Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ihr Förderdienstleister
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- Gerhardt Krämer
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1 Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Ihr Förderdienstleister Sachsen-Anhalt DIGITAL Digital Creativity Zuschüsse zu Ausgaben für innovative audiovisuelle Medienproduktionen Wir beraten. Wir finanzieren. Wir fördern. Stefanie Pötzsch 15.Mai 2017
2 Förderbank für Sachsen-Anhalt Beratung, Förderung und Finanzierung aus einer Hand Kostenfreie Hotline Montag - Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Förderberatungszentrum (FBZ) Magdeburg, Breiter Weg 7 Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch + Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Beratung Gründer Unternehmer Privatpersonen Regionalbüro Halle Halle, Marktplatz 1; Montag 9:30 bis 17:00 Uhr (Terminvergabe: ) regionale Beratungssprechtage IB regional - Wir für Sie vor Ort an den Standorten (Terminvergabe): Stendal ( ), Halberstadt ( ), Merseburg ( ), Dessau-Roßlau ( ), Bernburg ( ), Sangerhausen ( ), Bitterfeld-Wolfen ( ), sonstige (Pilotphase): Salzwedel ( ), Lutherstadt Wittenberg ( ) Einbindung der regionalen Beratungskompetenzen
3 Regionale Ansprechpartner Sebastian Knabe Doris Knöfel Andreas Leupold Zuständigkeit Landkreise/ kreisfreie Städte Altmarkkreis Salzwedel Börde Stadt Magdeburg (3) Burgenlandkreis Saalekreis Salzlandkreis Mansfeld-Südharz Stendal Stadt Halle (2) Wittenberg Anhalt-Bitterfeld Jerichower Land Harz Stadt Dessau-Roßlau (1) Beratungssprechtag IB Regional Merseburg: Bernburg: Stendal: Anhalt-Bitterfeld: Dessau-Roßlau: Halberstadt: Regionalbüro Halle, Marktplatz 1 Mo Uhr (Termine: Hotline ) Kontaktdaten Telefon Handy Fax Hotline: sebastian.knabe@ib-lsa.de doris.knoefel@ib-lsa.de andreas.leupold@ib-lsa.de
4 Rechtsgrundlagen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Gestaltung des digitalen Wandels in Sachsen-Anhalt (DigiProjekt-LSA) (Erl. der StK v /2) Was wird gefördert? Ausgaben für innovative audiovisuelle Medienproduktionen, insbesondere mit interaktiven Inhalten z.b. Games, Apps, crossmediale Projekte, Websites, Softwareanwendungen, visuelle Effekte, virtuelle Realität auch mit dem Schwerpunkt Musik/Sound auch Medienproduktionen mit wissenschaftlichem Inhalt, die z.b. in Forschung und Lehre oder in Schulen Verwendung finden
5 Wer wird gefördert? 1. juristische Personen des öffentlichen Rechts 2. juristische Personen des privaten Rechts 3. natürliche Personen (nicht: Einrichtungen des Landes bzw. Projekte in Trägerschaft des Landes) ACHTUNG! De-minimis-Beihilfe: Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 200 TEUR nicht übersteigen!
6 Wie wird gefördert? nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung Zuschuss in Höhe von bis zu 90 v.h. der förderfähigen Ausgaben förderfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben und notwendige Investitionen, die im Rahmen des Projektes entstehen bzw. vorgenommen werden maximale Förderhöhen: Zuschuss max. 130 TEUR; dabei max. 20 TEUR für Projektentwicklung max. 100 TEUR für Produktion max. 10 TEUR für Vertrieb
7 Wie wird gefördert? - Personalausgaben insbesondere Personal, das zur Durchführung des Projektes zusätzlich eingestellt wurde Ausgaben für Stammpersonal, das für das Projekt eingesetzt wird (wenn das Projekt sonst nicht oder nicht im gewünschten Umfang durchgeführt werden könnte und diese Personalausgaben nicht aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden) Förderfähige Personalausgaben = Pauschalwert: 13,00 Euro/Stunde bzw Euro/Monat für einfache Tätigkeiten, für die eine berufliche Ausbildung nicht erforderlich ist, 18,00 Euro/Stunde bzw Euro/Monat für Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige einschlägige Berufsausbildung erforderlich ist und 24,00 Euro/Stunde bzw Euro/Monat für höherwertige Tätigkeiten wie die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und anderen Dienstleistungen, die eine Hochschul- oder vergleichbare Ausbildung erfordern.
8 Was ist weiterhin zu beachten? Das Projekt muss in Sachsen-Anhalt einen kulturwirtschaftlichen Effekt oder soweit es sich um audiovisuelle Medienprodukte mit wissenschaftlichem Inhalt handelt - einen Effekt auf dem Gebiet der Wissenschaft erzielen. Unterstützung von qualitativ hochwertigen audiovisuellen Medienproduktionen als Beitrag zur Entwicklung und Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt sowie zur Nachwuchsentwicklung im Mediensektor innovativer Charakter der Medienprodukte kann sich auf Inhalte, Design, Produktionstechnologie und Produktionsprozess beziehen; z.b. Umsetzung neuer Ideen in Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Ausdrucksformen oder neuartige, ideenreiche und kreative Lösungswege Mindesthöhe zuwendungsfähige Ausgaben: 5.000,00 EUR Zuschüsse dürfen nur gewährt werden, wenn mit dem Projekt vor Erteilung des ZWB oder der Genehmigung eines vorzeitigen Beginns noch nicht begonnen wurde Alle relevanten Unterlagen finden Sie unter:
9 Einzureichende Unterlagen siehe Unterlagencheckliste Antragsformular (IB-Formblatt) Ausführliche Beschreibung/Darstellung des geplanten Vorhabens mit folgendem Inhalt: Projektbeschreibung Idee/Vision bezogen auf die audiovisuelle Medienproduktion, Organisation inkl. Zeitplan, Darstellung der auf die Projektentwicklung, die Produktion und auf den Vertrieb entfallenden Förderung Produktionskonzept Produktbeschreibung, Marktanalyse, Produktionstechnologie, innovativer Charakter des Vorhabens bezogen auf Inhalte, Design, Produktionstechnologie und Produktionsprozess, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Vertrieb Marketingstrategie einschließlich Marketing-Controlling Beschreibung, wie sich der Nutzen in der Kreativwirtschaft und/oder im digitalen Kulturland Sachsen-Anhalt entfalten wird
10 Fragen??
11 Fragen?? Kann ein Antragsteller verschiedene Projektideen einreichen? Ja, ein Antragsteller kann verschiedene Projektideen einreichen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zu beachten ist auch der Förderhöchstbetrag bei De-minimis-Beihilfen (siehe Anlage Richtlinie). Pro Projekt muss ein Antrag eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Projekte klar voneinander trennbar und die jeweiligen Kosten eindeutig den Projekten zu zuordnen sind. In welcher Form kann der Eigenanteil von 10% erbracht werden? Der 10%ige Eigenanteil kann aus Eigenmitteln (z.b. Eigenkapital oder erwirtschaftete Mittel) oder Fremdmitteln (z.b. Darlehen) erbracht werden.
12 Fragen?? Wie erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse? Die Auszahlung des Zuschusses ist nach Vorlage von bezahlten Rechnungen bzw. nach Zahlung der Rechnungen im Rahmen eines Auszahlungsantrages möglich. Die Rechnungen müssen also erst bezahlt werden - dann wird der Zuschuss ausgezahlt. Allerdings muss dies nicht erst nach Beendigung des Projektes passieren. Auszahlungsanträge können nach Bedarf im Laufe des Vorhabens eingereicht werden. Die Prüfung und Auszahlung erfolgt dann zeitnah. Die Auszahlung des Zuschusses ist grundsätzlich nach Erhalt des Zuwendungsbescheides möglich - auch für Teilbeträge (ohne Minimalgrenzen). Sollten doch Liquiditätsprobleme auftreten, könnten diese auch durch kurzfristige Darlehen überbrückt werden - sollte die Hausbank diese Möglichkeit nicht anbieten, können die Antragsteller/ Zuwendungsempfänger auch gern auf die IB zukommen.
13 Fragen?? Darf das Projekt kommerziell sein oder wird nur eine nicht-kommerzielle Auswertung gefördert? Das Projekt darf auch kommerziell sein. Fällt eine gemeinnützige Einrichtung auch unter die de-minimis-regelung? Unter die de-minimis-regelung fallen alle Unternehmen bzw. alle Einheiten, die wirtschaftlich tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob es eine Gewinnerzielungsabsicht gibt. Ausschlaggebend ist, ob Waren und/ oder Dienstleistungen auf einem Markt angeboten werden.
14 Stefanie Pötzsch Investitionsbank Sachsen-Anhalt Domplatz Magdeburg Kostenfreie Hotline:
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