Amtsgericht Hamburg-Blankenese
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- Marielies Voss
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1 Amtsgericht Hamburg-Blankenese Umlauf vom Jährliche Info Brandschutzordnung und Alarmplan für das AG HH-Blankenese Bitte mit Handzeichen und Datum abzeichnen und von Hand zu Hand zügig weitergeben Verwaltung Zimmer 25
2 , Amtsgericht Hamburg-Blankenese Umlauf vom Brandschutzordnung und Alarmplan für das Amtsgerichts Blankenese (Stand: ) zur Kenntnis und Beachtung. Bitte mit Handzeichen und Datum abzeichnen und von Hand zu Hand zügig weitergeben
3 AMTSGERICHT HAMBURG-BLANKENESE... ili _ DER DIREKTOR Brandschutzordnung und Alarmplan für das Amtsgericht Hamburg- Blankenese Diese Brandschutzordnung enthält Regeln für die Brandverhütung und Anweisungen über das Verhalten und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes und bei Unfällen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden und Unfällen beizutragen. Alle Beschäftigten haben sich mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven, vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges, rasches Handeln im Brandfall und bei Unfällen zu ermöglichen. Externe Firmen haben sich nach Aufforderung durch die Verwaltungsgeschäftsstelle mit der Brandschutzordnung vertraut zu machen. Seite von 5 Stand:
4 Brandschutzordnung Teil A Die Brandschutzordnung Teil A regelt den Aushang der Information über das Verhalten im Brandfall" für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten können, z.b. auch für Besucher. Der Aushang muss gut sichtbar angebracht, einwandfrei lesbar und inhaltlich aktuell sein. Der Aushang Verhalten im Brandfall" Brände verhüten Offenes Feuer Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 02 Hausalarm ,\'o ist es passrert? Was ic~ passiert? Wer melde!? Warten auf Rüclll:agen! In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hillto$e mltnehmen Fenster und Türen schließ.!n Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen ist im Erdgeschoss zweimal im Flur angebracht - im Eingangsbereich und im Schaukasten -. Zudem ist der Aushang Verhalten bei Unfällen" einmal im Erdgeschoss im Schaukasten angebracht.. Unfall melden \'erhalten bei li nfällen Ruhe bewahreu! Löschversuch unternehmen tj / Feuerldscher S;immelsteMe aufsuchen Auf Anweisungen achten benutzen ~Feuerwehr 0-2 oder Vewaltun- ~ Wo ist es passiert? ~ Was ist passiert? -+ Wer mddet? -+ Sind Menschen in Gefahr'.) 2. El'ste Hilfe., ' Ersthelfer: -+ Absicherung des U nfalloes -+ Versorgung des Verletzten -+ Anweisungen beachten 3. Weiten.' Maßnahmen - -+ Kranke\ age oder Feuerwehr einweisen -+ Schaulustige entfernen Seite 2 von 5 Stand:
5 Bra ndsch utzord n ung Teil B Die Brandschutzordnung Teil B enthält Informationen und Hinweise für Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und ist an alle Mitarbeiter/innen vollständig in Kombination mit einfachen Regeln des Brandschutzes auszuhändigen. Teil Ader Brandschutzordnung ist beizufügen.. Feuerverhütung und vorsorgende Maßnahmen. Im Gebäude ist das Rauchen verboten. Abgebrannte Streichhölzer immer in einen Aschenbecher legen, niemals auf den Fußboden oder in den Papierkorb werfen. Genauso verhält es sich bei den Zigaretten- und Tabakresten in den Raucherzonen. Bei Gebrauch von Kerzen: nicht unbeobachtet lassen und bei Verlassen des Zimmers (auch kurzfristig) löschen! 2. Schadhafte elektrische Geräte und Anlagen, Lichtschalter~kdos~schlussund Verlängerungskabel sofort der Verwaltung unter Tel.: - oder - melden. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten. Bei Mängeln sind diese sofort außer Betrieb zu nehmen. 3. Brennbare Flüssigkeiten nicht in Ausgüsse entleeren: EXPLOSIONSGEFAHR! 4. Brennbare Materialien dürfen in Fluren und Gängen nicht abgestellt werden. 5. In feuergefährdeten Räumen (Archive, Lagerräume) nicht mit offenem Licht und Feuer hantieren. Nicht rauchen! 6. Rauchabschlusstüren in Fluren geschlossen halten, so dass im Falle eines Brandes die Rettungswege nicht verqualmen. 7. Jeder Beschäftigte hat sich über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu informieren. 8. Fluchtwege (Flure, Treppenhäuser) nicht durch Möbel und abgestellte Gegenstände blockieren. 9. Aufstellungsorte und Bedienungsanleitung der Feuerlöscher kennen. 0. Vor Verlassen des Arbeitsplatzes zum Ende der Dienst-/ Arbeitszeit ist ein Sicherheitscheck vorzunehmen, d.h. Elektrogeräte abschalten, soweit diese nicht aus dienstlichen Gründen im Dauerbetrieb sein müssen, Fenster schließen und künstliche Beleuchtung ausschalten. II. Bei Ausbruch von Feuer Grundsätze:. Ruhe und Besonnenheit bewahren, denn unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen. 2. Jeder Brand ist unverzüglich zu melden, dann erst bekämpfen (soweit möglich) und ggf. Feuerlöscher einsetzen. 3. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung und ist wichtiger als der Schutz von Sachwerten. Die eigene Gefährdung sollte so gering wie möglich sein. Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. 4. Bei Bränden an elektrischen Anlagen sind diese nach Möglichkeit abzuschalten oder die Anschlussstecker zu ziehen. 5. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Seite 3 von 5 Stand:
6 Schutzmaßnahmen im Falle eines Brandes:. Schadensmeldung (ohne den Erfolg der eigenen Löschversuche abzuwarten) an: Feuerwehr Tel.: 02 und Verwaltung Tel.: Direktor Tel.: oder Geschäftsleiterin Tel.: dabei über Ort, Umfang und Ursache genaue Angaben machen! Siehe Anlage. 2. Türen und Fenster unbedingt schließen, um Zugluft und Verqualmung noch nicht betroffener Bereiche zu verhindern. Die Zimmertüren sind nicht abzuschließen. 3. Gefährdete Bereiche ruhig verlassen. Bei Verqualmung: Räume gebückt oder kriechend verlassen. Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch aus, in Bodennähe ist noch am längsten Atemluft. 4. Um Stürze zu vermeiden: hochhackige Schuhe ausziehen und nichts über dem Arm tragen. 5. Personen mit brennenden Kleidern in Wolldecken, Mäntel, Tücher o.ä. hüllen, ggf. auf dem Fußboden wälzen und schnellstens der ärztlichen Versorgung zuführen. 6. Bei unpassierbaren Fluchtwegen: im Zimmer bleiben und sich an den Fenstern bemerkbar machen (die Fenster sind durch die Dreh- oder Anstellleitern der Feuerwehr erreichbar). III. Alarmplan. Ein Alarm und die entsprechenden Anweisungen werden durch den Direktor des Amtsgerichts veranlasst. Bei seiner Abwesenheit durch einen der Nachstehenden in der Reihenfolge die Geschäftsleiterin die stellvertretende Geschäftsleiterin die Verwaltungsgeschäftsstelle. Ob das Gebäude oder Gebäudeteile geräumt werden müssen, entscheidet der Direktor, die Geschäftsleiterin oder die stellvertretende Geschäftsleiterin. 2. Bei Räumung des Gebäudes wird der Alarm durch Trillerpfeifen und lautes Rufen Alarm, Gebäude räumen" bekannt gegeben. 3. Das Erdgeschoss wird durch die Sicherheitsbeauftragte, das Obergeschoss durch die Geschäftsleitung und das Dachgeschoss durch den Direktor des Amtsgerichts alarmiert. Bei Abwesenheit dieser Personen wird jeweils ein Vertreter zur Alarmierungskraft bestimmt. 4. Der Alarm ist in allen Zimmern auszurufen. Die Alarmierung erfolgt nicht mittels Telefon. Während der Dauer des Alarms soll der Eingang des Gerichtsgebäudes durch den Wachtmeister kontrolliert werden, um das Betreten des Hauses zu verhindern. 5. Prüfen Sie, ob der Alarm auch im Nebenzimmer gehört wurde. Seite 4 von 5 Stand:
7 6. Betätigen Sie keine Lichtschalter. 7. Verlassen Sie sofort und ruhig Ihren Arbeitsplatz, nehmen Sie Publikum mit und gehen Sie entsprechend der Fluchtwegbeschilderung ins Freie. Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen. Persönliche Sachen sind, wenn möglich, bei der Gebäuderäumung mitzunehmen. 8. Die Sammelstelle befindet sich auf halber Höhe der Mommsenstraße. Die Sammelstelle ist nach Verlassen des Gebäudes unverzüglich aufzusuchen! 9. Prüfen Sie, ob Ihre direkten Kollegen dort sind und melden Sie fehlende Personen an die Vorgesetzten. 0. Warten Sie auf weitere Anweisungen..Auf der Sammelstelle ist die Vollzähligkeit durch die Alarmierungskräfte zu prüfen. 2. Für die Einweisung der Feuerwehr und die Sicherung der Brandstelle sind der Direktor und die Geschäftsleiterin zuständig.._,. -.. erichts..:r '.,, :<' : Momn;senstraße: S:mrm:!s\elle Anlagen: Übersicht Verhalten im Brandfall Vorgehen beim Löschen eines Brandes Übersicht zum richtigen Löschen mit Feuerlöschgeräten Seite 5 von 5 Stand:
8 :~~~iiiljj~ ~' -~ ~---- ], Verhalten im Brandfall ~ Ruhe bewahren! ;I i. Brand melden -+Feuerwehr Verwaltung - ' Wo ist es passiert? ~ Was ist passiert? -+ Wer meldet? -+Warten auf Rückfragen! 2. Hausalarm mit Trillerpfeife geben: EG: - l.og: - l.og -2.0G: i r \!! i Bei Abwesenheit bestimmen diese einen Vertreter Ihres Bereiches zur Alarmierungskraft. 4. J n Sicherheit bringen ; ~;,:l}!;zn eiste l le: i\i~ n rn msenstraße ' gefährdete Personen warnen 7 Hilflose mitnehmen -+ Fenster und Türen schließen -+ gekennzeichneten Fluchtwegen folgen [] ' ij -+ Sammelstelle aufsuchen 7 Auf Anweisungen achten ~~ Löschversuch unternehmen 7 Feuerlöscher benutzen
9 Anlage 2 der Brandschutzordnung Teil B Richtiges Vorgehen beim Löschen Elektrische Verbraucher abschalten, Gashähne schließen, Fenster und Türen schließen, Lüftungsanlage abschalten. Feuerlöscher außerhalb des Gefahrenbereichs betriebsbereit machen, aber erst am Brandherd in Betriebsetzen. Vorsicht beim Öffnen geschlossener Türen:. Türblatt abtasten (Hitzeentwicklung) 2. Türen erst vorsichtig einen Spalt öffnen, dabei Deckung hinter dem Türrahmen suchen 3. evtl. kurzen Löschstrahl aus dem Feuerlöscher, dann Tür weiter öffnen und Feuer gezielt bekämpfen Mindestabstand,0m > für CO, - Löschmittel bei Einsatz bis 000 \/ II Dieses Schild zeigt den nächsten Feuerlöscher Dieses Hinweisschild weißt den Weg zum nächsten Feuerlöscher - Den Brand immer von vorn nach hinten löschen. - Nicht in den Rauch spritzen, sondern von unten nach oben ablöschen. - Bei größeren Bränden mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen! - Nach Möglichkeit das Löschmittel mit kurzen Stößen einsetzen. - Brennende Flüssigkeiten nicht durch den Löschstrahl auseinander treiben. - Immer eine Reserve für den Fall der Wiederentzündung aufheben. - Sich selbst nicht in Gefahr bringen!
10 Anlage 3 der Brandschvzordnung Teil 8 Übersicht zum richtigen Löschen mit Feuerlöschgeräten ZH /2 RICHTIG. FALSCH..... r -.,_ '"-' -,.,2.-~..._._--r~ ~..., ) f. '. ~... ~_. l it j h:. h!,,,.:!, lu p.! r '!'- un.: t In.< } n~.t S i ~ '-..' '. '. th :t.. ; _ ,;...:-~,;_.,..._-~ i '.".~ /;..-~~.. l ß -~:~ :.-:-' :., ;'!'.. :...~ -- _..._..., _ -....,,.;.. ~ -. -~.. ' ; \\- ;!fl. d f- ~. ~ H \{: \ J'.t i~n ;, u n :-:.:fi.. ~l:!n ~~. \. h~ ), tt'i!.:fl "''!' : rtjl f.._t ~) t t(l il d \.. '' - j. j. j ---~-- ~ - '"""~ ~--... ~. ' ; l. i.! J ~.,,.._....,,~--~... ~ ~ ~--- -~ v.lt ;,. ~ ~-~~,,.._-~~-- - "'-;- ~ - --,., '. r ' - ll
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