CROSS INNOVATION LEITFADEN IDEENPHASE 2. FÖRDERRUNDE 2016/ 2017
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- Jakob Brandt
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 1. Allgemeines Das Förderprogramm Cross Innovation geht mit einem weiteren Wettbewerb in seine zweite Förderrunde. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Netzwerken zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der Kreativwirtschaft (Cross Innovation) soll die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere der Kreativunternehmen des Landes durch Förderung der Vernetzung gestärkt werden. Ziele des Wettbewerbes sind die: Unterstützung der Bildung und Arbeit von Netzwerken aus Unternehmen der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen zur Entwicklung neuartiger, innovativer Produkte bzw. Dienstleistungen Verbesserung des Marktzuganges für Unternehmen der Kreativwirtschaft und Stärkung der regionalen Wirtschaft. Zwei Wege zur Umsetzung Ihrer Idee: a) Vom Netzwerk zum innovativen Produkt/ Dienstleistung Bewerber können sein: Unternehmen mit Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Unternehmen der Kreativwirtschaft und des kreativen Handwerks, die die Kompetenzen mitbringen, Aktivitäten eines Netzwerkes auf die Entwicklungen und Vermarktung innovativer Produkte bzw. Dienstleistungen zu fokussieren und ggf. produktbezogen zu erweitern. Sie sind Unterstützer und wissenschaftlicher Begleiter bei der Entwicklung und Vermarktung von Produkten/ Dienstleistungen, greifen dabei aktuelle Trends/Wirtschaftsentwicklungen auf. b)von der Produkt- oder Dienstleistungsidee zum unterstützenden Netzwerk Bewerber können sein: Produktentwickler/ Dienstleister mit kreativen Ideen für neue innovative Produkte/ Dienstleistungen, die zur Entwicklung, Herstellung und Vermarktung ein Netzwerk mit Unternehmen aus der Kreativwirtschaft, des kreativen Handwerks und aus anderen Branchen sowie Unterstützung von z.b. Kommunen, Kammern, Fachverbänden, Hochschulen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen benötigen.
2 Neu im Verfahren ist eine vorgeschaltete Phase zur Ideenfindung. Damit stellt sich die neue Wettbewerbsstruktur wie folgt dar: Ideenphase Auf einem Ideenpapier wird das Vorhaben dargestellt und von den Bewerbern eingereicht. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Investitionsbank verfügbar Neben dem Ideenpapier reichen die Bewerber ein kurzes Video ein, um sich und die Idee des Netzwerkes kurz vorzustellen. Das Ideenpapier und den Videoclip reichen Sie bitte bis zum unter nachfolgender (max. 8 MB) ein: CrossInnovation@mw.sachsen-anhalt.de Der Projektbeirat, bestehend aus Vertretern der Handwerkskammern, der Industrie-und Handelskammern, der kommunalen Wirtschaftsförderung, der Kreativwirtschaft sowie Vertretern von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, der Investitionsbank und des Wirtschaftsministeriums wählt auf dieser Grundlage Bewerber und ihre Projekte aus, die dann in die Konzeptphase einsteigen können. Konzeptphase Wer den Sprung in die nächste Runde geschafft hat, beschreibt jetzt seine Ideen noch konkreter und geht dabei insbesondere darauf ein, wie diese umgesetzt werden könnten. Als Grundlage dafür dient ein Leitfaden, der vor der zweiten Phase veröffentlicht wird. Nach formeller und inhaltlicher Prüfung werden ausgewählte Konzepte vor dem Projektbeirat von den Bewerbern präsentiert. Es folgt die Bewertung und die Entscheidung, ob eine Förderung erfolgen kann. Mit der Förderzusage/ -absage an die Bewerber/innen durch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung endet die Wettbewerbsrunde. Mit der Zusage können die ausgewählten Netzwerke nun den Förderantrag stellen. Dabei steht die Investitionsbank beratend zur Seite. Der zeitliche Ablauf des gesamten Wettbewerbs zuzüglich der Antragstellung ist im Anhang grafisch dargestellt. (siehe Anlage) Zur Einreichung Ihrer Ideen (1. Phase) und Konzepte (2. Phase) werden Ihnen Unterlagen auf den Internetseiten der Investitionsbank zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung dieser Unterlagen an Fristen gebunden ist. 2. Ideenphase Was bedeutet das für Sie? Das Ideenpapier wird Ihnen zeitgleich mit dem Aufruf zum 2. Wettbewerb auf den Internetseiten der Investitionsbank zur Verfügung gestellt. In diesem Formular beschreiben Sie bitte kurz: Ihre Idee bzw. die Aufgaben Ihres Netzwerkprojektes, was neu und innovativ an Ihrem Produkt oder Dienstleistung sein wird / ist
3 den Nutzwert und wer Ihre potenziellen Kunden sein könnten mit welchen Netzwerkpartnern Sie für Ihr Vorhaben zusammenarbeiten und welche Unterstützung Sie nutzen möchten, um Kooperationen zu bilden welche Ressourcen (Personen und deren Know-how sowie technisch-technologische Anforderungen/ Voraussetzungen) benötigt werden. Gehen Sie dabei auf erste Vorstellungen zur Finanzierung Ihres Vorhabens ein. Unter Punkt 2.1. der Richtlinie finden Sie die Leistungen, die gefördert werden können. Zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben bringen Sie selbst als Eigenanteil mit ein. Neu ist in dieser Förderrunde auch die Präsentation Ihres Unternehmens bzw. die Darstellung Ihres Tätigkeitsprofils in Form eines kurzen Videoclips. Es genügt ein Handy-Video. Darin stellen Sie sich, Ihr Unternehmen, Ihr Netzwerk und Ihr Vorhaben kurz vor. Der Clip Das sind wir/ Das bin ich sollte maximal drei Minuten dauern und Ihre Kompetenzen und Erfahrungen bezogen auf die Thematik, Branche bzw. Teilbranchen erkennen lassen. Außerdem sollte daraus hervorgehen, welche Ressourcen Sie für die Umsetzung Ihres Vorhabens benötigen. Der Videoclip ist zusammen mit dem Ideenpapier in elektronischer Form (per max. 8 MB unter CrossInnovation@mw.sachsen-anhalt.de oder auf einem USB-Stick) beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung bis zum vorgegebenen Zeitpunkt (siehe Aufruf) einzureichen. 3. Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen? Die Anforderungen an den Bewerber und künftigen Antragsteller sind unter Punkt 3.1. der Richtlinie zum Förderprogramm geregelt. Bewerber/Antragsteller können sein: Selbständige / Freiberufler Kleine und mittlere Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, Die Bewerber/Antragsteller müssen selbst im Netzwerk mitarbeiten, um das angestrebte Vorhaben zu betreuen und zu organisieren sowie die unter Punkt 3. des Ideenpapiers ausgewählten Leistungen koordinieren. 4. Welche Bedingungen soll das Netzwerk erfüllen? In einem Netzwerk sollten mindestens 5 Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks und Unternehmen anderer Branchen kooperieren. Mehr als die Hälfte der kooperierenden Unternehmen sollen aus der Kreativwirtschaft sowie des kreativen Handwerks kommen.
4 5. Darüber hinaus können unterstützende Partner wie Hochschulen, Kammern, Fachverbände, Fachvereine, Kommunen bzw. wissenschaftliche Einrichtungen/Institutionen im Netzwerk mitwirken.hinweise zum Ausfüllen des Ideenpapiers Unter Punkt 1. sind ausschließlich die Angaben zum Bewerber zu erfassen. Nur Unternehmen entsprechend der hier aufgeführten Rechtsformen (keine Vereine, wissenschaftliche Einrichtungen etc.) kommen als Bewerber/Antragsteller infrage. Die regionale Einordnung bezieht sich auf das Gebiet, in dem das Netzwerk voraussichtlich am meisten aktiv sein wird. Unter Punkt 2. beschreiben Sie Ihre Grundidee. Gibt es z.b. ein innovatives Produkt oder eine Dienstleistung, zu deren Entwicklung und/oder Vermarktung Sie starke Partner (ein Netzwerk) aus verschiedenen Branchen benötigen? Oder soll ein Netzwerk gebildet bzw. erweitert werden, um die Unterstützung von Kreativunternehmen für Entwicklung und Vermarktung der Produkte/Dienstleistungen zu nutzen? Unter Punkt 3. sind diejenigen Leistungen aufgelistet, die finanziell gefördert werden können. Berücksichtigen Sie, dass Sie nur die Leistungen auswählen, die Sie für die Umsetzung Ihres Vorhabens benötigen. Eine Auswahl aller Leistungen wird nicht erwartet. Unter Punkt 4. beschreiben Sie die notwendigen Ressourcen (personell und sächlich) für die Umsetzung Ihres Vorhabens. Was wird insgesamt benötigt, um die Entwicklung von Produkten/Dienstleistungen und deren Vermarktung erfolgreich zu begleiten? Unter Punkt 5. sind erste finanzielle Größenordnungen abzuschätzen und zu beschreiben. Beachten Sie die Vorgaben aus Punkt 5. der Richtlinie. Bestimmen Sie die ungefähre Höhe Ihres Gesamtkapitalbedarfs und schlüsseln Sie diesen nach: Ausgaben für die Netzwerkarbeit und Ausgaben für die Entwicklung von Produkt/ Dienstleistungen auf. Bitte beachten Sie: Spätestens zu Beginn der Umsetzung Ihres Vorhabens muss die Gesamtfinanzierung sicher gestellt sein. Das folgende Beispiel soll Ihnen bei der Schätzung Ihrer Finanzplanung im vorgegebenen Förderrahmen helfen. Sie planen ein Vorhaben gemäß Richtlinie für 3 Jahre. Die maximale Zuwendung beträgt , d.h. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ( ,67 ) werden gefördert. Sie finanzieren mind. 10% dazu. Dies ist Ihr Eigenanteil. Das bedeutet, wenn Sie und Ihre
5 Netzwerkpartner für das geplante Vorhaben die max. Zuwendung von benötigen, müssen Sie mind ,67 dazu finanzieren (Eigenanteil). Konkret könnte eine Finanzplanung wie folgt aussehen: Sie haben Ausgaben in Höhe von , damit Sie Ihr Vorhaben umsetzen können (Ihr Gesamtkapitalbedarf). Dieser teilt sich z.b. auf folgende Leistungen auf: 1. für Produktentwicklung: (max. 30% der Gesamtausgaben möglich) 2. Vermarktungsaktivitäten: Rechercheaktivitäten: für Aktivitäten mit den Netzwerkpartnern (Netzwerkarbeit): für Aktivitäten zum Projektmanagement (programmtechnische Verwaltung und Abrechnung): Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen , Ihr Eigenanteil müsste also mind betragen, die Förderung würde sich auf belaufen. Hinweis: Die ausgewählten Bewerber können vor der Konzeptphase an einem Workshop (s. Anlage) der Investitionsbank teilnehmen, in dem Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung des Konzeptes und zur finanziellen Förderung im Rahmen der Richtlinie gegeben werden. 6. Ansprechpartner/in Für Hinweise und Fragen stehen Ihnen Frau Neubauer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Referat 24 Hasselbachstr Magdeburg Tel.: CrossInnovation@mw.sachsen-anhalt.de Partner der gewerblichen Kreativwirtschaft in den Kammern des Landes Sachsen-Anhalt Handwerkskammer Halle (Saale), Herr Sven Sommer Telefon: 0345/ ssommer@hwkhalle.de Internet: Handwerkskammer Magdeburg, Frau Dorit Zieler Telefon: 0391/ dbehrens@hwk-magdeburg.de Internet: zur Verfügung. IHK Halle-Dessau, Herr Hendrik Senkbeil Telefon: 0345/ hsenkbeil@halle.ihk.de Internet: IHK Magdeburg, Herr Hans-Ulrich Falk Telefon: 0391/ falk@magdeburg.ihk.de Internet: www. magdeburg.ihk.de Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Frau Birgit Grünthal Telefon: 0391/ birgit.gruenthal@ib-lsa.de Internet: Bitte richten Sie Ihre Fragen ausschließlich per an folgende Adresse: CrossInnovation@mw.sachsen-anhalt.de Anlage: Ablauf Ideenwettbewerb und Antragstellung
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