Kraftfahrzeugsteuer - Kfz.-Steuerbefreiung für Kfz. bei Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht vom

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1 Kraftfahrzeugsteuer - Kfz.-Steuerbefreiung für Kfz. bei Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht vom Petitionstext und Begründung lesen Diskussionszweig: Kraftfahrzeugsteuer - Kfz.-Steuerbefreiung für Kfz. bei Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht Erstellt :28 von Petent. siehe Veröffentlichungen im Juli 2012 in der Pforzheimer Zeitung, dem Pforzheimer Kurier und in der Januarausgabe 2013 in der Fachzeitschrift Oldtimer-Traktor. Diskussionsverlauf Antworten nach Datum (20) alle zuklappen alle Antworttexte Re: Kraftfahrzeugsteuer - Kfz.-Steuerbefreiung für Kfz. bei Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht Erstellt :51 von Diamante64 Klar, eine Steuerbefreiung ist notwendig.wer pflegt denn die alten Hanglagen die brach liegen,weil sie unwirtschaftlich sind.ebenso wie Streuobstwiesen und andere Kleinparzellen und die dazu gehörigen Randstreifen.Die Landschaftspfleger machen das nur gegen Bezahlung und die Kommunen machen auch nur noch das nötigste.wenn die Kleingrundbesitzer dies alles nicht mehr pflegen würden und sauber halten,wird bald alles verwildern.wenn der Traktorhalter mit grüner Nummer dann noch auf Treffen fährt,sollte ihm dies auch nicht verboten werden.ich würde brach liegende Flächen dann verwildern lassen,als dann noch für die kostenlose Landschaftspflege neben den teuren Diesel,Versicherung,und,und,und,.. noch Steuern dafür zahlen zu müssen. Grüße Re: Kraftfahrzeugsteuer - Kfz.-Steuerbefreiung für Kfz. bei Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht Erstellt :31 von trakteur Wir haben vor ca. 10 Jahren unser Heizung auf Scheitholz umgestellt. Das benötigte Holz kaufen wir "Stehend", also selber fällen, aufarbeiten und transportieren. Wir benötigen ca Raummeter Holz pro Saison. Der Grund für die Heizungsumstellung war der Umweltgedanke (so viel wie möglich regenerative Energie verwenden). Schlepper hat schwarze Nummer, Anhänger ist zugelassen (zgg 5 t), Steuer 375 Euro, Versicherung ca. 60 Euro! Was ist da anders als wenn ein Bauer in den Wald fährt oder ich? Der Privatmann zahlt obwohl er auch forstwirtschaftlich tätig ist, wohlgemerkt nicht für gewerbliche Zwecke, Steuer und Versicherung extra! Schutz vor Mißbrauch

2 Erstellt :13 von Plutos Die Befreiung sollte gelten für Bauern, insbesondere Kleinbauern, für Naturschutz etc. Es sollte nicht gelten für "Großbaueren" wie z. B. Braunkohle, Metzgereien oder für Massageunternehmen etc. Re: Schutz vor Mißbrauch Erstellt :28 von Nutzer Werte Leser, in der Praxis sieht der Sinn einer solchen Petition so aus. Uns im Enzkreis ging es schlicht so: Unsere dörflichen Fluren sind kleinteilig strukturiert, die Eingesessenen haben i.d.r. Grundbesitz, haben Obstwiesen, mähen ihre Grundstücke, sammeln Äpfel, mosten, kaufen Sterholz bei der Gemeinde und holen dieses selbst aus dem Wald. Ein Satz Hinterreifen für einen 45 Jahre alten 30PS Schlepper kostet vorneweg 600 Euro - es braucht sich also niemand Sorgen zu machen, dem Staat entgehe Geld! Der Landmaschinenhandel mit seiner Wertschöpfungskette trägt unser Geld in die Gesellschaft zurück! Dafür war es stets üblich, - meist schon museumsreife - Traktoren zu haben, die einfach auch ins dörfliche Bild und unsere Lebenswelt gehören. Wer die Fallers anguckt, weiß wovon ich spreche. Überdies gibt die Landschaftspflege und Holzwerbung vielen alten Maschinchen eine Lebensberechtigung (Rentabilität), deren Erhalt neben Landeskultur auch technische Kultur darstellt und an denen, fragen Sie mal Ihre Kinder, viele Menschen Freude haben, daß es das noch gibt. Für den Erhalt der Steuerbefreiung (Landwirtschaft) mußte stets Antrag beim Finanzamt gestellt werden, der, wenn genannter Zweck glaubhaft gemacht werden konnte und Grundbesitz vorhanden war, nach entsprechender Prüfung gewährt werden konnte und 2012 beschloss nun das örtliche Finanzamt, Hunderte bis Tausende der örtlichen Traktorenbesitzer, deren Schlepper völlig ordnungsgemäß grün zugelassen waren, auf die "Berechtigung steuerlicher Privilegien" prüfen zu wollen. Die Leute wurden gewissermaßen pauschal kriminalisiert, da ihnen dieselben Sachbearbeiter eben diese Steuerbefreiung bewilligt hatten und nun plötzlich 180 Grad die andere Richtung redeten. Nun hieß es plötzlich, man "müsse auch am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen", d.h. mit dem Schlepper Einnahmen erzielen, wovon vorher nie die Rede gewesen war. Das Finanzamt Pforzheim scheute nun nicht davor zurück, auf fragwürdigester rechtlicher Grundlage die befreiten Traktoren 5 Jahre überraschend rückwirkend besteuern zu wollen, und zwar nach Gewicht. Natürlich war die Sache nicht von Fachleuten ersonnen - mit dem Entfallen des steuerbefreiten Kennzeichens müssen Anhänger zugelassen, ge-tüvt, versichert werden; die ganzen Anhänger von Opa hätte man verschrotten müssen oder nach Rumänien verschenken. Ein wahrer Wust von neuen Schwierigkeiten hängt rechtlich an der Wegnahme der grünen Kennzeichen, was die eifrigen Finanzbeamten nicht einmal selber durchschauten. Die Versicherungsprämien nicht steuerbefreiter Zugmaschinen sind drastisch. Kurz gesagt, Opa hätte im Zorn das Deutzle verkauft, es wär im Ausland oder im Schrott und unsere ohnehin an Lebensqualität verarmenden Dörfer wären noch trister und ärmer. Soll Opa vor das TV sitzen oder ins Altersheim? Oder darf er noch arbeiten? Und wer derart dafür bestraft wird, seine Äpfel aufzulesen und seine Bäume zu schneiden, der lässt das dann eben auch - und wer macht dann den Landschaftsschutz? Die allmächtige Bürokratie? Der Schlepper gehört ins Dorf, er tut nützliche Arbeit, er nützt allen und macht vielen Menschen Freude. Vor der geschilderten Form von behördlicher Willkür wollen wir geschützt sein und wollen für unseren Beitrag zur Landeskultur anerkannt und nicht noch drangsaliert werden. Deshalb haben wir am in Pforzheim demonstriert. Wenn also hier Leute

3 meinen, "Bauern suchten immer neue Subventionen", dann sollen sie sich für ihren naturtrüben Apfelsaft bitte selbst bücken. Mit bestem Gruß Klaus Fuchs, Remchingen Zur Klärung Erstellt :00 von Trigger79 Grundsätzlich geht es hier um folgendes Problem: Grüne Kennzeichen sind von der Steuer befreit, so weit so gut. Das Grüne Kennzeichen an landwirtschaftlichen Fahrzeugen bewirkt auch, dass man einen Anhänger mit grünem Kennzeichen "hinterher ziehen" kann. Dieser Anhänger muss nicht separat zugelassen werden, sondern kann die gleiche Nummer wie das Zugfahrzeug haben. So viel kurz umrissen. Wenn das Gesetz streng ausgelegt wird, kommen lediglich Landwirte in den Genuss dieser Steuerbefreiung, welche am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen, sprich: Handel mit landwirtschaftlichen Produkten betreiben und sich hierzu des Fahrzeugs (samt Hänger) bedienen (Haupt- oder Nebenerwerbslandwirte). Traktorbesitzer, welche Landschaftspflege ohne die Teilnahme am am wirtschaftlichen Verkehr betreiben (Streuobstwiesen, Grundstückspflege von Pachflächen, Heu Herstellung, kleine Weinberge ohne Verkauf etc...) kommen bei strenger Auslegung nicht in den Genuss dieses Privilegs. Die KFZ Steuer hält sich bei diesen kleineren Maschinen für den beschriebenen Gebrauch für gewöhnlich in Grenzen. Problem sind hier die Folgekosten (Anhänger - Zulassung, Tüv etc- ; Versicherung - auch hier wird ein Unterschied zwischen grün und schwarz gemacht). In der Gegend in BaWü, aus der ich komme, gibt es viele Pachtflächen, die durch solche "Liebhaber" gepflegt werden, da es sich für die ansässigen größeren Landwirte nicht lohnen würde. Diese "Liebhaber" werden aufgrund der hohen finanziellen Belastungen immer weniger und die Flächen liegen brach, verbuschen oder verkommen anderweitig. Es geht hier ausdrücklich nicht um die Traktorbesitzer, die das Fahrzeug nur zum spazierenfahren nutzen oder als Oldtimer wieder aufbauen. Es geht um Traktoren, die auch tatsächlich zur Landschaftspflege genutzt werden. Dies müsste dann natürlich entsprechend definiert werden. Um die Landschaftspflege für die Personen zu erleichtern, die dies aus der Liebe zur Arbeit und der Landschaft betreiben schlägt der Petent die Gesetzesänderung/Konkretisierung vor. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Angelegenheit bringen. KFZ-Steuer und Lobbyismus Erstellt :58 von Nutzer Hallo Diskutanten, ich nutze meinen kleinen, restaurierten, über 50 Jahre alten Bulldog zum Mähen meiner Wiese. Ansonsten ist es mein Hobby. Unkalkulierbare Folgen bei der Petition kann ich nicht sehen. Außer die Finanzämter fordern rückwirkend nicht vier sondern zehn Jahre die Fahrzeugsteuer. Wichtig ist man muss sich äußern, wenn man mit

4 einer Regelung nicht einverstanden ist. Das ist Demokratie. Der Text in der Petition die bei der Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht in der r e i n e n Landschaftspflege, im Naturschutzbereich, finde ich nicht besonders gelungen. Das ist wie Betriebe. Und das ist die gleiche Regelung, nur eben ohne Steuernummer. Gelesen habe ich die Aussage: Seit langem bin ich für die vollständige Abschaffung der KFZ-Steuer. Und die Beiträge werden über die Mineralölsteuer erhoben. Das finde ich eine gute Lösung. Wer viel fährt zahlt viel. Nur wird es bis dahin noch ein weiter Weg sein. Auch ein Ansatz ist, dass Kleinschlepper bis 25 km/h von der Steuer befreit sind. Das Steuersystem soll gerecht sein. Das wird auch jeder Politiker unterschreiben. Ist es aber nicht so, dass sich unser Steuersystem entwickelt hat. In der Vergangenheit gab es viele Nebenerwerbsbauern, welche mit Kleinschleppern ihre Äcker und Wiesen bewirtschafteten. Der Nebenerwerb ist weggefallen und der alte Bulldog ist geblieben. Mit dem Bulldog oft Jahre alt wird nun die Streuobstwiese gemäht, Holz gefahren oder der Bulldog wird restauriert und sieht besser aus als bei der Auslieferung und ist ein reines Hobby Objekt. Deshalb gibt es seit Jahren immer mehr Bulldog, Schlepper- und Landmaschinefreunde von der Nordsee bis zum Bodensee. Die Finanzbehörden haben reagiert und fordern jetzt unseren Obolus. Es gefällt mir zum Beispiel nicht, dass Pferde, Wassersport- und Hundeanhänger, weil es Hobby ist, von der KFZ-Steuer befreit sind. Und die werden viele KM auf deutschen Straßen gezogen. Bis vor ein paar Jahren musste nach meinem Wissen ein Hundeanhänger ohne Bremse noch nicht einmal zum TÜV. Und die armen Pferdebesitzer, wobei ich nicht das Mädchen meine, dass sein ganzes Geld in den Gaul steckt, sondern, wenn beim Verkauf eines Turnierpferdes nur 7% MwSt anfallen, weil es der Staat bezuschusst sehen will. Ja das ist Lobbyismus. Ich zahle gerne meine Steuern. Aber wenn dann alle gleich. Was macht der Streuobstwiesenbesitzer wenn er zu einem Schleppertreffen fährt. Ist das dann eine Brauchtumsveranstaltung. Und wenn er seine Schlafkoje hinterherzieht dann ist es Urlaub und kein Hobby und er muss ein schwarzes Kennzeichen haben. Jetzt muss der für zwei Schleppertreffen im Jahr seinen Schlepper versteuern. Das kann es auch nicht sein. Steuer für alle oder für keinen. Ich zeichne gerne diese Petitionen, obwohl es immer noch einen Graubereich gibt. Re: Zur Klärung Erstellt :40 von Nutzer10055 Zitat: von Trigger79 Wenn das Gesetz streng ausgelegt wird, kommen lediglich Landwirte in den Genuss dieser Steuerbefreiung, welche am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen, sprich: Handel mit landwirtschaftlichen Produkten betreiben und sich hierzu des Fahrzeugs (samt Hänger) bedienen (Haupt- oder Nebenerwerbslandwirte).

5 Traktorbesitzer, welche Landschaftspflege ohne die Teilnahme am am wirtschaftlichen Verkehr betreiben (Streuobstwiesen, Grundstückspflege von Pachflächen, Heu Herstellung, kleine Weinberge ohne Verkauf etc...) kommen bei strenger Auslegung nicht in den Genuss dieses Privilegs. Und exakt dort liegt ds Problem. Die Steuerbefreiung gilt nur für die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Urporduktion. Landschaftspflege hingegen ist gewerblicher Bereich. Es gibt dort genügend Landschaftsbau- Landschaftspflege- und Gartenbaufirmen. Diese achten penibel darauf, dass sich niemand mit unlauteren Vorteilen einnistet (Steuerbefreiung der Fahrzeuge, Steuervergünstigter Agrardiesel, ohne Gewerbeanmeldung und ohne Buchführung/Umsatzsteuer). Aus diesem Grund ist es auch exakt gesetzlich voneinander abgegrenzt. Natürlich gibt es "Grauzonen" wo dieses zu unverständlichen Situationen führt. So auch bei der ausserlandw. Landschaftspflege auf eigenen Flächen. Ebenfalls so ein "Graufeld" ist der Transport von Gütern. Fahre ich mit einem 300 PS Schlepper und 20 to Kippanhänger (50 km/h) Heu,Stroh,Getreide,Kartoffeln, Rüben... benötige ich grünes Kennzeichen und Führerscheinklasse T. Mit exakt dem gleichen Fahrzeug z.b eigene Möbel oder Sand dann ist schwarzes Kennzeichen und Führerscheinklasse CE erforderlich. Auch hier geht es nur um die rechtliche Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten. Wie sinnvoll diese Abgrenzung ist haben wir hier im Norden beim Kraftwerk Wilhelmshaven, Jade-Weser Port und der Bahnstrecke OL - WHV gesehen. Die meisten Transport und Erdarbeiten sind von landw. Lohnunternehmern mit Schlepper und Kipper gemacht worden. Diese konnten auf Grund von grünen Kennzeichen zunächst jedes Bauunternehmen/Spedition unterbieten. Allerdings wurde dieses sofort polizeilich unterbunden. Ändert man nun im Sinne dieser Petition diese Abgrenzungsregeln folgen automatisch ein ganze Reihe von anderen Fällen. Vieles davon sicherlich nicht im Sinne der Beführworter. Ich kann (obwohl ich dieses Anliegen verstehe und als Landwirt auch nachvollziehen kann ) leider nicht mitzeichnen, da ich unkalkulierbare weitere Folgen befürchte. Re: Zur Klärung Erstellt :28 von Stan_Bolle (Zuletzt geändert am :55 von Stan_Bolle) Hallo Das auch landwirtschaftliche Lohnunternehmer einen Steuervorteil haben, zeigt doch, das es nicht notwendig ist einen Steuervorteil zu haben.die verdienen sehr gut und werden groß und größer! Das die dann auch noch dem Transportgewerbe Konkurrenz machen mit Gütern, die so gar nichts mit eigenem Haus und Hof oder gar landwirtschaftlichen Produkten zu tun haben, zeigt nur, das jedes aber auch jedes Gesetz gebrochen werden kann, wenn nur der Wille dazu da ist. Hier fahren Schlepper mit 60Km/h mit 2 Stück 16 Tonnen Anhängern zig Km Zuckerrüben zur Zuckerfabrik (meist Lohnbetriebe). Das ist genau so schnell wie Lastzüge fahren dürfen auf Landstraßen, nur die LKW zahlen Steuern!

6 Ein Vorschlag wäre: Kleine Trecker (bis ca. 50PS 25Km/h) keine Steuer, Anhänger bis 25Km/h Folgekennzeichen (wie bei Landwirten). Für Treckertreffen, Wohnwagen, Bauwagen außerhalb des eigenen Kreises dann Vignette oder schwarzes Schild. Das lohnt dann für keinen gewerblichen Betrieb, und macht die Staatskasse nicht arm. So was lässt sich dann auch einfach kontrollieren. Das man kleinsten Steuerbeträgen hinterherhetzt kostet meist mehr Geld als es bringt! Re: Zur Klärung Erstellt :39 von Trigger79 Ich bin bei Ihnen, dass eine solche Regelung bei einer schlechten Gesetzesformulierung möglicherweise ungewollte Folgen haben könnte. Daher ist es umso wichtiger, dass hier saubere Definitionen (wie oben beschrieben) getroffen werden. Re: Zur Klärung Erstellt :54 von Ihr Darstellung hat mich davon überzeugt auch nicht mit zu zeichnen. Re. Zur Klärung Erstellt :12 von Petitionsinitiator Danke, bravo! Endlich ein Forumsteilnehmer, der die Zusammenhänge versteht! Der Petent. Re: Kraftfahrzeugsteuer - Kfz.-Steuerbefreiung für Kfz. bei Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht Erstellt :02 von Emsland (Zuletzt geändert am :03 von Emsland) Seit langem bin ich für die vollständige Abschaffung der KFZ-Steuer, aber der Deutsche möchte ja ein möglichst umständliches System mit dann wieder 100 Ausnahmen, see es für Behinderte, Landwirte, Elektroautos, usw. usf.. Statt einfach diese Beträge auf die Mineralölsteuer draufzuhauen. Ja, ja ich weiß: die schöne Bund-Länder-Geschichte und das gemeinschaftsschädliche Parken auf öffentlichen Grund... Re: Kraftfahrzeugsteuer - Kfz.-Steuerbefreiung für Kfz. bei Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht Erstellt :28 von StefanJ Volle Zustimmnung. Nicht noch mehr Extrawürste. Keine Mitzeichnung.

7 Und wenn es wirklich um die Sache ginge, dann wäre das anders formuliert. Z.B., dass man erlaubt, hinter dem schwarzen Traktorkennzeichen ein grünes Anhängerkennzeichen zu ziehen, wenn der Traktor in entsprechender Mission unterwegs ist. Nachweispflicht bei Kontrollen und Anzeigen liegen beim Halter beider Fahrzeuge. Oder der Halter beider Fahrzeuge verwendet die fraglichen Fahrzeuge ausschließlich für den steuerbegünstigten Zweck. Sobald er vom Hof fährt für was anderes => Steuerhinterziehung wie bei jedem grünen Kennzeichen, das mißbraucht wird. Alleine, ich vermute, das will der Petent auch nicht. Zitat: Durch die mangelnde Synchronisation von Kfz-Steuerrecht und Kfz- Zulassungsordnung kommt es zudem zu Konflikten, da hinter einen "schwarzen" Kennzeichen kein zulassungsfreier (landw.) Anhänger mitgeführt werden darf. Ach ja? Es gibt aber keine Probleme, grün beschilderte Sportanhänger hinter normalen Autos zu ziehen. Warum soll das dann für landwirtschaftliche Fahrzeuge anders sein? Irgendwie kommt mir die Pet etwas wirr vor... Bauern auf der Suche nach Subventionsmöglichkeiten Erstellt :27 von Der_Max Hier wird so getan, als ob es im nennenswerten Umfang Traktoren und Anhänger gibt, die nur einen sehr untergeordneten landwirtschaftlichen Nutzen haben, sondern primär aus landschaftspflegerischen Gründen betrieben werden. Dabei scheint aber schon die zitierte Zeitung Oldtimer-Traktor darauf hinzuweisen, um welche Fahrzeuge es sich handelt: es geht wohl um die Möglichkeit für Vollerwerbs-Landwirte, Ihren Oldie von der Steuer befreien zu lassen, weil Nebenerwerbs-Landwirte wohl diese Möglichkeit haben. Klassischer Fall von Lobbyismus zum Zweck der Subventionsabgreiferei sind es doch genau diese Vollerwerbslandwirte, die sich vehement dagegen wehren, dass wirklich die Subventionen an die Landwirtschaft davon abhängig gemacht werden, dass man weniger landschaftsbelastende Verfahren anwendet. Ja, der Nebenerwerbslandwirt, der mit dem Uralt-Traktor seine paar Streuobstwiesen abklappert, sollte dafür keine Steuern zahlen, der Vollerwerbler nimmt dazu sowieso seinen richtigen Traktor und braucht nicht den alten subventionieren zu lassen. Hieraus entsteht kein Nutzen. Re: Bauern auf der Suche nach Subventionsmöglichkeiten Erstellt :51 von unimogler es geht hier nicht um die Erschleichung von Subventionen, wenn dies hier auch noch so oft geschrieben wird, davon wird es nicht richtiger. Hier geht es nur um die dauerhafte Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Zugmaschinen, landläufig als Traktoren, Bulldog, Schlepper, Trecker,... bezeichnet. Diese Fahrzeuge wurden bisher auf Antrag beim zuständigen Finanzamt von der Kfz- Steuer befreit, teilweise wurde ein Nachweis der bewirtschafteten Flächen verlangt.

8 Nun liegt der Knackpunkt des Kfz-Steuer-Gesetzes aber in der Formulierung, darin steht sinngemäß " Fahrzeuge von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft" Betriebe, also mit Gewerbeschein, mit Teilnahme an der Urproduktion. Genau diesen Betrieb hat aber der Nebenerwerbsland- oder forstwirt nicht der seine eigenen Flächen bewirtschaftet. Er setzt den Schlepper nicht gewerblich ein. Daher sind nun verschiedene Finanzämter dazu übergegangen die Kfz-Steuer-Befreiunug zu widerufen und für mehrere Jahre rückwirkend zu verlangen. Das kann so unmöglich im Sinne der Umwelt sein. Diese Landwirte, Voll- oder Nebenerwerb, leisten durch ihre Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Kleinflächige Parzellierung ist mit Grund warum sich die Großbetriebe aus der Fläche zurückziehen, sie kommen mit ihren großen Maschinen dort nicht kostendeckend hinein. Oder sie müssen versuchen mehrere aneinandergrenzende Grundstücke zu bewirtschaftet was nicht immer gelingt. Hier kommen nun auch wieder die kleinen Landwirte zum Zug. Sie erhalten die Streuobstwiesen weil sie mit ihren kleinen Fahrzeugen dort arbeiten können, ganze Landstriche werden nicht abgeholzt nur um künstlich große Flächen zu schaffen wie dies vor Jahren gemacht wurde. Allein schon aus Gründen der Ökologie muß dies vor die Ökonomie gestellt werden, Klimaschutz fängt ganz klein an. Übrigens werden auch die Großschlepper der Lohnunternehmen von der Kfz-Steuer befreit so lang sie in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Es spielt keine Rolle ob der Schlepper 25 oder 350PS hat, allein die Fahrzeugart lt. Zulassungsbescheinigung zählt. Ich zeichne die Petition mit weil ich auch weiterhin meine "Zugmaschine Ackerschlepper" auf meinen kleinen Flächen nutzen möchte. Fällt die Steuerbefreiung tatsächlich weg würde ich als letzte Handlung vor dem abmelden meine Flächen roden und dann eben verpachten, mit den o.g. Folgen der industrialisierten Landwirtschaft. Re: Bauern auf der Suche nach Subventionsmöglichkeiten Erstellt :05 von Petitionsinitiator Danke! Hurra; wieder ein Forumsteilnehmer, der den Sachverhalt exakt versteht und mit total zutreffenden Worten schildert! Sie bringen den Knackpunkt perfekt zur Sprache! Der Petitionsinitiator. Re: Bauern auf der Suche nach Subventionsmöglichkeiten Erstellt :48 von Schlepperfred Es dreht sich bei der Eingabe der Petition keineswegs um die "Erschleichung" steuerlicher Vorteile, sondern vielmehr um eine Bundesweite Regelung zur Festlegung des priviligierten (da Steuerbefreit) grünen Kennzeichens. Die mir bekannten grün zugelassenen (Oldtimer) Schlepper sind sehr wohl im Bereich Landschaftspflege wie Streuobstwiesen, Weinbau, Mähen von Brachland etc. im Einsatz. Und es sind auch nicht die Traktoren, die auf Schleppertreffen zu bestaunen sind - DIE haben mittlerweile alle ein schwarzes Kennzeichen drauf. Meine Nachbarin, knapp 70 J. alt (als Beispiel) mäht unter ihren Obstbäumen und denen der Anlieger mit ihrem kleinen Traktor die Wiesen ab. Im Januar / Februar fällt der Obstbaumschnitt an, der dann mit Traktor und Hänger (beides grün) zum Häckselplatz gefahren wird. Der Schlepper steht den Rest des Jahres in der Scheune. Wenn das Fahrzeug jetzt steuerpflichtig wird, dann frage ich mich, wer diese Arbeiten dann erledigen soll - der Haupterwerbslandwirt im Dorf mit seinen Mega-Maschinen sicher nicht. Die Traktoren der neueren Generation sind dafür schlicht nicht geeignet...

9 Re: Bauern auf der Suche nach Subventionsmöglichkeiten Erstellt :53 von Emsland Dann mal zwei Fragen: in der Familie selbst haben wir auch noch zwei Traktoren für solche Einsätze, die sind allerdings abgemeldet, da auf privatem Grund entsprechendes nicht erforderlich ist. Wieso muss dieser spezielle Traktor in Ihrem Beispiel angemeldet sein? Oder haben Sie evtl. keine Privatstraßen? Und zweitens; wie hoch würde die Steuer ausfallen? Re: Bauern auf der Suche nach Subventionsmöglichkeiten Erstellt :16 von Trigger79 Ich bin zwar nicht Schlepperfred, aber ich versuche ihre Fragen zu beantworten: Privatstraßen haben die wenigsten (das wäre natürlich die bequemste Lösung). Alle, die ich kenne, müssen den Abschnitt zum Häckselplatz der Gemeinde bringen, welcher in den meisten Fällen lediglich über öffentliche Straßen zu erreichen ist (in meinem Fall ca. 7 Km). Die Steuer hängt von der Maschine ab, bei mir liegt sie bei ca. 170 p.a., was noch zu ertragen wäre. Problem sind, wie bereits geschrieben, die Folgekosten: Ameldung, etc. für den Anhänger-was beim grünen Kennzeichen entfallen würde- sowie erhöhte Versicherungsbeiträge weil ein schwarzes Kennzeichen teurer ist als ein grünes (warum auch immer). In meinem Fall macht das ca. 500 unterschied. Folglich freuen sich natürlich die Versicherungen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage. Einzige Lösung wäre, wenn der Spaß zu teuer wird: Grundstück nicht pflegen oder eben doch an einen Voll-/Nebenerwerbslandwirt verpachten, der dann möglicherweise noch Subventionen von der EU bekommt, weil er ja ein Grundstück pflegt, was sonst nicht gepflegt würde. Re: Bauern auf der Suche nach Subventionsmöglichkeiten Erstellt :51 von Petitionsinitiator Prima! Super und danke. Sie haben ebenfalls präzise und treffend erkannt und beschrieben, um was es hier geht! Ein tolles Beispiel haben Sie genannt. Der Petitionsinitiator. alle Antworttexte Detailübersicht Id-Nr.

10 Id-Nr Download der Petition als PDF-Datei Hauptpetent Eugen Stöhrle Erstellungsdatum Status in der Prüfung Mitzeichnungsfrist Mitzeichnungsverlauf Anzahl Online-Mitzeichner 952 zeitlicher Verlauf Anzahl Offline-Mitzeichner 412 Quorum erreicht Nein Hilfe RSS-Abos Deutscher Bundestag

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