisse im Rahmen der Arbeitsgespräche ergänzt. Es wird weiterhin darum gebeten, weitere Ortskenntnisse z.b. in Bezug auf die Erosionsproblematik an die BR Düsseldorf weiterzugeben. 6

7 Top 3: Entwurf des Maßnahmenprogramms Hydromorphologie, Planungsbüro Koenzen, Herr Henter Kausalanalyse auf Grundlage der aktuellen Gewässerstrukturgütedaten (GSG) zur Ermittlung des Bedarfs an hydromorphologischen Maßnahmen Anwendung des Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzepts für natürliche Wasserkörper, Anpassungen der strukturellen Anforderungen des Konzepts für erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) differenziert nach Fallgruppen Ableitung der Anforderungen an die GSG für natürliche Wasserkörper (NWB) aus dem Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept Anpassungen der strukturellen Anforderungen des Konzepts für erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) differenziert nach Fallgruppen aufgrund ihrer potenziellen Habitatausstattungen im Guten Ökologischen Potenzial (GÖP) Darstellung der Anforderungen an die GSG für HMWB anhand von 2 Beispielen (Fallgruppen: LuH und BoV) Fallgruppen für die keine Ermittlung der Anforderungen an GSG möglich ist: Schifffahrt auf Kanälen, Talsperren, Einzelfallprüfung Abgleich der GSG im Ist-Zustand mit den Anforderungen an GSG für HMWB und NWB Ableitung des hydromorphologischen Maßnahmenbedarfs und der PM Ableitung der sinnvollen PM für NWB und HMWB je Fallgruppe Im Rahmen der Arbeitsgespräche erfolgte: Ergänzung von Maßnahmen, deren Bedarf nicht aus der Kausalanalyse abgeleitet werden konnte, z.b. Maßnahmen zur Verbesserung der linearen Durchgängigkeit (PM Nr. 69) Begründetes Streichen von Maßnahmen des 1. Bewirtungsplanes, die nicht mehr erforderlich sind Begründungen wurden jeweils pro PM in den Tabellen vermerkt Darstellung erarbeiteten PM für die gesamt Planungseinheit im Vergleich zu den PM des 1. Bewirtschaftungsplans: Dargestellt ist die Anzahl der Wasserkörper, für die die jeweiligen PM eingetragen wurden, unterschieden nach PM aus dem 1. Bewirtschaftungsplan (rot) und PM aus dem 2. Bewirtschaftungsplan (blau). Zudem erfolgte eine Abgrenzung aufgrund des Maßnahmenbezugs (PM Nr mit Bezug auf Wasserhaushalt, PM Nr mit Bezug zur Durchgängigkeit, etc.) Fragen aus dem Auditorium: Frage: Die Ausweisung als HMWB stimmt beim Jüchener Bach vielleicht für den Unterlauf, aber nicht für den durch Maßnahmen verbesserten Oberlauf. Es hätte eine Differenzierung für Unterlauf und Oberlauf in Bezug auf die HMWB-Ausweisung erfolgen müssen. 7

8 Antwort: Der Jüchener Bach kann nur als ein Wasserkörper betrachtet werden, weil sich der Fließgewässertyp nicht ändert, Trennungen von Wasserkörpern finden nur statt, wenn sich der Typ auch ändert. Deshalb musste bei der Betrachtung des gesamten Wasserkörpers die Einstufung als HMWB vorgenommen werden, da dies den maßgeblichen Anteil des Wasserkörpers ausmacht. Anmerkung: Die HMWB-Einstufung erfolgte wegen der Sümpfungswassereinspeisung und diese ist weiterhin gegeben, so dass die HMWB-Einstufung sinnvoll ist. Anmerkung: Weil die Maßnahmenpakete sehr ähnlich sind und die Maßnahmen im Rahmen des UFP nur für die Abschnitte vorgeschlagen werden, wo diese auch notwendig sind, ist die HMWB-Einstufung für die Maßnahmenauswahl unproblematisch. Frage: Es wird darum gebeten zwei weitere PM aufzunehmen, zum einen den Anschluss des Jüchener Bachs in Richtung Trietbach und zum anderen die Durchführung einer Machbarkeitsstudie bezüglich der Ostumgehung des Jüchener Bachs um Korschenbroich. Antwort: PM 63 für die Niers wird vorgeschlagen mit folgender Anmerkung: Die Umsetzung der Maßnahme ist nur dann vorgesehen, wenn mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Wassermengen eine durchgehend kontinuierliche Wasserführung von der Überleitungsstelle am Jüchener Bach bis zur Trietbach- Mündung sichergestellt werden kann. Die Machbarkeitsstudie kann nur als Anmerkung aufgenommen werden, aber nicht als PM vorgeschlagen werden, weil für diese Studie noch kein Maßnahmenträger gefunden wurde. Hierzu muss seitens des Ministeriums eine Entscheidung gefällt werden. Anmerkung der LWK: Die LWK äußert erneut, dass sie bereits bei der Erarbeitung des UFP erhebliche Bedenken in Bezug auf diese Maßnahmen angemeldet hat und diese auch weiterhin bestehen. Top 4: Weiteres Vorgehen, Herr Reinders, BR Düsseldorf Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Runden Tische Abwasser, Hydromorphologie und Grundwasser werden zu einem Entwurf des Maßnahmenprogramms zusammengeführt und in Tabellenform bis zum in der Wasserkörpersteckbriefe-Datenbank (WKSB) hochgeladen. Priorisierung der PM: Einstufung : 1 = höchste Priorität bis 4 = geringste Priorität trockenfallende Bereiche werden mit Priorität 4 eingestuft, alle anderen mit Priorität 2 Umsetzungszeitpunkte für PM nach 2018 müssen begründet werden, da nach 84 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die PM 3 Jahre vor Ende des 8

9 Bewirtschaftungsplans umgesetzt sein müssen, um den biologischen Komponenten ausreichend Zeit zur Reaktion auf die umgesetzten Maßnahmen sowohl für die chemischen als auch für die biologischen Indikatoren zu geben, damit sich der Erfolg der Maßnahmen auch in den Monitoringergebnissen wiederspiegelt. Die Begründung der Fristverlängerung muss durch die Maßnahmenträger erfolgen. Es sind 3 grundsätzliche Begründungen für einen Umsetzungszeitpunkt nach 2018 möglich: 1.natürliche Gegebenheiten 2. nur schrittweise in längerem Zeitraum technisch durchführbar (z.b. Personal, Finanzierungsprobleme, etc.) 3. unverhältnismäßig hoher Aufwand Für die 2. Begründung ist eine Differenzierung notwendig. Die Differenzierung nach den Buchstaben A-G entnehmen Sie bitte dem Vortrag. PM zur Wasserqualität: Frist wird im Entwurf von der BR auf 2018 gesetzt PM HYMO: Frist wird im Entwurf auf 2024 gesetzt: dadurch wird die Zeitplanung der Umsetzungsfahrpläne bestmöglich berücksichtigt diese Fristverlängerung muss jedoch von den Maßnahmenträgern für alle HYMO-Maßnahmen begründet werden Bis zum werden die Maßnahmenträger der HYMO-Maßnahmen gebeten, eine vorläufige erste Einschätzung des Hauptgrundes für den Umsetzungszeitpunkt nach 2018 an die BR Düsseldorf zu senden. Hierüber wurden die Maßnahmenträger der HYMO-Maßnahmen am per Mail informiert. Jeder wasserwirtschaftliche Akteur, der zum Entwurf des Maßnahmenprogramms noch Änderungen oder Ergänzungen beitragen möchte, hat auch nach dem noch die Gelegenheit dazu. Bis Fertigstellung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplans u. Maßnahmenprogramms durch MKULNV Januar bis Juni 2015: Möglichkeit der Stellungnahme von Fachöffentlichkeit und Bürgern über Beteiligung-Online Juli bis September 2015: Änderung, Ergänzung auf Grund der Stellungnahmen durch die BR Düsseldorf : Meldung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für NRW an EU Fragen aus dem Auditorium: Frage: Im Regionalplan der BR Düsseldorf ist die Biotopvernetzung ja ein wichtiges Thema, in wieweit erfolgte hier in Bezug auf die Fließgewässer eine Zusammenarbeit mit dem LANUV? Antwort: Im neuen Regionalplan ist das Thema WRRL als Ziel für die Wasserwirtschaft aufgenommen worden. Aufgrund des Maßstabs eines 9

10 Regionalplans ist die Darstellung entsprechender Karten schwierig, aber die Zielerreichung und auch die UFP als Planungsinstrument sind textlich genannt. In wieweit ist das Thema im Fachbeitrag des LANUV mit Bezug zur Biotopvernetzung enthalten? Antwort: Da diese Thematik in einem anderen Dezernat behandelt wird, kann dazu hier keine Auskunft gegeben werden. Frage: Ist der Termin für die Rückmeldung zur Fristverlängerung der ? Nein, als Termin für die Rückmeldung bezüglich der Gründe zur Fristverlängerung wurde der festgelegt. Frage: Ist eine Begründung zur Fristverlängerung nur für HYMO-Maßnahmen notwendig? Antwort: Ja, die Maßnahmen mit Bezug zur Wasserqualität werden automatisch auf 2018 gesetzt, so dass hier keine Begründung vorab erforderlich sein wird. Wenn eine Fristverlängerung trotzdem notwendig ist, kann das noch bis Juni 2015 erfolgen. Die vorgestellte Begründungstabelle gilt aber nur für die HYMO- Maßnahmen, weil hier bereits abzusehen ist, dass Fristverlängerungen erforderlich sind. Anmerkung: Maßnahmen wie z.b. der Bau von Kläranlagen oder Maßnahmen, die durch Straßen.NRW erfolgen, können aber nicht vollständig bis 2018 umgesetzt werden. Antwort: Weil bei Maßnahmen mit Bezug zur Wasserqualität davon ausgegangen wird, dass der Großteil bis 2018 umgesetzt werden kann, wird hier 2018 pauschal angenommen. Es kann aber bis Juni 2015 für jede PM eine Fristverlängerung nachgereicht werden, es handelt sich bei diesem Stand ja um einen Entwurf eines Maßnahmenprogramms. Da aber bei den HYMO-Maßnahmen schon abzusehen ist, dass für einen Großteil der Maßnahmen eine Fristverlängerung notwendig ist, wird diese schon vorab auf 2024 gesetzt. 10

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