Informationen zum Vorbereitungsdienst an WHRS-Seminaren
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- Heinrich Förstner
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1 Informationen zum Vorbereitungsdienst an WHRS-Seminaren Sandra Brenner (SSDL Ludwigsburg) stellvertretende Seminarleiterin Werner Fillbrandt (SSDL Ludwigsburg) Bereichsleiter Mathematik/ IT
2 Gliederung Von der Hochschule an ein Staatliches Seminar Online-Bewerbung für den Vorbereitungsdienst Die Zuweisung an ein Staatliches Seminar Die Zuweisung an eine Ausbildungsschule Der Vorbereitungsdienst an einem WHRS Seminar Ausbildungs- und Prüfungselemente im Vorbereitungsdienst
3 Von der Hochschule an ein Staatliches Seminar Studium Lehramt Vorbereitungsdienst 18 Monate Werkreal-,Hauptu. Realschule -- Pädagogische Hochschulen Freiburg Heidelberg Karlsruhe Ludwigsburg Schw. Gmünd I. Staatsexamen 4 Seminare Lehramt Werkreal-, Hauptschule- und Realschule Freiburg, Ludwigsburg, Karlsruhe, Reutlingen 4 Seminare Lehramt Grundschule und Werkreal-, Hauptschule- und Realschule Mannheim, Rottweil, Schwäbisch Gmünd, Weingarten (ehem. Meckenbeuren) II. Staatsexamen Schuldienst an Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen Weingarten
4 WHRS-Seminarstandorte RP Karlsruhe Karlsruhe Mannheim RP Stuttgart Ludwigsburg Schwäbisch Gmünd RP Freiburg Freiburg Rottweil RP Tübingen Reutlingen Weingarten
5 Zulassung zum VD 2019 WHRPO I von 2011 RPO I von 2003* GHPO I mit Schwerpunkt HS* Examen oder Master in anderem Bundesland Hauptfach 2 Nebenfächer Hauptfach, Leitfach, Affines Fach (min.) zwei Fächer
6 Online-Bewerbung für den Vorbereitungsdienst
7 Bewerbung und Zulassung zum Vorbereitungsdienst Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 01. Februar und dauert in der Regel drei Unterrichtshalbjahre (18 Monate) Verlängerung ist möglich Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 01. September des Vorjahres Für die Bewerbung ist das VD-Online-Bewerbungsverfahren zu benutzen ( Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerberschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium des Erstseminarwunsches geschickt werden.
8 Besonders wichtige Unterlagen für den Beginn des Vorbereitungsdienstes Ein Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Arztes oder des zuständigen Gesundheitsamts. Das Gesundheitszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang August zu beantragen. Bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen. Das Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang Oktober zu beantragen. Es wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn direkt dem RP zugesandt. Wenn diese Unterlagen am 1. Februar noch fehlen, kann man nicht mit dem Vorbereitungsdienst beginnen!
9 Exkurs: VD in Teilzeit Bei Beginn des VD 2019 in Planung Bewerbung VD-Online- Bewerbungsportal Interessenbekundung an zuständige Ansprechperson am Kultusministerium Mail Informationen über Kreis der Berechtigten sowie Eckpunkte unter
10 Die Zuweisung an ein Staatliches Seminar Aus der Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung (WHRPO II 4): Die Zuweisungskommission bestimmt das Seminar, zu dem im Falle der Zulassung zugewiesen wird. Aufnahmekapazitäten der Seminare in den Fächern und Verteilung auf alle acht Standorte Bewerber mit fünf und mehr Sozialpunkten haben Priorität (verheiratet, Kind(er), Schwerbehinderung) Ehrenamtliche Tätigkeiten (z.b. Trainer im Verein) geltend machen Antrag auf Seminarwechsel nur über das zugewiesene Seminar (detaillierte Begründung der nach der Zuweisung geänderten persönlichen Situation ist notwendig!) Über Härtefälle entscheidet die Zuweisungskommission
11 Vor einer endgültigen Schulzuweisung muss die Zuweisung an eines der Staatlichen Seminare erfolgen: Seminarzuweisung vor Schulzuweisung! Schulwünsche können berücksichtigt werden Kontaktaufnahme mit Schulen ist möglich Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule besteht nicht Die Seminarleitung entscheidet über die Zuweisung
12 Informationen zu den Seminarstandorten Ludwigsburg Freiburg Schwäbisch Gmünd kein Eth Karlsruhe Mannheim kein F Reutlingen Rottweil kein IT, kein W EULA E nur in KA, LB, SG EULA F in FR Weingarten kein F
13 Ausbildungsbereich des SSDL (WHRS) Ludwigsburg Bereich des Seminars Mannheim Bereich des Seminars Karlsruhe Bereich des Seminars Schwäbisch Gmünd Bereich des Seminars Reutlingen
14 Die Zuweisung an eine Ausbildungsschule Homepage des gewünschten Seminars
15 Ausbildungsschulen des Seminars
16 Meldung von Schulwünschen Erforderliche Informationen: Studierte Unterrichtsfächer Prüfungsordnung korrekte persönliche Daten
17 Vorbereitungsdienst an einem WHRS-Seminar Werkreal-, Hauptschul- und Realschullehramtsprüfungsordnung (WHRPO II) 1 Ziel der Ausbildung Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass angesichts der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Werkreal-schulen, Hauptschulen sowie Realschulen und Gemeinschaftsschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. Angeknüpft wird dabei an die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache, der interkulturellen Kompetenz, der Medienkompetenz und -erziehung, der Prävention, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, den Umgang mit berufsethischen Fragestellungen sowie der Gendersensibilität. Die Entwicklung der Berufsfähigkeit, der Lehrerpersönlichkeit sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sind die wesentlichen Ziele der Ausbildung.
18 1. Ausbildungsabschnitt 2. und 3. Ausbildungsabschnitt in der Regel 12 Std. in der Regel 13 Std. (davon mindestens 11 Std. als kontinuierlicher Lehrauftrag) 1. Februar bis 31. Januar Ausbildung am Seminar Hospitation und begleiteter Unterricht im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte Kennenlernen schulischer Gremien und Teilnahme an schulischen Veranstaltungen Selbstständiger Unterricht Prüfungen von Februar bis Pfingsten
19 Ausbildung am Seminar Pädagogik (120 Std.) Kooperation und Didaktik Fach 1 Didaktik Fach 2 Didaktik Fach 3 Inklusion (15 Std.) (70 Std.) (70 Std.) (70 Std.) Ergänzende Veranstaltungen (30 Std.) Schul- und Beamtenrecht (35 Std.)
20 Prüfungsteile Pädagogisches Kolloquium (30 min) Didaktisches Didaktisches Fach 3 Kolloquium Kolloquium Fach 1 Fach 2 kein (30 min) (30 min) Kolloquium Beurteilung der Unterrichtspraxis in drei Fächern Hausarbeit zu einem Schul- und Beamtenrecht pädagogischdidaktischen Handlungsfeld (20 min)
21 Zeitplan für die Planung des neuen Kurses bis 1.9. Okt. bis Ende Nov. Anf. Dez. Anf. Dez. Mitte Dez Online-Bewerbung Ausbildungsschulen melden Kapazität, Fächer Schulortwünsche ans Seminar melden per Post, per Mail, über die Homepage (keinen Kontakt mit den Schulen aufnehmen) Verteilung der zukünftigen LA an die 8 Seminare durch die Planungsgruppe Zuweisungslisten an die Seminare und Benachrichtigung der LA durch das RP Zuweisung an die Ausbildungsschulen Mitteilung über Schulzuweisung vom Seminar Beginn des Vorbereitungsdienstes
22 Die Realität im letzten Kurs viele Erstwünsche für das Seminar Ludwigsburg konnten nicht erfüllt werden, weil nicht der Erstwunsch, sondern die Verteilung auf 8 Standorte und die Kapazität in den Fächern an den verschiedenen Standorten Priorität hat
23 Die Kolleginnen und Kollegen des Seminars in Ludwigsburg freuen sich auf die künftigen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter des Kurses 2019!
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